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ten und auch in einem Schanklokale Beiträge für den er Reichstagsabgeordneten Hasenclever auf eine Liste ges er wurde denunzirt und vom Schöffengericht zu einer Don 5 M. verurtheilt. Hiergegen legte der Ver­als fie im heilte Berufung ein, weil nur das öffentliche" Sammeln Blanirung Beiträgen verboten sei, im vorliegenden Falle aber von cinem öffentlichen Kollektiren nicht die Rede sein könne, da er ch am Mitt nur von Verwandten und Bekannten Beiträge entgegen d bezichtigte nommen habe. Demnach sei die Polizeiverordnung vom vergangenen Februar 1867 zu Unrecht vom Vorderrichter angezogen endsten Verden  . Auf Wunsch des Vertheidigers wird durch die Aus­fich, da feine des Beugen, Schantwirth B., fonstatirt, daß Klein in seinem Namen von otal nicht von Tisch zu Tisch gegangen set, um Beiträge ein­Entdeckung ammeln, sondern mit ihm, dem Wirth, allein an einem Tisch Präsentation effen habe. Klein habe dann das Gespräch auf den bezüg schte Wechsel en Gegenstand gelenkt, und darauf habe er einen Betrag Baar Regus zeichnet. Der Staatsanwalt beantragte die Verwerfung der n. Der geufung. Vertheidiger Rechtsanwalt Friedemann hebt hervor, M. Drewis fei noch teine öffentliche Sammlung, wenn Jemand von Delche Namen hem Bekannten an einem öffentlichen Orte einen Beitrag er n Drewig in be. Der Angeklagte habe thatfächlich aber nur bei Befannten, wenn auch in einem Falle in einem Lokale riminalpolizei gefammelt. Die öffentliche Sammlung könne doch nur dann Weberfamilie als vorhanden angenommen werden, wenn über den enstag Abend es der Bekanntschaft hinaus kollektirt worden sei.

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Berichtshof trat aber dem Antrage des Staatsanwalts bei und annte auf Verwerfung der Berufung. Der Angeklagte habe ben, als das ist in einer gefchloffenen Gesellschaft, sondern weit über diesen Rahmen hinaus bei verschiedenen Personen und an verschiedenen, war fchon geilweise öffentlichen Orten gesammelt. Dadurch sei das Moment des öffentlichen Kollektirens gegeben und es habe, wie geschehen, ertannt werden müffen.

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Reichsgericht verwarf jedoch die Nevifion, da festgestellt sei, daß der Angeklagte nicht als Gehilfe des berechtigten Hundefängers, sondern selbstständig und doloser Weise aufgetreten sei.

Soziales und Arbeiterbewegung.

Die Abrechnung vom Streik der Schiffbauer auf der Vultan Werft bei Stettin   liegt uns vor. Wir entnehmen derselben, daß aus Berlin   468,50 M. eingegangen find. Im Ganzen find 3593,90 M. eingelaufen; die Ausgabe beträgt 3443,03 M., mithin verbleiben noch 150,87 M. Das Streit fomitee fagt allen Gebern seinen besten Dank.

Sämmtliche Arbeiter der Grünberger konsolt­dirten Braunkohlengruben haben am 20. d. M. die Ar beit eingestellt. Grund hierzu ist eine von der Grubenverwal tung beschlossene Verminderung des Tagelohnes von um 10 bis 20 Bf., welche durch den flauen Geschäftsgang" verursacht sein soll.

Vereine und Versammlungen.

Große Wählerversammlung für den sechsten Berliner  Reichstagswahlkreis heute, Freitag, Abends 8 Uhr, in der Ton­halle, Friedrichstraße 112. Tagesordnung: Die bevorstehende Ersazwahl im sechsten Berliner   Reichstagswahlkreis.( Referent:

K. Baate.) Die Deutschfreifinnigen find hierzu eingeladen.

Auf schwachen Füßen ruhte eine Anklage wegen fahr­Laffigen Meineids, welche gestern vor der dritten Ferienftraf­Lammer des Landgerichts I   gegen die Steinfeger Ehefrau Ehren­noch auch die ich verhandelt wurde. Die Angeklagte, die mit ihrem Ches Bericht über ihre Berathungen und wurde die von ihr ausges manne in Scheidung liegt, hatte im November v. J. einen Befige befindlichen Sonnenschirm anzugeben und wurde von rem eigenen Ehemanne wegen fahrlässigen Meineides denunzirt.

