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the Wort sapiermanschetten, einem alten Damenkorfet, alten Stiefeln und Des Tages ner alten Schulmappe. Vielleicht ist es möglich, durch Veröffent hält es für hung dieser Bellen dem Gauner auf die Spur zu kommen. Kultur, derfelbe ist ungefähr 1,60 Meter groß, 26-28 Jahre alt, hat timal ist, untles Haar und Augen, starten dunklen Schnurrbert, läng fchehen piles Rinn. Sein Geficht ist oval und etwas brünett.

Bes Denn eidet war derselbe mit braunem Hut, braunem Winterüberzieher ichte aus bunkelfarrirtem Jaquetanzug; er trug ein goldencs Bincenez tliefert hit Rette.

den Der letzte Wille einer jugendlichen Selbstmörderin. ran gewis Diejenigen Leute, die mich in den Wellen finden, bitte ich, öfter währem Lehrer mitzutheilen, daß ich mir seinetwegen das Leben ge­D, Jumal omment habe, und bitte ihm zu zeigen, was ich geschrieben en, weil habe. Er schäme fich." So lautete die Adreffe des Briefes Die Nines 12jährigen Mädchens, welches sich am Freitag, den 8. September, in den Landwehrkanal stürzte. Sonntag früh thlzeiten in burde die Leiche gefunden, und am Donnerstag voriger Woche ele, weld and die Beerdigung statt. Der Brief, welcher sich zur Beit unbert af den Händen der Polizeibehörde hefindet, hat folgenden In­

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Bostämtern feilgehalten werden. Im voliegenden Falle nun| Veranlaffung Faufifchläge in's Geficht und gegen den Kopf

war der Wechsel fast in lauter einzelne Stüde   aufgelöst, die nur burch untergeklebtes Gummipapier zusammengehalten wurden. Der Vorsitzende des Gerichts fonnte nicht umbin, darauf auf merksam zu machen, daß es bei so schadhafter Beschaffenheit zweifelhaft werden könne, ob eine solche Urkunde noch Glauben verdiene. Der anwesende Kläger   versicherte, daß der Wechsel gar nicht weiter in den Verkehr gekommen sei, sondern von ihm lediglich in der Brusttasche getragen wurde, wobei sich das Papier an den Kniffstellen vollständig durchdrückte und sich längs dieser Stellen auflöſte. Die ganze Beschaffenheit des Wechsels bestätigte die Angaben des Klägers; das Papier zeigte fich durchaus sauber und feinerlei Spuren eines öfteren Ge brauchs, dagegen war das Papier steif und schien eine zu große brauchs, dagegen war das Papier steif und schien eine zu große Menge von Holzfasern zu enthalten. Der nicht erschienene Ver flagte wurde zwar verurtheilt, doch hörte man unter den an wesenden Rechtsanwälten mehrfach Bemerkungen, daß eine solche wesenden Rechtsanwälten mehrfach Bemerkungen, daß eine solche Berurtheilung vielleicht zweifelhaft gewesen wäre, wenn der Ver­flagte aus der Beschaffenheit der Urkunde Einwendungen her geleitet hätte. Das Publikum wird also gut thun, mit solchen Wechselformularen vorsichtig umzugehen.

Wegen Sachbeschädigung verhandelte die 89. Abthei lung des Schöffengerichts gestern gegen den Maurer Wilhelm Hannes, welcher angeflagt war, in der Nacht vom 25. zum 26. Juli die große Spiegelscheibe des dem Kaufmann Rink ge hörigen Ladens in der Mariannenstraße vorfäglich zerschlagen zu haben. Der Angeklagte bestreitet mit aller Entschiedenheit das ihm zur Last gelegte Verbrechen. Der Revierwächter Kappe, welcher als Belastungszeuge erschienen war, hat den Angeklagten an dem betreffenden Abend längere Zeit beobachtet, weil fich derselbe durch fortwährendes Gestikuliten auffällig machte. Als der Beuge furz darauf in die Mariannenstraße ein­bog, hörte er ein lautes Klirren und im nächsten Augenblid trat ein Herr auf ihn zu, um ihm mitzutheilen, daß der auf der entgegengefeßten Seite gebende Mann mit der weißen Jade soeben die Spiegelscheibe eines Schaufensters mit cinem Blumentopf eingeschlagen habe. Der Wächter lief nun dem Thäter nach und fiftirte ihn zur Wache, wo er eine falsche Wohnungsangabe machte. Est nachdem ihm gesagt wurde, daß die angegebene Hausnummer in der Staligerstraße gar nicht riftire, weil an jener Stelle erst ein Neubau aufgeführt werde, bequemte er sich, feine richtige Wohnung anzugeben. Auf Grund dieser Indizien beantragte der Staatsanwalt 3 Monate Ge fängniß. Der Gerichtshof hielt den Angeklagten ebenfalls für schuldig, erkannte aber nur auf 4 Wochen Gefängniß.

