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nicht ermittelt ist, so ist doch durch den Militärpaß des Ange lagten und der Bescheinigung der Ortspolizeibehörde Weißen eit führen, fee nachgewiesen, daß der Angeklagte nach jener Belt militärische ht werden. lebungen mitgemacht und seit dem April 1877 ununterbrochen Biegler auf in Weißenfee gemeldet und ansässig gewesen ist. Der Ange Bublifum lagte war daher unter Aufhebung des früheren Urtheils von Wuchs, the der Anklage der unerlaubten Auswanderung(§ 360 Nr. 3 des rgan bewund Str.- G...) freizusprechen." Der Antrag des Vertheidigers, die den sein, dem Angeklagten erwachsenen nothwendigen Auslagen der wohl beren Staatstaffe aufzuerlegen, ist vom Schöffengericht völlig über ſch die Verse ständniß verspätet worden. Wie seiner Zeit mitgetheilt ned verworden ist, war in der Wohnung des Angeklagten am tnerin zu 23. Februar ds. Js., während derfelbe fich auf Arbeit Bemühung befand, wegen der qu. Strafe von 100 M. Erefution vollstreckt cachen. Gin und eine Anzahl Mobilien unter Siegel gelegt worden. Da liches Leben der Angeklagte von einer Verurtheilung, die ihn betroffen hätte, haben wir nicht die allerentfernteste Ahnung hatte, da er auch von dem ensch nicht Gerichtsvollzieher nur eine ganz ungenügende Aufklärung erhielt, ung ber fo mußte er sich des Beistandes eines Rechtsanwalts bedienen, die Infernherdem mehrere Fahrten nach Bernau zum Bezirkskommando außerdem bien der und verschiedene angere Gänge machen, wodurch der Aermite m Beitalte nicht unerhebliche Verluste an Arbeitsverdienst erlitt. Auch dem eines nod angenommenen Vertheidiger gelang es erst nach mehrfachen Rorrefpondenzen, die erforderliche Aufklärung zu erhalten, um Einleitung des Wiederaufnahme Verfahrens durch. Megen. Auf dem Rechtswege war wegen der vortommenen verschiedenen Versehen die Erlangung einer Geftattung des gehabten Schadens nicht mehr möglich, r 90. Abth und der Angeklagte reichte daher zu diesem Zwecke ein Gnadengefuch ein. Daffelbe ist nun vom Amtsgericht zu etenen Königsberg , dem es aus dem Kabinet zur Prüfung 2c. übers rwaaren wiesen wurde, unter etwa folgender Begründung abgelehnt n Wa worden:„ Es wird Ihnen eröffnet, daß wir keine Veranlassung baben, hr Gesuch, daß Ihnen aus der Staatskaffe die in teiner Weise substantiirten Kosten erstattet werden, höheren Drts ben zu befürworten. Das für den Vertheidiger liquidirte Honorar
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thm tarifmäßig zustebt. Ebenso ungerechtfertigt ist die Forde rung für Kosten, Porto , Verfäumniß 2c. Aus Ihrem Militärpaß ist ersichtlich, daß Sie sich jabre. lang nicht gestellt baben( Trifft nicht zu. D. Ref.), enigstens feblen Jahre hindurch die Beschei nigungen über erfolgte An- und Abmeldungen 2. batte in dieser Beit feine Ortsveränderung). Mithin ist Shre Behauptung, daß fich das hiesige Bezirkskommando in einem Frrthum befunden, unwahr." neues Gnadengefuch einzureichen.