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muz Wunder nehmen, daß die Anklage erhoben wurde. Jm rigen Termine erklärte die Beschuldigte, daß fie den Schirm, auf an dies nicht der Fall gewesen, würde fte ihn dennoch nicht rere Stun geben haben, denn der Richter habe ihr gesagt, daß sie nur Gegenstände angeben solle, die etwas mehr als einen ge­gen Werth hätten. Sie hatte den fraglichen Schirm mitge acht und nachdem der Gerichtshof sich überzeugt hatte, daß en Zustand wohl einer achtjährigen Benuzung Don getlagte angab entsprach, beantragte der Staatsanwalt Freisprechung, auf welche der Gerichtshof erkannte.

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Einen sehr empfindlichen Denkzettel erhielt gestern Urtheil der 91. Abtheilung des Schöffengerichts der Engros­Erfundigung lachter Dstar Stecher, der sich wegen Beamtenbeleidigung berantworten hatte. Ein Schlachthausaufseher betrat eines

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Der Verein Berliner   Nagelschmiede hielt am 19. b. eine Generalversammlung ab. Der Verein besteht seit dem 24. Juli 1887 und hatte bisher keine gedruckten Statuten. Es war eine Kommission gewählt worden, um die bis dato giltigen Statuten zu verbessern und zu erweitern. Dieselbe erstattete arbeitete Vorlage angenommen. Der Vorstand wurde ermächtigt, Die neuen Statuten baldmöglichst drucken zu laffen. Hierauf wurde über einen Antrag debattirt, betr. die Gewährung von Reiseunterſtügung an wandernde Kollegen. Der Untragsteller, Her Miehlte, führte aus, daß der Verein, nachdem er einen Arbeitsnachweis gegründet, auch nothwendiger Weise dafür sorgen müßte, daß die wandernden Kollegen den Verein auf­suchen müßten. Dies würde am besten erreicht werden, wenn den Reisenden eine kleine Unterſtügung gewährt würde. Gleichzeitig würde dadurch das Umschauen nach Arbeit in Wegfall kommen und dem Verein der Besuch mancher fragwürdigen Gestalten erspart bleiben. Herr Berndt spricht die Befürchtung aus, daß die Meister es dem Verein verübeln würden, wenn er die Fremden abhielte, die Werkstätten zu besuchen. Hierauf erwiderte Herr Gerstenberger, daß die Meister es vollständig in der Hand haben, bie Bureisenden nach ihren Werkstätten zu ziehen. Sie dürften nur jedem ein Gefchent" verabfolgen, dann würden die Frem ben alle Meister besuchen. Bisher war es gerade umgekehrt. Die wenigsten Meister gaben ein Geschenk", während ver­schiedene Gesellen ein solches gaben. Sum Dank dafür arbeiten folche beschenkte Kollegen bei einem Streif weiter, wie der Verein ja zu seinem Schaden erfahren habe. Der Antrag wurde angenommen und der Vorstand beauftragt, die Sache zu regeln. Ein Antrag, die bei den Kollegen übliche Brüderschaft" aufzu heben, wurde der vorgerückten Zeit wegen vertagt. Hierauf wurden noch einige interne Vereinsangelegenheiten erledigt und dann die Versammlung geschlossen.

