Auf ungewöhnliche Weise um das Leben gekom­men ist gestern der Kaufmann D. in der Reichenbergerstraße. Während derselbe vor seinem Kasten Iniete und, mit dem Kopf nach vorn gebeugt, den aus Papieren bestehenden Inhalt des Raftens ordnete, fiel der schwere mit Charnier befestigte Deckel thm auf den Kopf und zertrümmerte den Schädel, so daß der Tod sofort eintrat.

Auf dem Neubau Bergmannstraße 120 in Rirdorf stürzte gestern Mittag ein Maurer G. infolge eines Fehltrittes aus der Höhe der zweiten Etage vom Gerüst auf die Straße. G. zog fich schwere innere Verlegungen zu.

in

Gemäß den Veröffentlichungen des Kaiserlichen Gefundheits- Amts find in der Zeit vom 30. September bis 6. Ditober cr. von je 1000 Bewohnern, auf den Jahres burchschnitt berechnet, als gestorben gemeldet: in Berlin   21,4, in Breslau   28,4, in Rönigsberg 30,2, in Köln   26,6, in Frant furt a. M. 20,0, in Wiesbaden   21,5, in Hannover   23,8, in Raffel 20,9, in Magdeburg   28,0, in Stettin   26,1, in Altona  22,8, in Straßburg   27,4, in Mez 21,9, in München  31,4, in Nürnberg   33,9, in Augsburg   18,3, Dresden   21,1, in Leipzig   16,6, in Stuttgart   18,1, in Karls, rube 14,7, in Braunschweig   27,0, in Hamburg   21,7, in Wien  19,0, in Best 26,0, in Prag   24,7, in Triest   20,7, in Aralau 24,5, in Amsterdam  -, in Brüffel 17,8, in Paris   19,5, in Basel  , in London   16,5, in Glasgow   18,0, in Liverpool 19,7, in Dublin   23,3, in Edinburg   15,1, in Kopenhagen   21,5, in Stocholm 13,6, in Christiania   14,6, in St. Petersburg   23,8, in Warschau   35,1, in Ddeffa-, in Rom   21,8, in Turin  17,3, in Venedig   15,2, in Alexandria   45,1. Ferner in der Beit vom 9. September bis 15. September cr. in New York   25,7, in Philadelphia   18,4, in Baltimore   18,4, in Ralfutta 19,8, in Bombay 25,9, in Madras 43,0.

Gerichts- Zeitung.

Mit den Treppenanlagen in den Hänfern batten fich die Gerichte schon oft genug zu beschäftigen, weil sich die Unglüdsfälle infolge unzureichender Beleuchtung oder vorschrifts widriger Bauweise in den letzten Jahren erheblich vermehrten. Gestern lag der 90. Abtheilung des Schöffengerichts wieber ein derartiger Fall zur Beurtheilung vor. Ja dem Hause Weiden­weg 93, welches dem Zimmermeister Koch achört. befindet sich ein Keller, in dem von den Langestraß'schen Eheleuten ein Schantgeschäft betrieben wird. Die Treppe, welche in das Lofal führte, war äußerst fteil und hatte an der linten Seite tein Geländer, so daß bei der Besteigung die größte Vorsicht nothwendig war. Am 15. Juni d. J. wollte der 58jährige Handelsmann Schulz diefe Treppe hinabsteigen, er rutschte jedoch aus und fiel hinunter, wobei er fich so erheblich verlegte, daß er vier Wochen lang furiren mußte. Der gerichtliche Sachverständige, Bauinspektor Lange, giebt sein Gutachten dabin ab, daß die Stufen nicht mit der geltenden Bauordnung im Einklang stan den. Es sei ganz gut denkbar, daß der Beune Schulz lediglich infolge der widrigen Treppe verunglückte. Der in dem Lokal wohnende Schantwirth babe ihm mitgetheilt, daß seine Leute so­wohl als er selbst schon öfters hinabgefallen seien. Der Ange flagte, Bimmermeister Koch, behauptete, Schulz habe an dem bes treffenden Tage reichlich Spirituosen genoffen und deshalb sei er von den Stufen gefallen, was Beuge Schulz aber entschieden in Abrede stellte. Der Gerichtshof hielt nach der Beweisauf, nahme den Angeklagten der fahrlässigen Körperverlegung für schuldig und verurtheilte ihn zu einer Geldstrafe von 50 Mart erent. 5 Tagen Gefängniß. Dem Nebenfläger, Schulz, wurden als Schadenersatz 60 M. zugesprochen, die der Verurtheilte als besondere Buße zu zahlen hat.