Einer vernünftigen Ueberlegung sei er nicht mehr fähig gewesen, als er den einzigen Werthgegenstand, den er in seinem Befige hatte, das den akademischen Lesehallen gehörige Wert, zum Antiquar Goldschmidt in der Friedrichstraße trug und es für 15 D. verkaufte. Mit Entschiedenheit müffe er aber bestreiten, daß er das Buch aus den Akademischen Lesehallen mit genommen habe, um es für fich zu behalten oder zu versilbern, er habe es mit nach seiner Wohnung genommen, um es zu einer literarischen Arbeit zu benutzen, und in der theilweisen Mitnahme etwas Strafbares nicht erblicken können, da dies von manchem Besucher der Lesenicht erbliden tönnen, da dies von manchem Besucher der Lesehallen geschähe und die Bibliothekare es, wenn auch nicht aus brücklich gestatteten, so doch in Ausnahmefällen duldeten. Ec habe annehmen müssen, daß man auch bei ihm ein Auge zubrückte, als er frei und offen mit dem dicken Bande davonging. Der Staatsanwalt hält diese letteren Angaben nicht für glaub haft, er nahm an, daß der Angeklagte in der Abficht der rechtswidrigen Aneignung das einen Anschaffungswerth von 70 M. habende Wert mitgenommen habe; er beantragte daher wegen Diebstahls eine Woche Gefängniß. Der Ver theidiger bat dagegen, den Angaben des Angeklagten Glauben zu schenken. Aber selbst wenn dies nicht im vollen Umfange geschäbe, so könne der Gerichtshof dennoch eine mildere Auffaffung gewinnen. Vom juristischen Standpunkte aus könne man den Besucher der Lesehallen, dem man ein Werk zur dortigen Anficht anvertraue, während diefer Beit als den Befizer ansehen und sei dies der Fall, dann könne man die Handlungsweise des Angeklagten nicht als Diebstahl, son dern als Unterschlagung ansehen, eine Strafthat, die das Gesetz mit Geldstrafe zu ahnden geftatte. Merkwürdiger Weise habe fich bas trübe Geschickt des Beschuldigten jenem Gipfel des Elends freundlicher gestaltet, derselbe habe mit dem Bekanntwerden der von ihm begangenen Strafthat eine ihm zusagende literarische Beschäftigung erhalten. Der Gerichtshof folgte insoweit den Ausführungen des Vertheidigers, als dem Angeklagten geglaubt wurde, daß derselbe bei Mitnahme des Buches nicht die Absicht einer rechtswidrigen Abficht gehabt; das Urtheil lautete daher nur wegen Unterschlagung auf 20 M.
Geldstrafe.
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Ein außerordentlich kindisches Vergnügen, welches fich der im Lebensalter über die Grenze der Jugendthorheiten schon weit vorgeschrittene Schlächter Gottfried Baumann aemacht hat, hat demselben eine Strafe in Höhe von 25 M. eingebracht. Wenn in der Badstraße Abends 6 Uhr der Eisenbahnzug die Straße treust, pflegt fich regelmäßig eine Schaar von Mükiggängern auf die absperrende Barriere zu lehnen und allerlei Unfug zu treiben. Als die Bahnwärter dies eines Tages ernstlich untersagten, hat es den p. Baumann so ver schnupft, daß er seitdem täglich um 6 Uhr an der Barriere war, den Beamten die unglaublichsten Grimaffen schnitt und die Länge seiner Bunge zeigte. Den Beamten ging der„ Spaß" schließlich zu weit und auf ihren Antrag wurde gestern der fleißige Mimiter wegen Unfugs und Beleidigung zu 25 M. Geldbuße verurtheilt.
neidig auftretender Mann, ist ein drastisches Beispiel von dem Der Rentier Adolf Dankberg, ein junger, äußerst schnupft, daß er seitdem täglich um 6 Uhr an der Barriere war, Unbell, welches oft angerichtet wird, wenn Fortuna ihre Gaben an Unwürdige verschwendet. Dem jungen Mann ist ohne sein fallen, welches er in so toller Weise verjubelte und verpraßte, Daß er schließlich für einen Verschwender erklärt wurde und in der Person des Justizraths Lüttemüller einen Vormund erhielt, welcher das immer noch über 100 000 m. betragende Vermögen den Löwen erwaltet und den jungen Lebemann einigermaßen im Baume balt. Da letterer aber seinem Hange zur Verschwendung nicht entfagen tonnte, gerieth er auf eine abschüssige Bahn, die ihn Don Stufe zu Stufe immer näher vor den Strafrichter führte. Inzwischen ist das Ehrgefühl bei ihm anscheinend gänzlich erstorben, seine Frau und seine Familie haben sich von ihm loss
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Vereine und Versammlungen.
