die sie die deutschen Arbeiter hinein falle« lasten wolle«. Dieselben Herren, die Periode um Periode leichten Herzens für die Verlängerung deS Sozialistengesetzes gestimmt haben und in Zukunft dafür stimmen werden, die rn ihrer Preste und in ihren Wahlaufrufen sich sogar dieser ihrer Thaten rühmen, die weder für die Handlungen eines Zhring- Mahlow ein Wort des Tadels oder gegen den Putt- kamer'schen Streikerlaß eine Verwahrung hatten, die an Wahltagen auf den Werken, wo sie als AuffichtSräthe oder Direktoren maßgebenden Einfluß haben, es dulden, daß die Arbeiter in Bezug auf ihre politische Gesinnung in brutalster Weise vergewaltigt werden, die in Bochum und Dortmund , And wo sie sonst herrschen, daS System eingeführt haben, daß die Arbeiter kolonnenweise und unter strengster Aufsicht an die Wahlurne getrieben werden, um dort gegen ihre Ueberzeugung zu wählen, die wollen jetzt mit ihrer Zeitung „eine Annäherang zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern anbahnen" und dem„Mißtrauen gegen die Absichten der Gesetzgeber und humanen Arbeitgeber" entgegen wirke». Hat man je etwas Unverschämteres erlebt? Die Arbeiter sollen den Vertretern und Schützern des Sozialisten- gesetzes Vertrauen entgegen bringen; sie sollen an die humanen Absichten jener glauben, die die Arbeiter um das heiligste Recht deS freien Mannes, um die uneingeschränkte Bethätigung seiner staatsbürgerlichen Rechte, betrogen haben und in alle Zukunft betrügen werden! Für wie dumm halten denn die Herren Hammacher, Oechelhäuser und Miquel, dieses Gründertrifolium, die die deutschen Arbeiter? Die Herren scheinen die Arbeiter mit jenen dividendenlüsternen Philistem zu verwechseln, die ihnen zu Anfang der siebziger Jahre ja allerdings prächtig auf den Leim ihrer„Prospekte" gegangen sind. Aber sie täuschen sich; bei den Arbeitern, wo wirthschaftliche Ge- schäfte so wie so ausgeschlossen sind, sind auch keine poli- tischen Geschäfte zu machen, denn sie kennen ihre Pappen- heimer und sagen sich: „Nur die allergrößten Kälber Wählen ihre Schlächter selber." Ihm äapiW der fa�rilordmingeti. Die„Deutsche Metallarbeiterzcitung" reproduzirt das in unserer Nummer 21 mitgetbcilte Strafenverzeichniß der Braun- schweiger Stahlhütte und fügt hinzu: „Es scheint übrigens, daß unter den deutschen Stahlwerks- desttzern eine Vereinbarung über die Verhängung gleichmäßiger Strafen getroffen wurde. Vor uns liegt eine„Fabrikordnung für die Arbeiter des Grafenberger Stahlwerks Düffeldorf- Grafen- derg", nach deren Strafbestimmungen fast die nämlichen„Reate" mit den gleichen Strafen belegt find wie in Braunschwcig. Wenn man ein solches Machwerk liest, so drängt fich bei jedem Paragraphen die Ueberzeugung auf, daß solche„Brotaeber" den Ardeiter nur als Arbeitssklaven betrachten. Das ist kerne Fabrik- oder„Arbeiterordnung", sondern ein Strafgesetz, diktirt von der Laune übcrmütbigstcn Protzenthums. Schon gleich§ 1 giebt
einen Vorgeschmack: „Die nachlolgende
Arbeiterordnung verlritt die Stelle