Einen unerwarteten Ausgang nahm die Verhandlung gegen die Frau Schantwirthin Schröter, welche gestern unter der Anklage der Mißhandlung mittelst eines gefährlichen Werk­zeuges auf der Anklageblank vor der 92. Abtheilung des Schöffengerichts Plaz nehmen mußte. Die Genannte wohnte in dem Hause Lübederfir. 27, wo auch die Meyer'schen Eheleute eine Wohnung inne hatten. Zwischen den beiden Familien herrschte schon längere Zeit Bank und Streit, welcher aus dem Gebahren der halb erwachsenen Meya'schen Kinder refultirte. Diese liesen ihrer Ungezogerheit bei jeder Gelegenheit gegen die Frau Schröter freien Lauf und die Eltern fühlten sich nicht vers anlagt, diefem Treiben entgegen zu treten. Am 29. Junt hatte die kleine Jda Meyer wieder etwas mit der Frau Ech: öter ver und die Lettere applizirte ihr dafür eine förperliche Büchtigung, welche nach der Anklage mittelst eines Stüdes Steinkohle, bas als ein gefährliches Werkzeug betrachtet wird, erfolgt sein soll. Die Angeklagte will nur mit der Hand geschlagen haben und aus den Beugenaussagen erhellt auch nicht mit Gewißheit, ob fie wirklich die Steinkohle dazu benutzt hat. Dagegen stellt Kinder fich heraus, daß die der Meyer'schen Eheleute und auch die Frau Meyer selbst die denkbar schmugigsten Schimpfworte gegen die Angeflate gebraucht hatten und daß die Kinder den Schröter'schen Eheleuten nicht nur in die Fenster spudten, sondern auch Müll und Unrath hineinwarfen. Die Beschwerden hiergegen fanden bei den Eltern fein Gehör. Schließlich wurde noch von einer Beugin befundet, daß die mißhandelte Jda Meyer gleich nach dem Vors fall auf dem Hofe gefeffen und in nicht wiederzugebenden Rebensarten auf die Frau Schröter, von der fie geschlagen wor den sei, geschimpft habe. Der Staatsanwalt glaubt nach der Eachlage die Büchtigung des Kindes als eine wohlverdiente be trachten zu müssen. Die Mißhandlung mittelst eines gefähr lichen Werkzeuges fet nicht erwiesen; andererseits fet aber feft­gestellt, daß das gezüchtigte Kind gleich nach dem Vorgang die angeflagte Frau infam beschimpft habe; dadurch könne die Maghandlung als tompenfict betrachtet werden und deshalb be antrage er die Freisprechung der Angeklagten. Diesem Antrage trat der Gerichtshof nach kurzer Berathung bei.