galt: ch bin ein armes Waisentind, meine Eltern und Ge­Mittag wifter find todt. Meine Mutter ftarb am 6. April 1884. Ige deffen Es war gerade der zweite Osterfeiertag, als fte starb. Es war rtschritt Remond, der an diesem Tage Zeit hatte, mit mir nach der en Abend Sharitee zu geben, wo meine Mutter lag. Während der Zeit, bemfelben o meine Mutter frant war, war ich bei Herrn G. Neumann, von dem ich noch meinen Dank schuldig bin; bitte, ihm doch diese fein Di Rachricht mitzutheilen. Er wohnt Krautsstraße 1a, im Schlächter. Franzol geschäft. Von da kam ich in Pflege bet Herrn H. Grell, fie den diefe wohnen Lachmannftr. 1 im Milchgeschäft; bei ihnen war ich bis Paris   fegt. Mein Name ist Gertrud Kirschte. Lebet wohl, liebe brige Me Eltern. Um die Scham des Waiser.raths, der Waifenvereins it es in Game habe ich den Tod in ten Wellen gesucht." Als Motiv aran benau der verzweifelten That bezeichnet die Selbfimörderin unge­nd die echte und grausame Behandlung, die sie von ihrem ind um Namen und Adresse bezeichneten Lehrer, der einen Haß auf wir in D fie gehabt", angeblich habe erdulden müßen. Sei einem Einbruch haben die Diebe einen neuen linken Die Fälle enen Ladschuh, englische Fecon, vorn zum Echnüren, anschei jeine Mehend aus einem Schaufaften stammend, sowie eine Eisenstange, welche zum Verschluß einer Schauspindenthür oder eines Schaus Aerzte afters diente, zurückgelaffen. Die Diebe haben die Stange zum ein hat, usbrechen einer Geldlaffette benutzt. Ferner ist am Thatorte und namin Bettel folgenden Jabalts gefunden: Bitte nach diesem euerer Zeit Stiefel ein Paar paffende Leisten zu schicken und dann gleich eit genaurie Rechnung vom forigten Male mit schicken. Schuhmacher. genwärtige meifter J. Krause." Die Eigenthümer der zurüdgelaffenen einiger Be Begenstände fönnen sich auf dem Kriminal- Kommiffariat melden. anfungsfall Folgende Bekanntmachung erläßt die Ober Postdirektion: röffentlicht Der zulegt bei dem Poftamte in Friedenau   beschäftigt gewejene öhnlich als Bosthilfebote Franz Heinrich Gnaud ist nach Unterschlagung egen und von Geldbriefen und Boftlaffenaclbern in Gesammthöhe von Lotomoti 3000 Matt am 30. September flüchtig geworden. Gnaud ist veil fie bd 28 Jahre alt, 1 Meter 63 Bentimeter groß, hat hellblondes Gefahr aaar, spärlichen blonden Schnurrbart, blaue Augen, gesunde Wahrn Rähne und rundes, frisches Gesicht. Er hat Plattfüße, schleppen den pen Gang und über dem rechten Handgelenk eine Narbe. Auf eint die die Ergreifung des Gnaud und die Wiederherbeischaffung des chschein gestohlenen Geldes ist eine Belohnung von 150 Mart ausgefegt arch and worden. hädlichen