eines zwischen dem Arbeitgeber und Arbeitnehmer geschlossenen Vertrags und ist von jedem Arbeiter vor dem Antritt der Arbeit zu unterschreiben u. f. w." Denen, die diesen„Vertrag" unterschreiben, kann man ge- trost mit dem Dichter der göttlichen Komödie zurufen:„Die Ihr hier eintretet, laßt alle Hoffnung draußen." § 3 destimmt, daß jeder im Schichtwechsel stehende Ar- bester mindestens 10 Minuten vor Beginn der Schicht auf der Arbeitsstelle sein muß, damit sein Meister in der Lage ist, die Zahl der Anwesenden festzustellen und die etwa ausbleibenden Leute aus der abzulösenden Mannschaft oder der Reserve zu ersetzen. § 5 sagt, daß eventuell auch nach Feierabend, des Nachts und an Sonn- und Feiertagen gearbeitet werden muß, wofür es indeß nur den normalen Lohn oder Akkord giebt. Diese Bestimmung ist dem§ 105 der Gewerbeordnung zuwiderlaufend. Aus den Strafparagraphen sei in Kürze hervorgehoben: 1—6 Mark Strafe wegen Widersetzlichkeit und Un- gezogenbeitgegen Meister und sonstige Vorgesetzte.(§ 7.) 1—3 M Strafe wegen Zuwiderhandlung gegen Anord« imngen der Meister.(§ 7.) ö M., im Wiederholungsfälle sofortige Entlassung, wer den bestimmten Ein- und Ausgang nicht nimmt, sondern Thore, Zäune ic. übersteigt.(§ 8.) v 25 Pf. bis 5 M. für Versäumnrß von mehr als 10 Min. nach dem Läutm bei Beginn oder während der Schicht; dieselbe Strafe trifft den, der ohne Erlaubniß die Arbeit verläßt oder versäumt.(§ 9.) kam noch immer nicht. Die Gatten erklärte« sich das Ausbleiben damit, daß sie gewiß irgend- wo zum Mittag geblieben wäre, und setzten sich zu Tisch. Sie sprachen davon, daß, wenn sie bald zurück- kehrt, man durchaus bei diesem herrlichen Wetter eine Spazierfahrt zu Kahn machen müßte. Kaum war der Kaffee servirt, so wurde die Klingel gezogen.„DaS ist„sie"," sagte Maluga. „Sie hat vielleicht noch nicht gespeist," beunruhigte sich Polixena. Jn'S Zimmer trat aber nicht Ewgescha, sondern das Stubenmädchen mit einem Brief. Die Handschrift der Adresse machte Maluga erschrecke«— es war die Gwgescha'S Das Vorgefühl irgend etwas Schrecklichen preßte ihm hie Kehle zusammen.„Von ihr!" stöhnte er. „Von Ewgescha?" verwunderte sich Polixena. Un- aeduldia zerriß Maluga da« Kouvert und begann zu lese». „Was ist geschehen? Ist Sie erkrankt?" fragte Polixena, als sie das Gesicht Maluga's erbleichen sah. Er hatte schon gelesen, der Brief zitterte in seiner Hand. „Ewgescha! Meine Einzige, meine Theure!" stöhnte er. Polixena nahm den Brief, las ihn und«einte, Der Brief hatte einen kurze« Inhalt: „Verzeiht, meine theuren Eltern, den Gram, welchen ich Euch durch mein Handeln bereitet habe. Ich kämpfte mit mir und kam zu der Ueberzeugung, daß ich nicht anders handeln kann und soll. Ihr seid Beide gleich gut zu mir; im letzten Jahre habe ich aber dadurch Viel gelitten, daß ich auf Kosten Papa'S lebte. Verzeiht mir und beunruhigt Euch nicht; auch sucht mich nicht.— Ich kann nicht zurückkehren. Ich küsse Euch und die Geschwister inniglich." Die Anwesenheit deS Stubenmädchens, welches ge- kommen war, das Kaffeegeschirr zu holen, veranlyßte die Gattin, sich zu fassen. Polixena trocknete ihre Thränen.
