Lebensgefährlichen Art der Verlegung die Ueberführung des Kleinen in die Charitee veranlaßte.
Schwere Verletzungen erlitt gestern Vormittag der Buchbindermeister St. durch eigene Unvorsichtigkeit. Derselbe hatte zwei seiner Buchbindermesser aus einer Schleifanstalt ab geholt und die haarscharfen Instrumente, nur in Beitungspapier eingeschlagen, in eine Seitentasche seines Ueberziehers gesteckt. In der Nähe des Schönhauser Thores hatte St. das Unglück, auszugleiten und zu fallen, wobei ihm beide Meffer tief in den rechten Oberschenkel eindrangen. Ein zufällig vorübergehender Arzt, Dr. M., leistete dem Verunglückten die erste Hilfe; sodann wurde St., durch den starken Blutverlust vollständig erschöpft, mittelst Droschte nach seiner in der Wörtherstraße belegenen Wohnung geschafft.
Polizeibericht. Am 25. d. M. Abends wurde der Arbeiter Boldt, welcher sich auf dem hinter dem Grundstücke Mühlenftr. 62 63 liegenden Kahne des Schiffers Bennewiß aus Mittenwalde befand, von legterem und dem Bootsmann Rafe mann derartig gemißhandelt, daß er bedeutende Verlegungen am Kopfe erlitt und am nächsten Morgen nach dem städtischen Krankenhause am Friedrichshain gebracht werden mußte.- Am 26. b. M. Vormittags stürzte vor dem Hause Veteranenstr. 16 ein unbekannter Mann in der Trunkenheit zur Erde nieder und erlitt hierbei eine Gehirnerschütterung, so daß er nach der Charitee gebracht werden mußte. An demselben Tage Nach mittags fiel der Staaler Buschwald auf dem Neubau Fenn ftraße 43 44 von einem Balten im ersten Stockwerk und erlitt eine nicht unbedeutende Wunde am Schienbein, so daß seine Aufnahme in der Charitee nothwendig wurde. Um dieselbe Zeit fuhr vor dem Hause Rosenthalerstr. 19 ein Bierwagen so start mit einem Arbeitswagen zusammen, daß die auf legterem figende verehelichte Fendesact infolge des Busammenstoßes mit ihrem dreijährigen Kinde herabgeschleudert wurde und mehrfache, anscheinend nicht unbedeutende Verlegungen er litt. An demselben Tage Abends sprang eine Frau oberhalb der Lichtensteinbrücke in den Landwehrkanal, wurde jedoch noch
bielt seine Aussage aufrecht, während die Beugen Boddin und Mauerpolier Fritsche bekundeten, daß die beregte Karte that sächlich eine Bestellung von Mauersteinen enthalten habe.- Der Staatsanwalt beantragte gegen Haepp 6 Monate Gefängniß; Der Gerichtshof erkannte jedoch auf Freisprechung, weil die Mög lichkeit nicht ausgeschlossen sei, daß der Angeklagte die Wahrheit gesagt habe.
Eine interessante Ermissionsklage beschäftigte gestern das hiefige Amtsgericht I. Diefelbe richtete fich gegen den Erfinder des neuen Schwindsucht- Heilverfahrens, Dr. Louis Weigert. Derselbe hat sein batterologisches Laboratorium in dem Hause Genthinerstr. 30 eingerichtet und etwa 20 Schwindsuchtsleidende haben in der Wohnung des Dr. W. unentgeltliche Aufnahme und Verpflegung gefunden und unterwerfen fich mit allem Eifer der neuen Heilmethode vermittelst Einathmung heißer Luft. Der Eigenthümer des Hauses fühlte sich hierdurch beschädigt und hat die Ermissionsflage angestrengt, indem er behauptet, daß die Räumlichkeiten mißbräuchlich zu einer Klinik benugt und Ansteckungsgefahren in derselben fich einnisteten. Die Vertheidigung behauptete dagegen, daß bei der sorgfältigen Desinfektionsbehandlung, welche an den lediglich aus humanitären Gründen von Dr. Weigert aufgnommenen Schwindsuchtskranken vorgenommen werde, eine Schädigung unmöglich sei, und auf feinen Antrag beschloß der Gerichtshof, zunächst den gericht lichen Sachverständigen, Phyfikus Dr. Long darüber zu ver nehmen.
