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So haben
ett ift nat idle teber, Mafern, Diphtherte und Keuchhusten mehr, Bocken blieben. Bo und Scharlach etwas weniger Opfer gefordert. Die Diebe mit Rafern in Berlin und London weniger, in Köln , Paris , Liver Slenden Baap pool dagegen erheblich mehr Sterbefälle veranlaßt als in der mit 3 nicht ſaw burg, Wien und aus den Regierungsbestrten Düsseldorf , Hildes luftlärung beim und Schleswig in größerer Bahl zur Mittheilung. Das Gharlach fieber bedingte in Berlin , Hamburg , Liverpool etwas änden, weld mehr, in Danzig , Baris, St. Petersburg , Warschau , weniger fich auch fol Sterbefälle. Auch neue Erfranfungen wurden aus den meisten elbe Wefte Orten, aus denen Berichte vorliegen, in verminderter, nur aus nen auf bet ien, Beft und Stockholm in etwas gefteigerter Bahl gemeldet. = lints, recht- Die Sterblichkeit an Diphtherie und Croup war in Berlin , te mit großen Dresden , Frankfurt a. M., Danzig ( fein weiterer Sterbefall), ochmals fleine Stettin , Wien , London , Christiania eine geringere, dagegen Durch in jedem München , Breslau , Hamburg , Hannover , Königsberg , ngen der Kette Chemnitz , Braunschweig , Pest, Prag ,
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Auch neue Ers
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Ueberredung oder Geschenke aufgewandt, sondern Krieg fich fret.
willig als Beuge angeboten hatte. Die Beweisaufnahme ergab für den Angeklagten ein so erdrüdendes Resultat, daß die Ges schworenen nach furzer Berathung den Schuldigfpruch fällten. Hensel wurde nach dem Antrage des Staatsanwalts zu einer Buchthausstrafe von drei Jahren und fünf Jahren Ehrverlust verurtheilt, auch wurde ihm dauernd die Fähigkeit abgesprochen, als Beuge aufzutreten.
Bu einer wahren Seeschlange gestaltet sich ein Be
leidigungsprozeß, der seit ungefähr zwei Jahren gegen den Be
richterstatter Bennemann und den Gutsbefizer Banne wit schwebt. Die Anklage refultirt aus zwei Beitungsnotizen, die im Sommer 1886 im ,, Lotal- Anzeiger" erschienen und von Bennemann auf Grund des ihm von Bannewiß zugetragenen Materials verfaßt find. In denselben wird behauptet, daß in ben föniglichen Forsten bei Bernau in ziemlich umfangreicher Weise Holzdiebstähle begangen würden, deren Ausführbarkeit nicht angängig wäre, wenn nicht die Forstbeamten es an der Nürnberg , und Aufmerksamkeit im Dienste ttleinen lang riftiania und aus dem Regierungsbezirk Schleswig in fehlen ließen. Es wurde besonders eines Falles ers 28 El mit fünt tößerer Bahl zur Anzeige gebracht. Die Bahl der Sterbefälle an wähnt, in welchem der Oberförster und Amtsvorsteher R. als Medaillon Unterleibstypbus war in Berlin , Pest und St. Petersburg ver einem Anwohner des Forstes unberechtigte Zuwendung Forstes unberechtigte Bumendung ter Buchstaben hindert, in Odessa und Kopenhagen etwas vermehrt, in London von Hölzern gemacht haben sollte. Es haben diese Beschuldi raum Deff Baris faft die gleiche wie in der Vorwoche. Erkrankungen gungen in jener Gegend großes Aufsehen erregt und viel Staub Schrift erden aus Berlin , Hamburg , Best, Kopenhagen , St. Peters- aufgewirbelt. Seitens der obersten Forstbehörde find Haus echten Stein in gesteigerter Bahl gemeldet.