tis 18, Thieres annähernd zu schäzen vermöge, auch aus Ruhr 2, Em begleitenden Umständen schließen mußte, daß die genentzündläufer ihn nicht redlich erworben, so wurde er wegen Brechdurableret und die Verläufer wurden wegen Diebstahls zur Ver en Tobes wortung gezogen. Bieper behauptete, der Hund set ihm zu oder Verbrühaufen und habe sich mit zäher Ausdauer an seine Fersen ge1, Stutet, so daß er genöthigt wurde, ihn zu verlaufen. Hierzu le durch m er die Vermittelung der Mitangeklagten Dettloff in Anfind ach. Sunächst versuchten fte, den Prämienkund bei einem 3.2 pt. boduktenhändler abzusetzen, da Hektor aber trotz aller einbringJahre 16, en Bureden nicht zum Ziehen zu bewegen war, brachten fle zu Schumacher. Den Erlös von 8 M. theilten fie fich. Sabre 51, Sabre 12% Gerichtshof hielt alle Angeklagten auf Grund der Beweis fnahme für schuldig und verurtheilte Pieper wegen Diebstahls inschließlich 14 Tagen, Dettloff wegen Beihilfe zu einer Woche und älle folgende umacher wegen Heblerci zu einer Woche Gefängniß. drichstadt 26, Friedri
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bracht war
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Alte Liebe rotet nicht!" sagt ein sehr gebräuchliches richwort, welches fich auch in der Praxis vielfach bewahrheitet Einen neuen Beleg hierfür bot eine Verhandlung gegen dt jenseits Droschkentutscher A., der gestern unter der Anflage der 8, Louifen leidigung, des Hausfriedensbruchs, der Mißhandlung und ertel, weftli Arrestbruchs vor der 87. Abtheilung des Schöffengerichts Rönigstadt d. Der Angeklagte hatte den Verlust seiner Frau zu be ler Borstadt. nördlich, fonnte fich aber in seine Wittmerſtellung nicht finden fnüpfte deshalb vor ungefähr zwei Jahren ein neues VerWilhelm tniß mit einer Leidensgefährtin, der Wittwe Anna Sch. an. Die Sterbef Bevölkereich nun dieses Verhältniß fast zwei Jahre währte, so te es dennoch zu feiner ehelichen Verbindung der beiden, folgenden bern endete mit einer sehr erregten Szene, welche die Einwohnernde Trennung und das Erscheinen der Parteien vor Ge 13,6, Bre veranlaßte. Nach der Anklage sollte A. am 4. März in die 9,5, Dres ohnung seiner gewesenen Braut eingedrungen sein, dieselbe .M. 18,4, nishandelt, beschimpft und sich aus den Räumen trop er 6,9, König ter Aufforderung nicht entfernt haben. Als er schließlich 26,1, Num, foll er porfäglich eine Fensterscheibe eingeschlagen Nürnbe gart 15,4 ferner sein braunes Pferd, welches auf Grund mehr als in Amsterbart, vom er Forderung der Wittwe Sch., in Höhe von siebzig Gerichtsvollzieher ,, verflegelt" worden war, verpool 19,6 nach der Arrest Ausbringung in Gebrauch 24,1, Warid tommen haben. Der Angeklagte nimmt zunächst das Recht Mille. Verjährung für sich in Anspruch und bestreitet ferner, sich det, so de Arrestbruches schuldig gemacht zu haben. Er habe zwei glich gemeldune Pferde gehabt und nur dasjenige von den beiden bes ezogenen est, welches zur Beit nicht mit Beschlag belegt war. Die vor ermehrt hat enden Aften ergaben, daß der Strafantrag von der Ge= der Bedigten am 3. Junt, also noch gerade in legter Stunde getember bis 6t worden war. Beugin Anna Ech. erklärt sich dahin, alles angsfälle ane von threm Strafantrag zurücknehmen zu wollen, was da eritis 107. zurückgenommen werden könne. Sie habe dem Angeklagten ziehen und man möge ihn schon seiner 7 Kinder halber nicht ormittags trafen. Ob das gepfändete Pferd benutzt worden ist, weiß Rödernjiraß Beugin nicht. Im Uebrigen