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Logis und unterhielt fich mit ihm heimlich und lange. Die Birthin, welche nichts Auffälliges an Beiden bemerkte, glaubte, daß es fich nur um ihre Abreise, die sie auf den 2. d. M. feftgefest hatten, handle. Als Entschuldigung, daß Schröder nicht ein wieder sein altes Logis eingenommen habe, gab Brünn an, daß achfrage bederfelbe bis zur Abreise noch in Altona in der Fabrik während das des ganzen Tages und der Nacht verbleiben müsse. ficht fpieg
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Ein glücklicher Bufall bat einen Geschäftsmann wieder ben. Nid in Befis feines Fuhrwertes gefeßt, das ihm vor einigen Tagen Gegenth geftoblen worden war. Mittwoch Nacht fah der Gendarm Höhne ewiffenhafte in Lichtenberg auf der Frankfurter Chauffee ein zweispänniges Deren obfuhrwert von Berlin aus daher fommen, bei welchem die vorar. Info fdriftsmäßige Beleuchtung fehlte. Der Beamte hielt den Wagen den Hof an, um den Führer aufzuschreiben. Lepterer nannte einen des haueamen, der nicht mit dem Namen W. Tamm, Berpenschleuse" daher der an dem Wagen stand, übereinstimmte. Infolge diefer Beob chürze freffen achtung erklärte der Beamte:„ Der Wagen gehört Ihnen ja offenbat gar nicht!"" Det stimmt meinte der Führer in unver Der Bo falschtem Berliner Jargon
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id soll' n och man blos nach mehr aber ürstenwalde fahren!" Da der Beamte nun verlangte, der m fchliebrer folle den Wagen umlehren und mit nach dem Amts. im Haust bureau fahren, widersetzte sich der Kutscher, es tam awischen penn fie diesem und dem Beamten zu einem Handgemenge. Da tam ings wen noch ein Friedrichsberger Einwohner des Weges, der die Fühe, welcheng des Wagens übernahm, worauf der Transport des Arreftanten atenen dem Lichtenberger Amtsgefängnisse gelang. Als fich der Als fich der nem ganj ann im Gefängniß befand, gestand er ohne weiteres ein, tem buna er den Wagen auf welchem sich nebenbei bemerkt eine Menge Brote und diverse Waaren befanden- auf der Holz marliftraße in Berlin gestohlen habe, und daß er, ein gewiffer nicht funft Schüride, in genannter Straße wohnhaft sei. Auf die smethode tage des Beamten, was er mit dem Wagen anfangen wollte, Derholt gwiderte er froden: Na id wollte wieder mal' n wilden Mann machen und den Wagen verkoofen!" felten Do ng, weld
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fchon mehr Fuhrwerke gestohlen?" forschte der Beamte. Ja unb alle glüdlich verkloppt!" geftand der Dieb ein. Dadurch falemer at er aber den Verdacht wachgerufen, daß er auch der Dieb Den Tau eines Fuhrwerts ist, welches vor 4 Wochen in Berlin gestohlen die er con und auf der Tour nach Fürstenwalde verkauft worden ist. Der
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und geistreicher geschildert wurden. Das Stüd entbehrte so ziemlich Alles, was man sonst von einem Schauspiele verlangt. Die Person, die den sogenannten tragischen Knoten hier schürzt, lommt man weiß nicht woher und fie geht man weiß nicht wohin. Das Stüd hat effettio feine Handlung, die man erzählen lönnte. Gespielt wurde recht wader, Herr Rosenberg hat, wenn wir recht gesehen haben, etwas Bäderbeine", er past daher eigentlich etwas schlecht zum General; Herr Brandt gab seine Lieutenantsrolle mit etwas zu viel Verve und Pathos, Herr von Horar befriedigte voll ftändig. Von den Damen zeichnete fich Fel. Bipser wieder durch the Mondscheinspiel aus, während Frl. Kronau etwas leichtere Töne hätte anschlagen können.
