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Schankwirth in seiner Wohnung in der Vorkstraße todt auf dem Bette liegend vorgefunden. Der Tod ist nach ärztlicher Fest ftellung infolge Einathmung von Leuchtgas   eingetreten. Um diefelbe Bett stürzte der Arbeiter Heider von einem auf dem Grundstüd Johanniterstraße 1 angebrachten Hängegerüft aus der Höhe des dritten Stodes herab und erlitt einen Schädelbruch, Ebenfalls Bormittags der sofort seinen Tod zur Folge hatte. fiel in der Jägerstraße der Kutscher Salbach durch eigene Schuld von dem von ihm geführten Arbeitswagen und erlitt dabei eine nicht unbedeutende Quetschung der linten Band, so daß er nach der Charitee gebracht werden mußte. Gegen Abend wurde in der Kreuzbergstraße ein 38 Jahre alter, invalider Arbeiter durch einen von dem Kutscher Marzahn   geführten Arbeitswagen überfahren und am linken Knöchel verlegt. Er wurde nach der Charitee gebracht. Am 14. d. M. früh brannten Grunewald­straße 16 Balten, Schalbretter und Mehlvorräthe in einer Bäckerei.

rünglichenfolge des Schmerzes die Besinnung verlor, so wurde er noch| tommen in Stück von dem Wagen mitgefchleift, wobei er noch mehrere eschnitten bautabschürfungen am Kopf und den Händen davontrug. Be­airo aus uftlos wurde er zu einem Heilgehilfen gebracht, der ihm den Keulen. en Verband anlegte und dann mittelft Droichte nach seiner Stämmen in der Lothringerstraße belegenen Wohnung schaffte. Apparat, Neber eine seltsame Operation, jedenfalls die her fehen iftorragendſte Leistung auf dem Gebiete der Chirurgie, welche annt gelbft über die von medizinischen Zeitschriften mitgetheilten, die mittel abeilung von Gliedmaßen, welche schon längere Zeit vom at dient Roer getrennt waren, betreffend, hinausgeht, nämlich über die en haben Ginheilung von Leichentheilen in den lebenden Körper, berichtet ind nur Dr. B. aus R. in der Berliner Klinischen Wochenschrift". fofoffaler Demfelben wurde ein Bierbrauerlehrling zugeführt, der sich eine Eine Art efgehende Verbrennung beider Füße durch einen Fall in eine eum von fanne mit fochendem Bier zugezogen hatte. Die dadurch ent­n Meter henden Geschwüre fonnten trotz bester Behandlung nicht heilen, nheulen weil die Größe des Defektes ein Herüberwachsen der Haut nicht gebraucht, ließ. Da tam die Transplantation von Hautstüdchen in Frage, odesstrafe heißt, jene von dem französischen   Arzte Nevedin erfundene Dies eine ethode, Hautdefekte durch fleine Hautstüdchen aus anderen uftraliens pergegenden zu deden, welche dann auf dem entblößten leisch einzubeilen pflegen. Bu einer derartigen Flicarbeit" die Verslte aber dem Dr. B. das Nothwendigste, nämlich der Flicken". ad in die in anderer Patient, der Hautstücken hergab, fand sich nicht, uten zum nd dem Kranten selbst konnte infolge seiner großen Schwäche Schöpfine folche Operation nicht zugemuthet werden. Da entschloß und ing Dr. B. fich furz und entnahm der Leiche eines vor wenigen unden in Stunden verschiedenen alten Mütterchen einen großen Hauts Eigen Anpen, zerschnitt ihn, nachdem er ihn in lauwarmer Kochfalz­e Hauptung noch einige hundert Schritte transportirt hatte, in Läpp von 1 Quadratzentimeter und befestigte diese tunstgerecht uf den Wunden. Nach zehn Tagen waren von 26 derartigen mpelhofa terchen 24 eingeheilt und für feinste Berührung empfind vor dem t werd der Defekt zum größten Theile gedeckt und damit beide Seine die sonst hätten der Amputation verfallen müffen, ge -Jedenfalls eine seltsame Pflasterungsart!