- An fuchungen ausgeführt und eingehende Ermittelungen angestellt ine blautar Coinburg und St. Petersburg je ein Todesfall, aus dem worden, wodurch zwar gewiffe Pflichtwidrigkeiten seitens einzelner nglichen blau gierungsbezirt Stettin , aus Wien , Edinburg und St. Peters Beamten festgestellt find, im Wesentlichen sollen die Angaben der Angeklagten eine Bestätigung aber nicht gefunden haben und fie find deshalb zur Verantwortung gezogen worden. Es haben schon verschiedene Termine angestanden, die alle der Vers tagung verfielen, da stets neue Beweisanträge geftellt werden mußten, um den von den Angeklagten angetretenen Wahrbeitsbeweis durchzuführen. Dazu ist der Amtmann Philipp zu Neuhof, der Pächter eines bei Bernau belegenen gräflich v. Nedern'schen Gutes, als Nebenfläger aufgetreten, da er als diejenige Person
Darb eine Erkrankung an epidemischer Genicstarre berichtet. 1, das, wie w ofenartige Entzündungen des Bellgewebes der Haut wurden ht wurde, agends in nennenswerther Bahl Todesveranlassung. -de vom Reftaw Der Reuchhuften hat in Hamburg Schauftüd jub Todesfälle hervorgerufen. aus ftellt. Damburg und Kopenhagen in verminderter, aus Nürn zur Kenntniß. Vereinzelte
t es der Span Codesfälle an Boden wurden aus Triest , London und St. bezeichnet wurde, welche durch pflichtwidriges Verhalten des
Frauenmörde
damit endlind Warschau ( ie 4), aus Prag ( 16). Erkrankungen wurden Havelstadt eius Berlin 1, aus Hamburg und Best je 2, aus Wien 3 , aus St. Petersburg 10 mitgetheilt.
artal Apri anglüdten Aünftigere
Parteien stellen stets neue Beweisanträge und so geschah es auch im gestrigen Termine, nachdem der Oberförster Berthold, ein letteren thatsächlich Vorwürfe wegen seines dienſtlichen Bers
5 das Drei Der Gesundheitszustand in Berlin war auch in dieser Belegten Mowoche ein günstiger, die Sterblichkeit eine noch geringere in der Vorwoche. Erkrankungen an Darmtatarrhen und durchfällen der Rinder baben abgenommen, die Zahl der Ober nur 29 fie hervorgerufenen Todesfälle sant auf 38. Auch die fentlich fleinere als in der Vorwoche. Dagegen wurden Er handlung wurde wiederum vertagt. eilnahme des Säuglingsalters an der Sterblichkeit war eine en, welche ungen an atuten Entzündungen der Athmungsorgane
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Dreiradfahre den Weg.
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figer, wenn fie auch bis jetzt meist mit günstigem Ausgang tischen Verbindung Bratislawia" stand gestern in der Person ßten Maiden. Das Vorkommen der Infektionstrantheiten blieb melit ein ähnliches wie in der Vorwoche. Erkrankungen an Bajern und Scharlach tamen etwas mehr zur Anzeige, und ende Publileigten fich erstere in Moabit , in der Rosenthaler und und schließelhofer Vorstadt, lettere im Stralauer Viertel und in der er Bierbebanthaler Vorstadt am häuflasten, dagegen haben Erkran Theil nicht den an Diphtherie, die in Moabit und in der diesseitigen
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fenstadt am zahlreichften auftraten, etwas abgenommen. Ertranfung an Boden tam zur Anzeige. Erkrankungen an terleibstyphus tamen etwas mehr als in der Vorwoche zur melbung, blieben aber sehr beschränkt. Erkrankungen im Robenbett und an rosenantigen Entzündungen des Bellgewebes ung in ihrem Vorkommen. Auch das Auftreten des Keuch blieb ein ähnliches, wie in der vorangegangenen Woche.