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Die Polizeidirektion in Chicago   hat an die hiefige 1; fo w Kriminalpolizei   eine Mittheilung gelangen laffen, nach welcher tailwayfpineine bort wohnhafte Wittwe Henriette Snell 20 000 Dollars ndividuen Belohnung für die Festnahme und Verhaftung des muthmaß lich auch ichen Mörders ihres Ehemannes eines Wilhelm B. Talcott it fich du auslegt. Obige Belohnung wird gezahlt, wenn der p. T. tralnerven vom 17. September ab innerhalb 60 Tagen ermittelt und von Diese Erben Behörden der Stadt Chirago refognoszirt wird. Mitthei feltsame lungen find an den Polizeidirektor, Herrn Geo. M. Hubbard, gewöhnlich oder Herrn A. J. Stone, 544 West Madison Street, Chicago  en. Die Finois, zu richten. William B. Tascott, alias T. A. Gathright, gang wunalias Moore, alias Ecott, alias Clarst, a ias Diron, ist der De ganz muthmaßliche Mörder des A. J. Snell, der in der Nacht vom sweise ein 8. Februar getödtet wurde. Er ist 20 bis 22 Jahre alt, 5 Fuß nit einem 8 oder 9 Boll groß, 150 engl. Pfund schwer, slant gemachsen, gebäudes febr gerade, hat volles, sundes Geficht, starte Augenbrauen, sehr ustandes schöne Gefichtsfarbe, bellbraunes Haar, dünn am Scheitel, hervor eit zu fragende dunkelblaue Augen, fleinen dunklen Schnurrbart, fann Er wurde gefärbt sein. Er ist ganz jugendisch aussehend. r Antlage

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Polizeibericht. Am 10. d. M. wurde am ehemaligen er schwere Stralauer Thor ein in Borhagen im Dienst stehendes Mädchen ig die iner genau und nach dem Krankenhause am Friedrichshain   gebracht. Es icht einmal batte in selbsimörderischer Absicht den Versuch gemacht, fich Unbeil ang tittelft eines Küchenmeffers die Pulsadern zu öffnen. Um antheitsa biefelbe Zeit machte ein an Verfolgungswahn leidender Schilder hweren D maler in feiner Wohnung in der Kaftanienallee seinem Leben tomotivfü Durch einen Schnitt in den Hals ein Ende. Am Nachmittag genug beffelben Tages fiel der Arbeiter Hoppe von einem vor dem Der grauſe Neuer Markt 15 aufgestellten Schutzdach herab und erlitt erdings ein dadurch eine nicht unbedeutende Verlegung des rechten Unter­vohl allici armes, so daß er nach der Charitee gebracht werden mußte. 8 bet diese An demselben Tage, Abends, stürzte an Köllnischen Fischmarkt Bemüthefi ein Mann beim Berlaffen eines Pferdebahnwagens zu Boden Beschaffen und erlitt bierbet eine anscheinend nicht unbedeutende Berlegung bann er der rechten Hüfte. en des e Frrenärzt offnungs ad völliger

Gerichts- Zeitung.

Konfuns Staatsanwaltschaft beim Landgericht I zu Berlin   als wissent

fie an. 8 Mart,

Die Entnahme von Sammelbons zur Unterflüßung der Familien der ausgewiesenen Sozialdemokraten wird von der Diche Beihilfe zu den verbotenen Sammlungen qualifizirt und von derselben deshalb wegen dieser Strafthat sforderung gegen diejenigen Anflage erhoben, bei denen Sammelbons ung des gefunden werden. Bisher ist die Eröffnung des Hauptverfahrens obne Bom auf eine dergleichen Anklage von einer der vier Berliner   Straf­066 628, Lammern noch nicht erfolgt. In einem Falle hat der Vertheidiger aus Rechtsgründen Einstellung der Verfahrens beantragt und ein fein ausgeführt, daß das verbotene Sammeln erft durch die Aus­Sigarrengel gabe der Bons fonfumirt werde, woraus zur Evidenz folge, daß nd beha anöglichen That sein tann, ebensowenig wie fich der Almosen nach ein geber einer Theilnahme an dem strafbaren Betteln schuldig rlegen wir seiner felben fo Beit miltheilen werden, ist man höchft gespannt.

den.

