n. a. für die Schwägerin eines hiesigen angefebenen Chokoladefabri fanten ausgegeben. Die Angeklagten bestritten sämmtlich ihre Schuld. Diepold will die Pfandscheine von dem flüchtigen Juwelier Hermann für einen so auffallend billigen Preis gekauft haben, baß er wohl glauben fonnte, mit denselben ein gutes Geschäft zu machen. Wenn die versetten Sachen auf dem Preußischen Leibhause zu hoch tarirt worden seien. so fönne er nicht dafür. Aus der Beweisaufnahme intereffirt besonders das Mißverhält niß, welches durch die Aussage der Beugen bei der Taxation der verschiedenen Leihhäuser und insbesondere mit Bezug auf das in letter Beit so vielfach besprochene Breußische Leibhaus festgestellt wurde. Eine Beugin hatte, um ben Werth eines Pfandscheines zu erproben, den darauf für 100 M. versetten Brillantring für 108 M. beim Breußischen Leihhause eingelöst und war direkt zum fönigl. Leihhause gegangen, um ihn dort zu verseßen. Hier hatte man den Ring auf 50 M. geschäßt. Ein zweiter Zeuge hatte von Diepold Pfandfcheine über Brillanten erhalten, die vom Preußischen Leihhause auf 1900 M. geschäßt und mit 1300 M. beliehen worden waren, Diese Steine find später von vereideten Juwelieren auf 400 M. Werth geschäßt worden. Der ehemalige Direktor des Preußischen Leihhauses, Herr Haake, bekundete, daß es bei dem genannten Institut Gebrauch sei, Edelmetalle mit 5 und Brillanten mit bis 4 des Werthes zu beleihen. Während seiner Leitung des Instituts sei die Schäßung der Taratoren, welche außerdem mit der hinterlegten Raution haftbar waren, seiner Ueberzeugung noch eine gewissenhafte ge wesen. Krimminaltommiffar List hat die Vermittelungen gegen die Angeklagten geleitet und war überzeugt, daß alle Fäden der betrügerischen Geschäfte in der Hand des Angeklagten Diegold zusammenliefen. In Betreff des Werthes der Pfand fcheine befundete der Beuge, daß diejenigen des Preußischen Leihhauses einen besonders schlechten Ruf bei den Händlern ge nöffen, weil die versetten Gegenstände meist zu hoch beliehen worden seien. Während die Scheine des Königl. Leihhauses von den meisten Händlern mit 10 Prozent des Unterschiedes zwischen der beliebenen und der Versicherungssumme bezahlt würden, so pflegten die Scheine des Preußischen Leihhauses nur 5 pбt. zu erzielen.
Staatsanwalt Krobizich hielt alle drei Angeklagten im Sinne der Anklage überführt; gegen die Büddenklepper beantragte er Ausseßung eines Falles zu späterer Verhandlung. Diepold sei der Mann, der die beiden Mitangeklagten mit Rath und fie als seine und That angestiftet Werkzeuge benugt habe, thn müsse seiner vielen Vorstrafen wegen eine schwere Strafe treffen, er beantragte gegen ihn vier Jahre Buchthaus, 1000 M. Geldstrafe event. noch 100 Tage Buchthaus. Gegen Manthei brachte 2 Jahrr Ge fängniß und gegen die Büddentlepper 9 Monate Gefängniß in Antrag. Die Vertheidiger Rechtsanwalt Dr. Friedmann und Bronfer fuchten in längerer Rede die Angeklagten in einzelnen Fällen zu entlasten bezw. in ein milderes Licht zu stellen. Der Gerichtshof erkannte gegen Diebold auf zwei Jahre Gefängniß, 700 M. Geldbuße und 3 Jahre Ehrverlust. anthei wurde zu neun Monate Gefängniß und ein Jahr Ehrverlust und die Bübdenklepper zu drei Monate Gefängniß verurtheilt. Der letzteren wurde 1 Monat durch die erlittene Untersuchungshaft abgerechnet.