lages die dem Angeklagten auf dem städtischen Viehhofe an­wiesene Schlachtbude, um die Persönlichkeit eines seiner Ge der fich eine Ungehörigkeit hatte zu Schulden kommen Sen, festzustellen. Als er dem Angeklagten den Zweck seines deinens mittheilte, wies dieser ihm mit groben Worten die Geld befant. Da der Angeflagte bereits wegen Beamtenbeleidigung Falls hatte 300 M. Geldstrafe vorbestraft ist, so fennzeichnete der ofchte benulaatsanwalt ihn als einen jener auf ihre Wohlhabenheit chenden Schlächter, welche nur zu geneigt find, die Autorität at nun ebfärglich besoldeten Aufsichtsbeamten zu mißachten und bean­ber fich inte eine Geldstrafe von 400 M. Der Gerichtshof ging unter nahme der von der Staatsanwaltschaft geltend gemachten tünde noch über den Antrag hinaus, indem er auf 450 M. ventuell 6 Wochen Haft erkannte. Außerdem soll das Urtheil Moral sei der richtige Begriff des Guten. An der Bentral Markthalle und auf dem Viehhofe veröffentlicht burch die Allgemeine Fleischer- Beitung", sowie durch Aushang Wegen Verkauf einer nnzüchtigen" Schrift stand ch hierbei der Buchhändler Richard Jacobsthal vor den Schranken der Ferienstraffammer des Landgerichts I  . Es handelte fich um ber die breitung einer Auflage des Buches Dekamerone von Boccacio(!),

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welcher die in anderen Auflagen vorausgehende Vorrede t. Als Sachverständiger war der bekannte Schriftsteller he unter Ausschluß der Deffentlichkeit geführt wurde, endete der Freisprechung des Angeklagten und Aufhebung der Be­lagnahme des genannten Buches. Das Dreirad beginnt nunmehr, nachdem es nach alien in den

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Gerichtsfälen, speziell in der Uebertretungstammer,

e Rolle zu spielen. Neben den uniformirten Droschkentut bern, welche auf den Korridoren der Terminsstunde harren, men jegt, wenn auch vorläufig noch vereinzelt, bereits die inger der modernen Fahrkunst Plaz. Gestern mußte die 96. ihm gefütellung des Schöffengerichts wieder einen Dreiradfahrer ab theilen, welcher mit seinem Gefährt am Kreuzungspunkt der bt verlegt piger- und Friedrichstraßenecke eine alte Dame angefahren tte. Es war dies der 19jährige Kommis Milch, welcher sich Gerichshof in dem bekannten Radfahrer Hoppe und be ngen mit einem Sportorden präsentirte. Er will im Gegen irts bewegt und die Person auch nur leise gestreift haben. zu den Behauptungen der Anklage, sein Rad langsam vor­on der Polizei hatte er ein auf 15 M., event. 3 Tage lauten­urbe indß festgestellt, daß der Angeklagte nicht ohne Schuld

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Der Fachverein der Metallarbeiter in Gas, Waffer und Dampfarmaturen hielt am 18. d. M. bei Heidrich, Beuth­Straße 22, eine Mitgliederversammlung ab. Herr Dr. Wille hielt einen mit großem Beifall aufgenommenen Vortrag über das Thema: Der Prüfstein des Guten." Grundlage wahrer Gut sei alles, was zum Glücke beitrage; höchftes Gut also ein Zustand, welcher der größten Anzahl der Menschheit ein möglichst hohes Glück verschaffe Sittlich gut set, was zum höchften Gut beitragen wolle, also Eigenschaften des menschlichen Willens, welche das Wohl der Gesellschaft fördern. Moralisch seien viele Gewissens­gefühle. Redner erklärte die Entstehung dieser Gefühle und den Werth derselben, insbesondere den Werth der Wahrhaftig feit, der Ueberzeugungstreue und des Mitgefühls und schildert

