beitsfähigkeit oder der Arbeitsgelegenheit sofort auf den Unterhalt aus den Mitteln der Gesammtheit, d. h. auf die Armen pflege mit all' ihrem Schimpf und Makel angewiesen. Jeder, Der ein offenes Auge und ein warmes Herz für fremde Noth hat, muß Sympathie haben mit diesen Lohnarbeitern. Diese dürfen im wirthschaftlichen Rampfe nicht ihrem Schicksale einfach überlaffen werden, sondern der Staat hat im Interesse seiner eigenen Erhaltung die Pflicht, seine gefeßliche und materielle Macht zur Heilung offenbar vorhandener Schäden anzuwenden.
Wie soll nun der Staat diese Pflicht erfüllen? Jedes noch so schöne Projekt, das den Selbsterhaltungstrieb des einzelnen zerstört, wird in sich selbst zerfallen, weil es gegen die Natur ist. Das System der allgemeinen Staatsversorgung findet in der gegenwärtigen Armenpflege die vernichtendste Kritit.
Grundsäglich hat jeder erwachsene und arbeitsfähige Mensch für seinen eigenen Unterhalt sowie für den seiner nächsten An gehörigen zu forgen. Diese Sorge soll sich nicht nur auf den täglichen Unterhalt, sondern auch auf die Sicherstellung für die Lage der Krankheit, des Alters, der Javalidität, des Todes und der Erwerbsloftafeit ausdehnen. Die Sicherstellung soll regel mäßig in Gestalt der Kranken, Unfall, Alters- und Invaliditätsversicherung erfolgen.
Für diese Versicherung sollte aber dann das Erforderniß er füllt sein, daß der Erwerb in der Zeit der Arbeitsfähigkeit nicht blos zum gegenwärtigen Unterhalt ausreichend sei, sondern einen Ueberschuß enthalte, aus welchem die Versicherungsbeiträge gedeckt werden fönnen.
Wenn es daher wahr ist, daß die follettive Selbstversicherung der öffentlichen Armenpflege gegenüber die viel höhere, eblere und erfolgreichere Art der Bekämpfung der Armuth und des Elends ist, und daß zur Besserstellung der im Erwerbs tampfe am meisten bedrohten Klasse der Lohnarbeiter die Zwangsversicherung gegen die Wechselfälle des Lebens noth wendig ist, so erwächst auf der anderen Seite für den Staat ebenso sehr die gebieterische Pflicht der Arbeits- und Er werbsversicherung. Wir werden nicht von heute auf morgen mit einem unfehlbaren Rezept diese Arbeitsversicherung durchführen. Die Staatspolitik fann nur schrittweise vorwärts, aber thr endliches Ziel muß sein, in die bis herige regellose Wirthschaftspolitik berart ordnend einzugreifen, daß Jeder verdient, was er erhält und Jeder erhält, was er vers dient. Bis dahin hat bei der Arbeiterverficherung neben den unmittelbar verpflichteten Arbeitern und Arbeitgebern der Staat mit seinen finanziellen Mitteln einzutreten.
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Soll nun die Arbeiterversicherung ihren 3wed vollständig erreichen, so muß fie für alle Lohnarbeiter obligatorisch sein. Freiwillig verfichern fich nur die bessern und beffer gelohnten Arbeiter, die Maffe will und fann fich nicht verfichern. Sobald der Staat aber ermöglicht, daß die Maffe fich verfichern kann, so darf er in der Zuversicht, daß diese Versicherung zum Wohle der Lohnarbeiter geschieht, das Obligatorium einführen, denn er bat ja die Aufgabe, die durch Materialismus und Selbstsucht beherrschte Gesellschaft ihren höheren und idealeren Bielen entgegenzuführen. Darum bat er auch den Schulzwang eingeführt. Gewiß ist der Versicherungszwang mehr geder Der bem rechtfertigt als der Armensteuerzwang armten Steuerpflichtigen nichts bietet, als das Armenhaus und das Brandmal. Dazu kommt die Nothwendigkeit allge. meinen Beitragszwanges gegen die Arbeitgeber. Dieser Zwang erleichtert gerade den arbeiterfreundlichen und pflichtbewußten Arbeitgebern die Erfüllung ihrer natürlichen und sozialen Pflicht. Denn nur dann, wenn die schlechten und harten Brüder, die rücksichtslosen Ausbeuter der Arbeiter, gleiche Laft zu tragen haben, ist normale Konkurrenz wieder hergestellt, ist die Gewinns prämie für Vernachlässigung der Versorgungspflicht beseitigt. Nun ist aber nicht zu bestreiten, daß nebst der vereinten Selbstfürsorge der Lohnarbeiter Niemand für gewiffe Bmede näher zur Arbeiterversorgung verpflichtet ist, als der Arbeitgeber, und zwar in dem Maße, als er die ihm dienende Lohnarbeit aus genügt hat.