Dem Schauspiel ging ein Einafter vorauf, eine dramatische Kleinigkeit mit einer spaßhaften, aber ganz unmöglichen bee. Sie wurde der Idee entsprechend recht munter gespielt.
Die Ausstattung war namentlich in dem Echauspiel etwas schreiend.
Gerichts- Beitung.
Eine böse Bierreise legte der Arbeiter" Auguft Michaelis am 25. Oftober in einigen Stunden zurüd. Er hatte nämlich an diesem Tage eine längere Freiheitsstrafe in Plögen fee verbüßt und war um die Mittagszeit entlaffen worden. Bei feiner Entlassung wurde ihm eine Summe von 14 M. 25 Pf. ausgehändigt, die er während der Strafzeit verdient hatte. Die goldene Freiheit erschien ihm im Befige der süßen Last doppelt werthvoll, denn nun war es ihm möglich, fich endlich wieder einmal an einem guten Schlud des edlen Gerstensaftes zu laben, nachdem er seit Monaten nur schales Waffer hatte genießen können. Die gesuchte Kneipe war bald gefunden und Michaelis begann, fich in den Genuß des braunen Getränks gründlich zu vertiefen, und
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Genehmigung der Statuten verweigert worden, in welchen als 3wed angegeben war, neben der Treue zu Fürft und Vaterland auch Treue zu Kaiser und Reich zu pflegen; 9) daß einem Unterzeichner dieser Statuten, dem Steuerauffeher Lieppold, iegt in Altona , deshalb seine Stelle gekündigt worden ist; 10) daß bei der Einweihung des Greizer Kriegerdenkmals lein Geistlicher des Landes die Einweihung vornehmen durfte, fo daß ein Geistlicher aus Weimar berufen worden set, welcher nicht im Drnat erscheinen durfte; 11) daß der Fürst fich nicht bei der Begräbnißfeier des Kaisers Wilhelm 1. betheiligt habe; 12) daß er der einzige deutsche Fürst gewesen, welcher bet der Reichstagseröffnung durch Kaiser Wilhelm II. weder persönlich erschienen ist, noch einen Vertreter entfandt bat; 13) daß noch am 2. September 1888 bei der Enthüllung des Kaiser Wilhelm Denkmals in Greiz beide fürstlichen Schlösser sich vollständig schmucklos zeigten. Während der Staatsanwalt diese Anträge vollständig unerheblich erachtete, beantragte Rechts anwalt Dr. Joers, als vollständig einwandsfreien Beugen den Fürsten selbst über die qu. Thatsachen zu vers nehmen. Der Gerichtshof behielt sich einen Beschluß vor. Der Staatsanwalt beantragte das Schuldig, da sowohl der Ar titel wie das Epigramm zweifellos Beleidigungen des Fürften Reuß enthalte. Er beantragte je einen Monat Feftungshaft. Rechtsanwalt Dr. Joers verwies auf den ganz analogen Fall, welcher bei dem Landgericht in Halle verhandelt worden und mit Freisprechung endete. Die dortige Staatsanwaltschaft habe gegen das freisprechende Erkenntniß das Rechtsmittel der Revifton nicht ergriffen; um so mehr sei es zu verwundern, daß der Vertreter der hiesigen Staatsanwaltschaft in dem Falle ganz ben Standpunkt des Fürsten Reuß vertrete. Das Gericht zu Halle habe durchaus autreffend ausgesprochen, daß eine Herabwürdigung des Fürsten Reuß nicht vorliege, weil es ganz unzweifelhaft set, daß derselbe auf seinem Terrain von 6 Quadratmeilen als Bundes fürst durchaus souverän sei und es eine Beleidigung nicht dar ftelle, wenn ein solcher souveräner Herr nach eigenem Ermeffen Die Genehmigung eines Plages in seinem Ländchen zu Zweden eines Dentmals nicht ertheilt. Ebensowenig sei es beleidigend, wenn jemandem partikularistische Neigungen nachgesagt werden. Die Angeklagten haben die von der Köln . 