bemerkt fte noch, daß sie von dte, einen Migbandlungen nicht viel Schmerzen gehabt babe und das ■ der erlittenfter fönne auch wohl unversehens beim Schubsen zertrüm e gebracht rt worden sein. Der Staatsanwalt hielt nach den Bekunin der Elbingen der Beugin nur noch die Anklage wegen Hausfriedens une eine wichs und Arrestbruchs aufrecht. für welche Vergehen er vier los und ge Gefängniß und 10 M. Geldbuße beantragte. Das Ge mittelst Dt fand den Angeklagten nur des Hausfriedensbruchs schuldig Cacht. Bulb belegte ihn dafür mit der gelinden Strafe von 5 Mark. iner ihn b Eine jähzornige That, die leicht von den verhängniß ter den uften Folgen hätte werden können, führte gestern den Schmiede Droichfe nofellen Karl Schwarz vor die dritte Straffammer des Landthen eingerichts 1. Der Angeklagte war am 5. Mat mit dem Schmiede. Morfellen Platczinski bei den Arbeiten an der Moltkebrücke beRufillebre affiat. Der lettere, der ihm unterſtellt war, verweigerte ihm aufgefunden Gehorsam und nach kurzem Wortwechsel geriethen fie in in Handgemenge, wobei der Angeklagte von seinem Gegner hrer Woh Boden geworfen wurde. Schwarz bat den Sieger um ängt vorg Der Stallm honung , die ihm auch gewährt wurde. Er sprang wieder auf, me to erhebl riff eine Feile und jagte sie dem Platczinski in die Seite. aritee gebra efer brach sofort zusammen und mußte schwerverlegt nach Charitee gebracht werden. Das spite Instrument
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r ihm durch die Kleidung in den Magen gedrungen, hatte r zum Glück die Eingeweide nicht erreicht, sodaß der Ver ndete nach etwa sechs Wochen als geheilt angesehen werden im Bollsnte. Der Sachverständige begutachtete, daß der Stich tödtlich chel:„ Die te werden föunen, wenn er nur einige Linien tiefer gewefen
Man lebte einig und zufrieden und das Pärchen hatte die Hochzeit auf den 1. Oftober festgesezt. Etwas störend war es, daß der Bräutigam außer Stellung fam; das Mädchen hatte fich jedoch etwa 130 M. zusammengespart und da der Ange flagte ihr wiederholt die Versicherung abgab, daß er bei seinem Vater Sparkaffenbücher im doppelten Betrage zu liegen habe, so trug fte fein Bedenken, demselben durch Hingabe nicht nur dieser Ersparnisse, sondern auch ihrer Goldsachen aus der Verlegenheit au helfen. Eines Tages wartete das Mädchen vergebens auf ihren Schaß und als derselbe auch am nächsten Tage nicht erschien, wurde sie von böser Ahnung erfällt, wandte fich an das Bureau des Vereins der Köche und erfuhr dort zu ihrem Entseßen, daß ihr angehender Ehemann nach Bremerhafen abgedampft war, weil er sich dem Norddeut schen Lloyd als Koch für einen nach China gehenden Dampfer verbungen hatte. Auf Veranlaffung des betroffenen Mädchens ließ die Polizei sofort den Telegraph spielen und es gelang, den Ausreißer in Bremerhafen noch festzunehmen. Gestern traf er mit seiner Braut vor dem Schöffengericht wieder zusammen und es herrschte, wie gesagt, daselbst eine febr thränenselige Stimmung. Der Angeklagte verficherte wiederholt, daß er auch heute noch die Abficht habe, das Mädchen zu heirathen, daß er nur den 3wed verfolgt habe, als Schiffs foch fich zunächst etwas Geld zu verdienen und seiner Braut nur deshalb ron seinem Plane nichts gesagt habe, weil er fürchtete, auf Widerstand zu stoßen. Da aber das Mädchen babei blieb, betrogen zu sein und der Angeklagte auch wirklich über seine Vermögenslage start geflunfert hatte, fo verurtheilte der Gerichtshof denselben zu 14 Tagen Gefängniß.