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Der Fachverein der Schloffer hielt am Montag, den 29. Oftober, eine gutbesuchte Versammlung bei Feuerstein, Alte Jakobftraße, ab. Auf der Tagesordnung stand: 1. Vortrag des Herrn Kendziora ft der Arbeiter befähigt oder auch wohl verpflichtet, fich zu bilden". 2. Aufnahme neuer Mitglieder. 3. Revisorenwahl. 4. Arbeitsnachweis- Angelegenheiten. 5. Verbor ganz furzem zu 6 Monaten Gefängniß ver schiedenes und Fragelaften. Nachdem das Protokoll der eilt worden. worden. Gestern hatte er fich schon wieder vorigen Versammlung verlesen und eine Aenderung an dem bem Schöffengericht zu verantworten und zwar diesmal selben vollzogen war, erhielt Herr Kendziora das Wort zu gen eines Hausfriedensbruchs, den er gegen seine eigene Frau feinem Vortrage und führte ungefähr folgendes aus. Es sei begangen, wegen Betruges und Widerstandes gegen die Staatsgemalt. Der Betrug soll darin bestehen, daß er einst im Reises Thatsache, daß man heute mehr noch als in früheren Beiten in Toftum und die Brust mit ausländischen Orden geschmückt, bei einen schroffen Unterschied macht zwischen den Gebildeten und Das einem hiesigen Schuhmacher erschienen war, angegeben hatte, benen, die man, in diesem Falle mit Geringschäßung, Voll zu daß er nach Amerita auf die Hochzeitsreise wolle und fich zwei nennen beltebe den Arbeitern. Es sei die auch technisch soBaar Stiefel hatte machen laffen, ohne zu sagen, daß er unter objekt bildet. Unter ihr sei die Lebensanschauung zu verstehen, genannte allgeimene Bildung, die bei dieser Frage das Streit Ruratel stehe. Der Widerstand ist gegen einen Kriminalschut die das Ergebniß der gewöhnlichen Gymnastal und Uni
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der Treppe eines Hauses der Chauffeestraße fißend vorgefunden in einem über die verschiedenen Gebiete des Wissens fich er um dieselbe zu mißhandeln. Der Gerichtshof sah sich in der Lage, den Angeklagten abermals zu 20 M. Geldbuße und den heutigen Gebildeten übel genug bestellt sei, ergebe fich 10 Tagen Gefängniß zu verurtheilen. Der Betrugsfall mußte
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streckenden Ueberblick, der zu einer selbstständigen Urtheilsfähige teit im praktischen Leben qualifizirt. Daß es mit beiden bei
Studien in der Gegenwart, sowie aus dem totalen Manto aller wissenschaftlichen Kenntnisse in der Ethit. In letterer Be Universitäten gestanden. Alle Studirenden in Deutschland
Herren zum Beitritt in den Verein. Der dritte Punkt der Tagesordnung wurde durch die Wahl der Herren Fritsche, Schmidt und Bethte erledigt und zu Punkt 4 mitgetheilt, daß der Arbeitsnachweis für den Norden fich im Lokale des Herrn Nürnberg, Antlamerstr. 49, befindet; hierzu wurde eine Som misfion bestehend aus den Herren Berndt, Hütter, Schulz, Schmidt, Sieben, Lampe und Miller gewählt. Bum legten Punkt meldete fich der Kaffirer, Herr Buldmann, um einen genauen Bericht, der in letter Versammlung von Herrn Miethe verlangt worden, zu verlesen; es murde aber hierauf einstimmig verzichtet. Hierauf wurde die Versammlung geschloffen.
