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2. Beilage zum Vorwärts" Berliner Volksblatt.

Mr. 301.

Gefehliche Bestimmungen gegen das Sweating- System

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in England.

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Donnerstag, den 24. Bezember 1896.

gebung und Statistik" bringt Adolphe Smith eine Abhandlung über das Sweating- System, in England. Ueber die praktischen Ergebnisse der seit 1884 gegen dieses System begonnenen Agitation giebt der Verfasser folgende Darstellung.

13. Jahrg.

61/2 Pence( 1 Pence= 8% Pf.) pro Stunde für Handarbeiter| Fürstenzug im Bahnhof Löbau   eintraf und hinter den bis 101/2 Pence für Maurer   u. f. m. Gas- und Wasserarbeiter, Kaiserzug auf dasselbe Seitengleis geführt wird. Da läßt Kaifer Steinfeger, Anstreicher und Stubenmaler erhalten dasselbe, Wilhelm durch den Hofrath Schwerin dem Transportdirektor Maschinenarbeiter 81/2 bis 91/2 Pence pro Stunde bei wöchent- fagen, er wünsche bald abzufahren( während der Kaiserzug nach licher Arbeitszeit von 50 Stunden u. s. w. dem Fahrplan warten sollte, bis der Schnellzug von Dresden  

Soziale Rechtspflege.

