u gefeßt und

alles deffen, ihnen, zwei mit den Fluthen Ringende zu erfaffen und auf| lidel gebot the Segelboot zu schaffen, während die eine Dame ihrem Borbau ein in Schicksal überlassen werden mußte. Ein Glüd war es für die = Fuß langs Betreffende, daß ihre über der Wasserfläche fich gleich einem = fe gefährliche Ballon ausbreitenden Kleider fte vor dem sofortigen Sinken be­nüber hat ein wahrten; fte fonnte, obgleich von Angst, Schreck und Kälte nahezu bewußtlos, mit Hilfe anderer, in der Nähe befindlicher davon fteben Böte ebenfalls nach einiger Zeit geborgen werden. Nach einem fich als starte Restaurant auf dem Valentinswerder geschafft, verfiel die junge Bublifum zum Dame in ein Fieber und mußte schließlich in einem Wagen n. Drüben nach Berlin   in ihre Wohnung geschafft werden. Delches fich im Die elf ädtischen Schwimm- und Badeanstalten Karouffels be fine in der Woche vom 12. bis 18. Auguſt einschließlich von Eine bid ingefammt 34 436 Personen benugt werden. Davon gehörten deffen 23 896 dem männlichen und 10 540 dem weiblichen Geschlechte Konturen an. Von dem Gesammtverkehr entfielen 28 596 Personen auf r soeben seine die acht älteren Badeanstalten, der Rest von 5840 Personen auf Menge tanzen die drei neuen Schwimmanstalten an der Schleusen-, Waisen­Bilder, deren und unter der Schillingsbrüde. ublitum zum

Im Berliner   Aquarium find mit dem Reiche post­

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dächtig gehalten hatten und dem fie einen ganz bestimmten Diebstahl an einer Geldsumme von 13 Mark zur Last legten. Während der Angeklagte den legteren bestritt, gab er den ersten Diebstahl zu, behauptete aber, ein Opfer der Kleptomanie zu sein, d. h. durch einen unwiderstehlichen Drang gezwungen worden zu sein, fich das fremde Geld anzueignen. Er bes hauptete, diese frankhafte Neigung von seiner verstorbenen Mutter geerbt zu haben, während ihm von seinem Vater die Mondfucht überkommen sei. Der gerichtliche Sachverständige Dr. Mittenzweig, welcher den Angeklagten daraufhin unter sucht hat, ist zu einem negativen Ergebniß gekommen. Nach seiner Darstellung ist man von der früheren Meinung, daß es auch bei sonst ganz gefunden Leuten eine Kleptomanie" geben fönne, schon lange zurüdgekommen. Nach der Ansicht der Frren­ärzte ist die Kleptomanie vielmehr immer nur mit anderen frank­baften Geisteszuständen verbunden, fte kommt beispielsweise bei der beginnenden Gehirnerweichung vor, bei epileptischen Per­sonen, bei hysterischen Frauen 2c. Bei dem Angeklagten hat aber der Sachverständige in Uebereinstimmung mit Prof. Dr. Mendel feinen sonstigen frankhaften Geisteszustand vorgefunden und er begutachtete deshalb, daß sich der Angeklagte zur Zeit der That nicht in einer frankhaften Störung des eigenen Willens befunden habe. Der Staatsanwalt beantragt infolge deffen 5 Monate Gefängniß. Der Gerichtshof hielt jedoch nur einen Fall des Diebstahls für erwiesen und erkannte auf 4 Wochen

r das Tobes dampfer Sachsen" aus Shangai zwei chinesische Krokodile ein­Ten oder getroffen, welche vom dortigen Generalkonsul Herrn Focke er­indes Gruworben und an das Auswärtige Amt gesandt, vom Kultus ischgebadene ministerium dem Berliner   Aquarium überwiesen worden find. tig den grip Die Thiere, ein Pärchen, 1,65 resp. 1,45 Meter lang, stammen Würfelbud aus dem Distrikt ftaofeng im Fu( Bezirk) Huschau, Provinz Gefängniß. Das Glüd Chefiang, nahe dem Taibu. See, wo sie einem Lung ch' ih oder Tenschen, Drachenteich genannten Gewäffer gefangen wurden. Die Ent tragen, fernung des Fundortes von Shangai soll 800 lt oder 400 Kilos Trubel un meter betragen. Der Befit dieser beiden in ihrer Heimath Tu

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Sonnabend 89.