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Die Sterblichkeit blieb auch in dieser Berichtswoche in den meisten Großstädten Europas   eine günstige, wenn auch in einer größeren Bahl derselben die Sterblichkeitsziffern etwas höher als in der Vorwoche waren. Einer sehr geringen Sterblichkeit( bis 15,0 pr. M. u. J.) erfreuten fich Barmen, Karlsruhe  , Bremen  , Lübeck  , Stockholm  , Chriftiania. Günftig( bis 20,0 pr. M. u. J.) war fie in Leipzig  , Augsburg  , Frankfurt   a. M., Stuttgart  , Elberfeld  , Wien  , Brüffel, Paris  , London  , Glasgow  , Liverpool, Edinburg  , Turin  , Venedig   u. a. Auch in Berlin  , Dresden  , Hamburg  , Kaffel, Wiesbaden  , Met, Kopenhagen  , Triest   u. a. war die Sterblichkeit eine mäßig hohe. Hohe Sterblichfeits aiffern( über 35,0 pr. M.) werden aus teiner deutschen   Stadt gemeldet.-3 emlich allgemein erfuhren Todesfälle an Tarm fatarrhen und Brechdurchfällen der Kinder eine weitere Abnahme, obwohl in Berlin  , Hamburg  , Breslau  , Dresden  , Köln  , Danzig  , Nürnberg  , Altona  , Tüsseldorf, Elberfeld  , Braunschweig  , Wien  , Paris  , London  , Kopenhagen  , Warschau   die Zahl der durch diese Krankheitsformen veranlaßten Sterbefälle noch immer eine höhere als gewöhnlich, in München  , Königsberg  , Straßburg  , Magdeburg  , Best, St. Petersburg   fogar eine größere als in der Vorwoche war. Der Antheil des Säuglingsalters an der Sterblichkeit war im Allgemeinen ein fleinerer, in München   ein größerer als in der Vorwoche. Von 10000 Lebenden starben aufs Jahr berechnet in Berlin   92, in München   147 Säuglinge. Das Vorkommen von aluten Entzündungen der Athmungsorgane war im Allgemeinen ein etwas häufigeres als in der vorauf gegangenen Woche. Von den Infektionskrankheiten haben Todesfälle an Masern, Diphtherie und Boden zugenommen, während von Scharlach und von typhösen Fiebern weniger Sterbefälle mitgetheilt wurden. So waren Todesfälle an Masern   in Berlin   und London   etwas häufiger, in Paris  , St. Petersburg   seltener. Neue Erkrankungen famen jedoch aus den meisten Orten, aus denen Berichte vorliegen, häufiger zur Meldung, namentlich haben Masern in den Regierungsbezirken Hildesheim   und Schleswig   größere Verbreitung gefunden.- Das Scharlachfieber verlief in Berlin  , Paris  , St. Petersburg  und Warschau   milder, in Danzig   blieb die Zahl der Todesfälle die gleich hohe wie in der Vorwoche( 10), in London   hat ste abgenommen. Neue Erkrankungen wurden nur aus Berlin   und Kopenhagen   etwas feltener als in der Vorwoche zur Anzeige gebracht. Die Sterblichkeit an Diphtherie und Kroup war vielfach gefteigert, wie in Berlin  , Hamburg  , Breslau  , München  , Dresden  , Königsberg  , Stettin  , Braunschweig  , Wien   und seinen Vororten, Peft, Prag  , Paris  , London  , St. Petersburg  , Warschau   u. a. D. Auch neue Erkrankungen wurden aus Berlin  , Breslau  , Hamburg   und St. Petersburg   in größerer Bahl mitgetheilt. Dagegen waren Todesfälle an typhosen Fiebern in Berlin  , London  , Paris  , Et. Petersburg seltener, in Best und Warschau   ein wenig häufiger. Neue Erkrankungen tamen aus Hamburg  , Peft und St. Peters burg in gesteigerter Bahl zur Anzeige. An Flecktypbus wurde aus London   1 Todesfall, an epidemischer Genidstarre aus Berlin   und Nürnberg   je 1 Erkrankung zur Meldung gebracht. -Roſenartige Entzündungen des Bellgewebes der Haut tamen in feiner größeren Stadt in nennenswerther Bahl als Todes urfachen zum Vorschein. Der Keuchhuften hat in Berlin   und London   weniger, in Dublin   etwas mehr Todesfälle hervorges rufen; neue Erkrankungen wurden in Hamburg   und Kopen bagen seltener beobachtet. Todesfälle an Poden famen aus Paris   2, aus Lemberg   und Warschau   je 3, aus Trieft 7, aus Brag 9 zur Berichterstattung; neue Erkrankungen aus Wien 4  , Der Gesundheitszustand in Berlin   war auch in dieser Berhalten des Stationsaffiftenten ein ungelegmäßiges geweſen sei und deshalb der erſte Theil der Anlage tamen heefer

Woche ein günstiger und die Sterblichkeit eine geringere, als in der vorhergegangenen Woche. Insbesondere erfuhren Darm­tatarrhe und Brechdurchfälle der Kinder einen weiteren Rüd gang; die Zahl der Todesfälle sant auf 103( von 132 der Vor