Verkürzung der Arbeitszeit werde die Lohnfrage schließlich von selber geregelt werden. Herr Jeffrep trat der Auffaffung ents gegen, daß durch die Auflösung der Lohnkommiffion ein Stüd cang des Verbandes veranlaßt worden sei, und war der Meinung, daß gerade dieser Umstand eine Stärkung des Ber bandes ftätte herbeiführen müssen. In Abrede set nicht nu stellen, daß das Verbandsstatut von Verbandsmitgliedern bis lang zu wenig beachtet worden sei, und ermahnte derselbe, fü: die Zukunft daffelbe strenge inne zu halten. Nach einer weiteren Erörterung des angereaten Themas gelangte folgende Resolution zur Abstimmung:„ Die heutige Generalversammlung befchließt: Kein Mitglied der Berliner Lokalverbände des Ver bandes deutscher Zimmerleute hat das Recht, regelmäßige Uebers stunden und Sonntagsarbeit zu verrichten. Liegen hierfür Be weise vor, so erfolgt der Ausschluß des betreffenden Mitaliedes aus der dieser Drganisation." Anläßlich Resolution wies Herr Schmidt auf die Nothwendigkeit einer eventuellen Unterstüßung hin und bezweifelte, daß der Verband hierzu im Stande set. Herr Jürgens gab feiner An ficht dahin Ausdruck, daß es durchaus unentschuldbar sei, wenn Verbandsmitglieder gegen die Bestimmungen des anerkannten Statuts verstoßen, wenngleich sich dieselben auch in der Mincs rität befänden. Er sprach ferner seine Freude darüber aus, daß Der Verband fich endlich zu einem energischen Beschluffe aufzus raffen im Begriffe sei. Herr Stöhr erblickte dagegen in der event. Annahme der Resolution eine schwere Schädigung des Verbandes und erwartete es von dem Ebrgefühl eines jeden Verbandsmitgliedes, daß es fich kleine Uebertretung der Ber bandsstatuten bezüglich der angeregten Punkte werde zu Schulben tommen laffen. Gegen die Resolution wurden noch von anderen Seiten ebenfalls Bedenken erhoben. Die schließliche Abstimmurg über die Resolution ergab Annahme derselben mit großer Ma iorität. Ueber den dritten Punkt der Tagesordnung: welcher Weise gedenkt der Verband die Beschlüsse der lenten öffentlichen Verbandsversammlungen auszuführen?" referinte Herr Jäckel. Die gedachten Beschlüsse gingen dahin, den Ver band als Organisation für Berlin anzuerkennen, welcher are Fragen, Beit, Lohn- und Arbeitsverhältnisse betreffend, in die Hand zu nehmen hat. Es sei nun in der Ordnung. fich darüber iflar zu werden, in welcher Weise der Verband im nächsten Frühjahre zu handeln gedenke. Es müffe jedem flar sein, daß es in der bisherigen Weise im Gewert nicht weiter gehen könne, daß eine ernste Beit bevorstehe, in welcher alle eingeriffenen schädigenden Mißstände, die in der vorhergehenden Besprechung aur Genüge erörtert worden seien, beseitigt werden müssen. Die Zimmerer würden naturgemäß gedrängt, Wandel zu schaffen. Dahingehende Beschlüsse müssen aber bel Beiten gefaßt werden, um den Arbeitgebern den bekannten und beliebten Vorwand zu nehmen, fte seien überrumpelt morder. Redner legte den größten Werth auf Verkürzung der Arbeitszeit und wünschte, daß der Verband in erster Linie hier den Hebel ansetze. Die Lohnfrage würde, wie schon vorher bemerkt, fich hierdurch von selber regeln, und stellte er es der General versammlung anheim, eine Kommiffion zu wählen und dieselte mit der Ausarbeitung einer Vorlage über die im nächffen Frühjahre zu unternehmenden Schritte zu beauftragen. Herr Walter war der Meinung, daß das leitende Motiv neunstündige Arbeitszeit und 60 Pf. Stundenlohn sein müsse. Herr Seigt hielt es dagegen nicht für praktisch, zugleich mit der Verkürzung der Arbeitszeit eine Lohnerhöhung in Aussid t zu nehmen. Die Versammlung beschloß schließlich, diese Ange legenheit den Vorständen der Berliner Lokalverbände zur Vor berathung und Ausarbeitung einer Vorlage zu überweisen. Diese Vorlage ist einer demnächst einzuberufenden allgemeinest Generalversammlung zur Beschlußfaffung vorzulegen. Des weiteren lag der Generalversammlung die Wahl eines Schieds gerichts ob. Der vorgerückten Seit wegen wurde dieselbe jedoch vertagt und beschloffen, dieselbe als ersten Bunft auf die Tages ordnung der nächsten Generalversammlung zu seßen. Der lette Punkt der Tagesordnung lautete:" Verschiedenes", nach deffen Erledigung die Versammlung gegen 3 Uhr Nachmittags ge schloffen wurde.
