ein Ende zu machen. Sie löfte eine Anzahl von phosphorirten Streichhölzern in Waffer auf und trank dann das so gewonnene Gift. Als fich bei ihr bald darauf heftige Schmerzen einstell ten, gewann die Luft zum Leben wieder die Oberhand und laut jammernd machte fie von dem Geschehenen Mittheilung. Gegen mittel wurden sofort in Anwendung gebracht, worauf die Ueber­führung der Vergifteten nach einem Krankenhause erfolgte. Dort verstarb die W. jedoch trotz sorgfältigster Pflege bereits im Laufe des Abends an den Folgen der schweren inneren Verlegungen.

Schweizergarten. Laut Inserat unserer heutigen Aus gabe findet in obengenanntem Etablissement das letzte diesjährige große Feuerwerk statt. Diese Feuerwerke find eine Spezialität des Schweizergartens geworden und soll dieses legte seine Vor­gänger an Glanz und Maffenentfaltung noch übertreffen. Außer dem werden auch die engagirten Spezialitäten untereinander metteifern, dem Publikum ihre besten Leistungen vorzuführen. Das Schauspiel Personal, das kleine einattige Poffen, Luft- und Singspiele darbringt, wird auch diesmal nicht verfehlen, sein Bestes zu bieten und wird zum Schluß der Vorstellung die Pantomime Berliner Sommervergnügen", welche mit großem Beifall in Szene gegangen ist, an diesem Tage zum 30. Male aufführen. Volfs beluftigungen aller Art, sowie im großen Saale Ball, Fahrten mit der elektrischen Bahn und großartige Be Luchtung des Etablissements durch mehr als 10 000 Lampions tragen viel zum Vergnügen der Besucher bei. Billets zum er­mäßigten Preise von 50 Pf. find vorher in den mit Plakaten belegten Handlungen zu haben.

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die fich als eine wiffentlich falsche erwies und dieserhalb, sowie wegen schwerer Körperverlegung erhielt er seinerzeit eine sechs­monatige Gefängnißftrafe. Bei der Verhandlung kam auch die Thätigkeit seiner Ehefrau bei dem Streite zur Sprache, und es wurde nachträglich das Verfahren gegen fie eingeleitet. Der Staatsanwalt beantragte gegen fte wegen gemeinschaftlicher schwerer Körperverlegung eine Gefängnißstrafe von 2 Monaten, der Gerichtshof berücksichtigte aber Milderungsgründe und er­fannte nur auf eine Geldstrafe von 50 Mart.

Ein unglücklicher Ritt auf dem Dreirad brachte den Komtoristen Bichaler auf die Anilagebank vor der 97. Abtheilung des Schöffengerichts. Der Genannte fuhr auf dem modernen Sefährt die Neanderstraße entlang, hatte aber das Malheur, in das Rad einer Droschte zu gerathen, welche soeben durch den Kutscher umgewendet wurde. Der Reiter fam mit dem Schrecken davon, während sein Stahlroß wie eine Stricknadel zusammen­Inickte. Wer den Schaden hat, braucht für Spott nicht zu forgen, fagt ein altes Sprüchwort, und die liebe Straßenjugend that ihr Bestes, den Verunglückten die Wahrheit dieser Worte fühlen zu laffen. Schließlich fam ein Schußmann, um sich den Vorfall zu notiren, und so gelangte die Angelegenheit vor das Gericht. Der als Beuge geladene Kutscher behauptet, das Drei­rad set ganz schnell herangesauft und habe sich auch nicht durch Läuten angemeldet. Der Angeklagte erwidert hierauf, daß er schon aus dem Grunde nicht habe schnell fahren fönnen, weil das Pflaster jener Straße sehr schlecht sei und ein schnelles Fahren unmöglich mache. Der Beuge muß dieses zugeben, glaubt aber trotzdem feine Befundung aufrecht erhalten zu müssen. Vorfigender: Können Sie dort schnell fahren? Zeuge: Nein, das kann ich auch nicht! Vorftzender: Nun, wenn Sie das nicht fönnen, wird es der Angeklagte auch nicht fertig bringen! Der Amtsanwalt beantragte hierauf Freisprechung und der Gerichts­hof erkannte nach diesem Antrage.

