erklärte, daß er verschiedene Fabrikanten über ihre Anficht be fragt und übereinstimmend den Bescheid erhalten habe, daß die genannten Gegenstände nicht als Geräthe, sondern als Schmucksachen anzusehen und dementsprechend zu stempeln seien. Der Vertreter der Staatsanwaltschaft stand natürlich auf dem Boden der Anklagebehörde, eine Brille oder ein Pincenez sei ein Geräth von praktischem Nußen und diene nicht ledig. lich zum Schmucke und zur Augenweide; er beantragte daher gegen den Angeklagten eine Geldstrafe von fünf Mart. Der Vertheidiger vertrat in längerer Rede den entgegengesetzten Standpunkt. Da die Einfassungen der Gläser ebenso gut aus welthlosem Material hergestellt werden könnten, so sei es ledigs lich der Beweggrund, fich zu schmücken, der zum Ankauf urd Tragen einer goldenen Einfaffung in Betracht komme, und müffe
eines Pfuschers" gestorben, statt unter den Händen eines| wissenschaftlichen Arztes, und deswegen verurtheilen wir den Pfuscher." Es hätte immerhin festgestellt werden müssen, daß Maßregeln unterblieben find, die den Tod verzögert haben würden; es sei aber nur gesagt, der Angeklagte habe den Tod verursacht. Das Gericht habe nicht den Muth gehabt, zu sagen, daß Maßregeln vom Angeklagten verordnet seien, die den Tod beschleunigen mußten. Der Reichsanwalt bestritt, daß die Reviston als materielle, auf das sachliche Material fich beziehende, aufzufaffen set und wies darauf hin, daß die prozessuale Rüge Deswegen unbegründet sei, weil dem Gerichte die Wahl der Sachverständigen freisteht. Hierauf erfolgte seitens des Reichsgerichts die Verwerfung der Revision.
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eine goldene Brille daher zu den Schmudgegenständen gerechnet Vereine und Versammlungen.
werden. Außerdem biete die Einfaffung derBrille oder eines Pincenez taum soviel Platz, um die vorgeschriebenen Beichen und Stempel alle anzubringen. Da der Gesetzgeber in Betreff goldener und filberner Uhren eine Ausnahme mache und diese ausdrücklich zu ben Geräthen gezählt wiffen wolle, so gehe daraus hervor, daß er fich mit der vorliegenden Frage beschäftigte und wahrschein. lich auch Brillen und Pincenes' als Geräthe bezeichnet haben würde, falls er sie mit den Uhren in eine Kategorie stellen wollte. Der Gerichtshof fonnte fich zwar diesen Ausführungen nicht anschließen, sondern hielt dafür, daß Brillen und Pincenez Geräthe und keine Schmud fachen seien, der Angeklagte sei aber dennoch freizus sprechen, da er das Seine gethan, um über die streitige Frage Aufflärung zu erhalten. Ebensowenig dürfte der Beschuldigte, um auf jeden Fall gewappnet zu sein, ohne weiteres die Stem pelung vornehmen laffen, da das Gefeß auch das Buvielstempeln mit Strafe bedroht. Voraussichtlich wird die intereffante Frage noch die höheren Instanzen beschäftigen.
