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Beilage zum Berliner Volksblatt.
isert. 247. Nr. 16
Saison
Schließend
Lokales.
feinsten Der Wortlaut eines Ministerial- Erlaffes wird bes Frans mnt, den der Minister des Innern, Herr Herrfurth Aur ften Genre odernften Bermeidung der ungerechtfertigten Auflösung öffentlicher Ver3. an, ammlungen an die ihm unterstellten Behörden gerichtet hat.
Darin heißt es: In neuester Belt mehren sich die Fälle, in latt und belchen die von dem überwachenden Beamten vorgenommene beften D ites in uflösung einer öffentlichen Versammlung von Seiten der vorn Wolls eletten Bolizeibehörde hat für ungerechtfertigt erklärt werden Dahl zu füffen. Dies giebt mir Anlaß, darauf hinzuweisen, daß von Seiten der Polizeibehörden bei der Ueberwachung von Ver Qualitä mmlungen, für welche nach den obwaltenden Umständen ein olizeiliches Einschreiten ins Auge zu faffen sein wird, aus. hließlich solche Beamte, welche Energie mit Umficht und Ver ändniß für die zur Berathung gestellten Angelegenheiten in
vereinigen, als Abgeordnete verwendet werden. Eine sorg#-faltige Auswahl der hierfür zu bestimmenden Beamten us dem zu Gebote stehenden Personal wird hierdurch mit einer besteht fell ingehenden Instruirung derselben über die Handhabung ihrer esfallfigen Befugnisse Hand zu Hand zu gehen haben."
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Zu den Gesellenprüfungen der Maurer- und immerlehrlinge in Berlin schreibt die Baugewerk Beitung":
In diesem Jahre müñen seit langer Beit zum ersten Male die Lehrlinge des Maurer und Bimmerergewerbes burch Anfertigung eines Gefellenfiüds darthun, daß fie fich während ihrer Lehrzeit diejenigen prattischen Kennt niffe thres Gewerbes angeeignet haben, welche von einem Gefellen mindestens erwartet werden müssen. Der Bauinnung giebt das Gesetz das Recht, auch die bei den außerhalb der Jnnung stehenden Meiftern ausgelernten Lehrlinge zu prüfen und gegen diese Gefeßesbestimmung handelnde Meister mit einer Geldstrafe bis zu 150 M. zu belegen."
Die Baugew. 3tg." versucht hier in bekannter prahlerischer Manier glauben zu machen, die Berliner Bauinnung habe wirk ich ein gefegliches Recht, Maurer- und Zimmererlehrlinge und beren Lehrberren, so weit fie nicht der Innung angehören, zu einer Gesellenprüfung zu zwingen und die fich weigernden Lehrherren zu befirafen. Solch eine gefeßliche Befugniß hat aber Iftra cine Innung leineswegs. Was zunächst die Gefellenprüfung
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an und für fich anbelangt, so räumt ja allerdings die Ge merbeordnung den Innungen die Befugniß ein, daß solche Brüfungen in ihren Statuten vorzusehen; auch kann die höhere Verwaltungsbehörde den Jnnungen das Lehrlingsprivileg er theilen und bestimmen, daß die Lehrlinge der nicht der Innung angehörenden Meister fich der von der Jnnung ange ordneten Prüfung zu unterziehen haben. Aber alle die dies bezüglichen gefeßlichen Bestimmungen werden thatsächlich hinallig gegenüber allgemeinen Rechtsregeln und anderen Bestim ungen in der Gewerbeordnung.
Eine allgemeine, in der Gewerbeordnung als selbstverständ lich giltig anerkannte Rechtsregel ist, daß der Lebrvertrag auf Freier Uebereinkunft zwischen dem Vater oder dem Vormund des durch brlings einerseits und dem Lehrherrn andererseits beruht. Ift ige Nr. im Lehrvertrage die Verpflichtung des Lehrlings zur Gesellen. brüfung, bem. die Zustimmung baju seitens beider vertragschließender Theile nicht ausdrücklich vorgesehen, so kann diese Berpflichtung selbstverständlich auch nicht militürlich hinein interpretirt werden. Noch besteht der§ 129 der Reichsgewerbes bronung mindestens so gut zu Recht, wie die sogen. ,, InnungsBaragraphen". Dieser Paragraph bestimmt:
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Bei Beendigung des Lehrverhältniffes hat der Lehrberr aner oem Lehrling unter Angabe des Gewerbes, in welchem der Lehrling unterwiesen worden ist, über die Dauer der Lehrzeit und Die während derfelben erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten, howie über sein Betragen ein Beugniß auszustellen, welches von per Gemeindebehörde fosten und stempelfrei zu beglaubigen -An Stelle dieser Zeugniffe lönnen, wo Jnnungen der andere Vertretungen der Gewerbetreibenden bestehen, pie von diesen ausgestellten Lehrbriefe treten."
