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Sonnabend, den 18. August 1888.
5. Jahrg.
Berliner Volksblatt.
Organ für die Interessen der Arbeiter.
Das„ Berliner Boltsblatt"
Auf beint täglich Morgens aufer nach Sonn- und Fefttagen. Abonnementspreis für Berlin frei Büterzug auf aus vierteljährlich 4 Mart, monatlich 1,35 Mart, wöchentlich 85 Pf. Bostabonnement & Geleise geart. Einzelne Nummer 5 Bf. Sonntags- Nummer mit dem Sonntags- Blatt" 10 Bf. ( Eingetragen in der Bostzeitungspreisliste für 1888 unter Nr. 849.)
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Redaktion: Beuthstraße 2.
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Insertionsgebühr
beträgt für die 4 gespaltete Betitzeile oder deren Raum 25 Pf. Arbeitsmarkt 10 Bf. Bel größeren Aufträgen hoher Rabatt nach Uebereinkunft. Inserate werden bis 4 Uhr Nachmittags in der Expedition, Berlin SW., Simmerstraße 44, sowie von allen Annoncen- Bureaur, obue Erhöhung des Preises, angenommen.
Expedition: Zimmerstraße 44.
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ochmals der Geist des Herrn| den inue Statuten in der Weise geändert, daß die früher Berufsgenossen erregt bei dem Verfasser schon Bedenken,
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Bir haben versprochen, zu zeigen, wie weit das Bes in gewiffen Kreifen geht, die Schaffung selbstger Arbeiter Organisationen und damit die Möglich Ausnüßung des Koalitionsrechtes zu hintertreiben. bollen im Nachstehenden unserem Versprechen nach
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Der Verfaffer der Abhandlung in den Grenzboten" also die Behauptung auf, daß die in Frage kommenUnterstügungsverbände zu den genehmigungspflichtigen jellichaften im Sinne des§ 366, 9 des R.-Str.-G.-B.
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baften auf Gegenseitigkeit besigen und dies gerade den weil sie die Eigenschaften der VersicherungsgesellDefördern. Die gelpunkt der ganzen Streitfrage bildet."
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Es läßt sich kaum verkennen", heißt es in dem angezogenen Artikel, daß die Verbände allgemeine Versicherungszwecke verfolgen und diese, wie mehr oder minder alle derartigen modernen Bildungen auf sozialem Gebiete, durch das Prinzip der berufsgenossenschaftlien Selbsthilfe zu lösen suchen; denn es wird eben tine Sicherstellung der Verbandsmitglieder gegen Arbeitslosigkeit und sonstige Nothlagen, d. h. gegen zufünftige ungewiffe Ereignisse, durch gegenseitige BeiHeuern zu einem Garantiefonds, also nach dem eigentlichen Versicherungsprinzip bezweckt."
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Nun hat eine ganze Anzahl von Unterstützungsverbänihre bestimmt firirten Unterstützungen einfach beseitigt worden find und die Mitglieder einen irgendwie flagbaren oder überhaupt figirten Anspruch nicht mehr haben. Mehrere Gerichte haben infolge dessen auch, wie unsere Leser aus den von uns veröffentlichten Erkenntnissen ersehen haben werden, anerkannt, daß derartige Unterstüßungsvereine unter den Begriff der Versicherungsgesellschaften nicht fallen. Erst in neuester 3eit hat sich auch das Oberlandesgericht München, also der höchste bayerische Gerichtshof, in diesem Sinne ausgesprochen.
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Der Verfasser der Grenzboten" artikel will aber nicht zugeben, daß die Abänderung der Statuten der Unter ftügungsvereine diese aus dem Bereich der Genehmigungspflicht bringe.
Die Unterstüßungsvereine, schreibt er, suchten sich den versicherungsgeseßlichen Bestimmungen dadurch zu entziehen, daß sie vermuthlich auf den Rath eines ebenso großen Schlaus topfes als schlechten Juristen die bis herigen Unterstügungsvereine in angebliche Wohlthätigkeitsvereine verwandelten."
