' Beilage zum Berliner BolNlatt. « 3 B 3 3 r B 3 3* t 0 O V Mr. Ä33. Donnerstag, den 4» Oktober 1888. 5. Iatzrg. SöfipfEicRigcfe|getung in#tanlreic&. Heber dieses Thema dringt dieAllgemeine Zeitung  " nach- folgenden informirendm Artikel, den wir zur Kenntnis; unserer Leser bringen, ohne uns damit mit allen darin wieveracgedenen Anfichten und Urtheilen einoeistanden zu erklären. Das Blatt schreibt: �uch Frankreich   geht jetzt daran, eine besondere Fürsorge für ren im Berufe verunglückten Arbeiter zu treffen, und allem Anscheine nach wird dies auf dem Wege der Hastpflichtgesetz- gc bring geschehen. Schon vor fast einem Jahrzehnt haben die Bestrebungen un Parlament begonnen, die Haftpflicht durchzusetzen; sie scheitenen aber bis jetzt an dem Widerstand der berheiligten Kreise, an der Zerfahrenheit der Meinungen über diesen Punkt, an allerlei politischen Verhältniffen, welche eine gedeihliche Reformarbeit erschwerten. Im Laufe der Jahre haben fich die Ansichten aber doch einigermaßen geklärt, eine ausgedehnte Literatur hat sich des Gegenstandes bemächtigt und zum Thell wenigstens Stimmung für die Rothwendigleu einer Reform auf dem in Rede stehenden Gebiete gemacht; die sozialen Bedürf- niffe und Zerwürtniffe find schärfer hervorgetreten und endlich übt auch das Beispiel Deutschlands  , hinter dem man nicht zurückstehen will, gleich wie in anderen Punkten eine erhebliche Anziehungskraft aus. So ist es gekommen, daß ein ausführ- lichcr tzastpflichtgcsetz-Entwurf bereits die zweite Lesung in der Kammer passtrt hat und aller Wahrscheinlichkeit nach ent- weder Gesetzeskraft erlangen, oder, falls dies doch noch ver« eitelt würde, die künftige Gesetzgebung wesentlich beeinflussen dürste. Die jetztige Kammermehrheit ist dem Entwürfe günstig geitrmmt und hat ihn im Wesentlichen bei der zweiten Lesung allen Anfechtungen gegenüber aufrecht erhalten» welche zumeist von der Rechten ausgingen, deren Stimmung zum Schlüsse der Debatten im Juli in ziemlich offene Gegnerschaft umgeschlagen rst. Dre Opposition innerhalb und außerhalb der Kammer hofft jetzt nur mehr auf den Senat, der, wie man gesagt hat, etwas weniger durch die Rücksichten auf die Wählerschaft beeinflußt sei, durch welchen Ausspruch übrigens das beredteste Zeugniß für die Popularität des gesetzgeberischen Gedankens abgelegt wurde. Ob fich aber der Senat der Strömung, die Arbeiterfreundlichkeit endlich einmal durch nachhallige, so dringlich gewordene Re- formen zu bethätigen, wird entziehen können, oh er die Hand dazu bieten wird, das Werk nochmals zu verschleppen, rst doch wohl etwas staglich. Das Gesetz oder wenn man will der Entwurf sucht, tote schon oben angedeutet, die Fürsorge für den von einem Unfall betroffenen Arbeiter auf dem Wege der Haftpflicht zu bewerkstelligen; es ist well schärfer gehalten als die sonst be- kannten Haflpflichtgesetze und vermeidet daher mancherlei Halb- bellen und Unvollkommenheiten hinsichtlich der Begründung der Haftpflicht, nicht aber ohne in anderer Hinficht erhebliche Un- Vollkommenheiten und Schwächen aufzuweisen, lieber diese Prinzipien frage Haftpflicht ohne V erstcherungszwang oder obligatorische Unfallversicherung war man allerdings nicht vollkommen einig, die Majorität entschied sich jedoch für erstcre. In jeder Beziehung sonderbar war die Haltung der Regierung, sie nahm während der ganzen langen Debatte anläßlich der ent- scheidenden zweiten Lesung eiaentlich nur das Wott, um zu ei klären, daß sie mit dem Gesetz nicht einverstanden sei, sie ziehe die