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gegeben. Am Mittage des 23. März sei er nach Hause ge kommen und in der Küche an den Tisch getreten, um sich ein Stück Brot abzuschneiden. Sein Sohn, der allein in der Wohnung war, faß in der neben der Küche befindlichen Kammer und arbeitete. Derselbe set sofort mit Schimpfworten über ihn hergefallen, habe ihm viele Fauftschläge in's Gefidit verfest und ihn schließlich zu Boden geworfen. Er müffe tas Meffer, das er zum Brotschneiden benutzt hatte, noch in der Hand behalten haben und bei dem Ringen müffe ea feinem Sohne in den Hals gedrunaen sein. Mit Vorsatz habe er die That nicht ausgeführt. Wohl selten fiel eine Beweis nahme für einen Angellaaten dermaßen unalüdlich aus, wie im vorligenden Falle. Die Ehefrau des Angeklagten, sowie deffin 16jährige Tochter verweigerten ihre Aussage, wogeaen die Söhne von diesem Rechte nicht Gebrauch machten. Sie schilderten ihren Vater als einen Menschen, der diesen Namen nicht vers biente. Von flein   auf hätten fie die gemeinen Reben und Echimpfereten ihres Vaters, womil derselbe fte und ihre Mutter in angetrunkenem Bustande überschüttete, anhören und seine Miff handlungen erdulden müffen. Als fte erwachsen waren, hätten fle fich allerdings bisweilen genöthigt gesehen, gegen ben Wütherich Gewalt anzuwenden, um ihn zu bändigen, gemig handelt hätten fte ihn aber nie. Ihr Bruder Otto sei ein schwächlicher Mensch gewesen, der mit außerordentlichem Fleiße. gearbeitet habe. Als fte zu ihrem verwundeten Bruder eilten hatten Nachbarn denselben auf's Sopha gelegt, er fonnte foun sprechen; aufgefordert, den Sachverhalt zu erzählen, brach er immer ab mit den Worten: Ach, laßt doch nur, Jhr wißt ja, wie Vater ist, wenn er betrunken ist." Seinem Bruder hat Der Verstorbene indeffen erzählt, daß der Vater ihn von hinten geftochen habe. Uebereinstimmend stellten alle Beugen dem n geklagten das denkbar schlechteste Zeugniß aus, während deffen Ehefrau allseitig als brav und fleißig und die Kinder als qut geartet geschildert wurden. Es machte einen erschütternden Ein­bruck, als der älteste der Söhne des Angeklagten mit einem ge bäffigen Blick auf denselben die Worte aussprach: Meine Herren, wenn ich gleich nach der That hinzugekommen wäre, id glaube, dann befände ich mich auf der Stelle, wo icht mein Water ift." Aus der Beugenvernehmung ging hervor, daß dec Vorfall fich feineswegs so abgespielt, wie der Angefagte ihm ge schildert. Eine bausbewohnerin hat den angetrunkenen Ange flagten die Küche mit den Worten betreten hören: Berfluchter Hund, ich steche Dich todt!" Nach weniger Minuten, während welcher Beit ein Geräusch in ber Miesterfeld'schen Wohnung nicht gehört wurde, fet der Angeklagte wieder herausgetreten, habe die Nechte an dem Beinkleid abgewischt und sei davongegangen. Bicle Beugen bekundeten, daß der Angeklagte mehrfach seinen Sohn Otto mit dem Tode bedroht habe, und sowohl dens Gendarm Höhne gegenüber, wie dem Transporteur, der the nach dem Gefängniß führte, hat der Angeklagte eingestanden, daß er seinen Sohn gestochen, und in beispiellos roher Weise hat er noch seinem Bedauern darüber Ausdruck gegeben, daß derselbe nicht auf der Stelle gestorben ist. Die Sachverständi gen begutachteten, daß der Stich, der mit großer Gewalt ges führt sein müßte, eine tödtliche Wirkung haben fonnte, eine beilung hätte aber vielleicht erfolgen tönnen, Verwundete nicht nach der Verlegung durch Sprechen tief Athem geholt hätte; es sei dadurch Luft die Halsader gedrungen und habe den Tod herbeige führt, beziehungsweise eine Heilung verhindert. Staatsanwelt Schulze schilderte das Familienleben des Angeklagten als ein durch das Laster der Trunksucht völlig zerrüttetes und hielt ihn im vollen Umfange der Anklage schuldig. In diesem Sinne lautete auch der Spruch der Geschworenen, auch wurden dene Angeklagten mildernde Umstände versagt. Der Staatsanwalt beantragte Buch thausstrafe von acht Jahren und 10 Jahre Ehroerlust, der Gerichtshof erkannte nach dem Antrage. Der Angeklagte nahm das Urtheil mit derselben Gleichgiltigkeit entgegen, die er während der ganzen Verhand lung zur Schau getragen hatte.

