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fein. des Angeklagten anzuschließen, welcher Ansicht auch der Gerichts zahl Beuges of beitrat.
ar 1886, Gin Renkontre mit den Polizeibeamten führte fogenannte den Maurerpolier Ambroselli und die Maurer Kindeler und er Bestimmt Krause vor die Schranken der 87. Abtheilung des Schöffen n Versamm gerichts. Die drei Genannten waren auf einem Bau in der
ft gemachten Reinidendorferstraße beschäftigt, für den mehrere Fuhrleute die Der Grit Mauersteine zu liefern hatten. Weil nun der Weg zu dem n 16. b. Bau abseits von der Straße nicht gepflastert war, blieben die Antragstelle beladenen Wagen theilweise im Boden steckten und es gelang wußten manchmal erst nach vieler Mühe, die Fahrzeuge wieder flott zu iber die be machen. Die Polizei glaube, daß in dem Fahren mit so schwer n Beschwerde beladenen Wagen über den weichen Boden eine Thierquälerei
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liege und erließ den Befebl, entweder Bohlen zu legen, oder eit trat das Fabren einzustellen. Dieser Anordnung wurde aber nicht peite Ferien Folge geleistet, sondern die Kutscher versuchten, nach wie vor den der Anllage Weg in früherer Weise zu befahren. Als darauf der Schußgmann mann Casper , einen Kutscher die Einfahrt direkt verbot und auch elche der das Abladen auf der Straße nicht gestatten wollte, weil hierzu Betrug un vom Revier aus noch feine Erlaubniß ertheilt worden sei, tam Instiftung wie die Anklage behauptet der Polier Ambroselli hinzu und lagten wat befahl dem Wagenführer mit den Worten:„ Chikaniren fann jeder ellt, wofelaufejunge", ruhig weiter zu fahren Bwei Tage später kam es n. Der wiederum zu einem Auftritt. Die Schußleute hatten den Kuts Jezahlung hern die Einfahrt auf den Bauplas gestattet, nachdem vorher Fabrikant Bohlen gelegt worden waren. Nun soll der Polier dazwischen wie übli getreten sein und den gerade anwesenden Schußmann wieder ffe erfolg beschimpft haben, was zu einem größeren Auflauf Veranlaffung ten verglid wurde. Der Standal führte den Wachtmeister Ehmer herbei, wurde. welcher den Polier aufforderte, ihm zur Wache zu folgen. Als chnungen Antwort soll dieser aber seinen Leuten zugerufeu haben: Kommt doch mal her, Jungens", worauf die Maurer Kindeler fe, die Lie und Krause hinzufamen, um die Sistirung des Poliers zu oer
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hindern. Dieser erklärte fich aber schließlich bereit, freiwillig zu te und ja folgen, und damit war die Angelegenheit vorläufig beendet. Die Dutt Vor dem Schöffengericht macht Ambroselli geltend, daß er die tg R., bet bezüglichen Ausdrücke nicht gegen die Schußleute, sondern gegen n den übrigen die Kutscher gebraucht habe; von einem Widerstande gegen die zu legen Staatsgevalt tönne auch nicht die Rede sein, weil er freiwillig mit zur Wache gegangen sei. Die beiden anderen Angeklagten nur gesagt zu haben, man möge doch von Der Siftirung des Bolters Abstand nehmen, weil derfelbe nichts gefegwidriges begangen babe.- Der Staatsanwalt be antragte gegen Ambroselli 3 Wochen Gefängniß und 1 Tag baft; gegen Kindeler und Krauſe je 3 Tage Gefängniß. Ver elbiger Rechtsanwalt Wolff bittet, auf eine Geldstrafe erkennen wollen, die nach Lage der Sache dem Vergehen angemeffen aushändig lei. Der Gerichtshof erkannte die Gründe der Vertheidigung n und verurtheilte Ambroselli in eine Geldstrafe von 200 m. ent. 20 Tage Gefängniß; Kindeler und Krause zu je 15 M. der 3 Tage Gefängniß.