fein. Großmann wollte nämlich sein todikrantes Rister der Anweisu Krankenhaus bringen, wozu er um so mehr gezwungen Angeflagten 3 als auch seine Frau frant darnieder lag, und er als es Borderzahnes vater seiner Arbeit nachgehen mußte. La er die Kurtofingeklagte standb im Voraus bezahlen fonnte, mußte er fich behufs Erlangunch feinen Vert Ausnahmefcheines an den genannten Armenarzt wendebetsantrag dab ihn bei dieser Gelegenheit mit groben Schimsthofsbefizer W regalirt und zur Thür hinausgeworfen baben foll. Togeklagte frog a fich durch den erwähnten Artikel beleitiat gefühlt und gerung der Unt antrag gestellt. Vor der Straffammer stellte er entfcien der Gerichtsh Abrede, fich roh gegen Großmann benommen und den die Sache zu schimpft zu haben, während der lettere bei seiner Beh verblieb. Von Seiten des Vertheidigers, Herrn Dr. wurden eine Anzahl Beugen vorgeschlagen, welche boziales sollen, daß der Dr. Boigt wegen seiner rohen Meuse   Das Loos d schon befannt sei und daß ihm daher die behaupteten u: Aus Anlak  heiten schon zugetraut werden tönnten. heiten schon zugetraut werden lönnten. Der Gerichtsanten Arbeitst schloß, die Sache zu verlagen und zu dem neuen Tifindlichste gesch vorgeschlagenen Beugen laden zu lassen. ogaus im Mond

Die gefährlichen Folgen einer Ohrfeigt en Gunsten aust wiederum in einer Verhandlung zu Tage, die gestern Arbeit nur de Schwurgericht des Landgerichts 1 stattfand. Der brilant verspred Körperverlegung mit tödtlichem Erfolgein. Angesichts flagt war der Kranzbügelmacher Gustav Hermann Stäiel er auch sein Beschuldigte zählte zu feinen Kunden auch den Gän ihm die Arbe und begab sich am Nachmittage des 16. Oltober v. liefert werde. dessen in der Straußbergerstraße belegenem Geschäftsleer nach ganz fu Don ihm eine fleine Forderung einzutreiben. Als er dieren Leute, die betrat, fand er seinen Schuldner in angetrunkenem Biligt, zu entlaffe hinter einem Tische figend vor, während deffünde. Als es frau ihm thränenden Auges über seinen liten fte eine Ve info Lebenswandel Vorwürfe machte. Als der Angellabrikanten fuir, daß Arzt das Geld, welches für ihn, den Angloffen, bei d bestimmt war, verirunten hatte, wurde er fo ergrimmt gen nicht tech dem Arzt mit der flachen Hand drei nicht besonders inn die Arbeit Obifeigen verfeste. Dies eigenmächtige Strafverfahren offenen Sonn weber bei der Ehefrau des Gezüchtigten noch bei dachlüffe aus uni mit Kranzbinden beschäftigten Mädchen besonderes Handlungswe auch der Trunkene liek die Mißbandlung ruhig über findern, wenn er und sagte nur: Au! Mein Kopf!" Der Angeklagte den Gefellen f fich bald und die feine Episode wurde bald verach ihre Organisa diefer Beit zeigte Arzt aber ein völlig verändertes Benediefem Falle ei ihren Hauptsti arbeitete noch weniger wie bisher und verharrte am Stopfschmeet. Das Vori völliger Apathic. Er llaste fortwährend über Kopfschme Seiten der U wurde endlich von Krämpfen befallen. Jest mußte men Stranfenhaus bringen und hier wurden seine Angehörigangen wird, di von den behandelnden Aerzten befragt, ob der Batialer Leute legter endften Maßre einen Stoß oder Schlag gegen den Kopf erhalten ba erzählte die durch den Angeklagten stattgefundene Mi Fabrikanten worauf die Aerzte dieselbe für die Ursache der S erscheinungen hielten. Arst ist nach wenigen Tagen und bei der Obduktion zeigte sich, daß ein Blutergus Tereine

birn stattgefunden. Da nun alle Symptome cines igniñes fich bei dem Verstorbenen unmittelbar nac

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ziehen.

