'Beilage zum Berliner BolNlatt.«3B33rB33*t0OVMr. Ä33.Donnerstag, den 4» Oktober 1888.5. Iatzrg.SöfipfEicRigcfe|getung in#tanlreic&.Heber dieses Thema dringt die„Allgemeine Zeitung" nach-folgenden informirendm Artikel, den wir zur Kenntnis; unsererLeser bringen, ohne uns damit mit allen darin wieveracgedenenAnfichten und Urtheilen einoeistanden zu erklären. Das Blattschreibt:�uch Frankreich geht jetzt daran, eine besondere Fürsorgefür ren im Berufe verunglückten Arbeiter zu treffen, und allemAnscheine nach wird dies auf dem Wege der Hastpflichtgesetz-gc bring geschehen.Schon vor fast einem Jahrzehnt haben die Bestrebungenun Parlament begonnen, die Haftpflicht durchzusetzen; siescheitenen aber bis jetzt an dem Widerstand der berheiligtenKreise, an der Zerfahrenheit der Meinungen über diesen Punkt,an allerlei politischen Verhältniffen, welche eine gedeihlicheReformarbeit erschwerten. Im Laufe der Jahre haben fich dieAnsichten aber doch einigermaßen geklärt, eine ausgedehnteLiteratur hat sich des Gegenstandes bemächtigt und zum Thellwenigstens Stimmung für die Rothwendigleu einer Reform aufdem in Rede stehenden Gebiete gemacht; die sozialen Bedürf-niffe und Zerwürtniffe find schärfer hervorgetreten und endlichübt auch das Beispiel Deutschlands, hinter dem man nichtzurückstehen will, gleich wie in anderen Punkten eine erheblicheAnziehungskraft aus. So ist es gekommen, daß ein ausführ-lichcr tzastpflichtgcsetz-Entwurf bereits die zweite Lesung in derKammer passtrt hat und aller Wahrscheinlichkeit nach ent-weder Gesetzeskraft erlangen, oder, falls dies doch noch ver«eitelt würde, die künftige Gesetzgebung wesentlich beeinflussendürste. Die jetztige Kammermehrheit ist dem Entwürfe günstiggeitrmmt und hat ihn im Wesentlichen bei der zweiten Lesungallen Anfechtungen gegenüber aufrecht erhalten» welche zumeistvon der Rechten ausgingen, deren Stimmung zum Schlüsse derDebatten im Juli in ziemlich offene Gegnerschaft umgeschlagenrst. Dre Opposition innerhalb und außerhalb der Kammer hofftjetzt nur mehr auf den Senat, der, wie man gesagt hat, etwasweniger durch die Rücksichten auf die Wählerschaft beeinflußt sei,durch welchen Ausspruch übrigens das beredteste Zeugniß für diePopularität des gesetzgeberischen Gedankens abgelegt wurde. Obfich aber der Senat der Strömung, die Arbeiterfreundlichkeitendlich einmal durch nachhallige, so dringlich gewordene Re-formen zu bethätigen, wird entziehen können, oh er die Handdazu bieten wird, das Werk nochmals zu verschleppen, rst dochwohl etwas staglich.Das Gesetz— oder wenn man will der Entwurf— sucht,tote schon oben angedeutet, die Fürsorge für den von einemUnfall betroffenen Arbeiter auf dem Wege der Haftpflicht zubewerkstelligen; es ist well schärfer gehalten als die sonst be-kannten Haflpflichtgesetze und vermeidet daher mancherlei Halb-bellen und Unvollkommenheiten hinsichtlich der Begründung derHaftpflicht, nicht aber ohne in anderer Hinficht erhebliche Un-Vollkommenheiten und Schwächen aufzuweisen, lieber diesePrinzipien frage— Haftpflicht ohne V erstcherungszwang oderobligatorische Unfallversicherung— war man allerdings nichtvollkommen einig, die Majorität entschied sich jedoch für erstcre.In jeder Beziehung sonderbar war die Haltung der Regierung,sie nahm während der ganzen langen Debatte anläßlich der ent-scheidenden zweiten Lesung eiaentlich nur das Wott, um zuei klären, daß sie mit dem Gesetz nicht einverstanden sei, sieziehe die obligatorische Unfallversicherung vor, finde den Gel-tungsbereich zu weit gezogen»c., lade indessen die Kammer ein»dem Kommisfionsentwurfe die Zustimmung zu crtheilen, dennes komme zunächst darauf an, daß ein derartiges Gesetz zuStande komme; was daran die Erfahrung später als schlechterweise, könne ja immer geändert werden. In dieser Re-signaiion verharrte die Regierung auch fernerhin und ließdie Kammer in stummer Passivität beratben und beschließen.Kann fich ein Parlament eine angenehmere Regierung wünschen?