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und Tag meldete sich seine erste Frau. Der Angeklagte wies und Tag meldete fich seine erste Frau. Der Angeklagte wies| zurückgegangen sei, denn fie verliert, wenn sie sich gegen das nach, daß er sich bei der Polizei nach dem Aufenthaltsorte seiner ersten Frau, von der er sich vor vielen Jahren getrennt hatte, erfolglos erfundigte, er glaubte annehmen zu tönnen, daß ste ausgewandert oder verschollen sei. Der Gerichtshof billigte deshalb dem Angeklagten mildernde Umstände zu und erkannte auf eine Gefängnißftrafe von neun Monaten.
Kapital auflebnt; fie fann wohl schöne Bhrafen vorbringen, aber wenn es zum Handeln komme, dann müsse sie den legten Schein von Demokratie aufgeben. Das gehe aus den Verhandlungen über die Verlängerung des Sozialistengesetzes und über den Butttamer'schen Streiferlaß hervor. Die deutschfreifinnige Partei pfeife auf dem legten Loch. Redner tommt hierauf auf die christliche Sozialreform zu sprechen und weist durch Zahlen nach, daß dieselbe den Arbeitern so gut wie gar keine Vortheile ge währe, da ja der Arbeiter fast ganz allein durch seine Einzah lungen die Ausgaben zu bestreiten habe; jedenfalls stünde der Gewinn in keinem teinem Verhältniß zu dem Verlust, den die Arbeiter durch die Beschneidung des Koalitionsrechtes erlitten haben. Redner spricht fich hierauf noch gegen die Verstaatlichung aus, so lange der Staat auf fapitalistischen Grundlagen rube; er schließt mit der Erklärung, daß Verfolgung der Sozialdemokraten nichts nüße, da durch die iezige fapitalistische Produktionsweise immer mehr Proletarier geschaffen würden, die unwiederbringlich Anhänger der Sozialdemokratie sein müßten. Nachdem wurde folgende Resolution einstimmig angenommen:" Die heut in der Tonhalle tagende öffentliche Wählerversammlung erklärt sich mit den Ausführungen des Referenten einverstanden und verspricht, mit allen Mitteln für die Wahl des sozialdemokratischen Kandidaten am 30. August einzutreten." Hieran schloß sich eine ausgebreitete Diskussion, an der sich die Herren Kunert, Weise, Nuhr, Auerbach und Thierbach betheiligten, welche eine fefte Siegeszuver ficht aussprachen. Herr Hinze vom Wahlkomitee forderte ficht aussprachen. aur thatkräftiger Unterstüßung deffelben auf. Herr Werner erklärte, daß er f. 3 zum zahlreichen Erscheinen in der deutschfreifinnigen Wählerversammlung nicht darum aufgefordert habe, um dieselbe zu sprengen, sondern nur, um die Ausfüh rungen des Herrn Eugen Richter hören und widerlegen zu fönnen. Herr Schippel brachte nach einigen Schlußworten ein och auf Liebknecht und der Vorsitzende Herr E. Schmidt ein folches auf die internationale Sozialdemokratie aus, die be geistert aufgenommen wurden. Hierauf wurde die Versamms lung geschloffen und die Theilnehmer entfernten fich langsam und in größter Ruhe aus dem Saale .
Die öffentliche Wählerversammlung, die am Sonn abend unter Vorsitz des Herrn Hinze in der Deffow'schen Schloßbrauerei tagte, verfiel einem frühzeitigen Ende durch polizeiliche Auflösung. Der Referent, Herr Thierbach, unterzog die vers schiedenen gegnerischen Parteien und ihre Programme einer scharfen Kritif. Die Antisemiten seien eine Pa tei, die unter aller Kritik wäre. Nach Beleuchtung und Kritiftrung des Programms Der deutschfreifinnigen Partei fam er auf die tonservative Partei zu sprechen. Das Hauptaugenmerk der Arbeiter müffe fich auf Die Konservativen richten, dieselben seien mit allen Miteln zu bekämpfen, denn die Arbeiter müßten untergehn, wenn die jest bestehende Gesellschaftsordnung nicht geändert würde. Bei diesen Worten erklärte der überwachende Beamte die Versamm lung auf Grund des§ 9 des Sozialistengefeßes für aufgelöst. Unter Hochrufen auf Liebknecht und die Sozialdemokratie gingen die Maffen auseinander.