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zeigten gegen die Borwoche feine wesentliche Ver
en zur ärztlichen Beobachtung, während akute Gelent
gefteigerter Bahl tamen rheumatische Beschwerden der
haltens zu machen seien. Da auch der Amtmann Philipp durch Die Beweisaufnahme in ein nicht gerade günstiges Licht gestellt wurde, beantragte deffen Vertheidiger sein persönliches Erscheinen, damit er sich der wider ihn erhobenen Beschuldigung erwehren fönne, und der Gerichtshof gab diesem Antrage statt. Die Ver * Ein ehemaliger Konlenrbruder der früheren studendes Kommis und Stadtreisenden Friedrich Schimer vor der 3. Straftammer des Landgerichts I . Der Angeklagte ist der Sohn eines hiesigen Brauereidirektors, hat aber feinen Eltern ficherlich noch feine Freude bereitet, denn er ist wegen diverser Schwindeleten bereits mehrfach bestraft worden. Trozdem hat er in der legten Zeit wiederum verschiedene Gaunerstüdchen verübt, die ihn als einen gefährlichen Schwindler erscheinen laffen. Es war ihm gelungen, indem er fich als Student vorstellte, Mitglied der genannten Vereinigung zu werden, die, wie alle derartigen Verbindungen, ihre bestimmten Kneipabende hatte. Am 1. Juli wurde der Student der Philosophie, Qenfel, als neues Mitglied in den Verein aufgenommen und zur Feier dieses Ereigniffes fand eine solenne Kneiperet statt, bei welcher den Getränken in reichlichem Maße zugesprochen wurde. Plößlich vermißte der Student Stelle feine Uhr und die Kommilitonen begaben sich mit thm auf den Hof, um dort nach dem verschwundenen Beitmeffer zu suchen. Nach längerer Suche machten fie die Ents dedung, daß sich die gesuchte Uhr in der Hosentasche ihres
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das Leben gefährdende Behandlung förperlich mißhandelt und es unternommen zu haben. eine dritte Person zur Ableistung Ableiftung eines falschen Eides verleiten. Den
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Vorfis im Gerichtshofe führte Landgerichtsrath Braun, führten Justizrath Hagen und Rechtsanwalt Dr. Sello. Als Sachverständige find zur Stelle: Prof. Dr. Sonnenburg Dr. Holstein, Geh. Rath Dr. Long, Dr. Oppenheim und Dr. Großmann. Das Amt der Vertreter der Nebenklägerin, Rechtsanwälte Thelen und Wronker, war damit erledigt, daß fte eine Erklärung der verlegten Frau Steinlein überreichten, wonach dieselbe fich dafür entschieden hat, thre Aussage zu ver weigern und ihren Strafantrag zurüdjunehmen. Das Beweis material besteht aus 19 Be- und 8 Entlastungs eugen. Die Anklage behauptet, daß der Angeklagte am 11. Februar v. J. feine Schwefter, welche mit ihm in seiner Wohnung wegen Geldangelegenheiten in Streit gekommen war, die Treppe seiner Villa hinabgeworfen habe, so daß dieselbe unten liegen geblieben sei und eine Verlegung des Halswirbels und Lähmung des Rückgrates davonaetragen habe. Der Ange flagte erklärt fich für nichtschuldig. Er stellt die Sache so dar Er sei an dem fraglichen Tage spät Nachmittags nach Hause gekommen und habe gehört, daß seine Schweffer bereits zwei Stunden auf ihn warte. Dieselbe sei mit einer andern Frau gekommen, und nachdem die lettere von ihm weggeschickt wor ben, habe Frau Steinlein thn ganz wüthend angefahren, daß fe ihr Geld haben wolle". Er habe seine Schwester an den mit Anweisungen versehenen Justizrath Hagen gewiesen, fie sei aber dabei geblieben, daß fie das Geld von ihm haben wolle, und habe fich so ungebührlich betragen, daß er gezwungen war, fie schließlich zum Hause hinauszuweisen. Die Schwester sei aber nicht gegangen, habe viel mehr mit dem Schirm eine Fensterscheibe eingeschlagen und plöt lich laut um Hilfe gerufen. Da habe er fte angefaßt, vom Fenster weggezerrt und zur Treppe