In früherer Zeit standen sich Arbeiter und Arbeitgeber näher als heute. Der Handwerksgeselle, deffen Leistungsfähigkeit das Alter verringerte, er war grau geworden bei seinem Meister, und so hatte sich zwischen Arbeiter und Arbeitgeber ein viel innigeres Verhältniß ausgebildet, als wir es heutzutage finden; es verstand fich von selbst, daß der Dienstherr die Hand über seinen alten Gehilfen hielt und ihn stüßte, so gut er Tonnte.
Mit dem Aufkommen der Fabrikindustrie find vielerorts Arbeiter und Arbeitgeber einander fremd geworden. Hauptaufgabe der sozialen Reform muß es sein, fte einander wieder zu nähern, und das ist möglich durch die Arbeiterversicherung.( Herr Näh zeigt hier, daß er eben fein Sozialdemokrat ist. Denn Hauptaufgabe Der sozialen Reform nach unserer Auffaffung muß sein, auf friedlichem Wege den Uebergang vom heutigen Produktionsfystem zu einem vollendeteren der Zukunft zu bewerkstelligen. Nach seinen Ausführungen ist Herrn Näh's Zukunftsideal die Vereinigung der so ungerechten Lohnarbeit mit einigen angenehmen Buthaten, verzuderte, bittere Pillen.)
Aber nicht nur Versicherungs- und Versicherungsbeitrags.
zwang ist nothwendig, sondern auch Zentralisation, bundeseinheitliche Durchführung des Instituts. Es soll allen Lohnarbeitern in der Schweiz das gleiche Maß der Wohlthat der Versicherung zufallen. Wir können diese Arbeiter nicht von der Gnade der Kantone abhängig machen, von denen die meisten überhaupt zu schwach wären, das große Risiko dieser Vers ficherung zu tragen und dem Arbeiter nur ungenügende Barantie für seine Ansprüche gewähren würden. Es muß auch dafür gesorgt werden, daß kein versicherter Arbeiter außer Ver hältniß zur Größe und Dauer seiner Lohnabzüge und fein Arbeitgeber außer Verhältniß zur Arbeiterzahl und Dauer der Beschäftigung in Anspruch genommen werde. Soll dieser Grundsatz ohne Beeinträchtigung der freien Geschäftsbewegung der Arbeitgeber und ohne Beeinträchtigung der Freizügigkeit und Unabhängigkeit der Lohnarbeiter in Erfüllung gehen, so muß das Versicherungswesen zentralisirt sein. Ohne wirksame Staatshilfe ist die Arbeiterverficherung gar nicht durchzuführen. Diese Hilfe fann aber nur der Bund gewähren.