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Von Schotaro Oauro, dem viel genannten japanischen Shwindler, werden jetzt immer mehr Betrügereien bekannt. Dr. jur. nannte. Er war vielmehr hier bei einem in den Belten Junächst ist es ermieien, daß er nie studirt hat, obwohl er fich ohnenden Landsmann, der in Japan   in Generalsrang stehen oll, als Diener angestellt. Er genoß das Vertrauen seines beren in hohem Maße, daß er für ihn Rommissionen besorgte und Einkäufe machte, dadurch wurde er auch mit Kavalieren be mnt, deren Giro auf Wechseln er fich zu verschaffen wußte, die dann sofort verfilberte. Auch wußte er fich u. a. bei einem figen Raufmann 5 Mille Bigarren à 100 M. zu verschaffen. Die Wechselbeträge, die von ihm noch jetzt im Umlauf find, follen febr beträchtlich sein.

Eine große Ueberschwemmung verursachte gestern Morgen zwischen 8 und 9 Uhr das Plagen eines Wafferrohres or den Häusern Nr. 125 und 126 zu Charlottenburg  . Zur an gebenen Zeit gewahrten die Baffanten und Bewohner der bes bis nach eichneten Häuser, wie sich vor den legteren der Erdboden hob, und wie dann plöglich unter Brausen und Bischen eine Waffer­wischenzeitule von Meteroide, untermischt mit Sand, mannshoch empor die Zu ok. Diese Riesenfontaine konnte zunächst nur durch Still.

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flond der Pumpen in den Wafferwerken beseitigt werden; bis geschehen, verging immerhin eine halbe Sturde. Inzwischen uen Beit atte der Wasserstrahl einen drei Meter tiefen Keffel von uns erftr. 124 fabr 15 Metern Durchmesser gebohrt, und in diesen Kessel fer Quell binein stürzten Pflastersteine und Trottoirplatten, ja selbst ein chwellend, ter, starter Baum, dessen Wurzeln ausgespielt worden waren. nie völlig Der Pferdebahnverkehr mußte auf einige Beit unterbrochen die Flutherden, da die Geleise durch die aufgeschwemmten Sandmaffen er Waffer lechterdings un paffirbar waren. Auch die Bewohner verschie welche gestern Morgen vers Dener Stadtthelle Berlins  , Bes Unbeil Uhr ge geblich versuchten, dem Leitungshahne Waffer zu entnehmen, ische Ver iten durch die Wassersperre, deren Ursache fie allerdings nicht Der. Bu recht unangenehm berührt worden sein. In der Mit­tunde waren die Arbeiten der sofort telegraphisch berufenen fchaft

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Robeleger erst soweit gediehen, daß einer der an dieser Leitung angebrachten Entleerungshähne geöffnet werden konnte, so daß das Waffer allmälig durch einen Abzugskanal in die Spree  lung des befelt gewordenen Rohres war jedoch in den Nach mittansstunden noch nicht fertig geworden.

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Gerichts- Zeitung.

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"

Gine Anklage wegen Nahrungsmittelverfälschung in betrügerischer Abficht, wie sie schwerer wohl selten zur Kennt niß eines Gerichtshofes gelangte, beschäftigte gestern die zweite Ferienstraffammer des Landgerichts 1. Auf der Anklagebant befand sich der Kellner Friedrich Wilhelm Henze, ein vielfach vorbestrafter Mensch. Er war geständig, aus einem Gemisch von Waffer, Effig, Sprit, Suder und noch einer fünften Buthat, die Ungarwein hergestellt zu haben. er nicht nennen wollte Wenigstens füllte er dies Gemisch auf Flaschen, welche eine Etiquette mit der Inschrift: Tolayer Ausbruch" und dem ftolzen Worte: Nullum vinum nisi hungaricum" trugen. Nun ging er mit diesen sorgfam verftegelten Flaschen hauftren, er versuchte Absatz durch die falsche Vorspiegelung zu ers zielen, daß er behauptete, er habe den Wein für eine Schuld annehmen müssen und könne ihn deshalb sehr billig ab­geben. Zwei Bäckergesellen ließen sich übertölpeln, fie erstanden 6 Flaschen des edlen Trants für insgesammt 3 M. Am Abend wollten sie ein festliches Gelage veranstalten. Als fte jeder eine Flasche geleert hatten, schien es ihnen schon, als ob es eine Sorte Wein sei, der des Menschen Hers nicht erfreue, und bald mertten fie, daß er eine grausame Wirkung ausübte. Beide Becher frümmten fich. Sie erstatteten Anzeige und bald faß der biedere Fabrilant hinter Schloß und Niegel. Der Staatsanwalt hielt den Betrug für so grob und gemein gefährlich, daß er den Angeklagten mit einem Jahre Buchthaus und einer Geldstrafe von 150 m. bestraft wiffen wollte; der Gerichtshof billigte ihm aber noch einmal mildernde Umstände zu, indem er auf sechs Monate Gefängniß erkannte.