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Wenn Sie nicht lernen, fich zu beherrschen, werden wir Sie noch wiederholt auf der Antlagebant sehen," meinte der Vorfißende zum Kutscher K., der sich wegen zweier Vergehen und zweier Uebertretungen auf der Anklagebant befand.- Angell.: Voc sein Temperament fann keener, det id mir noch bedanken soll, wenn sie eenen des Herz aus'n Leibe treten, det fann feener verlangen, so'n Schußmann muß ooch nich denken, det er dahinten in Persien   is, wo die Beamten noch über't Mis litär iehen, so eener is ooch man nadigt, wenn er feen Beig anhat. Vors.: Angeklagter, mir scheint, Sie ermangeln auch heute der nöthigen Ruhe, um mit Ihnen verhandeln zu können; betragen Sie fich wenigstens vor Gericht so, daß wir nicht nöthig haben, Sie in eine Ordnungsstrafe zu nehmen.- An­getlagter: Herr Präfident, idk wees ooch wat Jehorsam is un Ordnung muß parirt wer'n, aber wat id als Rutscher schon mit die Schutzleite for Merger jehatt habe, da is't Ende Don weg, idk iloobe, die Hälfte haben mir schon in ihr Stammbuch injeschrieben, un denn tommen die Strafmandate. Wo foll id zu all det Jeld fommen? Da fann id ja bloß for de Polizei arbeeten. Uf Schritt un Tritt verfolien fie eenen, da führt en Lieutenantsbursche ja det reene Herrenleben jejen. Vorf.: Die Schußleute thun nur ihre

Der Sonnt um so werthvoller, als bisher noch niemals ein Exemplar dieser Fischzua am nur im Innern Chinas   vorkommenden Spezies lebend nach ftigem Well Europa   gelangt ist. Bewegung der Bevölkerung der Stadt Berlin  . In ings bie der Woche vom 29. Juli bis 1. August fanden 211 Che schließungen fiatt. Lebendgeboren wurden 867 Kinder, darunter 86 außerehelich, todtgeboren waren 33 mit 5 außerehelichen. Die Lebendgebotenen find 31,5, die Todtgeborenen 1,2 pro Mille der Bevölkerung, die außerehelich Geborenen find bei den Bahl der gemeldeten Sterbefälle befrug 626, die fich auf die Wochentage wie folgt vertheilen: Sonntag 97, Montag 74, Dienstag 104, Mittwoch 86, Donnerstag 104, Freitag 72, Von den Gestorbenen erlagen an Ma en 16, Scharlach 3, Roſe- Diphtheritis 15, Bräune 2, Reuchhuften 5, Kindbettfieber 1, Typhus 6, Syphilis 2, Altersschwäche 25, Gehirnschlag 13, Lungenentzündung 36, Lungenschwindsucht 67, Diarrhöe 56, Brechdurchfall 86, Magen, Pflicht und Sie müssen sich den verschiedenen Verordnungen darmtatarrh 28. Durch Vergistung famen 5 Personen um, hier er Hausbefit on 2 durch Selbstmord, 1 durch Alkoholvergiftung( Delirium tremens). Eines gewaltsamen Todes starben 13 Personen, und Verbrennung oder Verbrühung 2, Ers Erhängen 4, Ueberfahren 2, Sturz oder Hierunter find 5 Todesfälle Dem Alter nach sind