obligatorische Unfallversicherung vor, finde den Gel- tungsbereich zu weit gezogen»c., lade indessen die Kammer ein» dem Kommisfionsentwurfe die Zustimmung zu crtheilen, denn es komme zunächst darauf an, daß ein derartiges Gesetz zu Stande komme; was daran die Erfahrung später als schlecht erweise, könne ja immer geändert werden. In dieser Re- signaiion verharrte die Regierung auch fernerhin und ließ die Kammer in stummer Passivität beratben und beschließen. Kann fich ein Parlament eine angenehmere Regierung wünschen? «so fam es auch, daß die Verficherungspflicht ohne Gefahr einer B hmderung des Gesetzes durch die Regierung abgelehnt wer- den konnte. Rad) den Beschlüssen der Kammer hat nun das Gesetz im Wesentlichen folgenden Inhalt: Alle Arbeiter und B.amte, be- ntaitigt in Fabriken, Manufakturen, Werften und vergleichen ÄineilSpläyen, Trans Portunternehmungen, Bergwerken, Grübe- reien und Überhaupt in Betrieben, bei denen Arbeitsverrichtungen mit einem mechanischen Motor in Verwendung stehen, haben bei eingettetenem Unfall beziehungsweise wenn der Tod er» folgt, ihre Hinterbliebenen gegen dm Unternehmer einen Anspruch auf Entschädigung; der Anspruch des Verunglückten entfällt nur, wenn er den Anfall adstchllich herbeigeführt hat. Wie man sieht, ist das Kleingewerbe und die Land- und Forst- wtrthschaft. soweit sie sich nicht der Kraftmaschinen bedienen, ausgeschloss.n ein Punkt, welcher eine erhebliche Rolle bei den Debatten spielte. Doch hören wir das Gesetz weller. Die Entschädigungen find wie foist festgesetzt. Im Falle dauernder vollständiger Arbertsunfahigkeit gebührt eine lebenslängliche Renteje nach den Umständen" von höchstens zwei Drittel und mindestens einem Drittel des durchschnlltlichen Jahreslohnes(wobei ein Verdienst über 4000 Fr. außer Anrechnung bleibt), sowie wiederum mindestens von 400 Fr. für Männer. 250 Fr. für Frauen. Bei theilweise dauernder Arbeitsur fähigkeit wird die Rente nach Maßgabe der verbliebenen Arbeitsfähigkeit entsprechend herabgesetzt. Im Falle des Todes gebührt ein Bepräbnißgeld, dann eine Rente für die Wittwe, sowie unter gewissen Voraus- setzungen für den Wittwer im Betrage von 20 pCt. des Lohnes, dann für die K ndir bis zum vollendeten 14. Lebensjahre von 15-50 pCt., je nach ihrer Zahl und dem Vorhandensein einer Wittwe. Tntt nm eine zeitliche Arbeitsunfähigkeit, jedoch von mindestens drei Tagen, ein, so hat der Arbeiter Anspruch auf die Heilungskosten bis zum Betrage von 100 Fr., sowie wäh­rend höchstens drei Monaten auf eine Entschädigung im Be- trage der Hälfte des mittleren Lohnes, welche jedoch nicht unier einem und nicht über 2% Fr. bemessen werden darf. Diese Hellkosten, sowie die zetttiche Entschädigung kommen auch dem dauernd beeinträchtigten Arbeiter zu; letztere hört nur auf. sobald die früher erwähnten Renten in Kraft treten. « diesen Bestimmungen geht hervor, daß der französische  w> jn mehreren Beziehungen ungünstiger gestellt werden In+L v der deutsche; so wird das Normale der Rente bei abso- Erwerbsunfähigkeit, im Deut,chen Reich zwei deusverdienstes, in Fiankreich zum Maximum; ficherung) ein Er sich% die Heilkosten, sowie eine Entschädigung MUMMZ rntl toJW iu Iii»«,« I-in�w�-u!l»la»d itllt ÄÄÄtÄ Ä1 S zösischen Ar better ist es auch, daß die zcittiche Entschädigung während der erwähnten hundert Tage nicht über 2i Frks. per Tag bemessen werden darf; dies läßt die Bestimmung, daß sie eigentlich die Hälfte des Lohnes ausmachen soll, angesichts der Lohnverhältniffe in Frankreich   in vielen Fällen