neten gleichen schwarzem Ueberzieher und sehr feiner Leibwäsche.

fam von

in

Jegend welche Gegenstände, welche Aufschluß über die Person Berstraße des Todten hätten geben fönnen, wurden nicht vorgefunden. Gemäß den Veröffentlichungen des Raiserlichen ufgestellt Gesundheits- Amts find in der Zeit vom 26. Auguſt bis ner und 1 September cr. von je 1000 Bewohnern, auf den Jahres in ein durchschnitt berechnet, als gestorben gemeldet: in Berlin   23,2, W. unter in Breslau   29,0, in Königsberg   30,2, in Köln   28,4, in Frank­ in   beide furt a. M. 15,6, in Wiesbaden   25,0, in Hannover   21,7, in Als Herr Raffel 10,9, in Magdeburg   28,0, in Stettin   35,2, in Altona  de fam, 17,7, in Straßburg   23,3, in Met 25,7, in München  rach ihn 32,3, in Nürnberg   205, in Augsburg   26,7 ls dieses Dresden   23,3, in Leipzig   21,2, in Stuttgart   16,8, in Karls, n Ueber tube 24,0, in Braunschweig   21,3, in Hamburg   20,3, in Wien  es doch, 19,9, in Best 29,4, in Prag   25,7, in Trieft 24,6, in Krakau  t, wurde 31,6, in Amsterdam   15,5, in Brüssel   23,8, in Paris   19,6, in en, felbft Basel Bafel   in London   16,4, in Glasgow   17,5, in Liverpool 19,7, ob nicht in Dublin   20,4, in Edinburg   15,1, in Kopenhagen   20,8, in Der Hut Stockholm   16,9, in Chriftiania 18,0, in St. Petersburg   29,4, Bum fell in Warschau   26,2, in Odessa   26,4, in Rom  -, in Turin  Herr M. 18,2, in Venedig   15,9, in Alexandria   25,3. Ferner in der Beit Dom 5. bis 11. August cr. in New York   29,6, in Phila­ delphia   26.1, in Baltimore   32,6, in Ralfutta 19,1, in Bombay 26,2, in Madras 30,4.

das Los

En in der Dreirad

Jahr in rid zum eitete, fo Abends n einem angehalten welches und das ten Ver erlannle wanderle

ium und

balticaft

Dreina

on einm

bann

hre,

mote fl thm bas im Raufe

urch die

Jaden

Grunde

nittelung ifer wir

Ot, an die

In der Berichtswoche blieb die Gesammtsterblichkeit in den meisten Großstädten Europas   im Allgemeinen eine günstige und wurden aus einem großen Theile derselben, besonders aus vielen deutschen   Städten etwas fleinere Sterblichkeiteziffern als

der Vorwoche mitgetheilt. Sehr gering( bis 15,0 pro Mille und Jahr gerechnet) war die Sterblichkeit in Staffel( 10,9), übed, Rostod. Günftig( bis 20,0 pro Mille und Jahr) war fe in Frankfurt   a. M., Stutgart, Bremen  , Altona  , Barmen, Mannheim  , Wien  , Amsterdam  , Paris  , London  , Glasgow  , Livers  ool, Edinburg  , Stockholm  , Christiania  , Turin  , Venedig   u. a,

in Hamburg  , Hannover  , Leipzig  , Braunschweig  , Mainz  , penhagen, Dublin   war die Sterblichkeit eine mäßig hohe das über 20,0 pro Mille und Jahr). Nur aus Chemnig