Der Fachverein sämmtlicher an HolzbearbeitungsMaschinen beschäftigter Arbeiter hielt am 29. Ottober feine Mitgliederversammlung im Saeger's Lokal, Grüner Weg 29, ab. Auf der Tagesordnung ftand: 1. Innere Vereinsangelegen. beiten. 2. Verschiedenes. 3. Fragekasten. Nachdem das Protokoll der voraufgegangenen Versammlung verlesen, brachte der Vorfigende ein Schriftstüd in betreff der ungenügenden Wärme, welche in den Werkstätten im Winter herrsche, zur Verlesung. Hierauf folgte eine längere Diskussion, an welcher sich die ganze Versamm lung recht rege betbeiligte; die meisten Mitglieder ersuchten, zu dieſer Sache eine öffentliche Versammlung der Berufskollegen einzu berufen, um über diese Angelegenheit zu sprechen, wie da
besten Abhilfe geschaffen werden kann, da doch nur bei den meisten Unglücksfällen im Beruf im Winter die Kälte die Ursache sei. Hierauf wurde abgestimmt und der Antrag fast einstimmig angenommen. Darauf wurde ein Mitglied gewählt, welches erbötig war, zum Montag, den 5. November, Abends 8 Uhr, ein Lokal sowie die erforderliche Erlaubniß zu beschaffen, und bemerkte daffelbe, daß die Anzeige zu dieser Ver sammlung am Sonnabend oder Sonntag im Berl. Voltsbl." stehen würde. Nachdem noch einige interne Angelegenheiten sowie der Fragetaften erledigt und der Borsigende die nächste Versammlung, welche am Montag, den 12. Nov., in demselben Lokal stattfindet, bekannt gemacht, wurde die Versammlung ge schloffen.
Eine Versammlung von 300 Vorftandsmitgliedern der in Berlin vertretenen freten eingeschriebe nen bilfstassen fand am Donnerstag Abend von 10 bis 12 Uhr Nachts in Jordan's Saal, Neue Grünstraße 28, statt. Die Einberufung dieser Versammlung ging von einem Komitee aus, das in einer am 12. September stattgehabten engeren Versammlung von Vorstandsmitgliedern erwählt worden. Ueber den Zweck der Versammlung berichtete Herr Heinrich Nöske, Vorstandsmitglied der zentralisirten Hilfskaffe der Tischler. Dem voraussichtlich bald zusammentretenden Reichstage dürfte die Re gierung in Gemäßheit der Ankündigung des Ministers von Boetticher auch einen Entwurf betreffs Abänderung des Hilfs taffengesetes unterbreiten; denn nach der Aeußerung des Herrn Ministers zu schließen, vertheile das Krankenversicherungsgesetz Licht und Schatten nicht gleichmäßig; es belafte die Ortstrantentaffen mehr als die freien Hilfskaffen. Man dürfe angesichts dieser Um stände die Hände nicht in den Schoß legen, sondern müße dem Reichstage so zeitig als möglich durch ein zahlreiches Material den Beweis liefern, daß Licht und Schatten freilich nicht gleich mäßig in der Krantenversicherung vertheilt sei, daß aber der Schatten fich auf seiten der freien Hilfskaffen und nicht der Ortstrantentassen befinde. Nach längerer Debatte nahm die Versammlung folgende Resolution an: Die am 1. November 1888 in Jordans Saal, Neue Grünftr. 28, von 300 Vorstands mitgliedern freier Kaffen besuchte Versammlung erklärt, es sei Pflicht der Preffe, dafür zu sorgen, daß in ganz Deutschland freie Kaffenversammlungen zusammentreten, um in Form von Petitionen dafür Sorge zu tragen, daß der Reichstag bei der Berathung des Krantenversicherungsgefeßes die Wünsche der freien Raffen berücksichtigt. Als Grundlage wäre die Dent schrift des Geraer Kongreffes zu betrachten, welche in diesbezüg lichen Versammlungen unterstützt oder, wenn möglich, ergänzt werden kann."