Wiederum Hand gestern ein ungetreuer Postbeamter wegen verschiedener Amtsvergehen vor der zweiten Ferienstraffammer des Landgerichts I . Der Angeklagte, der ehe. malige Posthilfebote Karl Hornbogen war seit dem Jahre 1884 beim Postamte zu Moabit mit einem Monatsgehalt von 60 M.(!) angestellt. Am 10. Juli hatte er einen Einschreibebrief aus Mel bourne, der an einen im Krankenhause zu Moabit untergebrachten Patienten adresfirt war, zu bestellen. Der Inspektor theilte ihm mit, daß der Adreffat bereits vor einiger Zeit verstorben sei und sprach gleichzeitig sein Bedauern darüber aus, daß er den Brief nicht mit Beschlag belegen dürfe, da der Verstorbene Dem Krankenhause eine nicht unerhebliche Summe schulde. Anstatt den Brief als unbestellbar seiner Behörde wieder auszuhändigen, erlag der Angeklagte der Versuchung; er fälschte den Empfangschein mit dem Namen des adreffaten, unterschlug den Brief und eignete sich die darin befindliche 3ebpfundnote an. Die Sache wurde aber ruchbar. Bei seiner Berhaftung stellte sich heraus, daß er außerdem ein Manto an dem eisernen Bestand der Postwerthzeichen hatte und wurde außerdem ein Notenheft bei ihm gefunden, das vor einiger Zeit aus dem Dienstraume abbanden gefommen war. Wegen aller diefer Straft haten beantragte der Staatsanwalt unter Bu billigung mildernder Umstände eine Gefängnisstrafe von neun Monaten, auf welche der Gerichtshof auch erkannte.
Reichsgerichts- Entscheidung.( Nachdruck verboten.) Leipzig , 30. Auguft. Wegen fahrläffiger Tödtung ist der Heilbefliffene Johannes Haibed in Fiensburg von dem dortigen Landgericht zu 3 Monaten Gefängniß verurtheilt worden. Am 21. November v. J. erkrankte der Sohn eines gewissen L. Nachdem der Knabe anfangs durch einen Kurpfuscher behandelt mar, wurde am 25. November der Angeklagte berufen, welcher als Homöopath und Naturarzt praftigirt. Er erklärte, der Knabe litte an den Zähnen und an allgemeiner Störung der Er. nährung , es sei überhaupt alles frank an dem Kinde. Er stellte mit dem Thermometer 39 Grab Fieber fest und meinte, es sei wenig Hoffnung vorhanden. Er verordnete zunächst lauwarme Umschläge um den Magen und öffnete das Fenster, da die Zimmerluft eine sehr schlechte war. Auch falte Umschläge und Backungen verordnete er, sagte aber nicht, wie oft dieselben vorzunehmen seien. Am 5. De zember bekam der Knabe Krämpfe. Harbeck meinte, derselbe sei zum Baden zu schwach und gab deshalb, um etwas zu thun, lechs Pulver. Die Eltern wurden ängstlicher und holten einen Dr. Schulz. Dieser stellte Lungenentzündung feft, entfernte sofort den Leibumschlug und verordnete Tolayer- Wein. Nach der Entfernung des fühlenden Umschlages und dem Genuffe Des feurigen Weines nahm Die innere H.Be Be schnell zu, und an demselben Tage noch war Das Kind eine Leiche. Herrn Harbed wurde nun
die Schuld an diesem Unglücksfall aufgebürdet. Nach dem medizi nischen Gutachten, welches fich die Straffammer erstatten ließ, hatte das Kind an einer eitrigen Brufifellentzündung gelitten, zu welcher ein Lungen- Dedem hinzutrat. Die Erkrankung war eine solche, sagt das Gutachten, daß jeder wissenschaftlich Ges bildete fte mehrere Tage vor dem eingetretenen Tode erkennen mußte. Bereits am 26. November hätte das Leiden als frupöse Lungenentzündung diagnostizirt werden müssen, wie Dr. Schulz, als er gerufen wurde, sogleich richtig gesagt habe. Der Angeklagte hat aber, heißt es im Urtheil, den wahren Krantheitszustand nicht gekannt. Seine Angaben, daß das Leiden in allgemeiner Ernährungsstörnng und dergleichen beruhe, find allgemeine Phrasen. Seine Unkenntnisse des Wesens der Krantheit findet ihre Erklärung in dem Mangel an Kenntniffen überbaupt. Et war früher Schreiber, und die Kenntnisse, die er fich später privatim angeeignet, tönnen nur geringe sein.
