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Freitag, den 2. November 1888.

5. Jahrg.

Berliner Volksblatt.

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Organ für die Interessen der Arbeiter.

Das Berliner Volksblatt"

der Hand fcheint täglich Morgens außer nach Sonn- und Festtagen. Abonnementspreis für Berlin   frei ein Amin's Haus vierteläglich 4 Mart, monatlich 1,35 Mart, wöchentlich 35 Bf. Bostabonnement er glänzlart. Einzelne Nummer 5 Bf. Sonntags- Nimmer mit dem Sonntags- Blatt" 10 Bf. en Todten ( Eingetragen in der Bostzeitungspreisliste für 1888 unter Nr. 849.) n an. na findet Kultusgem für die üb ur Konfirm ollen Tafd

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1.

Insertionsgebühr

beträgt für die 4 gespaltete Betitzeile oder deren Raum 25 Pf. Arbeitsmarkt 10 Bf. Bet größeren Aufträgen hoher Rabatt nach Uebereinkunft. Inserate werden bis 4 Ulm   Nachmittags in der Expedition, Berlin   SW., Simmerstraße 44, sowie von allen Annoncen- Bureaux, ohne Erhöhung des Preises, angenommen.

Redaktion: Beuthstraße 2. Expedition:

Auch ein Urtheil.

Bor zwei Jahren hat das Freiberger Urtheil gegen Bebel und Genoffen im In- und Auslande großes begefeges bat, auf welche hin aber doch die Freiberger Richter tontlubenten Handlungen, die früher niemand gekannt demofra giebt ja noch Richter in Deutschland  Kenntn r dies

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Das rachstehende reichsgerichtliche Urtheil gegen Grillenberger und Bernhard in Nürn Rathic bas oben erwähnte geeignet sein, allgemeine Ueberraschung 26. eg wegen Verbreitung" dürfte nicht minder als ung der hervorzurufen. Stellt es doch gleichfalls ein Novum felt­es gebad famster Art in Bezug auf Auslegung des Sozialistengefeßes ziwegen auf. Früher war man der Meinung, daß das Vergehen ber Verbreitung von Druckschriften vollendet sei, wenn bas corpus delicti aus der Hand des Verbreiters ges eine wel geben. Nunmehr hat aber das Reichsgericht entdeckt, daß bie Verbreitung auch noch nach wirft, wenn Pacete mit 9 Mand berbotenen Drudsachen schon zur Post gegeben sind und der Absender sich nicht bemüht, dieselben zurück zu er reis Wiangen, sobald das Verbot ihm bekannt wird.

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Mandat

Das Urtheil, welches die Rechtsprechung auf Grund

lenten dürfte, lautet:

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Expedition: Zimmerstraße 44.

wollten Busammenwirken mit dem Patentstiftmacher Karl Bernhard eine mit Beschluß des Königlichen Polizei präsidiums in Berlin   vom 5. Juni 1887 verbotene Drud­schrift, deren Verbot am 6. Juni in Nr. 129 des Reichs­Berlage bei Mörlein& Comp. in Nürnberg   gebruckte Flug schrift ,, An die Wähler Deutschlands  " in Kenntniß dieses ihm am 7. Juni Vormittags zwischen 9 und 10 Uhr er öffneten Verbotes verbreitet zu haben, indem er:

a. ein Packet mit 352 Exemplaren dieser Flugschriften am Nachmittag des 7. Juni zwischen 4 und 5 Uhr durch Bernhard auf die Poft aufgeben ließ, während b. Beide es unterließen, eine größere Anzahl im Lauf des Bormittags noch vor erlangter Kenntniß des Verbots auf Veranlassung des Grillenberger durch Bernhard auf die Post gebrachter Packete, von denen sie wußten, daß dieselben noch in den Postbureaux lagerten, anzuhalten und den Abgang sowie die weitere Verbreitung an die zahlreichen Adressaten zu hindern.

bes Sozialistengefeßes wieder in ein ganz neues Fahrwasser beamte auf ihren Eid versicherten, der auf der Adresse des