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die schädlichen Wirkungen der Lüge und der geifigen Unbutt ſamkeit, besonders der politiſchen Intoleranz. Wichtiger, als moralische Predigten und Belehrungen loszulaffen, wichtiger, als blos zu sagen: Du sollst nicht stehlen, Dich nicht profti­tuiren u. f. m. sei es, dafür zu sorgen, daß niemand zu stehlen und sich zu prostituiren brauche, also beffere soziale Bustände zu schaffen. Eine Diskussion fand nicht statt. Nach dem Vortrag wurde bie Sabresabrechnung verlesen; biefelbe ergab eine Einnahme von 1177,40 M.; die Ausgabe betrug 1082,60 M. Es bleibt inkl. der Werthpapiere( 307,10 M.) ein Bestand von 401,90 M. Die Abrechnung vom Stiftungsfest ergab eine Einnahme von 285 M.; die Ausgabe betrug 242 20 M., der Ueberschuß dem nach 42,80 M. Nachdem die Stevisoren die Richtigkeit be­stätigt hatten, wurde den beiden Rendanten Decharge ertheilt. Hierauf wurde befchloffen, am 22. November ein Kränzchen zu veranstalten; daffelbe findet im Saale des Vereins junger Kauf­leute, Beuthstr. 20/21, statt. Herr Pring erstattete hierauf Be richt über die Ausgaben für Reiseunterstügung. Dieselben be­trugen 2,50 M. Hierüber entspann fich eine lebhafte Disfuffton. Herr Gottfr. Schulz stellte den Antrag, die Reiseunterſtüßung von 50 Pf. bis auf 3 M. zu erhöhen. Der Antrag wurde ein­ftimmig angenommen. Bum Schluß gab Herr Gottf. Schulz den Bericht über die Bibliothek. Sein Wunsch ging dahin,

wäre, dieselbe doch noch eine größere ſein tönnte im Verhältniß zu der Bücherzahl. Die Bücher tönnen jeden Mittwoch und Sonnabend, Abends von 8-10 Uhr aus der Wohnung des Herrn Schulz, Adalbertstr. 94, 3 Tr., abgeholt werden. Die nächste Versammlung findet am 15. September in demselben

dem Vorgang gewesen und der Gerichtshof verurtheilte ihn daß, troßdem die Benutzung der Bibliothet eine ganz gute shalb zu einer Geldstrafe von 5 W., event. 1 Tag Haft. Entscheidung des Reichsgerichts.( Nachdruck verboten.) endes Streig, 21. Auguft.( Unbefugte Ausübung eines öffentlichen Antes. Der Bügler Slomsti in Berlin  , welcher früher Scharf elins als Hundefänger thätig war, schloß fich am Nachmittag tereigehilfe war und nebenbei in einem bestimmten Bezirke Lokale statt. 31. Dezember v. J. dem Hundefänger eines anderen Bezirks als derselbe seiner pflichtgemäßen Thätigkeit nachgehen wollte. fand sich bald Arbeit für den Wächter der Ord­g, denn zwei große Hunde ohne Maulforb erschienen er diefes defänger den einen Röter verfolgte, fing Slomsti

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andern ein, jedoch ließ er ihn auf Bitten des Eigenthümers eber frei. Bei dieser Gelegenheit trug Slomški an seiner ge ein gelbes Schild, ähnlich denen, wie sie die Bunde nger tragen. Hierdurch fonnte bei uneingeweihten der Glaube anger, also mittelbarer Staatsbeamter. Ein anderes Mal fing orgerufen werden, Slomsti sei wirklich offizieller Hunde rug Dabei zwar ein richtiges Hundefängerzeichen, aber ebenfalls einen Hund, ohne dazu berechtigt zu sein; er folches, welches nur für einen anderen Bezirk Giltig. leit hatte. Wegen dieser beiden Handlungen wurde er zur blidte in seinem Treiben eine unberechtigte Ausübung eines

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Offentlichen Amtes.

