41% 42
20
Prospectus.
Portugiesische Staats- Anleihe von 1888
bestehend aus
390 000 Obligationen von je 90000 Reis oder 406 Mark oder 500 Francs oder Pfd. 19. 18 sh. Sterl. oder 238 Gulden holl., rückzahlbar zum Nominalbetrage in 75 Jahren.
Nachdem die Portugiesische Regierung durch Gesez vom 22. Mai 1888 ermächtigt worden ist, die Summe von 7200 Contos de reis aufzunehmen, welche zur Einführung Tabalregie( zum Anlauf von Fabriken, von Lägern und zu Entschädigungen) bestimmt ist, und da fie außerdem von der ihr durch den einzigen Paragraphen des 10. Artikels des Gefeßes 23. Juni 1888 ertheilten Ermächtigung Gebrauch machen will, indem sie die Obligationen des 5% igen Anlehens von 1881 durch eine Emission von 41% Titres ersetzt, hat fie beschloffen, 390 Stüd 4% Obligationen auszugeben. Der Erlös dieser Obligationen wird für die Tabakregie und der Rest für die Rückzahlung von 257 627 Obligationen des 5% Anlebens von 1881, sowie für die Ausgaben des ordentlichen Budgets von 1888/89 verwendet. Die 44% Obligationen lauten über 90 Milreis oder 406 Mark oder 500 Francs oder 19 Pfund Sterling 18 sh." ober 238 Gulden Holländ., und tragen halbjährige, je am 1. und 1. Oktober zahlbare Coupons, lautend auf Rs. 2 Dollars 025, M. 9,13%, Frcs. 11,25, Littl. 0. 8. 11, Holländ. Gulden 5. 35.
Die Tilgung erfolgt zum Nominalbetrage durch halbjährige, öffentliche Biehungen innerhalb 75 Jahren, welche spätestens im Jahre 1963 endigen. Die erste Ziehung wird am 15. März 1889 und die erste Rückzahlung am 1. April 1889 stattfinden.
Die gezogenen Nummern werden in Portugal im, Journal officiel " und in zwei Beitungen derjenigen Städte, in welchen der Coupon der Obligationen eingelöst wird, veröffen Bon Zeit zu Zeit wird das Verzeichniß der ausgelosten und noch nicht zur Zahlung vorgezeigten Obligationen bekannt gegeben werden.
Die Obligationen fönnen auf Namen oder auf den Inhaber gestellt werden; sie werden entweder in Einzel- Stüden oder in Collectiv. Stüden von 5 und 10 Obligationen be Der Tert der Obligationen wird in Portugiesischer , Deutscher , Englischer und Franzöfifcher Sprache abgefaßt werden.
Die Bahlung der Binsen und der zur Rückzahlung gelangenden, auf Namen gestellten Obligationen wird in Portugal , und zwar in Lissabon und in den Hauptstädi Verwaltungsbezirte des Königreichs Portugal erfolgen. Die fälligen Coupons und die ausgeloften auf Inhaber lautenden Obligationen find nach Wahl des Inhabers zahlbar in Lisss in Reis, Paris in Francs, London in Pfund Sterling , Brüssel in Francs, Amsterdam in Gulden holl. bei den von der Regierung zu bezeichnenden Stellen, und fe Mart D. R. W.: in Berlin bei der Bank für Handel und Industrie,
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bei der Berliner Handels- Gesellschaft , bei dem Bankhause Robert Warschauer& Co.,
Frankfurt a. M. bei dem Banthause Jacob S. H. Stern,
bei der Filiale der Bank für Handel u. Industrie, Darmstadt bei der Bank für Handel und Industrie.
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Die Zahlung der Coupons in England wird lediglich gegen Vorzeigung der Stücke erfolgen. Capital und Binsen dieser Obligationen sind für Gegenwart und Butunft von allen Portugiesischen Steuern und Tagen, dire ben oder indiretten, befreit, mit Ausnahme der Einkommensteuer in Portugal , welcher indeffen ausschließlich diejenigen Coupons unterlies ju welche in Portugal zur Bablung vorgezeigt werden. Für die ausgeloſten und bei den Portugiesischen Biblſtellen zur Einlösung gelangenden Stücke gilt folgende Bestimm wenig, für i Quant aux obligations rembousables présentées an paiement en Portugal , les détenteurs doivent avoir payé l'impôt sur le revenu pendant les dernières 5 ann dans le cas contraire deduction du montant equivalent sera faite lors du paiement des obligations. Das ordentliche Portugiesische Budget für 1888, 89 stellt sich wie folgt:
Timbre et enregistrement.
•
Recettes Ordinaires.
Reïs. 6717: 000$ 000 6543: 000$ 900 17 592: 150$ 000 4266: 500$ 000
Francs.
Service des Ministères: Intérieur
Finances( y compris la caisse des dépôts et l'émission du crédit public)
Impots directs.
Douane et impôt indirect.
sations de dépenses
514: 000$ 000 3420: 109$ 981 2220: 981$ 000 38 273: 740$ 000
37 316 666.66 19 683 333.33 97 734 166.66 23 702 777.77 2855 555.55 19 000 605.55
Justice Guerre Marine et Colonies Affaires Etrangères Travaux Publics.
Tabac.
Additionels
Service de la dette consolidée
99
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12 338 783.36 212 631 888.88
Recettes Ordinaires
Dépenses Ordnaires
Francs.
Dépenses Ordinaires.