-

-

--

Stettin werden von den deutschen   Städten hohe Sterblich Leitziffern( über 35,0) gemeldet.- Unter den Todesursachen fab es noch immer Darmkatarrhe und Brechdurchfälle der Rinder, die besonders in Berlin  , Hamburg  , Breslau  , München  , Dresden  , Königsberg  , Hannover  , Nürnberg  , Elberfeld, Odessa, Kopenhagen  , Brüssel, Paris  , St. Petersburg  , Warschau   zahl teiche Todesfälle hervorriefen, während in Leipzig  , Köln  , Stutt gart, Barmen, Magdeburg  , Stettin  , Braunschweig  , London  , Wien  , Beft u. a. die Bahl derselben eine kleinere geworden ist. Der Der Antheil des Säuglingsalters an der Sterblichkeit war im allge meinen ein etwas kleinerer( in Berlin   ein etwas größerer) als in der Vorwoche. Von je 10 000 Lebenden starben, aufs Jahr berechnet, in Berlin   115, in München   159 Säuglinge. Atute Gatzündungen der Athmungsorgane führten im Ganzen feltener wohnen zum Tode. Von den Infektion: frankheiten werden von Masern und Scharlach weniger, von Diphtherie  , Typhus   und Bocken mehr Todesfälle gemeldet als in der Vorwoche. So haben ten diefer Sterbefälle Sterbefälle an Masern   in Berlin  , Dresden  , Hamburg  , Brüffel, Abfender London  , Paris  , St. Petersburg   abgenommen. Dagegen tamen fund gal neue Erkrankungen aus den meisten Orten, aus denen Berichte aten gut vorliegen, etwas häufiger zur Mittheilung. Auch Todesfälle an and man Scharlach   wurden aus Berlin  ( feiner), Baris, London  , Warschau  , es Bi St. Petersburg   in geringerer, aus Metz  , Danzig   in größerer fen" mahl gemeldet. Neue Erkrankungen waren in Breslau   seltener, er beige in Berlin  , Hamburg  , Kopenhagen  , St. Petersburg   zahlreicher.- r Herren Die Sterblichkeit an Diphtherie und Kroup war in Hamburg  , 64", ein, Kopenhagen  , Paris  , Warschau  , Petersburg eine fleinere, funstoer dagegen in Berlin  , Breslau  , München  , Dresden  , London  , Wien  , Eine und Beft, Brag eine größere als in der Vorwoche; neue Erkrankungen eiflift gwurden aus Berlin  , Breslau  , Hamburg  , Chriftiania in gesteigerter, gedehntus Kopenhagen   und aus dem Regierungsbezirk Schleswig   in rd. Dieringerer Bahl als in der Vorwoche gemeldet. Der Unter­infranlbstyphus hat in Berlin  , Paris  , London  , St. Petersburg   mehr vertret 5 Bilder d's und

Janda

enigften Kirche in ein

Der

in

Dofer gefordert; neue Erkrankungen famen jedoch in Berlin  eltener, in Hamburg  , Best, St. Petersburg   zahlreicher als in Vorwoche zur Meldung. An Fledtyphus wurden aus Brag nd Kratau je 1 Todesfall, aus dem Regierungsbezirk Königs berg und aus Edinburg   je 1 Erkrankung mitgetheilt.- Rofen Antige Entzündungen des Bellgewebes der Haut famen allgemein th nicht gesteigerter Bahl zur Kenntniß.- Der Keuchbuften erlief in Berlin   und London   milder, auch in Hamburg  , Kopen agen, Stodholm famen weniger Erkrankungen zur Anzeige. Bereinzelte Todesfälle an Boden wurden aus Wien   und Ddeffa, s diefem mehrfache( ie 2) aus Lemberg, Paris   und St. Petersburg be­Berlin ichtet; aus Wartchau tamen 4, aus Triest   6, aus Prag  Todesfälle zur Berichterstattung, Erkrankungen aus dem Re für die dierungsbezirk Stönigsberg und Best je 1, aus St. Petersburg 2,

O

feit

rchstraße:

u berab

aus Wien   4.