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Jahre 8, 20-30 Jahre 28, 30-40 Jahre 37, 40 bis Jahre 73, 60-80 Jahre 57, über 80 Jahre 18 Personen. fich famman hiesigen Krankenhäusern starben 120, einschließlich 11 Aus­artige, welche zur Behandlung hierher gebracht waren. Auf Standesämter vertheilen sich die Todesfälle folgendermaßen: Berlin  - Köln  - Dorotheenstadt  ( 3) 24, Friedrichstadt  ( H) 12, rtritt. Diedrich- und Schöneberger Vorstadt( 1) 30, Friedrich und s anzuschli empelhofer Vorstadt( IV) 44, Louisenstadt jenseits, westlich igkeit un 45, Louisenstadt jenseits, östlich( Vb) 47, Louisenstadt dies der Beletts und Neu- Köln( VI) 40, Stralauer Viertel, westlich( Vlla) 60, Stralauer Viertel, östlich( V Ib) 49, Königstadt( VI) 31, th fämmtl Spandauer Viertel  ( X) 41, Rosenthaler Vorstadt, füd­Tid( Xa) 45, Rosenthaler Vorstadt, Dranienburger Vorstadt( X) 60, Friedrich Wilhelmstadt   und Moabit  ( X) 38, Wedding  ( XI) 60. Die Sterbefälle find lefen im Ja( 1439 911). Sefühl der des Deutschen Reiches mit mehr als 100 000 Einwohnern betrug

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der fortgeschriebenen Bevölkerungszahl Die Sterblichkeitsziffer in folgenden Städten

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fügen, die die Polizei erlassen hat; das müffen wir Alle. Jest zur Sache. Sie sollen am 15. Juni von einem Neubau in der Amalienstraße Kalt abgeladen und zwar direkt auf die Straße geworfen haben. Sie können sich doch denken, daß dies nicht gestattet ist, Sie können ja die Baffanten besprigen.- Angell.: Det bisten reenen Kalch? Aber wat soll ic machen, wenn der Bolier sagt, id soll et da abladen? Un denn verlange id noch, det der Schußmann mir jeden herbringt, den ic besprigt habe, hier sollen sie her. Jd habe nämlich teenen Menschen fefehn den Schußmann rechne id nich den id besprigen konnte, det is man' ne ftille Straße. Vors. Also diese Uebertretung geben Sie zu. Nun sollen Sie während des Abladens auch Ihre Pferde gefüttert haben, Sie wiffen doch, daß dies ebenfalls verboten ist?- Angefl.: Wo fann ich sämmtliche Jeseze in'n Kopp haben? So'n Thier hat seinen Hungrr, so jut wie' n Schut wie der Mensch seinen

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in Aachen   21,6, Altona   26 1, Barmen 17,5, Bremen   15,8, Breslau   28,9, Chemnis 23,6, Danzig   27,3, Dresden   21,5, düffeldorf 24,9, Elberfeld   16,1, Frankfurt   a. M. 12,7, Hamburg  mit Vororten 22,8, Hannover   20,0, Köln   30,3, Königsberg   26,3, Ceipzig 21,8, Magdeburg   40,7, München   31,2 Nürnberg   22,0, Stettin   30,1, Straßburg   i.. 20,6, Stuttgart   17,6 pro Mille. In anderen Großstädten Europas   mit mehr als 300 000 Cinwohnern betrug die Sterblichkeitsziffer in Amsterdam   16,9, its fertig Budapest  ( Borwoche) 33,5, Dublin   21,1, Liverpool 18,6, London  15,9, Baris 18,0, Petersburg  ( Vorwoche) 30,3, Warschau  ( Vor- Peitsche nach ihm geschlagen haben. ft zuzutheilen odge) 25,7, Wien  ( Vorwoche) 21,4 pro Mille. Es wurden den mit 14 Bugezogene, 2860 Weggezogene gemeldet, so daß sich die hältnismäßig evölkerung mit Einrechnung der nachträglich gemeldeten Ge

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In der Woche vom 5. bis 11. August kamen