Mit der Selbstjustiz ist es immer eine heikle Sache, namentlich wenn dieselbe von der Erregung des Augenblicks bittirt wird. Diese Erfahrung mußten zu ihrem Leidwesen auch bie Schlächtergesellen Johann Nogat und August Schmidt machen, welche beide wegen Mißhandlung vor die 92. Abthei lung des Schöffengerichts geladen waren. In der Nacht vom 10. zum 11. August gingen die Angeklagten die Frankfurter Allee entlang, um sich in der schönen Abendluft zu erholen. In der Nähe der Friedenstraße trafen fie ein junges Mädchen, welches ihnen flagte, daß ein Mann ihr in der Friedenstraße soeben den Mantel fortgenommen habe. Diese Mittheilung
erregte mehr als ritterliche Gefühle bei den jungen Leuten und in Begleitung der Dame begaben fie fich flugs auf die Suche nach dem Attentäter. Als fie in die Friedenstraße einbogen, saben sie zwei Männer auf einer Bant igen, welche auf Bes fragen erklärten, daß der gesuchte Mantel im Befize thres Kollegen Jung sei, der vor einigen Augenblicken nach der nahen Destillation gegangen sei, um Schnaps zu holen. Die letten Worte waren faum verllungen, als Jung mit dem Mantel über dem Arm herbeikam. Auf die Aufforderung, den Mantel herauszugeben, erwiderte er den Angeklagten: Sie haben mir nichts zu sagen! Hierauf fielen Nogat und Schmidt über ihn her, warfen ihn zur Erde und bearbeiteten ihn mit Händen und Füßen dermaßen, daß sich der Gemißhandelte faum von der Stelle bewegen fonnte. Dann händigten sie dem Mädchen den Mantel ein und entfernten fich. Nogat stellt die Mißhandlung nicht in Abrede, während sein Komplize Schmidt nicht geschlagen haben will. Durch die Beugenaussagen ergab fich, daß beide Angeflagte in gleichem Maße bes theiligt waren; ferner stellte sich heraus, daß Jung mit dem Mädchen sehr gut bekannt war und den Mantel nur aus Ult zurückbehalten hatte. Der Staatsanwalt war der Meinung, daß zurüdbehalten hatte. Der Staatsanwalt war der Meinung, daß den Angeklagten mildernde Umstände zugebilligt werden könnten, weil sie dem Mädchen zu ihrem Eigenthum verhelfen wollten; deshalb wolle er für jeden nur zwei Wochen Gefängniß beantragen. Das Gericht trat dieser Auffaffung bei und verurtheilte die Angeklagten zu je 14 Tagen Gefängniß.
Ein tumultuarischer Auftritt spielte fich gestern theils in der 87. Abtheilung des Schöffengerichts, theils auf dem Korridor des Gerichtsgebäudes ab. Ein Tischler Galle war wegen Körperverlegung zu einer Woche Gefängniß verurtheilt worden zu Unrecht, behauptete er, und dies in einer so lauten und ungebührlichen Weise, daß der Vorfißendr thn mit einer sofortigen Haftstrafe bedrohte. Auf der Schwelle zum Korridor rief er: Dann will ich sofort verhaftet werden!", machte aber dennoch Miene, fortzugehen. Nun ließ ihn der Vorftzende zurückholen, aber Galfe sträubte fich nun mehr und feste fich dermaßen zur Webre, daß mehrere Beamte nöthig waren, ihn zu bändigen. Sein unkluges Ver balten trug ihm nicht nur eine sofort zu verbüßende dreitägige Haftstrafe ein, sondern der Staatsanwalt erklärte, ihn dann gleich in Untersuchungshaft behalten zu wollen, da er ihn wegen Widerstandes gegen die Staatsanwaltschaft unter Antiage stellen wolle. Als Galte abgeführt werden sollte, wiederholte sich die lärmende und im Gerichtsgebäude höst selten vorkommende Szene in noch verstärkter Weise, der Arrestant schlug mit Händen und Füßen um fich und mußte nach der Belle getragen werden. In der am 12. November in Landsberg a. W. beginnenden Schwurgerichtsperiode wird, wie wir aus einer dortigen Korrespondenz der" F. D.- 8." ersehen, möglicherweise auch der vor einiger Zeit so viel Aufsehen erregende Fall Rostin, über welchen in den vierziger Jahren vor dem Schwurgericht in Küstrin verhandelt worden und der mit der Vers urtheilung des Hilfsförsters Nostin wegen Ermordung einer Förstertochter bet Berlinchen endete, nochmals zur Verhandlung gelangen, da fich im Laufe dieses Jahres vieles zu Gunsten des Berurtheilten aufgeklärt haben soll. Die Aften über diesen Prozeß sollen bereits dem Justizminister vorgelegen haben und dem Landgericht zu Landsberg wieder zugestellt sein.