Das Schwurgericht hiesigen Landgerichts 1 verhandelte einen Meineidsprozeß, welcher aus wesentlich bäuerlichen Vers hältniffen hervorgegangen ist. Als Angeklagter erschien der Bauerngutsbefizer Cords aus Bukow. Als es sich vor Jahren um den Bau einer Chauffee handelte, ließ der Ortsvorsteher Herr Rohrbed eine Beitragsliste in Umlauf feßen, weil der Nachweis genügender Beiträge der Interessenten als Grundbedingung für den Chauffeebau hingestellt worden war. Auf dieser Liste stand auch der Name des Angeklagten, als es aber
bedingungen;
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eine Thatsache, da er erwiesenermaßen dem Saraum und lung indirekt der franzöfifchen Regierung zahlreiche Mittheilung des Vertel Festungen und andere militärische Angelegenheiten Deu Fachgewerkt e) Reifeunterstü gemacht habe. Mehr set aber auch in den betr. Artike gewöhnlichen T gesagt worden. Die hiergegen von N. eingelegte Revision fedes Mitglied die vom Kammergericht unter Auferlegung der Kosten anwesenden M Vertheidigung der Beklagten zurückgewiesen. Verbandes in welche gewillt
Schäden vorhan Linie steht da
Um den Grafentitel führt eine Anzahl Perfo Ritterguts befizer Redies und seine Ehefrau, sowie der am Dienstag, und Schwiegertochter einen hartnädigen Kampf mit hörde. Die Genannten wollen ihre Berechtigung erzu einberuf legung des Adelsprädikats und Führung des Grafentieber aufnehn An am folgenden Thatsachen herleiten. Im Jahre 1869 ist de Berlius. Ko des obengenannten Rittergutsbefizers, der Kaufmann Ga auch in unserer Redies, beim Könige vorstellig geworden wegen Wiedera des Abelstitels, der ihm deswegen gebühre, weil fein Franz Redies im Jahre 1644 zu Warschau vom König die Affordarbe Cafimir von Polen geadelt worden sei. Derselbe Urahn füffigen Arbei fich von da ab v. Reday" nannte, ist später in Unga nicht zu verk Grafenstand erhoben worden. Der König hat dem vorbe fallen, jederz Bittsteller fein Gesuch bewilligt und hierauf beliebig gebot nun deffen Verwandte ihre Berechtigung, gleichfalls den muß es fl titel zu führen. Das Heroldsamt hat begutachtet, Misstände ste damalige königliche Gnadenalt sich nur auf den Bittsteller agitiren und auf deffen Seiten Verwandte erstrecke und das Polizei zu leisten. S hat den letteren wiederholt untersagt, fich das Abel hier durchgreife beizulegen. Da diesem Verbote teine Folge geleistet wo Gefahr läuft, so wurde gegen die obenerwähnten vier Personen An tennt nicht das hoben. Gestern fand in dieser Sache vor der 97. Abthes, namentlich Schöffengerichts Termin statt, es wurde aber nur gegen die doch unsere Ei des Rittergutsbefizers Redies verhandelt, da die übrig auf. Und bai flagten alle im Ausland find. Frau R. wurde mit ein beiratheter Kol strafe von 20 M. belegt. denn, daß er r zweifeln. Dr wenn wir eine beißt: Alle fi
lebend aus dem Waffer gezogen und nach dem Elifabeth weigerte fich der Angellaate entschieden, den auf ion entfallenben Vereine
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Krankenhause gebracht. Um dieselbe Zeit erhängte fich ein 45 Jahre alter Mann in seiner Wohnung an einem Bettpfosten. Die Leiche wurde nach dem Leichenschauhause gebracht. Unheilbare Krankheit scheint die Veranlassung zum Selbstmorde ge= wesen zu sein. In der Nacht zum 27. b. M. fiel der Solms straße 4 wohnhafte Kaufmann Schushad, als er vor dem Hause Drantenstr. 58 einen im schnellen Laufe daherkommenden unbe fannten Mann aufhalten wollte, zur Erde und brach das linke Schienbein, so daß er nach Anlegung eines Nothverbandes nach dem Krankenhause Bethanien gebracht werden mußte.