Reis
14 401: 422$ 878
80 007 904.87
2 673: 694$ 620
amortisable. Charges générales( comprenant la maison Royale, le parlement, la caisse générales des dépôts, le compte avec la banque d'émission et les charges de l'operation des routes( Rs. 173: 877 816), qui doivent passer pour le chapitre de service de la dette consolidée
.
3 674: 930$ 241
Résumé.
•
Reïs. 2114: 538$ 284
3 385: 554$ 735 693: 797$ 347
4 759: 149$ 435 2000: 043$ 938 383: 024$ 794 4 339: 068$ 179 38 425: 224$ 451
Reis. 38 273: 740$ 000 38 425: 224$ 451 Défi it 151: 484$ 451
Francs
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11 747 434 teaktionären Nunme
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3 854 429.
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212 631 888 213 473 469
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Um dieses Defizit zu begleichen und um die außerordentlichen Ausgaben für das G
14 853 859.iabr 1888/89 zu bestreiten, nämlich für
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das Ministerium der Finanzen des Krieges
•
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der Marine und der Colonien der öffentlichen Arbeiten.
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Reïs. 40: 000$ 000 238.000$ 100 1400: 053$ 474 170: 000$ 000 1848: 053$ 474
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haben die Cortes die Gefeße, betreffend Alkohol und Getreide, beschloffen, welche allein eine Einnahme von ungefähr 900 Contos de reis( Frcs. 5 000 000) liefern sollen, ohne dabei die gemäße Steigerung der Einnahmen in Rechnung zu ziehen, welche in dem Resultat des letzten Jahres ihre Bestätigung findet. In letterem beträgt die bis jetzt bekannte Steigerung 2300 Contos de Reis( ungefähr Francs 12 800 000). Das Königliche Decret, welches die Ermächtigung zur Ausgabe der obengedachten Obligationen ertheilt, datirt vom 13. Auguſt 1888. Die Emission erfolgt im Auftrage der giesischen Regierung zu den unten näher angegebenen Bedingungen. Wegen der Gotirung des Anlebens in Paris , London , Srüffel und Amsterdam werden die erforderlichen Schritt geleitet werden.
Der Finanzminister. Marianno Cyrillo de Carvalho,
300,000 Obligationen der 4 prozentigen Portugiesischen Staatsanleihe vom Jahre 1888
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in Portugal , Deutschland , Frankreich , Holland , Belgien und der Schweiz zur Subscription gestellt, soweit sie nicht im Wege der Conversion bezogen werden, welche mittelst befond Bekanntmachungen an den hierbei in Betracht kommenden auswärtigen Pläßen den Inhabern der 1881er Dbligationen angeboten wird.
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dem Bankhause Robert Warschauer u.Co. ,,, der Dresdener Bank.;
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bei der Deutschen Effecten- un
Wechselbank,
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in Frankfurt a. Main bei dem Bankhause Jacob S. H. in Darmstadt bei der Bank für Handel u. Industrie
Stern,
1. Die Subscription findet statt auf Grund des diesem Prospect beigegebenen Anmeldungsformulars, und zwar lediglich auf Inhaber. Obligationen,
unter nachstehenden Bedingungen:
Dienstag, den 11. September d. J.
von 9 Uhr Vormittags bis 5 Uhr Nachmittags. Der frühere Schluß bleibt jeder Zeichnungsstelle vorbehalten.
2. Der Subscriptionspreis ist auf 95 pet, somit auf Mark 385,70 für jede mit dem Deutschen Reichsstempel versehene Obligation von 406 Mart nominal festgesetzt. Der Coupon verfällt am 1. April 1889. Die laufenden Binsen werden bei Abnahme der Interims- Scheine bis 1. Oktober d. J. in Abzug gebracht, resp. bei späterer Abnahme zugeschlagen. 3. Bei der Subscription ist eine Raution von 5 pet. des Nominalbetrages baar oder in der Subscriptionsstelle geeignet erscheinenden Sicherheiten zu hinterlegen. 4. Die Berücksichtigung der einzelnen Beichnungen unterliegt dem freien Ermeffen der Stelle, bei welcher die Beichnung erfolgt ist.
5. Die Abnahme der zugetheilten Stücke in Interims- Scheinen, welche von der Bank für Handel und Judustrie in Berlin und von dem Bankhause Jacob S. S. Ster Frankfurt a. M. gemeinschaftlich ausgestellt und mit dem Deutschen Reichsstempel versehen sind, kann vom 25. September cr. ab gegen Zahlung des Preises bewirkt werden. Subscribent ist indeffen verpflichtet: ein Drittel der zugetheilten Stüde bis spätestens 1. Dctober cr. ein Drittel ein Drittel
15. Dctober cr.
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15. November cr.
abzunehmen. Beträge bis incl. 25 Obligationen find ungetheilt bis spätestens" 1. October cr. zu" reguliren. Emisfionsstellen erfolgen. Berlin , Frankfurt a. M., Darmstadt , Dresden , im September 1888.
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6. Der Umtausch der Deutschen Interims Scheine in Driginal- Stüde wird gegen Einlieferung der ersteren laut besonderer s. 3. zu erlaffender Bekanntmachung bei den Deutf Bank für Handel und Industrie. Mendelssohn& Co. Jacob S. H. Stern. Berliner Handels- Gesellschaft . Robert Warschauer& Co. Dresdner Bank Deutsche Vereinsbank. Deutsche Effecten- und Wechselbank.
Verantwortlicher Rebatteur: R. Cronheim in Berlin . Drud und Verlag von Mar Bading in Berlin SW.. Beuthstraße 2.
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