-

Die fanitären Verhältnisse in Berlin   waren auch in dieser Selanfalls Borwochen etwas gesteigerte. Und zwar bedingten dies zumeist als at Berichtswoche günstige, die Sterblichkeit jedoch eine gegen die npflaster Carmtatarihe und Brechdurchfälle der Kinder, die wieder in rde der rößerer Bahl zu Tage traten und mehr( 193 gegen 168) legungen Sterbefälle als in der Vorwoche veranlaßten. Infolge deffen war auch der Antheil des Säuglingsalters an der Sterblichkeit nglüdien br Nach etwas größer als in der Vorwoche. Seltener famen dagegen alute Entzündungen der Athmungsorgane zum Vorschein. Von den Infektionskrankheiten blieben typböie Fieber und Erkran tungen an Scharlach   in beschränkter 3ahl. Erkrankungen an tt jedoch afern und an Diphtherie   gelangten zahlreicher zur Anzeige und babent erstere besonders in Moabit  , leztere in der diesseitigen Louisenstadt die größte Verbreitung gewonnen.

e herab bervor

aßenfeite

welder

Stunde

im Wochenbett und an rosenartigen Entzündungen des Bell. s einem gewebes der Haut famen etwas mehr zur Beobachtung. Das emfelben gegen wurden Erkrankungen an Reuchbuften seltener und die iefer lies Bahl der durch sie bedingten Sterbefälle fleiner( 5) und rheu matische Beschwerden aller Art gelangten nur wenige zur ärzt Des Beren Behandlung.

Iten und

zwischen

vorfenen ädtischen und 152 Nahrung

Schweine

t macht,

traße 25,

Den Be

887 ent

wieder

Sonn

hern von

türzung

Rengert mehrere and dis Renfchen nnabend einigt

wife, eine

ffen und

Arbeiter

arde im

jährigen

ng ber

mit

irchhofes

idet

e;

bes

let

Polizeibericht. In der Nacht zum 10. b. M. fand in der Belforterstraße eine Schlägerei statt, bei welcher der Buch bruder Wagner durch einen Messerstich in den Hals und der Sattler Schack durch einen Stich in den linken Oberarm ver­Am 10. b. M. fanden mehrere unbedeutende Es brannten Thurmstraße 73 Kohlen in einem - In der

wurden.

Feuer statt.

Keller, Poſenerstraße 2 Gardinen in einem Wohnzimmer und Johanniterstraße 8 Hobelspäne in einer Tischlerei

Racht

26 Jahre alter Mann in selbsimörderischer Abficht in den Louisenstädtischen Kanal, wurde aber von einem Echiffer noch lebend herausgezogen und nach der Charitee gebracht.

zum 11. d. M. stürzte sich an der Dranienbrücke ein etwa

*

Gerichts- Zeitung. Rajestätsbeleidigung und Vergehens gegen das Sozialistengeset Telp. Die polizeilichen Vorschriften über das Blakatwesen nahm

Der Prozeß gegen Mähler und Genossen wegen

geftern

Anfang.

bie

vor der 4. Ferienstraflammer des Landgerichts 1 seinen Es handelt sich um die bekannte Bellebung der Thron

tebe mit rothen Streifen, welche die Inschrift: Antwort: Hoch

Nacht

Sozialdemokratie!" enthielten. Das Auffleben fand in der bom 9. auf den 10. Juli in ganz Berlin   statt und als

der That verdächtig wurden folgende 24 Personen in Haft ge=

nommen:

Strumpfwirler Mähler, Drechsler Dost, Tischler

Biebom, Klempner Fröbner, Tischler Meyer, Arbeiter Engels, Möbelpolier Bud, Arbeiter Ruske, Arbeiter Jänide, Schloffer Rüner, Maurer Bolte, Metalldreher Schönborn, Arbeiter Wagner, Arbeiter Nabe, Schloffer Scholz, Schloffer Kußbach, Tischler Sooffmann, Arbeiter Braun, Simmermann Päsler, Schriftseger Bollad, Bigarrenmacher Götting, Maurer Sachert, Maurer  werden aus der Untersuchungshaft vorgeführt. Die Anflage

vertritt Staatsanwalt Hoppe, den Vorft führt Herr Land­gerichtsdirektor Martius. Als Beugen find 7 Kriminalbeamte und ein Unteroffizier vorgeladen.