3ta." mitgetheilten Thatsachen nach allem, was aus dem deutschen Vaterlande Reuß schon gemeldet worden, durchaus für wahr gehalten und fich dc Reich und den Kaiser Wilhelm schwer verlegt gefühlt. Was das Epigramm betrifft, so sei daffelbe zwar fatyrisch, aber durch aus nicht beleidigend und so empfehle fich in erster Reihe tie Freisprechung, event. aber das zulässige niedrigste Strafmaß. Denn in der That müfe man immer in erster Reihe davon aus gehen, daß der Fürst Neuß über sein Ländchen souveräner Herrscher sei, ja, die Konsequenz dieser absoluten Souveränetät innerhalb der Landesgrenzen gehe jogar so weit, daß der Fürſt, falls etwa Die Greizer Bürgerschaft wegen feiner Verdienste gesonnen wäre, thm bereits bet Leb zeiten ein Standbild zu errichten, selbst dieses, gleich viel aus welchen Gründen, durch ein bloßes Machtwort behin dern tönnte. Der Gerichtshof hielt eine weitere Beweiser hebung nicht für erforderlich, da er die qu. Artikel in der Form für beleidigend erachtete. Mit Nüdficht darauf, daß den angeklagten der Schuß des§ 193 zur Seite stehe und biefelben als reichstreue Männer durch das Gemeldete in Erregung ver segt sein dürften, verurtheilte der Gerichtshof jeden der dret Angeklagten zu 1 Monat Feftungshaft.
zwar so gründlich, daß er sich mehr auf den Händen wie auf den Füßen vorwärts bewegte. Als die Sonne zur Neige ging, war er glüdlich bis nach Weißensee gekommen, wo er sich in den Laden des Posamentiers Specker begab, um fich, wie er sagte, ein Paar Tragbänder zu laufen. Als die im Laden anwesende Frau Speder die gewünschten Dinge vorlegte, zog sich
7 Uhr von der Straße gestohlen worden war und der die wilfe Michaelis zunächst den Rod aus und begann dann damit, fich
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traf, daß sein Fuhrwert angehalten worden sei. In diesem die Freude des Mannes läßt sich daher leicht erklären.
n ein G der Berliner Polizei in Anspruch genommen hatte, saß gerade auch die Hosen abzuziehen, was die Frau veranlaßte, thren durch in threm Innern und in ihren Gefühlen gegen das Deutsche um Toxuf dem Molker marktt, als die Meldung
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Cafe Metropole in der Alexanderstraße. Gin Huglücksfall ereignete fich gestern Mittag vor dem Don einem Wagen des Bierverlegers Arndt, Landsberger Allee Eine Dame wurde
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fi befanden, schienen die Verlegungen der Berunglückten sehr Elen Schhebliche zu sein. Hände Shumannes nach ihrer nahegelegenen Wohnung in der Ballnertheaterstraße gebracht. Der Kutscher wurde durch einen zweiten Schußmann nach der Polizeiwache in der Holzmarkt Die Beerdigung des verunglückten Kutschers geler fand vorgestern Nachmittag 3 Uhr auf dem Eliſabeth gefült, welche der Leiche des Verunglückten bas legte Geleit gaben; der Berliner Landwehrverein, deffen Mitglied der Verftorbene gewesen, war fast vollzählig erschienen. Nach einer Trauerrede wurde der reich mit Blumen geschmückte Sarg in die Bruft gefentt. Der Verstorbene hinterläßt eine Frau und
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Ehemann herbeizurufen. Dieser forderte nun den ungenirten folg, denn der Unbekannte machte in seinem trunkenen Bustande Miene, fich vollends zu entkleiden. Da weiteres Bureden nichts half, wurde der Betrunkene bis vor die Thüre geschleppt, wo er fich auf auf die Schwelle niederließ, um sich nun auch noch bie Stiefeln auszuziehen. Inzwischen waren der Gendarm Münchow und der Amisbiener Schwarz herbeigeholt worden und da Michaelis angab, im Drte zu wohnen, auch Straße und Nummer nannte, bemühten fich die beiden Beamten, ihn nach Der angegebenen Wohnung zu bringen. Vor dem von ihm genannten Hause angekommen, erklärte der Transportirte, daß er überhaupt nicht wohne" und so blieb nichts weiter übrig, als ihn nach dem Amtsbureau zu führen. Hatten die Beamten den Betrunkenen bisher halb tragen müfen, ſo ließ derselbe fich nun gänzlich aufzustehen. Auf die Aufforderungen des Gendarmen, fri