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der Dhrfeigen zeigten, so nimmt die Antiagebehörde a eußischen La Tob eine mittelbare Folge der Mißhandlung gewefen ar Schippel Antlage lautete ursprünglich auf Körperverlegung in eing in der Tonl gefährdenden Behandlung und gelangte vor der erst einen gescht fammer des Landgerichts I   zur Verhandlung; burd iesigen Verfaf lastenden Aussagen der Sachverständigen zeigte sich mpfe, die die verbalt aber in einem so schlimmen Lichte, daß der bre durchzumach Gerichtshof fich für unzuständig erklärte. Im gefiriga ndtagswahlrecht miederholten die Sachverständigen ihr früheres Gutach   dieses Dreif Grund deren in Berbindung mit der übrigen Bewei Der Staatsanwalt für schuldig, aber unter Bubilligung der Umstände plädirte. Der Vertheidiger führte da

Voltes benach entliche Stimme gebung hera entliche Stimme thigt, ihr Wahl ich Bekennen d Borschein. W Glegen; so täm Vorschein. W

daß der Verstorbene auch auf andere Weise einen Schlag gegen den Kopf erhalten haben könne und das vorhandene Beweismaterial für einen Echuldig ausreiche. Die Geschworenen verneinten bei Schuldfragen, worauf die Freisprechung des Angeiligen sollten, erfolgen mußte.

alte begünsti

Eine nicht uninteresante Streitfrage über die Be fugniffe eines Stationsaffiftenten beschäftigte gestern die fünfte Berufungsstraffammer des Landgerichts 1. Am Abend des 11. und das zu Lage Die dreiste Checkfälschung, welcher vrr Jahr une gerade bei de mann Joachim, mit giltigen Billets versehen, auf der Station beschäftigte heute die 11. Straflammer biefigen Landgebeit 8oologischer Garten ein Roupce zweiter Klaffe. Der Stations Am 24. August 1887 erschien in dem genannten Ban todter Ka assistent Wedel bemerkte, daß Beier fich sofort der Länge nach ein Mann, welcher dem Kafficer eine Anweisung folgendpf zweier auf den Sit warf. Er befahl ihm, fich anständig hinzusetzen, worauf Beier zwar die Füße von den Bolſtern rahm  , aber sonst dem Mauretmeister Ed. Hennes pie Summe von 9623 tailer ben

feine nachläffige Haltung berahite. Da der Beamte annahm, daß der Passagier die frühere liegende Stellung wieder ein. nehmen würde, sowie er den Rüden gelehrt haben würde, so forderte er ihn auf, das Koupee zu verlassen und stellte thm ibm anheim, ein solches dritter Klaffe zu benutzen. Beier pochte auf sein Billet und weigerte sich; er mußte mit Gewalt herausgeholt werden und hierbei fam es zwischen Beier und Joachim einerseits und den Bahnbe­chem gegen die erſteren eine Anllage wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt und wegen Beamtenbeleidigung resultiste. Beier wurde vom Schöffengerichte zu drei, Joachim zu einer Woche Gefängniß verurtheilt. Woche Gefängniß verurtheilt. Der Vertheidiger, Nechtsanwalt Dr. Flatau, begründete die eingelegte Berufung darauf, daß das fallen müffe. Es lönne niemand einem Arbeiter, der sich ein entsprechendes Billet gelöst habe, das Recht nehmen, die zweite Klaffe zu Ueber die Frage, ob es unanständig sei, die

cmten andererseits zu einem tumultuarischen Auftritte, aus wel

halts überreichte: Köln  , 22. Auguft

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meine Rechnung auszuzahlen. Geheimrath G. v. Refallsfturm fich Die Anweisung war auf ein Papier geschrieben, wemte und erkl Initialen G. M." zeigte und da bei genauer Befichtigunden der R Alkreditio die wohlbekannten Schriftzüge des Geialdemokratie. von Mewiffen zeigte, so frug das Banthaus tein Bebentalellaise entfern ohne den sonst üblichen Avis die große Summe aus Bericht folgt Der Fremde unterschrieb, ohne ein Wort zu sagen, die die gutbes Herrn von Mewiffen von der erfolgten Auszahlung Mierthaus, Alte gemacht wurde, kam sofort die telegraphische Antwort Bericht des die vor furzen daß von einem Maurermeister Hennes nichts bekannt das Bankhaus das Opfer einer Fälschung gewesen seing entgegen. Als dringend verdächtig, diefen Streich ausgeführten der Bring Bun stand heute der ehemalige Kammerdiener Karl Fried ffrage behande Barley unter der Antr Angellaate war biei Monate in le der Straflammer. Der fet ſein diener bei dem Geh. Rath v. Mewiffen und ist am 13. e Stellen def v. J. auf seinen Wunsch entloffen worden. Er hatte ungen geweſe bahin feinen Lebensunterhalt als Krantenwärter erworbatch in Berli  von der finanziellen Korrespondenz des alten Herrn für die zu erhalten. Herr v. M. giebt dem Angeklagten das enfrage u zu nehmen pflegten. Der Angeklagte Beier hatte auf den Bes schriftgewandten Menschen nnd hält die Nachahmung er auch eines für seine Stellung überraschend gebildeten und Schriftzüge für eine so musterhafte, daß er selbst hätte hatte der letztere nicht zu verlangen und nimmermehr flände können, die Anweisung geschrieben zu haben, wenn er en sei. Bei