illusorisch erscheinen. Ganz besonders bedenklich ist es, daß das Gesetz für die Rente bei dauernder gänzlicher Erwerbsunfähigkeit keinen fixen Satz bestimmt, sondern sie je nach Umständen von einem Drittel bis zu zwei Dritteln des Lohnes aufsteigen läßt. Im Gesetze ist dabei nicht gesagt, welche Umstände es find, die da maßgebend sein sollen; aus den Kammerdebatten ist aber zu entnehmen, daß man in erster Linie an eine Berückfichttgung des etwa seitens des Arbeiters vorhandenen Verschuldens bei Herbeiführung des Unfalles dachte. Warum dies gerade nur in diesem einen Fall gellen und nicht auch bei den sonstigen, die sich ergeben können, z. B. beim Tode des Verunglückten, bei blos zeitlicher Arbeitsunfähigkeit, ein solches Abwägen der Schuld und Nichtschuld stattfinden soll, ist nicht recht einzu- sehen; konsequent ist es jedenfalls nicht. Besser wäre es stci- lich gewesen, diese verzweifelte Schuldstage gänzlich außer Spiel zu lassen und diese ewige Quelle von Sttetttgkeiten zu verstopfen. Für die Geltendmachung der Ansprüche ist ein abgekürzter Rechtsgang eingeführt; das Verfahren nimmt seinen Ausgang von einer Unfallanzeige, welche den Unternehmern zur Pflicht ge- macht ist. Den Arbeitern wird unentgettlicher gerichtlicher Bei- stand gewährt. Abmachungen zwischen Arbeitgeber und Arbeit- nebmer, welche gegen das Gesetz verstoßen, find rechllich null und nichtig. Eine Verstcherungspflicht existirt nicht, die Unternehmer find jedoch verhalten, auf Verlangen der Bezugsberechtigten in die staatliche Jnvaltdenkasse entweder ein Kapital einzuzahlen, welches die Leistung der zuerkannten Renten verbürgt, oder in anderer Weise die Zahlung dieser Renten sicher zu stellen. Die 1868 gegründete staatliche Unfallveificherunaskasse wird Kollelliv-Ver- ficherungen entgegennehmen, ebenso ist eine gewisse Verbindung der staatlichen Altersrentenkasse sowohl mit den etwa zur Bil- dring gelangenden wechselseitigen Verficherungsverbänden der Unternehmer gegen die Haftpflicht, als mit der staatlichen Un- fallversicherungskaffe hinsichtlich der aus der Uebernahme von Versicherungen entspringenden Gebahrungen vorgesehen. Das also ist im Wesentlichen der Inhalt des neu beschlossenen Gesetzes; trotzdem daß man so wett ging, als man gehen zu können glaubte, find gewisse Mängel des Haftpflichtsystems doch nicht beseitigt. Die unerquickliche Schuldfrage ist nicht gänzlich eliminirt, dem im Dienste verunglückten Arbeiter ist keine volle Sicherheit für den Empfang seiner Rente geboten; woher soll er sie erhalten, wenn der Unternehmer nicht versichert ist, die geforderte Sicherstellung nicht zu leisten vermag und im Laufe der Zeiten unfähig wird, auch nur die Rente zu entrichten? Eine staatliche Einflußnahme auf die Herstellung von Vor- kehrungen im Interesse der Unfallverhütung ist nicht vor- gesehen, einzig und allein wird eine Vergünstigung bei der Prä« mien-ntrichtung den Anreiz geben, in dieser Hinficht thätig zu werden. Gleichwohl würde das Gesetz gegen den gegenwärtigen Rechtczustond einen belangreichen Forlschritt bedeuten, es ver- hilft der Theorie vom rlsqve professionel zum Durchbruch, d. h. jener Anschauung, welche die bei der Arbeit und aus der Arbeit erwachsenden Gefahren nicht dem einzelnen davon be­troffenen Arbeiter zur Last fallen läßt, sondern den Unter- nedmungen, welche diese Gefahren erzeugten und die Arbeiter beschäftigten, beziehungsweise den Unternehmerverbänden. Und wenngleich im Gesetze noch mancherlei Lücken und Un- Vollkommenheiten zu entdecken