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nicht mit dem die ganze Intrigue auf das Kläglichste beschnitten, for en Hufen der noch eben hinein geht. Befferes, als von dem Stüd, Geficht und den Schauspielern zu sagen. Herr Tyrlowsky als Gott­Ralbe hat seine Aufgabe in glänzender Weise gelöst; bei efinnungslos Bewegungen und Worten hatte man niemals den Eindruck der nen Polizeim eit und fast niemals das Gefühl des Gelernten; er Heilgehilfen nach einem den bieberen, etwas beschränkten Hausphilister zum voll. nen Ausdrud. Auch Fräulein Klara Hellmer als Toni eftern die Abt eine durchaus respettable Leistung, und die übrigen e. Der Bien pieler erreichten sämmtlich mindestens das Mittelmaß. ufführung war mehr als befriedigend. reiheit aus m ute plöglich f rafte in f Gefahr erla

Pferd

Gerichts- Zeitung.

n aufs Biet ie Erhebung von Privatbeleidigungsklagen wird den Durchgings seitens der 3 Berliner Echöffenabtheilungen durch gengewühl 105, 247 Nr. 5 C. Br.-D. bedeutend erschwert. Wenn in ndung der§§ 431 Abs. 2 und 419 Str. G.D.,§§ 344, F Rittel und Brivatflagefache zum Beweise auf eine behauptete That erittene Schu gte fich plöst das Beugniß mehrerer Personen Bezug genommen

De

ant

.

so macht das Gericht nicht nur in Gemäßheit des§ 344 chauenden D. die Vernehmung derselben von der Belegung eines cheinend to neffenen Vorschusses binnen einer bestimmten Frist abhängig, i, den Ungl no man einen es droht, wenn es sich um den Brivatlläger handelt, nach§ 431 Abs. 2 Str. Pr. D. Einstellung des bem nuhrens wenn der Vorschuß nicht binnen girlswache ftellten Frist eingezahlt ist. In recht empfindlicher Weise er Papieragent F., der von seinem früheren Hauswirth und er Pofibeamte verschiedenen Angehörigen wiederholt beleidigt zu sein ing amtlicher ptet und deshalb nach und nach an acht verschiedene 3 Friedenauflagen angestrengt hat, diese Praris tennen gelernt. Der Bürich feftge befindet sich in sehr dürftigen Vermögensverhältnissen, er n vorgefund aber dennoch vorgezogen, das Armenrecht nicht nach etwa 250 en. Nun wurde ihm aufgegeben, in vier von

Da

fäuberlich wieder zu einem Ganzen zusammengestellt. Nachdem Holzapfel auch mit anderen, weniger drastischen Winkelzügen, um den Befit des Scheins auf eine harmlose Art zu erklären, nicht durchdrang, wurde er gestern durch Urtheil der zweiten Straffammer des Landgerichts I zu fünf Jahren Buchthaus und den üblichen Nebenstrafen verurtheilt.

