so wie der antisemitische Unfug, dient die ganze Hands| werkerbewegung nur zum Stimmenfang für fonservativ reaktionäre 3wede, genau so wie der Antisemitismus auch. Man läßt die bornirten 3ünftler, welche keine Ahnung von den wirthschaftlichen Busammenhängen haben, auf die Ge­werbefreiheit schimpfen und benützt gleichzeitig ihre Stimmen, um im Reichstag fich eine Majorität zu schaffen, die dem industriellen und landwirthschaftlichen Großlapital ein Mos nopol um das andere gewährt genau so, wie man die Antisemiten auf die Juden losläßt, was aber die hinter den Koulissen stehenden Hezer nicht hindert, sich an den Unters nehmungen des Herrn von Bleichröder betheiligen" zu laffen.

Wir gönnen den 3ünftlern die freiere Bewegung unter­einander gerne und verlangen nichts weniger als ein Eins schreiten der Behörde. Was wir wünschen ist nur, daß ein geringer Bruchtheil der Liberalität, deren sich die Hand werfer erfreuen, auch den Arbeitern zufalle, denn wir leben ja in einem Rechtsstaat, und der soll kein Ansehen der Person fennen.

Die Alters- und Invalidenverfor gung in der Schweiz .

II.

B

Die Stellung der Alters- und Invalidenversicherung im Kreise der Arbeiterverficherung wäre die, daß die Krankenvers ficherung bei Krankheiten, die Unfallversicherung bei Unfällen im gewerblichen Betrieb, die Alters und Invalidenversicherung dagegen in allen übrigen Fällen der Erwerbsunfähigkeit einzu treten hätte. Hier spielt nur die Altersschwäche und der Todes fall die Hauptrolle. Forschen wir den Ursachen der Armuth nach, so finden wir, daß die größten Biffern neben Krankheit die Altersschwäche und der Verlust des Familienoberhauptes liefern. Diese zwei Ereignisse treffen bei jedem Arbeiter ein, feiner zahlt also den Beitrag umsonst. Nirgends ist aber auch die Gefahr der Verarmung für den Arbeiter und dessen Fa milie am höchsten, als gerade hier. Die Alters- und Invaliden versicherung ist deshalb von allen Kategorien der Arbeiter versicherung die wichtigste, ihre Durchführung aber auch die schwierigste von allen, denn das Risiko ist, weil alle Versicherten einmal an die Reihe kommen, ein ganz gewaltiges. Es em pfiehlt sich daher von vornherein, bevor die Tragweite dieser ausgedehnten Versicherung voll und ganz übersehen werden fann, in bescheidenen Grenzen anzufangen und vor allem die Leistungen dieser Versicherung so zu normiren, daß die hierfür nöthigen Beiträge auch wirklich aufgebracht werden können.

Es frägt sich nun zunächst, soll dem invalid werdenden Arbeiter, den Wittmen und Waisen eines verstorbenen Ar­beiters eine Rente, also eine bestimmte jährliche Summe, oder eine auf einmal auszuzahlende fire Kapital fumme gesichert werden. Es läßt sich nicht leugnen, daß in einzelnen Fällen die sogenannte Kapitalversicherung vortheilhaft fein fann. Ein Arbeiter, der nicht mehr im Stande ist, die schwere Arbeit zu thun, welche ihm sein Beruf auferlegt, fann noch arbeitsfähig genug sein, um z. B. ein kleines Ladengeschäft zu betreiben und würde die einmalige Auszahlung des Kapitals ihn also in die Lage feßen tönnen, fich eine unabhängige Existenz zu schaffen. Dagegen darf nun aber nicht außer Acht gelaffen werden, daß das Gewerbe mit fleineren Geschäften schon mehr als überfüllt ist, und daß es daher für manchen Invaliden trop der Kapitalsumme schwer halten tönnte, fich auf­recht zu halten. Dann lernt sich auch die Führung des eigenen Geschäfts nicht von heute auf morgen. Im weiteren tommt der Arbeiter bei der Jnvalidenpenfion beffer weg. Er weiß, daß er jedes Jahr, so lange er erwerbsunfähig ist, seine be­ftimmte Rente erhält, während er die Kapitalsumme von heute auch morgen verlieren kann. Die Versicherung selbst wird bei dem Rentensystem bedeutend vereinfacht. Die Schwierigkeit, zu fonstatiren, ob die Invalidität bleibend oder nur vorübergehend fein wird, läßt bei der Kapitalversicherung größere Uebelstände erwachsen, als bei der Rentenversicherung. Das einmal gezahlte Kapital ist schwer zurückzuerhalten, bei der Rentenversicherung lann man die weitere Bahlung suspendiren.