Als ein äußerst gefährlicher Sachwalter für soge nannte ,, leine Leute" ist der Winkelfonsulent Karl Bühlfe gestern von der 3. Ferienstraftammer hiesigen Landgerichts I hingestellt worden. Herr Bühlte hat sein Arbeitsgebiet vorwiegend auf den Markt gelegt; er weiß, daß die Handelsleute, welche auf den Markt ziehen, mancherlei Rechtsgeschäfte abzuwideln haben, bei welchen fie fich nicht auf ihren eigenen Verstand verlaffen fönnen und wollen, und da in diefen Kreisen der Linksanwalt gewöhnlich angesehener ift, als der Rechtsanwalt, so ist es be gre flich, daß der Geschäftsumkreis des Herrn Zühl'e fich von Jahr zu Jahr erweiterte. Eine besondere Forsche entwickelte derselbe im Beitreiben fälliger Forderungen, und unter den Marfileuten war man bald darüber einig, daß er mit allen Kniffen Bescheid wiffe. In der That hat er auf dem Gebiete der Befftonen, Schuldeintreibungen, Aufläufe von Forderungen, eidesstattlichen Versicherungen 2c. eine recht emftge Thätigkeit entwickelt. Daß er dabei manchmal vom geraden Wege abge wichen ist und so manches Sümmchen, welches seinen vertrauens feligen Auftraggebern abzuliefern war, in seine Tasche hat fließen laffen, bewies die gegen ihn erhobene, ziemlich umfang­reiche Anklage wegen Unterschlagung, fahrlässigen Meineides, Abgabe einer falschen eidesverstattlichen Versicherung, bewiesen außerdem die zahlreichen Markthändlerinnen, welche gestern zur Stelle waren, als Geschädigte Beugniß gegen ihn abzulegen. Wenn man die Geschäftsgewandtheit des An­geklagten derjenigen dieser Beuginnen gegenüberstellte, so konnte es nicht Wunder nehmen, daß der Angeklagte in mehreren Unterschlagungsfällen ebenso wie in dem Falle des fahrläfizen Meineides eine Freisprechung erzielte. Dennoch blieb noch so viel Belaftungsmaterial übrig, daß der Staatsanwalt wegen 4 Fälle der Unterschlagung, sowie wegen Abgabe einer falschen eidesstattlichen Versicherung das Schuldig beantragte und mit Rücksicht auf das gemeingefährliche Treiben des Angeklagten 1 Jahr 9 Monate Gefängniß gegen denselben in Vorschlag brachte. Der Gerichtshof erkannte auf 10 Monate Gefängniß und 2 Jahre Ehroerluft.