Hagen , 14. Oftober.( Bum Kapitel Arbeiterrifiko".) Beim hiesigen Landgericht fand eine Verhandlung statt, welche zeigt, wie es mit der Fürsorge für die Arbeiter in Fabriken manch mal gehalten wird, wenn die Unternehmer nicht gezwungen werden, Maßregeln zum Schuße zu ergreifen. In einer Fabril zu Schwelm , in welcher etwa 210 Arbeiter beschäftigt find, mußten die Riemen, wenn fie fich, was häufig vortam, gelockert hatten, während des Betriebes, also während die Maschine lief, reparirt und auf die Riemenscheibe aufgelegt werden. Es ist ganz allgemein bekannt, daß diese Arbeit eine un­gemein gefährliche ist und einen sehr erheblichen Theil der Un glücksfälle, welche fich jährlich in Fabriten ereignen, verschuldet. Gewöhnlich wird behauptet, daß der verunglückte Arbeiter wider die bestehende Vorschrift eine Riemenreparatur vorge­nommen habe, ohne das Jnrubefeßen der Maschine zu verlangen oder abzuwarten. Es giebt allenthalben waghalftge oder durch die stete Nähe der Gefahr gegen diese gleichgiltig gewordene Arbeiter, und solche mögen auch häufig Riemenreparaturen vor nehmen, wenn die Maschine noch im Gange ist. Die Arbeiter in jener Schwelmer Fabrit haben aber, wie zeugeneiblich dar gethan wurde, ihren Arbeitgebern mehrfach Vorstellungen gemacht und fie gebeten, die Maschinen während der Reparaturen still stehen zu laffen, aber die Antwort erhalten, daß solcher gering­fügigen Reparaturen wegen die Maschinen nicht ausseßen können; die Befiger der Fabrit haben sogar zugesehen, wenn die Arbeiter die Riemen wieder befestigten! Als gegen Ende vorigen Jahres wieder einmal ein Arbeiter eine Reparatur ausführen mußte und, da er allein nicht fertig wurde, einen anderen Ar beiter zur Hilfeleistung herbeizog, wurde letterer vom Riemen erfaßt und war in wenigen Augenblicken eine Leiche. Der erstere Arbeiter wurde darauf wegen fahrlässiger Tödtung ange­flagt, vom Landgericht in Hagen aber freigesprochen, nachdem der Sachverhalt, wie oben angegeben. dargethan war. Wenn Jemand eine Bestrafung wegen fahrläffiger Tödtung verdient hatte, so waren es die Befter der Fabrit, fie geben aber leider ftraflos aus. Dieselben haben ihre Frivolität so weit getrieben, daß sie sogar nach jenem Unfalle ihre bisherige Praris beibe bielten und diese erst aufgaben, als fie von der Berufsgenoffen­schaft dazu gezwungen wurden.

angeftrengten Klagen zum Theil für thn unerschwing einen Kana Borschüsse für Beugengebühren einzuzahlen. Der Kaftanie Bitte, ihm Thellzahlungen zu bewilligen, abgelehnt ls er fiche, erfolgte in diesen Fällen Einstellung des Verfahrens. urch die stand in den vier übrigen Sachen Termin an. Rechts rfenen Kanat Dr. Friedmann beantragte als Vertreter der Beklagten zen Umweg Rüdficht auf die in den vorgenannten Sachen erfolgte Ein am W. einen ng des Verfahrens Sicherstellung seiner Mandanten für die fen Graben altsgebühren durch den Kläger. Trotz deffen Protestes be ft überschäßt der Gerichtshof, dem Privatfläger aufzugeben, binnen und in Tagen bei Vermeidung der Einstellung des Verfabrens beftig auf zur Sicherheit der Beklagten für ihre Anwaltsgebühren Blanten, interlegen. Hiergegen will der Betroffene remonstriren. nerzhafte Beine an Frevel grenzende Fahrlässigkeit, wodurch gelang es enfchenleben vernichtet wurde, führte gestern den Rutscher uarbeiten, ab Auguft Struck vor die dritte Staffammer des Land­gt, daß ats I. Am 1. Juni fubr der Angeklagte mit einem Flaschen­endete, welagen der Brauerei Friedrichshain die Frankfurter Chauffee ng. Etwa zwanzig Schritte vor ihm fuhr ein zweiter Bier eranlagte. n, welcher hinten mit einem Trittbrette versehen war. Auf teldung 1 Ubr eine Bege befand sich eine Anzahl spielender Knaben. Einer 5 dem Hause hnen, der neunjährige Sohn des Schneiders Simonsly, t es jedoch, die unglückliche Idee, auf das Trittbrett zu springen, um bwer gelangen nach Knabenart eine Strede weit mit fortfahren zu srohr geplast. Als der Angeklagte dies fab, äußerte er zu seinem Vorwürfe, t hineingebeiter: Den werde ich da bald herunterbringen", bzeitig trieb er feine Pferde an, um soweit in die Nähe des ausschlugen ihm fahrenden Wagens zu kommen, daß er den Knaben mit

wurde.