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Vergnügungs- Chronik.
Projektirtes Repertoir der königlichen SchauSpiele vom 28. Oftober bis 5. November. Im Opern hause. Sonntag, den 28.: Die Weisheit Salomo's ; Mon tag, den 29.: 11. Symphonie; Dienstag, den 30.: Euryanthe ( Fil. Weiß als Gaft); Mittwoch, den 31.: Don Juan ; Don nerstag, den 1. November: Auf der Brautfahrt, Wiener Walzer ; Freitag, den 2.: Götterdämmerung ; Sonnabend, den 3.: Die Journalisten( Herr Mitterwurzer als Gaft); Sonntag, den 4.: Die Afrikanerin; Montag, den 5.: Die Schauspieler des Raisers, Coppelia.- Im Schauspielhause. Keine Vorstellungen.
Wochen- Repertoir des„ Berliner Theater". Sonn tag, den 28. Ottober: Der Probepfeil; Montag, den 29.: Demetrius; Dienstag, den 30.: Die Geschwister, Jugendliebe, Eine Partie Piquet( Anfang 18 Uhr); Mittwoch, den 31.: Der Probepfeil; Donnerstag, den 1. November: Medea; Freis tag, den 2.: Der Probepfeil; Sonnabend, den 3.: Die Ge schwister, Jugendliebe, Eine Partie Piquet( Anfang 18 Uhr).
Eldorado- Theater. Der musikalische Scherz Wiener Voltsleben" erweist sich als überaus zugkräftig. Die echte Wiener Mufit des Sieveringer Terzetts, die drastisch- tomischen Voitstypen und die feichen" Giang'in" erfreuen die Berliner in hohem Maße. Der Fiaferfranzl hat in der Poffe seiner Be mertung recht, daß die Wiener in Berlin immer gern g'seg'n" waren. Wenn sie sich in so liebenswürdiger Form, wie in dem vorgenannten musikalischen Scherz, präsentiren, ist's lein Wunder. Mit Ausnahme des brillanten Romikers Fürst und des Berliner Droschtenkutschers( Borowsky) treten im EldoradoTheater nur edte Wiener Gesangskräfte auf, so daß man die Stunden, die man in angeregter Unterhaltung verbringt, als einen heiteren Abend in Wien bezeichnen darf.
Gerichts- Zeitung.
* Der angekündigte Prozeß des bekannten Buchbinders Brand gegen Herrn Böhlke, welcher gestern vor der 100. Abtheilung des Schöffengerichis stattfinden sollte, mußte
Betrag von 50 M. zu bezahlen, und behauptete, daß er seinen Namen gar nicht auf die Liste gefegt habe. Die Gemeinde, vertreten durch Herrn Rohrbed, wurde infolge deffen flagbar, in dem Termin des Bivilprozeffes wurde dem Angeklagten der Eid zugeschoben und hat er alsdann seine Unterschrift abgeschworen. Die Anflage behauptete nun, daß der geleistete Eid falsch war, und berief fich außer dem Beugniß des Herrn Rohrbed nament lich auch auf das Gutachten des Schreibsachverständigen, Kanzleiinspektors Gottschalt, welcher allerdings auf das Bes stimmteste bekundete, daß der auf der Liste stehende Name des Angeklagten von der Hand deffelben geschrieben sein müsse. Da aber zwischen der Unterschrift und dem gerichtlichen Austrage der Sache eine so lange Zeit verstrichen war, daß sich selbst der Ortsvorsteher der einzelnen Umstände, unter denen die Unter schrift geleistet worden, nicht mehr zu erinnern vermochte, so folgten die Geschworenen dem Antrage des Vertheidigers Rechtsanwalt Wolfgram, sahen die Sache für unaufgeflärt an und gaben ihren Spruch auf Nichtschuldig ab. Es erfolgte daher die Freisprechung des Angeklagten.