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Von einer Verpflichtung zur Gesellenprüfung ist da nicht bie Rede; es ist von einer solchen selbst nicht die Rede in den Innungsparagraphen; da erscheint die Gefellenprüfung immer hur als fakultative, von willkürlicher Entsch ießung einer Jnnung
Das Bankett.
Nach dem Polnischen des Joz. Blizinski. ( Schluß.)
Drei Tage nach jener denkwürdigen Sigung, Punkt pier Uhr, versammelte sich genannte eble Rumpanei im Speisesaale einer größeren Restauration vollzählig fo an pie zwanzig Magen.
Die Mehrzahl der Anwesenden war, wie sich das bei per wichtigen Gelegenheit eines Festmahles mit Wein 2c. 2c. oon felbft versteht, in der entsprechenden Stimmung, das Benan heißt entsprechend nüchtern. Daher bildete ein kleines
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verlockend adjuftirt war, den Gegenstand liebevollsten Intereffes seitens dieser Mehrzahl. Aber was nühte das? Alle Befliffenheit wurde zu Schanden angesichts der Parole, daß Der Sturm auf dieses Objekt nicht vor der Ankunft des Ge= feierten ftattzufinden habe- und wie zum Erot war er nicht sehen.
Einer um den anderen sah auf die Uhr und Herr Paul, Engroser Wirth und Arrangeur - der Aermste hatte seit früh nichts im Leibe, als einige Gläser Thee mit Bitronensaftasse Bahlte ein um's andere Mal an den Fingern die Anneber Wejenben ab, immer von einem anderen Ende be
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ginnend und immer wieder in der Hoffnung, daß er ben Helden des Abends übersehen haben könnte, getäuscht. Es schlug halb Fünf vom Jubilanten feine Spur. Einige der Ungeduldigen stahlen sich weg zum Buffet, Bogen einen Extragroschen aus dem Beutel und führten sich um dem Appetit bie äußerste Wildheit zu benehmen einen und den anderen Bissen nebst einem Gläschen zu Gemüth'.
Um drei Viertel auf Fünf hatte sich die Zahl dieser Ungeduldigen bereits verdoppelt.
Es schlägt Fünf.
Man wußte wirklich nicht, was davon zu halten war.
Sonnabend, den 20. Oktober 1888.
abhängige Einrichtung, der nach dem Geset ja allerdings durch die oberen Verwaltungsbehörden die bekannten Vergünstigungen gewährt werden tönnen. Aber, wie gesagt, die allgemeine Rechtsregel von der Giltigkeit solcher Lehrverträge, die nicht mit Fanungsfagungen rechnen, vielmehr ohne alle Rücksicht auf solche abgeschlossen worden find, wird durch die betreffenden Inrungs, paragraphen und die auf denselben beruhenden Verfügungen der oberen Verwaltungsbehörden nicht aufgehoben, zumal ja diese Paragraphen und Verfügungen feine rüdwirkende Kraft baben. Wohl alle Väter und Vormünder, die ihre Söhne bei Meistern, die nicht der Innung angehören, in die Lehre gaben, find weit davon entfernt gewesen, bei Abschluß des Lehrver trages an die Gesellenprüfung zu denken; fe haben für die regelrechte, vertragsmäßige Beendigung des Lehrverhältnisses lediglich den oben mitgetheilten§ 129 der Gewerbeordnung, die Ausstellung eines Lebrzeugnisses seitens des Lehrherrn, aber feine Gesellenprüfung und feine Innung im Auge gehabt.