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Mith

und

werden, weitsche erreichen konnte. Als dieser den zweiten Wagen fich men ingeniach nähern fah, mochte er wohl merken, daß ihm Unheil fe nun die te, er sprang vom Trittbritt herunter, kam aber dabei zu ind dann eine. Der Angeklagte suchte zwar seine Pferde zu pariren, eins Iben verfeste dem Knaben aber einen Huftritt. Anstatt jetzt zu halten, suchte der Angeklagte fich der Verantwortung e das ling von ihm angerichteten Unglücks durch die Flucht zu ent­wendigen; er bog zur Seite, um an dem vor ihm fahrenden ach anderthalen vorbeikommen zu können, und hierbei ging das feines Wagens Der Länge nach über Boden liegenden Knaben. Derselbe erlitt Surg, 16. Dobe Sen Regenfällere Verlegungen über den ganzen Körper Mie Die Sachverständigen

mlich hohem

erufen, welche

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zur Folge hatte.

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Reichsgerichts- Entscheidung.( Nachdruck verboten.) Leipzig , 15. Oltober.( Von der Koalitionsfreiheit.) Das Geset gestattet zwar den Arbeitern, zur Erlangung höherer Lohnfäße fich zusammen zu thun und zu streifen, aber es enthält auch Bestimmungen, welche die Ueberschreitungen dieses Rechts mit Strafe bedrohen, abgesehen davon, daß hier und da die Polizei geglaubt hat, noch besondere Bestimmungen zur Verhütung etwaiger Ausschreitungen bei Streits erlaffen zu müssen. Der Schmiedegeselle Heinrich David Wilhelm Ahrend in Hamburg hatte im Mai d. J. fich auch an einem Streit, der auf der Werft von Blohm u. Voß ausgebrochen war, betheiligt. In der Herberge traf er Abends mit zwei anderen Schmiedegefellen zusammen, welche die Arbeit auf dem erwähnten Werft plage nicht niedergelegt hatten. Er machte machte denselben Vorwürfe, daß fte der Verabredung nicht beigetreten feten, und äußerte dann ihnen gegenüber, fte seien werth, ein Paar hinter die Dhren zu bekommen. Das Landgericht Ham burg erblickte in diesen Worten eine versuchte Nöthigung, ba die beiden Arbeiter mit einer Rörperverlegung bedroht worden seien. Es verurtheilte deshalb den Angeklagten Ahrend am 20. Juli zu einer Woche Gefängniß. gestellt, er habe die beiden Gesellen gar nicht mit Ohrfeigen be eingelegt und behauptet, die Bedrohung fei nicht genügend feft droht, sondern nur seine Anficht über fte geäußert. Der Der dritte Straffenat des Reichsgerichts verwarf jedoch die Revision britte Straffenat des Reichsgerichts verwarf jedoch die Revision am 15. Oftober, da vom Landgericht mit Recht in den betreffenden Worten eine Drohung, wenn auch eine etwas ver­hüllte, gefunden sei.

-

Ahrend hatte Revision

einen Schädelbruch, der den sofortigen Veretne nud Versammlungen. Durch Stehbeten, hatte der Hufschlag des Pferdes eine tödtliche Wir Drudunterschied nicht gehabt, der Knabe wäre also gerettet gewesen, wenn

Eine große öffentliche Volksversammlung tagte unter Vorft des Herrn E. Schmidt am Dienstag in der Ton

spanne befferngeklagte ihm Beit gelaffen, unter dem Wagen hervorzus halle( Friedrichstr. 112), in der Herr Mar Schippel über Die zunächst aus freien Stüden die Beerdigungskosten des Berunglückten und Regen gen hatte, beantragte der Staatsanwalt doch eine Gefäng

Morgens

rafe von drei Jahren, da der Fall als ein ungemein werer anzusehen sei. Der Gerichtshof erkannte diesem An

und nach dem theilten an.

Tderfir. 31 bi gemäß und ordnete auch die sofortige Inhaftnahme des Der Holzbeater Kurpfuscher Johannes Halfpap, welcher fürzlich 66, der Kreeftrafung eines hiesigen Apothetenbefizers zu einer Geld finger völlig bete ein von Halfpap mit unleserlicher Namensunterschrift größten The genes Rezept, welches Morphium enthielt, angefertigt wor nach dem war, sollte sich gestern wegen fahrläffiger Töötung vor der ürzte an der en Straffammer des Landgerichts I verantworten. Es han ft befindliche fich wiederum um Morphium, welches der Beschuldigte ferde, so das franken Kinde in so großer Dofts verordnet haben soll, Der Tod des Patienten erfolgt ist. Der Termin mußte aber gt werden, weil der Angeklagte ein Krankheitsattest einge hatte.

ronik.