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Vereine und Versammlung Eine öffentliche, stark befachte Wählers Stolz, mit de
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beffere Zustände
ift, betrachte
lung, in der Herr Dr. Lütgenau über die ihre Stellung zu den Landtagswahlen" referiren nur als solcher fo unter Vorfiz des Tischlers Herrn Franz Berndt ob fte nun An tag im Lotale Königsstadt", Gr. Frankfurterstr. 30. ebenso wie fich tritt in die Tagesordnung lief ein Antrag des Het gestalten. Dar ein, Herrn Dr. Lütgenau nicht das Wort zu ertheilen Organisation,
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Baate das Referat zu übertragen. Herr Dr. Lütge flärt, daß er sehr zu Unrecht angegriffen werde, und niemand ihm gegenübergetreten fei und ihm gefagt und das läge gegen ihn vor. Er set neugierig zu ihm zum Vorwurf gemacht würde, er wäre jeber fich zu vertheidigen. Herr Glode bemerkt, daß die lung fich nicht mit der Schlichtung dieser Angele schäftigen tönne; Herr Lütgenau solle fich an die rich wenden; bevor die Sache nicht aufgeklärt fei, tönne das Wort nicht ertheilt werden, und halb die Versammlung, den Antrag Winter a Der Antrag des Herrn Winter wird hierauf angenomm Baate: Er sei nur als gewöhnlicher Zuhörer hierh
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men, sei deshalb auch nicht vorbereitet, das Widefi Dreillaffenwahlsystems zahlenmäßig nachzuweisen; er dieser Beziehung auf die Lektüre der Schippel'schen
So
Eine leicht erregbare Dame ist die Frau Doktor Tunkel, welche gestern unter der Anflage der wissentlich falschen Anschuldigung vor der fiebenten Straflammer des Landgerichts 1 stand. Die Beschuldigte ist fein Neuling vor Gericht, denn sie ist in verhältnißmäßig furzer Beit vier Mal wegen Beleidigung bestraft worden. Ein Streit zwischen ihr und ihrem ehemaligen preußischen Landtage." Dort sei das nothwendige Bab Die Arbeiterklaffe und ihre Stellung zu den Wa Hauswirth hat zu einem wahren Rattenkönig von Prozessen ge- zu finden. Dagegen wolle er zeigen, warum die S führt und auch die vorliegende Anklagesache war eine mittelbare fraten, trogdem fie fich der eminenten Bedeutung b Folge desselben. Am 2. Januar v. J. wollte die Angeklagte bewußt wären, bei denen zum Landtage der Wa das Haus, mit deffen übrigen Bewohnern fie auf so schlechtem bleiben. Redner weist nach, daß die Wahl von Fuße stand, verlassen, fte betheiligte fich thatkräftig an den Um fraten aus eigener Kraft heraus bei dem Dreillaffe zugsarbeiten. Auf der Treppe traf fte mit zwei Frauen zusammen, unmöglich set, und betont die Schädlichkeit von mit denen fie ebenfalls auf dem Kriegsfuß stand, und bald war mit anderen Parteien, da fie den scharfen Gegen ein äußerst lebhaftes Wortgefecht entbrannt. Schließlich nahm diesen Parteien und der Sozialdemokratie nur die Frau Doktor eine sonderbare Waffe zur Hand, und verschleiern. Bet solcher Aussichtsloftgleit diese auf das Haupt ihrer Feindin, einer Frau Drescher, nieder- fich durch Bekennen der Farbe nur Drangfalirunge faufen zu laffen. Es war dies- horribile dictu- ein Geschirr, würden, sollten die Arbeiter fich gänzlich der Wa welches man gewöhnlich nur an verborgener Stelle aufzubewahren dafür aber um so lauter Protest erheben gegen di
um
