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Beilage zum Berliner Volksblatt.

. 272.

Kommunales.

Das

Aus der Magistratsfihung am Freitag. lagiftratskollegium machte den Anfang mit den Berathungen Et öffentlic Spazialetats für das Verwaltungsjahr 1. April 1889/90. gelangte zunächst aur Feststellung der Etat für die rundfiüde innerhalb der Stadt. Derfelbe wurde Einnahme auf 377 530. und in Ausgabe auf 105 058 M. mint, so das sich ein Ueberschuß von 272 472 M. ergiebt, en das laufende Etatsjahr ein um 41 997 M. geringerer berschuß. Dieser geringere Ueberschuß ist größtentheils der erweiten Bestimmung der seitens der Stadtgemeinde erwor en Dan.mmühlengrundfiüde zuzuschreiben. Der Etat für le ländlichen Grundstücke und der Mieths­rundstüde außerhalb der Stadt, sowie den allsteinbruch in Nüdersdorf schließt ab in Ein me mit 182 520 M., und zwar für die ersteren Grundstücke 60 670 R., für die Kaltberge in Nüdersdorf mit 1850 M., die Ausgaben beziffern sich auf 98 060, so daß sich din Ueberschuß on 84 440. ergiebt, gegen das laufende Etats jabe um einen Betrag von 47 168 M. geringer. Dieses Minus fultit aus dem Beschluffe der Gemeindebebörden, die Ab. jung an die Gemeinde Treptom zu zahlende Rente von jähr lib 1500 Mart durch eine am 1. April t. J. zu zahlende ein malige Summe in 20 achem Betrage dieser Rente mit 30 000

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Mart zu bewirten. Der Etat, Berechtigungen" ist

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in Einnahme mit 96 250 M. und in usgabe mit 29 552 M., aljo mit einem Ueberschuß von 75 708 M. festgestellt worden. 40 000 M. und in Ausgabe mit 3600 W., also mit einem Der Etat der Hundesteuer schließt in Einnahme mit eberschuß von 336 400., b. h. gegen das laufende Etatsjahr 31 700 R. mehr ab. Das Polizeipräsidium hatte dem agtitrat ein Verzeichniß von mehr als 40 Gegenständen ein Reicht, welche vermittelst Umbertragens und Umberfahrens

1

Sonntag, den 18. November 1888

Berlin , den 16. Auguft 1888. Nach biefigen Beitungsnachrichten ertheilen Sie Unterricht an schulpflichtige Kinder der freireligiösen Gemeinde, obgleich Sie feinen Unterrichts- Erlaubnißschein befizen.

Im Auftrage des Herrn Minister der geistlichen p. p. An gelegenheiten fordern wir Sie auf, uns nmgebend mitzutheilen, ob, an wen, zu welcher Beit und in welchen Unterrichtsfächern Sie Unterricht ertheilen, sowie, ob Sie für den Unterricht Schulgeld erheben oder dafür anderweitige Entschädigung( Ge halt 2c.) beziehen und eventuell von wem die Entschädigung ge. zahlt wird. Städtische Schuldeputation. Schreiner.

Nr. 2258. S. D. 11. 88.

Die Beantwortung übernahm der Vorstand. Sie lautete: Berlin , den 22. August 1888.

Thr Schreiben an den Religionslehrer ist von diesem der freireligiösen Gemeinde überwiesen worden, und da daffelbe ja wesentlich die Gemeinde angeht, so erlauben wir uns, es zu be antworten. Unsere Gemeinde besteht bereits seit 1845 und hat während dieser Zeit von verschiedenen Mitgliedern, Robert Brauner, fatholischem Kaplan, Hermann Jacobson, Dr. jur. und Stadtrath, A. T. Wislicenus, evangelischem Prediger, G. S. Schäfer, Lehrer, F. Huber, Dr. phil . und Schriftsteller, die Kinder durch Religionsunterricht für die Jugendaufnahme vorbereiten laffen, ohne daß es eines Unterrichtserlaubnißscheins bedurfte; unseres Wiffens haben auch die Prediger u. s. w. der jüdischen oder christlichen Kirchen und Sekten zur Vorbereitung der Kinder für die Konfirmation, Firmelung u. s. w. einen solchen Schein nicht nöthig.

Ergebenst

Der Vorstand

der freireligiösen Gemeinde zu Berlin . Otto Friederici, erster Borfizender. Am 27. Oktober Abends bekam der Vorstand durch be­

il der Ausdehnung und die Nothwendigkeit der Beschränkung

Berlin zum Verkauf gelangen, um daraus die Ungemessens sonderen Boten folgendes Schreiben:

es Sandels darzuthun. Die Klagen über die Ausdehnung J. Nr. 2464 S. D. III.