um

Ueber den Verkehr auf kombinirbare Rundreise­billets im Jahre 1887 bringt die Verk.- 8tg." nach amtlichen ftatistischen Bablen einige Mittheilungen, aus welchen sich er giebt, daß diefe rasch beliebt gewordene Einrichtung schon zu einer gewaltigen Höhe angeschwollen ist. Für Strecken von einer Befammtlänge von 57 844 Kilometer wurden zusammen 301 620 Stüd fombinirte Rundreisebillets ausgegeben( darunter 4108 Rinderbillets) welche einen Geldbetrag von 16 068 474 R. ergaben. Diese 301 620 Billets enthielten 4 826 630 Einzel Lupons und zvar 182 709 für die erste, 2 685 432 für die zweite und 1949 497 für die dritte Wagenklaffe. Insgesammt find auf Rundreisebillets im Jahre 1887 zurückgelegt worden 376 927 988 Rilometer, welche ungeheure Zahl dem 9406% fachen der Dauer des dort stattfindenden Wochenmarktes, häufig Grdäquator entspricht. Die meisten Billets wurden im Juli, die wenigsten im Februar abgefeßt. Die Bahnen des Deutschen Reiches nehmen an dem ganzen Verkehr mit mehr als 75 Pro

ent Theil.

Polizeibericht. Am 13. d. M. Vormittags wurde ein

Retten Sie mich, ich kann nicht schwimmen... aber lagen Sie es um Gotteswillen Niemand!" zischelte er. " Sie

fönnen beruhigt sein..." war meine Ant­ort. Dann aber erwachte in mir die Erinnerung an bie Bergangenheit, und ich rief ihm höhnisch zu: Jaben tein Talent Sie werden niemals schwimmen lernen." ich bin

diplomirter Schwimmmeiſter.""

" Ich brauche es auch nicht zu lernen

fragte ich ihn, während ich seine Haare festhielt, um sein

Sie schwimmen also nur auf dem trockenen Lande?"

Eririnten zu verhindern.

Retten Sie mich!" war alles, was er sagen konnte. Vorher sollen Sie aber ein wenig Wasser trinken...

Bie Du mir, so ich Dir."

Er schrie laut auf; ich aber tauchte sein liebes Haupt einige Male unter und so oft er um Hilfe rief oder rufen wollte, stopfte ich ihm mit Wasser den Mund. Als ich ihn Radh ber fünften oder sechsten Taucherprobe emporzog, war

Stumm wie ein Fisch.

Er hatte nur noch die

30. Juli einen Raubzug unternahm. In dieser Nacht hatte fich nämlich der Buchdrucker Paul E. im Hain verirrt, weil er sich in einer Stimmung befand, in der man gewöhnlich den Himmel als Dudelsack und den Mond als Nachtwächter betrachtet. Da die Bäume thm nicht aus dem Wege gehen wollten und er den Bäumen nicht, so legte er fich ärgerlich auf eine Bank nieder, um bald darauf durch jene lieblichen Töne, welche fich sonst nur beim Durchsägen eines Astes bemerkbar machen, der Welt seinen Seelenfrieden zu verkünden. Für den im Busch herumstrolchen den Köhler war jetzt der passende Moment gekommen; Leife schlich er fich zu dem Schläfer, dem er mit affenartiger Ge schwindigkeit das Portemonnaie aus der Tasche zog, dann Uhr und Kette abnahm, um nun mit dem Raub das Weite zu suchen. Doch das Auge des Gesetzes wachte. Noch teine 20 Schritt war der Dieb von seinem Opfer entfernt, als sich plößlich das Gebüsch theilte, aus dem ein Mann hervorsprang, von dem er gepackt und aufgefordert wurde, zur Polizeiwache zu folgen, wos hin auch der schla trunkene Bestohlene seine Schritte lenten mußte. Hier stellte sich heraus, daß man es mit einem alten Bekannten zu thun hatte, denn Köhler war erst am 12. Juli aus dem Gefängniß, in dem er fich ähnlicher Dinge halber bes funden hatte, entlassen worden. Der Angeklagte ist geständig, will aber die That nur aus Noth verübt haben, weil die 15 Mart, welche er als Arbeitsverdienst aus dem Gefängniß mitgebracht hatte, aufgezebit waren. Der Antrag des Staate anwalts lautet auf 1 Jahr 6 Monate Buchthaus, auf welche Strafe der Gerichtshof mit dem Hinwels, daß der Angellagte fyftematisch die Leichenfledderet betreibe und mithin eine ge meingefährliche Berfon sei, auch erkannte.