Fachverein der Tischler. Sonnabend, d. 3. November, Abends 8 Uhr, Jahrestag des Arbeitsnachweises: Gemüthliches Beisammensein im Lokale des Arbeitsnachweises, Alte Jakobftraße 38.
Verein der Sattler und Fachgenossen. Sonnabend, den 3. November, Abends 19 Uhr, in Gratwell's Bierhallen,
Kommandantenstraße 77-79: Bersammlung. grung 1. Vortrag des Herrn Aßmann: Der Mensch, das Produkt seiner Erziehung. 2. Gewerkschaftliches. 3. Verschiedenes. Gäste
willkommen.
Tischler- Verein. Heute, Abends 9 Uhr, Rottbuserstr. 4a, Naute. Ausgabe der Billets zum Stiftungsfeft.
Versammlung. Tagesordnung: Vortrag des Turnwarts Herrn
agt werden, weil noch der Kurator tes Angeklagten darüber bbt werden soll, ob derselbe als ein Mann von 120 000 M. Bemögen fich für berechtigt halten konnte, fich zwei Paar Stiefel ziehung habe es vor hundert Jahren viel beffer um unsere Sonnabend, den 3. November, Abends 8 Uhr, im Königstadt Fahrlässiger Meineid wurde der bisher unbescholtenen hätten damals eingehende Kenntniß von Rant's großen und
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abrigen Frau Strilad aus Landsberg zur Laft gelegt, welche dieferhalb vor der dritten Straflammer des LandBeridis I stand. Der Ehemann der Angeklagten ist Inhaber berühmte Vorlesungen über Sittenlehre gehört. Jene allgemeine Des Gesellschaftshauses zu Landsberg , aber arg verschuldet. Um den Gläubigern ein Schnippchen zu schlagen, wurde
Dor einigen Jahren das bekannte Manöver ausgeführt, daß die
Schönen Prinzipien der Moral gehabt; in Leipzig habe selbst der Student Göthe mit hunderten anderer Gellert's Gellert's Bildung, deren sich der höhere Mittelstand als seiner Präro gative rühmt, sei demnach ein Befit von sehr geringem Werthe, Der Arbeiter tönne fich vielleicht sogar freuen, daß er mit diesem
Chefrau des Strilad formell die Geschäftsinhaberin wurde, wäh zweifelhaften Helldunkel nichts zu schaffen hat. Und doch, wenn
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Intereffenverein der Tischler. 8. Stiftungsfest heutz,
Kafino, Holzmarktstr. 72. Alle Freunde und Gönner des Ber eins find willkommen. Billets find zu haben bei Lacur, Admiralstraße 26; Lerche, Fruchtstr. 52; Völlmer, Solmsstraße 30, und im Cigarrengeschäft, Holzmarktstr. 72, Hof links.
einer Bestellung des Geschäftsführers" fandte im vorigen Jahre fehle das Geld und die Zeit für länger dauernde, anstrengende gleichen Bedingungen an diesem Kursus theilnehmen fönnen. Der Raufmann Rühne aus Stettin eine Riste Wein an die Firma Gelftesarbeit, keineswegs aber die natürliche Befähigung für
unter der Behauptung
ragen war. Natürlich mußte die lettere auch für die Bezah Aung auftommen, fie weigerte fich indeffen am Verfalltage daß fie überhaupt keinen Dies beschwor fte auch vor dem Kühne flagbar wurde. Es hat
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Wein erhalten habe.