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Durst, id tann wat Unrechtet nicht drin finden, wenn ic' so'n Thier, wat schwer arbeiten muß, mal den Futternapp umhänge. -Vors.: Jezt kommen wir zu den Vergehen, Beamtenbeleidi gung und Widerstand gegen die Staatsgewalt, da liegt die Sache schlimmer für Sie. Angefl.: Mehr als den Kopp fann't nich fosten. Mir is' t nu janz lineal, ob et nach'n Busch jeht oder nach die Befinge. Bors.: Angeklagter! Betragen Sie sich anständig und bescheiden, ich rathe es Ihnen.- Angell.: Herr Jerichtshof, flooben Sie man, wenn Sie immerzu tribulirt wer'n un müffen Strafe zahlen un friejen vor Jericht Unrecht, denn kommen Sie zulegt uf'n Standpunkt, det Sie sagen: Nu is mir Allens einjal. Jd sehe ooch schon heite, wie det kommt._ Vors.: Ja. Sie werden aller Wahrscheinlichkeit nach verurtheilt werden. Aber Ihr Benehmen vor Gericht ist doch auch von Einfluß bei Festlegung des Strafmaßes. Was erwiderten Sie nun, als der Schußmann Sie nach Ihrem Namen fragte? Angell.: Jd sagte, Juten Morgen!" wo id ihm eijentlich eene Bille mit steden wollte, indem er mir natierlich die Tageszeit nich jeboten hatte. Vors.: Sie sollen auf alle seine Fragen immer nur guten Morgen" gefagt und zulegt sogar mit der Angell.: Sagt der Schußmann det? So eener nimmt ooch fleich den Mund und beede Backen voll, id habe blos die Peitsche jenommen un habe blos damit hinten um'n Wagen rumiezeijt, wo er den Namen Don meinen Herrn von't Schild runterlesen konnte. Wenn er sich da jerade hinstellt, wo id hinzelje, denn fann i da nich vor. Vors. Na, wir haben ja die Beugen. Wie war's denn nun mit dem Widerstand? Der Schußmann wollte Sie zur Wache führen, wozu er zweifellos das Recht hat, warum gingen Sie nicht gutwillig mit? Angell.: Jerne jehe id überhaupt nich nach't Bureau, aber wenn ich muß, denn muß id. Der Mann mußte aber am minimumsten so ville Verstand wert nich so hilflos uff de Straße stehen lassen kann, von meine Ferde kriegt mir feener weg. Vorf.: Der Schußmann hat Hilfe geholt und dann ist Ihre Ueberführung nach der Wache bewerkstelligt worden, Sie find aber mehr geschoben worden, wie gegangen. Angell.: Nu natierlich, wat meenen Sie woll, Herr Jerichtshof, wie die vier Schußleite stolz waren, als fie mir eenen Mann nach die Wache schleppten, manchen Buff haben

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borenen und des Buschlages, der den Weggezogenen erfahrungs. mäßig zugerechnet werden muß, um 455 vermehrt hat; die Ein Bimmerele ohnerzahl beträgt fonach am Schluffe der Berichtswoche tage, 20. 439 456. der Will Meldung Infektions Erkrankungsfälle an Typhus   18, Majern 104. Scharlach 50, Diphtheritis 60, Kindbettsteber 7. Polizeibericht. Am 20. b. M. Nachmittags wurde an gefahr gerather Ede der Müller- und Fennstraße ein Arbeiter sichtlich frank Dorgefunden und mittelst Droschte nach der Charitee gebracht. kultiviren, det er insehen dhat, det id meinen Herrn sein Fuhr Un demselben Tage fand von der Heydtstr. 10 ein unbe­

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at beim Ginmal vor dem hiesigen Schöffengericht eine große Rolle. Unter

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Teterom zu erhalten. Vier Jahre verbrachte er in seinem neuen Dienste, ohne irgendwie von einen findigen Polizeimenschen ge stört zu werden; doch wie jedes Ding, so hatte auch die idyllische Einsamkeit in Medlenburg ein Ende, als endlich der Zufall auf die Spur des Ausreißers führte. Nun mußte er wieder nach Berlin   und die 88. Abtheilung des Schöffengerichts diktirte ihm eine Gefängnißstrafe von drei Wochen zu, die aber durch die er littene Untersuchungshaft als verbüßt erachtet wurde.