Eldorado,

Die bekannte Angelegenheit des Kaufmanns Chriftian

Wahlen im Allgemeinen- so begann der Redner- seien von eminenter Bedeutung für die Arbeiter; ihre Vertreter betonen fortwährend den herrschenden Klaffen gegenüber die Nothwen digkeit einer Befferung der Lage des arbeitenden Volfes, und durch dieses fortwährende Drängen würden auch die herrschen­den Elemente zu Bugeständnissen gezwungen. Aber auch wenn die Wahlen erfolglos blieben, so hätten fie doch den großen Werth, daß fie die Maffen aufrüttelten, daß Indifferente heran­gezogen und über ihre Lage aufgeklärt würden. Wenn das nun der Fall wäre, warum betheiligten sich die Arbeiter nicht auch an den Landtagswahlen? Daran sei das Wahlrecht schuld. Ganz falsch wäre es ja, die Wahlen vorübergehen zu laffen, ohne gegen ein solches aufgezwungenes Wahlrecht zu protestiren, Die Arbeiter müßten ihre Verachtung und ihren Born aussprechen über einen Kampf, wie er würdeloser nicht gedacht werden kann; hier heißeder Schlachtruf nicht mehr: Die Freiheit- Hie Reaktion; iegt heiße es: Sie der lebende Kaiser- Hie der todte Raiser; iest fet es nicht der sielbewußte Kampf um die Voltsintereffen. jett fet es nur der häßliche Kampf zwischen zwei Hoffchranzenparteien. sei es nur der häßliche Kampf zwischen zwei Hoffchranzenparteien.

Dois allgemeine Dirette zwapfrecht, wie e 1848 gepolen, en, es geschaffen wurde, noch zu Recht bestände. Vor der Märzrevolution bestand noch

ben fich daß inand Draat, welcher belt aber einen beften, feiner uptung nach aus unlauteren Motiven, haben ins Frrenhaus 20. bs. tritt den wollen, hat mit seiner im März d. J. erfolgten Ver­preisgekröntung wegen Beleidigung zu 30 M. Geldstrafe noch lange Landtag eine Volfsvertretung sei. Damals bestanden die acht

ihr Ende erreicht. Draat hat im Laufe dieses Sommers Gerum eine Brochüre herausgegeben, betitelt:" Der Frrenhausschwindel und das enthüllte Komplot",

Qumors, dürfte, im azu viel foge

ngen

Provinziallandtage, die dann zum Allgemeinen Landtage zu sammentraten. Der Provinziallandtag batte seine ständigen Ver treter, die in die drei Kurien: Standesherren, Vertreter der

fich in einzeln enthält dieselbe so viele Beleidigungen und Beschul Städte( des Bürgerthums) und die Bauern eingetheilt waren.

fler zeigen.

mble Szene

schwerster Natur gegen den Kreisphyfitus Wallichs in Altona , daß dieser einen neuen Strafantrag

Die Revolution warf diesen Rest des Feudalismus über den Haufen, man sab sich gezwungen, nachzugeben. So wurde denn

Aufführung Draat gestellt hat. Gestern sollte vor der 87. Abtheilung die Nationalversammlung einberufen und mit der Ausarbeitung Creffnummern Schöffengerichts in dieser Sache verhandelt werden, der einer Verfassung und eines Wahlrechts beauftragt. Erklärung finin verfiel aber der Vertagung, da der Staatsanwalt um

ellung aller die Affäre betreffenden Atten ersuchte, um die ebeuerlichen Beschuldigungen, die der Angeklagte wiederum Termin gegen Dr. Wallichs und seine übrigen angeb­

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n3 Atten voen.