auf den vor ihm stehenden Leuchter und dachte:„Sie sühnt
Wer seinen Posten verläßt, bevor sein Ablöscr zugegen ist, oder wer bei Ausbleiben des Letzteren über die Zeit von 15 Minuten dies nicht anzeigt, zahlt bis zu 5 M.(§ 10). Zuwiderhandlung gegen die Vorschriften des Reinhaltens der Werkplätze. Gebäude, Fabrikplätze, Arbeitsstellen-c. lostet 50 Pf. bis 3 M.(§ 11.) Wer unbefugt Maschinenräume, Kesselhäuser-c. betritt, zahlt 1— 5 M.(§ 12.) Wer aus anderen als kurzen Pfeifen raucht, verfällt in eine Strafe von 25 Pf. bis 3 Ä. Walzer, Wärmer, sowie deren Gchllfen dürfen nur während ihrer Ruhezeit rauchen. (Auch das nur aus kurzen Pfeifen?) Junge Leute unter 18 Iah- ren dürfen in den Ardeitsräu-nen nicht rauchen. Zuwiderhand- lung kostet die obige Strafe.(§ 13.) Das Branntweintrinken in der Fabrik und das Ein- dringen deffelden wird mit 1 bis 5 Mark bestraft, Trunkenheit mit 3 Mark, im Wiederholungsfalle mit sofortiger Entlassung. (§ 14). Wer während der Arbeitszeit schläft, zahlt 1 bis 5 Mark. Heizer rc. zahlen in diesem Falle sowie bei Äranntweintrinken die doppelte Strafe. Wird ein Dampfkeffel oder Sicherheitsap parat nicht richtig funttionirend gefunden, kann der Wärter mit 3 bis 20 Marl destraft werden, im Wiederholungsfalle mit Entlastung.(§ 15.) Meister und Gesellen hasten solidarisch für das ihnen übergebene Material, alle Verfehlungen gegen die Detalldestim- mungen ziehen eine Strafe von 1—10 Ä. nach fich. Das Mitnehmen von Werkzeugen, Erbrechen von Schränken u. s. w., sowie das Uedersteigen eingefriedigter Plätze wird als dringender Verdacht der Untreue betrachtet und wie oben de- straft.(§ 16.) Wer mit Geräthen, Handwerkszeug, nicht nach Vorschrift umgeht, wer fich Verschwendung von Oel , Fett und anderen Materialien zu schulden kommen läßt, zahlt„zur Abwechslung" 1—5 M. und kann außerdem zum Schadenersatz herangezogen werden.(§ 17.) § 18. Es wird ferner bestraft: Das Durchstoßen unver- brannter Kohle durch den Rost und das Herausfahren derselben, das Verbergen verwalzter Packete:c., mit l-2M., Verderben des Fabrikats, Lieferung schlechten Fabrikats mit 1—10 M., schlechtes Anheizen der Oefen mit 1—5 M., das Zerbrechen von Walzen und Maschinentheilen durch Leichtfertigkeit, sowie daS Durchgehenlaffen der Zangen mit 1—10 M." DaS find also die Paragraphen, die von den Pflichten der Arbeiter und den Strafen bei Verfehlung gegen dieselben handeln. Was haben aber die Arbeiter für Rechte? Man höre: „§ 21. Beschwerden wegen verhängter Strafe oder sonstige Reklamationen und Anliegen find bei dem Betriebsführer auf dem Bureau vorzubringen, doch dürfen fich zu diesem Zweck nie mehr als zwei Personen gleichzeitig einstellen."(!) Die Arbeiter haben also das„Recht", den Teukel bei seiner Großmutter zu verklagen. Ueber die standrechtsähnliche Be- stimmung betreffend das„Zusammenrotten" ron mehr als zwei Personen ist schon gar kein Wort zu verlieren. Was wird nun aus den Strafen? „§ 19. Die Strafgelder fließen in die Krankenkasse — nun kommt der hinkende Bote!— sofern fie nicht als Ersatz wirklich verursachten Schadens dienen müssen." Da haben wirs. Den Schaden taxirt natürlich der Fadri- lant, er ist also Gesetzgeber, Ankläger, Richter und Exekulor in einer Person. Was da wohl für die Krankenkasse übrig bleiben wird? Und um die„freie Vereinbarung" richtig zu illustriren, de- stimmt§ 20, daß„sonstige zur Aufrechterhaltung der Ordnung zu treffenden Bestimmungen durch Anschlag zur Kenntniß ge- bracht werden und eben so zu beachten find wie dieses Regle- ment". Punttum! Ende gut, alles gut.§ 22 bestimmt, daß, wer ohne ver- tragemäßige Kündigung austritt, den Anspruch auf den ver- dienten Lohn verliert, abgesehen von den evmt. im Wege der ZiviMage zu erhebenden Ansprüchen. Damir find wir am Ende. Ist eine solche„Fabrikord- nung" nickt' wirklich ein Skandal, ein grober Unfug? Für jedes kleinste Versehen haben diese modernen Diakonen eine Strafe, damit ja nichts vom„Entbehrungslohn" verloren geht. Den Profit, der aus der Produktion resuliirt, stecken die Herren selbst ein, jedes Restka während des Arbeitspro-effes wälzm fie auf die Arbeiter ab. Wir brauchen nichts mehr hinzuzufügen. Wem aber unsere Uederschrift„Lohnzwackerei" als zu mild er- scheinen sollte, dem ist es unbenommen, für die zweite Silbe eine andere mit ebensoviel Buchstaben zu setzen, wodurch die Sache dann richtiger bezeichnet sein dürfte. Politische Ueberstcht. Da« Wahlrecht ia Gefahr. Der Sieg der Kartellbrüder bei der letzten Reichstagswahl— wenn man von einem Sieg reden kann, wo es fich nur um ein gelungenes Schelmenstück handelt— kostete uns die dreijährigen Legislaturperioden und beschränkte die Ausübung des Wahl rechts.