Hieraus folgt, daß der Arbeiter für die Zeit des Alters und der Invalidität im allgemeinen durch eine Benfions­versicherung fich beffer und reichlicher versorgen kann, als durch die entsprechende Kapitalversicherung.

ausgesorgt ist. Bel der einen aber bleibt das Leben und sie ist die nie aushellende Noth und Kümmerniß darüber, daß im Leben des Bedrängten, der es nicht dahingebracht hat, etwas für die Zukunft zurückzulegen, der Blid in die Zukunft nur eine unüberschaubare Kette von fich ablösenden einzelnen Nöthen und Kümmernissen ist. So lange der Mensch einen Hoffnungsblick in seines Lebens Bukunft hat, fann er fich oben halten. Ber schunden und zerstoßen, in Drangfalen und Kämpfen richtet sich der doch immer wieder auf, dem die Hoffnung bleibt, daß vor des Lebens Abschluß die Sonne des Lebens ihm noch einmal lächeln tönne. Erst in dem hoffnungslos Bedrängten offenbart fich die Verbitterung und der der Peffimismus des Proletariats.

Für die Erwerbsunfähigkeit, wo die Kranken- und Unfall­verficherung, sowie die Altersrente nicht eintritt, soll der ver­ficherte Lohnarbeiter das Anrecht auf eine Invalidenrente ers halten; diese soll gewiffermaßen den Abschluß bilden, so daß feine unverschuldete Erwerbsunfähigkeit der Lohnarbeiter mehr der Armenpflege anheimfällt. Die Invalidenrente soll auch ein­treten, wenn Altersschwäche vor dem Zeitpunkt des Anrechts auf Altersrente Erwerbsunfähigkeit zur Folge hat.

Durch die Wittwen- und Waisenrente soll schließlich dafür geforgt werden, daß der Arbeiter, der durch Tod abgeht, doch wenigstens mit dem tröstlichen Bewußtsein sterben kann, daß feine Hinterlassenen nicht der öffentlichen Versorgung anheim fallen, nicht der Armuth und dem Elend in die Arme geworfen werden, sondern daß sie auf humane Versorgung Anspruch machen fönnen.