Wegen Bergehens gegen das Biehleuchengeset hatte fich gestern die Wittwe Lorenz als Inhaberin eines größeren Fuhrgeschäfts vor dem hiesigen Schöffengericht zu verantworten. Die Angeklagte wurde beschuldigt, aus Fahrlässigkeit die vor­geschriebene Anzeige bei Ausbruch der Nozkrankheit in ihrem geschriebene Anzeige bei Ausbruch der Rogkrankheit in ihrem Pferdestalle unterlassen zu haben, der Amtsanwalt entnahm aber aus den begleitenden Umständen, daß es fich beinahe um ein wissentliches Verschweigen handelte. Die Angeklagte befigt einen Pferdestall, in welchem sich 36 Pferde befinden. Eines Tages wurde nun von einem Dritten ein Pferd nach der Abdeckerei gebracht, welches untrügliche Beichen der Rogkrankheit an fich trug und getödtet werden mußte. Der Begleiter des Pferdes machte über die Bugehörigkeit deffelben einige romantische Angaben, schließlich aber wurde festgestellt, daß dasselbe zu dem Stalle der Angeflagten gehört. Der Kreisthierarzt nahm deshalb sofort eine Reviston des Stalles vor und stellte fest, daß in demselben fich noch sechs von der Roßkrankheit ergriffene Pferde befanden, beren Krankheitszeichen darauf deuteten, daß die Krankheit schon längere Zeit zum Ausbruch gelommen sein mußte. Es wurde nun die Sache durch den Kreisthierarzt Dr. Wolff des Näheren untersucht und derselbe machte bei einer in aller Frühe vorge nommenen Revifion des Stalles die Entdeckung, daß die Ange flagte bei Angabe ihres Pferdebestandes, den sie auf 28 Röpfe ange­geben hatte, 8 Pferde verschwiegen hatte, unter denen noch zwei roß franke aufgefunden wurden. Infolge deffen wurde gegen Frau Lorenz Anklage erhoben, und nur der Umstand, daß nach dem Gut achten des Kreisthierarztes Wolff es nicht unbedingt ficher ist, daß die Angeklagte die verdächtigen Krankheitszeichen gerade als Rotkrankheit hat erkennen müffen, rettete fie, wie der Amts

wenn ber

anwalt ausführte, vor einer Haftstrafe. Bei der Gemeingefähr Soziales und Arbeiterbewegung.

Itchkeit der Uebertretung brachte der Amtsanwalt aber doch eine Geldstrafe von 50 M. in Antrag. Die Angeklagte suchte nach­zuweisen, daß es ihr unmöglich gewesen sei, an den Pferden eine Krankheit wahrzunehmen; da fie aber schon seit vielen Jahren das Fuhrgeschäft betreibt, glaubte ihr der Gerichtshof nicht, sondern verurtheilte fie nach dem Antrage des Amts

anwalts.

Ein Verstoß gegen die Vorschriften der Apotheker­ordnung führte den Apothefenbefizer A. Robligt vor die Be rufungs- Straffammer des hiesigen Landgerichts I. Gelegentlich einer nicht glücklichen Kur, welche der Medizinalpfuscher Halfpapp an einem Kinde vorgenommen hatte, wurde festgestellt, daß das trante Kind auf ein nur mit unleserlichem Schriftzuge unters zeichnetes Rezept des Halfpapp hin, welches in der Apotheke Bum Schwan" angefertigt worden war, ein Gift in stärkerer Menge erhalten hatte, als nach den für die Apotheken maß gebenden Vorschriften in einer Gabe gereicht werden darf. Für derartige Verstöße der Apothekergehilfen find die Apotheken­derartige Verstöße der Apothekergehilfen find die Apotheken­befizer verantwortlich. Die Apotheker find verpflichtet, nur Rezepte von geprüften Medizinalpersonen anzufertigen, und das hiefige Schöffengericht hatte den Angeklagten au 30 M. Geld buße verurtheilt, weil es der Meinung war, daß schon aus der vorschriftswidrigen Busammenſegung bätte ersichtlich sein müssen, daß das Rezept von feiner geprüften Medizinalperson herrührte. Der Angeklagte machte in seiner Berufung besonders geltend, daß viele Aerzte die Rezepte nur mit einem unleserlichen Namenszuge unterzeichnen und die vorgeschriebene Arznei in 6 Pulver zerfiel, beren jedes einzelne als die in Frage kommende Gabe" betrachtet werden müsse. Der Gerichtshof erachtete beide Ginwände nicht als zutreffend und erblickte die Fahr­fäffigkeit darin, daß der Apothekergehilfe bei der Unleserlichkeit der Unterschrift sich nicht bei dem Präsentanten erlundigt hatte, von welchem Arzte das Rezept herrührte. Aus diesem Grunde wurde die Berufung verworfen.