Polizeibericht. Am 18. d. M. Morgens wurde ein Mufitus in seiner Wohnung in der Fürstenwalderstraße, an Roblendunst erstickt, aufgefunden. Nach hinterlaffenen Schrift Stücken liegt Selbstmord vor. An demselben Tage Nach mittags wurde ein Knabe vor dem Hause Reichenbergerste. 46 von einem Wagen überfahren und dadurch an der Hand und am Bein, jedoch nur leicht verlegt. Gegen Abend wollte der Hausdiener Rosenberg in der Königstraße einen Geschäftswagen während der Fahrt besteigen, fiel dabei zur Erde und wurde überfahren. Er erlitt, obgleich ihm ein Rad über beide Beine ging, nur unerhebliche Verlegungen, so daß er seinen Weg zu Am Abend sprang ein Kaufmann in Fuß fortsetzen fonnte. der Abficht, fich das Leben zu nehmen, in der Nähe der Kron prinzenbrücke in die Spree, wurde indeß von Schiffern noch lebend aus dem Waffer gezogen und demnächst nach der Charitee In der Nacht zum 19. d. M. wurde der Arbeiter gebracht. Scheme, nachdem er in einem Schantlofal an einem Streit be theiligt gewesen, von einer noch nicht ermittelten Person mit einem Meffer in den Rücken gestochen und nicht unerheblich ver­legt. Scheme wurde nach der Sanitätswache in der Kastanien­Allee und demnächst nach seiner Wohnung gebracht. 19. d. M. Vormittags wurde ein Student in einem Hotel, wo selbst er wohnte, todt im Bette liegend vorgefunden. Er hatte fich mittelst Dral äure vergiftet. Gegen Mittag wurde in der Landsbergerstraße ein Korbmacher durch einen Postwagen über­An dem fahren, anscheinend jedoch nicht bedeutend berlegt. felben Tage brannten Chauffeeftr. 9 Brennmaterialien in einem Keller und Rottbuser Damm 9 der Inhalt eines Weißwaarens und Pußgeschäfts.

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wurde. Beuge Portier Ramé, ein sehr goßer, stark aussehen der Mann, deffen Figur den schwächlicha Störner der Favierar ellen, Kor Vogt wohl um mehr als die Hälfte überrat, deponirt, da von der legieren mit einem Pantoffel geschlgen worden sei. Glung habe die Angeklagte, welche mit einer anden Frau im Thor bandw weg des Güterbahnhofes stand, aufgefordert den Platz frei und machen, worauf fie ihr mit Schimpfworten rwiderten. Als Kleinb bei seiner Forderung behairte, legte sie ihr Kind, das sie aufritt für dem Arm trag, nieder, schlug ihn ins Gesicht und bewarf ihn te meld mit dem Korb, den sie bei sich führte. Dan holte fte ihren eg und Mann, und nun schlugen beide, die Frau ait dem Pantoffel, hung des auf mich los. Darauf holte ich meinen Ochenziemer und hie Kreuz um mich, wobei ich die Frau getroffen haben mag, denn fie fie in In nieder. Nun entstand ein Auflauf, eine Unahl Leute drangen beitsverhä auf mich ein und ich mußte mich zurückziehen, bis ich von meinen Jabrhun Kollegen und dem Schußmannsposten Unterstütung erhielt. Bei den 30jährig Leuten, die auf mich los tamen und theilrise auch schlugen erholte befand sich auch der Angeklagte Suchten. Die als Beugen, ber anwesenden Schußleute haben Die Frau Vogt, die tete. M herer Be ohnmächtig und blutend am Boden lag, nch ihrer Wohnung schaffen helfen. Gefehen haben sie nur, daß diefelbe en, d den Pantoffel gegen den Ramé erhob, ob te aber damit gorden. Mistufffort, schlagen hat, ist ihnen nicht bekannt. Daggen bemerkten fluffton, daß Ramé, als mehrere Leute auf ihn Lsgingen, mit dem riffen. eder aufg Ochsenziemer um sich schlug und sich rückwäis nach feiner Bude zu konzentrirte. Die übrigen Beugen haben auch nicht gefchen, Romp., daß einer der Angeklagten geschlagen hat; auch der Schimpf mensch worte können sie sich nicht mehr erinnern, ogleich solche damals den für gegen den Ramé ausgestoßen wurden. Diser erklärt auf eine en Rajc bezügliche Frage des Vorsitzenden, DB er fich noch der Titel Lump und Epigbube, te ihm Angeklagten beigelegt worden seien, einnern könne. Die Angeklagten verwahren fich gegen diese Behauptung mit der Bemerkung, daß gerade der Rané die Schimpfmorte gebraucht habe; damals hätten sich ihnen ene Menge Perfome welche über das Treiben des Portiers ntrüstet waren, Beugen angeboten. 3eugen angeboten.