-

Allerdings er

| Kenntniß des Verbotes auf die Post gebrachten Exemplare und die Verhinderung ihres Abganges an die Adressaten anlangt, so ist der Revision zuzugeben, daß eine derartige Verpflichtung unter den von der Anklage unterstellten Vor­füllt schon eine begonnene Verbreitung den Thatbestand der Verbreitung selbst und ist dann, wenn die Versendung durch die Poft als Weg für die Verbreitung mit der Aufgabe zur Post begonnen, also mit dieser Aufgabe auch der Thatbestand der Verbreitung erfüllt. Die Verbreitung als solche um faßt aber sowohl die Verbreitungsfähigkeit das ,, Verbreiten", hier mittelst der Aufgabe zur Post, wie die Verbreitung ( das Verbreitetsein) als das Ergebniß dieser Thätigkeit, ohne aber dieses Ergebniß für den Begriff zu fordern.( Man vergleiche Urtheile der vereinigten zweiten und dritten Straffenate vom 10. Oftober 1887, Entscheis dungen Band XVI, Seite 241.)

-

Immerhin gehört aber, wie das Reichsgericht gleich­falls schon früher ausgeführt hat, zur Handlung im strafs rechtlichen Sinne nicht nur das formelle Thun   mit Aus­schluß seiner Wirksamkeit, sondern auch diese lettere.- Die Handlung dauert darum so lange, als ihre Wirksamkeit dauert, mag auch das formelle Thun bereits in einem früheren Beitpunkte zu Ende gekommen sein.( Urtheil des 1. Straffenats vom 3. Fearuar 1881. Entscheidungen Band III, Seite 316.)

Die Anklage zu a. ist, wie auch die Revision des Staatsanwalts zuzugeben scheint, durch die thatsächlichen Feststellungen des Instanzgerichts beseitigt. Denn, obwohl der erste Richter selbst feststellt, daß drei vernommene Post­bezüglichen, an den Schuhmacher Gengel in Nordhausen   ge­" In der Strafsache wider Carl Grillenberger   und Gerichteten Badetes befindliche Stempel, welcher die Abftempe Wer sich daher der Post als Werkzeug zur Ver en wegen Bergehens wider§ 19 des Gesetzes gegen die lung des Pacetes am 7. Juni zwischen 4 und 5 Uhr Nach- breitung verbotener Druckschriften bedient, der verbreitet gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie, hat mittags ersehen lasse, liefere nach den im postalischen zwar schon mit der Aufgabe zur Post, aber die Wirkung das Reichsgericht, Erster Straffenat, in der öffentlichen Verkehr und insbesondere beim Königlichen Postamte zu Sigung vom 20. 27. September 1888, an welcher Theil Nürnberg bestehenden Einrichtungen und den damaligen frühestens mit der Aushändigung an die Adressaten. feiner Handlung endigt nicht mit dieser Aufgabe, sondern einlau genommen haben: als Richter: der Präsident Dr. Wernz, dienstlichen und persönlichen Vorkommnissen einen völlig Transport, wie die Zustellung der verbotenen Schriften find

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Reichsgerichtsräthe von Specht, von Geß, Dr. von

verlässigen Beweis daf daß das Packet auch wirklich erst zur fraglichen Nachmittagsstunde aufgegeben worden sei, flagten, Bernhard habe gleichwohl auch dieses Packet schon am Vormittage des 7. Juni aufgegeben und die Abstempes

Staatsanwaltschaft: der Reichsanwalt Hofinger, als Ge- glaubte dennoch das Gericht, der Behauptung der Ange- zeuges bedient, seine eigenen Handlungen), für welche er richtsschreiber: der Sekretariatsassistent Hesse, nach münd­

Der darum noch Wirkungen der Handlungen des Thäters( bezw., da er sich zu deren Ausführung eines unbewußten Werk­einzustehen hat, sobald er sie im Bewußtsein des Verbotes ausführen läßt. Allerdings ist zugegeben, daß, wenn der Thäter die

bes Staatsanwalts das Urtheil der Straffammer des lung müsse erst später stattgefunden haben, das entscheidende Röniglich Bayerischen Landgerichts Nürnberg vom 18. April Gewicht beilegen und im Hinblick darauf, daß es nicht Handlung begonnen hat, ohne einen Umstand, welcher ihre 1888 nebst den demselben zu Grunde liegenden thatsächlichen undenkbar und nicht geradezu ausgeschlossen sei", daß bei Strafbarkeit bedingt, zu kennen, er regelmäßig weder für Feststellungen aufzuheben und die Sache zur anderweitigen großem Geschäftsdrange einmal die Stempelung eines sein formelles Thun  , noch für dessen Wirkungen verants Behandlung und Entscheidung an das Königliche Land- Packetes übersehen werde, sowie im Hinblick auf einige wortlich gemacht werden kann. Anders aber, wenn er Sicht Fürth   zurückzuverweisen sei.