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zu folgen, erwiderte er mit Schmeichelworten", unter denen die Titel: grüner Affe" und" dummer Junge" noch die gelindesten waren. Gestern hatte fich die Schöffen abtheilung des Landgerichts I mit der Angelegenheit zu befaffen. Der Angeklagte, welcher aus der Untersuchungshaft vorgeführt wurde, wollte von der ganzen Sache nichts wiffen. Er sei am nächsten Morgen
Rarl Moritz und Bernhard Conradi von dem Bau Georgen Siftirung. Am vergangenen Dienstag wurden die Maurer fchstraße 62 plöglich von zwei Schutleuten abgeholt und nach wahrgenommen, daß er sich im Gefängniß befand. Wie er da dem Bolizeibureau nach der Königstraße fiſtirt. Hier wurden fe einer förperlichen Vifitation nach verbotenen Schriften unter fte entlaffenen ogen, wobei jedoch nichts gefunden wurde, und dann verhört. biefer fachdem man die beiden Leute noch ungefähr 4 Stunde in Der Jolirzelle behalten hatte, entließ man fte wieder. Das Ein. ben elfhreiten der Polizei wird auf die Denunziation eines foge be Berba nannten Rameraden zurückgeführt.
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mals in Haft gebracht worden sei, sei ihm bis heute noch nicht flar; von dem empfangenen Gelbe habe man nur noch 10 Bf. in feinen Taschen gefunden. Von den Beugen wurden die Behauptungen der Anklage durch weg bestätigt; Gendarm und Amtsdiener fanden den Angeklagten halb entblößt vor der Thür des Posamentiers figen und mußten ihm erst die Hosen wieder anziehen, weil er die Unaussprechlichen Derselbe nicht finnlos betrunken, weil er sich immer nur auf
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Eines ebenso Schändlichen als raffinirten Betruges war der polnische Arbeiter" Julius Myl beschuldigt, welcher geftern vor der 91. Abtheilung des Schöffengerichts stand. Am 14. Mai d. J. lernte er hier einen Landsmann, den Arbeiter Rogalsky, kennen, der sich in einer überaus traurigen Lage be
sämmt
fand. Rogalsky flagte ihm, daß er auf der Reise nach Amerika begriffen, auf dem Wege von der Heimath hierber feiner fan lichen habseligkeiten, einschließlich seiner Papiere, verluftig ge gangen und nun, des Deutschen völlig unfundig, mittellos in ber großen Stadt daftände. Er habe aber bereits nach feiner Heimath geschrieben und erwarte in den nächsten Tagen einen Geldbrief. Myt nahm fich des Verlaffenen in anscheinend hilf retcher Weise an. Zunächst brachte er ihn zu einem am Schlesischen Thore wohnenden Agenten für Auswanderer; dieser rieth dent Angeklagten aber, seinen Landsmann vorläufig ein Asyl für Obdachlose unterzubringen. Hier haben beide denn auch mehrere Nächte zugebracht. Am 16. Mai begleitete My! den Rogalsky zum Poftamt in der Köpniderstraße und erfuhr hier, daß thatsächlich ein mit 28 Rubeln beschwerter Gelbbrief
Hansfuchung. Gestern wurde bei dem Klempner Herrn fonft auf der Straße verloren hätte. Shrer Meinung nach war Schriften vorgenommen. Die Haussuchung wurde in Abwesen weichen Boden niedergeworfen, auf dem Straßenpflaster das heit des Herrn Brödel vorgenommen, eine halbe Stunde später aber unterlassen habe. wurde er aus der Werkstatt abgeholt und nach dem Molten flagten des groben Unfugs, des Hausfriedensbruchs, der Be lt Nogaisty eingetroffen. Der Angeklagte batte er bet brief für Bausius ueden verschiedene Drudſchriften schuldig für diese Bergeben beantragte er eine Gesammitirafe Beschlag belegt worden sein.