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Der Staatsanwalt hlt die Anflage ihrem vollen Umfange nach aufrecht. Der Zeug Rame habe der Nothwehr befunden und deshalb nicht anders handeln mithin müsse er gegen Vogt und deffen Chefrau je 2 und 3 Tage, gegen Suchten 2 Monate Gefängnis beant Der Gerichtshof geht noch über diefes Stafmaß bei der Vogt hinaus, indem er diese zu 3 Monatn und 3 Tage fängniß verurtheilt. Gegen die beiden inderen Angellag lautet das Urtheil dem Antrage des Statsanwalts gem außerdem wird dem beleidigten Rame des Recht zugespro den Tenor des Erkenntnisses auf Kosten der Vogt'ſchen Eheleut * Um eine gute Wurst zu elfen, begab sich der Kellne Flach mit einem Freunde nach der Viaritlalle, wo fie ihrer ficht nach dieses Bedürfniß am besten befiedigen konnten. fte noch im Genuß der süß duftenden Kobländer" schwelge traten zwei Unbekannte heran, von denen der eine, obne Wort der Höflichkeit vorzubringen, den Nonrichtopf annetti um denselben für sich in Gebrauch zu nehmen. Die beideitsftube Wurftfreunde waren über die Entfernun, der braunen Wenden A fehr aufgebracht und geriethen mit den zidringlichen Nachbafes von

Wilddiebe in der Jungfernhaide find in letzter Zeit wiederholt von Forst. Aufsichts Beamten getroffen und verhaftet worden. Zwei derselben, die Brüder Auguft und Robert Acer mann, standen gestern vor der Ferienstrafkammer des Landge­richts 11. Jm Januar d. J. fand der Förster Franke auf seinem Patrouillen Gange in der Nähe von Tegel im Schnee auffällige Spuren, daß irgend wo in der Nähe Wilddiebe getrieben. In der That begegnete der Beamte bald darauf unweit des Wafferleitungs Dammes, der von dem Tegeler See nach den Charlottenburger Wafferwerken führt, zwei Männern, deren einer eine furze Sturz- Flinte über die Schulter geworfen bei fich trug. Die Vermuthung, daß diese beiden jene Wilddiebe seien, welche furz vorher an jener Stelle Rehböde aufgebrochen, lag nahe. Der Förster sprang aus seinem Versted heraus, faum aber waren die beiden seiner anfichtig geworden, so wandten fie fich zur Flucht; die mit einer scharfen Rehpatrone ge ladene Büchse, welche der Förster in Beschlag nahm, hatte einer der Flüchtigen, als er den Förster bemerkte, fortgeworfen. Trogdem nahm das Schöffengericht II Berlin Wilddieberei nicht für erwiesen an und sprach beide Angeklagten frei. Der Angeklagte Robert Ackermann hatte eingewendet, daß er die Flinte, welche er nur geliehen, dem in Spandau wohnhaften Eigenthümer habe zurückbringen wollen. Der Staatsanwalt legte gegen dies Urtheil Berufung ein und infolge deffen be schäftigte die Sache am Freitag wiederum die Straffamnier des Landgerichts 1. Auf Grund der Aussage des Försters er­achtete der Gerichtshof die Angeklagten der Wilddieberei voll­ständig überführt; der Einwand des Angeklagten Ackermann, daß er die beschlagnahmte Flinte nicht um zu jagen mitgeführt, wurde seitens der Strafkammer deshalb für widerlegt erachtet, weil, wenn dies wirklich der Fall gewesen wäre, die Angeklagten fich einer unvermutheten Begegnung mit dem Förster nicht zu ents ziehen brauchten. Der lettere dagegen hatte bestimmt befundet, daß die Angeklagten getrieben" und somit die Jagd ausgeübt. -Der Staatsanwalt beantragte 3 und bezw. 2 Monate Ge fängniß; das Urtheil der Ferienftraffammer unter Aufhebung des ersten freisprechenden Urtheils lautete gegen Robert Acker