«so fam es auch, daß die Verficherungspflicht ohne Gefahr einerB hmderung des Gesetzes durch die Regierung abgelehnt wer-den konnte.Rad) den Beschlüssen der Kammer hat nun das Gesetz imWesentlichen folgenden Inhalt: Alle Arbeiter und B.amte, be-ntaitigt in Fabriken, Manufakturen, Werften und vergleichenÄineilSpläyen, Trans Portunternehmungen, Bergwerken, Grübe-reien und Überhaupt in Betrieben, bei denen Arbeitsverrichtungenmit einem mechanischen Motor in Verwendung stehen, habenbei eingettetenem Unfall— beziehungsweise wenn der Tod er»folgt, ihre Hinterbliebenen— gegen dm Unternehmer einenAnspruch auf Entschädigung; der Anspruch des Verunglücktenentfällt nur, wenn er den Anfall adstchllich herbeigeführt hat.Wie man sieht, ist das Kleingewerbe und die Land- und Forst-wtrthschaft. soweit sie sich nicht der Kraftmaschinen bedienen,ausgeschloss.n— ein Punkt, welcher eine erheblicheRolle bei den Debatten spielte. Doch hören wirdas Gesetz weller. Die Entschädigungen find wiefoist festgesetzt. Im Falle dauernder vollständigerArbertsunfahigkeit gebührt eine lebenslängliche Rente„je nachden Umständen" von höchstens zwei Drittel und mindestenseinem Drittel des durchschnlltlichen Jahreslohnes(wobei einVerdienst über 4000 Fr. außer Anrechnung bleibt), sowiewiederum mindestens von 400 Fr. für Männer. 250 Fr. fürFrauen. Bei theilweise dauernder Arbeitsur fähigkeit wird dieRente nach Maßgabe der verbliebenen Arbeitsfähigkeit entsprechendherabgesetzt. Im Falle des Todes gebührt ein Bepräbnißgeld,dann eine Rente für die Wittwe, sowie unter gewissen Voraus-setzungen für den Wittwer im Betrage von 20 pCt. des Lohnes,dann für die K ndir bis zum vollendeten 14. Lebensjahre von15-50 pCt., je nach ihrer Zahl und dem Vorhandensein einerWittwe. Tntt nm eine zeitliche Arbeitsunfähigkeit, jedoch vonmindestens drei Tagen, ein, so hat der Arbeiter Anspruch aufdie Heilungskosten bis zum Betrage von 100 Fr., sowie während höchstens drei Monaten auf eine Entschädigung im Be-trage der Hälfte des mittleren Lohnes, welche jedoch nichtunier einem und nicht über 2% Fr. bemessen werden darf.Diese Hellkosten, sowie die zetttiche Entschädigung kommenauch dem dauernd beeinträchtigten Arbeiter zu; letztere hört nurauf. sobald die früher erwähnten Renten in Kraft treten.« diesen Bestimmungen geht hervor, daß der französischew> jn mehreren Beziehungen ungünstiger gestellt werdenIn+L v der deutsche; so wird das Normale der Rente bei abso-Erwerbsunfähigkeit, im Deut,chen Reich zweideusverdienstes, in Fiankreich zum Maximum;ficherung) ein Er sich% die Heilkosten, sowie eine EntschädigungMUMMZrntl toJW iu Iii»«,« I-in�w�-u!l»la»d itlltÄÄÄtÄ Ä1 Szösischen Ar better ist es auch, daß die zcittiche Entschädigungwährend der erwähnten hundert Tage nicht über 2i Frks. perTag bemessen werden darf; dies läßt die Bestimmung, daßsie eigentlich die Hälfte des Lohnes ausmachen soll, angesichtsder Lohnverhältniffe in Frankreich in vielen