Wenn es nun einem Lehrherrn, mit welchem solch ein Lehrvertrag abgeschloffen ist, hinterher einfällt, der Innung beizutreten, die eine Gef llenprüfung vorgeseben hat, so kann durch diesen Beitritt doch wahrhaftig der Lehr vertrag nicht berührt, nicht geändert und dem Lehrling nicht die Verpflichtung zur Gesellenprüfung und dem Vater oder Vorauferlegt werden. Der Vater oder Vormund fann verlangen, mund nicht die Verpflichtung zur Duldung solcher Prüfung daß der Lehrvertrag gemäß der Vorausseßung, unter welcher er abgeschloffen worden, erfüllt wird, und diese Voraussetzung hat es nicht mit Jnnungsstatuten, sondern mit dem§ 129 der Ge werbeordnung zu thun. Nur dann, wenn der Vater oder Vormund eines Lehrlings bei Abschluß des Lehrvertrages oder hinterher sich noch ausdrücklich mit Vornahme einer Gesellens prüfung einverstanden erklärt hat, nur dann gehört diese Prüfung zur Erfüllung des Lehrvertrages! Aber in feinem anderen Falle! Unsere Bünftler und gefeßgeberischen Jnnungs freunde haben eben ganz übersehen, daß der Vater oder der Vormund eines Lehrlings auf Grund ihres Vertragsrechtes auch ein Wörtchen über die Gesellenprüfung mitzureden haben. Im Lehrvertrag hat der Lehrbett mit dem gefeßlich zulässigen Willen des Vaters oder Vormundes seines Lehrlings zu rechnen, nicht aber mit den willkürlichen Entschließungen seiner Innung. Wenn nun ein Vater oder Vormund, der bei Ab schluß des Lehrvertrages für die regelrechte Beendigung deffelben lediglich den§ 129 der Gewerbeordnung im Auge gehabt, also teine Gefellenprüfung vereir bart bat, fich weigert, den Lehrling dieser Brüfung zu unterstellen, oder wenn der Lehrherr in getreuer Beachtung des Vertrages fich deffen weigert, so sollte die Jnnung den Meister strafen fönnen? Das wird die Baugewerts- Beitung" doch keinem ver nünftigen Menschen glauben machen wollen, daß das angeht! Da müßte doch erst der§ 129 der Gewerbeordnung, der von der regelrechten Beendigung des Lehrverhältniffes im Allgemeinen handelt, entweder ganz beseitigt, oder durchaus nur für solche Gewerbetreibende, die für die Jnnung nicht in Betracht kommen, zurechtgemodelt worden sein. So lange er aber so, wie er ist, besteht, und so lange beim Abschluß von Lehrverträgen lediglich er für die regelrechte Beendigung des Lehrverhältnisses in Be tracht gezogen wird, so lange bat's mit der Gesellenprüfung seitens der Jnnung, soweit dieselbe fich auf Lehrlinge von Nichtinnungsmeistern erftreden soll, gute Wege. Rein Richtinnungs meister, der Lehrverträge der hier erörterten Art zu respektiren verpflichtet ist, braucht die Strafandrohung zu fürchten; wenn er dem Lehrling in Gemößheit des Lehrvertrages nach§ 129 der Gewerbeordnung das Lehrzeugniß ausstellt, so hat er damit feiner gesetzlichen Verpflichtung genügt. Und die Erfüllung dieser gefeglichen Verpflichtung nach§ 129 fann nicht zugleich als Ver. stoß gegen den§ 100e deffelben Gefeßes erachtet werden.
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Also, liebe Baugew. 3tg.": Bange machen gilt nicht! Charakteristisch für die offenbare Ungleichheit des Verhältnisses zwischen Arbeitsangebot und Nachfrage und für die in erhöhtem Maßstabe zunehmende Arbeitslosigkeit ist das Leben und Treiben in den Lotalitäten des Sentralvereins für Arbeitsnachweis in der Klosterstraße. Die Thätigkeit dieses Vereins richtet sich ausschließlich auf Vermittlung von Hand arbeiter, Rutscher, Hausdiener und Laufburschenstellen und ist der Geichäftsgang ein sehr einfacher. Der den Nachweis Be nußende erhält gegen Erlegung eines Einschreibegeldes von 20 B. einen mit laufender Nummer versehenen Quittungsaus weis, der ihn berechtigt, für ein Vierteljahr an den Bewerbungen weis, der ihn berechtigt, für ein Vierteljahr an den Bewerbungen um vakante Stellen theilzunehmen. Die dem Verein angemel beten offenen Stellen werden vorgelesen und ist bei Auswahl der Bewerber die laufende Nummer des Quittungsausweises
Die Einen trugen ein düsteres Schweigen zur Schau, Andere fluchten, wieder Andere ergingen sich in den abenteuerlichsten Hypothesen als plöglich in der Mitte der Versammlung eine durchdringende Stimme ertönte:
"
Meine Herren!"
Der Ausruf erregte umfomehr Aufmerksamkeit, als man bie Stimme Herrn Peter's erkannte. Man muß wissen, daß Herr Peter einer der größten Schweiger seiner Beit ist. Stundenlang sitt er in der lebhaftesten Gesellschaft, wie wenn fein Mund zugemauert wäre. Nur bei Tische kommt Be wegung in diesen nüßlichen Körpertheil, freilich zu einem stilleren und erfprießlicheren 3wede als dem eines Wort schvalles. Deshalb galt jebes feiner lang erwogenen Worte für unschäzbar, und deshalb wandten sich die Blicke Aller nach ihm, in der festen Ueberzeugung, daß er den gordischen Knoten durch hauen werde.