Von Rechts Wegen. Gründe.

andere für mehr oder minder naheliegend erachtete Mög­lichkeiten den Beweis der nachmittägigen Aufgabe, be­ziehungsweise der darin liegenden Verbreitungshandlung

Nach der Anklage war der Korrektor"*) Grillenberger nach erlangter Kenntniß vom Verbote nicht für ers in Nürnberg   beschuldigt, am 7. Juni im bewußten und ges

Licht.

bracht ansehen zu dürfen. Hier handelt es sich also Hier handelt es sich also lediglich um Beweis-, nicht um Rechts- Fragen und damit lediglich um Beweis-, nicht um Rechts- Fragen und damit erscheint jede Nachprüfung von Seite des Revisionsgerichts

brachten Gänsefüße werfen auf die Objektivität des ausgeschlossen. Die hier vom höchsten Gerichtshof des Reiches ange jenigen, der das Urtheil ausgefertigt hat, ein eigenthümliches

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Die Ritter der Arbeit. Aus dem Amerikanischen des 3or.

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Ueberfest von Natalie Liebknecht.

Rapitel XVII. Schluß.

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3u b. Was dagegen das Anhalten der am Vormittag des 7, und zwar nach Annahme des ersten Richters vor

rität nicht so einstimmig wie sie hätte sein sollen. Aber doch gerade so gut, als wenn es eine Million wäre. Ich habe eine Majorität von zehn Stimmen nach der Legitimas tion seitens des Gouverneurs."

" Fürchten Sie keinen Wahlproteft?"

" Reinen von ernstlicher Bedeutung. Es ist nur etwas demüthigend für einen Mann von meiner Stellung, von einem verdammten gemeinen Arbeiter auf Schritt und Tritt verfolgt und gehetzt zu werden, wie es mir geschah. Er mag auch einige Unregelmäßigkeiten zum Vorschein bringen, wie zum Beispiel das Kaufen von Stimmen,

meine

-

während der Dauer der Handlung beziehungs­weise ihrer Wirksamkeit von einem Umstande Kenntniß ers langt, welcher die Strafbarkeit begründet. Hier muß ihn die Unterlassung jeder möglichen, die Wirksamkeit seiner eigenen Handlung verhindernden Thätigkeit strafbar machen, sofern nur die Verhinderung keine ganz außerordentlichen, mit der Schwere der Rechtsverlegung außer Verhältniß stehenden Leistungen von thm fordert.

Gerade dadurch, daß die ihm als strafbar bekannt gewordene Wirksamkeit seiner Handlung vom Thäter

wobei er bestimmte, daß der erste Gang etwas zu trinken sein müsse.

" Freund Peleg," sagte er, sobald er sich behaglich niedergelassen hatte ,,, als Sie mein Vorgehen bezüglich des Arbeiter Bureaur tabelten, dachten Sie nicht, daß dies der gescheidteste Streich war, den der alte Kerl jemals gemacht hat. Diese Rede brachte mir im Verhältniß zu dem, was ich für sie bezahlte, mehr Geld ein, als irgend eine andere Spekulation, auf die ich mich je eingelassen, obgleich ich mit dem verdammten 3igeuner von Tintenstlaven Streit hatte. Alles in Allem hat diese Rede mich im Wahl.

General Bluster und sein Freund Peleg Grinder Partei ist aber in der Majorität, fie fann es nicht kampf Surchgebracht."

ges mit: anben vor ber polirten Mahagoni- Barre eines der vors Schlucht füber den fein frisirten Kellner hinweg in den Spiegel und

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wagen, den General Bluster in der gegenwärtigen Krisis fallen zu lassen. Ah, da ist Kapitän Barnum! Wie befinden Sie sich, Sohn des Mars? Kann ich. Sie über­reben, die lang geübte Tugend der Enthaltsamkeit einmal preiszugeben und auf die glückliche Wahl Ihres treuesten Freundes zu trinken, der dem edlen, wenn auch schwierigen Wert der Gesetzgebung erhalten worden ist?"