Einer Unterschlagung ist der in der Werkstatt der kgl. Anhalter Eisenbahn in Tempelhof   als Vorarbeiter angestellt ge mefene R. Letter angeklagt; er soll unbefugter Weise Material, chäftigt chäfts die Abfall von Brettern, aus der Werkstatt mit nach Hause genom­au, fich men haben. Das Schöffengericht des Landgerichts II  , das gen. Lei geftern über den Fall verhandelte, glaubte zunächst die Frage Auge, weil dieser stets zu Hause arbeitete und die Mutter und Ge

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zu müffen, ob die Stellung des Angeklagten die eines Beamten oder nur die eines gewöhnlichen Arbeiters gewesen Die Wofei. Der Staatsanwalt erklärte sich zu letterer Annahme, das Schöffengericht dagegen nach furzer Berathung zu ersterer, da 2. nicht allein technische, sondern auch schriftliche Arbeiten zu

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und fchid liefern und verschiedene Bücher zu führen hatte. Aus diesem Ingefchid Grunde hielt fich der Gerichtshof für unzuständig zur Verhand es, er bat lung des Falles und beschloß, die Sache an die Straffammer Chür und wurde anberaumt.

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des Landgerichts 11 zu verweisen. Eine vierzehntägige Frist Eine vierzehntägige Frist

Die mangelhafte Beschaffenheit mancher Postwerth­zeichen trat am Dienstag bei einer Verhandlung vor der 1. Sivil Tammer des Landgerichts I   recht deutlich in die Erschei Ibe eine nung. Es wurde ein Wechselprozeß verhandelt und der An­walt überreichte die Wechselurkunde, melche der Klage zu Grunde Lag. Diese Urkunde war auf einem Wechselformular geschrieben, wie solche, mit dem erforderlichen Stempel versehen, bei unseren

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Formerbewegung. Aus Stettin   wird uns gemeldet, daß der Streit zu Gunsten der Former ausgefallen ist. Sämmt gießerei von Gladenbed( Friedrichshagen  ) waren bekanntlich Lohn liche Forderungen der Arbeiter find bewilligt. In der Bild differenzen ausgebrochen. Dieselben find nunmehr belgelegt und

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zwar ebenfalls zu Gunsten der Arbeiter. Es find drei Lohn flaffen von Wochenlöhnen eingeführt. Der Lohn beträgt 27 25 M., 23 M. Dieser Erfolg ist dem energischen Borgehen des Berliner   Fachverveins zuzuschreiben. In Berlin   felbft hat der Fachverein ebenfalls einen Erfolg zu verzeichnen. Su dem Minimallohntarif von 21 M. pro Woche, der am 1. Dit

Kraft treten follte, haben bisher 55 von den größeren Firmen thre Bustimmung gegeben. Die Fanung hat sich bisher nicht bemüßigt gesehen, eine offizielle Antwort zu ertheilen. Es liegt dem Fachverein in der That auch garnichts an einer Meinunge äußerung der Innung, da die Mitglieder derselben eine nennens werthe Anzahl von Gesellen überhaupt nicht beschäftigen.

Vereine und Versammlungen.