Ein grober Unfug seitens eines Hundefängers bes schäftigte die 95. Abtheilung des Berliner   Schöffengerichts. Der Scharfrichtereigehilfe Kahler griff am Abend des 26. Mai d. J. auf der sehr belebten Leipzigerstraße ein dem Kaufmann Raftner gehöriges fleines Hündchen auf und erregte schon durch die Art des Einfangens den Unwillen der Paffanten. Derselbe steigerte fich aber, als der Eigenthümer des armen Thierchens herzufam und dem Hundefänger nachwies, daß dasselbe mit Maulforb und Steuermarke vorschriftsmäßig versehen war. Anstatt sich nun zu entschuldigen und den eingefangenen Hund seinem Eigenthümer zurückzugeben, machte er dem letteren noch Vorwürfe darüber, daß die Marke nicht so angebracht gewesen sei, daß er dieselbe gleich hätte sehen müffen. Die Polizei behörde hatte über diesen Punkt eine andere An­schauung, fie fand in dem Einfangen eines den vorgeschriebenen Erfordernissen entsprechenden Hundes in­sofern einen groben Unfug, als dadurch das Publikum in Aufregung versezt und grundlos belästigt ward. In der gegen den Hundefänger erlaffenen Verfügung wurde die Strafe auf 15 M. event. 3 Tage haft festgesetzt. Hiergegen erhob Kahler Widerspruch, weil er fich lediglich in Ausübung des von der Polizeibehörde erhaltenen Auftrags befunden habe und ein von ihm begangenes Versehen feinen groben Unfug begründen könne. Nach der Aussage des Herrn Kastner war die Hunde­marte auf weite Entfernung sichtbar, so daß fie der Angeklagte bei der allergeringsten Aufmerksamkeit hätte wahrnehmen müssen. Der Gerichtshof fand in diesem offenbaren Uebergriff des An geklagten, durch den ein großer Auflauf hervorgerufen wurde, einen groben Unfug und bestätigte das Polizeimandat.

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Bosheit. Der Schneider" Robert Gugmann aus Friedrichsberg hat schon mehr als zu häufig die Gerichte be schäftigt; von einer 2jährigen Gefängnißftrafe und einer 3jährigen ebenfalls wegen gewaltsamen Sittlichkeitsverbrechens zuerkannten Buchthausstrafe abgesehen, weisen die Personalakton eine ganze Stala von strafbaren Handlungen auf, deren Guz mann fich im Laufe der Zeiten schuldig gemacht. Die größte Bosheit, deren Bosheit, deren wenigstens nach Anficht jener Hausfrauen, die auf weißgebleichte Wäsche stolz find ein Mensch nur fähig sein kann, beging Gugmann am 27. März d. J. auf dem Hofe des von ihm bewohnten Grundstücs in Friedrichsberg. Eine Nachbarin hatte daselbst ihre frisch gewaschene Hauswäsche in der geizigen Märzsonne auf Leinen gezogen; diese Nachbarin hatte dem Gugmann, den sie garnicht fannte, niemals etwas zu Leide gethan. War es nun Neid oder Mißgunst, daß sich Guzmann zu einer feindseligen Handlung hinreißen liez? Genug, Gugmann, der am Fenster seiner Parterre. Wohnung stand, ergriff plöglich in einer boshaften Regung eine mit Tinte gefüllte Flasche und im nächsten Augen blic ergoß fich ein dickflüssiger schwarzer Tinten strahl über die nahe bei dem Fenster flatternden Wäsche= stücke, diese zum größten Theil unbrauchbar machend, denn vers gebens versuchte später die unglückliche Befizerin, die Tintenflede zu entfernen. Dieselben verschwanden schließlich erst dann, als infolge der angewendeten Fleckenvertilgungsmittel endlich auch der Faden verschwunden war. Tintenflede am Fensterkreuz der Gußmann'schen Wohnung und an der Außenwand des Hauses verriethen den Thäter, der übrigens, bevor er den bru talen Streich verübte, fich bei dem Hauswirth darüber beschwert hatte, daß ihn die Wäsche auf der Leine verhindere, zum Hof­brunnen zu gelangen. Das Schöffengericht Berlin II erad tete auf Grund dieser Feststellung den Gugmann zweifellos als Urheber jenes Schabernads und verurtheilte denselben wegen Sachbeschädigung zu 1 Monat Gefängniß.- Gegen das ergangene Urtheil hatte Gugmann Berufung eingelegt; im Audienztermin am Dienstag vor der Ferienftrafkammer des Landgerichts 11   bestritt er die Thäterschaft und behauptete ,,, gar feine Ahnung" von dem Geschehniß zu haben. Die Feriens straffammer verwarf die Berufung unter Bestätigung des ersten Urtheils.