Der Verein zur Wahrung der Intereffen der Schuh­macher tagte am 20. Auguft im Königstadt- Rafino, Holzmartt ftraße 72. Auf der Tagesordnung stand: 1. Die Lage des Handwerks. 2. Verschiedenes. 3. Fragelasten. Der Referent Herr Krause führte über die Lage des Handwerks ungefähr folgendes aus: Das Handwerk ist in der heutigen Zeit nicht mehr so gestellt als zu der Zeit, aus welcher das Sprüchwort stammt, Handwerk hat einen goldenen Boden". Die lapita listische Produktionsweise, unter welcher fich die Produktions­mittel in wenigen Händen vereinigen, während die große Maffe zu Sklaven der Maschine herabfintt, hatte eine derartige Ver­wirrung im Handwerk hervorgerufen, daß die Bünfte es nicht Schon 1809 mehr in seiner alten Form halten konnten. sei die Gewerbefreiheit eingeführt worden, welche aller dings 1849 wieder der Zwangsinnung Plaz machte. Redner schildert ferner, wie der handwerksmäßige Betrieb nicht im Stande sei, mit der Maschinenindustrie zu fonfurriren. Um sich

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big und verurtheilte ihn zu 40 M. Geldstrafe. In den ema blos eine Unterstüßung war, die er als Privatmann dem

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Lichen Charakter dadurch beigelegt habe, daß er ein gelbes Schild batte ber Staatsanwalt Revision eingelegt. Es wurde bestritten, Der Müge getragen habe. Im Intereffe des Angeklagten bab bie Thätigkeit des Angeklagten als eine selbstständige anzus Seben fel, da letteres nur dann geschehen könnte, wenn der An­gellagte allein auf den Hundefang ausgegangen wäre. Das

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Arbeiter fönnten aber dann nichts konsumiren, was die Ursache der heutigen sogenannten Ueberproduktion set. Anstatt, daß nun das Kleinhandwerk die Ursache dieser Zustände erkenne und dieselbe zu beseitigen suche, glaube ein großer Theil durch Bwangsinnungen beffere Bustände herbeiführen zu können, ob wohl die Innungen als Schwanz der Reaktion" dem Klein Redner schließt damit, handwerker geradezu entgegenarbeiten. baß gegenwärtig die Kleinhandwerker, welche jeden Tag ins Proletariat zurückgedrängt werden können, mit den Arbeitern Bollständig abgeändert könnten gemeinsam vorgehen müßten. Diese Zustände allerdings nur durch Beseitigung der heutigen Produktionsweise und Einführung der genossenschaftlichen Pro­buftion werden. Ueberhaupt müßten Zustände geschaffen wer

den, wo jeder an der Konsumtion gleich berechtigt und zur Produktion gleich verpflichtet sei. An der Diskussion bethelligten fich noch die Herren Baginski, Borchardt, Woyat und Wopschal -Im Fragekasten waren verschiedene Fragen, eine Landpartie betreffend, welche dabin beantwortet wurden, daß Montag, den 27. Auguft, die nächste Versammlung stattfinde, in welcher über die Partie beschloffen werden soll.

Eine öffentliche Versammlung der Zigarren und Tabakarbeiter Berlins   fand am 21. d. M. statt. Nach Konstituirung des Bureaus, aus den Herren Wigle, Renner und Drescher, nahm Herr Redakteur M. Schippel zu seinem Vors trage, die Vernichtung der freien Konkurrenz durch die großen Kapitalsmonopole das Wort. Derselbe schilderte in 1stündiger Rede zunächst die früher beflehende Theorie der freien Kon furrenz, wie sie von den bürgerlichen Defonomen als regelndes Prinzip der ganzen Wirthschaft verfochten wird. In dem Ver hältniß zwischen Kapital und Arbeit bleiben die versprochenen Wirkungen selbstverständlich aus, weil die Ronkurrenz eine ganz ungleiche ist. Von der Konkurrenz der Unternehmer unter fich ließe sich vielleicht Günstigeres aussagen, aber diese Konkurrenz höre mehr und mehr auf und werde ersetzt durch Vereinbarungen, burch Monopole. Das sei neuerdings um so leichter geworden, als an Stelle vieler Kleinbetriebe wenige Großbetriebe getreten seien, deren Einigung nicht so schwer fallen. Auch Schutzölle, tünstliche Steuerprivilegien wie bei der Branntweinsteuer) hätten die Bahl der Konkurrenten eingeschränkt und so den Monopolen vorgearbeitet. Redner schildert nun die einzelnen Arten der Monopole von den vorübergehenden Verkaufsmono­