find, wenngleich insbesondere der im Wesentlichen nur auf die Großbetriebe(und da nicht einmal alle!) ausgedehnte Geltungsbereich des Gesetzes eine offenbare Halbheit ist, well doch die Theorie vom pro- fejfionellen Risiko unmöglich blos zu Gunsten eines Tbeiles der Arbeiterschaft angerufen werden kann, so ist doch zu hoffen, daß der durch das Gesetz unzweifelhaft erzielte Fortschritt auf der einen Seite, die in der Praxis am schärfsten fich bemerkbar machenden Widersprüche und Inkonsequenzen auf der anderen Seite die Gesetzgebung dazu drängen weiden, die einmal be- tretene Bahn weiter zu verfolgen und an die erste Schöpfung gleichzeitig die verbessernde Hand anzulegen. Für die französische Republik   wäre es aber auch in politischer Beziehung von dem größten Vortheile, endlich einmal an die Verwirklichung wenigstens einer der so tönend verheißenen größeren positiven Maßnahmen zur Hebung der arbeitenden Klaffen zu schreiten, welche bereits länger auf fich warten lassen, als es für Volk und Staat gut ist._ blieben ist. An sogenanntenOriginalen" im Sty'c der ver» storbenenMutter Tautenhain" und anderer mag es auch swon damats unter den Handeisleuten nicht gemangklt haben: jeden» falls darf in diese Kategorie auch jme Feigenverkäuferin gerechnet werden, von der wir wissen, daß sie auf dem längst verblühten Obstmarkte zwischen der Herkules» und der Fischerbrücke achtzig Jahre lang mit ihrer Waare gehandelt hat. Was die Marltpolizei betrifft, so ruhte sie vor Atters in dm Händen des Magistrats, der indessen unter der Oberaufsicht des Landesherrn gestanden zu haben scheint. Von dem Kurfürsten Albrecht Achilles  , der im März des JahreS 1486 aus dem Leben schied, wissen wir bestimmt, daß er über Beschwerden in Marttpolizciangelegenheiten persönlich entschied. Denn als der Handelsmann Peter Brakao sein Getreide beim Verkaufe mit dem kleineren Brandenburger   Scheffel und nicht mit dem Berliner   gemessen hatte, sprach er den Verkäufer frei, well fich herausstellte, daß dieser im Einverständniß mit dem Käufer gehandelt hatte. Dieses Kurfürsten Sohn und Nach« folger, Johann Cicero  , welcher im April 1486 die Rechte der Städte bestätigte und damals in dem Schlosse zu Cölln an der Spree   seine Tage verbrachte, liebte die Ordnung und die gute Sitte. Verschiedene Verordnungen, welche zwar nicht den Marttvcrkebr betrafen, geben davon Zeugniß. Mit einer ge» stempetten Marke find heute in Berlin   nur die Hunde versehen; damals waren es auch die sogenannten würdigen Bettler, d. h. die arbeitsunfähigen Personen, die auf die Unterstützung der Begüterten Anspruch hatten. So hatte es der Kurfürst bestimmt und alle nicht im Besitze einer Marke befindlichen Bettler wur» den ausgewiesen. Ausgewiesen wurden auf Befehl des Landes» Herrn aber auch solche Personen, welche in einer sogenannten wilden Ehe lebten, sofern sie der Ausweisung nicht durch die priesterliche Trauung zuvorkamen. Diejenigen Frauen und Mädchen, welche durch ihr unsittliches Treiben Aergerniß erregt hatten, mußten kleine Schleier von Leinewand, sogenannte Mäntelchen, über den Köpfen tragen, damit sie von den ehr» baren Frauen und Töchtern der Bürger zu unterscheiden waren. Den Maittverkehr betreffend, befahl er im Jahre 1486 den Rathmannen von Berlin   und Cöln, eine Fleischerordnung zu erlassen, der zufolge immer gutes Fleisch in den Scharren vor» räthig sein mußte. Heute bekümmert fich um den Berliner  Fleischmarkt kein Herrscher mehr, derselbe hat deshalb aber nicht aufgehört, ein Geaenstand obrigkeitlicher Sorge zu sein, gleich» wie die anderen Nahrungsmittel einer strengen Kontrole unter» liegen. Nie Detonation eine» Kchnsse» versetzte gestern Nackt 2 Uhr die Bewohner des Hauses Markgrafenstraße 76 in nicht geringe Aufregung. Im zweiten Stocke hatte sich ein erst am Sonnabend von der Zimmerstr. 