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dieselbe. Beweise seien:
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Rich nun herausgestellt, daß ihr Ehemann den Wein bei der Antunft in Empfang genommen und für sich weiter veräußert bat. Als die Angeklagte die Rechnung zu Geficht fam, fragte bewiesen der Sattlersohn Kant, der Tuchmachersohn Herder, der fe thren Ehemann und Geschäftsführer, welche Bewandtniß es des Beugen mit dem Weine habe, von deffen Bestellung fie nichts wiffe, er bielt aber die barsche Antwort, daß fie fich nicht darum zu Tummern babe, da er ein Privatgeschäft gemacht und den Wein bereits wieder verkauft habe. Spierbei beruhigte fich die Ange lagte und handelte zweifellos höchft fahrlässig, als fte beschwor, Daß die Firma F. F. A. Strilad den fraglichen Wein
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habe. Der Ehemann hätte verhindern können,
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eine betagte Lebensgefährtin auf die Anklagebant tam, die Sache bielt während des Plaidoyers des Staatsanwalts einige un on einem nehme Dinge zu hören; gegen die Angeklagte wurden
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Sachs im 16., der Teosoph Schuhmacher Jakob Böhme im 17. Jahrhundert; ein Uhrmacher habe die Dampfmaschine er funden, ein Goldarbeiter das Dampfschiff, für welche Erfin bungen die Menschheit diesen Handwerkern auf Jahrtausende hinaus zu Dante verpflichtet bleihe. Daß die Söhne von Ar beitern, die für gewöhnlich immer wieder Arbeiter würden, zu weilen auch zu der höchsten Geistesarbeit befähigt ſelen, hätten Landarbeitersohn Fichte, Männer, bei deren Namen schon jedes Deutschen Herz hoch schlüge. Diese Beiſpelle fönnten noch um das zehnfache vermehrt werden. Weltgeschichtliche Thatsachen bätten also lange vor dem prahlerischen 19. Jahrhunderte die Frage über die Bildungsfähigkeit des Arbeiters bejahend entschieden. Nur Der Dünkel von Ignoranten oder blinde Leidenschaft könne bemgegenüber bei ihrem in Wahrheit stupiden Nein beharren wollen. Es sei bisher nur von dem landläufigen Begriff der Bildung gesprochen, der diese auf das Gebiet der Intelligens, des Wissens, beschränkt; ein grober Fehler, den Kant vor hundert Jahren bereits gründlich torrigirt habe. Er, wie ein Jahrhundert vor ihm Spinoza , zwei Jahrtausende vor ihm Blato, und wie jeder, der ernstlich und redlich über diesen Gegenstand und damit die Bildung in die Sittliteit, deren Biel das materielle für den Arbeiter ganz gleich, wie für jeden andern zur unbedingten Pflicht; der Arbeiter soll, er
Deffen mit Rüdficht auf das Alter und die Unbescholtenheit der nachdenke, septen den 8 we d alles Wiffens Angeflagten nur auf 1 Monat Gefängniß.
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Bildung" noch viel übler au steben, als im Gebiete der andererseits wiederum der Arbeiter zur Dieses wurde weiter ausgeführt und
Fachschule des Vereins der Damenmäntel- Schneidergefellen. Am Sonntag, den 4. November, beginnt ein neuer Lehrkursus im Musterzeichnen und Buschneiden von Damenund Kindermänteln. Meldungen find an den Lehrer der Fachschule, F. Schmidt, Königstr. 34-36, au richten. Wir be merten ausdrücklich, daß auch Nichtvereinsmitglieder unter Fachverein der Puher. Sonntag, den 4. November, Vorm. 11 Uhr, bei Scheffer, Inselstr. 10: Mitgliederversamm Iung. Tagesordnung: 1. Diskussion über die Frage des Kollegen Donath: Was ist verweiflicher: Das System der Bugmeisterschaft oder das Geben von unerhört hohen Grati fitationen?" 2. Antrag Ditrich: Einführung eines unentgelt lichen Rechenkursus. 3. Antrag des Bibliothekars um Ber größerung der Vereinsbibliothek. 4. Erledigung von Unter füßungsgesuchen. 5. Erledigung von Rechtsschußgefuchen. 6. Verschiedenes. Die Mitglieder werden ersucht, in der Ver. sammlung rechtzeitig zu erscheinen.