Wegen Verbreitung unfttlicher Schriften hatten fich gestern die beiden Inhaber von Julius Weinberg's Verlag, Buchhändler J. Weinberg und Schriftsteller A. v. Schlieben, Buchhändler J. Weinberg und Schriftsteller A. v. Schlieben, ferner der Buchbinder A. Löwenthal vor dem hiesigen Schöffen gericht zu verantworten. Julius Weinberg's Verlag, welcher fich vorzugsweise mit der Verbreitung von Zeitungsforrespondenzen an auswärtige Blätter, mit der Herausgabe von Familien und Brautzeitungen 2c. beschäftigt, scheint auch den Vertrieb unfittlicher Schriften als seine Spezialität betrachtet zu haben. Diese Firma stand auf einem Werke" verzeichnet, welches sich„ Berlin bei Nacht" nannte, die unfittlichsten Dinge noch mit Illustrationen unter das Volt brachte und in den verschiedensten Theilen Deutschlands weite Verbreitung fand. Die Polizei fand sich schon einmal veranlaßt das rühmliche Wert mit Beschlag zu belegen, und dem Angeflagten wurde durch eine Verurtheilung vom Gerichte largemacht, daß eine Verbreitung dieser Schrift im Intereffe der guten Sitten und des öffentlichen Anstandes nicht gestattet werden könne. Trozdem hat Weinberg's Verlag auch nach dieser Verurtheilung noch emfig für möglichst weite Verbreitung des Buches Sorge getragen und die beiden Inhaber wurden deshalb gemeinschaftlich zur Verantwortung gezogen. Die Beweis aufnahme nahm mehrere Stunden in Anspruch, da es dem Gerichte recht schwer gemacht wurde, fich über die persönlichen Verhältniffe, welche bei der Firma J. Wein berg's Verlag obwalteten, zu zu orientiren. Die beiden Inhaber derselben suchten nämlich jeder für fich dadurch rein zu waschen, daß einer dem andern die ausschließliche Verantwortung für das mehr als schlüpfrige Buch aufzubürden bemüht war. Während der Angeklagte Weinberg Herrn von Schlieben für Die Seele des ganzen Geschäfts bezeichnete und erklärte, daß derselbe alle Anordnungen bezüglich des Druckes, der Illus strationen 2c. des fraglichen Buches selbstständig getroffen, behauptete der Angeklagte von Schlieben , daß er den Jn halt des Buches gar nicht gekannt, die Herausgabe deffelben vielmehr eine Privatspekulation des Mitngeklagten gewesen. vielmehr eine Privatfpekulation des Mitngeklagten gewesen. Der Staatsanwalt entnahm aus der Beweisaufnahme die That sache, daß die beiden ersten Angeklagten gemeinschaftlich die sache, daß die beiden ersten Angeklagten gemeinschaftlich die Verbreitung des unfittlichen Buches betrieben haben, fund beantragte mit Rücksicht darauf, daß die öffentliche Moral in umfangreicher Weise vergiftet worden, gegen Weinberg und von Schlieben je 14 Tage Gefängniß, gegen Löwenthal aber, welcher das Wert" in feinem Moabiter Anzeiger angefündigt, auch einige Exemplare verkauft hat, 50 M. Geldbuße event. 10 Tage Gefängniß. Der Gerichtshof erkannte auf je 10 Tage Gefängniß für die beiden ersten und auf 20 M. Geldbuße für den lezten Angeklagten.