78 zugezogener Chambregarnist durch einen Schuß in die Schläfe getödtet. Die auf den Knall herbeigeeilten Wirthslcute fanden den Lebensmüden, die tödt- liche und noch mit fünf scharfen Schüssen bekadene Waffe in der Hand, bereits entseelt in seinem Bette. Was Herrn Weichatt, so ist der Name des Unglücklichen, zu diesem traurigen Schritte bewogen, ist bis zur Stunde noch nicht aufgeklärt, und bei seinem fröhlichen, stets heiteren Wesen nimmt man an, daß den früher sehr gut fiiuiiten, lebenslustigen 35jährtgen Mann entweder irgend ein unhe-lbarcs Leiden oder auch finanzielle Mißstände in den Tod getrieben. Der Leichnam des Be» dauernsweithen wurde gestern Vormittag durch den polizeilichen Leichenwagen nach dem Obduklionshause gebracht, von dem er der Wahrscheinlichkeit nach in seine in der Nähe Berlins   liegende Heimath verbracht werden wird. D-» stvstalische Gebiet de« Grunetvalde» erstrecket sich bis unmittelbar an das Dorf Schmargendorf  , und der Forstfiskus beanspruchte auch seit 35 Jahren das Eigenthunu» recht an den zu Schmargendorf   gehörigen Dahlemer- und Hunde» lehlensttaße, die beide auf der einen Seite jetzt mit Villen be- baut sind. Ein alter Separattonsrezeß, durch den das Eigen» thumsrecht der Gemeinde Schmargendorf   an beiden Straßen festgestellt war, konnte nicht aufgefunden werden, so daß die Gemeinde ihr Recht nicht nachzuweisen vermochte. Jetzt endlich ist der Reziß wieder zum Vorschein gekommen, und es bat fich aus demselben ergeben, daß nicht nur die Straßen, sondern noch mehrere Meter Land neben denselben der Gemeinde zu- zustehen. Der Forstfiskus muß nun, wie ein Berichterstatter meldet, den an den Straßen stehenden Wildzaun zurückrücken unv dazu noch einen mehrere Meter breiten Streifen an die Gemeinde abtreten. ZolMle». Kerlincr Märkte l» früherer Zeit. Die Berliner  Wochcnmärkte werden bald gänzlich von der BUdfläche deS öffentlichen Lebens verschwunden sein, da fich Berlin   immer mehr zu einer Markthallenstadt herausbildet. Mit ihnen ver- schwindet wieder ein Stück historischen Berliner   Lebens, denn die Anfänge der Berliner   Märkte fallen so ziemlich zusammen mit den Anfängen der Stadt überhaupt. Schon im Mittel- alter blühte der Marktverkehr, wenn er auch erheblich einfacher gestaltet war, da ihm die Mannigfaltigkeit des heutigen mit den verschiedenartigsten Erzeugnissen der modernen Kultur selbst- verständlich fehlen mußte. Die Hauptbestandtheile eines den Hausbedürfnissen der Einwohner entsprechenden Marttes waren vorhanden und wurden fast täglich feit gehalten. Es fehlte weder die Taube, noch, um in der Sprache des Berliner  Schusterjungen zu reden, das Karnickel. Vielleicht handelte man damals mit Meerschweinchen noch nicht, aber im Übrigen fand man Geihier aller Art und es krähte der Hahn wie heute, wenn die Hauefrau kam, auch das Federvieh zum Gegenstand ihrer Einkäufe zu machen. Die Landleute brachten Früchte zur Stadt, nickt Apfelsinen und Pfirficke, wohl aber Äepfel und Birnen, Pflaumen und Kirschen in Menge. Frachtwagen. die oft aus weiter Ferne gekommen waren, dielten vor dem Rath- Hause und der Stadtwaage, um entweder die schuldige Abgabe zu entrichten oder den Preis ihrer Maaren für den Verkauf fest- stellen