Das allereinfachste wäre, eine Bundeseinrichtung zu treffen, welche alle Kategorien der Arbeiterversicherung, also die Kranten, Unfall, Alters- und Invaliditätsversicherung umfaßt. Die Lasten würden dadurch bedeutend vereinfacht. Es ist indeffen eine solche Einheit nicht möglich, weil es fich um verschiedene Versicherungs arten handelt. So gestattet und fordert beispielsweise die Natur der Krankenversicherung nicht eine Zusammenfaffung größerer Kreise, sondern vielmehr eine Organisation für nicht zu großze örtliche Bezirke.( Derr Näb hat offenbar von den großen zentrali firten freien Hilfskaffen in Deutschland , z. B. von der über 70 000 Mitglieder zählenden Kaffe der Tischler nichts gehört. Das Gedeihen diefer großen, ausgedehnten Staffen widerlegt am besten die gegentheilige Behauptung des Vortragenden. D. Red.) Das Risiko der Krankenversicherung ist nicht so groß, daß es nicht von fleineren Kreisen getragen werden könnte. Dagegen handelt es sich bei ihr um eine große Zahl meist unbedeutender Fälle, in welchen sofortige Hilfe nöthig wird und deshalb in ihrem Beginne nicht von der Erledigung weitläufiger Verhandlungen abhängig gemacht werden darf, welche um so zeitraubender werden, je umfangreicher der Bezirk Der Krantentaffe iſt.( Ueber diesen Punkt und überhaupt über die ganze Organisation des Kranfenfaffenwesens thut Herrn Näh noch einiges Studium zur Erlangung völliger Klarheit noth.) Die Hauptbedingung der richtigen Funktion der Krankenversicherung ist die Dezentralisation nach Orts oder Bezirksverbänden, welche selbstverständlich eine einheitliche eidgenössische Organisation nicht ausschließt.( Also doch Bentralisation möglich.) Bei der Unfallversicherung dagegen und bei der Alters und Invaliditätsversicherung ist das Rififo ein derartiges, daß nur ein großer, ausgedehnter Verband es tragen fann. Hier wird daher eine zentrale Versicherungsanstalt mit territorialer Gliederung von vornherein nothwendig. Die Dr ganisation könnte für beide Versicherungszweige dienstbar ge
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Das Argument, das Herr Crispi jest anruft, fpicht also in alio nur Grunde ebenfalls gegen ihn. Im Uebrigen wieder folt die Note, tung befeiti daß Maffaua res nullius gewesen sei( feinem ehört habe), tbeurer arbe eine Behauptung, welche gerade jest ihre Beleuchtung erhält durch die Veröffentlichung der türkischen Not, in welchebliche Leb Grörterung mit Bezugnahme auf die Suezkanal Konventio alle alten Rechtsansprüche der Pforte auf das Territorium on Maffaut en min aufrecht erhalten werden. Herr Crispi behauptet dinn, daß ein pruch bag großer Unterschied bestehe zwischen der Lage in Tunis und haft gleid fener in Maffaua, da der Bey von Tunis bejonere Verträge inmal ist mit Italien gehabt habe, die Frankreich selbst anetannt hätte betten na Aber das ist es ja eben, daß diese„ besonderen Verräge", fontium G Kapitulationen genannt, nach der italienischen Aufaffung bin undert Ar fällig werden, sobald ein muhamedanisches Land in europäischen Befiz übergeht, und wenn Frankreich nunmehr in Tunis dieie enoffenfcha Auffaffung fich zu eigen macht, so wird Italien fie nicht dar über beklagen fönnen; es geschieht ihm nur, was& felbft für ingen an Recht erkannt hat. Dem Vernehmen nach soll die Antwo Goblet's sebr furz ausfallen; fie soll fonstatirer daß Hentehenden Crispi zur Unterstügung seines Standpunktes nicht Neues habe vorbringen fönnen, und dann den 3wischenfall, vorbringen fönnen, und dann den Zwischenfall, a die Welle Koften genügend aufgeklärt sei, um ein Urtheil zu geminen, für ge fchloffen erklären. Vielleicht ist er dann auch wirkt gefchloffer Knappi falls es Herr Crifpi nicht macht, wie gewisse Avokaten, die um so hartnädiger find, je schlechter die Sache ist die fte ve theidigen.
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Von befreundeter Seite ist der Nordd. Allg. Start für ein von dem Maire zu Bone in Algier an den Reichstags abgeordneten Antoine gerichtetes Schreiben vorgegt, welde in wörtlicher Ueberlegung folgendermaßen lautet! Herr Abge ordneter! Ja Beantwortung Ihres Geehrten ron 10. b. babe ich das Vergnügen, Ihnen mitzutheilen, daß der Familie Ramspacher aus Babern demnächst eine Konzeffion ertheilt me ur 1658! den wird; was die Familie Heiligenftein aus Reseim betri mehr als so wird die Lösung schwieriger sein, weil kein Mitlied der f milie für die französische Nationalität optirt hat. Man sollte ein Mitglied der Familie veranlassen, auf franzöfchen Boden überzuftedeln, in diesem Falle würde die Regierung( le Gour nea ent Général) feinen Grund zur Ablehnung hben. Sie versichert, Herr Abgeordneter, daß ich das Unmöglich werde, um den unglücklichen Elsässern, welche geenwär dem annektirten Lande unter dem Joche seufzen, ie Anfie lung in Algier zu erleichtern. Die befte Propagada b aber im gegenwärtigen Augenblid ficherlich darin, die jun Leute, welche zur Erfüllung des Militärdienstes in Deutschlan aufgerufen werden, die Grenze überschreiten ami ste in Fremdenregimenter( Régiments étrangers) aufnehren zu Genehmigen Sie, Herr Abgeordneter und lieber Landsmann trotz allem die Gefühle meiner tiefen Dankarkeit. Dubourque, Maire von Bône. An Herrn Antoine, Abgeordne
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macht werden, wobei indeffen getrennte Verwaltung nothwendig N. A. 3." bemerkt hierzu: An der Echtheit des Briefs en unlä
wäre. Denn die Unfallversicherungsbeiträge sollen nur erhoben werden beim Arbeitgeber und müffen erhoben werden nach Ge fahrentlaffen. An die Last der Alters- und Invalidenverficherung hätten beizutragen Arbeiter, Arbeitgeber und der Bund, b. h. der Staat.