Unter
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flaffe des Berliner Handwerkervereins" Abends 8 Uhr Sophie ſtraße 15. Theater und Vergnügungs- Verein„ Sar. 206 Abends 8 Uhr im Louisenstädtischen Bierhause, Admiralfir. 38. Theater- und Vergnügungsgesellschaft Treue" Abends 8%, in Bobert's Ballfalon, Weinstraße 11.- Geselligkeits " Luftig" Abends 93 Uhr im Restaurant Weichelt, Tauber ftraße 45.- Verein der Taubenfreunde Abends 81% Ubr Restaurant Hillmann, Manteuffelstr. 68. Dänischer Ber " Freya " Abends 9 Uhr im Restaurant Poppe, Lindenstr. 10 -Verein der Württemberger Abends 81%, Uhr bei Vaihing Dorotheenstr. 84. Verein ehemal. Schüler der 34. Gemeinde schule Abends 9 Uhr im Restaurant, Markusstr. 7. Berei chem. M. C. Lutherscher Schüler Abends 9 Uhr im Restauran Bormann, Ohmgaffe 2.-Rauchflub Qualm" Abends 8 im Restaurant Tamm, Schönhauser Allee 28. gnügungsverein Luftige 13", Abends 9 Uhr im Restauran Albrecht, Annenstr. 9.
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Kleine Mittheilungen.
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Hamburg, 31. Auguft. Der Postdampfer Boruffia" Hamburg - Amerikanischen Badetfahrt Altiengesellschaft hat, Westindien fommend, heute Lizard paffirt.
beint tägl 4 Mart. Ei
Eine öffentliche Tapezirerversammlung, die gut befucht war, tagte am 28. Auguft unter dem Vorfiz des Herrn G. Freiwald im Luisenstädtischen Konzerthause. Su Punkt 1 der Tagesordnung, betreffend die Alters- und Invalidenver ficherung der Arbeiter, nahm zunächst Herr Sander das Wort. Redner wies bezüglich der Tapezirer darauf hin, daß das Ge botene durchaus in feinem Verhältniß steht zu dem, was von Seiten des Arbeiters gezahlt werden soll. Namentlich tabelte der Vortragende die Beitragspflicht von 47 Wochen pro Jahr, indem mancher Kollege vielleicht nur 20 Wochen das Jahr Arbeit habt, das nächste darauf womöglich 27 Wochen, so daß er in zwei Jahren erst ein Beitragsjahr entrichtet hat, wenn er nicht in den sauren Apfel beißt und das fehlende nachzahlt. Ferner muß es als ein Wunder bezeichnet werden, wenn ein Zapezirergehilfe 70 Jahre alt wird. Nur sehr wenige würden demnach die vielgepriesene Altersversorgung ges nießen tönnen. noch Die Invalidenversorgung würde sein, indem ein invalider ungewiffer Lapezirergehilfe sich schließlich noch mit Lumpensammeln, welches auch eine Ar beit ist, 33 Pfennige verdienen fann. Das Allereinschneidenste aber an der ganzen Sache sei das Quittungsbuch. Der Puttfamer'sche Streiferlaß nüßt den Unternehmern mehr, als wie den Arbeitern die Altersversorgung. Man solle den Arbeitern das Koalitionsrecht geben, dann sorgen fte selbst für sich und ihre Familien ohne ein solches Gesetz.( Lebhafter Beifall.) Die nachfolgenden Redner hatten fast den Vortedner noch über holt in ihrer vernichtenden Kritik gegen den Entwurf, namentlich da er die Krönung der Sozialgefeßgebung sein soll. Fol gende von Herrn Weismange beantragte Resolution wurde danz einstimmig angenommen: ,, Die heute im Louisenstädtischen Konzert. haus tagende Versammlung der Tapezirer Berlins erklärt, das im Gesezentwurf Gebotene entspricht unseren berechtigten Ansprüchen sich dieser Tage in Rodym, eirer kleinen Ortschaft nächst Datan, gerade
4 Uhr 20 Minuten fand im Kafenement des Kolberg 'id Grenadierregiments unter heftiger Erschütterung und furchtbar Knalle eine Explosion statt. Jm Bimmer des Sergeant's Haus v Schäßig waren 19 Kilogramm Schießpulver explodirt. Schäßig, der ziemlich erheblich an Gesicht und Händen wundet ist, find noch der Gefreite Schröter der 12. Kompa und ein Grenadier durch Brandwunden verlegt. Wie der Stett. 8tg." mitgetheilt wird, ist der Zustand des Sergeant Sch. nicht besorgnißerregend. Die Verheerungen, welche Explosion angerichtet, find ganz bedeutend. Die Decke it gestürzt, die Wände eingeriffen und das Mobiliar durche geschleudert. Der Fußboden hat fich unter dem gewaltigen drucke gesenkt und drohte ebenfalls einzustürzen. Das g Regiment wurde sofort alarmirt. Ueber die Entstehung Explofton wird erzählt, der Sch. sei mit einer brennb Bigarre in das Bimmer getreten, als die beiden übrig