Netrachtete mit unverkennbarer Befriedigung sein rosiges Beficht. Die Freunde waren mehrere Monate lang ge= taleifte, gewesen, General Bluster war eben erst nach einem Ben Wahlfeldzug aus seinem Wahlkreis zurückgekommen. Rennen Sie mir Ihr Gift, Beleg," rief der große üdt wurdensmann und fuhr dann, sich zum Kellner wendend, Ich wünsche den ambrosischen Nektar unserer Kongreß unwiderstehlich!" Gleichfalls," sagte Grinder.

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n fich. Diebigen Perilles! ich könnte lachen, General Bluster wird

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Ob ich dort war, Peleg? Beim Schatten des rede­der Politik nicht leicht auf den Sand gesetzt. Ob ich sie

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" Ich danke Ihnen, General," erwiderte der Extrieger. Wäre meine Tugend nicht schon bei meinem Ausflug nach diese Versuchung wäre New- York   zu Falle gekommen

-

Der kleine Mann füllte sofort sein Glas und die drei Männer sprachen dem Nektar tüchtig zu. Bigarren, Kellner!" rief Barnum.

" Salt, Kapitän," rief Bluster, heute ist mein Fest und wir sind noch nicht reif für dieses verführerische Kraut. Grinder's Grinder's

war bet te über diesen Wahlkreis weg wie Dscheggermut's stant, 2Stoun, wenn ich das ganze feindliche Heer nicht gefangen

idlagen habe? Erbrüdt! Mein würdiger Freund, ich Ich selbst bin so hungrig wie ein Rannibale.

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Ich bin um Ihretwillen froh, General, daß Sie

-

glücklich zurück find, allein meine Meinung über die Maß­regel hat sich nicht geändert. Die Arbeiteragitation wird fortdauern und die Arbeit dieses Bureaus wird beständig neues Brennmaterial liefern, welches der Flamme Nahrung giebt. Es gab eine Zeit, wo wir einen fleinen Aufruhr heraufbeschwören und durch Erschießen einiger Leute die Uebrigen einschüchtern und ruhig erhalten konnten diese Beit ist aber vorüber. 3eit ist aber vorüber. Die Arbeiterorganisationen find Gegnerinnen der Gewalt und die Leute sind so ausgezeichnet geschult, daß sie bald vermittelst der Wahl den Weg zur Verwirklichung ihrer Forderungen finden werden. Die auf­rührerischen und ungeordneten Elemente hier im Lande ent­stammen der anarchistischen Arbeit, die aus dem Bodensatz der europäischen   Gesellschaft importirt worden ist. Sie werden bald den Unterschied zwischen dieser Klasse und den gebildeten amerikanischen Arbeitern, die sie verdrängt, zu verwechseln."

Don lagen, alle Opposition zermalmend. Der Teufel soll mich Appetit macht sich stets um diese 3eit am Abend geltend so scharf ausgesprochen finden, daß es unmöglich ist, beide

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ie groß war Ihre Majorität?" fragte Grinder. Nun, Peleg, Sie fümmern sich verwünscht viel um

Ravallerie Artillerie alles!"

und ich wage zu behaupten, mein Freund, daß Sie, seitdem Sie New- York   verlassen, gefastet haben."

Das ist richtig, und da meine Frau nicht weiß, daß ich zurück bin, hatte ich die Absicht, etwas zu essen, ehe ich

nzelheiten- bie Wahrheit zu fagen, war meine Majos nach Hause ging. Ich schließe mich Ihnen gern an.""

hatitern Gift genannt.

1) Die geistigen Getränke werden von den Mäßigkeits

Der Verleger des" Atavist" stimmte auch bei und die Gesellschaft zog sich sofort in ein besonderes 3immer zurück. General Bluster bestellte ein Abendessen für drei,

,, Nun, mein philosophischer Freund," sagte Bluster, nehmen wir an, die Arbeiterklasse entschließt sich, das Wahl­recht zur Verbesserung ihrer Lage zu benügen, was würden

die Leute damit machen?"

Ich denke, General, das erste in Ihrem eigenen Wahl­kreis wird sein, daß sie einen Stimmzettel in die Wahlurne werfen für den abscheulichen Metallarbeiter, den Sie jetzt