ende Nad Quantum erreicht ist, worauf man den Kaffee an der Oberfläche and, daß mit einem Löffelchen tüchtig umrührt. Das an der Oberfläche ebt als die schwimmende Pulver fintt rasch zu Boden und der Kaffee ist eßen, daß um Trinken fertig. Ein Durchseihen desselben ist nicht erehrt haben forderlich. Ben, nad
Die Frau Fürstin Pignatelli bestätigt die Mittheilung über die von ihr gegen Herrn Direktor Reiff beabsichtigten Ich war vor Schritte durch folgenden Brief, welchen diel, Nordd. Allg. 3tg.", ehauptung nach ihrem Wunsch, im Wortlaut veröffentlicht:„ Nachdem tros rer raschen alle Warnungen und verbot der Herr A. Reiff Direktor des graphischen American Theater fich weiter faprizirt mein Name auf sein t für fet Brogramm auszunuzen, habe ich die Ehre Ihnen hier mitzu5 gelungentheilen daß ich den Herrn gerichtlich einflage und daß unter S nur von Breußische Gerechtigkeit weiß ich bestimmt mein Recht zu finden. der Platt Mit der Bitte an Sie, dieses mein Brief in Ihrem werthen teuerding Blatt veröffentlichen zu wollen, verbleibe ich ergebenst Princeffin Sternwarte Pignatelli." Diefelbe
Gerichts- Zeitung.
* Ernst Friedrich v. Bonin, seines Zeichens Baron und Sproß eines alten Adelsgeschlechtes, stand gestern vor den Schranken der Ferienstraffammer des Landgerichts I , um sich gegen die wider ihn erhobene Anklage wegen Betruges zu vers antworten. Es handelte sich um folgende Thatsache: Der An geflagte war früher Befizer des Rittergutes Kittlau in Schleften, welches aber schließlich zur Subhastation tam und vom Ritter gutsbefizer Zimmermann getauft wurde. Nach einiger Beit
Berlin hatte gestern Vormittag eine„ Waffernoth" zu mt auf und überstehen; eins der Hauptrohre der Wasserleitung hatte Schaden Bleichwohl gelitten, so daß dem größten Theil der Stadt die Zufuhr von ter Größe Waffer abgeschnitten war. Gegen 8 Uhr Morgens versagten die eine die Wafferleitungsröhren ihren Dienst, gegen 10 Uhr begann Quantum das Waffer der Röhren in den Parterre gelegenen Räumlich önnte. n hatte de leiten wieder zu fließen, und nach 11 Uhr war der Druck wiewegen de der so stark, daß das Waffer bis in die obersten Stockwerke ge Darauf hat hoben wurde. thestattung
Der Tod des Herrn S. aus der Alvenslebenstr. 6 ist, Seil 11 le nunmehr von berufener ärztlicher Seite mit Sicherheit festfenne, festellt werden konnte, infolge eines Gehirnsolazes eingetreten. fich an de Die anfänglich gehegte Vermuthung, er fönne in der Aufechte anwaltegung über den von seiner Frau verübten Selbstmord Gift gen. Denommen haben, erwies fich als durchaus unbegründet. Es t, bat, m rwaltung
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eint vielmehr, daß Herr S. zuerst vom Verhängniß ereilt wor
Den fet, und daß sich seine gemüthsleidende Gattin in der Ver
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flung hierüber durch den Sprung aus dem Fenster das genommen habe.