Entscheidung des Reichsgerichts.( Nachdruck verboten.) Leipzig , 23. Auguft.( Gewerbliches.) Das Landgericht Bay reuth hat den Poliermeister P. und dessen Frau in Gottliebsthal von der Anllage des Gewerbevergehens, aus§§ 115, 119 und 33 der Gewerbeordnung freigesprochen. Nach§ 115 find die Gewerbetreibenden verpflichtet, die Löhne ihrer Arbeiter baar in Reichswährung auzuzahlen. Sie dürfen denselben keine Waaren kreditiren. Die Verabfolgung von Lebensmitteln an die Arbeiter fällt, sofern fte zu einem die Anschaffungskosten nicht übersteigenden Preise erfolgt, unter die vorstehende Bestimmung nicht; auch können den Arbeitern Wohnung, Feuerung, regelmäßige Beköstigung u. s. m., unter Anrechnung bei der Lohnzahlung verabfolgt werden. In§ 119 ist gesagt, daß den Gewerbetreibenden u. a. deren Familienglieder, Ge hilfen, Beauftragte, Geschäftsführer u. f. w. gleichzuachten find. §33 schreibt vor, daß zum Betriebe einer Schantwirthschaft eine Ronzeffton nöthig ist. Die vorstehenden Bestimmungen nun follten nach der Anklage von den Beschuldigten übertreten sein. Der Angeklagte P. ist vom Beftzer des Glas- Schleif- und Polierwertes in Gottliebsthal, dem Kaufmann B. in Fürth , als Werkmeister angestellt und ist verpflichtet, mit einer Anzahl ihm unterstellter Arbeiter die Robgläser zu veredeln, wogegen ihm nach der Stückzahl der fertiggestellten Arbeiten und den vertragsmäßigen Lohnfäßen der Arbeitslohn vom Fabrit befizer drei Wochen ausgezahlt wird. Von diesem Lohn hat er feine Unterarbeiter, deren Anstellung und Entlassung in seinem Ermeffen steht, abzulöhnen, was ebenfalls alle drei Wochen ge. fchieht. Da die Fabrit isolirt vor: anderen Wohnplägen liegt, erhalten die Arbeiter freie Wohnung in derselben. Der Lohn wird ihnen theils nach der Stückzahl, theils als Wochenlohn ausgezahlt. Die unverheiratheten Arbeiter werden vom Werkführer 3. beföſtigt. Legterer gewährt auch in der Beit zwischen den einzelnen Lohnzahlungstagen den Arbeitern baare Vorschüsse bis zur Höhe des zur Beit verdienten Lohnes. Das Bier, welches von den Arbeitern verbraucht wird, liefert B., indem er es faßweise bezieht und einzeln in Litern verabreicht. Das Liter Loftete im Einlauf 16 Pf. und wurde für 20 Bf. wieder ver fauft. Die Arbeiter haben daffelbe regelmäßig baar bezahlt; nur ausnahmsweise hat Frau P. geringe Quanitäten Bier auf Borg abgegeben, jedoch bald darauf bezahlt erhalten. Frau P. hat außerdem in den Jahren 1886 und 1887, indeffen gegen bas ausdrückliche Verbot ihres Ehemannes, einen Spezereis laden betrieben und die Lebensmittel zu höheren als den Einkaufspreisen wieder verkauft. Für gekaufte Waaren wurde den Arbeitern Lohn nicht abgezogen. Das Gericht nahm zwar an, daß der Angeklagte P. als Gewerbetreibender im Sinne des§ 119 anzusehen sei, erachtete es aber nicht als nach gewiesen, daß er in den Jahren 1886 und 1887 die Löhne seiner Arbeiter nicht baar ausgezahlt habe. Richtig sei allerdings, daß er die baaren Vorschüsse vom Lohne abgezogen habe, was jedoch nicht strafbar ist. Das Gericht nahm ferner an, daß P. den Arbeitern nicht das Geld für Bier geborgt habe. Die Frau P. hat zwar den Arbeitern Waaren kreditirt und Lebensmittel zu theureren als den Einkaufspreisen verkauft, allein sie hat nach der Ueberzeugung des Gerichts die Waaren immer nur auf furze Beit geborgt und nur dann, wenn die Arbeiter wegen Abwesenheit ihres Mannes keinen Vorschuß erhalten fonnten, welcher thnen, wie fte wußte, jederzeit von ihrem Ehemanne gewährt wurde. Daher war anzunehmen, daß fie die Waaren lediglich in der Voraussetzung der