D. M. Die feinde ethob, auf ihren Werth oder Unwerth prüfen zu Bürger zu bewaffnen, was die erste Aufgabe hätte sein sollen, Son Hermann as verzweifelte Mittel, welches ein schon vielfach vor tet: Der gutendes Beweisstück bei Seite zu schaffen, hat für ihn keinen

Das Stüd

tet:

after Dieb, der Maler Gustav Holzapfel anwendete, um ein

Der lg gebabt. Jm März d. J. wurde bei einer Wittwe amler in der Schleiermacherstraße ein Einbruchsdiebstahl ver

Dummftreifte

Luftige, tede

weniger glau wobei dem Diebe eine erhebliche Beute zufiel. Unter den Tochter eenen Gegenständen befand sich auch ein polizeilicher An­den Romodi chein und dieser wurde bei Holzapfel gefunden, als er,

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man

wurde aud

it weifer linalschußmann

That verdächtig, verhaftet wurde. Bei seiner erften nehmung auf auf dem Moltenmarkte wurde er vom Jordan verhört, die thm abges Amenen Sachen befanden fich auf einem in der Nähe enden Tische. Als der Beamte ihn auf wenige Sekunden er Augen ließ, sprang Holzapfel plöglich auf den Tisch zu,

gelacht. D

Des Stude

werden ihn

re Arbeit le den Schein, zerriß ihn, steckte die Stücke in den Mund

nnen, benn

versuchte, fte hinunter zu schluden. Der Kriminalbeamte ng aber noch rechtzeitig hinzu, faßte den Spizbuben an die ht. Der gte die Papierfeßen wieder von sich gab. Man hat sie fein

Sie trat im Mai 1848 bald nach den Revolutionsstürmen zusammen. Sie hatte jetzt das Heft in den Händen; aber das Blatt wendete fich bald wegen der politischen Unfähigkeit des Bürgerthums. Anstatt die stehenden Heere zu entlaffen und die wurden die Truppen nur aus Berlin verwiesen, sammelten fich aber in der Nähe. Die Vertreter der alten Zustände hielten zusammen und traten immer selbstbewußter auf. Das aus gearbeitete Wahlrecht, nach dem jeder Bürger, der das 24. Lebens­jahr überschritten, 6 Jahre im Lande anfäffig war und noch nie Armenunterstüßung bezogen hatte, wahlberechtigt war, wurde als nicht weitgehend genug verworfen; ein neues wurde aus gearbeitet und ebenfalls verworfen. Während dieser Zeit trat bas reaktionäre Ministerium Brandenburg zusammen. Was geschab nun? Als ein Antrag betreffend die Abschaffung der Titel Des dels und der Orden eingebracht wurde, waren plöglich die Truppen am 7. Juli wieder in Berlin . Das Heer, das durch den Friedensschluß mit Dänemark frei geworden war, rüdte gegen Berlin vor. Jetzt hatte die Regierung wieder die Macht in den Händen, jest fonnte man unternehmen, was man wollte. Einige Demonftrationen vor dem Schauspielhause waren der Anlaß, daß die Nationalversammlung vertagt wurde und nun in Brandenburg zusammentreten sollte. Als die National

daß diefe le und drückte sie so fest und so lange zu, bis der halb Er versammlung nun doch in Berlin zusammentreten wollte, wurde

ginnt eft

Raum zu

Brandenburg , wo fie zu tagen eingewilligt hatte, aufgelöst. Jest wurde das alte gesetzmäßige Wahlgefeß, das in Ueber einstimmung mit der Regierung beschlossen worden war, stürzt und ein neues vorgeschlagen, allerdings noch immer nicht bas Dreitlaffen- Wahlsystem. Danach waren nur felbst­ständige Leute wahlberechtig, auch sollte den Landräthen die Eintheilung der Wahlkreise selbst überlassen bleiben. Schließ lich wurde noch ein Herrenhaus eingerichtet. Das Wahlrecht zur ersten Kammer hatte nur ein leiner Kres von Bevorzugten, die jährlich 8 Thlr. Steuern zablten oder ein Einkommen von mindestens 500 Thlr. hatten. Während es vordem 3 Millionen waren, waren es iegt nur 240 000. Doch auch die zweite Kammer wurde aufgelöst und das Wahlrecht nochmals revidirt. Jegt wurde das Drei- Klaffen- Wahlfyftem geschaffen; man wollte die unruhigen Maffen bändigen und den Einfluß der Beftßenden stärken; und das ist ja in reichlichem Maße geschehen. Während bei den allgemeinen Wahlen die Wohlhabenden nur 5,30 pCt., der Mittelstand 25 pCt. und die arbeitenden Klaffen 68-69 pet. ausmachten, wurde die Sache jest umgestülpt; die 69 pCt. der dritten Klaffe fonnten jest nicht mehr Vertreter in den Landtag schicken, wie die 5,30 pet. der Reichen.