el: Gauptpe. Der Staatsanwalt wollte die robe That mit einer Ges Vereine und Versammlungen. ura und de anißſtrafe von neun Monaten gefühnt wiffen, es gelang dem rund Laboktheidiger, R.-A. Joers, indessen, dem bisher unbescholtenen
geflagten mildernde Umstände zu erwirken, so daß er mit einer fängnißstrafe von drei Monaten davonkam. Die Milchprojele" bilden jegt einen großen Theil der Schöffengerichten zugewiesenen Strafsachen und schon die
ang. ber fladet uch für weirdnung über den Handel mit Milch schwer zu erfüllende and Eat gegtimmungen enthalten muß. Die Milchhändler selbst aber en Beleidiguren in all' den vielen Prozeffen, die ihnen gemacht werden, foll, Brand reinstimmend darüber, daß diese Bestimmungen überhaupt bat bekanntlit zu erfüllen sind und die Milchlontrole oft schwer zu bes
fende Verhältnisse schafft. Dieselben Klagen wurden auch
tigt, eine ern wieder in einem solchen Prozeffe von dem Vertheidiger o entschied otsanwalt Freudenthal vor dem Schöffengericht mit allem chte in der hdruck und, wie es schien, nicht ohne Eindruck auf den Gerichtshof er wegen eend gemacht und ausgeführt, daß es die höchste Beit sei, jene in ments angen Einzelheiten verfehlte Polizeiverordnung aufzuheben. Nach der
Der zur
Gen werden nämlich jetzt fortgesett solche Milchhändler zur hkeit und safe gezogen, welche dem Publikum bessere Milch verFen, als von ihnen gefordert wird und da in dieser ganzen nordnungen
60 M. oder chfrage fich der gerichtliche Chemifer Dr. Jeserich mit einen ihm berfften Gegensate befindet, so entsteht in dem ganzen Ge ete am Abend Chemiter des Polizeipräsidiums Dr. Bischoff im ng fiftirt woftstreise unlcugbar Verwirrung und Unsicherheit. Der edirende Dirncern verhandelte Fall war wieder recht lehrreich. Ein wieber auf bilger Milchhändler pflegt, wie viele seiner Genoffen, nAngeflagten he die sogenannte Halbmilch nicht ganz umseßen, diese Der Bubalter ere Milch unter der weniger guten Bezeichnung, Mager
, worauf Daß er nicht
Befehls zur
Dick"
Fiszirt, weil diefelben an dem polizeilichen Milchmesser nicht
zu verkaufen. Sie geben also dem Publikum eine borisch beffere Waare als der Begriff ,, Magermilch" bezeichnet. wird genügte bem, it folche Milch bei den Kontrolen unweigerlich rmin, daß be pezifisches Gewicht von 16 Grad anzeigen, sondern- wie r: habe: dieſem Falle er diese Fragischem Gewicht bedeutet nun aber keine Verschlechterung, der Straßenvern eine Verbesserung der Milch, welche natürlich bei - Dies befiderem Fettgehalt ein geringeres Gewicht anzeigt. Der Ver welcher indebiger versuchte des Lingeren an diesem Falle das Vers imputirte Frogte der Polizeiverordnung nachzuweisen, welche doch nur mba3wed haben könne, das Publikum vor Benachtheiligung schlechtere Waare zu schüßen. Der Gerichtshof Plat räume
nur 15 Grad. Dieses Minus an
ung des obige ich aber trotzdem Wortlaut der Polizeiverordnung in der eden Angeklagten zu 3 M. Geldbuße zu verurtheilen, weil he spielte cint be die beffere Halbmilch unter der falschen Bezeichnung Projeffe, weldermilch" verkauft hatte.
beschäftigte. rein Hund
Reichliche Thränenströme floffen gestern bei einer vor bifigen Schöffengericht( 53. Abtheilung) geführten Ver
ermine auf 7 bolung gegen den Koch Carl Waschewiß, welcher einer treu
Die Frage
ählte, beschuldigt wurde: es weinte nicht blos der aus der
ehöre, beantwerfuchungshaft vorgeführte Angeklagte, es weinte auch das fei, er gebauernswerthe Mädchen, ob ihrer betrogenen Hoffnungen und ihres er Carl Schuhier verhandelte kleine Geschichte offenbar zu Herzen ging.
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wungen, eben. Schum rl Pieper
und
forenen Geldes, und es weinte auch ein Theil Buhörerinnen, denen
Angeklagte, welcher mit der unverehelichten Rochmamsell bed in einer Reſtauration gemeinschaftlich beschäftigt war, le dem Mädchen zu tief in die Augen geblickt und gedachte,
Intlagebehörbst mit ihr gemeinsam den Weg durchs Leben zurückzulegen.