der Eltern Sünden; die Tochter hat den Vater verlassen!" Er stöhnte unter dem heftigen Schmerz der Seele. „Höre mich," sagte Polixena,„läßt sich denn wirklich nichts erdenke», damit fie wiederkehre?" „Sie müßte von neuem geboren werden und dann eine andere Natur haben," entgegnete er in Verzweiflung. Er fühlte sich in hohem Grade unglücklich. „Vielleicht wirst auch Du mich verlassen, Polixena?" brachte er fast unter Thränen hervor. „Was willst Du mit dieser Frnge?" „Ewgescha hat auch ihre» Verlobte« und mich geliebt und doch uns Beide verlassen. „Sie hat Nikolai Awdeitfch nicht geliebt, sonst hätte sie ihm nicht wegen dieses Vorfalls entsagt." „Bei solchen Menschen, wie Ewgescha, kann die Liebe selbst durch eine That vernichtet werden." „DaS begreife ich nicht; dem wahrhaft Geliebten ver- zeiht man alle Sünden." Beide schwiegen. „O, wie gehen wir mit unseren Kindern auseinander," sprach Maluga,„wir erziehen sie, wir bilden uns ein, daß fie nach unseren Anschauungen handeln werden, und sie—; wir wandeln gleich Mondsüchtigen an Abgründen entlang; e« ruft uns Jemand zu, und wir müssen sehen, daß unsere Kinder verloren sind." Der helle Tag des alten Weibersommers verwandelte fich in eine herbstliche Dämmerung für die Behausung Maluga's. (Fortsetzung folgt.)
Aus Kunst und Zeven . Die Rajohs, Waharajahs und andere indische Prinzen haben fich wahrhaftig nicht über die Engländer zu beklagen; die englische Regierung erzieht sse, ernährt fie, läßt fie spazieren führen, und bat soeben ihrer Güte die Krone aufgesetzt, indem fie zu deren Gebrauch ein kleines Buch herausgegeben hat mit
Seitdem haben die Kartelldrüder fich, in Preußen wenigstens, gezankt; und das Kartell wurde gekündigt. Allein Kartelldruda schlägt fich, Kartellbruder verträgt fich— fie liegen einander wieder in den Armen, Bennigsen ist„Exzellenz" geworden und damit find die letzten Skrupel gefallen. Genug— die Versöhnung hat statwefunden, und natürlich soll das Voll die Kosten bezahlen. Ztachdem man die Ausübung des Wahlrechts beschränkt hat, will man j.tzt dem Wahlrecht selbst direkt zu Leibe gehen. Seit Wochen begegnen wir in nationaliideralen Blättern allerhand Andeutungen über die Nothwendigkeir, das Wahlgeheimniß aufzuheben und die geheime Wahl durch die öffentliche Wahl zu ersetzen. Und die„Nationalliberale Kor- rcsponvenz", das amtliche Organ der„patriotischen" Hampel- und Umfallmänner, bat jüngst ganz deutlich erklärt, die Frage der Abschaffung des Wahlgeheimnisses sei„diskuttrbar". Und das„Leipziger Tageblatt " hat bekanntlich den sauberen Vor« schlag mit Hurrah begrüßt. Die„Frkf. Ztg." äußert fich über die Angelegenheit u. a. wie folgt:„..... Bekanntlich hat eine freifimüge Parteiversammlung in Königsberg anfangs dieser Woche in einer Resolution den Wunsch nach Einführung des geheimen Wahlrechts ausgesprochen.