Eine sehr nachdrückliche Strafe hatte das Schöffen gericht gegen den Arbeiter" August Schwendener erkannt, als Derselbe eines Tages wegen groben Unfugs, Beleidigung und Witerstandes zur Verantwortung gezogen wurde. Der Ange tlagte gehört zu jenen Menschen, die bei j. der sich dar bietenden Geleaanheit Straßenlärm verursachen und mit den Beamten der öffentlichen Ordnung in Streit gerathen. Dies mal handelte es sich um ein nächtliches Konzert, welches er, auf der Bordschwelle einer Straße fizend, mit mehreren Kumpanen ausgeführt hatte. Als der Nachtwächter diesen Unfug unter­fagte, ging ihm der Angeklagte sehr energisch zu Leibe und hatte fogar noch die Frechheit, seine thörichte Meinung darüber aus­zudrücken, was mit soichen" Beamten geschehen würde, wenn Kaiser Friedrich noch lebte." Das Schöffengericht war der Meis nung gewesen, daß der Menschheit nur ein Dienst geleistet würde, wenn solche unnüße Gesellen möglichst lange hinter Schloß und Riegel gehalten werden, und so wurde der Angeklagte mit Rüdficht auf seine Vorstrafen zu zwei Jahren Gefängniß verur­theilt. Diese Strafe etsien dem Angeklagten, wie er gestern in der Berufungsinstanz in aller Bescheidenheit vorbrachte, doch ein bischen sehr hoch" und es gelang ihm auch schließlich, ein Jahr abzuhandeln und den Richter zu bestimmen, die Strafe auf ein Jahr Gefängniß herabz fezen.

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publiziren zu lassen.

Stock, um dem Kauptfrafehler einen Sib zu verfeßen;

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in einen heftigen Wortwechsel, der aber one Thatlichkeiten überging. As fie nach dem Jmbiß die Säumlichkeiten velaf die Pro moliten, trafen fie zufällig wieder mit den Etörenfrieden sammen, von denen fte mit anzüglichen Redensarten belä wurden. Das war dem Flach zu arg, und er erhob feinen Ge Haft schlug er aber vorbei und traf die Hand der Handelsten, nic Anders derartig, daß dieselbe start anschwoll und der Getro Sachet schuldigt der Angeklagte sein Benehmen damit, daß er gar burde die nen große Schmerzen verursachte. Vor em Schöffengerichten Breif die Absicht hatte, die Frau zu treffen; er habe nur seinen Freund in Schuß nehmen wollen. Die als Zugin vorgeladene arauf bing Anders bestätigt diese Behauptungen ind fonstatirt, daß atarifes toob

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mann auf 30 Mart, gegen August Ackermann auf 50 Mark dings ein Auflauf, aber nur von geringem Umfange, entitan Es wurde

Geldbuße.

* Daß die Dummen nicht alle werden, bewies eine Verbandlung, welche gestern vor der 92. Abtheilung des Schöffengerichts geführt wurde. Bei dem Arbeiter Niemscheck erschien eines Tages die Frau des Schneidermeisters Schwarz und bat ihn, er möge ihrem Manne doch 150 M. leihen, die derselbe nothwendig gebrauche. Ihr Mann sei nämlich vor 7 Jahren in Holland gewesen, wo er mit einem Mädchen ein Verhältniß einging, das nicht ohne Folgen blieb. Nun habe er plöglich eine Anklage erhalten, nach welcher er für 7 Jahre Alt­mente zahlen müsse, widrigenfalls Zwangsvollstreckung erfolge.

sei. Der Gerichtshof fand in der Handlungsweise des An flagten die Kriterien des groben Unfus und verurthei.te ihne 5 M. event. 1 Tag Haft.