hinuntergeführt, es sei ihm aber nicht gelungen, fie zum Verlaffen des Hauses zu bewegen vielmehr habe fich dieselbe energisch gegen die Thür gestemmi und mit einem sonderbaren Aksent und umheimlich verdrebten Augen immer lauter um Hilfe gerufen. Er habe schließlich die taum zu bändigende Frau mit aller Kraft auf die Treppe nieder gedrückt und ihr die Hände festgehalten, um schleunigst einen Schußmann herbetholen zu laffen. Da habe denn die Frau fich bereit erklärt, gutwillia zu geben; als er fie losließ, sei fie aber wieder die Treppe hinaufgelaufen und habe mit dem Regenschirm noch mehrere bunte Scheiben eingeschlagen. Schließlich sei es ihm aber doch gelungen, die Frau zur Thür hinauszubringen und die Thür zuzuschlagen. Er habe dieselbe dann durch die Scheibe noch beobachtet und ge feben, wie auf den fortgefeßten Hilferuf der Frau schließlich ein Mann herbeifam, welcher fte endlich vom Hause fortgetrieben habe. Er habe dann noch bemerkt, daß Frau Steinlein ganz aufrecht und ohne äußerlich auffallende Erscheinungen davon gegangen sei. Er habe seiner Schwester die gefährlichen Körper verlegungen nicht beigebracht; denn er babe fte feineswegs die Treppe hinabgeworfen und wiffe, daß diefelbe am nächsten Tage ganz ruhig ausgegangen sei. Auch das Unter nehmen einer Verleitung zum Meineide bestritt der Angeklagte.. Jn dieser Beziehung liegen folgende Thatsachen vor. Eines Lages erschien bei dem Dienstmädchen der Frau Steinlein der Sohn eines dem Angeklagten bekannten Schloffermeifters, welcher mit derselben ein Liebesverhältniß anknüpfte und the in Aussicht stellte, fie zu heirathen. Derfelbe habe dann das Ge spräch auf den Vorfall mit dem Angeklagten gebracht und ist wiederholt mit der Frage auf das Mädchen eingedrungen, ob nicht Frau Steinlein schon vor jenem 11 Februar frant gewefen fei. Schließlich habe er damit gedroht, daß er sie nicht heirathen würde, wenn sie in dieser Beziehung nicht die Wahrheit sagen follte. Der Angeklagte erklärt, daß er von diesen Bor Schloffermeister bekannt und habe demselben im Gespräch die fatale Geschichte mit der Schwefter erzählt. Für die fernere Behandlung der Anklage kommt es in Frage, ob nur der § 223a St. G. B.( Körperverlegung mittelst einer das Lebere gefährdenden Behandlung) oder auch der schwere§ 224 ange werden muß, welch letterer Buchthaus bis zu fünf Jahren, be ziehungsweise bet mildernden Umständen Gefängniß nicht unter einem Jahre androht. Der Ange lagte hat in dem Falle eines berartig veränderten Anklage Gefichtspunktes das Recht, eine fofortige Auslaffung zu verweigern und einen neuen Termin zu beanspruchen. Der Vorsitzende vernimmt deshalb zunächst die Sachverständigen darüber, ob bek der Verlegten das Siechthum" im Sinne der Entschei dung des Reichsgerichts und der wissenschaftlichen Deputation vorliegt, d. h. ein chronischer Krankheitszustand, welcher den ge fammten Deganismus ergriffen und eine förperliche Sinfällig. feit zur Folge gehabt hat. Das Gutachten des Medizinal follegiums steht in diesem Punkte im Widerspruch mit dem jenigen der behandelnden Aerzte und bestreitet das Vorhanden fein von Siechihum.- Prof. Sonnenburg, welcher die Patientin über ein Jahr lang in Behandlung gehabt hat, erklärt, daß dieselbe einen Halswirbelbruch erlitten habe und eine Kompreffion des Rückenmartes nachweisbar war, welche sich in Lähmunge erscheinungen, abnormer Haltung des Kopfes, großen Schling beschwerden 2c. fundgab. Nach einem langen, unfäglich schweren Krantenlager, bei welchem die Patientin Wochen lang in einem Apparat lag und fünfilich ernährt werden mußte, da eine Ernährung durch den Mund lange Beit nicht möglich, ist die Krankheit felbft geboben, indeffen hat sich ein sehr ner vöser