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In der Hauseigenthümer verpflichtet, das Material der zur polizeilichen Anmeldung zu bringenden Personen auch an Sonn- und Feiertagen entgegenzunehmen? Mit der Lösurg dieser Frage war die 96. Abtheilung des Berliner   Schöffenge richts betraut. Der Hauseigenthümer Schloffermeister Nertwich war durch polizeitches Strafmandat in 5 M. Strafe genommen, weil er die Anmeldung eines Angehörigen seines Miethers innerhalb der sechstägigen Frist unterlassen hat, troßdem ihm das Material zur Anmeldung rechtzeitig vorgelegt worden war. hiergegen hat er auf richterliche Entscheidung angetragen und im Termin geltend gemacht, daß der betreffende Miether am 21. Mai cr., am 2. Pfingstfeiertage, als er gerade im Begriff war, fortzugehen, ihm die Anmeldung mit dem Verlangen, fte zu unterschreiben, gebracht habe. Dazu habe er fich aber an dem Feiertage nicht für verpflichtet erachtet und er habe deshalb den Miether zurückgewiesen. Später sei ihm die Anmeldung nicht wieder vorgelegt worden. Der Amts anwalt entgegnete dem Angeklagten, daß er die Verpflichtung zur Meldung habe und daß der Miether nur das Material zur Anmeldung zu liefern brauche. Wenn dieser daffelbe auch an einem Feiertage bringe, so liege gar feine Veranlaffung vor, dass selbe zurück zu weisen, da mit der bloßen Annahme gar feine Störung des Festtages eintrete. Dem Miether tönne auch nicht zugemuthet werden, das refufirte Material noch einmal vorzus legen. Sich daffelbe zu verschaffen, war nun die Pflicht dis Wirthes. Wegen Verlegung derselben beantrage er, den An­geklagten zu 5 M. eventuell 1 Tag Haft zu verurtheilen. Unter Adoptirung dieser Gründe entsprach der Gerichtshof diesem An

Die sogenannte Kleptomanie spielte gestern wieder n an eingeler Anklage des wiederholten Diebstahls hatte sich der 44jährige fte mir jejeben, der nich nothwendig war, un wenn ich mir trage. Der Verurtheilte will Berufung einlegen.

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mal umfiette, wer mir jebauen hatte, denn jung et: Wat? Der Kerl will fich noch widersetzen und kontraharig find? un denn jab et wieder fo'n gefüllten Fünfpfunder in't Jenice rin. Schön finde ick det nich, det sage id frei raus. Vors.: Wenn Sie sich so widerspenstig benehmen, tönnen Sie nicht erwarten, daß die Schußleute Sie mit Glaceehandschuhen anfaffen. Angell.: Na, waschlederne hatten sie aber an. Nu möchte ich noch bemerken, det der Schußmann eenen Mann bei mein Fuhrwerk hinjeftellt hat un der Mann hat' ne Mark jetriegt un die Mart habe id berappen müffen; det ärjert mich am aller­meisten, id will den Schußmann verklagen, die Mart soll er mir Damit werden Sie wohl fein Glüd haben, aber das gehört nicht hierher. Die Verhandlung endete mit der

Raufmann Heinrich Bernhard Sauter zu verantworten, ein Mann, der nicht nur äußerlich den Eindruck eines gutfituirten Rannes macht, sondern auch thatsächlich der Inhaber eines ößeren Verkaufsgeschäfts in der besten Geschäftsgegend Berlins  or zehn Jahren einmal wegen Diebstahls in einer Badeanstalt Troß seiner guten Vermögenslage ist der Mann doch schon 6 Wochen Gefängniß verurtheilt worden, und jezt handelte anfassen. fich wieder um ein solches Vergehen, man hatte sogar ur­prünglich die Vermuthung, daß ein Theil der in legter Beit in Hefigen Badeanstalten verübten Diebstäble dem Angeklagten zur au legen ist. In dem römischen Bade der Badeanstalt in unternahm er Wilsnader firaße waren mehrere Male Diebstähle vorgekommen, verjütijen.. Baft, der fich gewöhnlich in einer sogenannten Doppelzelle mit Verurtheilung des Angeklagten zu einer Strafe von 3 Tagen Dem betr. Bestohlenen entkleidet hatte. Die Bademeister be- haft und 14 Tagen Gefängniß. hielten die Physiognomien des Mannes sehr genau und er lannten ihn auch, als er im August v. J. wieder erschien, sofort einem hiesigen Geschäft als Laufbursche beschäftigt. Seine Stel wieder, trotzdem er fich den Vollbart abrafirt hatte und eine blaue Brille trug. Da er sich wieder eine Doppelzelle wählte,

