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Beilage zum Berliner Volksblatt.

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Die Arbeiter- Wohnungsfrage.

Wir haben unsere Leser schon darauf hingewiesen, daß der er neuen Deutsche Verein für öffentliche Gesundheitspflege", der in Frankfurt a. M. Mitte September tagte, fi mit der Woh rers Knob nungsfrage" beschäftigen wollte. Es haben daselbst die Herren voch zwei Oberbürgermeister Dr. Miquel und Profeffor Baumeister über Mittagli diese Frage gesprochen. In der Rede und in den Vorschlägen aber trat des ersteren Herrn liegt so viel für die Arbeiter höchft Beachtens e ebenfall werthes, daß wir diese in der wohl amtlichen Veröffentlichung, and stürzte n Durchle führen. Wir werden die Vorschläge des Herrn Miquel näher besprechen. vei Etage erfaßte Die Ausführungen des Herrn Professor Baumeister find Mädchen weniger wichtig, aber doch beachtenswerth, weshalb wir auch Brette bibiese mitnehmen.

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In der Rede des Herrn Dr. Miquel ist besonders der Hin­weis auf die Nothwendigkeit der Staatshilfe von ein schneidender Bedeutung. Es ist dieses ein Zeichen, daß selbst folche Kreise fich den sozialistischen Anschauungen durch den Boang der Thatsachen nähern müssen, die diesen feindlich ent­gegenstehen.

Wenn wir über den Grundsay:" Staatshilfe" erst mit ben Herren einig find, wird man bald auch einsehen, daß Dieselbe nur in der von uns angestrebten Form wirksam zu Deutschlabefchaffen möglich ist. So schreiten wir vorwärts. Der id, sagen Druck, der durch die nicht zu ermattende Regiamleit der Pro 88letarier erzeugt wird, zwingt die Gegner zum Nachdenken und Das Nachdenken bringt sie zur Erkenntniß.

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Herr Miquel führte aus:

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Darüber, daß die Wohnungszustände der arbeitenden Klaffen in allen deutschen Städten unvaltbar und ein ständiges Uebel geworden find, herrscht fein 3weifel mehr. Die Ansichten über Abhilfe find sehr verschieden. Einige meinen, daß die Wohnfrage nichts als eine Lohnfrage set. Diese Meinung theile ich nicht. Man kann zu verschiedenen Beiten für die gleiche Summe billige und theure Waaren taufen, also auch mit d m felben Lohne schlechte und gute Wohnungen miethen. Es läßt fich also schon etwas thun, wenn man die Arbeiterwohnungen tstran fich medmäßiger herstellt und rationeller baut. Gewiß muß nebenber eine stete Hebung der allgemeinen Lage der arbeitenden Klaffen gehen, und hier warten auch der fommunalen Thätigkeit nob große Aufgaben. Ich gebe auch zu, daß in der Uebergangs periode, nachdem unsere höheren Anforderungen Gesezestrat er lanat hätten, die Wohnungen zeitweise vertheuert und ihre Bahl niedriger als sonst gehalten würde. Aber ich betone ja, daß baneben auch die Einkommensverhältnisse der Arbeiter gehoben roerben sollen, und wenn di s der Fall ist, wird jene Erscheinung mit der Zeit paralyfirt. Die Sache muß vor allem der Spefulation aus der Hand genommen werden und es müßten zunächst Arbeiter und Beamtenwohnungen von der Gemeinde gebaut werden. In gleicher Weise tönnten der freuenden Staat, Großindustrielle und gemeinnüßige Gesellschaften vors angen der gehen. Das Angebot Kleiner Wohnungen müffe größer werden,