Politische Uebersicht.
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im Deutschen Parlement, Hotel de Noailles, Martille." welcher am Kopf mit der Ueberschrift: République française Mairie de Bône, Département de Constantine Algérie, neben der Unterschrift mit dem Stempel: Ville de Bone Dep de Constantine Algérie versehen ist, läßt sich nich zweifeln. Mit dem Inhalt des Briefes und der Art und Beise, mie Norddeutsche" ihn ausnutt, wollen wir uns nich beschäftige Eine andere Frage liegt uns näher und zwar die Wie ist here ch Bindter in den Befiz dieses an den Reichstagsabgeordnete en fäc Antoine gerichteten ,, Privatbriefes" alangt. Antoine wird ihn ihm nicht zur Verfügung gestlit haben,
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fann also nur durch einen Vertrauensmißbrauo. oder diere nich einen Diebstahl, oder auf Veranlassung einer Beörde in intinder Hände gelangt sein. Aufklärung darüber wäre dringend wünscht.
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Zur Ernennung des Herrn v. Boettiche zum präsidenten des Staatsministeriums schreibt man or Natio
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Beitung", Fürst Bismard werde in einiger Zeit die Leitung ette im
Handelsministeriums abgeben und anderen Hände übertrag sodaß dem Minister v. Boetticher diese britte Stellvertretu des Fürsten abgenommen werden könnte. Auch ie„ Kölnis Beitung" erfährt, daß Fürst Bismarck demnächst babfichtige, Handelsportefeuille abzugeben.
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· Herr Crispi hat einen großen Auszug feiner Note, die am Sonnabend als Antwort auf die Goblet'sche Note vom 3. Auguft abgegangen ist, veröffentlichen laffen. Zur Sache selbst bringt die Note nichts Neues, es ist aber gleichwohl einiges darüber zu bemerken. Die Note verspricht, Alles zu vermeiden, was die Debatte verbittern tönnte, wirft aber am Schluffe doch wiederholt den Franzosen vor, daß fie die ruhige Bevölkerung zur Verachtung des Gesetzes und zum Troße gegen die Autorität der eingefeßten Gewalten aufreizen". Wenn die Jaliener für diese Behauptung Beweise hätten, so würden sie wohl mit dem Agenten Frankreichs in Maffaua fürzeren Prozeß machen. Herr Crispi behauptet jest, er hätte die Besetzung nicht anzuzeigen brauchen, weil die Vorschrift zur Anzeige erst nach der Befeßung erlaffen worden sei. Herr Crispi bat ein fehr turzes Gedächtniß, denn in seinen ersten Noten hat er sich bekanntlich gerühmt, daß die Befizergreifung in Uebereinstimmung mit den von der Berliner Konferenz erlaffenen Vorschriften erfolgt fet. Damals wollte er die Anzeige gemacht haben, jetzt behauptet er, er habe nichts angezeigt und das auch nicht zu thun brauchen. Herr Crispi unterscheidet jetzt auch zwischen bloßer Verwaltung und Souve ränetät; er gesteht zu, daß in ersterem Falle, wenn nämlich ein Land in europäische Verwaltung übergeht, ohne daß an der türkischen Souveränetät etwas geändert wirt, die Rapitulationen bis zu ihrer formellen Abschaffung fortbestehen; anders aber sei es, wenn die Souveränetät wechsle, da fallen die Kapitulationen großen Aufgaben, die ihrer barren und für die then allein eo ispo weg. Aber auch wenn dies richtig wäre, fäme Herr Crispi doch nicht aus seinen Widersprüchen heraus, denn die italienische Regierung hat ja gerade bei der Befißergreifung er flärt, daß sie nur die Verwaltung übernähme, die Souveränetätsfrage aber unberührt laffe. Als Beweis des lettern hat ste be fanntlich die egyptische Flagge neben der ihrigen wehen laffen.