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polen   bis zu den dauernden Produktionsmonopolen, die er be sonders an der Hand amerikanischer Erfahrungen beleuchtete. Hier schaffe das Kapital eine gewisse Ordnung", es beseitige in gewiffem Sinne die Anarchie" in der Produktion, aber nur zu Gunsten weniger Einzelner und zum Schaden des arbeitenden Voltes, deffen Arbeitslosigkeit und Abhängigkeit wachse, und das als Konsument durch fünstliche Preiserhöhung noch mehr geschröpft werde. Aber andererseits fördere das Monopol die Aufklärung gewaltig. Der einzelne Unternehmer erscheine jest als unselbstständig, als Beamter des Kartells, seine riesige Ein nahme daher als ganz unberechtigt. Warum eine Regelung der Produktion zu Gunsten dieser ganz entbehrlichen Unternehmer und nicht zu Gunsten des gesammten Voltes? Diese Frage wird dann mehr und mehr aufgeworfen und zu Gunsten des Sozia lismus entschieden werden. Lebhafter Beifall lohnte den Redner. Hierauf wurde folgende, von Herrn David eingereichte Refo lution einstimmig angenommen: Die heutige öffentliche Vers fammlung der Bigarren und Tabatarbeiter Berlins  , erklärt fich vollständig mit den Ausführungen des Herrn M. Schippel eins verstanden und erklärt mit allen ihr zu Gebote stehenden gesetz lichen Mitteln für die Verwirklichung dieser Ideen eintreten zu wollen. Bum 2. Punkt der Tagesordnung theilte Herr Butry die Verordnung des Bundesraths betr. das Zigarren- und Tabalgewerbe mit und betonte die Nothwendigkeit derselben in hygienischer, wie moralischer Beziehung. Auch die Dresdener  und Hamburg  - Altonaer   Bigarrenarbeiter hätten fich in diesem Sinne schon geäußert, sowie mehrere Berichte Berichte der Fabrikinspektoren aus Tabatszentren auf die Nothwen Verordnung digkeit solcher schon längst hingewiesen. Aufgabe der Bigarrenarbeiter sei es es nun, gegen die so schädliche Hausarbeit Front zu machen, welche wahrscheinlich iegt aufblühen werde. Die Herren Ritter und Wiske erklärten fich ebenfalls mit der Verordnung einverstanden und gegen die Hausarbeit, und letzterer sprach fich hauptsächlich dahin aus, daß wir keine Rücksicht auf die Fabrikanten nehmen dürften, denn diese haben dies uns gegenüber fast ausnahmslos auch bisher nicht gethan, und er spricht die Erwartung aus, daß die Behörden diese Verordnung zur vollen Geltung bringen müffen, wenn sie einen Werth für die Arbeiter haben soll. Herr Motes irat in energischer Weise gegen die Handarbeit ein und wies auf die Schäden derselben in sanitärer und moralischer Hinsicht hin. Herr Benner fonnte sich nur bedingt für die Verordnung erklären, weil nach seiner Meinung die Kleinfabrikanten zu sehr getroffen würden, doch konnte er den Einwurf von Wiske, ob Die Kleinfabrikanten uns vielleicht nicht mindestens eben so aus beuteten, wie die großen, fie, die doch aus unseren Reihen her vorgegangen und die uns jezt in unseren Intereffen ebenso feindlich gegenüberständen, nicht widerlegen. Herr Drescher er mahnte die Versammlung, nicht zu zeitig Jubellieder anzus stimmen. Zum Schluß wurde der Antrag angenommen, in nächster Zeit noch eine Versammlung über dieselbe Sache, sowie über die Schmußkonkurrenz einzuberufen.