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Damit die koloffalen Preise, welche gerade für die Wohnungen des fleinen Mannes gefordert werden, verschwänden. Dr. Miquel fpricht fich für Zwangsmaßregeln im Bauwesen zur Erreichung öffentlich der in Frage stehenden angestrebten Biele aus. Der Zwang müffe aber vor dem Uebel da sein. Vorbeugen sei leicht, vor handene Uebel beseitigen schwer und kostspielig. Was man an fänglich als Bwang empfinde, werde allmälig Gewohnheitsrecht und werde nicht mehr als Lift empfunden. Einige Städte gebe es, welche vorbeugende gefeßliche Bestimmungen schon frühzeitig befeffen haben, und diese Städte dürften sich glücklich schätzen. Es feien gefeßliche Bestimmungen erforderlich, welche nicht nur für den Bau eines Hauses spezielle Vorschriften enthalten, son­um- dern auch die Art der Benuzung vorschreiben. Gerade der Teytere Bunlt fei im Auge zu behalten, denn weniger zahlreich find vielleicht die ungesunden Wohnungen selbst, als die unge funde Art der Benußung derselben. Andere Länder, und zwar gerade folche mit sehr freiheitlicher Verfaffung, find gesetzgeberisch fdon viel weiter gegangen als wir, z. B. England und Frank­ reich . Deutsche Vorschriften über Logirhäuser und Schlafstellen in Westfalen , der Rheinproving und Schleften haben nicht ein mal eine Vertheuerung herbeigeführt, ein Anzeichen, daß man siemlich weit bis zur Grenze der Vertheuerung gehen fann. Dier in Frankfurt babe ein Armenpfleger die verdienstvolle lufgabe gelöft, die Wohnungen der Pfleglinge seines Bezirks -Satson, zu beschreiben und den Kubikinhalt derselben festzustellen. Haar often­preises Ein Drama aus dem Volks­leben*)

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Aus dem Englischen der Pall Mall Gazette " von R. B. I.

Resedaduft erfüllte das kleine 3immer und frisch ge nittene Rosen erfreuten das Auge. Sie standen an allen Eden, auf dem Tische, auf dem Kamin und auf den Büchergesimsen, belebten und durchsonnten den Raum. Es se und war ein sehr fleines 3immer. Die eine Seite desselben Die eine Seite desselben war mit allerlei Bildern geschmückt, die den künstlerischen Beschmack des Inhabers befundeten. Eine Seite füllte das Fenster aus, auf der dritten war der Kamin, während die pierte die Bibliothek aufwies. Dieser zierliche kleine Bücher. jchrant mit seinen Glasthüren und wohlgefüllten Brettern chien der Glanzpunkt des bescheidenen Heims zu sein. Es varen nur drei oder vier Reihen, doch sie waren reichlich gefüllt mit gut gebundenen Büchern. Da wor obenan ein bider Band Shakespeare und auf derselben Reihe eine An jahl Waverley Novellen, sowie Bohn's englische Dante­Ausgabe. Ferner sah man einige Bände Defoe , eine kleine Sammlung von Reises und Geschichtsbüchern, einige Romane ind Gedichtsammlungen. Der Besitzer dieses kleinen Heims var sicherlich ein Mensch, der eben so viel Vorliebe für ute Bücher, wie für alles Schöne in Natur und Kunst be jaß. Auf dem Tisch inmitten der Stube lag eine Bibel, auf welcher gedruckt war Erster Preis", und eine Inschrift terwaa Der Laben Dichtern schon oft und in unzähligen Variationen bearbeitet Dorden. Wenn wir trotzdem glauben, daß die nachfolgende Sa perzählung das Intereffe des Lesers voll in Anspruch nehmen

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vird, so im Hinblick darauf, daß dieselbe wirklich aus dem pollen Leben" gegriffen ist. Sie spielt sich in diesem Augen­lic ab und ihr Verlauf wird von einem großen Theil des nglischen Publikums mit regster Theilnahme verfolgt. D. Uebers.