" Des Prinzips   wegen" hatte der Geschäftsführer Spubl vom Berliner   Verein für kaufmännische Stellenvermittelung" gegen ein polizeiliches Strafmandat in Höhe von drei Mark Einsprache erhoben und richterliche Entscheidung beantragt. Alle Stellenvermittler find verpflichtet, die sich meldenden Bewerber der Reihenfolge nach in ein Buch einzutragen, deffen Schema vom Polizeipräsidium vorgeschrieben ist. Von diesem Schema war der Obengenannte abgewichen und deshalb wie erwähnt bestraft worden. Im gestrigen Termine vor der 98. Abtheilung des Schöffengerichts führte der Beschuldigte aus, daß jene polizeiliche Bestimmung für den von ihm vertretenen Verein nicht maßgebend sein könne, denn derselbe diene in erster Linie den Mitgliedern und humanitären Zwecken und nicht dem Erwerbe. Ferner würden die Bewerber nach einem Schema eingetragen, welches weit praktischer und eingehender sei als das von der Polizet vorgeschriebene. Der Amtsanwalt bekämpfte diese Anschauung; da der Verein Beiträge von den Mitgliedern erhebe, um da durch unter anderen Zwecken auch der Stellenvermittelung zu dienen, so müffe diese Thätigkeit als eine gewerbliche angesehen werden. Die bestehende Polizeivorschrift müsse eben respektit werden, selbst wenn sie unpraktisch sein sollte. Der Gerichtshof folgte diesen Ausführungen und bestätigte das Strafmandat.

Ein recht nnerquickliches Begegnen mit einem Gerichtsvollzieher führte geffern den Inhaber einer großen hiesigen Speditionsfirma, den Spediteur Valentin, wegen Be amtenbeleidigung vor das biefige Schöffengericht. Wir nehmen von der Verhandlung um deshalb Aft, um immer von neuem vor allen Reibereien mit dem Gerichtsvollzieher und vor der falschen Auffaffung zu warnen, daß derselbe bei der Wahr nehmung seiner gefeßlichen Obliegenheiten fich räumliche Schrankin aufzuerlegen habe. In dem gedachten Geschäft erschien eines Tages der Gerichtsvollzieher, um eine von einer anderen Firma erftrittene Summe nebst Kosten einzuziehen, und da diese Summe inzwischen schon freiwillig abgeführt worden war, so legte der Kassirer des Geschäfts dem Beamten die betreffende Posts quittung vor. Letterer begnügte sich damit aber nicht, verlangte vielmehr den Nachweis, daß der eingezahlte Betrag identisch fei mit der zur Eretution bestimmten Summe; er beanspruchte außerdem noch Kosten und so mußte denn der Chef des Hauses Auch dieser vermochte fich wegen der herbeigeholt werden. Banlungspflicht mit dem Gerichtsvollzieher nicht zu einigen, legterer brach vielmehr schließlich die Verhandlungen furz damit ab, daß er aus dem Vorraum in das Innere des Komtoirs eine trat und die Deffnung des Geldschranks verlangte, um au sehen, ob so viel Geld darin sei." Da diese Schlußszene vor dem gesammten Geschäftspersonal geschah und der Gerichtsvollsteher zur Anfertigung des Schlußprotokolls gerade eine Stelle auswählte, wo er von dem zahlreichen Publikum gesehen werden mußte, so fürchtete der Angeflagte eine Schädigung seiner Geschäftsehre und er wurde durch diesen Zwischenfall so erregt, daß er unter wiederholten beleidigenden Ausdrüden mit der Geltendmachung feines Hausrechts drohte, falls der Gerichtsvollzieher nicht sofort den Innenraum verlassen und vor den Zahltisch zurücktreten würde. Eine späterhin gegen den Gerichtsvollzieher beim Auf ficht führenden Amtsrichter angebrachte Beschwerde zeitigte den Bescheid, daß der Beamte nur nach seiner Jnstruktion gehandelt und fich ganz forreft benommen habe. Dagegen folgte bald die Anklage wegen Beleidigung und der Staatsanwalt bielt es für geboten, 14 Tage Gefängniß zu beantragen. Der Gerichtshof Iteß es jedoch bei 150 M. Geldbuße event. 15 Tage Gefängniß bewenden. Projek Michels.( Schluß.) Staatsanwalt Stachom hielt nur zwei Buntte der Anklage aufrecht: Die Untreue bet den Abschlüffen der Darlehnskontrakte und den einen Betrugs fall, so daß die sämmtlichen Anklagepunkte, welche als Resultat der buchlichen Eintragungen ein Fehlen von 81 000. feft ftellten, fallen gelaffen wurden. Für den Betrug beantragte der Staatsanwalt 1 Jahr Gefängniß, für die 7 Fälle der Untreue 2 Jahr 6 Monat Gefängniß und eine Gesammtstrafe von 3 Jahren Gefängniß und 5 Jahren Ehrverlust, außerdem 1000 M. Geldbuße event. 100 Tage Gefängniß. Rechts anwalt Dr. Friedmann suchte in längerer Rede die Unrich tigkeit der Schlußfolgerungen der Sachverständigen Gut achten nachzuweisen. Es sei nichts weiter erwiefen, als daß der Angeklagte feine Bücher leichtfinnig behandelt habe; im Uebrigen sei nirgends ein vom Angeklagten verschuldeter Kaffendefekt nachzuweisen und nirgends sei der Vorwurf zu begründen, daß er dem Vermögen der Gesellschaft irgend etwas treulos entführt hat. Der Maginski'sche Betrugs fall sei das einzige, was aus einer großen Menge von Denunziationen und Anschlußdenunziationen noch übrig ge blieben ist, und bei diesem Fall schwebe die Beschuldigung voll ständig in der Luft. Der Noth gehorchend, nicht dem eigenen Triebe, habe der Angeklagte das große Damno dem Darleiher bewilligen müffen, da er, wie mancher Größere vor ihm, nicht nur gewiffermaßen Ministerpräsident, sondern auch zugleich Finanz. und Handelsminister war. Nachdem der Angeklagte die Gesellschaft hochgebracht, habe derselbe in dem Gefühl der Selbstherrlichkeit fich weit entfernt von den Bahnen, die ein