babei stehen, daß die für die Darlehen seitens des Angeklagten ge währten Vortheile unverhältnißmäßig hoch waren und die bedeutend höheren, von dem Angeklagten eingezogenen Nachschußprämien, welche nach Empfang des Darlehns in einer so kurzen Zeit zu zahlen waren, einen ganz enormen Binsfuß ergeben. Dazu tommt, daß die Geschäftsbücher der Gesellschaft über die mit dem Darlehnsgeber gepflogenen Verbindungen tein flares Bild ergeben, vielmehr die einzelnen Leistungen bald als Schaden, bald als Zahlung, bald als Einnahme auf den verschiedensten Konten gebucht worden find. Den zur Antlage stehenden Betrug Betrug soll der Angeklagte bet Gelegenheit einer Schadenregulirung gegen den Gutsbefizer Sigismund von Magineti begangen haben. Für andere ähnliche Betrugsfälle, welche nach der Ansicht der Sachverständigen wahrschein lich find, hat die Anklage genügende Beweismittel nicht erbringen fönnen, weil es dem Angeklagten gelungen sein soll, vor seiner Verhaftung Schriftstücke und Dokumente bei Seite zu schaffen. Die Anklage wirft dem Angeklagten ferner in zahlreichen Fällen Untreue in idealer Konkurrenz mit Unterschlagung vor. In einer ganzen Reihe von Fällen hat er nämlich als Auszahlung an die Versicherten für erlittene Hagelschäden einen weit höheren Betrag gebucht, als diese zu beanspruchen gehabt haben. Es handelt sich um 15 Fälle, in welchen in dieser Weise ein Betrag 134 010 Mart zuviel gebucht worden ist. Der Angeklagte bestreitet auch hier jeden persön lichen Vortheil und stellt es so dar, als ob in diesen höheren Buchungen andere finanzielle Maßnahmen versteckt liegen. Nach seiner Behauptung müßten von jener Summe auch alle diejenigen Beträge in Abzug gebracht werden, welche er von den einzuziehenden Nachschußprämien nicht einziehen konnte. Er will dieselben als ausgezahlte Schadensfumme gebucht haben. Nach den Berechnungen der Sachverständigen ergiebt fich aber frog alledem als Endresultat eine Summe von 81 945 M., über deren Verbleib Dunkel schwebt. Die Beugenvernehmung
wurde zwischen dem Käufer und dem gewesenen Beftger ein Vertrag geschlossen, nach welchem v. Bonin vorläufig die Verwaltung des Gutes übernehmen, welches später, nachdem er eine näher ftipulitte Summe bezahlt haben würde, wieder in seinen Bests übergehen sollte. Der Angeklagte übernahm nun zwar die Ver waltung des Gutes, zahlte aber die festgefeßten Summen nicht und wurde mithin auch nicht Eigenthümer deffelben. Die vor stehende Vereinbarung war am 17. Februar 1886 getroffen wor den. Ende Juli 1886 trat v. Bonin mit der Berliner Firma Hopf u. Co. behufs Verkaufs seines Getreides in Verbindung; in Gegenwart der Herren Hopf und Gaffel verpflichtete er fich, bis zu einem genau bezeichneten Tage ein bestimmtes Getreide für einen verabredeten Preis zu liefern und es wurde eine Konventionalstrafe in Höhe von 2000 Mart festgefeßt, falls die Lieferung nicht stattfinden sollte. Hierauf erfuchte der Angellagte die genannten Vertreter der Firma, ihm auf die Lieferung einen Vorschuß von 2500 M. geben zu wollen, der ihm auch gewährt wurde, nachdem er ausdrücklich erklärt hatte, eingetragener Befizer des Rittergutes Kittlau zu sein. Für das empfangene Darlehn mußte der Angetlagte fein Alzept geben, welches auf Wunsch der Gläubiger auch von der Frau von Bonin mit unterschrieben wurde. Baron von Bonin hielt weder den Lieferungsvertrag inne, noch löste er am Verfalltag den Wechsel ein und als der lettere eingeflagt wurde, ergab fich, daß der Akzeptant und seine Frau zah lungsunfähig waren. Die weiteren Verhandlungen führten zu feinem Resultat und selbst die Drohung der Gläubiger mit einer Denunziation blieb fruchtlos, weil v. Bonin fein Geld auftreiben fonnte. Mit der Drohung wurde schließlich ernst gemacht und die Staatsanwaltschaft erhob daraufhin gegen Baron v. Bonin die Anklage wegen Betruges. Vor der Straffammer giebt der Angeklagte den Sachverhalt zwar zu. ftellt aber in Abrede, fich als eingetragenen Benger des Gutes bezeichnet zu haben, während andererseits die Beugen Hopf und Gaffel eidlich befunden, daß fte nur auf Grund dieser Zusicherung den Vor schuß verabfolgten. Die Beugenvernehmung ergiebt die Anklage, Richtigkeit der zugleich aber auch, dak der Angeklagte über furz oder lang Majoratsherr Vermögens sein dürfte. und Erbe eines bedeutenden Vermögens Der Staatsanwalt hielt den Betrug für vollständig erwiesen und beantragte gegen den Angeklagten, welcher der besseren Gesellschaft angehöre und deshalb schärfer bestraft werden müsse, 6 Monate Gefängniß. Vertheidiger Rechtsanwalt Sturm plädirt für Freisprechung, eventuell möge der Gerichtshof auf plädirt für Freisprechung, eventuell möge der Gerichtshof auf eine Geldstrafe erkennen. Das Urtheil lautete auf 1 Monat Gefängniß.