Der den wah
Eine Generalversammlung der Berliner Lokalverbände des Verbandes deutscher Bimmerleute tagte am 14. d. M. im Neuen Klubhause", Kommandantenstr. 72, unter Leitung des Borstandes des Lofalverbandes Berlin Zentrum, nachdem an Stelle des erkrankten zweiten Vorsitzenden Herr Selgt gewählt worden war. Der erste Punkt der Tagesordnung betraf die Neuwahl eines Ausschußmitgliedes an Stelle des ausgeschiedenen Herrn Meißner. Dem Ausschuffe gehören an die Herren Seißt, Wolter, Stöhr und Ruben. Neu hinzugewählt wurde Herr Schmidt. Ueber den zweiten Punkt der Tagesordnung:„ Wie zuhalten?" referirte Herr Stöhr. Der§ 1 des Statuts rehme
ist das Verbandsstatut von den Verbandsmitgliedern einzunächst eine möglichste Lohnaufbefferung ins Auge. Der Ver
band habe nach Ansicht des Referenten seine Schuldigkeit gethan. Als durch die Gestaltung der Verhältniffe, durch Er scheinen des Streiferlaffes 2c. die öffentliche Lohnbewegung unmöglich gemacht worden sei, waren die Berliner Bimmerer lediglich auf die Lokalverbände angewiesen, in beren Versammlungen die Lohnfrage immer erörtert worden ſet. Diese beschränkte Lohnbewegung sei auch keines wegs erfolglos gewesen. Wenn auch nicht derartige Resultate erzielt worden seien, wie es die Berliner Zimmerleute wohl gewünscht und gern gesehen, so liege das an der Schwäche des Verbandes, d. h. der geringen Betheiligung der Berliner Bimmerleute an dieser gewerkschaftlichen Vereinigung. Den den Verbandsmitgliedern gemachten Vorwurf, daß fie gerade der ihnen statutengemäß auferlegten Verpflichtung, für einen zehn stündigen Marima arbeitstag und Erreichung eines Minimal Lohnes, sowie für Beseitigung der Sonntags- und UeberstundenArbeit zu streben, nicht nachgekommen wären, weist er entschieden
welche zur allmäligen Befferstellung führen tönnten und müßten,
Die öffentliche Versammlung Berliner Zimmerlents für Süd und Umgegend tagte in Schnegelsberg's Lokal, Hafens haide 21, mit der Tagesordnung: 1. Stellungnahme der Ber liner Zimmerleute im Jahre 1888 89. 2. Gewerkschaftliches. Als Referent war Herr Darge erschienen; er schilderte in / stündiger Rede die Vortheile einer feften und die Mängel einer losen Organisation. Aus den statistischen Aufzeichnungen Der Vereinigungen in England bewies er, was für eine Macht die Bimmerleute Deutschlands wären, wenn fie alle einer festen Organisation angehörten. Und die feste Organisation ist schon da, der Verband deutscher Bimmerleute. Der Winter ist Lana, die Baulust läßt nach, da jetzt schon viele Beh nungen leer stehen. Die Folge ist, daß alles, was mit schwerer Mühe errungen ist, verloren geht, der Lohn fintt, und schwerlich wird er dann wieder gehoben werden fönnen. Nur durch feste Organisation, durch Innehalten der Normal arbeitszeit ist das Erreichte festzuhalten. Die anderen Redner pflichteten dem Referenten bet; u. a. fordert Herr Marylan in ferniger Rede zum Beitritt in den Verband deutscher Bim merleute auf, damit alle für einen und einer für alle fämpfen tann. Niemand sollte sich an die Person kehren, sondern die allgemeine Sache im Auge behalten und dies in Wort und That belräftigen. Hierauf wurde folgende Resolution angenommen: 1. Die heute in Schnegeslberg's Salon tagende öffentliche Verfamme lung der Zimmerleute Berlins Süd und Umgegend, einschließlich Rigdorf, ist mit den Ausführungen des Referenten einverstanden und erklärt hierdurch, daß die lose Organisation feinen Vortheil für die Bimmerleute bringt, uns aber nur die Organisation des Verbandes helfen tann, sobald sich sämmtliche Bimmerer bem selben anschließen. Jeder anwesende Bimmerer verpflichtet sich hierdurch, für den Verband voll und ganz einzutreten durch eigenen Beitritt, sowie durch Aufforderung zum Beitritt an andere Kameraden, welche dem Verband noch nicht angehören. 2. Sämmtliche hier anwesende Bimmerer Berlins , Süd und Um gegend, beschließen: speziell dem Lokalverband Berlin Süd bei zutreten, ihn nach besten Kräften zu unterstüßen und für die Vergrößerung deffelben nach Kräften zu agitiren." Jm Gemertschaftlichen wurde eine lebhafte Debatte über den Arbeitsnach weis geführt.