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In Deutschland  , wo die verderblichen Wirkungen des nach Görlitz   den Bahnhof Löbau passirt habe). Obgleich der Charles Kingsley  , der hervorragende englische   Geistliche und Sweating- Systems bereits seit 1887 amtlich aufgedeckt sind, ver- Schnellzug in den allernächsten Minuten- teiner der Beamten Sozialreformer, beschrieb schon vor einem halben Jahrhundert spürt man bis heute noch nichts davon, daß Staat und Kommune sieht in der Aufregung" über die Anwesenheit Kaiser Wilhelms in seinem, Alton Locke, Schneider und Poet" betitelten Roman als Arbeitgeber mit gutem Beispiel vorangehen, und ihren und des Königs von Sachsen   nach der Uhr, jeder glaubt das Sweating Systemt in ausführlicher Weise. Die Bloß Lieferanten ähnliche Verpflichtungen auferlegen, als wie noch 5-10 Minuten Zeit zu haben, während in Wirklichkeit legung der freffenden Schäden jenes fluchwürdigen Systems be- es in England gefchieht. Die großen Kleiderlieferungen schon zwei Minuten später der Schnellzug angebraust kommt, wirkte indeß keineswegs, daß dagegen Maßnahmen getroffen des Staats und der Kommunen werden genau unter denselben dem das Signal die Einfahrt frei giebt, weil er das Neben­wurden, und so gewann es inzwischen bedeutend an Ausdehnung. elenden Bedingungen angefertigt, gegen die sich beim letzten gleis mit dem Kaiserzug und dem Fürstenzug gar nicht berührt, Erst im Jahre 1884 begann in England eine lebhaftere Konfektionsarbeiter- Streit die gesammte öffentliche Meinung auf- durchfahren muß( er hält in Löbau   nicht), läßt Transport­Agitation gegen das Schwizen. In der einflußreichen medizinisch gebäumt hat. Daß in nächster Zeit auf diesem Gebiete für die direktor Winkler, um dem Kaiser das Einsteigen zu erleichtern", wissenschaftlichen Zeitschrift Lancet" veröffentlichte Adolphe dringendsten Schäden Abhilfe geschaffen wird, darf kaum erwartet den Zug über die Weiche des Schnellzugsgleises vorrücken- und Smith am 3. Mai 1884 feine Untersuchungen über die polnische werden, ganz abgesehen davon, daß überhaupt bei Vergebung nun kommt die Katastrophe: der nicht gewarnte Schnef Kolonie jüdischer Schneider". In diefen Bericht wurden die aller Staats- und Kommunallieferungen zeitgemäße Bertrags- führer, der alles in Ordnung glaubt, gewahrt erst zu spät, d..ß. elenden Zustände der jüdischen Schwizhöhlen im Ostend   von bedingungen zur Wahrung der Arbeiterinteressen an die Lieferanten sein Gleis nicht frei ist, er thut das Möglichste, aber der Schnell­London und die erbärmlichen sozialen Verhältnisse ihrer gestellt werden. Und doch wird von Lobhudlern ständig ver- aug faßt die Maschine des Kaiserzuges und schlitt ihren Eisen Infassen geschildert. In dem jegt herausgegebenen letzten fündet, daß Deutschland   an der Spitze der Sozialreform leib auf, so daß das Wasser herausschießt. Es ist eines der Hefte des neunten Bandes des Archiv für soziale Gesetz- marschirt. auch heut noch passirenden Wunder, daß der Schnellzug noch so weit zu halten war, daß er nicht alles in Grund und Boden fuhr. Das Bild der totalen Zerfahrenheit, so schreibt die ,, Brest  . Zeitung" mit recht, tritt in jeder Aussage hervor. Der zu nach­Die ersten Schritte zur Abhilfe der gerügten Uebelstände Das Reichs Versicherungsamt hatte türzlich einen giebige Stationsvorsteher Göze, der wohl auch durch den Dienst unternahmen der jüdische Ausschuß für Armenpflege, der Mansion- interessanten Rechtsstreit zu erledigen. Der Knecht Triemet, der abgespannt war, wollte auch gern einmal den Kaiser sehen" house- Ausschuß für Armenwohnungen und die Arbeiterinnen- bei dem Pferdezüchter Freiherrn   von Falkenhausen in Dienst und verliert dabei die Sicherheit des Dienstes aus den Augen; Gewerkvereins- Liga. Der erftgenannte Ausschuß berief sofort eine stand, hatte eines Tages junge Pferde nach der Bahn zu trans  - der das" Halt"! Signal für den Schnellzug gebende Assistent besondere Konferenz zur Diskussion des Berichtes der Lancet". portiren. Beim Verladen der Thiere wurde Triemet von einem fagt:" Ja, hätte ich gewußt, um was es sich handelt, dann Auf der