Eine öffentliche Schneiderversammlung füllte am 22. b. M. die Räume des Louisenstädtischen Konzerthauses". Dieselbe fand unter Vorsitz des Herrn Täterow statt und be schäftigte sich mit der Gesezesvorlage der Alters- und Invaliden versorgung der Arbeiter. Herr Mar Schippel beleuchtete in längerer Rede den Gefeßentwurf. An den Vortrag schloß sich eine Pause von zehn Minuten, während welcher folgende Ne solution beim Bureau einlief: Die heute, am 22. Auguft 1888, im Louisenstädtischen Konzerthause tagende öffentliche Versamm lung der Schneider Berlins erklärt: In Erwägung, daß die in Aussicht genommene Alters- und Invalidenversicherung der Ar beiter in materieller Hinsicht fast gar keine Vortheile für die Arbeiter im Schneidergewerbe bietet durch die viel zu niedrig bemessene Alters- und Invalidenrente einerseits und die viel zu hohe Altersgrenze andererseits, die kaum jemals ein Schneider je erreichen, geschweige denn überschreiten wird; in fernerer Er wägung, daß die Einführung von Quittungsbüchern nur als ein Erfaß für die Arbeitsbücher betrachtet werden kann, den ganzen Gefeßentwurf für unannehmbar, und die Versammlung erhofft nur durch Einführung der genossenschaftlichen Produktionsweise eine Aufbefferung der sozialen Verhältnisse und beauftragt den Berliner   Abgeordneten der Arbeiterpartei, f. 3. gegen diesen Gefeßentwurf bei Berathung deffelben Front zu machen." Diefe Resolution brachte Herr Täterom zur Abstimmung und wurde dieselbe, nachdem Herr Thoma dieselbe energisch befürwortet hatte, einstimmig angenommen. Daraufhin erklärte der an wesende Herr Polizeivertreter die Versammlung auf Grund des Sozialistengefeßes(§ 9) für aufgelöst.

Der Fachverein zur Wahrung der Intereffen der Berliner   Knopfarbeiter hielt am 21. August, Abends 8 Uhr, in Breuer's Salon, Große Frankfurterstr. 74/75, eine ziemlich gut besuchte Mitgliederversammlung ab. Auf der Tagesordnung stand, Vortrag des Herrn Dr. med. Straus über Ernährung des Menschen". Der lehrreiche Vortrag wurde von Der Versammlung beifällig aufgenommen. Bum 2. Bunit, Gewerkschaftliches", wurde vom Vorfizenden ein Antrag ver lefen, daß der Verein, die vom Fachverein sämmtlicher im Drechslergewerk beschäftigten Arbeiter Berlins   hinterlaffene Bibliothek täuflich an sich bringt, da dieselbe jetzt für ca. 62 M. zu haben ist, während eine gleiche später 100 m. loftete. Der Borfigende meinte zuerst, daß man vorläufig von der An schaffung der Bibliothek Abstand nehmen solle, erklärte fich aber später für den Antrag. Herr Weispflut unterstüßt den Antrag und führt ferner an, daß noch Bücher, sowie ein Hettograph vorhanden sei und wir so billig und schnell zu einer Bibliothet so leicht nicht gelangen würden. Herr Sündermann führte an, daß nach der legten Generalversammlung des alten Fachvereins die Drechsler nicht im Stande wären, den damaligen Beschlüssen zufolge die Bibliothek zu übernehmen, da sie an die Knopfmacher 40 M., an Herrn Bading 41 M., an Rechts anwaltsgebühren 20,67 M. zu zahlen hätten und die Darlehne von 40,50 M. von den Mitgliedern nicht einzutreiben feien. Redner aber haftbar für die 20,67 M. Rechtanwaltsgebühren wäre, die bis zum 1. September gezahlt sein müssen. Nur die Bücher, die auf die Drechsler Bezug haben, sollen vom Verkauf ausgeschloffen sein. Der Vorsitzende erwähnt, daß der Vorstand mit der bestehenden Kommsfton die Regelung der Schulden bei Herrn Bading und beim Rechtsanwalt in die Hand nehmen.