de Tochter des Buchbinders Linke, Wilhelmstr. 119-120, mit Polizeibericht. Am 1. d. M. Abends fließ die 11 Jahre Dem Ropfe gegen eine in der Küche hängende brennende Be toleumlampe, welche infolge dessen herabfiel und die Kleider des Rindes in Brand sette, so daß dasselbe schwere Brand tunden erlitt und in der Nacht zum 4. d. m. verstarb. am 3. b. M. Morgens der Zimmermann Straußmann auf dem Reubau Fennstr. 53-54 mit dem Kanten von Bauholz beschäftigt war, fiel ihm aus einer Höhe von etwa acht Metern ein Mauer fein auf den Kopf, so daß er eine nicht unbedeutende Verlegung Brenzlauer und Linienftraße von einem Wagen überfahren und elitt.- Nachmittags wurde ein Handelsmann an der Ede der erlitt bierbet einen Bruch des linken Oberschenkels. Derselben Beit machte ein Rattundruder in einer Droschfe
feinem Leben durch in den Mund ein Ende.
Der Charitee gebracht.
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einen Schuß mittelst Revolvers
-Ebenfalls Nachmittags wurde in
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Am 2. d. M. fanden Küftrinerplay 9,
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Don 3 Monaten Gefängniß und 4 Wochen Haft. Das Urtheil
des Gerichtshofes fiel noch weit strenger aus, denn es wurden dem vielfach vorbestraften Angeklagten 5 Monate Gefängniß und 6 Wochen Haft auerfannt.
Der regierende Fürst Reuß ä.., bezw. deffen Haltung bem deutschen Kaiser und dem Deutschen Reiche gegenüber bildeten gestern vor der 3. Straflammer des hiesigen Land gerichts 1 den Mittelpunkt richterlicher Erörterungen. Es handelt fich um den bekannten Artikel der Köln . Stg." über die Vor gänge in Greiz bei der Frage der Errichtung eines Denkmals für Kaiser Wilhelm 1. Der Artikel ist f. 8. aus der Köln . 8tg." in verschiebene andere Beitungen übergegangen und hat bereits in mehreren Fällen zu Anflagen wegen Beleidigung eines deutschen Bundesfürsten geführt. Diesmal hatten fich die Redakteure der„ Täglichen Rundschau", Dr. Eugen Sierde, Dr. Friedrich Lange und L. Hermann wegen deffelben Bergehens zu verantworten. In Nr. 81 der Tägl. Rundschau" war jener Artikel der Köln . Btg." abgebrudt worden, in welcher
( prächen bet dritten Personen für Jogalsty ausgegeben und that
Dies auch den Postbeamten gegenüber, die er um Aushändigung des Werthbriefes bat. Man bedeutete ihm aber, daß er irgend eine Legitimation beibringen, müsse und forderte ihn auf, in Ermangelung einer anderen fich einen Schein von dem Inspettor Des Afyls für Obdachlose ausstellen zu laffen. Der Angeflagte, der sich in Gegenwart seines Begleiters deffen Namen beilegen fonnte, ohne daß der ein Wort Deutsch verstehende Rogalsky biergegen Einspruch er hob, erhielt auch von dem Inspektor die Bescheinigung und be gab sich nun allein wieder zum Poftamte. Hier hatte man aber Dennoch Bedenken gegen die Auslieferung des Geldbriefes und wollte sich von den Klagen des angeblichen Nogalsly nicht rühren laffen. Da fragte ihn einer der Oberbeamten, ob er denn nicht irgend iemand in Berlin lenne, der ihn zu relognossiren vermöge, worauf der Angeklagte den Auswanderer Agenten nannte. Es wurde ihm nun ein Geldbriefträger mit gegeben, der ihm den Brief einhändigen sollte, wenn der Agent ihn als den Abreffaten bezeichnete. Wyt, der nach einem wohl