Was nun die Höhe der Renten betrifft, so müssen diese selbstverständlich so bemessen werden, daß fie dem Versicherten eine beffere Versorgung in Ausficht stellen, als es bei der Armen pflege der Fall ist, sonst hätte die Versicherung ia feinen 3wed. Das ist eben der Zweck der Versicherung, daß fie die vor dem Eintritt der Erwerbsunfähigkeit bestandenen Verhältnisse möglichst wieder herstellt. Daraus folgt schon von vornherein, daß nicht in einer firen Summe ausgesprochene Renten bestimmt werden tönnen, denn die Lohnverhältnisse find verschieden, und ver schieden sind auch die Lebensverhältnisse. Es geht daber nicht an, alle gleich zu behandeln, denn man fann feinem Versicherten zumuthen, seine Rente an einem Drte zu verzehren, wo das Leben am billigsten ist. Die Rente soll daher im Intereffe der Billigkeit und Gegenseitigkeit in Prozentsäßen des Lohnes feft gefeßt werden, ebenso auch die Beiträge der Arbeiter und des Arbeitgebers. Bei der Festseßung der Prozentsäße darf nun aber nicht nach Willkür, sondern einzig nur nach den Erfahrungen Der Versicherungstechnik vorgegangen werden. Es dürfen auch nur solche Säge aufgestellt werden, die Opfer erfordern, welche aufzubringen möglich ist. Es darf weder dem Arbeiter noch dem Arbeitgeber, noch dem Bunde mehr aufgetragen werden, als fte zu ertragen vermögen. Andererseits darf auch die Alters- und Invalidenrente nicht so hoch bemessen sein, daß der Arbeiter ein Intereffe hat, sich zu verstümmeln(!) und so lange er erwerbss fähig ist, Erwerbsfähigkeit fimuliren, also die Wohlthat der Ver ficherung zu erschleichen. Neben der Bwangsversicherung steht ja noch freiwillige Versicherung, Verwandtenhilfe(!), Privatwohl thätigkeit(!) und Gemeindearmenrecht(!), so daß das Zwangs institut in der Hauptsache trotz der bezeichneten Beschränkung seinen Zweck noch erfüllen tann. Alters und Invalidenrente follten sich also zwischen 20-60 pCt. des Lohnes bewegen. Wittwen- und Waisenrenten in Theilen diefer Rente. Es empfiehlt fich, das Minimum etwas niedrig anzusetzen, damit eine möglichst furze Wartezeit eintreten fann und somit der versicherte Arbeiter möglichst bald die Wohlthat der Versicherung genießt. Die Wartezeit sollte 1-2 Jahre nicht übersteigen. Vom Minimum bis zum Maximum würden die Prozente an steigen mit der Zahl der Beitragsjahre, aber so, daß das Maximum in höchstens 20-25 Jahren erreicht wäre. Wenn jedem Arbeiter, welcher auch nur 1-2 Jahre lang die Inva­lidenversicherungsbeiträge bezahlt hat, im Falle eintretender Ar­

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Ebenso würde es billig und gerecht sein, für die vaterlofe Waisen der Versicherten bis zum zurückgelegten 14. Lebensjahr eine Jahresrente( Waisenrente) in der Höhe von mindestens ein Viertel der Wittwenrente und für die vater- und mutterlofen Waisen eine solche in der Höhe von mindestens der Hälfte de Wittwenrente zu verabfolgen. Der Bezug der Waisenrente sollte unabhängig von der Wiederverheirathung der Wittwe sein. Die Laft der Versicherung wäre, wie bereits mehrfach an babe ich Sta gedeutet worden ist, von Arbeitern, Arbeitgebern und Bund Miffton au gemeinschaftlich zu tragen. Was nun speziell die vom Arbeit Rinder, fte zu übernehmende Laft betrifft, so fann es sich nicht darum han gleichgiltig beln, den Gemeinden die Armenlast abzunehmen und fte au bon Lohnar den Arbeiter abzuladen. Dadurch würde dem Arbeiter schlecht nügt fich geholfen. Andererseits muß aber der Arbeiter auch finansie reift im beigezogen werden, sonst ist es teine Selbstversicherung und Brüderlichke Selbstversorgung mehr, sondern einfach die Armenpflege Der so anderer Form. Der Arbeiter muß mitzahlen, damit er manche Unt mitreden tann, denn ihn geht es vot Im Widersp Aber man soll und darf dem Arbeit nicht vorent nicht mehr aufbürden, als er wirklich zu tragen vermag. Referat aus bei ist wohl zu berücksichtigen, daß der Arbeiter den größte Streben gel Theil der Rentenversicherung auf sich nehmen muß. Mehr agiten Tage 2 pCt. des Lohnes wird man ihm für die Alters- und Invo lidenversicherung nicht zumuthen dürfen. Würden nun der beitgeber und der Bund ebenfalls 2 pet. übernehmen, so würde turpfuscher, fich im Ganzen 6 pCt. ergeben. Nach den Erfahrungen württembergischen Knappschaftskaffen reichen 6 pCt. des Lohn Die ganze aus, um eine Alters- und Invalidenrente, Wittwen- und Waten beit einbüße rente zu gewähren, wie wir fie in Aussicht genommen haben mit dem einzigen Unterschied, daß das Marimum 40, ftatt wir in Aussicht genommen 60 pet. beträgt. Es ließe fich dem der Schwela nach das Maximum von 60 pCt. nur dann festseßen, wenn