diesen Umständen war es in hohem Grade fahrlässig, wenn der Angeklagte die Behandlung des Kindes übernahm, trogdem er wußte, daß er nicht genug Renntnisse besaß. Er mußte fich sagen, daß hier eine Strantheit vorliege, die vermuthlich zum Tode führen würde. Auch in der Behandlung hat er fahrlässig gehandelt. Während ber zehntägigen Krankheit hat er den Rnaben nur fünfmal be sucht, davon je zweimal ganz am Anfang und furz vor dem Lode, obgleich er ganz in der Nähe wohnte und das Kind bes ständig fieberte. Wenn er, wie er behauptet, teine Zeit hatte, so mußte er von der Behandlung zurücktreten. Auch hätte er feine Behandlungsweise genauer anordnen müssen. Bei rich tiger Behandlungsweise würde der Tod nicht eingetreten sein, wenigstens nicht so früh. Die Nachlässigkeit des Ange flagten ist die Ursache des Todes. Ein nach allöopathischen Regeln handelnder Arzt würde auf die Stärkung des Herzens bedacht gewesen sein, und dieser Bwed war mit fräftigenden Mitteln zu erreichen. Auch nach den Regeln der Naturheil methode war sorgfältige Behandlung und Anpaffung der Mittel burchaus erforderlich. Die Erfahrung lehrt, daß frupöse Lungen entzündung regelmäßig zu heilen ist. Wenn der Knabe nicht
nach teiner Richtung hin; das Quittungsbuch, gegen deffen Mißbrauch zum Kennzeichnen der Arbeiter der Gefeßentwurf gar feine Sicherheit bietet, ist eine große Schädigung der Selbstständigkeit und Unabhängigkeit der Arbeiter in wirthschaftlicher und politischer Beziehung, deshalb ist uns dieser Gefeßentwurf ganz unannehmbar und wir würden ihn mit diesem Quittungs buch auch dann ablehnen, wenn er erheblich mehr uns bieten würde." Zum Bunft 2 der Tagesordnung: Gewerkschaftliches, leitete abermals Herr Sander die Debatte ein, machte besonders aufmerksam auf die Unreellität einzelner Geschäfte, er bemerfte, daß bei einem solchen hier in Berlin gegen 20 Str. Schäppe( Mist) in der Werkstelle aufgestapelt sei. Ferner wurde von mehreren Rednern energisch befürwortet, bei angehender Saison fich nicht auf Ueberstunden zu und verlegen schließlich noch als schlechter bezahlen laffen, im Tagelohn; werden Ueberstunden gemacht, dann müssen sie wenigstens beffer bezahlt werden, im übrigen ist an dem Tarif festzuhalten. Um aber nach so vielen traurigen Zuständen im Gewerbe Einhalt zu thun, wählte die Versammlung eine Kommiffion von 7 Personen, welche den Auftrag hat, Statuten zu entwerfen zu einem Fachverein und binnen furiem eine Versammlung einzuberufen, womöglich mit folgender Tagesordnung: Wie hebt man das Tapezirer- Gewerbe? Gründung eines Fachvereins. Es wurde wohl von verschiedenen Rednern ausgeführt, daß unter den heutigen Verhältnissen ein Fachverein die Arbeiter nicht zu ihrem Rechte verhelfen kann, jedoch tritt ein Fachverein ins Leben, so so soll er auch ganz und voll seinen Zweck erfüllen; da ist vor allen Dingen nöthig, daß sich ein jeder Kollege dem neu zu gründenden Verein anschließt, um durch den Verein sich und seiner Familie ein einigermaßen menschliches Leben zu sichern. Bum Schluß wurde noch vom Vorfißenden Herrn Freiwald ermahnt und von mehreren Rednern unterſtüst, massenhaft auszutreten aus der Zwangskaffe. Da der Antrag zum Austritt aus der Ortskaffe spätestens bis 30. September gestellt sein muß, um nicht noch ein weiteres Jahr in derselben zu verbleiben( d. h. wenn er ununterbrochen arbeitet), sollen die Kollegen zeigen, daß fte für ihr zentralisirte freie Hilfstaffe, für ihre Selbstständig feit und ihr Recht einzustehen bereit sind. Mit der Einladung, die nächste Versammlung recht zahlreich zu besuchen, wurde die Versammlung geschlossen.