pflegt. Die Bedrohte fiel ihr aber noch rechtzeitig in den Arm, entwand thr das Instrument und entfernte fich triumphirend, indem sie erklärte, daß fie dies wichtige Beweisstück nicht wieder aus der Hand geben würde, da es als corpus delicti bei der bemnächst zu erstattenden Anzeige dienen sollte. Was aus dies sem wichtigen Beweis geworden, fam in der geftrigen Verhandlung nicht zur Sprache, wenn es auch wiederum eine
aller Wahlsysteme( Lebhafter Beifall). In der Diskussion sprach Herr Wilhelm Werne
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lich in einer Denunziation bei der Staatsanwaltschaft behauptet, daß besagtes besagtes Instrument thr Don dem Dienstmädchen ihres früheren Hauswirths gestohlen worden war. Daß diese Anschuldigung eine wiffentlich falsche war, darüber ließ die Beweisaufnahme feinen Zweifel; offenbar hatte die Dame fich an dem Dienstmädchen rächen wollen, weil dieses in war. Die Angeklagte mußte fich bei der Publikation des Er fenntniffes, welches auf awei Monate Gefängniß
bedeutsame Rolle spielte. Frau Dr. Tunkel hatte näm Landtage sich nicht zu betheiligen, und legt glei
nähere Daten und wies durch Zahlen die völlige Un des Wahlsystems nach. Hierauf wurde folgende ftimmig angenommen:" Die imposante Boltsverfa in den Königstädtischen Bierhallen am Freitag, ben tagt, erklärt, an den bevorstehenden Wahlen u schärfften Protest gegen das elende Wahliyftem ei aroße Maffe des Voltes vollständig verhindert, Vertrauens in das Abgeordnetenhaus zu fchiden Boltsvertreter zu nennen, da fie nur Vertreter be find." Der Vorftzende Herr Franz Bernd
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Red
attest beigebracht hatte. Vom Vorfizenden wurde ihm auf füheren Prozessen als Belastungszeugin gegen fie aufgetreten noch an die Thaten der Deutschfreifinnigen, bie
gegeben, dieses Dokument binnen drei Wochen zu den Atten einzureichen.
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fratische Grundsäge in unsere Verfaffung
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scheidendsten Widerspruch zu ihren Worten: Wir m * Tausend Mauersteine bildeten das Objekt zu einer lautete, denn auch eine äußerst herbe Kritik ihrer Handlungs wiffen", stehen; er erinnere daran, wie es dem deutid Anklage wegen Schierei, die gestern vor der vierten Straf- weise durch den Präfidenten gefallen laffen. In höchst erregter Abgeordneten Profeffor Virchow bei Gelegenheit be Stimmung verließ fie den Gerichtssaal mit der Erflärung, daß Stern, das allgemeine geheime, direkte Wahlrecht au
fammer des Landgerichts 1 gegen den Maurermeister Haepp ge führt wurde. In der Sache ist schon einmal vor dem Gericht verhandelt worden, jedoch mit dem Unterschiede, daß sich die Anklage damals gegen zwei Personen richtete. Der zweite Angetlagte, Kutscher Müller, wurde in dem ersten Termin der Unterschlagung schuldig befunden und zu 6 Monaten Gefängniß verurtheilt, während gegen Haepp neue Beweismittel herbei geschafft werden sollten. Gestern war nun Müller von Plößen fee hertransportirt worden, um sich als Belastungszeuge gegen Haepp vernehmen zu lassen. Ersterer stand zur Beit bei dem Fuhrherrn Boddin in Lohn und war damit beschäftigt, Steine vom Kahn bis nach einem Neubau zu fahren. Haepp soll damals, wie Müller behauptet, eines Tages zu ihm gekommen fein und