baldigst erfolgenden Baarzahlung ver abfolgt hat und fich der Rechtswidrigkeit und Strafbarkeit der Kreditgebung nicht bewußt war. Uebrigens fann fie, so heißt es weiter in den Urtheilsgründen, da ihr Mann blos Gewerbes gehilfe ist, als Familienglied eines Gewerbetreibenden(§ 119) nicht in Betracht kommen, da diese Bestimmung nicht analog auf die Familienangehörigen eines Gehilfen oder Beauftragten ausgedehnt werden darf. Was den Ausschant von Bier be trifft, so wurde ein tonzefftonswidriger Ausschant deshalb nicht angenommen, weil der Gerichte hof den Angeklagten Darin Glauben schenkte, daß fie an dem Verkauf des Bieres feinen Gewinn gehabt und nur die Transports und sonstigen Kosten zu dem eigentlichen Bierpreise hinzugerechnet hätten. Gegen die Freisprechung der Frau P. aus den §§ 115 und 119 richtete fich die Revision des Staatsanwalts. Derselbe war der Meinung, das Gericht habe die Angeklagte aus dem rechtlich unhaltbaren Grunde freigesprochen, weil ste die gesetzlichen Bestimmungen nicht gelannt habe. Strafbar sei fie, wenn ihr Mann als Gewewerbetreibender in Betracht tomme. Als selbstständiger Gewerbetreibender sei er aber an zusehen, da er die Arbeiter nach freiem Ermessen auswähle, entlaffe und löhne, lepteres nach freier Vereinbarung mit den Arbeitern und aus eigener Tasche. Die Freisprechung wegen des Bierschants wurde ebenfalls angefochten. Der Reichsanwalt beantragte die Verwerfung der Revifton. Es sei, sagte er, unbe denklich, daß der Angeklagte P. nur Gewerbegehilfe war und als solcher nach einer früheren Entscheidung des Reichsgerichts für seine Frau nicht einzustehen brauchte. Die Revision richte fich in der Hauptsache gegen die thatsächlichen Feststellungen und sei auch unbegründet, soweit die Bierverzapfung in Frage tomme. Der§ 119 meine nicht schlechtweg einen höheren Preis als den Einkaufspreis, sondern verbiete nur einen Ge schäftsgewinn. Da ein solcher hier nicht nachgewiesen, tönne auch§ 33 nicht als übertreten angesehen werden. Das Reichsgericht billigte diese Ausführungen und verwarf die Revision des Staatsanwalts.
* Ein Diebstahl in der Zentralmarkthalle beschäftigte estern die 89. Abtheilung des Schöffengerichts. Am 25. Vlai befand sich in der Halle eine Kiste mit Flundern, welche dem Räucherwaarenhändler Gallary gehörte. Als der lettere gegen Uhr Abends diese Fische holen wollte, waren ste spurlos verhwunden. Der Verdacht, en Diebstahl begangen zu haben, fiel auf den Fischhändler K., weil dieser von dem Berkaufsbermittler Röbner und noch einem anwesenden Manne in der te. Schliche der Kiste im Laufe des Nachmittags bemerkt worden war. d nun benfolge dieser Indizien wurde gegen K. die Anflage erhoben. treich, um Derfelbe will an dem fraglichen Nachmittag überhaupt nicht in gendlichen der Halle, sondern theils in seiner Wohnung, theils bei seiner Sundschaft gewesen sein; er stellt deshalb den Antrag, zwei von e ftammt ht, in som namhaft gemachte Zeugen zu laden, welche pofitio befunden terben, daß seine Behauptungen auf Wahrheit beruhen. Dem er fich fot gegenüber bleiben der Vermittler Köbner und ein anderer Beuge Bft, fich beg mit Bestimmtheit bei der Aussage, den Angeklagten zwischen 5 Uhr an der in Rede stehenden Kiste gesehen zu haben. Der Staatsanwalt hält den angeklagten für überführt und beantragt gegen ihn eine Gefängnißstrafe von 4 Wochen. Der Ge richtshof war aber der Ansicht, daß selbst die Anwesenheit des Angeklagten in der Nähe der gestohlenen Kiste noch kein hinlänglicher Beweis für deffen Schuld sei; demnach habe auf Frei fprechung erkannt werden müssen.