1849( 3 Klaffenwahl) waren:

in der 1. Klaffe 153 800 Wahlberechtigte

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2. 3.

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409 000 2 691 000

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Noch drastischer stellt sich das Falsche dieses" Systems in den Großstädten heraus; so gehörten im Jahre 1885 in Berlin von 264 126 Wahlberechtigten, 236 000 der dritten Klaffe an, und diese hatten nur das Recht, ein Drittel der Wahlmänner zu wählen, d. h. nicht mehr als die 4964 der ersten Klaffe. Der britten Klaffe gehörten in Berlin an:

im Jahre 1849 87 pCt. der Wahlberechtigten

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1855 85 1861 89 1885 90

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90 pCt. wählen nur halb so viel wie die 10 pCt. der Neichen! Welche Ungeheuerlichkeit! In einer Unmenge von Urwahl freisen tommt es vor, daß nur eine Person die erste Klaffe vers tritt, so Krupp in Effen, und das sei keine Ausnahme.

Es waren nur

in 106 Kreisen 4 pCt. der Wahlberechtigten in der 1. Klaffe

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Aus allem diesem erbelle, daß die arbeitende" Klaffe furcht bar zurückgefeßt und die Reichen bevorzugt würden und deshalb ist es den Maffen nicht zu verdenken, wenn fie fich der Wahl­betheiligung enthielten. Während bei den Reichstagswahlen 1887 77% pet. der Berechtigten zur Wahlurne schritten, ers schienen bei den Landtagswahlen im Jahre 1865 nur 30 pCt und sicher sei die Betheiligungssiffer nie gestiegen; das sei leine Wahl, das sei nur eine Wahlpoffe.

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In der 1. Abtheilung tam nur 1 in 10 pCt. der Fälle, und 2 9 In der 2. Abtheilung war es ähnlich. In der 3. Abth. erschienen in 32 Fällen niemand.

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1 Wähler.

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Infolge dieser Generalschwänzeret tämen auch oft die lächerlichsten Dinge zu Tage, daß in der 3. Klaffe nur ein Mann erscheint und gerade so viel Wahlmänner zu wählen das Recht hat, wie mehrere Urwähler aus der 1. Klaffe; hierdurch würde natürlich die Absicht des Wahlgefeßes ins gerade Gegens theil verwandelt. So erschienen in Altenkirchen in der 3. b theilung 1 Mann und wählte seinen Wahlmann, in der 2. Aba theilung 7 Mann und diese dürfen auch nur einen Wahlmann wählen und 1. Abtheilung 11 Mann, die da auch nicht mehr Recht haben, als der eine aus der dritten Klaffe. Da die Dritteltheilung der Steuern bei Festsetzung der Klaffengrenze nicht für den ganzen Staat erfolgt, sondern für jeden fleinen Urwahlbezirk selbstständig, so tomme es oft vor, daß in einem Bezirk, wo wenig Reiche wohnen, derjenige, der vielleicht 6 Thaler Steuern zahlt, in der ersten Klaffe wählt, während er in einem andern, wo viel Reiche anfäffig find, in der der dritten Klaffe wählen müsse. Es fet der reine Zufall, wie ihm seine politischen Rechte zugetheilt würden, alles fönne bei diesem lächerlichen Wahlsystem ftatt finden. Man habe früher gesagt, daß man staatliche Rechte nach den staatlichen Lasten vertheilen solle: mer viel Steuern zahlt, soll auch viel Rechte befigen. Doch woher bezieht der Reiche sein Einkommen, verdient er es selber? Er ist erst reich geworden durch die Arbeiter. Weil der Reiche dem Arbeiter alles abgenommen hat, darum soll er die Gesetzgebung aus schließlich beherrschen? Und dieses System muß fich immer mehr verschlimmern, weil es ein wirthschaftliches Gesetz ist, daß das Einkommen des Arbeiters als Theil das Gesammteinkommens immer mehr zurückgeht, die Quote des Arbeitslohnes finlt. Das ist ein wirthschaftliches Gesetz, das sogar von den konservativ ften Nationalötonomen zugegeben wird. Die Armuth unter den Arbeitern wird also immer größer und ihr politischer Einfluß fintt mehr und mehr. Im