Einer wegen Hehlerei verdächtigen Person ist eine berne Remontoir Savonet Ankeruhr, sogenannte Jagdubr, mit Vorfter Nummer 17 535 und goldener Panzertette mit Sprungring, en Be Septe ttfinden
der Ring ist ursprünglich nicht daran gewesen, als zweifellos gestohlen abgenommen. Der unbekannte Eigenthümer fann Uhr mit Rette bei dem Reiminal- Kommissariat, Bimmer 77, in AugenEn Vor ein nehmen. yfe ball dung
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Ein neuer Unglücksfall im Schauspielhause. Ein befonderes Mißgefchic scheint über dem Neubau der Bühnenelches ich überdachung im Schauspielhause zu walten. Gestern Vormittag fchaftlich gegen 11 Übr erfolgte abermals ein theilweiser Zusammenbruch ften des auf der Bühne errichteten Gerüftes, der, wenn auch nicht Menfchon solchem Umfange wie der große Gerüsteinsturz am 28. Mai, Siste Butoh immerhin zwei Arbeiter in große Lebensgefahr brachte. Die beiden auf dem Gerüst beschäftigten Maurer Peters und Viehlain erhoba ürzten mit dem unter ihren Füßen plößlich nachgebenden Gerüst übermäß in die Tiefe. Wie sich herausstellte, war eines der Taue, in hule gebelchen das Gerüft hing, geriffen und dadurch das Unglüd ift die berbeigeführt worden. Die beiden Verunglückten hatten sich halter außer mehrfachen äußeren Verlegungen auch anscheinend innere oheitspflegezogen, denn fie vermochten nicht, sich wieder zu erheben. Ein schnell herbeigeholter Wundarzt legte den beiden Veruntlich gege Verfügunglückten einen Nothverband an und erfolgte dann die Uebertheile auführung derselben nach dem Lazurus Krantenhause. Wie uns en, in nachträglich mitgetheilt wurde, sollen die Verlegungen nicht so gefährlicher Natur sein, wie man ursprünglich angenommen hatte. Nach Die beiden Leute, die Familienväter sind, dürften vollständig der Land wieder hergestellt werden, rfprüngl Straßenraub. Der Lehrling T. wurde vorgestern Nach wei viittag von seinem Prinzipal nach der Hauptpost geschickt, um Der Laninen Geldbrief abzuholen. Als T. aus der Thür der Aus nun fo bestelle in der Spandauerstraße heraustrat, trat ein junger
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Rann ihm entgegen, warf ihm Schnupftabat ins Gesicht und
iß ihm den Geldbrief, den T. frei in der Hand trug. Die tablichtigte Blendung trat indeß nicht ein, vielmehr konnte T. Den Räuber verfolgen und im Beistande eines Schußmanns gelang es, denselben an der Ede der Königs- und Heiligengeistfraße festzunehmen. Der Brief war bereits geöffnet, doch seines Inhaltes noch nicht beraubt. unbescholtener Hausdiener.