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Mittwoch, den 10 Oktober 1888

sträubende Resultate seien dabei zu Tage gefördert worden. Bis auf 3 Kubikmeter sei der Rauminhalt zurückgegangen. Jest fann die Spefulation schwer den fünftigen Bedarf berechnen. Ist aber einmal festgestellt, daß in dieser Wohnung nur so und so viele Leute wohnen dürfen, so läßt sich auch der neue Be darf firiren. Immer müssen die Kommunen sehr fräftig, unter Umständen sogar durch Subventionen mithelfen. Die Wir fungen eines Wohnungsgesetzes können nur die günstigsten sein, nach und nach auch auf den Taglohn. Vielleicht kann man dem plöglichen Wechsel in der Geschäftskonjunktur, der große Arbeiterverschiebungen mit fich bringt, nicht so schnell gerecht werden. Wenn aber der plögliche Wechsel und die Ausbeutung solcher Konjunkturen seitens der Unternehmer durch ein Wohnungsgesez etwas gemildert würde, so wäre dies neben Anderem nur willkommen zu heißen. Nicht unbedingt verlange er ein Reichsgesetz, obschon es das Wünschenswertheſte wäre. Wir sind schon zufrieden, wenn die einzelnen Staaten geset gebertsch vorgehen. Der Verein deutscher Hausbefizer habe eine Petition um ein Reichsgefeß ausgearbeitet, die Redner nur insoweit nicht unterschreiben möchte, weil durch das ge­wünschte Reichsgesetz ein Schutz gegen die lokalen Bestim mungen verlangt werde. Ich beschränke mich auf Minimal forderungen, die leicht für Stadt und Land, für große fund fleine Gemeinden durchführbar find. Wie schon bemerkt, balte er es freilich für das Heilsamste, wenn das Reich die Sache in die Hand nehme; dann werde auch ein allgemeines Rechts­bewußtsein in dieser Hinsicht geschaffen werden. Redner bittet um Annahme folgender Thesen:

I. Der deutsche Verein für öffentliche Gesundheitspflege hält zur Bekämpfung der auch in Deutschland und nicht blos in den großen Städten bestehenden schweren Mißstände im Wohnungswesen und der bieraus für die menschliche Gesund heit erwachsenden großen Nachtheile und Gefahren neben den unabläffig fortzuseßenden und zu erweiternden Bestrebungen der Staaten, der Gemeinden, der Vereine und größeren Arbeit geber für die Vermehrung, Verbesserung und Preisermäßigung der Wohnungen, namentlich der arbeitenden Klaffen, den Erlaß eines einheitlichen Gesetzes für ganz Deutschland oder mindestens für die Einzelstaaten für möglich und dringend er wünscht.

11. Ein solches Gesez müßte unter insoweitiger Aenderung und Ergänzung der bestehenden verschiedenartigen und theilweise durchaus ungenügenden Bauordnungen: 1) die im Intereffe der Herstellung gesunder Wohnungen bei Neu- und Umbauten zu stellenden Mindestanforderungen vorschreiben, 2) das Bewohnen unzweifelhaft ungesunder Wohnungen verbieten und unter den nöthigen Garantien für die Eigenthümer zur Durchführung diefes Verbots den Polizei und Kommunalbehörden genügende Befugnisse einräumen, insbesondere die Beachtung der bau polizeilichen Zweckbestimmungen bei der Benußung der Lokas litäten fichern, 3) vor allem die gesundheitswidrige Ueberfüllung der Miethswohnungen und die übermäßige Verringerung des Luftraumes, namentlich in Schlafstellen, zu verhindern geeignet sein."