Die Vertheidigung führen die Herren Rechtsanwälte Fried­mann und Flatau. Die Verhandlungen finden im großen Schwurgerichtssaale statt. Da die Anflagebant nicht alle Be­schuldigten faffen fann, so müffen einige auf Stühlen vor der Geschworenenbank Platz nehmen. Bur besseren Bewachung ist an jeder Seite der Anklagebank ein Schußmanne posten plazirt. Bei Beginn der Verhandlung stellt der Staatsanwalt den An­trag auf Ausschluß der Deffentlichkeit. Die Vertheidigung be­kämpft diesen Antrag mit dem Hinweise, daß die Thatsache, um welche es fich handle, allgemein bekannt und auch in feiner Hinsicht eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit   vorhanden sei. Der Gerichtshof beschloß, den Antrag abzulehnen. Hierauf beginnt die Vernehmung der Angeklagten. Schriftfeper Pollack, welcher zuerst vernommen wird, giebt zu, das bezügliche Plakat auf die Thronrede geheftet zu haben; einer Majeftätsbeleidigung set er sich aber nicht bewußt. Von wem er die Papierstreifen empfing, fann Angeklagter nicht angeben. Auf Befragen bekennt sich Pollad als Sozialdemokrat. Auch die Angeklagten Fröhner, Bud, Klünner, und Wagner geben die That zu und stellen nicht in Abrede, Sozialdemokraten zu sein, während Bachert, Hannebauer, Engels und Nusle sowohl ihre Zugehörigkeit zur genannten Partei als auch die ihnen zur Last gelegte Handlung verneinen. Die übrigen Angeklagten bekennen fich zwar zur Sozialdemokratie, bestreiten aber die Behauptungen der Anklage, soweit ihre Personen in Frage kommen. Giedow will das Papier nicht auf, sondern neben die Proklamation ge flebt haben, was sich auch als richtig erweist. Der noch nicht 18 Jahre alte Arbeitsbursche Böse hat von einem Unbekannten 10 Pf. für das Anbeften empfangen; die Aufschrift habe er gar nicht gelesen. Auch der Angellagte Wagner behauptet, die Aufschrift auf den Streifen nicht gekannt zu haben. Aus den Bekundungen der Kriminalbeamten ging hervor, daß die Polizei schon längere Beit um den angeblichen Plan, die Thronrede zu belleben, wußte und daher in jener Nacht überall Poften aus gestellt hatte. Die als Seugen anwesenden Kriminalbeamten wollen in den bestrittenen Fällen die Angeklagten entweder direkt bei der That ertappt haben oder doch aus ver­

berührt hat. Daß Jemand überzeugungstreuer Sozialdemo frat ist, fann doch auch nicht zur Strafverschärfung dienen, da das Gesetz mit der politischen Gesinnung nichts zu schaffen hat. Auch ich muß die Untersuchungshaft zur Sprache bringen, weil dieselbe in der That schlimmer als die Strafhaft ist. Nur murde gesagt, daß man den Inhaftirten die Arbeit mit dem Bemerken verweigert habe: die Sozialdemokraten wollen nicht arbeiten, folglich brauchen sie auch nicht zu arbeiten.