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Brandenburg a. H., den 17. Auguft. Daß ein ählt w

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anwalt gegen feinen eigenen Antrag auf Freisprechung de geklagten Berufung einlegt, fommt wohl nicht häufig vor ist dies jest gefchehen, wie folgender Vorfall bewei Söhne des Vergolders Ferdinand Emild, welch' legterd seit dem Jahre 1878 aus der evangelschen Landeskirche in der hiesigen Bürgerschule nicht beuchen, wurden,

nachdem

schieden und deffen Kinder infolgedeffen den Religionsuntemi

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Niemscheck ließ sich erweichen und gab der Frau, die er sehr gut dieselben bei dem jest verstorbenen Rktor die Austrittserklärung

fannte, das verlangte Geld, obgleich dieses nicht einmal sein Eigenthum war, denn er hatte es von einem Freund in Verwah

ihrer Eltern vorgezeigt hatten, oom

dispenstrt. Seitdem jedoch ein neuer Rektor angestellt

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rung genommen. Nach einigen Tagen erschien Fr. Schwarz wieder verlangte dieser, daß die Söhne Es am Religionsunterri

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und bat aufs Neue um Geld. Die Alimente fo erzählte fie weinend hätten fte bezahlt, aber nun müßten auch noch die Gerichtskosten ausgeglichen werden. Freund Niemscheck fand

theilnehmen sollten, und wurde E aufgefordert,

ablehnte. Hierauf erhielt E. vom Hein Oberbürgermeister

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hierzu anzuhalten, was diefer unter den Hinweis auf das Gemiebege fich zum zweiten Mal bereit, 150 M. zu leihen, und als Frau Verwarnung mit dem Hinweis, daß er bei fernetem Burudt der

Als in gefährlicher Rathgeber zeigte sich der frühere Polizeisekretär, jebige Rechtskonsulent Karl Lehmann aus Havel­ berg , welcher gestern der dritten Ferienstraffammer des Land­ gerichts I vorgeführt wurde, weil er gemeinschaftlich mit dem ebenfalls angeklagten Defonomen Ludwig Glüse den Rechts­anwalt Fröblich zu Berlin beleidigt haben sollte. Lehmann befindet sich nach seiner Entlassung als Polizeisekretär in einem fteten Rampfe mit den Behörden, welcher ihm nicht weniger als zehn Vorstrafen wegen Beleidigung, darunter solche von einem Jahre drei Monaten Gefängniß, eingetragen hat. Im Herbste vorigen Jahres war Glüse erfranft und fonnte deshalb einen vor dem Berliner Amtsgericht anstehenden Termin in einer von Sein ihm angestrengten Sivilflage nicht wahinehmen. Bruder fragte deshalb bei einem Gerichtsvollzieher an, ob derselbe ihm einen tüchtigen Rechtsanwalt empfehlen könne und der Angefragte verstand dies dahin, daß er die Sache einem Rechtsanwalt übergeben sollte. Er be traute daher den N chtsanwalt Fröhlich mit dem Mandat. Hier mit war der Angeklagte Glüse nicht einverstanden, er wollte den Mitangeklagten Letmann zum Vertreter haben und bat den felben, dem Rechtsanwalt Fröhlich das Mandat wieder zu ent­ziehen. Lehmann that dies, worauf Rechtsanwalt Fröhlich seine Kontenrechnung für die von ihm bereits in der Sache gethanen Schritte einreichte. Nun reicht Lehmann eine lange Denunziation bei der Staatsanwaltschaft ein, in welcher er fich über den Rechtsanwalt Fröhlich beschwerte, aber in einer Weise, daß ooige Anklage wider ihn und Glüse, der das Schrittstüc unterzeichnet hatte, erhoben wurde. Die gestrige Beweis aufs nahme ergab, das Rechtsanwalt Fröhlich durchaus forrett ge handelt hatte. Der Gerichtshof verurtheilte Lehmann zu einer Gefängnißrafe von einem Monate, die durch die erlittene Untersuchungshaft für verbüßt erachtet wurde; der Angeklagte Giüse wurde freigesprochen.