Bustand herausgebildet, der in der Form fener schweren Systerie auftritt, welche fich oftmals bei Eisenbahnunfällen in folge von Erschütterungen des Rüdenmarkes zeigt. Die From leide heute noch unter schweren Störungen ihrer Gesundheit und liege nach seiner Meinung der Zustand des Slechthums vor. Medizinalrath Long hat Frau Steinlein nur einmal be fucht, als es fich um die Frage handelte, ob dieselbe vor Gericht erscheinen fönne. Bei dieser Gelegenheit habe er nicht den Ein brud des Siechthums erhalten. Dr. Oppenheim, welcher die Krante in dem Sanatorium behandelt hat, giebt ein Bild von der geradezu jämmerlichen Lage, in welcher sich die Krante während ihres furchtbaren Stranfenlagers befunden, und von den Prüfungen, welche dieselbe durchzumachen hatte. Auch er hält den Zustand derselben für Siechthum. Die Verthei bigung macht darauf aufmerksam, daß die hochgrabige Nervos fität, welche Prof. Sonnenburg jest als eine Folge der Körper verlegung botrachte, bei der Frau schon lange vorher beobachtet worden fet. Infolge deffen beantragt die Bertheidigung, bezüge lich der Körperverlegung die Verhandlung zu vertagen und ein Mitglied des Medizinalkollegiums zur Vertretung des Gut achtens deffelben zu laden. Dagegen beantragt die Bertheidi gung, die Anklage wegen der Verleitung zum Meineide zu Ende zu verhandeln, da gerade gerade diese diese die schwere Foge gehabt hat, daß der Angeklagte wegen Verdachts Der Verdunkeluna feit 6 Monaten fich in Untersuchungshaft be findet. Der Gerichtshof beschloß. Die gesammte Sache zu ver tagen und den Sachverständigen Prof. Sonnenburg und
umatismen etwas seltener wurden. n Unterfuchun Polizeibericht. Am 12. d. M. Nachmittags erlitt in der Eigenthümers befand, wohinein dieser fie aus Versehen plasirt gängen gar nichts wisse. Er sei nur mit dem betreffenden einem Sina chinenbau- Anstalt von Röffemann u. Kühnemann, Gaiten hatte. Nach Beendigung dieses glücklichen Feldzuges kebite die
eiben, wofele 21, der Schürmeister Kramer dadurch innerliche Ver geriffen wurdungen, daß ein größeres Stüd Eisen, welches zur weiteren ts wurden nodarbeitung auf einem Ambos lag, umfiel und den 2c. Kramer um eventueller linten Seite traf. Am 13. d. M. Nachmittags wurde
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Gesellschaft vergnügt in das Bechzimmer zurüd, wo Schirmer allein beim Bier zurückgeblieben war, um nunmehr die Wahrnehmung zu machen, daß der Burückgebliebene inzwischen mit dem werthvollen Spazierstod des Hensel„ ver
Dienftmann von einem Kohlenwagen überfahren und erlitt duftet" war. Am nächsten Morgen stellte fich ferner heraus, rn auf ein unt einer Wunde an der linken Hand ein Quetschung des daß auch die Vereinslaffe, welche in einem Blechbehälter auf cftrafe 22 Oberschenkels, so daß er nach dem Krankenhause in abit gebracht werden mußte. iter Wilhelmel des Schleftschen Bahnhofes ein Schuhmacher bewußtlos
Um dieselbe Zeit wurde im
dem Klavier gestanden hatte, einen ungewöhnlichen Weg aus dem Lokal gefunden haben mußte, denn man konnte weder von dem Behälter noch von dem Gelde eine Spur zu finden. Jn.
einer stark blutenden Wunde am Hinterkopfe aufgefunden, folge dieses Vorfalles schöpften die Betheiligten zwar gegen the derfelbe fich wahrscheinlich durch einen Fall zugezogen Im Laufe des Tages entstanden an vier verschiedenen
tourden.
Dan Keinere Brände, welche durch die Feuerwehr gelöscht teit noch weiter fortseßen zu können. Eines Abends bat er den
laden. Als ang feftaufret latt geworden außer mehre mußte in ein hlechter ging Be, welcher lub, babei I mit dem unter den g Sportirt web fellentzündu Batferli 28. Dtober af den Fabre in Berlin 25,7, in Fran inover 203, in 3,6, in Alton
18,3
Vergnügungs- Chronik.