Nach einer Replit des Staatsanwalts und einer Duplit des Vertheidigers Dr. Friedmann zog sich der Gerichts hof   zur Berathung zurüd, nach deren Beendung der Bräftdent folgendes Urtheil verfündet: Der Gerichtshof habe in der Handlung der Angeklagten eine Majestätsbeleidigung nicht gefunden, sondern fich den Ansichten der Vertheidigung angeschloffen. Das Anheften der rothen Bettel auf die Thron rede qualifizire fich zweifellos als eine Ehrfurchtsverlegung gegen über der Person des Kaisers und müsse als ein cynischer, wes nigftens ganz unpaffender Aft bezeichnet werden; dennoch lönne der Thatbestand der Beleidigung nicht als vorliegend erachtet werden. Andererseits sei aber in dem Vorgehen der Angeflagten ein Vergehen gegen ben§ 28 des Sozialistengesetzes und den§ 134 bes Reichsstrafgesetzbuchs gefunden worden; die Plakate durften ohne Genehmigung der Bolizei nicht verbreitet werden und die Ver öffentlichung der Thronrede wurde von der Behörde bewirt. In Betreff des Strafmaßes sei der Gerichtshof zu der Ueber zeugung gelangt, gegen alle Angeklagten, ausgenommen Böse und Giedom, das gleiche Strafmaß zur Arwen dung bringen zu müssen. Es sei daher gegen die Angeklagten Mähler, Doft, Fröhner, Engels, Klüner, Polte, Schönborn, Wagner, Kuzbach, Paesler, Bollad, Götting, Bachert und Hannebauer auf je 2 Monate Gefängniß erkannt worden, von denen 1 Monat als schon verbüßt betrachtet wurde. Der Ans geklagte Giedow wurde mit 6 Wochen und Böse mit 14 Tagen Gefängniß belegt; dem ersteren sei ein Monat und dem legteren die volle Strafe als durch die Untersuchungshaft er litten in Anrechnung gebracht. Auf Antrag der Vertheidi­gung wurden sämmtliche Angeklagte aus der Haft entlaffen.

ſchiedenen Indizien von deren Schuld überzeugt worden sein Vereine und Versammlungen.

bevor sie zur Verhaftung schritten. Bezüglich der Angeklagten Meyer, Beck, Ruste, Jaenide, Nabe, Scholz, Hoffmann und Brauen beantragt der Staatsanwalt die Vertagung der Ver handlung, um noch einige Belastungszeugen vernehmen zu können. Von Seiten der Vertheidigung wird Widerspruch er hoben und dem Gerichtshofe anheim gestellt, die Verhandlung auf eine Stunde zu verlegen und inzwischen die von der Staatsanwaltschaft gewünschten Beugen herbeizuschaffen. Der Gerichtshof beschließt nach dem Antrage des Etaatsanwalts. Gegen die anderen 16 