gache), wat ieboth noch immer erheblich böher als jonit um Büße auf ben Sie zu legen, laffe, fi ftreifen, That

diese Jahreszeit. Auch die Theilnahme des Säuglingsalters an der Sterblichkeit war eine etwas fleinere als in der Vorwoche. Häufiger als in der Vorwoche kamen jedoch akute Entzündungen der Athmungsorgane zum Vorschein, bis jest jedoch mit über wiegend mildem Verlauf. Von den Infektionskrankheiten wurden Erkrankungen an Masern  ( besonders in der Schönes berger Vorstadt) und an Diphtherie  ( im Schöneberger und jen­feitigen Louisenstädtischen Bezirk am zahlreichsten) zur Anzeige gebracht, während Erkrankungen an typhöfen Fiebern und Scharlach( lettere in der Friedrichstadt   am häufigsten) geaen die Vorwoche in verminderter Bahl zur Meldung famen. Erkran fungen im Wochenbett, sowie an rosenartigen Entzündungen des Bellgewebes der Haut zeigten keine wesentliche Veränderung

fache sei, daß besonders Passagiere zweiter Klaffe, zumal auf längeren Streden, eine liegende Stellung einzunehmen beliebten, ohne daß die übrigen Infaffen oder die Beamten hieran Anstoß

fehl des Beamten die Füße vom Sige genommen, ein Weiteres

ihm das Recht zu, einen Passagier von der Fahrt auszuschließen, nur weil er befürchten konnte, daß derselbe sich ungehörig be­tragen würde. Außerdem sei es doch eine sonderbare Ansicht, einen Menschen, den man nicht würdig halte, zweiter Klaffe zu fahren, auf gleiche Stufe mit den Baffagieren dritter Klaffe zu stellen, die doch auch von anständigen Menschen benutzt werde. Die Bahnpolizei- Verordnung schreibe nur vor, daß trunkene oder oder ihr Leiden lästig fallen, von der Fahrt ausgeschlossen wer­ben tönnten. Keine dieser Voraussetzungen sei im vorliegenden Falle zutreffend. Der Vertheidiger bat, die Angeklagten nur wegen der Beleidigungen mit einer gelinden Geldstrafe zu bes legen. Der Staatsanwalt hielt das Verfahren des Bahnbeamten für forrekt, stellte aber eine Ermäßigung des Strafmaßes an heim, weil die Angeklagten sich in ihrem Rechte geschmälert

ltat fet ein

Aewiffen Geld

nau wußte, daß er mit einem Maurermeister Hennes in behandelnden

Beziehungen stand. Solche Beziebungen bestanden

iner Brinzipal erelbefizer Na I und da an einen Maurermeister anderen Namens Bae einem Gutsbefizer Hennes und da Geh. Rath v. M. a Leiftete, so scheint der Fälscher beide Perfonen tomb tattgefundene

haben. Der Tert der Anweisung Kopie der Anweisungen, welche

ist

eine

v.

M

gand gegeben

in ihrem Vorkommen. Erkrankungen und Sterbefälle an Keuch- trante Personen, welche den Mitpaffagieren durch ihren Bustand Schaffhausen  'schen Bankverein in Köln   übermittel otngen, ihre P

husten wurden seltener, während rheumatische Beschwerden aller Art häufiger zur ärztlichen Beobachtung gelangten.