Fällen illusorischerscheinen.Ganz besonders bedenklich ist es, daß das Gesetz fürdie Rente bei dauernder gänzlicher Erwerbsunfähigkeit keinenfixen Satz bestimmt, sondern sie je nach Umständen voneinem Drittel bis zu zwei Dritteln des Lohnes aufsteigen läßt.Im Gesetze ist dabei nicht gesagt, welche Umstände es find, dieda maßgebend sein sollen; aus den Kammerdebatten ist aber zuentnehmen, daß man in erster Linie an eine Berückfichttgungdes etwa seitens des Arbeiters vorhandenen Verschuldens beiHerbeiführung des Unfalles dachte. Warum dies gerade nur indiesem einen Fall gellen und nicht auch bei den sonstigen, diesich ergeben können, z. B. beim Tode des Verunglückten, beiblos zeitlicher Arbeitsunfähigkeit, ein solches Abwägen derSchuld und Nichtschuld stattfinden soll, ist nicht recht einzu-sehen; konsequent ist es jedenfalls nicht. Besser wäre es stci-lich gewesen, diese verzweifelte Schuldstage gänzlich außerSpiel zu lassen und diese ewige Quelle von Sttetttgkeiten zuverstopfen.Für die Geltendmachung der Ansprüche ist ein abgekürzterRechtsgang eingeführt; das Verfahren nimmt seinen Ausgangvon einer Unfallanzeige, welche den Unternehmern zur Pflicht ge-macht ist. Den Arbeitern wird unentgettlicher gerichtlicher Bei-stand gewährt. Abmachungen zwischen Arbeitgeber und Arbeit-nebmer, welche gegen das Gesetz verstoßen, find rechllichnull und nichtig.Eine Verstcherungspflicht existirt nicht, die Unternehmer findjedoch verhalten, auf Verlangen der Bezugsberechtigten in diestaatliche Jnvaltdenkasse entweder ein Kapital einzuzahlen, welchesdie Leistung der zuerkannten Renten verbürgt, oder in andererWeise die Zahlung dieser Renten sicher zu stellen. Die 1868gegründete staatliche Unfallveificherunaskasse wird Kollelliv-Ver-ficherungen entgegennehmen, ebenso ist eine gewisse Verbindungder staatlichen Altersrentenkasse sowohl mit den etwa zur Bil-dring gelangenden wechselseitigen Verficherungsverbänden derUnternehmer gegen die Haftpflicht, als mit der staatlichen Un-fallversicherungskaffe hinsichtlich der aus der Uebernahme vonVersicherungen entspringenden Gebahrungen vorgesehen.Das also ist im Wesentlichen der Inhalt des neu beschlossenenGesetzes; trotzdem daß man so wett ging, als man gehen zukönnen glaubte, find gewisse Mängel des Haftpflichtsystems dochnicht beseitigt. Die unerquickliche Schuldfrage ist nicht gänzlicheliminirt, dem im Dienste verunglückten Arbeiter ist keine volleSicherheit für den Empfang seiner Rente geboten; woher soll er sieerhalten, wenn der Unternehmer nicht versichert ist, die geforderteSicherstellung nicht zu leisten vermag und im Laufe derZeiten unfähig wird, auch nur die Rente zu entrichten? Einestaatliche Einflußnahme auf die Herstellung von Vor-kehrungen im Interesse der Unfallverhütung ist nicht vor-gesehen, einzig und allein wird eine Vergünstigung bei der Prä«mien-ntrichtung den Anreiz geben, in dieser Hinficht thätig zuwerden.Gleichwohl würde das Gesetz gegen den gegenwärtigenRechtczustond einen belangreichen Forlschritt bedeuten, es ver-hilft der Theorie vom rlsqve professionel zum Durchbruch,d. h. jener Anschauung, welche die bei der Arbeit und aus derArbeit erwachsenden Gefahren nicht dem einzelnen davon betroffenen Arbeiter zur Last fallen läßt, sondern den Unter-nedmungen, welche diese Gefahren erzeugten und die Arbeiterbeschäftigten, beziehungsweise den Unternehmerverbänden. Undwenngleich im Gesetze noch mancherlei Lücken und Un-Vollkommenheiten zu