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Schwarz furze Zeit darauf erklärte, daß noch 20 M. an der Summe fehlten, trug er fein Bedenken, auch noch diese Summe hinzugeben. Nun fam aber das dicke Ende nach; sein Freund verlangte von ihm das Geld zurück und als er sich deshalb an

haiten seiner Söhne in Strafe genommen würde. Als gisch 1 dies nichts half, erhielt E. hinter einander sechs Strafmant in Höhe von 3-6 M., wogeaen er Widerspruch ernob. wurde Termin auf den 14. März angesetzt. Dieser

die Frau Schwarz wandte, um von dieser die gepumpten jedoch vertagt, weil sich das Gericht nicht im Besive der gut legt Summen zurückzufordern, erklärte ihm diese rund heraus, daß digen gefeßlichen Bestimmungen befand und das Anerbiten

fte fein Geld habe, und ihr Ehemann wollte von der ganzen Geschichte nichts wiffen. Vor dem Schöffengericht mußte die Frau Schwarz zugeben, daß die ganze holländische Erzählung auf Schwindel beruhe und Gerichtshof verurtheilte sie des ver übten Betruges wegen zu 1 Monat Gefängniß.

* Ein umfangreicher Prozeß wegen Körperver­lekung beschäftigte gefiern die 1. Ferienftraflammer des Land­ gerichts I . Auf der Anklagebant nehmen der Arbeiter Karl Vogt , deffen Ehefrau und der Kutscher Edmund Suchten Play. Dieselben sollen gemeinschaftlich den Portier Ramé, welcher auf dem Güterbahnhof der Schlesischen Eisenbahn in der Mühlen­

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welcher dieselben dem Gerichte zur Verfügung stellte, ableh

Nun fand Termin am 14. April statt und wurde E.,

fich auf den Ministerialerlan vom, 14. Juni 1877, fowie § 11 Th. 2 Tit. 12 des Allgemeinen Landrechts, ferner

fr. Art. 12, 24 der preußischen Verfaffungsurkunde en jäm

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31. Januar 1850, ferner auf§ 74 Th. 2 Tit. 2 ebendafe ferner auf§ 78 loc. cit. cfr. Declar, vom 21. November welches Gesez ebenfalls noch in Kraft ist, berief, freigefprobtobris ohne daß hierдegen von Seiten des Amtsanwalts Beru eingelegt wurde. Nun sollte doch jeder meinen,

diefe

straße angestellt ist, gemißhandelt haben. Als Belastungszeugen Freisprechung erhielt E. wieder vier Strafmanzate und g

Welch heikle Sache es ist, als Friedensstifter zwischen ftreitence Eheleute zu treten, das haben der Portier N. und der Schuhmacher B. erfahren müssen, die gestern als Zeugen gegen die Enetrau Emilie Staice vor der ersten Ferienftraffammer dis Landgerichts zu erscheinen batten. Die Genannten hörten eines Tages markdurchdringende Hilferufe, welche aus der Woh nung eines Hausgenoffen, des Beichners Starde, tamen. Sie hiesten es für ihre Pflicht, den Rufen zu folgen, und fahen beim Betreten der Starde'schen Wohnung, daß der Inhaber seine Ehefrau bei den Haaren auf dem Fußboden hin und her Schleifte. Als der Wüthende der beiden Eindri glinge anfichtig wurde, ließ er sofort von seinem Opfer ab und stürzte sich auf dieselben. Es entspann sich ein heftiger Kampf, in welchem Starde wahrscheinlich unterlegen wäre, wenn nicht plößlich seine Egefrau auf seine Seite getreten wäre. In ihr gewann die Liebe zum Ehemanne wieder die Oberhand, fte ergriff einen Besenstiel und führte damit wuchtige Schläge gegen die Schädel ihrer eigenen Hiltstruppen. Da der Ebemann Starte auch irgend ein gefährliches Weitzeug als Waffe be nug, so mußten die beiden Beugen übel zugerichtet das Feld raumen. Starte erstattete gegen dieselben noch eine Anzeige,