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Werth eines nnpartelischen Zengen kennen lernen, wurde dem Pferdehändler Salomon Keller Gelegen gegeben, als er gestern unter der Anklage des Widerstands gegen die Staatsgewalt vor der 90. Abtheilung des Schöffen Berichts stand. Am Morgen des 8 April stand der Beschul Digte am Königsplate und sah seinem Kutscher zu, Derselbe
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thn aber darauf aufmerksam machen konnte, sprang der Schußmann Buchholz schon hinzu und brachte die Pferde zum Steben , indem er ihnen heftig in die Bügel fiel. Der Beftger eilte ebenfalls hinzu und unmuthig über die unglimpfliche Be handlung, die die edlen Pferde erlitten hatten, nahm er dem Beamten die Bügel aus der Hand mit dem Bemerken, er weniger beftig bätte verfahren tönnen, denn wahrscheinlich sei er außer Stande, ihm die theueren Thiere zu erseßen, wenn fte Schaden genommen. ihm hierbei einen Stoß versetzt, daß er bei Seite ge flogen ist. Der Beschuldigte bestritt dies entschieden und wurde nen Numerin durch die Aussage dreier Beugen, darunter ein Ritts meister R., unterstüßt, welche in nächster Nähe gestanden und nichts von einem Stoße gesehen hatten. Während der Staatsanwalt auf Grund der bestimmten Aussage des Schußmanns das Schuldig und eine Gefängnißftrafe von 4 Wochen bean tragte, erkannte der Gerichtshof auf Freisprechung, da die Schuld des Angeklagten nicht erwiesen sei.
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fich gestern die Gefindevermietherin Auguste Wieck vor der Wegen Hebertretung der Gesinde- Ordnung hatte Diefelbe war beschuldigt, die bei dem Bureauvorsteher Löwen thal dienende Amme Anna Pfeiffer zum Verlaffen des Dienstes bei demselben anzuftiften versucht zu haben. Sie bestreitet die ihr zur Laft gelegte That und giebt an, daß fie auf die Aufforderung, welche ihr die Anna Pfeiffer durch ein anderes Mädchen zugehen ließ, ihr einen anderen Ammendienst zu ver Schaffen, derselben einen Besuch machte und dort von Frau Löwenthal empfangen wurde. Auf deren Befragen babe fie dann ihre Abficht zu erkennen gegeben. Mit der Pfeiffer selbst babe fie nie gesprochen. Diese, unter Buziehung eines polni fchen Dolmetschers vernommen, bestätigte die Angaben der An gellanten durchweg, worauf dieselbe dem Antrage des Amts anwalts gemäß freigesprochen wurde.
Führer einer Droschke 1. Kl. Friedrich Woitsched, als er überall, In ein arges Dilemma gerieth am 6. Juni c. der too er binlam, anläßlich der stillen Seit die Haltepläge befest aragerftraße, auf der 6 Droschten halten dürfen, als neunter Blag und wurde, nebst seinen beiden Vormännern, dafür durch Bolizeimandat in 3 M. Strafe genommen. Vor der 97. Ab theilung des Schöffengerichts, vor welcher er fich auf den ein
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Vereine Vereine und Versammlungen.
Drei große Wählerversammlungen für den 6. Berliner Neichstagswahlkreis finden heute, Dienstag, Abends 8 Uhr, statt und zwar: 1) im Kolberger Salon, Kolbergerstr. 23; 2) in Kleine's Salon, Gerichtsstr. 10( Referent: H. Nöske); 3. Schloßbrauerei Deffow, Schönhauser Allee 162. Tagesordnung: Die bevorstehende Ersagwahl im 6. Berliner Reichstagswahlkreis.