Angeklagten soll die Verhandlung weiter geführt werden. Zunächst tritt jedoch eine Pause von 10 Mi nuten ein. Nach Ablauf dieser Zeit nimmt der Staatsanwalt zu seinem Plaidoyer das Wort. Es stehe nach der Beweisauf nahme unzweifelhaft fest, daß die unter Anklage gebrachte That ganz planmäßig angelegt worden sei und mithin als eine Aftion der sozialdemokratischen Parteileitung angesehen werden müsse. Die Thronrede wurde von der Behörde publizirt und sei mit­hin einer Bekanntmachung gleich zu achten, deren Beschädigung oder Verunstaltung der§ 134 des Strafgesetzbuches mit Ges fängniß bis zu 6 Monaten bedroht. Dieser Paragraph sei unbedingt fängniß bis zu 6 Monaten bedroht. Dieser Baragraph sei unbedingt verlegt worden. Ebenso der§ 28 des Sozialistengefeßes, nach welchem die Bettel ohne vorherige Erlaubniß der Polizei nicht verbreitet werden dürften. Ohne Zweifel liege aber auch der Thatbestand der Majestätsbeleidigung vor, die um so schwerer wiege, als der Raiser in dieser Nede versprochen habe, im Sinne des ver Raiser in dieser Rede versprochen habe, im Sinne des vers ftorbenen Monarchen soziale Reformen zu Gunsten der arbei tenden Bevölkerung einzuführen. Die Aufschrift: Hoch die Sozialdemokratie! müsse als eine Drohung gegen die Inten­tionen Sr. Majestät. mithin als eine Verhöhnung seiner Person an­gesehen werden und deshalb sei die Anllage auf Majestätsbeleidigung erhoben worden. Was das Strafmaß anbetreffe, so wolle er gegen den jugendlichen Böse nur 1 Woche Gefängniß beantragen, weil derselbe wohl noch nicht das Bewußtsein der Majestäts­beleidigung hatte; daher könne gegen ihn nur das Sozialisten gesetz zur Anwendung lommen. Päsler und Hannebauer waren Soldaten, ste mußten vor allem den nöthigen Respekt gegen thren obersten Kriegsherrn kennen; Wagner war eifriges Mit glied der sozialdemokratischen Bartet, was schon aus den bei ihm vorgefundenen Druckschriften hervorgehe; gegen diese eine drei Angeklagten rechtfertige fich demnach recht hohe Strafe, die der Gerichtshof auf 1 Jahr Gefängniß für jeden festlegen möge. Die Angeklagten Schönborn, Göttnig, Dost, Fröhner, Mäbler, Kuzbach bitte er zu je 9 Monaten und Engels, Klüner, Bolte, Pollack und Bachert zu je 6 Monaten verurtheilen zu wollen. Der Angellagte Giedow sei milder zu beurtheilen und deshalb nur mit 3 Monaten Gefängniß zu be­legen.