Korreferent Oberbaurath Profeffor Baumeister Rarlsruhe sprach fich für eine Reichsbauordnung aus. An Entwürfen zu einem Reichswohnungsgefeß habe es auch nicht gefehlt. Kalle Wiesbaden und Dr. Kunge Leipzig hätten solche schon vorge legt, ersterer 1887, legterer 1882, bis heute sei es aber bei dem Entwurf geblieben. Redner bespricht die verschiedenen Mängel der Wohnungen, dabei insbesondere der Schwierigkeiten ge denkend, welche sich einheitlichen Bauvorschriften entgegenstellen. Eine Trennung der baupolizeilichen Vorschriften, dahingehend, daß zwischen schon bestehenden Bauten und noch zu errichtenden unterschieden werde, sei zu empfehlen. Er legt seine Ansichten in nachstehenden Vorschlägen nieder:

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I. Vorschriften über Herstellung von Wohnungen. 1. Licht und Luft. Alle zum längeren Aufenthalt von Menschen be stimmten, b. h. bewohnten Räume müssen Fenster direkt ins Freie erhalten. Die Gesammtfläche dieser nothwendigen" Fenster soll mindestens 1 qm auf 30 cbm Rauminhalt betragen. Besondere Bestimmungen bei Verbindungsräumen und Abtritten, bei Oberlicht und fünstlicher Ventilation. Auf neuen Bau plägen muß allen nothwendigen Fenstern Licht unter einem Einfallwinkel von mindestens 450, allen untergeordneten Fenstern ein Abstand von mindestens 5 m bis zu den gegenüberliegenden Gebäuden gewährt werden. Daher darf ein Gebäude an der Daher darf ein Gebäude an der Straße nicht höher ausgeführt werden, als der Abstand des felben von der gegenüberliegenden Baulinie beträgt. Hierzu nähere Bestimmungen bezüglich Meffung der Gebäudehöhe,

auf dem Titelblatt besagte, daß diese Bibel einem Mädchen mit Namen Grace, der Tochter des Besizers der Bibliothek und des Pflegers der Rosen, als Belohnung zuertheilt wor­

den war.

Nach einer der im Monat September so oft hernieberrieselnden Regenschauer lugte die Sonne wieder hervor und fleine Flecken des blauen Himmels leuchteten durch die Wolken. Obgleich man sich schwerlich ein freund­licheres fleines 3immer in einem Arbeiterhäuschen vor­stellen kann, lagerte doch ein finsterer Schatten über dem felben, im feltsamen Gegensatz zu dem Leuchten der selben, im seltsamen Gegensatz zu dem Leuchten der rothen Rosen und dem anheimelnden Komfort des 3immers. Denn der Stuhl des Vaters war leer, und inmitten der Rosen und der Bücher stand ein Mädchen mit rothen geschwollenen Augen und schluchzte laut.

II.

An demselben Nachmittag ging in einem noch fleineren 3immer im Norden Londons der Besitzes dieses leeren Stuhles ruhelos auf und nieder. Er war ein Mann in den fünfziger Jahren, mittlerer Größe, mit starkem Schnurrs und Kinnbart, der bereits grau zu werden begann. Seine scharfen und lebendigen 3üge zeigten Spuren tiefen Ge­fühls und lang unterbrüdten bitteren Empfindens. Der Aufenthalt war so verschieden von seinem Heim in Merton") Aufenthalt war so verschieden von seinem Heim in Merton) als es die Dunkelheit gegenüber dem Licht ist. Rahle Wände, nirgends eine Blume. Anstatt des von Reseda duftenden Gartens und der üppigen Blumen auf dem Sims, deren Fülle sich bis an die Fensterscheiben preßte, war hier das graue Licht, das durch ein eisern vergittertes Fenster fiel, und das ferne Geräusch von Wagenrädern die einzige Berührung, die von der Außenwelt hineindrang. Die Wände waren aus Stein, die Thür eisenbeschlagen und verschlossen. Die einzigen Möbel waren ein Holzbett, ein Stuhl und ein kleiner Tisch, auf welchem eine Bibel, ein Gebet- und ein Psalmenbuch lagen. Der Druck der Bibel war so klein, daß man bei dem grauen Licht nur mühsam

*) Flecken im Südwesten Londons .

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5. Jahrg.