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* Vor 4 Jahren, im Jahre 1884, war Dittberner in lung gefiel ihm aber nicht, er wollte lieber, wie weiland Jung Siegfried, in die weite Welt hinaus. Damit hatte es aber

wurde ihm mit Hilfe eines Eingeweihten eine Falle in der seinen Haken, denn als Handwerksbursche konnte er seiner Jugend Beise gestellt, daß der lettere eine bestimmte Summe gezeich- halber noch nicht gehen, und ohne einen Behrpfennig wollte er

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dem Bade zurück, zurüd, als fich der der jetzige Angeklagte entfernen fonnte

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stellte sofort fest, daß inzwischen ein Als die Zeitungen von dem

bs letteren genommen hatte.

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Theil des gezeichneten Geldes seinen Weg in das Portemonnaie Borfall berichteten, meldeten fich auf dem Kriminalfommiffariat e Bademeister des Bades in der Schüßenstraße, ließen sich den Singetlagten vorstellen und erkannten denselben sofort als einen Badegast wieder, den auch fie mehrerer Diebstähle für ver

die Reise auch nicht antreten. Da gefiel es seinem Arbeitgeber, ihn eines Tages mit 45 M. zu einem Geschäftsfreund zu schicken, um demselben die Summe gegen Quittung zu übergeben. Der Fall war sehr verlodend; das Klimpern der blanken Thaler flang wie Mufit in seine Ohren und als er zufällig in die Nähe des Stettiner Bahnhofes tam, konnte er dem dunklen Drange nicht länger widerstehen, halb zog fte ihn, halb fant er bin zur Eisenbahn und und ward nicht mehr gesehen. In Mecklenburg, dem Lande, welches bekanntlich neben anderen Dingen viel schönes Rindvieh aufzuweisen hat, machte Dittberner Halt und es gelang ihm, dort eine Stelle in dem kleinen Orte

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* Ein jugendlicher Theaterfreund stand gestern in der Person des 15jährigen Knaben Mar Pape vor den Schranken der 2. Ferienftraflammer des Landgericht I. Jn nicht weniger als 15 Fällen hatte der Bursche die Bekannten seines Vaters um Geldbeträge von 5-20 M. beschwindelt. Bei den Ge schädigten gab er vor, sein Vater sei augenblicklich in Geldver­legenheit und lasse um ein Darlehn in Höhe von so und so viel Mart bitten. Der Erfolg machte ihn fühner und ließ in ihm Er den Entschließ zu einem größeren Kunstfiüd" reifen. schrieb an den Bierverleger Gierle einen Brief, worin er berichtet, daß eine Lowry voll Flaschen ge= fauft habe, fauft habe, für die er 1500 D. zahlen müffe; da ihm aber noch ein kleiner Betrag an der Summe fehle, so bitte er, ihm 30 m. borgen zu wollen. Dieses Schreiben unter zeichnete er mit dem Namen seines Vaters und trug es dann zu Gierke, der kein Bedenken hatte, dem Sohn seines Geschäfts freundes die gewünschte Summe einzuhändigen. Nachträglich fam man aber der Fälschung auf die Spur, und auch die übrigen Vergehen wurden der Behörde angezeigt, welche den Kleinen Uebelthäter nun in Untersuchungshaft nahm, aus welcher er der Straffammer vorgeführt wurde. Die Feststellungen ergaben, daß insgesammt 174 M. von dem Angeklagten ers schwindelt wurden, welche er für Theaterbillets und ähnliche Dinge verausaabt haben will. Der Gerichtshof diktirte dem jugendlichen Theaterliebhaber eine viermonatliche Gefängniß­strafe zu, ohne ihm die erlittene Untersuchungshaft in Anrech nung zu bringen.

Entscheidungen des Reichsgerichts.( Nachdruck_ver boten.) Leipzig  , 19. August.  ( Agenturgeschäfte.) Der Beruf eines Agenten ist zwar unter Umständen ein recht einträglicher, aber er bringt auch seine Vertreter oft in Lagen, welche einen Konflikt mit den Strafgesehen hervorrufen. Dies mußte auch