zu lassen. Dann kam es wohl vor, daß die Menge neugierig fich um die Wasen sammelte, um bei den Fuhrleuten Erkundigungen über das Neueste einzuziehen, was fich im licben deutschen   Vaterlande ereignet hatte, denn das Zeitungsblatt, welches später in der Hand der Obstocrkäuferin erblickt wurde, war damals noch nicht vorhanden, und den Durst nach Neuigkeiten konnte nur die mündliche Mittheilung befriedigen. Daß im Be- sonderen der Fischhandel eine erhebliche Rolle spielte, kann nicht befremden, denn die Spree und die Havel   boten Gelegenheit zur Ausbeute genug; aber auch, was in der Nord- und Ostsee  schwamm, der Stockfisch und der tzäring, mußte dazu bei­tragen, den Berliner   Markt zu füllen, und wie der Rennthier- käse auf demselben nicht fehlte, so war auch der Bückling nicht unvertreten, welcher ihm bis heute eine steundliche Zierde ge- Gi« Fabrikbrand, bei dem vier Mannschaften unserer Feuerwebr zu Schaden kamen, wüthete gestern früh auf dem Grundstück Markgrafenstraße 13. Es brannten eine Satinir- Werkstatt im Ervgeschoß und die Arbeitsräume einer Polster- möbelwerkstatt im ersten Stock des linken Seitenflügels. Der Angriff der Feuerwehr erfolgte mit der Gas- und Dampfspritze und mit zwei großen Druckspritzcn. Als im ersten Stock das Feuer durch das Platzen der Scheiben Luft bekam, entwickelten sich plötzlich starke Stichflammen, durch welche Brandmeister Reichel und Oberfeuermann Marficke im Gesicht und an den Händen nicht unerheblich verletzt wurden. Außerdem erlitten Oberfeuermann Queilsch im Gesicht und Spritzenmann Scribsack an der Hand leichtere Verletzungen. Erst gegen%9 Uhr konnten die Mannschaften, die seit i6 Uhr thätig gewesen waren, die Brandstelle verlassen. Die oberen Stockwerke des Gebäudes find erhatten worden. » rl"? wird derVoss. Ztg." aus Hamburg  , 2. Oktober, geschrieben: Der Uebergang von den freundlichen Spätsommertagt n zu kaltem, stürmischem Herbstwetter erfolgte sehr plötzlich. Es vertiefte sich eine in der Nordsee am Freitag erschienene Depression schnell und erzeugte dann am Sonnabend, Sonntag und Montag in ganz Deutschland   Regenwetter; rn vielen Orten gingen starke Regengüsse und Hagelschauer nieder. Der erste Schnee wurde aus dam Bereich der meteoro  - logischen Stationen von Bodö   gemeldet, woselbst am Abend des letzten September im bottntschen Meerbusen Schnee flest. In Hamburg   sank das Thermoter am Montag bedeutend und er» reichte Nachts den Nullpunkt, so daß reichliche Reifbildung statt hatte. Auch jetzt ist bei 10 Millimeter Barometerstand unter normal die Witterung noch ganz unbeständig. Es durchziehen vielfach Depressionen den Westen und den zentralen Theil Europas  . Zur Maruung für Landleute, die jetzt mit der Kar- toffelernte beschäftigt sind und in dieser Zeit ihre Wohnungen ohne Aufficht lassen, theilt dasB. T." einen Vorgang mit, der fich am jüngsten Sonnabend in Wegensdorf bei Alt Landsbera abgespiett hat. Um 11 Uhr Vormittags war dort in die Be» hausung der Wittwe Albrecht, während dieselbe im Garten beim Kartoffelausnehmen beschäftigt war, ein Dieb eingebrochen, d-w zunächst die Kommode öffnete und durchsuchte. Da er in der- selben jedoch nichts vorfand, was ihm zum Mitnehmen geeignet schien, so sprengte er einen Koffer auf, in welchem er auch 130 Mark in baarem Gelde vorfand, die der Eindringling als gute Beute mit fich nahm, worauf er die Flucht ergriff. Nach kurzer Zett wurde der Diebstahl entdeckt, und nachdem festgestellt wor- den war, daß ein fremder Mann, der in der Nähe deS