Gegen die polizeiliche Auflösung der öffentlichen Arbeiterversammlung, welche am Dienstag, den 21. Auguft, im Salon„ Königshof", Bülowftr. 37, stattfand und in welcher der Stadtverordnete Tubauer über: Die Alters- und Invalidenversicherung der Arbeiter" sprechen sollte, hatte der Vorfizende derselben, Herr Pankow , Beschwerde beim fgl. Polizeipräsidium eingereicht, worauf ihm folgendes, vom 28. Auguft datirtes Antwortschreiben zuging:
Auf die Beschwerde vom 22. August d. Js. wird Ihnen ergebenst erwidert, daß ich die Auflösung der am 21. Auguſt d. J. stattgefundenen öffentlichen Versammlung für gerechtfertigt nicht erachte und daß der betreffende Beamte, welcher die Versammlung überwacht hat, entsprechend hiervon verständigt worden ist.
Der Polizeipräsident. v. Richthofen.
Die Auflösung war bekanntlich vom überwachenden Polizeibeamten deshalb und zwar auf Grund des§ 9 des Sozia listengefeßes" erfolgt, weil der Vorsitzende in seiner Einleitung von einer fogenannten" Gefeßgebung gesprochen hatte.
Eine öffentliche Versammlung der Drechsler und Berufsgenossen findet am Montag, den 3. September, Abends 8 Uhr, in Adermann's Lokal, Linienftrave 44, statt.( 8weiter
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legten gerade mit der Anfertigung von Zielmunition bet waren, und Funken sollen in die mit Pulver gefüllte Kit fallen sein. Genaueres wird jedoch erst durch die Untersu
festzustellen sein, die nach Wiederherstellung der Verwundeten
eingeleitet wird.
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Odessa , 26. August. ( Die verkaufte Gattin.) Rufin Drgan der
Blätter erzählen folgendes echt russische Geschichtchen, meld zugetragen haben soll. Der Bauer Malfimischin war schon langem dem Bauer Mostowischut 30 Rubel schuldig;
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des zudringlichen Gläubigers zu entledigen, schlug er demfelb por, feine Gattin anstatt der Schuld zu nehmen. Mostowticul der ein Wittwer ist, gefiel dieser Vorschlag ungemein, und dem Kaufe mehr Rechtsfraft zu verleihen, begann er, wie ruffischen Dörfern üblich ist, in die Bauern mit Bran mein zu trattiren. Nachdem das Gelage zu Ende fuhr er Abends зи der Frau Matsimischin's wurde selbstverständlich von ihrem Gatten in der Schänke fauft) und erklärte ihr im Namen ihres Gatten, daß fie verkauft worden sei. Die Frau verließ ihre Wirthschaft fuhr mit dem neuen Inhaber" in dessen Haus. Am folgen Morgen bekam fie aber Gewiffensbisse und lehrte heimlich Hause zuruid. Mostowtschut eilte ihr mit den Beugen,
dem Kaufe beigewohnt hatten, nach, wurde aber vor den Thous
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ihres Hauses von ihrem Gatten und ihren Söhnen arg geprügelt. Es entstand ein verzweifelter Kampf, welchem der Schultheiß mit feinen Gehilfen, die alle drei Personen fperrten, ein Ende machte. Jest steht dem Dorfgerichte Lösung der schwierigen Frage über das Eigenthumsrecht die Frau des Schuldners bevor.