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Nehmen wir einen mittleren Lohnfaz von 2,50 Fr. a würde bei 300 Arbeitstagen ein mittlerer Lohnbetrag von fich ergeben. Um nun das zu leisten, was versprochen worden ist, wäre nach den Erfahrungen in Württemberg eine jährli Prämie von 63 Fr., oder für 700 000 Arbeiter eine solch rund 19 Millionen Frants aufzubringen. Biehen wir 4 also die Hälfte ab, welche von Arbeiter und Arbeitge leisten wären, so würde der Antheil des Bundes 9,5 M Frante betragen. Die Zahlen find nur in Umriffen gegeben, allein fte deuten an, welche bedeu Summe der Bund zu leisten hätte, menn eine auch nur maßen humane Arbeiterversorgung eingeführt werden soll. Unbetracht des edlen 3wedes wäre aber die Summe dur nicht zu hoch.

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Herr Näh erörtert nun die finanziellen Hilfsquellen schweizerischen Bundes. Mit Recht verweist er zunächst auf immer steigenden Bolleinnahmen.

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führt er das Tabatmonopol an, das eine alte Forden der hierländischen Demokratie ist. Herr Näh verspricht fich Tabafmonopol einen verfügbaren Ueberschuß von 10-15

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Franks, eine Summe, womit die Alters- und Invalidenverfi rung in humanster Weise durchgeführt werden tönnte. Nebend, eine der erwartet er von der Monopolifirung eine Lohnerhöhung für heute ebenfalls dürftig bezahlten Tabatarbeiter. Des weit werden als neu zu eröffnende Hilfsquellen zu oben Bwed angeführt das 3ündhölzchenmonopol zugleich eine Abschaffung des mörderischen Phosphors fofon Folge baben würde, die Erbschaftssteuer, die steuerung der Spekulationspapiere. Die Organisation der Alters- und Invalidenversicherun in verschiedenen Formen möglich. Als die einfachste erf eine Bentralanstalt mit Filialen nach Bezirken. Die gleiche richtung wäre für die Unfallversicherung zu benüßen. Nach

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Bezirken könnten auch die Krantenfaffen in einen Berbauft des Bara bracht werden. Und wie die Einzüger der Kranfenfaffen biet des Bara

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beitslosigkeit oder auch nur eines bestimmten Lebensalters für fie auch die Beiträge für die Alters- und Invalidenverfich der gouvernen

fich und seine Familie die vorgeschriebenen Minimalrenten von 20 pCt. gesichert find, so erscheint es um der Gerechtigkeit träge länger bezahlt haben, auf höhere Renten Anspruch haben.

Was die Altersrente im besonderen betrifft, so darf sie na­türlich nicht erst in einem Alter gewährt werden, das die wenig, Sten erreichen, andererseits aber auch nicht in einem Alter, das zu viele noch erreichen, sonst würde die Pensionskaffe in allzu starker Weise in Anspruch genommen. Man wird also als Durchschnitt das Alter von 60-65 Jahren annehmen müffen. Diejenigen, welche vorher durch Altersschwäche erwerbs. unfähig werden, würden dadurch nicht verfürst, da sie ja in diesem Falle Den Falle Invalidenrente erhalten. hinter wäre laffenen Wittwen eine Wittwenzente in

B

einkafftren. Die Kaffenfilialen der Zentralanstalt wären die bureaur. An diese müßten alle Beiträge abgeliefert und diesen auch alle Leistungen ausbezahlt werden. Der Vor der Bezirksfiliale wäre Kontrolftelle. Er hätte auf das des Arztes die Höhe der Rente festzusetzen und auf die anzuweisen. Der Versicherte aber sollte, wenn er mit b schädigung nicht zufrieden ist, angein Schiedsgericht fönnen, das ebenfalls nach Bezirken zu organiftren ließe fich eine einfache Organisation der gesammten ficherung denken.