,, Meine Herren!" hub bemeldeter Herr Peter an, nicht wahr, wir haben uns doch das Wort gegeben, daß wir die Veranstaltung dieses Festmahles Herrn Karl gegenüber als ftrenges Geheimniß hüten wollen, um ihn zu überraschen. Hat sich nicht doch vielleicht einer der Herren vor ihm verplaudert?"
" Ich nicht!"
"
Ich auch nicht! Ich auch nicht!"
Sehr wohl. Aber schließlich war es doch nothwendig, ihn davon zu benachrichtigen; ich erlaube mir zu fragen, welcher von den Herren bas besorgt hat?" Lautlose Stille im ganzen Saale .
,, Also niemand hat ihn eingeladen. Ich kann nicht um
5. Jahrs.
maßgebend, indem ältere Nummern stets den Vorrang haben Hieraus ist au folgern, daß jeder den Nachweis Benugende Be schäftigung erhalten muß, doch fönnen bei der großen Anzahl der Vormänner darüber oft Wochen vergehen. Der für eine offene Stelle endgiltig Bezeichnete( oft werden auch mehrere Aur Auswahl des Arbeitgebers demselben zugesandt) erhält gegen Rückgabe des Quittungsausweises und Erlegung einer Gebühr von 30 Bi. einen Schein, der ihm dem Arbeitgeber gegenüber legitimitt und der von demselben bei Antritt des arbeitsver hältniffes vernichtet wird. Wird aus irgend einem Grunde das Arbeitsverhältniß nicht perfett, so erhält diese Legitimation seitens des Vereins einen entsprechenden Vermerk und fann der Inhaber deffelben dann von neuem an Bewerbungen theilnehmen. Die Nachweisgebühr von 50 Pfennig ist noch verhältnißmäßig hoch zu nennen, und kommen öfters Fälle vor, daß fich Bewerber nicht mehr im Befit derselben befinden und dann zurückstehen müssen. Es ist entschieden anzunehmen, daß der Verein auch bei niedrigerem Sage seine Rechnung findet. Auch wird seitens der Arbeitgeber der Nachweis oft nur benugt, um für einige Tage zur Aushilfe billige Arbeitsfräfte zu erlangen, und sehen fich die Arbeitsuchenden in ihrer Hoffnung auf dauernde Beschäftiguag bann arg enttäuscht.
Das größte Kontingent der den Nachweis Benußenden Eldorado ihrer Wünsche erblicken und deren Enttäuschung feine ftellen die von Auswärts hinzuziehenden, die in Berlin das geringe ist, wenn sie die hiefigen Arbeitsverhältniffe bedeutend ungünstiger als in ihrer Heimath finden. Auch die kürzlich ent laffenen Reservisten sind viel vertreten und berricht nach den felben, besonders Kavalleristen als Kutscher, immer Nachfrage. Eigentliche Berliner find verhältnismäßig werig vertreten, da beren Lokallenntniß fte cher Beschäftigung finden läßt. Der Andrang zu dem Nachweis besonders in den Morgenstunden ist sehr stark und wird nach Einstellung der Bauthätigkeit noch zus nehmen, so daß fich dann die Lokalitäten noch unzureichender als jetzt erweisen werden. Außer diesem Nachweis bestehen noch einige andere, die denselben Bwed verfolgen, doch ist deren Frequenz nicht so bedeutend.
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Dem Beobachter geben die Vorgänge auf dem Nachweis, diefes rücksichtslose Drängen nach Beschäftigung eine beredte Illustration zu dem Kampf um's Dasein. Hoffentlich find die Betten nicht mehr fern, wo der Arbeiter nicht mehr gezwungen ist, feine Arbeitskraft als Waare anzubieten und gegen seine Mitarbeiter einen unerbittlichen Konkurrenstampf zu führen, nur um die nothwendigsten Lebensbedürfnisse zu befriedigen.