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Brüffel, 27. Auguft.( Verunglückter Atrobat.) Im Fo
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Theater, wo gegenwärtig die Gymnastiker Brüder Ferroni stellungen geben, ereignete fich gestern Abend ein schwerer fall. Einer der Afrobaten, ein junger Mensch, sollte bedeutender Höhe, nahe dem Plafond, auf ein in beträd schen Bewegung verlor er das Gleichgewicht und stürzte
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Entfernung aufgehängtes Trapez schwingen. Infolge einer Bühne nieder, wo er bewußtlos liegen blieb. Ein bes
Entsezens erscholl im ganzen Saale, und es wurden gegen das gefährliche Spiel laut. Zu spät der junge
Man fürchtet für sein Leben.
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Am 1.2 das Fabritge jährigen Dau die Anertenn urfprüngliche
murde schwer verlegt aufgehoben und zu seiner Familie gebracht. Brüffel, 28. August.( Unglücksfall.) In der Koblengrube abend in der Frühe, während gerade vier Arbeiter in bedeutende
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Tiefen hinabstiegen, ein Einsturz, der die Leute in dem wagen überraschte und verschüttete. Die sofort zur Rettung! beleilenden Arbeiter wurden auf der Anfahrt durch einen neuen Einstur aufgehalten und zum Theil verschüttet. Erftung fehr 1 langen Anstrengungen gelang es, fie alle herauszufchaffen, beggebung einen nur als Todten; vier andere find mit Verlegungen dava Krakau, 28. August.( Feuersbrunft.) Die Stadt Tate in etwas brzeg steht seit gestern abermals in Flammen. Faft die gan Stadt, das Gerichts- und das Magistratsgebäude, die Synago Petersburg, 31. Auguft. Prshewalsti trat gefternas durch die
gekommen.
wurden eingeäschert.
Forschungsreise nach Nordwestchina an; derselbe beabsichtigt,
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wird. Wie in
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Die Redaktion stellt die Benutzung des Sprechsaals, soweit Raum bafür abzugeba ift, dem Publikum zur Besprechung von Angelegenheiten allgemeinen Intere zur Berfügung; fie verwahrt sich aber gleichzeitig dagegen, mit dem 3m In Erwiderung auf die in Nummer 202 Ihres gefchip serbots
deffelben identifizirt zu werden.
Blattes gegen meine Person angebrachten Beschuldigungen, bitte ich Sie, um nicht dem Publikum Unwahrheiten aufzutifchen
folgendes zu veröffentlichen.
Eingang Lothringerstraße 81, am Schönhauser Thor.) Tages arbeitete bei mir in der Werkstatt auf Afford und habe be
" 1
ordnung: 1. Vortrag und Diskussion über: Unsere Lohnverhältnisse" und Was wir wollen!" Referent: Kollege Robert Sündermann. 2. Verschiedenes. In Anbetracht der wichtigen Tagesordnung werden die Gewerks follegen Berlins zu recht zahlreichem Besuch der Versammlung eingeladen.
BOO
Der Tischlergeselle Emil Neumann , wohnhaft Arndtstr. selben die erste seiner Arbeiten, welche zum Theil noch ni fertig und auf mein Geheiß( anderer Bestimmung erwarten einstweilen zurückgestellt, diefelben aber am nächsten Son abend, auf gegenseitiges Vertrauen hoffend, voll aug
zahlt.