Sebe

Eine imposante Volksversammlung fand am Monteg Abend im Gesellschaftshause zu Potsdam   statt. Auf der Tagess ordnung stand: Die Invaliden und Altersversorgung der Arbeiter". Herr Sperber, zum ersten Vorsitzenden gewählt, ets mahnt die Versammelten Ruhe und Ordnung aufrecht zu era halten, und ertheilte hierauf Herrn Fr. Zubeil( Berlin  ) das Wort. Als Fundament der Sozialreform so führte Redner aus die in der kaiserlichen Botschaft angekündigt worden sei, würden Das Krankenkaffengesetz und die Unfallversicherung bezeichnet; fte böten aber nicht, was man von ihnen erwartet habe. Ebenso verhalte es sich mit dem Dache dieses Gebäudes, der Invaliden und Altersversorgung. Die Altersversorgung tönne nur als de foratives Beiwert angesehen werden. Wie viele Arbeiter erreichen wohl das 70. Lebensjahr? An der Hand von Zahlen weist Redner nach, wie die Sterblichkeit der Bevölkerung in den verschiedenen Berufsklaffen sich vertheile, das 50. Lebensjahr erreichten pro Tausend von den Geistlichen 471, von den Lehrern 252, von Bimmerern 99, von Schrift und Binngießern 83, von Stein megen 46. Hieraus laffe sich schließen, daß das 70. Lebensjahr von Arbeitern so gut wie gar nicht erreicht würde. Unsere heu tige Produktionsweise sorge dafür, daß fünftige Generationen in immer früheres Siechthum verfallen. Von frühester Jugend auf sei das Kind des Proletariers DCT= dammt, seinen Unterhalt sich selbst zu verdienen. man sich heute eine Arbeiterfamilie an so muß man ausnahmslos die Wahrnehmung machen, daß Vater, Mutter und Kind um ein färgliches Dasein ringen, daß fie nur in der Welt fich befinden, um zu leiden, um zu sterben. 70 Jahre, 120 Mart Rente jährlich, pro Tag 33% Pf.: tas ist als cin Hohn auf die ganze Arbeiterschußgefeßgebung zu bezeichen. Aber ficher Schritt für Schritt marschieren die Arbeiter neben diesen Reformen, ihnen gebührende Würdigung zollend! Bedenke man doch, wie schwer es einem älteren Arbeiter ist, Beschäftigung zu erhalten. Allen voran geht darin der Staat, welcher Arbeiter, die über 35 Jahre alt find, überhaupt nict beschäftigt. Es wäre sehr wesentlich, wenn der Entwurf angeben wollte, wie es dem alten 70jährigen Arbeiter möglich ist, noch etwas zu verdienen, denn die gebotenen 33 Pf. pro Tag find zum Leben zu wenig, zum Sterben zu viel. Die Invalidens verficherung brauche man, um fie richtig zu schäßen, nur mit den Leistungen der Unterſtügungsvereine der Arbeiter зи vergleichen. Der Unterstüßungsverein der Buchdrucker bicte feinen Invaliden eine jährliche Rente von 360 M, also pro Tag eine Mart. Redner weist sodann nach, wie unmöglich es durch Arbeitslosigkeit u. s. w. werde, die zahlenden Beiträge regelmäßig zu entrichten. Der Verwaltungsapparat sei ein bureaukratischer; die freien Hilfskaffen, welche über ca. 1 Million Mitglieder ver fügen, find nicht berechtigt, an der Verwaltung theilzunehmen. Nachdem Redner noch des ominösen Quittungsbuches gedacht, Derselbe Bei den Angellagten fchloß unter lebhaftem Beifall sein Referat. In der Diskussion meldete fich zunächst Herr Higler zum Wort, welcher der Versammlung folgende Resolution empfabl: Die heute im Gesellschaftshause zu Potsdam   tagende öffentliche Volksversammlung erklärt sich mit den Ausführungen des Nefes renten voll und ganz einverstanden. Da der Gesetzentwurf den Arbeitern durchaus nichts bietet, sondern nur als eine Regelung der Armenpflege angesehen werden fann, da das im Entou: f vorgesehene Quittungsbuch, als ein Hemniß der freien Entwides lung anzusehen ist, da schließlich durch zu weite Hinausschiebung Der Altersrente dieser Entwurf in sich selbst zerfällt, sondern nur auf Grund des von der sozialdemokratischen Fraktion des Reichstags eingereichten Arbeiterschußgefeßes etwas zu erreichen ist, so erklärt fich die Versammlung gegen diesen ganzen Ents wurf." Diese Resolution wurde einstimmig angenommen. Herr Meßner( Berlin  ) hob Licht und Schattenseiten des Entwurfes hervor. geißelte denselben als einen solchen, welcher thatsächlich dem Gebäude der ,, Sozialreform" die Krone auffeße und meinte, daß man wohl von der Ansicht ausgegangen sei: Wafch' mir den Pelz, doch mach' ihn nicht naß.' Jm ähnlichen Sinne bewegten sich die Ausführungen der Herren Jstons und Neu mann. Das Schlußwort erhielt hierauf Herr Bubeil, welcher in fräftigen Worten den Versammelfen ans Herz legte, auszuharren und zu kämpfen für uns und unsere Nachfolger. Sichtlich be wegt verließen alle Anwesenden in Ruhe den Saal. Den Berlinern wurde noch das Geleit zum Bahnhof gegeben.

Rechtsanwalt Friedmann: Jn wie weit die That von den einzelnen Angeklagten begangen wurde, ist durch die Verneh mung der Beamten, deren Aussagen ich nicht bezweifeln will, feineswegs genau festgestellt worden.