Verband deutscher Mechaniker und verwandter Berufsgenossen( Bahlstelle Berlin ). Am 22. d. M. fand im Neuen Klubbauſe, Kommandantenftr. 71, eine gut besuchte Versammlung statt. Die Delegiten erstatteten Bericht über den am 12., 13. und 14. August in Marburg abgehaltenen zweiten Verbandstag. Auf demselben waren außer den Vertretern des Hauptvorstandes und Ausschusses 18 Delegirte. Eingerechnet find hierbei 3 Vertreter von sächsischen Vereinen( Leipzig , Dresden , Bockenheim ), welchen Sig und Stimme auf dem Verbandetage zuerkannt wurden. Die Referenten sprachen fich in äußerst lobendem Sinne über die beiden Marburger Kollegen aus; diefelben hätten durch ihre aufopfernden Bemühungen um den Verbandstag den Dant aller Kollegen in hohem Maße vers dient. Aus dem Referat ist hervorzuheben, daß der Hauptvorstand nach Hamburg ( 1. Vorfigender Montigel) und der Ausschuß nach Berlin verlegt wurden. Das monatliche Beitragsgeld wurde entgegen den Stimmen der 3 Berliner Vertreter auf 50 Pf. erhöht. Im Uebrigen lehnt fich das Referat dem in der Deutschen Mechaniker Beitung" veröffentlichten furzen Bericht an. Bei Durchleſung dieses Berichts dürfte jedem fofort die merkwürdig große Anzahl der von Hamburg gestellten und auch angenommenen Anträge auffallen. nach Diese Thatsache fände Meinung Der Berliner Delegirten ihre natürlichste Erklärung wohl darin, daß ja, da der Redakteur der Mech. 3tg." zugleich Vorfizender der Hamburger Bahlstelle ist, den doriigen Kollegen die Geistesprodukte der andern Bahlstelle wohl frühzeitig genug zu Gebote gestan ben haben mögen, um sie einer nochmaligen Sichtung( vor dem Abdruck) zu unterwerfen. Andes sei die an Identität streifende Aehnlichkeit vieler Hamburger und Berliner Anträge nicht zu erklären. Aus den ausführlichen Protokollen, welche nächstens zur Ausgabe gelangen, dürfte sich die Wahrscheinlich feit dieser Ansicht noch mehr herausstellen. Nach Beendigung des Berichts wurde den Delegirten der Dank der Versammlung aus gedrückt und Decharge ertheilt. Bei der nun folgenden Wahl Des Ausschusses wurde gewählt; als Vorfigender Herr Pinn; ferner die Herren Schönemann, Broste, Treplin, Joh. Wagener. Als Beiftger für die Ausgeschiedenen; in den hiesigen Vorstand die Herren P. Schmidt, Ad. Wagener und Hengstbach.