1
Von einem größeren Brande ist in der Nacht zum Donnerstag die Linoleumfabrik - Attiengesellschaft- in Köpe nid betroffen worden. Dieselbe liegt im freien Felde hinter der Stadt, in unmittelbarer Nähe der Dahme , und besteht haupt fachlich aus einem umfangreichen Mittelgebäude, von welchem ie Rettung auf beiden Giebelseiten je ein dreistöckiger, 6 Fenster Front haltender Seitenflügel ausgeht. Das Feuer soll gegen 10 Ubr Abends in dem linfen Seitengebäude aus unbekannter Ursache entstanden sein; es verbreitete fich mit großer Schnelligkeit über ganzen Gebäudetheil, und nur der Umstand, daß derselbe ift, verhinderte eine Fortpflanzung des Brandes auf letteres. on dem Hauptgebäude durch eine starte Brandmauer getrennt etannt fie abrit beftgt selbst gute Löscheinrichtungen, namentlich ist die Dampfmaschine mit Vorrichtungen versehen, daß fie im Falle Gefahr als Dampfiprize mit zwei Schlauchleitungen wirken
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fann. Obgleich lettere zur wirkfamsten Verwendung gelangten, außer auch die freiwillige Ortsfeuerwehr, unter Assistenz der Schloßfpriße und der Feuerwehren aus den Nachbarorten, fich energisch am Kampfe betheiligten, sah man sich gegen 12 Uhr zur Berachte doch genöthigt, von Berlin zwei Dampfsprißenzüge zu requiriren. Als diese nach möglichst beschleunigter Fahrt an
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war eine sehr umfangreiche. Außer Herrn Bankier von Krause und anderen Beugen, welche dem Angeklagten bestätigten, daß derselbe sich vergeblich bemüht hat, für die Gesellschaft Geld zu beschaffen, mußte eine lange Reihe von Beugen über die eins zelnen Punkte der Anklage vernommen werden. Als Sachs verständige suchten Rendant Hildebrandt von der Norddeutschen Hagel Versicherungsgesellschaft, Banffekretär Linke und Affeturan beamter Friese die Sachlage aufzuklären. Außerdem war Direktor Krüger als Sachverständiger zur Stelle.( Schluß folgt.)
Hereine und Versammlungen.
Elberfeld , 11. September. Eine nicht aufgelöste Vers sammlung der Tischler Elberfelds, welche die geplante Alterss und Invalidenversorgung zum Gegenstand ihrer Berathungen batte, fand am Sonntag auf der Wilhelmshöhe statt. Die Vers fammlung war gut besucht und das Lokal dicht befeßt, als um 11% Uhr der Einberufer dieselbe eröffnete. Nach Ronstituirung des Bureaus ergriff Kollege Gewehr als Referent zum ersten Punkt der Tagesordnung das Wort. Als Einleitung fübrte derselbe aus, wie schon seit einigen Jahren die Gesetzgebung fich mit den Arbeiterschutzgesetzen befaffe. Im Jahre 1883 mar es das Krankenversicherungsgesez, dem das Unfallgesetz folgte, und jest als drittes im Bunde das Alters- und Invalidengefet. Redner ging nun dazu über, den Zweck dieses Gefeßes flarzu legen. Dieser besteht darin, arbeitsunfähigen Arbeitern Unter stüßung refp. Rente zu gewähren. Die Beiträge hierzu sollen gleichen Theilen DON den Arbeitgebern und den Arbeitnehmern aufgebracht werden. Die Arbeiter sollen bis zum fiebzigsten Jahre pro Woche 10% Pfennig be zahlen. Jest entsteht aber die Frage, erreichen denn die Arbeiter und speziell die Tischler dieses Methusalemalter? Diese Frage muß unbedingt mit nein beantwortet werden, und führte Redner als Beweis hierfür eine Statiftit der Zentral- Krankentañe der Tischler in Hamburg vom 1. Juli 1887 bis 30. Juni 1888 an, woraus sich ergab, daß von 171 gestorbenen Tischlern 166 im Alter von 19-48 Jahren starben, 4 bis zu 60 Jahre alt wurden und nur ein Einziger das 63. Lebensjahr erreichte. Demnach ergiebt sich ein Durchschnitt auf 32 Jahr. Nun sollen aber
Ein Hausfriedensbruch in dem Bureau des Bezirks- Kommandos sowie ein beleidigendes Auftreten gegen ben dort angestellten Feldwebel zog den Arbeiter Friedr. Schwarz die Anflage zu, welche gestern vor der 97. Abth. des Schöffengerichts wieder ihn verhandelt wurde. Schwarz begab fich eines Tages in das bezeichnete Bureau, um seinen Bruder abzumelden. Dem Feldwebel, der die Abmeldung entgegen. nahm, gefiel es nicht, daß der Besteller in gestickten Schuhen erschien, und in unverblümter Weise machte er den Angeklagten auf das Unpaffende dieser Fußbekleidung aufmerksam. Der Gemaßregelte erwiderte in ziemlich schroffer Weise, er sei zu arm, um Lederstiefel zu tragen, worauf der Feldwebel ihm die Thür wies. Anstatt der Aufforderung Folge zu leisten, erging de: Angeklagte fich in allerlei beleidigenden Redensarten, pochte darauf, daß er früher Soldat gewesen als der Feldwebel und nannte denselben wiederholt grün". Gerade wegen des Umstandes, daß der Angeklagte Soldat gewesen, wollte der Staatsanwalt das Benehmen deffelben empfindlich bestraft wissen und beantragte eine Gesammtstrafe von 70 Mart. Der Gerichtshof beantragte eine Gesammtstrafe von 70 Mart. Der Gerichtshof hielt aber 30 Mt. für eine ausreichende Sühne.