(Als ernsthaft ist dieser Wunsch natürlich auch nicht zu betrachten. Red. d...B. V.") Diese Resolution nimmt die„Nationalliberale Korrespondenz" zum Anlaß, um folgendes zu sagen:„Wenn die Deutsch- freifianigen unausgesetzt das bestehende Wahlrecht in den Einzelstaaten angreifen und untergraben, werden st: fich nicht wundern können, wenn von gegnerischer Seite die Frage aus- geworfen wird, ob man nicht lieber das Reichstagswahlgesetz auf der Grundlage des Landtagswahlgesetzes rcformiren soll" Man steht, daß in der Beurtheilung dieser Frage das„Leipziger Tageblatt " besser über die Stimmung in der nationalliberalen Partei unterrichtet gewesen ist, als das offizielle Organ der- selben. Es ist mit dem Liberalismus in der nationallioeralen Partei allerdings sehr well gekommen, wenn man mit solchen Drohungen die Wiederholung einer Forderung unmöglich machen will, welche zu allen Zeiten auch in dem Programm des gemäßigtm Liberalismus gestanden hat. Es ist seit lange ver Fall, daß die Nationalliberalen fich immer mehr von jenen selbstverständlichen Forderungen des Liberalismus entfernen und immer leichteren Herzens alles das über Bord werfen, was ctaa noch ein Hindemiß zum vollständigen Aufgehen in die Reaktion sein könnte. Sie find auch vor fünf Jahren keine Helsen mehr gewesen. Aber damals haben fie es doch noch für seldstverständ» lich erklärt, daß fie an einer Aenderung des geheimen Stimm- rechts im Reiche niemals theil nebmen würden. Herr tzobrecht wenigstens hat damals fich demüht, jeden Zweifel daran, daß er und seine Freunde Gegner des geheimen Wahlrechts seien, zu widerlegen. Er sagte ausdrücklich:„Ich stehe in keine« prinzipiellen Widerspruch gegen die Einführung des geheimen Wahlrechts; im Gegentheil, ich benutze diese Gelegenheit, aus- drücklich zu erklären, daß ich wie meine politischen Freunde eine» solchen Widerspruch nicht erheben wollen. Ja, viele unter uns, und gerade solche, in deren Gegend eine starke Fabrikbevölkerung lebt, haben den dringenden Wunsch, daß das geheime Wal»- recht so bald als möglich eingeführt werde." Diese platonisch« Liebe zur oeheimen Stimmabgabe ist seitdem merklich kälter ge- worden. Gerade in den Gegenden mit starker Fabrikdevölkemng hat die nationalliderale Partei durch Manipulationen un- würdigster Alt die geheime Stimmabgabe auch bei den Reichs- tagswahlen thatsächlich außer Kraft gesetzt. Die Wahlprüfungs- alten des Reichstags enthalten dafür Belege in reicher Auswahl und von niederdrückender Gewalt. Diese Handhabung des Reichswahlrechtes seitens hervorragender nalionalliberaler Männer zeigt besser als alle Expektorationen nationallideralcc Blätter die wahre Meinung dieser Partei über das geheime Stimmrecht! und wenn man der wohlwollenden Behandlung dieser Frage im offiziellen Parteiorgane fast allseitig ohne Zweifel begegnete, f? wird man gern dereit sein, diese neueste Aufdeckung national- liberaler Adstchten als die ehrliche Meinung der Parteileitung aufzufassen."— So die„Frankfurter Zeitung ". Die That- fachen find durchaus richtig dargestellt Es hieße Vogelstrauß- politik treiben, w llten wir uns verhehlen, daß wir es nicht in» bloßen Zeitungsschreiber Einfällen zu thun haben, sondern mit einem wohlüberlegten Plan>ur Vernichtung unseres vornehmst� Grundrechtes. Wir sagen: Vernichtung! Denn wer vo« Wesen des allgemeinen Wahlrechts und von den herrsch nde» politischen und ökonomischen Zuständen, auch nur den entfernteste» Begriff hat, weiß, daß das allgemeine Wahlrecht ohne gehei»« Stimma gäbe ein Messer ohne Klinge ist. Und wieder find m die Nationalliberalen, welche