ihn gefragt haben, ob er ihm nicht einige Tausend Steine unter der Hand" verschaffen lönne, was er bejaht babe. Im Verlauf des Gesprächs set er dann mit Haepp dahin einig geworden, daß er noch an demselben Tage 1000 Steine nach der Etreligerstraße fahren solle, wo dieselben auf einem näher bezeichneten Grundstüd abgeladen werden mußten. Müller ver schaffte sich durch List eine überzählige Marke von dem Polier, auf welche er fich 1000 Steine von dem Schiffer geben ließ, die er sofort die er sofort nach der Streliger wo Haepp ihn bereits mit den nöthigen straße fuhr, Anweisungen erwartete. Nachdem die Steine abgeladen waren, wurde er von Haepp nach dem Hausflur ge rufen, wo er für die Fuhre 15 M. empfing. Hierauf bezahlte der lettere noch zwei Glas Bier und dann fuhr Müller davon. Inzwischen war die Sache doch etwas sengerich ge worden; dem Fuhrherrn war nämlich das übermäßig lange Aus bleiben des Kutschers aufgefallen und als Müller aus einer ganz entgegengefeßten Richtung nach der Ausladestelle zurück fehrte, wurde er von Boddin darüber zur Rede gestellt. Er erzählte schlankweg, was geschehen war und händigte Herrn Boddin 13 Mart von dem empfangenen Gelde ein; die fehlen den 2 Mark hatte er bereits für fich verbraucht. Haepp be ftreitet mit aller Entschiedenheit die ihm zur Laft gelegte Heblerei. Er habe zwar an dem betreffenden Tage mit Müller gesprochen, aber denselben nur ersucht, an Herrn Boddin eine Karte zu geben, nach welcher derselbe ihm zehntausend Mauersteine fahren follte. Als der Kutscher später mit der Fubre gekommen sei, habe er daher geglaubt, daß derselbe einen Theil ber bestellten Steine bringe und 15
so sei es Sitte, daß man dem Kutscher ein Gläschen verabreichen
fie sich dabei nicht beruhigen werde.
Ueber die Giltigkeit und Tragweite der Polizei verordnung vom 24. Mai 1881, die das Einsammeln von Beis trägen zur Förderung der Wahl eines sozialdemokratischen Ab geordneten auf Grund des§ 16 des Sozialistengefeßes verbietet,
Landtagswahlen einzuführen, von Seiten feiner Bar worden sei, für diesen Antrag zu sprechen. Die Arb laut Protest einlegen gegen ein Wahlsystem, das der Bolles jeden Einfluß auf die Gesetzgebung nehme Schlußwort weist der Referent die Berechtigung de
scheidung gefällt. Der Steinmetz Losensky hat zur Förderung Steuern zahlt, dem soll auch viel Recht an der
Der Wahl Liebknecht's in diesem Jahre eine Sammlung ver anstaltet, deren Ertrag mit 49 M. 50 Pf. bei ihm beschlagnahmt wurde. Die Staatsanwaltschaft sah in der Veranstaltung der Wahl eine durch§§ 20 und 16 des Sozialistengeseges in Ber bindung mit der erwähnten Polizeiverordnung verbotene Handlung und beantragte deshalb Bestrafung des Angeklagten
zugestanden werden" und erinnert an die Worte
Das freie Wahlrecht ist das Zeichen, In dem wir flegen. Nun wohlan! Nicht predigen wir Haß den Reichen,
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und Konfiskation der 49 M. 50 Pf. Seitens des Vertheidigers, Nach einem dreimaligen begeisterten Hoch auf die&
Rechtsanwalts Arthur Stadthagen , wurde
sprechung beantragt. Seiner Anficht nach könnte davon abge sehen werden, ob jene Polizeiverordnung überhaupt formell giltig publizirt fei. Denn dieselbe sei ihrem Inhalt nach un giltig, weil sie die Wahlfreiheit, ja die Ausübung des Wahl.