Konferenz gelangte ein Beschluß zur Annahme, in derselben vor die Brust geschlagen. Der Schlag war so heftig, hätte ich das" Störungssignal" gegeben, das jeden Zug zum so­fortigen Halten zwingt!" Die beiden in Ehren im Dienst grau welchem u. a. beſtimmt wurde, einen Inspektor zu ernennen, daß der Verletzte bald verstarb. Seine Hinterbliebenen verlangten gewordenen Oberbeamten müssen ihr Versehen schwer büßen mit welchem obliegt, Fälle unvollkommener Lüftung, mangelhafter 11un von der landwirthschaftlichen Berufsgenossenschaft eine Kanalisation, mangelhafter Wasserversorgung u. f. w. zu melden Unfallrente, fie wurden aber abgewiesen. In dem Bescheid der Verurtheilung zu Gefängnißfirafen. 1280 Mark Gerichtskosten hat ein Konditor in Stettin  und ihnen abzuhelfen. Eine zu ernennende Sanitätskommission wurde gesagt, es liege keiner von den Unfällen vor, die die sollte die Obliegenheiten des Inspektors überwachen und ton. Berufsgenossenschaft zu entschädigen habe. kon­Bei dieser sei in einem Prozeß wegen 248 M. zahlen müssen. Der Konditor zwar der landwirthschaftliche Betrieb des Freiherrn   versichert, hatte eine Lieferung Wein, den er geprobt hatte, bei einer Ham­Die zum größten Theile aus Philanthropen der Mittelklasse in seinem Gestüt wolle letzterer aber nur Bollblutpferde für burger Firma bestellt, erhielt aber nach seiner Ansicht nicht bestehende Arbeiterinnen Gewerkvereins- Liga veranstaltete eine Rennzwecke und für die Armee züchten. Die Kläger   legten Be- probemäßige, sondern verdorbene Waare und lehnte deshalb Waare ganze Anzahl von Versammlungen im Osten Londons  , welche rufung ein und machten geltend, das Geflüt sei eine landwirth- und Bezahlung ab. Das Gericht erster Justanz nahm an, die fich mit den Enthüllungen beschäftigten. Bei den männlichen schaftliche Einrichtung. Das Schiedsgericht wies indessen eben Ginwendung gegen die Waare set verspätet. Das Landgericht Arbeitern war es die International Pressers and Tailors falls die Ansprüche zurück. Im Refurse betonten nun die Kläger  , wies zwar diesen Abweisungsgrund als nicht stichhaltig zurück, Union  ", welche sich in wirksamer Weise an der Anti- Sweating- in dem Gestüt sei ein Theil des landwirthschaftlichen Betriebes es gelangte aber auf grund einer eingehenden Beweisaufnahme, Agitation betheiligte. zu sehen. Das Reichs- Versicherungsamt erhob noch Be- bei der einige Sachverständige vernommen wurden, gleichfalls zur So griff die 1884 begonnene Bewegung gegen das Schwitz- weis. Es stellte fest, daß das Gut des Freiherrn  , wo sich das Gestüt Verurtheilung des Konditors. Es nahm an, daß der Kaufmann system immer weiter um sich, bis schließlich die Regierung befindet, 1000 Hektar umfaßt. Ferner ergaben die Nach nur dafür einzustehen habe, daß das Faß an den Ham­selbst die Sache in die Hand nahm. Das erste, was sie that, forschungen des Gerichts, daß die Pferde mit Futter versehen burger Spediteur probemäßigen Inhalt gehabt habe. Den Aus­selbst die Sache in die Hand nahm. Das erste, was sie that, war die Errichtung eines mit dem Handelsministerium ver- wurden, das zum Ertrage der Gutswirthschaft gehörte. Pferde, fagen der vernommenen Sachverständigen sei kein Gewicht beis bundenen Arbeitsamtes. Zum Sekretär dieser Behörde wurde die sich nicht für die Armee oder zu Rennzwecken eigneten, zulegen, da die Untersuchung etwa ein Jahr nach der Ablieferung ein hervorragender Gewerkvereinler, Herr John Burnett, er wurden in der Landwirthschaft verbraucht. Das Refursgericht erfolgt sei und keinen Rückschluß auf die Beschaffenheit zur Zeit nannt. Die erfte Leistung Burnett's in seiner neuen Stellung der Absendung gestatte. Uns ist der Wein nicht bekannt. war die Ausarbeitung und Veröffentlichung eines ausführlichen wissen also nicht, ob ein aiengericht anders entschieden Berichtes über das Sweating- System. Dieser Bericht verursachte hätte. Aber das wissen wir: es hätte billiger entschieden. wiederum großes Aufsehen. Der Konditor ist wegen der Höhe der Kosten in Verzweiflung und gelangt erst jetzt zu der Erkenntniß: gerecht und billig ist nach jeder Richtung hin im Klaffenstaat zweierlei.