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Dies wären die Grundideen, nach welchen die und

Invalidenversicherung in der Schweiz sich verwirklichen Freilich wird die Arbeiterversicherung die soziale Frage lösen, aber sie wird ein bedeutsamer Schritt fein aur

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der stellung der arbeitenden Klaffen. Nichts drückt den Arbeit

zu gewähren, welchen der Versicherte entweder bezogen hat oder

ihn höher in seinen eigenen Augen und in der Achtung

Als Jahresrente soll gewährt werden in erster Linie die Altersrente. Jeder versicherte Arbeiter soll, wenn er ein be stimmtes Alter erreicht, gleichgiltig, ob er dann erwerbsfähig ist oder nicht, das Anrecht auf eine lebenslängliche Altersrente Höhe von mindestens der Hälfte desjenigen Rentenbetrages tiefer herab, als der Genuß von Almosen, nichts dagegen haben. Von den zahlreichen wirthschaftlichen Nöthen und Kümmernissen, welche den Lebensweg des bedrängten Lohn­arbeiters freuzen, geht jede vorüber bis auf eine, die bleibt. Mit Ausnahme dieser einen verlaufen alle anderen, indem fie ent weder ausheilen oder das Leben selbst mitnehmen, womit dann

fangen, die in den Szenen jenes Tages, wo es zum Bruch zwischen Theresen und ihm gekommen war, eine Rolle ges spielt hatten. gebung, die der bretagnische Edelmann nicht fannte und die ihn abstieß.

zu deffen Bezuge er berechtigt war. Dies würde der Billigkeit sich selbst, als das Bewußtsein, daß er alles fich und fei

entsprechen. Mit der Wiederverheirathung der Wittwe müßte selbstverständlich der Penfionsbezug erlöschen, doch sollte als Aus­steuet mindestens der doppelte Rentenbetrag verabfolgt werden.

lung zur Einführung in den Klub anzubieten, die jener angenommen hatte. nicht die

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fet im Staats- und Gemeindewesen. In der Arbeiterverfiche nehmen laffen eigenen Kraft verdanke und daß er ein vollberechtiates G

ist die solidarische Selbsthilfe des Arbeiters verwirklicht.

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ihn nach Hause führen mußte. Er war überrascht, hier ganze Reiterschaaren sich entgegen kommen fab die allein oder in fleinen Gruppen ritten und Schwa Kolonie in Paris , die sich laut unterhielten und noch la

Sie lebten und bewegten sich aber in einer Um ftimmung über seine Aufnahme als Mitglied sollte demnächst junger Damen, meist Angehörige der nordameritani

Die einen wimmelten in den Tiefen der Großstadt, wie jener häßliche Bursche, der den falschen Brief ge bracht hatte, durch den Fräulein Valdieu zu Frau von Lorris gelockt wurde, oder wie jener Stummel­sucher, der sich vor der Thür des Hotels du Helder

stattfinden.

Inzwischen hatte sich der Baron ein Reitpferd gekauft.

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Andreas war zufällig in die Allee des Poteaug Pferde, aber er hatte sich nicht blos zum Vergnügen das bogen, die hauptsächlich von der vornehmen Welt als weg benutzt wird.

Halbblut angeschafft, das ihm hundertundfünfzig Louisd'or gekostet hatte.

ihm ein, daß er hier vielleicht Martine Ferrette fin

fönne.

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herumgetrieben hatte und vermuthlich dem Veranstalter die galante Damenwelt von Paris ein Rendezvous gebe vorübersprengenden Amazonen die Halbwelt so gut wie

all' dieser Machenschaften die Ankunft Theresens und die Rückkehr des Barons von Elven sofort gemeldet hatte. Diese Personen konnten ihm nur durch einen Bufall in den Weg kommen, und dieser sehr unwahrscheinliche Zufall war bis jetzt noch nicht eingetreten.

Aber Andreas fonnte sich noch an einer anderen Stelle Auskunft holen.

Da war jenes Mädchen, das in seine Wohnung ge­brungen, und jene Frau in der Rue de Ponthieu, bei der das Mädchen und auch der Major verkehrten; beide konnten gewiß sehr wichtige Aufschlüsse geben.

fragen.