Seitenlicht aus größeren Hofräumen, Edzimmer, Stellung zu nachbarlichen Grenzen und Gebäuden. Auf älteren Bauplägen soll die Gebäudeböhe an der Straße nicht über 4 des Ab­standes von der gegenüberliegenden Baulinie steigen, und muß im übrigen der Abstand vor Fenstern mindestens die Hälfte von demjenigen erreichen, welchen die obigen Normen für neue Bau­pläge fordern. Die lichte Höhe bewohnter Räume muß mine destens 2.5 m betragen. deftens 2,5 m betragen. Die größte zulässige Bahl der be wohnten Geschoffe ift in Vordergebäuden auf neuen Bauplägen 4. in deral. auf älteren Bauplägen 5, in Hintergebäuden 3. Nähere Erläuterung über den Begriff eines bewohnten Ge schoffes".

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2. Einfluß des Bodens. Tiefste Lage bewohnter Räume 0,5 m über dem höchsten Grundwasserstand, im Uebers schwemmungsgebiet 0,5 m über dem höchsten äußeren Waffer­stand. im Erdgeschoß, soweit es der Zweck zuläßt, 0,5 m über der Erdoberfläche. Sicherung aller Wände und Fußböden gegen Erdfeuchtigkeit. Baupläge und Aufschüttungen innerhalb und außerhalb der Häuser sollen frei von organischen Be standtheilen sein. Auf neuen Bauplägen find weder in Rellern noch in Halbkellern Wohnungen zuläfftg, ein­zelne bewohnte Räume nur dann, wenn deren Fußboden höchstens 1 m unter, der Fenstersturz mindestens 1 m über dem umgebenden Terrain liegt, oder wenn ein Lichtgraben angeordnet wird, deffen Breite dem Höhenunterschied zwischen Erdoberfläche und Kellerboden gleich fommt. Auf älteren Bauplägen sollen, sofern überhaupt Kellerwohnungen der ört­lichen Uebung entsprechend, durch die zuständige Behörde zuges laffen werden, für solche die vorstehenden Forderungen sowohl bei Einzelräumen, als bei ganzen Wohnungen gelten.

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3. Konstruktion von Wänden und Decken. Verbot hygros stopischer Bausteine, naffer oder unreiner Deckenfüllungen. Bei allen zum Aufenthalt von Menschen bestimmten Räumen ist der Baupolizei spätestens 8 Tage vor Beginn der Verpuz arbeiten und spätestens 8 Tage vor der Ingebrauchnahme An zeige zu machen, damit die Behörde entscheiden könne, ob das Haus genügend ausgetrocknet ist, um ohne Nachtheil für die fünftigen Bewohner verpust, bezw. bezogen werden au tönnen.

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4. Ausdünstungen. Für jede Wohnung ist ein um wandeter, bedeckter und verschließbarer Abtritt anzulegen. Ausnahmen unter besonderen Umständen. Abtritte sollen womöglich in einem Anbau liegen, jedenfalls aber von anderen Räumen einer Wohnung durch gemauerte und verpugte Wände getrennt werden Abfallröhren aus uns durchläffigem Material, möglichst senkrecht und zugänglich, nach oben als Dunstrohr verlängert, deffen Mündung über Dach von etwaigen Fenstern mindestens 5 Meter abstehen, oder deren Sturz um 1 Meter überragen muß. Ställe find von bewohnten Räumen durch möglichst luftdichte Wände und Decken zu trennen. Ueber ihnen dürfen niemals ganze Wohnungen Abläufe von Stallböden und Düngerstätten. eingerichtet werden. Nähere Bestimmungen über Dichtigkeit und Gewerbliche Anlagen, bei welchen nach Art und Umfang ihres Betriebes erhebliche gesundheitschädliche Bedenken vorliegen, müssen von anderen Räumen durch dichte Mauern oder durch freie Abstände getrennt werden. Vorschriften über Lüftung und Reinigung von Räumen und Behältern, in welchen Stoffe mit üblen Auss dünstungen aufbewahrt oder verarbeitet werden. Verbot von Dfentlappen. Schutz der Nachbarn gegen Belästigung durch Abtritte, Ställe, Gewerberäume mittelst gewiffer Grenzabe stände, isolirender Scheidemauern oder sonstiger angemessener Vorkehrungen.