gegenüber als Rogalsky bezeichnet und der Geldbriefträger vær abfolgte ihm in Gegenwart des Agenten den Brief, nachdem Dieser den Angeklagten refognoszirt. Am folgenden Tage stellte fich der wahre Nogalsky in Begleitung einer deutschsprechenden Frau bei dem Postamte ein und erfuhr hier zu seinem Schrecken, daß sein Landsmann ihn in fo arger Weise hintergangen habe. Es ist erst später gelungen, des Verdächtigen habhaft zu werden und diefer fand es für gut, die ganze Geschichte abzuleugnen, darauf fußend, dok der Betrogene nicht mehr zu ermitteln gr wesen. Auch im Termine blieb er hartnäckig dabei, daß er und der Betrüger nicht eine und dieselbe Person seien, die geladenen Belaftungszeugen lannten ihn aber mit der größten Bestimmtbe t wieder. Nach dem Antrage des Staatsanwalt erkannte der Ge richtshof gegen den Angeklagten auf eine Gefängnißftrafe von 3 Monaten.
einem Gasthause in der Krausenstraße ein dort eingekehrter Fremder in seinem Bimmer erhängt aufgefunden. Beide Leichen mitgetheilt wurde, daß aus dem Lande Reuß feltfame Dinge durchdachten Plane verfahren, hatte sich auch dem Agenten tourden nach dem Leichenschauhaufe gebracht. In der Nacht Jum 4. b. M. wurde auf dem Stettiner Güterbahnhof ein Ar beiter hilflos liegend aufgefunden und mittelst Droschke nach Mariannenstraße 17 und Gneisenaustraße 6 fleine Feuer statt. Am 4. b. M. Morgens sprang an der Treptowerbrüde ein Solbat in felbstmörderischer Abficht in den Landwehrkanal, wurde jedoch noch lebend aus dem Waffer gezogen und nach dem Garnisonlazareth gebracht. An demselben Tage Vor mittags wurde vor dem Hause Alexanderstraße 17 eine Frau durch einen von dem Kutscher Bohnenstengel geführten Bierwagen, Nachmittags vor dem Hause Andreasstraße 29 ein 6 Jahre alter Knabe von einem Kohlenwagen und Abends vor bem Hause Kastanien Allee 6 ein 7 Jahre alter Knabe von einem leeren Breat überfahren. An demselben Tage Nach mittags wurde vor dem Haufe Greifswalderstraße 34 ein 11 Jabre alter Knabe, während er neben einem Pferdebahnwagen berlief, von einem anderen Knaben gestoßen, so daß er zur Erde fel und unter den Pferdebahnwagen gerieth. Er hat durch Ueberfahren anscheinend nicht unbedeutende Verlegungen an den Gothmann, Brunnenfir. 34, eine Schlägerei, wobei ein Soldat burch einen Mefferstich in den Rüden anscheinend schwer ver und Markgrafenftr. 39 fleinere Brände statt, welche von der Feuerwehr nach furzer Thätigkeit gelöscht wurden.
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Theater.