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Durch Schmeicheln sucht Herr von Ruchhaupt Nationalliberalen wieder zu versöhnen. Die Sallische das Organ des Herrn v. Rauchhaupt, schreibt: Wir nichts dagegen, wenn sich der Freifinn den Nationallibera besorgen, Herr Nichter werde wie bisher jedweder Sauerl zu verarbeiten wissen, daß in seinem Oppositions und tionstuchen wenig oder nichts davon zu spüren ist.
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Nationalliberalen für eine derartige Verarbeitung ticht Neigung
besigen, spricht für die hohe und reife Erkenntniß
im Kartell eine erfolgreiche Wirksamkeit bleibt." Ueber die Höhe der Verwaltungskofta de rufsgenossenschaften haben sich die offiziösen Berl.
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Nachr." wieder vernehmen lassen; fie führen den Abschluß det 3 976 843 M. Umlage die Verwaltungskosten nur 22 189,95 M
Knappschafts- Berufsgenossenschaft für 1887 an, wonach
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Verwirklicht haben sich die optimistischen Vermuthungen seines Vermögens dem Notar der Frau Valdieu nachzu noch nicht niedergelegt, denn er that alles, was fich thundern,
des Majors. Am Morgen nach dem nächtlichen Ueberfall an der Ecke der Rue Corvisart erschien er mit seinem Freunde, dem Baron, in der Villa, und Herr von Randal wurde herzlicher empfangen, als sie beide gehofft hatten.
Gundula war äußerst liebenswürdig zu ihm, Therese war zurückhaltender, aber auch freundlich, und Frau Valdieu, aufgegeben hatte, an, der
weisen bereit sei.
Diese Zukunftsaussichten, die er Jeanne eröffnete, waren für sie das reine Himmelreich: sie brauchte sich ja nicht von ihrer Tochter zu trennen; und fast hätte sie auf die
William
Atkins, zu erreichen, an dessen Existenz er fortgest glauben. S
ließ, um den unsichtbaren Feind Jeanne's, jenn obwohl er keinen Beweis dafür hatte.
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So hatte er auch an jenem Abend, an den die lees Au weitherzigen Vorschläge des Herrn von Randal mit der Kriegsepisode stattgefunden, dem Verlangen nicht widerstehe Mittheilung geantwortet, daß Therese mehr als zwei fönnen, nachdem er von Frau Valdieu sich verabschiedet, Millionen Franks geerbt habe. Sie erinnerte sich aber, Schlachtfeld zu besichtigen. welchen Eindruck die Mittheilung von dieser großen Erbso
bie ihre Bebenten aufge, bollenbeter Gentleman sei und daß auf und
Retter ihrer Tochter ein
es ihr zur Ehre gereichen müßte, wenn er ihr Schwiegersohn werden wollte.
Und der vollendete Gentleman wollte nichts lieber als das.
Er war mit dieser Heirath schon im Prinzip einverstanden gewesen, bevor er Fräulein Valdieu noch fannte. Jegt, wo er fie fennen gelernt, wünschte er auf das Leb haftefte, ihr Gatte zu werden.
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Auf die Gefahr hin, mit Spießgesellen de Feindeg sie aus Furcht, das Bartgefühl des Herrn von Randal zu vernünftigen Gründe, auf die ihn Herr von Randal auf Guntram, den sie um Rath gefragt, billigte ihre Vor- überzeugen, ob der Bandit, den der Vertheidiger Therefen sicht und rieth ihr, von dem Vermögen ihrer Tochter erst zu Boden geschlagen, am Plage geblieben sei, itn unteleitet
verlegen.
im letzten Moment zu sprechen, wenn die Heirath bereits entschieden sei und man nur noch den Ehekontrakt aufzusetzen brauche.