Kleine Mittheilungen.
London , 8. Oktober. Nach wie vor bleibt in Dunkel gehüllt, wer die Frauenmorde im Ostende Londons verübt hat. Alle Vermuthungen, die auf die Spuren des Mörders hindeuten sollten. haben sich als hinfällig erwiesen. Der Polizei fehlt es nicht an Buschriften, gut und böse gemeinten; auch der Preffe gehen zahlreiche Briefe zu, in denen die Unfähigkeit der Polizei ben erörterten Stoff bildet. Vor einigen Tagen erhielt die Polizei einen Brief, unterzeichnet Scd, the Ripper"( Der
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Aufschliter). Der Schreiber erging fich in Hohn Spott über die Polizei und theilte mit, daß er in der r. 23 Dom Sonnabend zum Sonntag seine Mordarbeit fortfe werde. Mit derselben Unterschrift war schon früher der Zen News" ein Schreiben zugegangen, das von einem Theile Breffe für beachtenswerth genug gehalten wurde, um es veröffentlichen, obwohl es deutlich erkennen läßt, daß fich Schreiber nur einen schlechten Wiz hatte machen wollen. Die Polizei war überzeugt, daß es fich mit dem jezigen Schre ebenso verhalte, und daß man fte nur verspotten wolle. jedoch jeden Vorwurf, der gegen fte erhoben werden fo zu enfträften, ergriff fte im Osten der Hauptstadt sowie der City außerordentliche Vorsichtsmaßregeln. Nicht wurden die Polizeimannschaften im Stadtbezirk Whitech ansehnlich verstärkt, sondern zahlreiche Geheimpolizisten und Angestellten der Wachsamkeitsausschüsse, zumeist stämmige, schloffene Männer, durchstreiften die ganze Nacht hindurch Gewirr der übelberüchtigten und schlechtbeleuchteten Nebenftr Gaffen und Pläße des großen Bezirks. Diese Vorsichtsmaßregeln stredten fich auch auf andere Stadttheile, wohin, wie man vermut der Mörder den Schauplatz seiner Thätigkeit verlegen fö insbesondere auf die Parts im Westen Londons , wo es Mörder an Opfern nicht fehlen würde. Die Nacht ver jedoch, ohne daß irgend eine Ausschreitung zur Kenntniß Bolizei gebracht wurde. Neuerdings ist davon die Rede, falls ein neuer Mord verübt wird, Bluthunde zur Aufspür des Thäters verwendet werden sollen. Die Polizei wird wohl noch etwas befinnen, ehe fte zu diesem beden Mittel greift. Einen Maßstab, ob fte über hinreichende K für die Sicherheit der Hauptstadt verfügt, bietet der soeben öffentlichte Jahresbericht ihres Leiters Sir Charles Wa Danach zählte die hauptstädtische Polizei am 31. Deze 1887 im ganzen 12 460 Mann, nämlich 26 Oberauff 766 Aufseher, 1174 Wachtmeister und 10 494 Schut Den Wachtdienst in den Straßen versehen bei 8773 Schußleute und 60 pCt. dieser Anzahl find für den Dienst von 6 Uhr Abends bis 6 Uhr Morgens erforder Die Thätigkeit der hauptstädtischen Polizei erstreckt sich dings über einen Flächenraum von 633 englischen Qua meilen mit einer Bevölkerung von 5 476 447 Seelen, en F Polizeileiter betont in seinem Bericht an den Minister Innern, daß infolge der raschen Vergrößerung der Hauptsehen, wie und des Wachsthums ihrer Bevölkerung eine Verstärkung Difinöfen Polizeimacht dringend geboten sei.
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( Wolff's Telegraphen- Bureau.) Hamburg , Dienstag, 9. Oftober. Wie die Hambumit der O Nachrichten" und der Hamburger Korrespondent" erfahren Geheimrath Geffden feinen Anwalt Dr. Wolffon beauftrag mit gegen das Entmündigungsverfahren energischen Einspruch nirgends u mangewei
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München , Dienstag, 9. Dlt. Ein gestern Abend in obnjih Reftauration der Runftausstellung im Glaspalaste entstand Rechtsanfo Feuer wurde unter Beihilfe der dort stationirten Feuerwi ular abtheilung bald gelöscht.
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