entdecken find, wenngleich insbesondereder im Wesentlichen nur auf die Großbetriebe(und da nichteinmal alle!) ausgedehnte Geltungsbereich des Gesetzes eineoffenbare Halbheit ist, well doch die Theorie vom pro-fejfionellen Risiko unmöglich blos zu Gunsten eines Tbeilesder Arbeiterschaft angerufen werden kann, so ist doch zu hoffen,daß der durch das Gesetz unzweifelhaft erzielte Fortschritt aufder einen Seite, die in der Praxis am schärfsten fich bemerkbarmachenden Widersprüche und Inkonsequenzen auf der anderenSeite die Gesetzgebung dazu drängen weiden, die einmal be-tretene Bahn weiter zu verfolgen und an die erste Schöpfunggleichzeitig die verbessernde Hand anzulegen. Für die französischeRepublik wäre es aber auch in politischer Beziehung von demgrößten Vortheile, endlich einmal an die Verwirklichung wenigstenseiner der so tönend verheißenen größeren positiven Maßnahmenzur Hebung der arbeitenden Klaffen zu schreiten, welche bereitslänger auf fich warten lassen, als es für Volk und Staatgut ist._blieben ist. An sogenannten„Originalen" im Sty'c der ver»storbenen„Mutter Tautenhain" und anderer mag es auch swondamats unter den Handeisleuten nicht gemangklt haben: jeden»falls darf in diese Kategorie auch jme Feigenverkäuferingerechnet werden, von der wir wissen, daß sie aufdem längst verblühten Obstmarkte zwischen der Herkules»und der Fischerbrücke achtzig Jahre lang mit ihrer Waaregehandelt hat. Was die Marltpolizei betrifft, so ruhte sie vorAtters in dm Händen des Magistrats, der indessen unter derOberaufsicht des Landesherrn gestanden zu haben scheint. Vondem Kurfürsten Albrecht Achilles, der im März des JahreS1486 aus dem Leben schied, wissen wir bestimmt, daß er überBeschwerden in Marttpolizciangelegenheiten persönlich entschied.Denn als der Handelsmann Peter Brakao sein Getreide beimVerkaufe mit dem kleineren Brandenburger Scheffel und nichtmit dem Berliner gemessen hatte, sprach er den Verkäufer frei,well fich herausstellte, daß dieser im Einverständniß mit demKäufer gehandelt hatte. Dieses Kurfürsten Sohn und Nach«folger, Johann Cicero, welcher im April 1486 die Rechte derStädte bestätigte und damals in dem Schlosse zu Cölln an derSpree seine Tage verbrachte, liebte die Ordnung und die guteSitte. Verschiedene Verordnungen, welche zwar nicht denMarttvcrkebr betrafen, geben davon Zeugniß. Mit einer ge»stempetten Marke find heute in Berlin nur die Hunde versehen;damals waren es auch die sogenannten würdigen Bettler, d. h.die arbeitsunfähigen Personen, die auf die Unterstützung derBegüterten Anspruch hatten. So hatte es der Kurfürst bestimmtund alle nicht im Besitze einer Marke befindlichen Bettler wur»den ausgewiesen. Ausgewiesen wurden auf Befehl des Landes»Herrn aber auch solche Personen, welche in einer sogenanntenwilden Ehe lebten, sofern sie der Ausweisung nicht durch diepriesterliche Trauung zuvorkamen. Diejenigen Frauen undMädchen, welche durch ihr unsittliches Treiben Aergerniß erregthatten, mußten kleine Schleier von Leinewand, sogenannteMäntelchen, über den Köpfen tragen, damit sie von den ehr»baren Frauen und Töchtern der Bürger zu unterscheiden waren.Den Maittverkehr betreffend, befahl er im Jahre 1486 denRathmannen von Berlin und Cöln, eine Fleischerordnung zuerlassen, der zufolge immer gutes Fleisch in den Scharren vor»räthig sein mußte. Heute bekümmert fich um den BerlinerFleischmarkt kein Herrscher mehr, derselbe hat deshalb aber nichtaufgehört, ein Geaenstand obrigkeitlicher Sorge zu sein, gleich»wie die anderen Nahrungsmittel einer strengen Kontrole unter»liegen.Nie Detonation eine» Kchnsse» versetzte gestern Nackt2 Uhr die Bewohner des Hauses Markgrafenstraße 76 in nichtgeringe Aufregung. Im zweiten Stocke hatte sich ein erst amSonnabend von der Zimmerstr. 