zurüd. Die fleine Bahl der Mitglieder könne gegenüber der un organisirten großen Maffe allerdings nicht ausschlaggebend sein, Der Verein zur Wahrung der Interessen der und wenn infolge deffen auch einmal ein Verbandsmitglied ges Klavierarbeiter und verwandten Berufsgenossen hielt Sonn awungen werde, durch den Druck der Verhältnisse gegen seinen abend, den 13. Oftober, in Gratweil's Bierhallen eine Mite Willen und beffere Ueberzeugung gegen die Bestimmungen des gliederversammlung ab. Die Tagesordnung war: 1. Vortrag Statuts fich zu vergehen, so könne ihm das in keiner Weise des Herrn Dr. Benkendorff über Selbstmord und die Ursachen verübelt werden. Jedenfalls hätten die Verbandsmitglieder seiner Sunahme". feiner Sunahme". 2. Werkstattangelegenheit. 3. Vereine nach besten Kräften dafür gestrebt, die Bestimmungen des angelegenheit. Bu Punkt 1 führt der Vortragende an, daß das Statute zur Geltung und Ausführung zu bringen. Herr Wolter Wort Spinoza's , man sollte den Menschen nicht beweinen, bezeichnete es als eine Pflicht, ia als eine Nothwendigkeit, daß nicht belachen, sondern begreifen", so recht auf den Selbstmord jeder überzeugungstreue Bimmergeselle das Wohl der großen paffe. Die Gegenwart fei immer Kind der Vergangenheit. Maffe als sein eigenes erachten müsse und nicht erlahmen dürfe, Um die Gegenwart zu verstehen, muß man die Vergangenbeit immer wieder und immer wieder auf die Wege zu verweisen, studiren. Die Griechen hätten sich den Tod als Er welche zur allmäligen Befferstellung führen fönnten und müßten, löser vorgestellt, alles Sputhaften entkleidet und ihn mit und die Hoffnung nicht aufgeben, daß es doch endlich gelingen dem Schlaf verglichen. Bei ihnen galt der Selbstmord als eine werde, die Indifferenten über ihr eigenes Wohl und Wehe heroische That und war durchaus ehrenhaft. Aehnlich war ed aufzuklären, wodurch sich dieselben endlich dennoch entschließen auch bei den Römern, bei den Chinesen ist es so noch heute. würden, dem Verbande beizutreten. Herr Krause schloß sich im Die chriftliche Kirche legte schwere Bußen und Strafen auf den Wesentlichen den Ausführungen des Vorredners an, während Selbstmord durch Einziehung des Erbes, unehrliches Begräbniß Herr Jäckel die Frage erörterte, wie weit die Verbandsmit u. f. w. Seit die moderne Wissenschaft, welche mit der philo glieder verpflichtet seien, die Bestimmungen des Statuts inne fophischen Schule des 17. Jahrhunderts thren Anfang nahm, zuhalten. Derselbe hielt die Verbandsmitglieder für unbedingt mehr und mehr die Sitten und Geseze zu beherrschen begann, verpflichtet, die statutenmäßigen Bestimmungen bezüglich der fei man auch in Bezug auf den Selbstmord anderer Ansicht Arbeitszeit( Ueberstunden- und Sonntagsarbeit) inne zu halten, geworden. Das menschliche Gefühl habe mehr Berechtigung und hielt es für angemeffen, daß solche Mit erhalten. Die rapide Steigerung der Selbstmorde in Deuts glieder, denen nachgewiesen werde, daß sie auch ohne land, welche die Statistit der Jahre 1870-85 nachweift, Noth regelmäßig Ueberstunden machen und Sonntags beweise, daß und Sonntags beweise, daß die übergroße Mehrzahl der Selbstmorde arbeiten, aus dem Verbande ausgeschlossen werden. Durch die aus Mangel an Existenzmitteln herrühre, daß also weder die