diesen Tagen, wo der Winter an die Thür klopft, mit unab Womit sollen wir heizen- das ist eine Frage, die in weisbarer Strenge an uns heran tritt. Sie ist übrigens ebenso alt wie wichtig im Kulturleben der Böller und wird in wirth schaftlicher Hinficht den Generationen der Zukunft wahrscheinlich noch viel zu schaffen machen. Die aute alte Zeit ist selbstvers ständlich vorüber, wo man, um sich in den Wintertagen ein warmes Bimmer zu verschaffen, einfach die großen Kachelöfen mit Holz füllte oder in den Kamin einen Büchenscheit nach dem andern warf. Die deutschen Wälder haben einerseits nicht zum wenigften durch einen irrationellen Betrieb des Forstwesens im Laufe der Zeit einen großen Theil ibres Holgreichthums eingebüßt, andererseits hätte dieser für die stark zunehmende Be völkerung nicht gut auf die Dauer genügen fönnen. Es tamen nun als Heiz und Brennmaterial bie mannigfachen Surrogate an die Reihe, welche fich, mehr oder weniger mit Erfolg, eine Beit hindurch behauptet haben. Lange Jahre hindurch hat der Berliner nur mit Torf geheizt. Damals hielten in den Herbsttagen auf der Spree und ihren sämmtlichen Nebenarmen in langen Reihen Rähne, angefüllt mit den länglichen Erbstüden, mit welchen fich Alt- Berlin den Winter vom Letbe hielt. Die Mark Brandenburg bot einen schier Priegnig oder des Landes Barnim wurden zu reichen Leuten, unermeßlichen Reichthum an Torfmoor, und die Bauern der wenn fie die glückliche Entdeckung machten, daß ihr Wiesengrund diesen vielfaserigen Wurzelboden enthielt. Aber Berlin wuchs zur Weltstadt in demselben Maße, wie der Torfreichthum in feiner Umgegend zusammenschmolz. Damals führte die eben billig, wie sie noch geliefert werden fonnte, erschien fie das beste erbaute Eisenbahn die Steinkohle in die neueſte Weltstadt, und Heizmaterial bei den Unbilden des Winters. Die Ofenklappe giftungen durch Kohlengas . Bei dem riesigen Verbrauch, welwar noch im Gebrauch; es begann also die Zeit der Vers chem die Steinfoble ausgefest ist, wurde fie inzwischen immer welche gegen dies Material energisch zu Felde zogen, weil es die theurer; außerdem erstand thr ein Feind in den Hauswirthen, Defen ruinirte. So find wir augenblicklich, wie jedermann weiß,
Einer beantragte, daß eine Deputation zu ihm zu schicken sei; ein Antrag, der sofort mit Afflamation angenommen wurde, aber in der Praxis an dem Umstande Schiffbruch litt, daß Jeder bescheidentlich die Ehre der Abordnung ablehnte. Es war unter den obwaltenden Ver= hältnissen etwas viel verlangt, daß man das besprochene Tischchen außer Sicht laffe, darum wurden die unterschiedlichsten Bedenken laut.
Schließlich rief Herr Felix:
"
Passen Sie auf, meine Herren! Ich stelle den Anschwierigen Diskussion Kräfte zu sammeln, das, was da auf trag, daß wir vor allem, um für die Fortsetzung dieser diesem Tischchen herumsteht, konsumiren; sollte unser Jubilant doch noch kommen, fann man ja noch immer Ersatz schaffen."
Der Vorschlag war so einleuchtend, daß zum großen Leidwesen des sparsamen Paul, noch ehe es zu einer Abstimmung fommen fonnte, im Handumdrehen das Tischchen leergefegt war.
Erst jetzt erbot sich einer der Tapferen zum Abgesandten, aber nicht ohne den Burückbleibenden auf's strengste einzuschärfen, daß mit der Mahlzeit ja nicht vor seiner Rückkehr begonnen werde.
Nach zehn Minuten kehrte er zurück, aber allein.
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Grunde, weil er, in Unkenntniß der Ehren, die ihm blühten, Herr Karl konnte nicht kommen, aus dem einfachen den Zeitpunkt seiner Abreise beschleunigt hatte und bereits vor zwei Stunden von Warschau abgefahren war. Das Mahl mußte also ohne seinen Helden stattNach einigen Gläsern Wein, als die Herzen zu erglühen und den Weg nach der Bunge zu finden begannen, erhob sich Herr Felix und nahm das Wort:
hin, aus dieser Thatsache die Schlußfolgerung zu ziehen, finden, daß er überhaupt nicht erscheinen wird." Allgemeine Verblüffung.
Es war eine augenscheinliche Sache, daß Herr Peter Recht hatte; auf Herrn Karl war unter sothanen Umständen nicht zu rechnen. Aber was thun? Das Geld war beis fammen, das Mahl fertig.
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Meine Herren! In unserer Korona befindet sich eine Persönlichkeit, welche uns mit erhebendem Beispiel vorangeleuchtet hat. Diese Persönlichkeit ist der Urheber jenes An