trolliren.

von

verhindern

tönnen,

sowie

zu

hob demnächst die Entscheidung des Schiedsgerichts und den ab­lehnenden Bescheid der Berufsgenossenschaft auf und sprach den Hinterbliebenen Triemet's die Rente zu. Es nahm an, daß die Thätigkeit, bei der 2. verunglückte, dem versicherten landwirth schaftlichen Betriebe, zuzurechnen sei.

fein fann.

3 M.

dem

Die

bedeute das, es

Wir

Der erste direkt gegen das Sweating- System gerichtete Schlag seitens der britischen gefeßgebenden Gewalt ist verkörpert in der Ein bei Konfektionsarbeiterinnen beliebtes Mittel, vom Unterhause am 18. Februar 1891 beschlossenen Resolution. fich wirkliche oder vermeintliche Ansprüche zu sichern, ist das Sie lautet: Es wird beschloffen, daß es nach der Ansicht dieses Zurückbehalten von Arbeitsmaterial. Die Näherin W. mußte Bittlich in Groß- Chelm hatte der dortige Amtsvorsteher auf Ent­Der intereffirte Amtsvorsteher. Gegen den Gastwirth Hauses Pflicht der Regierung ist, in sämmtlichen von ihr ge= erfahren, daß Dieses Mittel nicht immer wirkt, wie fchloffenen Lieferungsverträgen Vorkehrungen gegen die neuerlich man es hofft, und daß die Wirkung sogar schädlich ziehung der Konzession geklagt, indem er allerhand Anschuldigungen ber Sweating- Kommission ermittelten Uebelstände Frau V. glaubte, noch 3 Mart von gegen P. vorbrachte. Kreisausschuß und Bezirksausschuß gaben Das Bezirks­treffen, und zu diesem Behufe Bedingungen zu stellen, Schneidermeister Demuth zu bekommen, und hatte deshalb dem Verlangen des Chelmer Polizeichefs statt. welche die aus dem Weitervergeben von Lieferungen ent- Stoff, aus dem ein Capes gefertigt werden sollte, als gericht schied jedoch bei seinem Urtheil die meisten Anfchuldigungen als belanglos aus. Die Konzessionsentziehung wurde, durch alles Pfand zurückbehalten. Nach einiger Zeit lagte der Arbeit die Thatsache begründet, daß im Gasthaus des Beklagten ein thun, um die Zahlung solcher Löhne zu sichern, wie sie in geber beim Gewerbegericht auf 9 M. Schadenersatz und auf notorischer Trunkenbold verstorben ist; daraus sei zu schließen, jedem Gewerbe für tüchtige Arbeiter als allgemein üblich Gewährung einer Gebühr für die Zeit, die er wegen der Sache P. werde sein Gewerbe zur Förderung der Völlerei mißbrauchen. gelten." Daß dieser Beschluß auch in der Praxis durchgeführt auf dem Gericht versäumen würde. Die Beklagte erhob der Widerklage auf Herauszahlung wurde, dafür erbringt Adolphe Smith ein dem Blaubuch ent- nun Bittlich legte Revision ein und behauptete vor dem Ober- Ver­nommenes Schreiben. Die Vertragsbedingungen verpflichten den Rammer I unter dem Vorsitz des Assessors Hellwig wies fie Interesse verfolgt zu werden. Das Gericht veranstaltete eine waltungsgericht, vom Amtsvorsteher aus persönlichem Lieferanten, die zu liefernden Kleidungsstücke in seiner eigenen jedoch hierauf ab, weil eine Ausgleichquittung vorlag, und Beweiserhebung. Erwiesen wurde, daß in der kritischen Zeit Fabrik anzufertigen. Reinerlei Arbeit daran darf in den verurtheilte sie, an Demuth 9 M. für den ein­zwischen dem Amtsvorsteher und einem an Versäumnißgebühren zu Dritten Ver Wohnungen der Arbeiter geschehen. Für den Fall einer Ber  - behaltenen Stoff und 3 M. dem Polizei­legung der Bedingung unterliegt der Lieferant, wenn sie dem zahlen. In der Begründung wurde gesagt, es sei ganz gleich- handlungen wegen An- und Verkaufs eines chef gehörigen Grundstückes schwebten und daß der Präsidenten des Handelsministeriums überzeugend nachgewiesen giltig, daß Demuth vor dem gerichtlichen Vorgehen von Käufer während des Verfahrens wird, einer Geldstrafe( bis zu 2000 m. für jede Verlegung). Frau V. nicht verlangt hätte, ihm das Capes abzuliefern Ronzession für eine Gastwirthschaft im betreffenden Haufe gegen Pittlich Pittlich die Es darf fein Theil des gegenwärtigen Vertrags ohne schriftliche oder den Stoff zurückzugeben. Erhalte jemand den Auftrag, nachgefucht hat. Der Kreisausschuß hat indeffen das Gesuch abs Genehmigung des Präsidenten des Handelsministeriums übertragen ein Kleidungsstück anzufertigen, dann werden. Das