Eine öffentliche Versammlung der Kürschner war am 25. d. M. nach dem alten Schüßenhause einberufen worden. Nachdem der Lohn- und Affordtarif durchberathen und festge stellt worden war, wurde über die Durchführung deffelben Beschluß gefaßt. Bon verschiedenen Seiten wurde entschieden von einem Streit in diesem Jahre abgerathen, da keine Aus fich auf Erfolg vorhanden sei, da einerseits die Saison zu weit vorgerückt, andererseits die Organisation zu schwach sei. Höchstens sei ein Minimallohn festzuhalten. Auch wüche es beffer sein, im nächsten Jahre einen Kongreß einzuberufen, um die Preise für die maßgebendsten Städte festzustellen. Dem gegenüber wurde darauf hingewiesen, daß bei Ausarbeitung des Tarifs in feiner Weise an einen diesjährigen Streit gedacht worden sei Die betr. Kommiffton sei feineswegs als Lohn tommiffion gewählt worden, sondern lediglich zur Ausarbeitung des Tarifs, welcher dazu dienen sollte, das Interesse der Kürschner wachzurufen und den Fachverein zu ftätlen. Allge mein wurde der geringe Buſammenhalt der Berliner Kürschner bellagt und als nachahmungswerthes Beispiel der Fachverein der Maurer in Hamburg vorgeführt. Auch die Affordarbeit fand entschiedene Verurtheilung und wurde als anzuerstrebendes Biel Abschaffung derselben und Schaffung eines Minimallohnes hin gestellt. Anerkannt wurde allerseits die Nothwendigkeit einer Organisation; wenn diese gefchaffen worden sei, dann würde es auch möglich sein, die jest gestellten Forderungen zur Durch führung zu bringen. Auch wurde darauf aufmerksam gemacht, daß, wenn der Tarif auch nicht in diesem Jahre mehr zum Beginn der Saison in Kraft treten tönne. Der allgemeine Anschluß an den Fachverein wurde von verschiedenen Rednern bringend empfohlen und als der einzige Weg bezeichnet, welcher zum Biele führen könne. Die Versammlung wählte schließlich eine Kommission, bestehend aus den Herren Meier, Schweiger, Fischer, Blümfe, Hoppe, Grünwald und Heidtmann, zur Durchführung des Lohntarifs. Um dies zu fönnen, wird biefelbe zunächst ihre Aufgabe darin zu suchen haben, den Fachs verein zu stärken.
Die große Wählerversammlung, die am Sonntag in der Tonhalle stattfand, war von einer tausendköpfigen Menge besucht. Auf der Tagesordnung stand: Die bürgerlichen Barteien und die Sozialdemokratie." Der Referent Herr Schippel führte ungefähr folgendes aus: Das Bürgerthum habe in früheren Zeiten ganz andere Bestrebungen gehabt als fegt, es war demokratisch und ist jest reaktionär. Sein Kampf richtete
fand. Er nahm schließlich auf einer Haltestelle in der König - fich ehedem nur gegen Adel und Geistlichkeit. Es verlangte durchgeführt werden könne, derselbe doch im nächsten Frühjahre,
laffen zu müffen.
die Gleichheite idee, weil das ihre stärkste Waffe war im Kampf gegen den Adel. Die französische Revolution bewiese deutlich Diese Bestrebungen. Aber auch die Bestrebungen der konfervativen Partei seien früher ganz andere gewesen. Sie waren
fich in einer Nothlage befunden habe. Für 2400 Droschten antikapitalistisch und suchten den Kleinbauern- nnd Handwerkereristiren nur 1500 Haltestellen, und Droschken waren zu jener stand zu heben und zu erhalten; denn beide waren eine Der Gerichtshof glaubte troßdem, es bei dem Strafbescheid be
Berichte verhältnißmäßig oft beschäftigt. Gestern lag ein solcher früher Das Verbrechen der Bigamie hat in letterer Beit die Fall wieder der zweiten Ferienftraflammer des Landgerichts 1 zur Beurtheilung vor. Der Schuhmacher Wilh. Müller ist hier im vorigen Jahre eine Ehe eingegangen, wobei er sich auf dem
mächtige Stüße der Konservativen. Das alles hat sich jetzt ge= ändert; die Konservativen find kapitalistisch geworden und das Bürgerthum war so lange demokratisch, als die waren. Antikapitalisten Das Konservativen Bolt hat durch das Bürgerthum Freiheiten erhalten, so erbalten, so Die Wahl und Koalitionsfreiheit. Daß die bürgerlichen Bar teien jetzt diese selben Freiheiten zu beschneiden suchen, sei fein Wunder, da ihre Intereffen ganz andere geworden find. Das
Standesamt als unverheirathet gewesen ausgab. Nach Jahr sei auch der Grund, warum die deutschfreifinnige Partei so sehr
Eine öffentliche Versammlung von Posamentieren und Berufsgenossen fand am 26. d. M. im KönigstadtKafino" unter Vorfty des Herrn Voges bebufs endgiltiger Be schlußfaffung über die bevorstehende Lohnbewegung statt, welcher auch eine Anzahl Arbeitgeber beiwohnten. Bur Informirung letterer legte Herr Voges noch einmal die Ursachen dar, welche zu einer Lohnbewegung geführt haben. Die Gründe hierzu find