Jahre 1878 waren 3.4 Millionen und im 1884 4

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von den direkten Steuern befreite. In Berlin allein im Jahre 1881 154 000 Personen, 1882 164 000, 1883 180 000, 1884 191 000, 1885 196 000, 1886 201 000, 1887 208 000. Diese haben zwar thr Stimmrecht nicht verloren, sie dürfen wählen, aber fle fallen alle in die 3. Abtheilung und werden nicht mitgewogen. Daß immer mehr Leute in die dritte Klaffe gepreßt werden, geht aus folgen ben Zahlen hervor. In Berlin wählten in der dritten Klaffe: 1861 91 000, 1882 240 000. In den Jahren 1873-85 haben die Wahlberechtigten von 136 000 zu 264 000 zugenommen, und von diesen 128 000 Wählern, die mehr geworden find, wählten 124 800 in der dritten Klaffe. Beinahe den ganzen Zuwachs erhielt diese Klasse und troßdem nimmt ihr politischer Einfluß nicht zu; die Bevölkerung fann wachsen, wie fte will. Die erste Klasse ist dagegen in Berlin von 5500 im Jahre 1873 auf 4900 im Jahre 1885 zurückgegangen. Diese 4900 haben gerade so viel Recht, wie die 240 000 der dritten Klaffe! Und dabei haben sich die indirekten Steuern, die von der großen Maffe hauptsächlich getragen werden, ins Enorme gesteigert; von 164 Millionen im Jahre 1872 auf 493 Millionen im Jahre 1888, also in 16 Jahren um 330 Millionen, um das Dreifache! Wenn man früher mit einem Schein von Recht dieses Wahl system vertheidigen konnte, jest, wo die Lasten des Volkes fo gefteigert find, fönne hiervon absolut nicht mehr die Rede sein, fegt fönnten die Maffen das Verlangen stellen, daß es abges schafft würde. Nun tommt noch die offene Stimmenabgabe hinzu, welche die Arbeiter überhaupt hindert, ihr Wahlrecht aus zuüben. Da hätten dann die Herrschenden die schöne Rebensart: Ja, wer seine Ueberzeugung hat, der muß auch den Muth haben, für diefelbe einzutreten. Das set leicht gesagt, wenn man reich, unabhängig und selbstständig ist, wenn man aber verfolgt, unterdrückt und gemaßregelt würde, so set das etwas anderes( fehr gut). Der Handwerker glaubt bei seinen Runden, der Beamte bei seinem Vorgesezten, der Tagelöhner beim Rittergutsbesitzer Anstoß zu erregen, wenn er nach seiner Uebers zeugung wählt. Wenn dazu noch die Wahlen fo aussichtslos feten und er fteht, daß ihm hierdurch nicht geholfen werden tann, so tann man es ihm nicht verdenken, wenn er fich fern hält. Und so wird denn die Korruption in den Wahlkampf getragen, wie fte nicht schlimmer zu denken sei; das sei kein Kampf um ein festes Biel, tein Kampf starter Boltsintereffen, Das sei nur eine lächerliche Boffe, ein ekelhaftes Schauspiel. Als nun der Redner unter dem donnernden Beifall der Ana wesenden in scharfen Worten den Servilismus der herrschenden Klaffen fennzeichnete, wurde die Versammlung von dem über