Weitervergeben von Lieferungen, soweit es in den frag- folle in allernächster Zeit, sobald als möglich, geschehen. Hier gewiesen. Außerdem konnte Pittlich dem Gericht ein Telegramm aber, seitdem der Auftrag lichen Gewerben nicht üblich, ist untersagt. Als allgemeine Klausel ist wären ertheilt worden war, des Amtsvorstehers an seinen Kontrahenten vorlegen, worin als dem Vertrage folgender Satz hinzugefügt:" Für die Zahlung beinahe zwei Monate verflossen, und daher sei auch dem Kläger Kaufpreis 31 000. angegeben sind, während das Grund­stück an und für sich thatsächlich nur 21 000 Mark der in Ausführung des gegenwärtigen Vertrages zu entrichtenden zu glauben, daß er den Zuschnitt jezt nicht mehr verwenden Löhne haben die Säße zu gelten, wie sie in jedem Gewerbe für tönne. Der Beklagte glaubte annehmen zu können, Somit sei die Beklagte erfaßpflichtig. Ihre Verwerth ist. daß der Käufer in der Differenz von 10 000 Mart tüchtige Arbeiter innerhalb des Bezirkes üblich sind, in welchem urtheilung zu einer Versäumnißgebühr rechtfertige sich daraus, die Hoffnung auf die für ihn scheinbar frei werdende Kon= die Arbeit geschieht." Da Sinn wie Buchstabe des an- daß sie durch ihr Verhalten den Kläger zu einer zweimaligen zeffion P.'s mitbezahlen sollte. Der 3. Senat unter geführten Parlamentsbeschlusses aus der obigen Vertrags- Verfäumniß verholfen habe. flaufel nicht immer genau eingehalten wurde, wurde am Pfuscharbeit. Eine wichtige Entscheidung hat die Rammer III. 14. Mai dieses Jahres eine Kommission des Unterhauses mit des Gewerbegerichts gefällt. Der Arbeiter H., der beim der Untersuchung der Angelegenheit betraut. Ihr Bericht ist noch Malermeister Schent als Anstreicher gearbeitet hatte und von diesem nicht ganz abgeschlossen, doch wurden einige Protokolle über ge ohne vorherige Kündigung entlaffen worden war, flagte wegen machte Erhebungen unterm 3. Juli dieses Jahres veröffentlicht. einer Lohnentschädigung. Schenk wandte ein, die Arbeit des Diesem neuesten Blaubuch über die Angelegenheit ist ein Anhang Klägers wäre sehr schlecht gewesen. Zwar habe er ihn mehrere beigegeben, welcher den Wortlaut einer Anzahl Verträge bringt. Wochen hindurch beschäftigt, jedoch nur mangels einer anderen Die meisten hiervon sind in derselben Weise, wie der oben paffenden Arbeitskraft. Der Beklagte wünschte jetzt nicht blos erwähnte abgefaßt, indessen finden wir die Bestimmung, die Abweisung der Klage, sondern machte auch noch wegen der daß die Lieferanten verpflichtet werden, in ihren Betrieben oder angeblich verpfuschten Arbeit Enfchädigungsansprüche geltenb, in ihren Fabriken Bekanntmachungen anzubringen, aus denen die die er zum mindesten gegen die Klageforderung aufgerechnet Arbeiter ersehen können, unter welchen Bedingungen sie zu ar- haben wollte. Ein Sachverständiger sprach sich ziemlich abfällig beiten haben. In einer solchen Bekanntmachung, welche das über die von H. gelieferte Arbeit aus. Die Kammer III Kriegsministerium den Lieferanten aufgiebt, ihren Arbeitern mit unter dem Vorsitz des Assessors Guno verurtheilte Schent in­zutheilen, heißt es: dessen doch unter Zurückweisung seiner Gegenforderung, dem Diesem Beschluß( vom 13. Februar 1891) entsprechend sind Kläger   die Lohnentschädigung zu gewähren. Er sei, führte der alle Lieferanten für die Dekonomie Abtheilung des Kriegs- Borsigende aus, an die gesetzliche Kündigungsfrist gebunden ge­Ministeriums durch die Bedingungen ihrer Verträge verpflichtet, wesen, denn schlechte Arbeit wäre noch kein Entlassungsgrund. Und des die Lohnsätze( ohne irgendwelchen Abzug) zu zahlen, wie fie Beklagten   Entschädigungsanspruch sei deswegen hinfällig, weil er für tüchtige Arbeiter an den Orten, wo die Arbeit ausgeführt den Kläger mehrere Wochen behalten habe, obwohl ihm schon in wird, üblich sind, desgleichen in allen Werkstätten, Höfen, ge- den ersten Tagen dessen geringe Fähigkeiten bekannt waren. schlossenen Räumen, Zahlstellen u. f. w., wo für das Kriegs­minifterium gearbeitet wird, an sichtbarer Stelle eine Kopie der gegenwärtigen Mittheilung anzubringen."