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Dies sei aber nur eine bloße Wortveränderung, durch welche der Rechtscharakter der Einrichtung nicht verändert werden könne." Daß die Umwandlung eines flagbaren Rechtsanspruchs in eine auf purem freien Ermessen des Gebers beruhende Leistung blos eine Wortänderung sei, um
Obwohl es nun gar keinem 3weifel unterliegt, daß Beleggeber, als er die Bestimmungen über das Vers ngen find, ngswesen festsette, auch nicht entfernt daran dachte, erfunden hat.
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werden könnten, welche nichts weiter bezwecken,
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zu unterstützen, so wollen wir doch zugeben,
das zu finden muß man wirklich Leibjurist jenes Ministers sein, der die berühmte Definition des Wörtchens„ Sofort"
Uebrigens haben nunmehr drei deutsche Landgerichte, eine Reihe von Amtsgerichten und ein Oberlandesgericht anerkannt, daß die Unterstüßungsvereine mit den geänderten Da nun Statuten teine Versicherungsgesellschaften find.
Die Reise mit einigem guten Willen und der nöthigen juristischen doch nicht anzunehmen ist, daß in allen diesen Gerichts ern des Lande schließlich auch auf die Unterstützungsverbände an=
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bet werden können. Dies gilt aber sicherlich auch für ange, als den Mitgliedern dieser Verbände für Siftungen bestimmt umschriebene und festgesezte Anbe an die Kaffe garantirt sind.
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nicht mehr anerkannt werden, wo der Unterſtüßungsher nach ihrem Vermögen oder dem Ermessen des Vors Unterstügungen an ihre Mitglieder ausbezahlt, von einer Versicherungsgesellschaft nicht mehr die liebern flar und bestimmt ausgesprochene Rechte zu= ; benn Voraussetzung einer solchen ist, daß ihren
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höfen nur Schlauföpfe, aber schlechte Juristen" fizen, so ist wohl der Schluß erlaubt, daß über dem Bestreben, einen politischen 3wed zu erreichen, dem Juristen der ,, Grenzboten" der juristische Scharfblick verloren gegangen und nur mehr die Schlauheit des Polizisten geblieben ist. Diese Schlauheit freilich führt ihn zu den sonderbarsten Annahmen. Wenn es für ihn einmal feststeht, daß die Statutenänderungen lediglich zu dem Zwecke der Verschleie rung der thatsächlichen Rechtsverhältnisse vorgenommen sind, und daß es sich bei denselben nur um eine rechtsungiltige Simulation handelt, giebt es für ihn keine Grenze mehr für das, was sich an Arbeitervereinen unter den Begriff der für das, was sich an Arbeitervereinen unter den Begriff der Versicherungsgesellschaft bringen läßt.
Der herkömmliche Handwerksbrauch der Darreichung eines
Der Unbekannte verneigte sich zum Zeichen der 3u stimmung.
Wir sind gleich da," fuhr Therese fort. Und meine Mutter ist noch wach. Ich ließ sie im Salon mit einem Freunde zurück."
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Roman nach dem Französischen von R. Detring. Der Unbekannte schien seinerseits von der wunderbaren sogar hören." heit der jungen Dame überrascht zu sein. Er hätte
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Wie! Sie ist nicht allein, und Sie wollen doch " Dieser Freund kann hören, was ich sage; er soll es Wie Sie wünschen, mein Fräulein. Sie müssen ja
Perlich auch vertheidigt, wenn sie alt und häßlich ge- übrigens auch die Situation besser zu beurtheilen wissen, als ein so beftigare, benn als er ihr zu Hilfe kam, wußte er ja ich. Ihre Frau Mutter ist wohl verwittwet?"
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Die fie aussah, aber es war ihm sicherlich nur ange Ben Dienst geleistet zu haben. einem so wunderschönen jungen Mädchen einen Ich stehe ganz zu Ihrem Befehl, mein Fräulein," ich Ihrer Frau Mutter alles, was ich gesehen habe. Mahdi halde befunden, daß Sie in dem Augenblick, als ich m, von zwei Banditen umringt waren, die nur Absichten haben konnten. Wollten fie Sie plün er entführen? Ich weiß es nicht und das schadet ja ts. Sie tannten sie sicherlich nicht, und wenn Sie
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Therese senkte den Kopf und antwortete nicht. Diese fleine Frage des Unbekannten erinnerte sie mit einem Male wieder an die traurigen Entdeckungen, die sie
3ehrpfennigs oder Gewährung einer Herberge an wandernde doch will er das noch angehen lassen.