78 zugezogener Chambregarnistdurch einen Schuß in die Schläfe getödtet. Die auf den Knallherbeigeeilten Wirthslcute fanden den Lebensmüden, die tödt-liche und noch mit fünf scharfen Schüssen bekadene Waffe inder Hand, bereits entseelt in seinem Bette. Was HerrnWeichatt, so ist der Name des Unglücklichen, zu diesem traurigenSchritte bewogen, ist bis zur Stunde noch nicht aufgeklärt, undbei seinem fröhlichen, stets heiteren Wesen nimmt man an, daßden früher sehr gut fiiuiiten, lebenslustigen 35jährtgen Mannentweder irgend ein unhe-lbarcs Leiden oder auch finanzielleMißstände in den Tod getrieben. Der Leichnam des Be»dauernsweithen wurde gestern Vormittag durch den polizeilichenLeichenwagen nach dem Obduklionshause gebracht, von dem erder Wahrscheinlichkeit nach in seine in der Nähe Berlins liegendeHeimath verbracht werden wird.D-» stvstalische Gebiet de« Grunetvalde» erstrecketsich bis unmittelbar an das Dorf Schmargendorf, und derForstfiskus beanspruchte auch seit 35 Jahren das Eigenthunu»recht an den zu Schmargendorf gehörigen Dahlemer- und Hunde»lehlensttaße, die beide auf der einen Seite jetzt mit Villen be-baut sind. Ein alter Separattonsrezeß, durch den das Eigen»thumsrecht der Gemeinde Schmargendorf an beiden Straßenfestgestellt war, konnte nicht aufgefunden werden, so daß dieGemeinde ihr Recht nicht nachzuweisen vermochte. Jetzt endlichist der Reziß wieder zum Vorschein gekommen, und es bat fichaus demselben ergeben, daß nicht nur die Straßen, sondernnoch mehrere Meter Land neben denselben der Gemeinde zu-zustehen. Der Forstfiskus muß nun, wie ein Berichterstattermeldet, den an den Straßen stehenden Wildzaun zurückrückenunv dazu noch einen mehrere Meter breiten Streifen an dieGemeinde abtreten.ZolMle».Kerlincr Märkte l» früherer Zeit. Die BerlinerWochcnmärkte werden bald gänzlich von der BUdfläche deSöffentlichen Lebens verschwunden sein, da fich Berlin immermehr zu einer Markthallenstadt herausbildet. Mit ihnen ver-schwindet wieder ein Stück historischen Berliner Lebens, denndie Anfänge der Berliner Märkte fallen so ziemlich zusammenmit den Anfängen der Stadt überhaupt. Schon im Mittel-alter blühte der Marktverkehr, wenn er auch erheblich einfachergestaltet war, da ihm die Mannigfaltigkeit des heutigen mitden verschiedenartigsten Erzeugnissen der modernen Kultur selbst-verständlich fehlen mußte. Die Hauptbestandtheile eines denHausbedürfnissen der Einwohner entsprechenden Marttes warenvorhanden und wurden fast täglich feit gehalten. Es fehlteweder die Taube, noch, um in der Sprache des BerlinerSchusterjungen zu reden, das Karnickel. Vielleicht handelteman damals mit Meerschweinchen noch nicht, aber im Übrigenfand man Geihier aller Art und es krähte der Hahn wie heute,wenn die Hauefrau kam, auch das Federvieh zum Gegenstandihrer Einkäufe zu machen. Die Landleute brachten Früchte zurStadt, nickt Apfelsinen und Pfirficke, wohl aber Äepfel undBirnen, Pflaumen und Kirschen in Menge. Frachtwagen. dieoft aus weiter Ferne gekommen waren, dielten vor dem Rath-Hause und der Stadtwaage, um entweder die schuldige Abgabezu entrichten oder den Preis ihrer Maaren für den Verkauf