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Hinsichtlich der Anfertigung von Militär- Bekleidungsstücken ist den obenangeführten Abmachungen noch hinzugefügt:

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Alle Löhne, welche von den bei Anfertigung der Kleidungs stücke beschäftigten Arbeitern verdient werden, sind ihnen direkt zu zahlen und nicht durch einen Vorarbeiter oder eine andere Person, welche die den Arbeitern aufgetragene Thätigkeit be aufsichtigt."

Gerichts- Beitung.

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dem Vorsiz des Präsidenten Rommel   hob die Vors entscheidungen auf und ließ Pittlich die Konzession. Zur Begründung bemerkte der Vorsitzende, der Amtsvorsteher hätte sich der Klage enthalten müssen, da er auf jeden Fall persönlich intereffirt gewesen sei.

Versammlungen.

feine Mitgliederversammlung in den Arminhallen ab. Der Vor­Der Verband der Zimmerleute hielt am 18. Dezember feine Mitgliederversammlung in den Arminhallen ab. Der Vor­der Kreuzbergstr. 12 bei Rohde und die Zahlstelle 4 bei Faller, sitzende gab den Mitgliedern bekannt, daß die Bahlstelle 8 nach Pallasstr. 16, verlegt sind. Nach Erledigung einiger geschäftlicher Angelegenheiten wurden den Hafenarbeitern 200 m. bewilligt.

Eine stark besuchte stark besuchte Versammlung der Play­deputirten der Berliner   3immerer, die am 21. b. M. stattfand, gab ihre Zustimmung zu der von der Lohnkommission vorgenommenen Unterstüßung der Hamburger Hafenarbeiter ( 500 M.) und bewilligte weitere 500 m. für dieselben. Alsdann theilte der Vertrauensmann Fischer mit, daß E. Griniz, Annenstr. 48, zu unrecht als Schuldner veröffentlicht sei. Von Griniz ist das Geld an einen hiesigen Kollegen während seiner Abwesenheit von Berlin   gesandt; leider hat es der be treffende bis jetzt noch nicht abgeliefert. Redner besprach In der Aufregung. Die Verhandlungen über den dann die Organisation des Sammelivesens und empfahl, 3usammenstoß des von Dresden   tommenden vom 1. Januar ab erst dann Marken zu verabfolgen, wenn Schnellzugs mit dem im Bahnhof Löbau   stehenden sämmtliche Beträge auf Listen eingegangen sind. Die Höhe der Kaiserzuge" am 12. September geben, so schreibt die zu zahlenden Beiträge soll auf, 20 Bf. festgesetzt werden. Die " Freifinnige Zeitung", ein flares Bild, was dabei herauskommt, Arbeitslosen werden verpflichtet, wöchentlich einmal dem Bureau wenn ein übereifriger Beamter einen rasch ausgesprochenen der Lohnkommission ihre Karte zur Abstempelung vorzulegen, das Die Bedingungen der Lieferungen für andere Staatsinstitute Wunsch des Kaisers als einen Befehl auffaßt, den er un- mit eine genaue Kontrolle über die Arbeitslosigkeit lauten ähnlich, wie für das Kriegsministerium; ebenso haben bedingt ausführen müsse. In dem Plaidoyer des Ober- Staats- geführt werden könne. Da von seiten der zentralorganisirten auch verschiedene städtische Behörden, namentlich aber der anwalts kommt der sehr beherzigenswerthe Ausspruch vor: Zimmerer die Behauptung aufgestellt werde, durch ihre höheren Londoner   Grafschaftsrath und die Londoner   Schulkommission Stationsvorsteher Göße hat fein Rückgrat gehabt gegenüber Beiträge mehr belastet zu sein, schlägt Redner vor, auf die Abschaffung des Schwizens bei allen für diese Kommunal- dem Transportdirektor Winkler, seinem Vorgesetzten; daß die Mehrleistung der Verbandsmitglieder aus dem Agitations­behörden unternommenen Arbeiten hingewirkt. Der Grafschaftsrath aber dieser erst recht ohne jede männliche Festigkeit vor fonds wieder zurück zu zahlen und legt der Versammlung eine hat ein Verzeichniß der Gewerkvereins- Lohnfäße veröffentlicht, die einem ohne jede befehlende Absicht gesprochenen faiser- diesbezügliche Resolution vor. In der sehr lebhaften, oft stür allen von ihm unmittelbar oder mittelbar beschäftigten Arbeitern lichen Wunsch sich gebeugt hat, erwähnt Der Ober- mischen Diskussion wurden die drei ersten Punkte der Resolution gezahlt werden müssen; so ist beispielsweise bestimmt, daß die Staatsanwalt nicht. Eine kurze Zusammenstellung der That einstimmig angenommen, dagegen der vierte Punkt mit 5 Stimmen Arbeitsstunden für die Baugewerbe auf 50 im Sommer und fachen ergiebt, daß drei Minuten nach dem Einlaufen des auf Mehrheit abgelehnt und der nächsten öffentlichen Versammlung 441/2 bis 47 im Winter festgesetzt sind. Die Löhne variiren von ein Seitengleis geführten Kaiserzuges der zweite Zug der sogen. überwiesen.

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