Eine umfangreiche Anklage wegen Untreue, Betruges und Unterschlagung führte gestern den Direktor der Allgemeinen deutschen Hagelversicherungsgesellschaft, Dtto Friedrich Wilhelm Michels auf die Anklagebank der ly. Straffammer hiesigen Landgerichts 1. Derselbe wird beschuldigt, in 8 Fällen als Be vollmächtigter der genannten Gesellschaft über Vermögensstüde im Werthe von 81 945 M, zum Nachtheile derselben verfügt zu haben; außerdem wird ihm ein Betrug gegen einen Gutsbeftper und eine Unterschlagung in Höhe von 5331 M. zur Laft gelegt. Der Angeklagte, welchem Rechtsanwalt Dr. F. Friedmann als Vertheidiger zur Seite steht, ist seit 1875 Direktor der Allgemeinen deutschen Hagelversicherungsgesellschaft, welche im Jahre 1874 auf Gegenseitigkeit begründet worden ist. Sie hatte ur fprünglich 150 Mitglieder und schloß im ersten Jahre mit einer erheblichen Unterbilanz ab, weil sie eigentlich ohne Mittel begründet worden war. Der Angeklagte, welcher ur fprünglich Generalagent für Brandenburg , Hannover , Medlen burg war, wurde sodann Direktor derfelben; er gab derselben aus eigenem Vermögen im ersten Jahre Vorschüffe in Höhe von 75 000 m. und die Mitgliederzahl erhöhte fich bis zum Jahre 1880 auf 20 000 mit einem Rapital von 64 Millionen Mart.
langten, war der Seitenflügel bis zu der erwähnten Brand- In jenem Jahre wurden die Verhältnisse infolge der vielen mauer bereits vollständig eingeäschert und im Wesentlichen nur Hagelschäden schlechter, die Mitgliederzahl ging auf die Hälfte noch die Umfaffungsmauern vorhanden; damit hatte aber auch zurüd und da der ganze technische Apparat auf den größeren jede weitere Gefahr ihr Ende erreicht, und da noch genügende Umfang des Geschäfts eingerichtet war, verschlechterten sich die Geldverhältniffe immer Löschkräfte zur endgiltigen Ablöschung des Trümmerbaufens an verschiedene Wehren hatten die Brandstätte brauchten die von hier entsandten Abtheilun Ein am Mittwoch
Abend
-
gen nicht mehr in Thätigkeit zu treten. gegen 11 Uhr im rechten Seitengebäude auf dem
und mehr
es wurde immer schwieriger, die rechtskräftigen Entschädigungsansprüche der Verficherten zu erfüllen. Um die Geldverlegenheiten der Gesell schaft zu heben, hat nun der Angeklagte die von den Verficherten zu verschiedenen Beiten zu zahlenden Nachschußprämien an ein Breslauer Bankhaus gegen recht erheblichen Verlust ab Weise möglichst bald baares Geld in die Kaffe zu bekommen. Innerhalb der legten fünf Jahre sollen diese Darlehnsgeschäfte fich häufig abgewickelt haben und die Anklage erblidt in den
brand wurde rechtzeitig wahrgenommen, so daß seine Dämpfung getreten und dagegen Darlehne aufgenommen, um auf diese mit einer Spriße ausgeführt werden fonnte, bevor derfelbe es Bu einer bedrohlichen Entfaltung gebracht hatte.