Päsler und Engel dürfte wenigstens der Beweis für die Thäterschaft als ganz unzureichend erscheinen. Den Erften hat der Beamte erst fünfzehn Minuten nach der That ers griffen und auch der zweite ist nicht beim Antleben betroffen worden. Es mag sein, daß die Angeklagten sich des Bergebens gegen das Sozialistengeset und den§ 134 des Strafgesetzbuches schuldig gemacht haben; auf keinen Fall liegt aber eine Majeftätsbeleidigung vor. Durch den infriminirten Bettel sollte ficher nur ausgedrückt werden: Wir, die Sozial demokraten segen dem Prinzip der angekündigten Sozialreformen, welches wir für falsch halten, unser Prinzip entgegen. Dieses mag unrichtig und ganz unpassend erscheinen, aber als eine Bes leidigung des Kaisers darf es nicht aufgefaßt werden. Was uns nicht gefällt, was wir nicht billigen, ist noch immer teine Beleidigung; zur Beurtheilung einer solchen muß man fich auf den objektiven Standpunkt stellen und von diesem aus betrachtet, gestalten fich die Dinge doch etwas anders. Ich möchte aber auch der Anficht entgegentreten, als ob man, um die in Rede stehenden Bestrebungen zu hem men, besonders harte Strafen verhängen müsse. Mit derartigen Mitteln ist noch niemals auf die Dauer ein Erfolg erzielt wor den. Was nun die Angeklagten im Allgemeinen anbetrifft, fo befinden sich dieselben bereits seit 2 Monaten in Haft. Die Anträge der Vertheidigung auf Haftentlaffung wurden wegen Fluchtverdacht abgelehnt. Die Angeklagten haben aber doch ihre Familien oder wohnen wenigstens hier und man pflegte bisher von dem Grundsatz auszugehen, daß dort eine Haftentlaffung begründet sei, wo nach Lage der Sache auf höchstens 1 Jahr Gefängniß gerechnet werden kann. Jeden falls find die Angeklagten für die lange Untersuchungshaft nicht verantwortlich zu machen und ich bitte den hohen Ge richtshof, die clittene Haft wenigstens in Anrechnung zu bringen.

Vertheidiger Rechtsanwalt Flatau: Ich bin der Ansicht, daߧ 134 des Strafgesetzbuches hier nicht zur Anwendung fommen fann. Nach den Bestimmungen dieses Paragraphen muß eine Behörde vorhanden sein, welche die Bekanntmachung resp. Verordnung erlassen hat. Jm vorliegenden Falle handelte es sich aber um eine Proklamation des Kaisers, der als souveräner Herr scher, nicht aber als Behörde betrachtet werden muß. In Be zug auf die Majestätsbeleidigung schließe ich mich meinem Herrn Kollegen an. Niemand würde darin eine Majestätsbeleidigung e.bliden, wenn die Plakate gelautet hätten: Es lebe der Natio­nalliberalismus! oder: Es lebe der Konservatismus! Es ist

Der Fachverein der Metallschrauben-, Facondreher und Berufsgenossen Berlins   hielt am Sonntag, den 9. Sep tember, Vormittags 11 Uhr, seine Generalversammlung im Königstadt- Kafino, Holzmarktstraße 72, ab. Auf der Tagesord nung stand 1. Berichterstattung über unsere Lohnftatistit, 2 B schwerde des Mitgliedes Jorn gegen die Fachkommission, 3. Verschiedenes. Nachdem der Vorstßende der Fachkommiffion die Lohnstatistik verlesen und somit der Durchschnittsverdient jeder einzelnen Werkstatt klargelegt worden, sprach Herr Hirsch sein Bedauern darüber darüber aus, daß es verschiedene Kollegen vorgezogen haben, der Wahrheit nicht die Ehre zu geben und mithin einen höheren Verdienst angegeben, als fte in Wirklichkeit erzielt erzielt haben. Ferner wurde beschloffen, drucken zu lassen und dieselben unter den Exemplare drucken Mitgliedern zu verbreiten. Bu Punkt 2 berichtete Herr Jorn über seine Arbeitseinstellung bet ber Firm Heinacker und machte der Fachkommission den Vorwurf, daß sie unterlassen habe, den Fall zur öffentlichen Entscheidung zu bringen. Nachdem mehrere Redner für und gegen diese

Dannebauer und Arbeitsbursche Böse. Sämmtliche Angeklagten lediglich ein Parteistandpunkt, eine entgegengesetzte Anschauung Meinung gesprochen, wurde ein Antrag, Herrn Jorn durch vier

veröffentlicht, welche die Ehre Sr. Majestät keineswegs

Wochen à 12 Mark zu unterstüßen, gegen 3 Stimmen anges