Verein der Einseher( Tischler). Sonntag, den 4. d. Mts., Vormittags 10% Uhr, Neue Friedrichstr. 44, Mitglieder versammlung. Tagesordnung: Verschiedene Vereinsangelegen beiten.
In der freireligiösen Gemeinde, Rosenthalerstraße 38, spricht am Sonntag, den 4. be. Mts., Vormittags 10 Uhr, Herr Dr. Stahn über: Einfluß der Naturwissenschaft auf die religiöse Borstellung der Völker". Damen und Herren als Gäste
willkommen.
Allgemeine Kranken- und Sterbekasse der Metallarbeiter( E. H. 29, Hamburg ), Filiale 4. Mitglieder- Vers sammlung Sonntag, den 4. November, Vormittags 10 Uhr, bei Keller's, Andreasstr. 21. Tagesordnung: 1. Raffenbericht. 2. Verschiedenes. Vereinigung der Drechsler Deutschlands . Drts verwaltung Berlin II( für den Ost- und Nordbezirk Berlins ).
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schaftliches. 3. Wahl des Vorstandes. 4. Verschiedenes und Aufnahme neuer Mitglieder. Gäste haben
ben Alademischen Leseballen gelangte gestern zur Kenntniß Frage der Bildung Der Bücherdiebstahl des Studenten Otto Mohnide und geistige Wohl aller sei. Auf diesem Gebiete werde die einen gewerbsmäßigen Büchermarder erwischt zu haben, that verpflichtet. Hier nun fomme der höhere Mittelstand mit seiner Distuffton über:„ Das Handwerk sonst und jett". 2. Bewert einen einzigen Fall, die Entwendung des bekannten Enzyllo Intelligenz, wie päbischen Wörterbuches von Sachs und Profeffor Villatte. Der fittlichen Bildung eine bei weitem günstigere Stellung Butritt. tung von der Nothlage, die ihn zu dem verhängnißvollen der Mahnung geschloffen, daß der Arbeiter, da er sich bilden Studien unterbrechen müssen und seit Jahren versucht, fich Schritte getrieben. Er habe aus Mangel an Mitteln seine soll und auch die Fähigkeit dazu befigt, nunmehr alle seine burch literarische Arbeiten zu ernähren. Er habe mit dem selben benußen soll.( Lebhafter Beifall.) An der Diskussion be böhepuntt erreichte. Seine Wirthin hatte ihn vor die Thür gefegt, er war obdachlos und ohne einen Pfennig Geld. Ein
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Kräfte auf die Selbstbildung hinrichte und alle Mittel zu der
theiligten fich die Herren Schnirpel, Redner und Miethe und zwar ganz im Sinne des Referenten. Nachdem legterem der Dant der Versammlung durch den Vorfigenden ausgesprochen
paar trodene Brötchen waren seit mehreren Tagen feine einzige worden, wurde zum 8wed der Aufnahme neuer Mitglieder in
Gefang-, Turn- und gesellige Vereine am Sonnabend. Gefangverein Harmonia" Abends 8 Uhr im Restaurant, Alte Jatobftr. 38.- Männergesangverein Treue" Abends 9 Uhr im Restaurant Andreasstr. 9.- Männergesangverein„ Erato" Abends 9 Uhr bel Schläwide, Kleine Kurstraße 1. Lübed'scher Turnverein( 1. Lehrlingsabtheilung.) Abends 8 Uhr Elifabethstr. Nr. 57-58.- Turnverein Wedding ", Bankstr. 9, Männer abtheilung von 8X- 10% Uhr Abends; desgl. 1. Lehrlingsabthei lung von 8 bis 10 Uhr Abends.- Arends'sche Stenographen 10 Uhr Abends.
Rabrung gewefen, der Hunger wühlte in seinen Eingeweiden. eine Pause von 20 Minuten eingetreten; es meldeten fich fleben laffe des„ Berliner Handwerkervereins" Abends 8 Uhr Sophien