Polizei- Bericht. Am 12. d. M. Vormittags stürzte fich
eine Frau in einem Anfall von Geistesstörung aus dem Fenster selben den Thatbestand der Untreue, weil sie annimmt, daß es auf die Straße hinab und blieb auf der Stelle todt. Der Ehe ohne so bedeutende Verluste zu beschaffen, andererseits aber auch aus mann erlitt infolge des Schrecks darüber einen Schlaganfall und
mußte nach dem Elisabeth- Krankenhause gebracht werden.-
Berlegungen.
-
Als gegen Mittag der Hausdiener Wendt mit
den Briefschaften des Angeklagten den Verdacht herlentt,
Um dieselbe Zeit wurde Unter den Linden , auf der Kreuzung gebracht habe. Der Angeklagte bestreitet dagegen, daß er nach mit der Friedrichsstraße, ein 10 Jahre altes Mädchen durch ein irgend einer Richtung hin treulos gegen die Gesellschaft ver don einem Dffizierburschen geführtes Pferd geschlagen und erlitt außer mehrfachen Hautabschürfungen anscheinend auch innerliche einem Handwagen die Klosterstraße entlang fuhr, wurde der felbe von einem ihm entgegenkommenden Mörtelwagen ange fabren, dabei unter den Mörtelwagen geschleudert und durch Ueberfahren auf der Stelle getödtet. Nachmittags stürzte auf dem Neubau Louisenstr. 10:11 der Arbeiter Hoherz aus dem 4. Stod herab und erlitt durch den Fall außer einigen Ver legungen am Kopf auch mehrfache Knochenbrüche. Er wurde beiter in einer Retirade des Grundstücks Neanderstr. 24 erhängt dem Augusta Hospital gebracht. Abends wurde ein Ar Ufer 32 der Dachstuhl des Seitenflügels in Brand. Die Feuers wehr war längere Zeit in Thätigkeit. Dieselbe leistete ferner einem in Röpenick stattgehabten Brand einer Linoleumfabrik Kroll'ichen Theaters ein unbedeutendes Feuer statt, indem eine
die Me te faubere den. Nun
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Das Feuer
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Dorgefunden.
Löschhilfe.
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An
Außerdem
demfelben Tage gerieth Tempelhofer
fand
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Abends in einem Nebenraum des
wurde durch einen Schußmann im Reime erstict.
fahren sei, er behauptet vielmehr, daß er die Intereffen der felben treu gewahrt habe. Er erklärt, daß die Gesellschaft einen Kredit nicht gehabt habe, daß er vielmehr häufig durch eigene Bürgschaft derselben habe beispringen müssen und daß es für ihn gar keinen anderen Weg gegeben habe, um Geld zu beschaffen und die Gesellschaft vor dem Zusammenbruch zu bewahren. das Vertrauen zu Um vermeiden und legteren ชิน er es auch der Gesellschaft nicht zu schwächen, habe in den müffen, den zu veröffentlichenden Bi vermeiden lanzen Spuren jenes großen Darlehnsdamnos erscheinen zu laffen, und er gebe zu, daß er fich zu diesem Behufe Inkorrekts heiten in der Buchführung in der Weise habe zu Schulden fommen laffen, daß er jene großen Darlehnsverluste auf ver schiedene Konten mit vertheilt hat. Diese Verluste selbst seien nach der Sachlage auch feineswegs so außerordentlich hoch ge wesen, da ein Bankhaus, welches fich in ein solches Darlehns geschäft überhaupt einließ, fich wohl bewußt sein mußte, daß es fich um ein sehr ristantes Geschäft handelte. Der Angeklagte