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gemeldet würden, welche an die Beiten der feligen Fürstin Karoline erinnern und ihren Gipfelpunkt in der Thatsache ge funden hätten, daß der Fürst die Hergabe eines Blazes in Greiz zum Zwecke der Errichtung eines Denkmals für Kaiser Wilhelm 1. nicht genehmigt habe, da er feinen Fuß breit Greizer Erde" dazu bergeben wolle. In der vom Angeklagten Dr. Lange redigirten Unterhaltungsbellage zur„ Tägl. Rundsch." veröffentlichte sodann der Angellagte Hermann ein fatyrisches Epigramm, in welchem er den Inhalt jenes Artikels gloffirte. Der Fürst von Reuß ä. L., Heinrich XXII. , hat die Ermächtigung zur ftrafrechtlichen Verfolgung beider Veröffentlichungen ertheilt und so ist die Anklage gegen die brei Angeflagten erhoben worden. Die letteren bestritten durchaus das Vorliegen einer Beleidi gung und erklärten, daß sie die Mittheilungen der Köln . 3tg." für wahr gehalten und in ihren Gefühlen für das Deutsche Reich und den Kaiser Wilhelm verlegt worden seien. Solche auffallenden Thatsachen dem deutschen Lesepublikum mitzutheilen, haben fie für ihre publizistische Pflicht gebalten. Der Berthei biger der drei Angeklagten, Rechtsanwalt Dr. Joers, trat zum Bewelse dafür, daß die in dem Artikel enthaltenen That fachen den sonst befannt geworbenen Anschauungen des Fürsten Reuß a. 2. nicht widersprechen, einen umfangreichen Wahrheits beweis an und zwar dahin: 1) daß auf den fürstlichen und Staatsgebäuden zu Kaisers Geburtstag und zum Sedantage niemals gepflaggt worden; 2) daß der Fürst am Sedantage regelmäßig verreist und den fürstlichen Beamten untersagt wor den ist, an der Sedanfeier Theil zu nehmen; 3) daß die preußen und deutschfeindliche Landeszeitung im Fürstenthum Reuß ä. 2. auf besonderen Wunsch des Fürsten im Sommer 1885 begründet worden ist; 4) daß sämmtliche Behörden ange wiesen find, ihre Inserate dieser Beitung zuzuweisen; 5) daß es den Geistlichen verboten worden ist, den deutschen Kaiser in das Wilhelms I. ein einfündiges Trauergeläut gestattet worden ist; 7) daß der Militärverein Beulenroda genöthigt wor aus der Inschrift auf seiner Fahne das ift,
wet und ein halber überflüssig, den dritten haben wir Landesgebet einzuschließen; 6) daß lediglich am Begräbnißtage
man Ron Gaëta bis Königsgrät" gelesen. Es bleibt also von bem Stud nichts anderes übrig, als daß die Typen des franzö
ben
Richen Salons in anderen Stücken viel glänzender, pikanter Wort„ Kaiser " zu entfernen; 8) daß eineni anderen Verein die
Mit Freisprechung endete eine Verhandlung gegen den Weber Franz Klein, welcher gestern unter der Anklage ber gemeinschaftlichen Körperverlegung mittelst eines gefährlichen Werkzeuges vor der Schöffenabtheilung des Landgerichts It stand. Der Angeklagte verbüßt zur Zeit in Neu Ruppin eine Gefängnißstrafe von 2 Jahren und 4 Monaten, zu der er vom Schwurgericht wegen Rörperverlegung mit tödtlichem Ausgange verurtheilt worden ist. Die damalige Anklage hatte ursprüng lich auf Mord aelautet. Diesmal handelte es sich unt eine Brügelet in Friedrichsberg, bei welcher der Angeklagte mit einem Stod oder Gummischlauch geschlagen haben soll. Der Vorfall hat fich bereits vor zwei Jahren, am 11. September 1886 abgespielt und es hat in der Angelegenheit auch schon eine Verhandlung stattgefunden, in der awet andere Theilnehmer an der Rohheit mit Gefängnißfirafen belegt wur den. An dem genannten Tage war Rlein mit mehreren Be fannten in dem Lüde'schen Lokale zu Friedrichsberg. Auf ter Treppe zu der Eingangsihür faßen an dem Abend mehrere Frauen, darunter auch eine Frau Beder, deren Mann fich ebens falls im Lokal befand. Pöglich tam Klein mit seinen Freunden dem Lokal und beim Hinabgeben der Stufen stolperte er über die Frau Becker, infolge dessen er selbst.
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