merksam gemacht, wollte er sich doch selber genau
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fuchen, und wenn er todt, sich seine Gesichtszüge wenn er noch lebte, ihn einem Verhör unterwerfen. 3war hatte der Baron versprochen, das alles felber
Schließlich hatte Herr von Randal noch ausdrücklich besorgen, aber Guntram verließ sich nicht völlig auf die Das hatte er Herrn von Arbois erklärt. Er hatte betont, daß er Therese nur unter ihrer 3ustimmung heirathen Versprechen, das sein Freund ja auch wahrhaftig nicht h
sogar mit Frau Valdieu über diesen Punkt eine BeSprechung gehabt; Jeanne war von seiner Bewerbung und feiner Freimüthigkeit sehr bewegt, denn er hatte das Schwierige bei dieser Frage offen berührt.
Er hatte ihr gesagt, daß er, der er fürzlich nach Paris gekommen sei, nicht die Vorurtheile der Pariser theile und Saß ihn die traurige Berühmtheit der Frau von Lorris nicht abschrecke. Aber er hatte hinzugefügt, daß ein Mann
werde und daß er sie um ihre Einwilligung fragen werde, sobald er hoffen zu dürfen glaube, keine abschlägliche Antwort zu erhalten. Vorläufig bitte er nur um die Erlaubniß, ihr den Hof machen zu dürfen.
Und er that es mit einer Burückhaltung, wie man sie sich nicht diskreter denken konnte.
Er kannte die Geschichte ihrer Liebe zu Herrn von Elven in allen Einzelheiten, ihren Besuch im Hotel du
halten verpflichtet war.
Die Expedition des Majors verlief jedoch nuplos. konnte das Pflaster der Rue Corvisart absuchen, nicht das Geringfte.
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Nur an der Stelle, wo der Kampf stattgefunden, er eine kleine Blutlache. Vermuthlich hatte Bandit, der von dem Stockschlage des Barons betäubt n den war, sich aufgerafft und weiter geschleppt, wenn Irgend eine Spur war aber nicht mehr von ihm
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von seiner Stellung auch der öffentlichen Meinung Rechnung Helder mit einbegriffen, und er fühlte, daß das Herz nicht seine Rameraden schon zu Hilfe gekommen ware
Theresens nicht sofort von der schmerzhaften Wunde, die es tragen müsse und daß er deshalb, um jedes Aufsehen zu ver meiden, das diese unerwartete Vermählung verursachen erhalten, geheilt sein könne, und um so feiner und zurückkönne, fest entschlossen sei, nach der Heirath in der Provinz haltender war er in seinen Werbungen. Fräulein Valdieu wußte ihm dafür Dank und die Aufoder im Auslande zu leben, ja sogar sich dort zu verHeirathen, wenn Frau und Fräulein Valdieu damit einver- merksamkeiten, die er ihr und ihrer Mutter erwies, blieben ftanden wären, Paris sofort zu verlassen.
Er hatte auch die Vermögensfrage berührt und erklärt, daß er von einer etwaigen Mitgift feinen Pfennig annehmen würde, und daß er Gütergemeinschaft in der Ehe haben wolle, also mit seiner Frau sein Vermögen, das sich auf 1 500 000 Franks beziffere, zu theilen beabsichtige.
nicht ohne Eindruck auf sie.
Dank dieser klugen Taktik stand alles für ihn gut und der Major hatte seine aufrichtige Freude darüber.
Seit die Feindseligkeiten von dem unbekannten Verfolger Jeannens eingestellt waren, hatte Guntram viele freie Stunden; und das war ihm nicht angenehm, denn diese
beden.
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( Fortseßuna folgt)
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Aus Kunst und Leben. Ueber die Ursache der diesjährigen naffen Sommer liebt ist die Annahme, das Polareis des hohen Nordens fig, mo
witterung wird der K. 3." folgendes gefchrieben:
herabgetrieben und habe dadurch bei uns die Kälte
und
diesem Sommer in ganz ungeheuren Mengen in füdliche Brei der verfloffenen Monate verursacht. Nach anderer Anficht die Depression, welche gewöhnlich im europäischen Eismeer
Er hatte hinzugefügt, daß er die angegebene Höhe Unthätigkeit fiel ihm lästig. Er hatte übrigens die Waffen steht, ihre Lage verändert; die einen glauben, fie fei norami
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gieben.
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