waren von der Staatsanwaltschaft außer dem Ramé noch drei seiner Kollegen, Vorarbeiter der genannten Bahn, und zwei Schußleute geladen. Der Vorfall wird von der Frau Vogt wie folgt geschildert: Jch begab mich am 21. Mai v. J. nach dem Güter­bahnhof, um mir bei dem Kohlenhändler Herrmann Prestohlen zu bestellen. Der Portier, welcher mich ganz genau fennt, verlangte von mir eine Legitimation, und als ich hierüber mit ihm in Wortwechsel gerieth, stieß er mich vor die Brust, daß mein Kind meinen Armen entfiel. Diese Rohheit regte mich auf, und ich ergriff einen Korb, in dem sich das Mittags effen für meinen Mann befunden hatte, um meinen Gegner damit zu schlagen. Das gelang mir aber nicht, denn derselbe schlug mir den Korb aus der Hand, daß Messer, Gabel und Geschirr zur Erde fielen. Nun holte ich meinen in der Nähe beschäftigten Mann und der stellte den Ramé zur Rede. Ter lettere rief uns aber zu: Wenn Ihr Hunde nicht geht, schlage ich Euch nieder, und im selben Moment schlug er mich mit einem Ochsenziemer auf den Kopf, daß ich in Ohnmacht fiel und eine große flaffende Wunde davontrug, die ich mir verbinden lassen mußte. Diese

legenheit wäre hiermit erledigt. Doch fehlgeschoffen! Nach hinterher noch zwei im Gesammtbetrage von 18 M., woft un E. selbstverständlich Widerspruch erhob. In der Berband welche am 4 Juli stattfand, berief sich E. auf das Urtheil 14. April. Der Amtsanwalt, vom Richter befragt, was er trage, antwortete: Sch beantrage die Freisprechun Angeflagten" welche auch erfolgte. Diermit war für

Sache erledigt bis derselbe zu seinem Erstaunen erfuhr, da denn am 15. d. M. erhielt er die gerichtliche Benachrichtigu des Geschickes Mächten doch kein ewiger Bund zu flechten daß der Herr Amtsanwalt Zöllner die Berufung angem

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Vereine und Versammlungen

6.

Drei große Wählerversammlungen für den liner Reichstagswahlkreis finden heute, Dienstag, Abends 8

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Behauptungen werden auch von dem Ehemann Vogt aufrecht( Referent: Stadtverordneter F. Kunert), 2. im Reftau

erhalten. Als seine Frau, gegen die der Portier einen beson­Deren Haß hatte, niedergeschlagen und blutend auf der Erde lag, habe er dem Ramé erklärlicher Weise teine Schmeicheleien sagen fönnen; geschlagen habe er aber nicht. Suchten bestreitet ebenfalls, geschlagen zu haben. Er sei mit mehreren Kutschern hinzugekommen, als die Frau blutend Boden lag. Alle Umstehenden waren darüber empört

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und wollten den Mann, der sich in solcher Weise an eine Frau vergriffen hatte, Innchen, als dieser von seinen Kollegen

Meyer( Gesundbrunnen ) Wrießenerstr. 6( Referent: Th und 3. in der Schloßbrauerei von Teffon, Schönbaufer Nr. 162( Referent: Herr Auerbach). Tagesordnung bevorstehende Erfaßwahl im 6. Berliner Reichstags- Wab

Große öffentliche Arbeiterversammlung Dienstag, Abends 8 Uhr, im Lokale Königshof" straße 40. Tagesordnung: 1. Die Alters- und Invali

und einem hinzugekommenen Schußmann der Menge entzogen sorgung der Arbeiter( Referent: Franz Tupauer). 2. Dis

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