der Reaktion die Handlangerdienste leisten und fich zur verächtlichen Rolle der Freibeitshenker her- geben wollen. An die Wähler Deutschlands aber richten w» die ernste Mahnung: Seid auf der Hut! Haltet scharfe Wacht- Sebt den kartelldrüverlichen Umsturzmännern auf die Finger- Schützt das allgemeine, gleiche, dirette und geheime Reichstags- Wahlrecht! Ueber de« Kfond der Porarbeite« der nächstes Jahr stattfindenden Pariser Weltausstellung, welche nicht nur von unseren Regierungen und dem Gros der I»- dustriellen negirt wird, sondern von der auch der größte The» unserer Presse nur in wegwerfendster Weise zu reden fich a»- dem Titel:„English Etiquette for Jndian Gentlemen", das Herr» W. T. Webd, Beamter des Departements des öffentlichen Unter- richts in Bengalen, zum Verfasser hat. Es ist eines der lustig- sten Dinge von der Welt. Man liest darin zum Beispiel, daß es nicht von gutem Geschmack zeugt, wenn man auf einem die entblößten Schultern von europäischen Damen betast?' Ebenso wird es verboten, denselben in zu lebhaften Gesten d» Bewunderung zu zeigen, welche ihre Schönheit erregt Shocking! Nun wissen ja die indischen Prinzen, wie fie in 3»- kunft fich gegenüber dekolletirten Ladies zu benehmen Hades- Ader was werden fie sagen, wenn fie lesen, daß es verboten tst' zu husten, zu gähnen, fich den Kopf zu kratzen und bei« Sprechen zu gestikuliren? Werden fie nicht erstaunt sein, man ihnen Dinge verbietet, welche die Engländer selber f1® fortwährend erlauben? Ferner verbietet man ihnen, Tabak uim Betel zu kauen, und ein ganzes langes Kapitel ist dem Schnaube» der Nase gewidmet. Im Kapitel von der Kleidung heißt e» u. A.:„Es wäre nöthig, Strümpfe zu tragen, die in Euro»» alle Welt habe, sogar die Damen.". Don einer Mi»derherstell»«a de« Krhnermöge»' nach ilOjähriger Blindheit theilt David Mc Keown folge»- den interessanten Fall mit, den wir seiner großen Selten«-'. wegen nach der„Allgem. Medizin. Zentr.- Ztg." rcproduzrre»' Ein 63jährigkr Mufiker hatte fich dem Verfasser im Jahre l88,, zum ersten Male vorgestellt. Im Alter von U Jahren om derselbe infolge von Blattern das Sehvermögen auf beivc> Augen eingebüßt und war somit mehr als 60 Jahre bn»' Bei der Untersuchung zeigte fich. daß dem rechten Auge» Lichtperzeption vollkommen fehle, während das Projekiron- vermögen(für Schatten) des linken Auges noch gut Im Zentrum der linken Kornea defand sich eine dichte tj'. zität, die weit in die obere Kornealhälste übergriff, die Iris ringsum an den Rand des opacen Kornealthe-� angewachsen war. Verfasser machte die Jrideltomie. A.,, der Operation zeigte fich in der künstlichen PuV> die entsprechende Kornealpartie ein wenig milchig getrübt!�.., Gebrauch des Auges war insofern etwas behindert, als die ville etwas nach oben angelegt war und dos Auge vor� Operation stets nach oben gerichtet erschien, so daß jetzt Sehakte eine beträchtliche Anstrengung des Muse, rectus ü nothwendig war. Das Vorbandensein oder Fehlen der ließ fich nicht konstatiren, auch Versuche mit Gläsem erg�„, zwar kein praktisch greisbares Resultat, doch war das SeY jf mögen wieder hergestellt worden. Der Patient, der ftuh«* p# Führung oder wenigstens eines Stockes beim Gehen dur»