Nur gleiches Recht für Jedermann tratie schloß der Vorftzende die Versammlung. Der Unterstübungsverein der Maur hielt am 23. Oktober in Scheffer's Salon eine
aber die Polizei auf Grund des§ 16 des Sozialistengefeges generelle Verordnungen nicht treffen, sondern nur individuell
rechts überhaupt, illusorisch machen würde. Jedenfalls dürfe Vereinsangelegenheiten und Fragekasten. Herr Bak
in seinem Vortrage die Bebrüdung der Bauern bestimmte, fonkrete Sammlungen mit Strafe bedrohen. Die den Aufstand der Bauern und ihre Niederlage 16. Jahrhundert von Seiten der Fürsten , Alebte Neuwahl nothwendig werden würde. Jene Polizeiverordnung die Behörden. Dieser Vortrag fand feine terit in scharfen Worten die Bedrüdung der ärmeren sei deshalb mindestens für die im Jahre 1888 stattgehabten durch die Versammlung. Bu Punkt 2, Unterhi Sammlungen ohne Rechtswirksamkeit. Der Gerichtshof schloß wurde beschloffen, den Mitaliedern Redanz, Richter eine Unterstügung von 6 M. pro Woche auf die 14 Tagen zu bewilligen. Unter Berschiedenes
Bolizei habe 1881 nicht wissen tönnen, daß im Jahre 1888 eine
fich der Ausführung des Vertheidigers an, daß ein generelles Verbot unstatthaft sei, sprach den Angeklagten tostenlos frei und lehnte die Konfislation der 49 M. 50 Pf. ab.
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Der Straffenat des Kammergerichts verhandelte Jahre bestehenden Vereins, welches in Geftalt eind
festes am 27. November gefeiert werden foll, woju der Mitglieder sowie durch Mitglieder eingeführte
gestern in der Revistonsinstanz die bekannte Privattlage des Schriftstellers Röttger in Mainz gegen die Redakteure der Don Tattenbach. Beide Beitungen hatten nämlich im April vorigen Jahres einen Artikel gebracht, worin u. a. der„ Sarauw, Röttger Prohl'schen Spionagegruppe" Erwähnung geschah, wo burch fich Röttger, der mit Saraum des Landesverraths ange flagt, aber bekanntlich freigesprochen worden war, beleidigt er. achtete. Beide Angeklagten wurden indeß ebensowohl vom
Boltszeitung" resp. Neuesten Nachrichten", Trescher und Graf tritt haben. Die nächste Versammlung findet am D
6. November, ftatt.
Mitglieder des diesjährigen Kongreffes zu Erfurt girten der Generalversammlung zu Weimar wurde befchloffen, eine einheitliche Organisation für di Deutschlands zu schaffen. Das Ergebnis biele
Schöffengericht, wie von der Straffammer freigesprochen. Allers ift die am 1. Oktober erfolgte Gründung des beuti
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den St. in der öffentlichen Meinung herabzuseßen, aber nichts
er diese Summe als Abschlagszahlung. Was das Bier betreffe, dings- so führte lettere aus sei jene Bezeichnung geeignet, derverbandes. Derselbe bat es fich zur Aufg materielle Lage seiner Mitglieder nach allen laffe. Der Beuge Müller habe die Unwahrheit gesagt. Müller destoweniger sei die Bugehörigkeit deffelben zu jener Gruppe doch fördern. Diesem Zwed dienen: a) Erzielung gun
am Mittwoch, fammlung, me findet. Dort Maler 2c. für zahlreich der
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am So
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L.- D.:
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