,, Sobald aber diese Einrichtungen in ein gewisses System gebracht werden, insbesondere durch Einführung der Gegenseitigkeit und Freizügigkeit zwischen den einzelnen Orten und einheitliche Zahlungsregeln, durch die Beschränkung der Unterstüßung auf Vers bandsgenossen und durch Ausbildung eines geregelten Rassenwesens, nehmen sie allerdings den Charakter genehmigungspflichtiger Versicherungen an."
Also, das in einzelnen Gewerben, z. B. bei den Hutmachern, Gerbern, Nagelschmieden 2c., seit urvordenklichen Beiten übliche Ausschenken" soll genehmigungspflichtig" sein und nicht stattfinden dürfen, wenn nicht der Herr Minister des Innern seine Zustimmung dazu giebt. Was ein findiger, modern- reichstreu dressirter Jurist doch nicht alles zu entdecken vermag!
Doch diese Spitfindigkeiten sind natürlich alles nur Beiwerk; die Hauptsache ist: das Koalitionsrecht der Arbeiter, dem man mit dem Mittel versicherungsgesetzlicher Schwierigfeiten beikommen will. So heißt es denn schließlich auch in dem mehrfach zitirten Aufsatz:
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Bei folgerichtiger Anwendung der dargelegten Grundsäße würden auch die neuerdings so ver breiteten Lohn- und Streik Kommissionen, welche wohl aus sozialisten und vereins gesetzlichen Rüc sichten die bisherige Thätigkeit der Fachvereine auf dem Gebiete der Lohn- und Streiffrage ersetzen sollen, den versicherungsgeseßlichen Bestimmungen und somit der Genehmigungspflicht denn diese ver= zu unterwerfen sein; denn folgen im Grunde auch nichts anderes als Versicherungszwecke, nämlich die Sicherstellung der Berufsgenoffen gegen die Nothlage während des durchzuführenden Streiks, und zwar durch Auszah lung von Reisegeldern" an die Unverheiratheten und von Streikgeldern" an die Verheiratheten aus den dazu gesammelten Unterstüßungs: oder Streitfonds. Dabei ist es an sich gleichgiltig, ob es sich bei solchen blos örtlichen Kommissionen meist nur um vorübers gehende Bildungen von unbestimmter Dauer handelt, weil die Vorbedingung der Dauer von dem Gesetz ( natürlich wie es der Verfasser auffaßt und auslegt) gar nicht erfordert wird."
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Damit wären wir also beim Kernpunkt der ganzen Frage angelangt. Also jede Lohn- und Streiffommission, welche über Gelder verfügt, die eventuell an die beim Streit betheiligten Arbeiter vertheilt werden sollen, ist eine Versicherungs Gesellschaft im Sinne des§ 366, 9 des Reichs
bleibe für Ihre Frau Mutter und für Sie, der ich bin... irgend ein Straßenpassant, der durch einen sonderbaren 3ufall das Glück hatte, Ihnen einen Dienst zu leisten. Auf meinen und auf Ihren Namen kommt es dabei ja nur wenig an. Nicht etwa, weil ich aus meinem Namen ein Geheimniß machen will, wenn Sie ihn durchaus wissen wollen, mache ich diesen Vorschlag, aber es scheint mir überflüssig, ihn vorzubringen. Ich werde warten, bis man mich darnach fragt."
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Wie Sie wünschen, mein Herr," murmelte das junge Mädchen. Meine Mutter wird Sie gewiß nach Ihrem Namen fragen und sie wird Ihnen den ihrigen nennen. Es liegt dann in Ihrer Hand, nicht mehr wieder zu kommen und nicht mehr an uns zu denken. Aber ich werde Sie nicht
während dieſes unheilvollen Tages gemacht hatte. Sie hatte vergeten.
fie einen Augenblick vergessen, aber nun standen sie wieder um so lebhafter vor ihr.