Andreas brauchte sie also nur aufzusuchen und zu Unglücklicherweise kannte er aber ihre genaue Adresse nicht. In der Welt der Lebemänner waren beide bekannte Figuren, aber Andreas verkehrte in dieser Welt nicht und es that ihm nicht leid, obwohl es von ihm abgehangen hätte. Auf das Geld sah er nicht ängstlich, und sein Name hätte ihm die vornehmsten Klubs geöffnet, wenn er bort eintreten gewollt hätte.

nur

Nach langem 3ögern entschloß er sich endlich, einen Mittelweg einzuschlagen. Er entschied sich, einige alte Freunde seines Vaters aufzusuchen, die er seit einigen Jahren sehr vernachläffigt hatte und die ihn einführen konnten. Einer von diesen Männern war gerade Vizepräsident des Klubs, dessen Mitglied auch der Major von Arbois war,

Er hatte sich gesagt, daß im Bois de Boulogne fich und daß er hier früher oder später das blonde Geschöpf treffen werde, das ihm ohne eigene böse Absicht einen so schlimmen Streich gespielt hatte.

Er hoffte hier auch den Major zu treffen, während er Frau von Lorris nicht zu begegnen zu fürchten brauchte, die hier nicht mehr erschien.

So ritt er regelmäßig an jedem Tage nach dem Bois de Boulogne

und es war sein Fehler, wenn er hier fand, was er suchte.

Da ihm die Gewohnheiten der Pariser Lebewelt unbe­

Bald aber entdeckte nicht vertreten war. Kavalier begleitet.

Fast jebe Dame war von ( Fortsetzung folgt.)

Aus Kunst und Leben. Woher flammt der Name Amerika ? Die g decker der Westindischen Inseln, dem zu Ehren man das der neuen Welt Amerika nannte. Nun weisen aber die ne

fannt waren, so wußte er auch nicht, zu welcher Tageszeit Forschungen im Gebiete der indianischen Sprache nach

und in welchen Alleen sie sich ein Stelldichein im Bois de Boulogne gab, und so eifrig er auch suchte, die kleine Martine Ferrette fand er nicht.

So fam es, daß er nach mehreren fruchtlosen Ver­suchen der nußlosen Jagd überdrüssig wurde und eines

bab

Wort Amerik oder Amerique bereits bestand, als Vefp Jahre 1499 die westindischen Inseln anfuhr. In der G der Chontales und Magas bedeutet ,, Amerif" das Land ( 9. März 1451), der 1511 in Sevilla starb, nimmermebr Winde. Zum andern hieß Vesputius, der geborene Hor Morgens beschloß, einmal nur zu seinem eigenen Vergnügen rigo, sondern Alberigo oder Albert. Die Namensänderung 1507 vom Ranonitus und Butändler bylacomilus St. Die aus, der eigentlich Martin Waldseemüller allerlei fabulöser Buthat machte er den Namen

auszureiten.

Es war ein wunderschöner Frühlingsmorgen, als er im Bois de Boulongne anlangte. Noch war der Hain still und unbelebt und so konnte er sein Halbblut in allen Gangarten gehen lassen, ohne vom Gedränge gestört zu werben.

aus Alberich" nach einem Kalenderheiligen,

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in Friesland See von dem würde demnä Sachverständi nehmens felbf ohne Staatsh

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1849 bis 185 trachtet. Dut

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stand. Der Schwäbische Merkur" hält es daher i Marion, der in seiner mapoteca geologica", Befançon den indianischen Ursprung des Wortes nachweift. Los Amer war nach ihm ein indianischer Volksstamm in Norda deffen Gebiet Gold führte. Auch der alte Sebaftian er einige Offiziere, die in der Frühe ein störrisches Pferd spricht ausdrücklich davon, daß Columbus 1498 auf be Paria Gold und Perlen fand, und nachdem er in erfordert war, nahmen etliche seiner Gesellen

Die vornehme Welt schlief noch und nur selten traf zureiten wollten.

3wei Stunden vergingen bei diesen Uebungen, dann

und er hatte sich beeilt, dem jungen Baron seine Vermitte- ließ er sein Pferd im Schritt in eine Allee einbiegen, die Vesputius, Petrus Alonsus, diese Schiffungen an ble

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Grenze bat u

Dort ist ein eigniß, welch Derinüpft ist, Palsübel, we

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eines großen