* Eine gefährliche Taschendiebin befand sich gestern zur Aburtheilung auf der Anklagebant vor der 1. Ferien- Straf fammer des Landgerichts 1. Es war dies die Frau Augufte Kramer, der nicht weniger als 15 versuchte und ein vollendeter Taschendiebstähle von der Anklage zur Laft gelegt waren. Auf dem Nettelbedplat wurden im Laufe dieses Sommers, während Taschendiebstähle ausgeführt, ohne daß es der Polizei gelungen In den legten wäre, den Dieben auf die Spur zu kommen. Tagen des Juni ging die in der Nähe wohnhafte Frau Tiet nach dem Markte, um einige Einkäufe zu machen. Als sie be zahlen wollte, war ihr Portemonnaie, in dem sich 12 Mart be fanden, aus der Kleidertasche verfchwunden und alles Suchen nach dem vermißten Gegenstand war vergebens. Aus verschie denen Umständen schloß Frau Tieß, daß fie von einer Taschen Diebin bestohlen wurde, und erbittert durch den herben Verlust nabm fie sich vor, am nächsten Markttage auf die unbekannte Thäterin zu vigiliren. Mit diesem Vorsatz betrat fte am 3. Juli den Play und der Zufall war ihr günstig. Bald bemerkte ste fich in auffälliger Weise an die eine Frau, die Räuferinnen herandrängte und im geeigneten Moment einen fühnen Griff in die Tasche der ihr zunächst stehenden Person unternahm. Db nun die Diebin zu ungefchidi war, oder ob die Frauen, gewißigt durch Erfahrung, ihre Geldbörsen an sicherer Stelle verborgen hatten, muß babingestellt bleiben; genug, die Diebin mußte den flinten Griff 15mal vergeblich wiederholen, bevor sie zu einem Resultat gelangte. Erst der 16. Versuch war erfolgreich und sie war eben im Begriff, das gestohlene Porte­monnaie in ihre Tasche verschwinden zu laffen, als Frau Ties, melde der Taschentünstlerin von Dit zu Ort gefolgt war und alle Manipulationen beobachtet hatte, dazwischen trat. Die Be stohlene hatte den Verluft gar nicht bemerkt und war daher nicht wenig erstaunt, als fte auf die That aufmerksam gemacht wurde. Die Diebin gab die Börse, welche 4 M. und 40 Bfg. enthielt, zurück und bat flehentlich, man möge doch von der Anzeige ihrer Denn diese ein Schußmann erschienen, mit dem Frau Kramer zur Polizeiwache wandern mußte, von wo war die Diebin aus fte nach Moabit   überführt wurde. Vor der Straffammer entschuldigt fich die Angeklagte mit der großen Noth, in der ste fich zur Beit mit ihren Kindern befunden habe; auch will fie den Versuch zu stehlen nicht 15mal, wie Beugin Ties behauptet, lendern nur 2 oder 3mal gemacht haben. Der Staatsanwalt beantragte für die schon vorbestrafte Angeklagt 2 Jahr 6 Mo­nate Buchthaus, und der Gerichtshof verurtheilte fie diesem An trage gemäß.