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Clara Biegler, von ihrer Unpäklichkeit genesen, wird in heutigen Aufführung von Uriel Acosta " im Berliner radirte er den Namen aus und feste seinen eigenen auf die
Esther" und am Sonnabend im„ Deme
Die Marfa Spielen.
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Gerichts- Zeitung.
Schirmer Verdacht, wagten aber nicht, damit öffentlich hervor zu treten, und somit war der lettere in der Lage, seine Thätig. Studenten Zielfe, wegen der vorgerüdten Beit die Nacht in feiner Wohnung verbringen zu dürren, was ihm auch gestattet wurde. Bielle hatte seine Studentenkarte frei auf der Kommode au liegen und dieses günstige Moment benugte Schirmer, um fich in den Befit der wichtigen Legitimation zu setzen. Hierauf Karte, mit der er dann zu dem Optiler Thiele wanderte, bel dem er sich einen Krimmstecher und ein goldenes Bincenes bestellte. Die Bezahlung dieser Gegenstände sollte in monat lichen Raten erfolgen. Der Optiker ließ fich auch wirklich auf das Geschäft ein und Schirmer nahm die Bestellung in Em bat diesen, ihm den Krimmstecher gegen ein Mikroer zu der Untersuchung der Pflanzen bei seinen naturwissenschaftlichen Studien ein derartiges Instrument nothwendig gebrauche. Schirmer erhielt au that sächlich das gewünschte Mikroskop, welches einen Werth von 72 Mart repräsentirte. Der Dptiler erhielt aber weder Geld noch das Instrument und eben so wenig das goldene Pincenes zurüd. Am 14. Juli wurde Schirmer auf erfolgte Anzeige in wurde. Er bestreitet sowohl den ihm zur Laft gelegten Betrug, räumt er ein, doch will er dieselbe in einem Gartenlofal ge funden haben. Bei seinem Leugnen verwickelt der Angellagte
Der Segen der Berufungsinstanz. Die Stroflammer pfang. Kurz darauf erschien er zum zweitenmal bei Thiele und tang Berndt, welcher, wie seiner Beit gemeldet, in erster stop umzutauschen, weil Landgerichts I verhandelte gestern gegen den Tischler zu drei Monaten Gefängniß verurtheilt worden war, er einen Barteigenoffen vor einem Polizeibeamten gewarnt der ihn bespigeln" wolle. Berndt behauptete allerdings, 18,1, in Aarden Ausdrud ausnußen" grbraucht zu haben, doch wurde Ausfage des Beamten Glaube beigemeffen. Gegen das ver bellende Ertenntniß hatte Berndt Berufung eingelegt. Er er
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Bberabgefegt wurde.
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baburch, daß die Strafe auf eine Woche Gefäng baft genommen, aus der er dem Gerichtshof gestern vorgeführt Mit welch unglaublicher Frivolität Meineide bis als auch die beiden Diebstäble; nur die Fälschung der Karte angeftiftet und geleistet werden, zeigte eine Verhand 1,0, in Tufte gestern das Schwurgericht des Landgerichte I be
rner in der Be
Aftigte. Bor einiger Beit hatte das Kriegsgericht zu Glogau fich fortgefest in Widersprüche, was den Präfiderten schließlich 24,5, in bil Soldaten, den früheren Schlächtergesellen Krieg, abzu veranlaßt, aus den Akten festzustellen, daß die Vorstrafen aus 4,9, in Bomb welcher fich verschiedener Verbrechen und schwerer cblichkeit in bdlung, daß er mit feinem Gewiffen reinen Tisch machen enftvergeben schuldig gemacht hatte. Krieg erklärte vor der unb bekannte freiwillig, daß er im April des vorigen ihm selbst auf die Nase gesetzt und zum Theil fs in Berlin einen Meineid geleistet habe, zu dem er von Schlächtermeister Hermann Henfel angeſtiftet worden sei.