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5. Wafferversorgung. Jebem bewohnten Grundstück muß Versorgung mit trintbarem Waffer zugefichert werden.

6. Reinigung und Entwässerung. Abwässer und Fäka lien dürfen in Gebäuden und ihrer Umgeaung nicht auf unges regelte Weise angesammelt oder abgeleitet, sondern müssen unter thunlichster Reinhaltung von Boden, Luft und Waffer entfernt werden.

Hieran schloffen sich noch spezielle Entwürfe, betr. Vorschriften über Bebauungspläge und u. A. das Verlangen: Schläfräume, sowohl in Privatwohnungen als in Logishäusern, dürfen nur soweit belegt werden, daß auf jede erwachsene Person ein Luftraum von mindestens 12 Qubikmeter, auf jedes Kind unter 10 Jahren die Hälfte davon entfällt. 12. Ungesunde Wohnungen. Wenn Wohnungen durch ihren baulichen Zustand, durch ihre Lage oder durch Einflüffe des Bodens erhebliche gesundheitliche Bedenken erregen, so können sie durch die zuständige Behörde für uns benutzbar erklärt werden. Wenn ganze Häusergruppen oder

die Schrift entziffern konnte. Der Mann war allein. Er war ein Gefangener. Dreiundzwanzig Stunden von vier­undzwanzig ist er in der einsamen Belle des Hollowaygefäng niffes eingeschloffen; nichts zu thun, nichts zu lesen, Niemand zu sprechen, allein mit seinem Gram, kämpft er mit Gedanken, die ihn zur Verzweiflung bringen. Dreimal im Tag kommt der Wächter und bringt die Nahrung: Brot und Waffers fuppe am Morgen, Brot und Wassersuppe gegen Abend, zur Nacht Brot, Suppe und Kartoffeln. Um breiviertel auf sechs Uhr Morgens schreckt ihn der schrille Klang der Ges fängnißglocke aus einem unruhigen Schlaf auf, in welchem er für eine Beit all den Jammer, der ihm tagüber das Herz zerfrißt, vergißt, bis um einviertel nach acht Uhr derselbe metallene Mahner ihn wieder ins Bett schickt. Für einen thatkräftigen, energischen Mann, der von Kindheit an niemals eine träge Stunde gekannt hat, ist solch erzwungenes Nichts thun geradezu zum wahnsinnig werden. Wie entseglich langsam vergehen die Minuten. Ein Jahrzehnt scheint zwischen dem Läuten der Glocken zu liegen! Nichts zu thun; nichts zu lesen. Immer nur denken, denken, denten den verzweifelten Gedanken eines zerstörten Heims, eines gebrochenen Lebens, einer elenden Vergangenheit und einer ebensolchen Bukunft. Einmal am Tag wird die Thür gea öffnet und er wird gemeinsam mit Taschendieben und Trunkenbolden wie ein Mühlenpferd auf eine Stunde rund um den Hof herum spazieren geführt. Dann zurück in die Belle, der Verzweiflung überliefert. Jeden zweiten Morgen verbringt er eine halbe Stunde in der Kapelle, bei dem Klang der Orgel und der Mufit der Choräle beinahe fein Elend vergessend. Doch sonst ist er allein stets allein. Nichts zu thun, nur denken, denken und denken. Vergebens hat er seine Wächter angefleht, ihm etwas zu thun zu geben, irgend etwas, irgend eine Arbeit, wie schwer fie auch immer fei, wenn fie ihn nur beschäftige. Sie wurde ihm ver­weigert. Er war ja keines Verbrechens überführt und dess halb im Auge des Gesetzes noch unschuldig. Er trug die bunkelblaue Kleidung der Untersuchungsgefangenen; er er hielt ihre Kost, aber Arbeit- nein, das wäre ver

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