kaft, zu niefen. Mit einem fühnen Wurf schleuderte ich Kinder halber Abstand nehmen. Inzwischen war aber bereits

nun and Land. Ich aber schwamm wie ein Schwamm rch die Schwimmschule und zog Strid und Stange majestätisch hinter mir her.

Der Schwimmeister hatte

ich aber schon im nächsten Momente erholt, und während alle Anwesenden aufforderte, meine herrlichen und genialen

,, Meine Herren!

Das ist mein Schüler.... Ausgezeichnet!... Eins... zwei

Sie haben Talent!

Schwimmer!

Sehr gut!

Junger Mann,

Sie find ein Niagara

Und zu den Uebrigen gewendet, fagte er mit Stolz: Denten Sie fich, meine Herren, dieser junge Mann hat

Und er

nur vier Leftionen bei mir genommen!. iqmimmt schon wie ein Walfisch. mich Ihnen, meine Herren, bestens für den Fall, daß einer

... Ich rekommandire

Don Ihnen schwimmen lernen wollte.

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* Unter der Anklage des Schweren Diebstahls wurde gestern der Arbeiter" Julius Köhler der 1. Ferienstraf fammer aus der Untersuchungshaft vorgeführt. Der Angeklagte gehört zu jenen Menschen, die gewerbsmäßig die fogenannte Leichenfledderei", das heißt die Beraubung solcher Bersonen betreiben, welche aus Müdigkeit oder im angetrunkenen Bustande auf öffentlichen Plägen einschlafen. Röhler arbeitete" vorzugs weise im Friedrichshain  , wo er auch in der Nacht vom 29. bis

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ruhiger Staufmann einzuschlagen pflege; das ſet ſeine Schuld, die er mit achtmonatiger Untersuchungshaft empfindlich gebüßt babe aber ein Verbrecher sei derselbe nicht. Daraus ergebe fich die Freisprechung des Angeklagten in allen Puntten. Der Gerichtshof, welcher darüber einig war, daß die Buch führung des Angeklagten eine ganz abscheuliche war, hielt nur einen Fall der Untreue und einen Fall des Betruges für ers wiesen und verurtheilte den Angeklagten zu einem Jahr Ge fängniß unter Anrechnung von 4 Monaten auf die Untersuchunge haft und 1000 M. Geldbuße event. noch 100 Tage Gefängniß Um 6 Uhr war die Sigung erst zu Ende.

Vereine und Versammlungen.

Polizeilich aufgelöst wurde die am Mittwoch im Wedding Part" abgebaltene Versammlung des Vereins zur Wahrung der Intereffen der Miether des Norden Berlins  . Nachdem der Vorfigende die Zwecke und Biele des Vereins flare gelegt und nochmals den Aufruf aus dem Berliner Bolts blatt" verlesen, sprachen noch die Herren Glänert, Weise und