fest-stellen zu lassen. Dann kam es wohl vor, daß die Mengeneugierig fich um die Wasen sammelte, um bei den FuhrleutenErkundigungen über das Neueste einzuziehen, was fich im licbendeutschen Vaterlande ereignet hatte, denn das Zeitungsblatt,welches später in der Hand der Obstocrkäuferin erblickt wurde, wardamals noch nicht vorhanden, und den Durst nach Neuigkeitenkonnte nur die mündliche Mittheilung befriedigen. Daß im Be-sonderen der Fischhandel eine erhebliche Rolle spielte, kann nichtbefremden, denn die Spree und die Havel boten Gelegenheitzur Ausbeute genug; aber auch, was in der Nord- und Ostseeschwamm, der Stockfisch und der tzäring, mußte dazu beitragen, den Berliner Markt zu füllen, und wie der Rennthier-käse auf demselben nicht fehlte, so war auch der Bückling nichtunvertreten, welcher ihm bis heute eine steundliche Zierde ge-Gi« Fabrikbrand, bei dem vier Mannschaften unsererFeuerwebr zu Schaden kamen, wüthete gestern früh auf demGrundstück Markgrafenstraße 13. Es brannten eine Satinir-Werkstatt im Ervgeschoß und die Arbeitsräume einer Polster-möbelwerkstatt im ersten Stock des linken Seitenflügels. DerAngriff der Feuerwehr erfolgte mit der Gas- und Dampfspritzeund mit zwei großen Druckspritzcn. Als im ersten Stock dasFeuer durch das Platzen der Scheiben Luft bekam, entwickeltensich plötzlich starke Stichflammen, durch welche BrandmeisterReichel und Oberfeuermann Marficke im Gesicht und an denHänden nicht unerheblich verletzt wurden. Außerdem erlittenOberfeuermann Queilsch im Gesicht und Spritzenmann Scribsackan der Hand leichtere Verletzungen. Erst gegen%9 Uhr konntendie Mannschaften, die seit i6 Uhr thätig gewesen waren, dieBrandstelle verlassen. Die oberen Stockwerke des Gebäudesfind erhatten worden.» rl"? wird der„Voss. Ztg." aus Hamburg,2. Oktober, geschrieben: Der Uebergang von den freundlichenSpätsommertagt n zu kaltem, stürmischem Herbstwetter erfolgtesehr plötzlich. Es vertiefte sich eine in der Nordsee am Freitagerschienene Depression schnell und erzeugte dann am Sonnabend,Sonntag und Montag in ganz Deutschland Regenwetter;rn vielen Orten gingen starke Regengüsse und Hagelschauernieder. Der erste Schnee wurde aus dam Bereich der meteoro-logischen Stationen von Bodö gemeldet, woselbst am Abenddes letzten September im bottntschen Meerbusen Schnee flest.In Hamburg sank das Thermoter am Montag bedeutend und er»reichte Nachts den Nullpunkt, so daß reichliche Reifbildung statthatte. Auch jetzt ist bei 10 Millimeter Barometerstand unternormal die Witterung noch ganz unbeständig. Es durchziehenvielfach Depressionen den Westen und den zentralen TheilEuropas.Zur Maruung für Landleute, die jetzt mit der Kar-toffelernte beschäftigt sind und in dieser Zeit ihre Wohnungenohne Aufficht lassen, theilt das„B. T." einen Vorgang mit, derfich am jüngsten Sonnabend in Wegensdorf bei Alt Landsberaabgespiett hat. Um 11 Uhr Vormittags war dort in die Be»hausung der Wittwe Albrecht, während dieselbe im Garten beimKartoffelausnehmen beschäftigt war, ein Dieb eingebrochen, d-wzunächst die Kommode öffnete und durchsuchte. Da er in der-selben jedoch nichts vorfand, was ihm zum Mitnehmen geeignetschien, so sprengte er einen Koffer auf, in welchem er auch 130Mark in baarem Gelde vorfand, die der Eindringling als guteBeute mit fich nahm, worauf er die Flucht ergriff. Nach kurzerZett wurde der Diebstahl entdeckt, und nachdem festgestellt wor-den war, daß ein fremder Mann, der in der Nähe deS