Wie sollte sie ihrem Retter gestehen, daß ihre Mutter nicht verheirathet war, und daß sie erst seit wenigen Stuns den die Existenz aufgegeben, die sie in ihrem Hotel in der Avenue d'Eylau geführt.
Vielleicht hatte dieser Gentleman von Frau von Lorris
hatten, was Ihnen begegnen würde, wären Sie reden gehört; vielleicht war er ihr begegnet; vielleicht kannte
er fie!
Und wenn er sie kannte, was würde er sagen, wenn er sie jetzt wieder sähe? Und was mußte er von ihrer Tochter benken?
Theresen that es schon leid, voreilig gewefen zu sein,
nicht von Haus fortgegangen. Aber... mehr nicht befunden," fügte er lächelnd hinzu, Hauptstraße te fehr, Ihre Frau Mutter wird mit dieser Ernoch nicht zufrieden sein." herese erröthete. Sie verstand. Ihr Ritter vermuthete, Abenteuer eines von jenen sei, von denen junge aber sie wagte ihre Einladung, die sie so unbesonnen aus ihren Eltern nichts zu erzählen pflegen, und daß gesprochen, nicht mehr zurückzuziehen. Straße auf ihren Liebsten wartete. Und darin hatte Wort, dem ihre Verlegenheit nicht entgangen war, ich habe
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auch nicht Unrecht.
Mein Fräulein," nahm der Unbekannte wieder das soeben eine recht dumme Frage an Sie gerichtet. Ob Ihre Frau Mutter nun Wittwe ist oder ob Ihr Gatte abwesend um meine Indiskretion, die ich bedauere, wieder gut zu
werde meiner Mutter nichts verheimlichen," er fie lebhaft. Ich habe ihr allerdings nicht vorher ist, ich stehe in jedem Falle ganz zu Ihrer Verfügung. Und baß ich fort gehe, aber ich werde ihr sagen, weshalb
und ich wünsche ihr das vor Ihnen zu sagen, machen, so bitte ich Sie, wenn ich mich in Gegenwart Ihrer Sie teine schlechte Meinung über mich faffen. Schon Frau Mutter befinde, die herkömmlichen Formalitäten zu ejem Grunde müssen Sie also mit mir kommen, mein unterlassen. Wir können uns auf eine einfache Unterhaltung
beschränken und jede Vorstellung ist dann überflüssig. Ich
Therese sagte das mit so frischer Liebenswürdigkeit, daß es augenscheinlich auch auf ihren so zurückhaltenden Retter Eindruck machte, denn er erwiderte eifrig:
,, Auch ich werde Sie nicht vergessen, mein Fräulein, und wenn das Wiedersehen in meiner Macht liegt, so können sie sicher sein, daß es geschieht. Aber darüber hat Ihre Frau Mutter zu entscheiden, da Sie ja wünschen, daß ich sie sehen soll, und wie ihre Entscheidung auch sei, ich werde mich danach richten."
,, Rommen Sie, mein Herr," erwiederte Therese ,,, wir haben schon zu lange gesäumt. Ich brauche Ruhe und Ihr Wagen wartet. Sie sind von Ihrem Wege abgebogen, um mir zu Hilfe zu eilen; ich möchte Ihre Güte daher nicht zu lange in Anspruch nehmen. In wenigen Minuten können Sie Ihre Fahrt wieder fortsetzen, um dorthin zu gelangen, wohin Sie wollten, als Sie meine Schreie hörten."
„ Ich wollte nach Hause und habe es nicht so eilig," er widerte alsbald der Unbekannte, der seine frühere Kälte gut zu machen suchte.
Therese hatte Lust, ihn zu fragen, wo er wohne, denn seine Antwort schien anzudeuten, daß er nicht allzu weit von hier zu Hause sei, aber sie wagte es nicht.
Sie hatte seinen Arm in dem Augenblick losgelassen, als die leßte Auseinandersetzung im Schein einer städtischen