Die Metallarbeiter Berlins   hatten fich gestern Abend äußerst zahlreich im großen Saale des Heydrich'schen Lolale Beuthstr. 21, versammelt, um sich über den bevorstehenden Metallarbeiter- Kongreß, welcher vom 27. bis 30. Dezember in Gotha   stattfinden soll, zu besprechen. Der Saal war bereits gedrängt voll, als der Einberufer, Herr Pring, die Versamm lung mit dem Bemerken eröffnete, daß der überwachende Be amte ben weiteren Budrang nicht gestatten wolle und demnach die Thüren geschlossen werden müßten. Auf Vorschlag des Herrn Wichmann wurden die Herren Bring unb Günther zu Vorfizenden und Herr Higler zum Schrifts führer gewählt. Der Referent. Herr Gottfried Schult leitete seinen Vortrag mit den Worten Schillers: Das Affe stürzt, es ändert sich die Zeit und neues Leben blüht aus ben Ruinen" ein. Neues Leben rege fich auch unter den Metallarbeitern Deutschlands  , indem von Hamburg  der Gedanke ausgegangen fei, der Gedanke ausgegangen fei, noch in diesem Jahre einen allgemeinen Metallarbeiterkongreß einzuberufen. Diefer Gedanke dürfe wohl aus der Erfahrung refultiren, daß auf dem bisher eingeschlagenen Wege nicht weiter ge schritten werden könne, wolle man nicht ganz nuplos die Kräfte verpuffen. Die legten Streits, namentlich der Hant burger hätten dafür den besten Beweis geliefert. Deshalb en flärten fich bereits die Kollegen vieler Städte, wie Dresber Chemniß, Magdeburg   2c. für Beschickung des Kongreffes und es handle fich heute darum, ob die Kollegen Berlins   ebenfalls ge willt seien, fich an dem Werke zu betheiligen. Ich meine, so fährt Referent fort, wir haben alle Ursache, uns an der Sachve zu betheiligen, zumal die Tagesordnung eine sehr wichtige ift Es handelt sich nämlich um Besprechung und Beschließung über folgende Punkte: 1. Wie schaffen wir Organisationen? 2. Sn trale oder lokale Organisation? 3. Die Lohnbewegung in der Metallindustrie. 4. Organfrage. 5. Stellungnahme zu den in Vorschlag gebrachten sozialpolitischen Gefeßen. 6. Internationale Arbeiterschuß- und Fabrilgesetzgebung. 7. Die Frauens und Kinderbeit in der Metallindustrie. 8. Die Jnnungsbestrebunger. 9. Arbeitsnachweis. 10. Die Reiseunterstüßung in den Metall­arbeiterorganisationen. Was die einzelnen Punkte anbetrifft. fo

Ein trübes Bild wurde in der Verhandlung vorgeführt, die gestern das Schwurgericht des Landgerichts I beschäftigte. Auf der Anklagebant befand sich der 54jährige Arbeiter" Friedrich Miesterfeld, welcher beschuldigt war, feinen 26jährigen Sohn, den Schuhmacher Otto Miesterfeld, mittelst eines Meffers schuldigte ist verheirathet, von den ihm geborenen zwölf Kindern find noch vier am Leben. Er soll ein unverbesserlicher Trunken bold und in berauschtem Zustande ein wahrer Wütherich gewesen sein, der Frau und Kinder auf das Empörendste beschimpfte und mißhandelte. Besonders der älteste Sohn Dite war ihm einDorn im schwister gegen die Rohheiten des Vaters in Schuß nahm. Am 23. März d. J. kam der Angeklagte im trunkenen Bustande vom Bentral- Viehhofe nach Hause, wo er in der Küche nur seinen ältesten Sohn Dito antraf. Hier hat sich gleich darauf eine entsegliche Szene abgespielt. Otto fam blutüber strömt auf den Hof hinausgestürmt, die hand gegen eine llaffende Wunde preffend, welche sein Vater ihm mittelst eines Meffers an der linken Seite des Halfes beigebracht hatte. Der zu Tode Verwundete ist bald darauf beftnnungslos geworden und auf dem Transport zum Krankenhause verstorben. Der Angeklagte bestritt seine Schuld und ebenso, daß er dem Trunke ergeben sei. befiritt seine Schuld und ebenso, daß er dem Trunke ergeben sei. Er behauptete, daß er seit Jahren von seinen Angehörigen eine ganz elende Behandlung habe erdulden müffen; trotzdem er stets ein außerordentlich fleißiger und nüchterner Arbeiter gewesen, der seiner Frau immer unverfürst den Wochenlohn einhändigte, habe man ihm häufig unter Schimpfworten trodenes Brot vor­gefeßt. Sein Sohn Otto habe ihm häufig ohne irgend eine

wird

ber Kongreß diefelben einer eingehenden Dis tuffton unterziehen müffen; die frühere zentralificie Organisation, welche in Gera   ihren Sit hatte, fiel leives