Die zweite Arbeit, für welche fich derselbe selbst den
Afford
überhaupt genesen wäre, so würde er doch bei sachgemäßerer 2. September. Treffpunkt: Alexanderplatz am Springbrunnen, angefangenen Arbeiten nicht liegen zu laffen, dennech, nachbe
Behandlung erst später gestorben sein. Der Angeklagte hat also, so schließen die Urtheilsgründe, die nöthige Aufmerksamkeit, zu Der er vermöge seines Berufes verpflichtet war, aus ben Augen gelafen(§ 222, 2) und war Deshalb Die Revision, wegen fahrläffiger Tödtung zu bestrafen.- welche der Angeklagte eingelegt hatte, rügte in der Hauptsache Beschränkung der Vertheidigung. Er beschwerte fich darüber, daß das Gericht nicht das Gutachten des Prof. Dr. med. Eduard Reich in Glücksburg und des Homöopathen Dr. Heinide in Leipzig eingeholt habe. Beide find staatlich anerkannte Aerzte und Kapazitäten. Das Urtheil beruht auf dem Gut. achten des Kreis phyfitus und der wissenschaftlichen Deputation in Berlin , welche beiderseits der Homöopathie feindlich gesinnt feien. Schließlich werden noch die Feststellungen als ungenügend bezeichnet. Der Vertheidiger Inüpfte an ben legten Buntt an und behauptete, die Frage des ursächlichen Zusammenhanges fei rechtsirrthümlich entschieden. Das Urtheil sei nichts als pie Umschreibung des Sages:, Das Kind ist unter den Händen Berantwortlicher Redakteur:
früh 7 Uhr.
Fachverein der Puher. Sonntag, Vormittags 11 Uhr, gemeffen gar nicht vereflichtet war zu zahlen, die Arbeit unvoll
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Sie mir foebe Belogen haben bas er verbier
preis ausbedungen und mir hoch und theuer verfiberte, feine er 33 M. Vorschuß erhalten, welche ich aber den Leiftungen a endet liegen gelaffen hat und mir zulegt als Da die gemeinsten Titulationen und Schimpfworte ins Geficht Sonnabend, Abends 8 Uhr, Köpnickerstr. 68. Tagesordnung: Wohl und Wehe ihm wohl am meisten, mit Hintenanfegu Betreffs der Angelegenheit seines Kollegen, deffen foglal Vereinsangelegenheiten und Verschiedenes. Neue Mitglieder seiner eigenen Angelegenheit, au intereffiren scheint,
bei Scheffer, Inselstr. 10, Mitgliederversammlung. Tagesord nung: Abrechnung vom Stiftungsfeft. Erledigung von Unter ftüßungsgesuchen. Vereinsangelegenheiten.
Interessenverein der Tischler. Versammlung heute,
werden aufgenommen.
dem Einsender nur
zu seiner Beruhigung mittheilen
Gesangvereinbarmonia" Abends 8 Uhr im Restaurant, Alte Jakobstr. 38.- Männergesangverein Treue" Abends 9 Uhr im Restaurant Andreasstr. 9. Männergesangverein ,, Erato" Abends
Gesang-, Turn- und gesellige Vereine am Sonnabend. daß derselbe trop der 2tägigen Hilfe keinen Abzug, sondern f
9 Uhr bei Schläwide, Kleine Kurstraße 1.
Lübeck'scher
Gegentheil noch eine Affordzulage und am Sonnabend 19,05 Einsender selbst nur am besten und für den neben ihm fieben den schwächeren Arbeiter, welcher aber offene Farbe belennt
G. Biegler, Tifchlermeister,
Turnverein( 1. Lehrlingsabtheilung.) Abends 8 Uhr Elisabethstr. hatte er nur hänselnde und verhöhnende Worte. Nr. 57-58.- Turnverein Wedding ", Pantstr. 9, Männer abtheilung von 8X- 10% Uhr Abends; desgl.. Lehrlingsabthei lung von 8 bis 10 Uhr Abends.- Arends'sche Stenographen
R. Cronheim in Berlin . Druck und Verlag von Max Bading in Berlin SW., Beuthstraße 2.
Alexandrinenstraße 118