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ganz ähnlichen Fällen refultirten. So hatte der Angeklagte Damals aus einem Ueberzieher ein goldenes Bircenez gestohlen und vor Gericht behauptet, der Eigenthümer habe es er habe
nur
Biel fet zu jener Zeit von dem Engros Schlächter Eichhorn 3wanzigmarkstück zu wechseln, damit derselbe einem Blumen
Mal war er aus Höflichkeit bereit, einem Tischgenoffen ein
lung einer Summe Geldes für geliefertes Fleisch vertlagt mädchen für einen gekauften Strauß 20 Bf. bezahlen tönnte. ben und babe thn überredet, fich als Zeuge zu melden. Am April 1886 babe er, von Hensel inftruirt, beschworen, daß er nwärtig gewesen, als das fragliche Fleisch an Hensel Gelde zu verschwinden. Die Beugenaussagen bestätigen durchliefert worden sei, und Hensel habe damals durch Nachein bedeutendes Mindergewicht ca. 20 Pfund war die Stelt. Infolge deffen habe Hensel den Prozeß gewonnen
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Liverpool, Edin innover, Mago Mille). Hob Den aus geringer wurd then und Bred ( Berlin , Ham irnberg, London
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Er ging mit dem Mädchen ans Buffet, wechselte dort das Goldstück und gab der Wartenden die 20 Pf., um hinterher mit dem weg die Behauptungen der Anklage und der Staatsanwalt be antragte deshalb gegen Schirmer, der ein liftiger und frecher Schwindler sei, für die Diebstähle und den Betrug 1 Jahr und 4 Monate Gefängniß und für die Fälschung 6 Wochen Haft. Der Gerichtshof verurtheilte den Angeklagten zu 1 Jahr Ge die erlittene Untersuchungshaft als verbüßt erachtet wurde. Im großen Schwurgerichtssaale begann gestern vor der 1. Straffommer hiesigen Landgerichts I ein Prozeß, welchem man namentlich seitens der Bewohner des Stadttheils Moabit mit großer Spannung entgegenfab. Ist doch der Mann, welcher auf der Anklagebant Blas zu nehmen hatte, der Torf
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en, gebe schon daraus hervor, daß er zur Beit, als die frag fängniß und 4 Wochen Haft, von welcher Strafe die Haft durch enthaltsort der Frau Steinlein, Bad Deynhausen, zu begeben,
er, Krieg, als Lohn für den Meineid ein Jacket und eine erhalten. Daß der von ihm geleistete Eid ein falscher ge fängnisstrafe verbüßte. Als die Gmittelungen ergaben, daß Blefchlieferung ftattfand, in Blößensee eine sechsmonatige Beständniß des Krieg in allen Bunften auf Wahrheit be wurde das gegen ihn schwebende Verfahren auch auf meineid Rebebnt und er wegen sämmtlicher Strafthaten zu 2 Jahren ar eine geringus verurtheilt, die er zur Seit in Glogau verbüßt. Beſtern
überftieg fie bi
Theilnahme
der
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n ſtarben, auterbier transportirt worden, um gegen den Schlächtermeister gräbereibefizer Relch, ein mit Glüdsaütern gefegneter als Beuge aufzutreten, der fich wegen der Anstiftung zu Meineide vor dem Schwurgerichte zu verantworten hatte. bis fest vielfangellagte gab die Thatsache, daß Krieg zu seinen Gunsten
88 Säuglinge bungen rantheiten babe
Mann, welcher als alter Moabiter Eigenthümer gerade in Diefem Stadttheile weit und breit bekannt ist. Kelch ist 51 Jahre alt und wird beschuldigt, am 11. Februar 1887 feine
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in Gegenwart der behandelnden Aerzte die Frage des Stech thums entscheiden und den betreffenden Bericht nebst den Aften der wissenschaftlichen Deputation fürdes Medizinalmesen zur Erstattung eines Superarbitriums zu. unterbreiten. Die Vorladung eines Mitgliedes des Medizinal follegiums wurde abgelehnt und die Fortdauer der Untersuchungshaft angeordnet.
Der Düsseldorfer Geheimbundsprozeß. In der geftrigen Verhandlung begannen die Zeugenoernehmungen. Ale erfter Beuge murde unbeeidigt Herr Bebel vernommen. Da
geschworen, zu, behauptete dagegen, daß er seinerseits feine Schwester Klara Steinlein, geb. Kelch, vorfäßlich und durch eine Verhör dauerte über 2 Stunden. Sodann tam der bekannte