Polizeibericht. Am 15. d. M. Nachmittags wurde der Kaufmann Dehnert in seiner Wohnung Reichenbergerstraße 33, vor einem großen Holzkaften fizend, fodt aufgefunden. Wie nachträglich festgestellt wurde, ist ihm beim Dronen von Bas pieren der schwere Deckel des Kaftens derartig auf den Kopf ge

Fälscher

Herr

nter Paragrap

Herrn an die Firma Delbrüd, Leo u. Co. u auch einige Briefe de a war auch auf der Anweisung der Name Delbrüd fälfders und bekommen haben, denn ganz nach der Gewohnheit des Seragesordnung

einem doppelten I geschrieben worden. Auf Grund

-

ba

fallen, daß die Hirnschale zertrümmert wurde und der Tod so- glauben fonnten. Der Gerichtshof ließ fich über die Streit haft genommen. Derselbe hatte sich dort unter faldgend für den

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-

fort eintrat. Die Leiche wurde nach dem Leichenschauhause ge bracht. Um dieselbe Zeit gerieth in einer Buchhandlung in ber Stettinerstraße der penfionirte Schußmann Meier mit dem Geschäftsinhaber in Streit und Schlägerei und stürzte er hierbei über das Treppengeländer in den Hausflur hinab, so daß er einen Schädelbruch erlitt. Der Verlegte sollte mittelst Kranten­wagens nach der Charitee gebracht werden, verstarb jedoch schon auf dem Wege dahin. An demselben Tage Abends vergiftete fich ein 20 Jahre alter Goldarbeiter in der elterlichen Wohnung in der Dranienstraße mittelst Cyankali. Um dieselbe Beit wurde in der Münzstraße, nahe der Alexanderstraße, ein unbe­fannt gebliebener, anscheinend dem Arbeiterstande angehörender Mann finnlos betrunken auf dem Bürgersteige aufgefunden und zur Wache des 16. Polizeireviers gebracht, wo derselbe während Der Nacht verstarb. Die Leiche wurde nach dem Leichenschauhaufe gebracht.

sonalbeschreibung, welche die biefige Polizei in dem Serwies fre von dem Fälscher gab. wurde der Angeklagte in Rule beispiels frage nicht aus. Die Angeflagten hätten fich schon deswegen| aufgehalten und bei seiner Festnahme wurde bei ihm eine wirten wür weil fie dem Portier, der fie im Auftrage seines Vorgesetzten geflagte bestreitet, mit dieser Fälschung in irgend wahl am Schlu

des Widerstandes gegen die Staatsgewalt schuldig gemacht,

von 5000 M. in Gold und Papier vorgefunden.

Din teiner W

aus dem Koupee zu entfernen hatte, Gewalt entgegenseßten. ziehung zu stehen und will zu jener Beit gar nicht in Bea

Mit Rücksicht auf die ganze Sachlage sei aber für Beier eine Geldstrafe von 50 und für Joachim eine solche von 10 M. eine genügende Sühne.

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Invalidentaffe

rages die Ann

betreffend d

wesen sein. Er behauptet, daß das bei ihm vorgefundOftober, im L die Ersparnisse feien, welche er während seines früheren langen Aufenthalts in Rußland   gemacht habe, Buchbrucer glauben machen, daß er diese Summe in Deutschland  fich getragen und feinem Menschen etwas bason ergab entspricht in Mit dem Befiße dieser Summe ist die Thatfache bar, da insbe Straflammer des Landgerichts 1. Es handelt sich um einen vereinbar, daß der Angeklagte fich als Krantenwärter und

Wegen öffentlicher Beleidigung durch die Presse standen gestern der Redakteur unseres Blattes, Herr Reinhold Cronheim und der Tischler Paul Großmann   vor der zweiten

Artikel des Berliner   Boltsblatt", welcher in der Nummer 156 vom 6. Juli d. J. im Sprechsaal" Aufnahme gefunden hat. In diesem Artikel bringt der Einsender, Tischler Großmann,

nid

Dauer der W fang der Alte

nermiethete, es ist auch auffällig, daß er diese Eripa Rußland bei einem Banfier in deutsches Geld umge tagsjahr in A will und daß er bei seiner Verhaftung zu flüchten fuchte unter der Ueberschrift: Ein humaner Armenarat" eine Affäre kommt, daß der Kaffirer Grunow, welcher den Ched au

mit dem Nirdorfer Armenarzt Dr. Voigt zur Sprache und be hauptet, von demselben roh behandelt und beschimpft worden zu

wieder den Angeklagten mit großer Bestimmibeit als ba bat, bei seinen wiederholten Gegenüberstellungen und aud

ante Quittung Arbeitsbuch B