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auch diejenigen, welche bereits das 70. Jahr nach Infrafttreten des Gefeßes erreicht haben, mindestens 30 Jahre Beiträge ent richtet haben, und zwar ist dann das Jahr zu 47 Wochen be rechnet. Da nun jedoch so ein alter Arbeiter nicht immer jede Woche in der Lage ist, arbeiten zu können, fo müßte er, um der Rente theilhaftig zu werden, Selbstzahler während der arbeitslosen Beit sein, und ein jeder von uns Arbeitern weiß, daß dies bei Arbeitslosigkeit unmöglich ist, zumal der Arbeiter in diesem Falle die ganze Beitragsfumme allein zahlen muß. Bu der Höhe der Unterstüßung felbft übergehend, beträgt dieselbe pro Jahr 120 Mark oder 33% Pfennig pro Tag. Auch in dem fomplizirten Verwaltungsapparat dieses Gesezes würde den Arbeitern fein Play eingeräumt werden, ebensowenig wie bei dem z. B. hier am Orte bestehenden Gemerbegerichte. Dann geht Redner dazu über, das sogenannte Quittungsbuch zu fritifiren, welches den Arbeiter vollständig willenlos dem Arbeitgeber gegenüberstellt. Wie icon so oft darauf hingewiesen worden, find diese das beste Mittel, mig liebige Personen zu kennzeichnen. Als Hauptpunkt ist ferner noch zu betrachten, daß auch nach Annahme dieses Gesetzes der Arbeiter ziemlich willenlos der Einführung indirekter Steuern entgegen geschoben wird. Es fönnte hier noch so mancher wunde Punkt dieser aus so vielen Paragraphen zusammengefeßten Ge segesvorlage herausgegriffen werden. Redner glaubt jedoch, daß aus dem bereits Angeführten schon zur Genüge hervorgeht, daß wir lieber auf dies ganze Gefeß verzichten wollen, als den legten Reft unserer Unabhängigkeit und Freiheit an den Nagel zu hängen.( Stürmischer Beifall.) Er empfiehlt deshalb der Ver fammlung die Annahme folgender Resolution:
Die am 9. September auf Wilhelmshöhe tagende öffentliche Tischlei versammlung erklärt: In Erwägung, daß die geplante Alters- und Invalidenversicherung nach dem vorliegenden Gefeßentwurf nur verschwindend wenig materiellen Vortheil den Arbeitern gewährt, welcher noch durch die dadurch entstehenden Nachtheile, besonders aber durch Einführung der Quittungsbücher weit aufgewogen wird, beschließt die Versammlung, lieber auf die ganze Alters- und Invalidenversicherung verzichten zu wollen, als den legten Rest der Selbstständigkeit der Arbeiter preiszugeben." B
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Nachdem der Vorfigende vergeblich etwaige Gegner dieser Ausführungen aufforderte, sich zum Wort zu melden, gelangte die Resolution einstimmig zur Annahme. Bum zweiten Bunft: Verschiedenes, wurde ein Fall vor dem hiesigen Gewerbegericht veröffentlicht, wonach ein Geselle den Meister auf Auszahlung einer Alfordforderung verklagt hatte. Das Schiedsgerichts erkenntniß bestand nun darin, dem Gefellen 40 pCt. feiner Forderung zu bewilligen, die übrigen 60 pCt. aber erst nach zwei Jahren dem Gesellen auszuzahlen. Ueber diefen Fall entspann fich eine lebhafte Debatte, in welcher die arbeiterfeindliche Zusammensetzung des hiesigen Gewerbegerichts lebhaft fritifirt wurde. Zufolge einer Unfitte, welche nur speziell in Elberfeld Plaß gegriffen hat und die darin besteht, daß fich die Gesellen das Petroleum zur Werkstattbeleuchtung selbst stellen, wurde von der Versammlung folgender Antrag eins ftimmig angenommen: Die heutige Versammlung beschließt, daß die Meister in allen Werkstellen diesen Winter das Del zu stellen haben. Der Vorfiyende führte der Versammlung noch zu Herzen, daß auch jeder Schreinergeselle jest moralisch ver pflichtet sei, diesen Beschluß hochzuhalten und zur Durchführung zu bringen. Es waren noch verschiedene Werkstellen, über weld e Klagen wegen Ueberstundenarbeit geführt wurden. Auch hier über entspann sich eine lebhafte Diskussion und wurde den ſelbſt, ſondern auch die Gesammtheit ungemein schädigen. Bum
Bortiere an einer nahen Gasflamme Feuer fing. Das Feuer bestreitet, daß aus diesen Darlehnsgeschäften auch nur ein einziger Kollegen vor Augen geführt, wie fte hierdurch nicht nur fich
Pfennig in seine Tasche gefloffen set. Die Anklage dagegen bleibt