Meles Handels

feten sehr zahlreich und nicht nur von den

anungen einzelner Gewerbe erhoben worden. Mit Rücksicht darauf, etwaigen Auswüchsen dieses Handels zu beseitigen, bat

miffion des Martihallen- Kuratoriums sich dahin geäußert, es fich nicht empfehle, irgend welche Maßregeln zur Unter idung. oder Einschränkung dieses Haufirhandels zu Gunsten Sebaften Händler und Ladeninhaber zu ergreifen. Der Ragiftrat hat daher beschlossen, dem Polizeipräsidium gegenüber ne Bereitwilligkeit auszusprechen, mit ihm in Bezug auf das ip, wie wegen der zutreffenden Maßnahmen in fommissarische

-

bung zu treten. bl anderer Stadtverordneten ist an den Magistrat die An­

Von dem Stadtv. Berth und einer

gerichtet worden, in welchem Stadium fich die Angelegen. les Bensonsreglements für Angestellte der thichaftlichen und industriellen Anstalten Stadt befindet, da nichts darüber verlautet, daß der agiftrat die dieferhalb erforderlichen Anordnungen getroffen te, und bas Reglement bestimmt, daß es mit dem 1. April

3. in Rraft treten foll.

ehr hübschen Sine graf Haus und tter, einfache et 75 Bi. iber 2 Ma e mit Bor ch- Lams

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ligen

Lokales.

Berlin , den 27. Dftober 1888.

Die dem Vorstande der freireligiösen Gemeinde seiner Beit ertheilte Erlaubniß zur Benuzung von Gemeindeschul- Räum, fichkeiten sieben wir hierdurch mit dem austrüdlichen Bemerlen zurück, dag die Benußung spätestens am Mittwoch, den 31. d. M., aufhören muß.

Städtische Schuldeputation. In Vertretung: Bertram.

Der Vorstand schrieb darauf:

Mit sehr großem Befremden haben wir von dem gestrigen Schreiben Kenntniß genommen. Da es uns schwer gelingen wird, in so furzer Zeit für ungefähr 200 Religionsschüler ge eignete Räume zu finden, so bitten wir, bis auf weiteres noch die Benutzung der Schultäume zu gestatten. Sollten die Räume aber anderweitig benutzt werden, so crsuchen wir, uns andere geeignete Schulräume zur Verfügung zu stellen. Berlin , den 28. Oftober 1888.

Ergebenst

der Borstand der Fr. Gem. Außerdem hatten zwei Vorstandsmitglieder eine Unter redung mit dem Vorfißenden der Schuldeputation. Wurde auch der Beschluß durch diese Unterredung nicht rückgängig gemacht, so erfuhren doch die Vorstandsmitglieder, daß auch die Humas niftische Gemeinde mit ihrem Gesuch um Ueberlafung von Schulräumen abschlägig beschieden war. Der schriftliche Bescheid an den Vorstand der Freirel. Gemeinde lautete:

Aus einer Unterredung, welche zwei Vorstandsmit Weber der freireligiösen Gemeinde wegen der Entziehung von Shumen für den Religionsunterricht der Kinder der Gemeinde When, wird bekannt, daß auch die Humanistische Gemeinde mit bem Borfißenden der städtischen Schuldeputation gehabt Besuch um Ueberlaffung von Schulräumen abschlägig be- halten muß. worden ist. Aus dem Schrifiwechsel, welcher zwischen

Legenbett

geführt wurde, ist zu entnehmen, daß die Anregung

Berlin , den 29. Dttober 1888.

Auf die Eingabe von 28. b. M. erwidern wir Ihnen, daß es bei unserer Verfügung vom 27. b. M. betreffend Kündigung der Räumlichkeiten in der 7. Gemeindeschule sein Bewenden be Städtische Schul- Deputation. Schreiner.

5. Jahrs.

fand jedoch nicht die erforderlichen fünf Unterschriften, sonder nur die Namen Tupauer, Gnadt, Kunert. Anm. d. Ned.)

Der Vorstand hat fich nun an den Magiftrat gewendet, und wird, wenn hier auch ohne Erfolg, fich dann an die Stadt verordneten wenden.

Nachdem der Vorstand dem Magiftrat die Schreiber vom 27., 28. und 29. Oftober mitgetheilt hat, fährt er fort:

Wir ersuchen nun den Wohll. Magiftrat, für die schul pflichtigen Kinder der Freireligiösen Gemeinde wieder die Bes nugung der Schulräume zu geftatten, damit bier wie feit fünf zehn Jahren auch ferner der freireligiöse Religions Unterricht ertheilt werden kann. Sollte wider Erwarten eine Ablehnung unferes Gesuchs erfolgen, fo bitten wir, uns die Gründe anzus geben, welche den Wohll. Magiftrat und die städtische Schul­Deputation zu dieser Ablehnung veranlaßt haben.

Schließlich erlauben wir uns noch zu bemerken, daß uns seiner Beit nicht die städtische Schuldeputation, sondern die Kommunalbehörden die Genehmigung zur Benutzung der Schulräume gegeben haben; wir find daher der Ansicht, daß nur die beiden Kommunalbehörden, nicht aber die Schul- De putation allein, durch übereinstimmenden Beschluß die G nehmigung zurüdsieben fonnten. Es heißt nämlich in dem bes treffenden Schreiben an den Vorstand der freireligiösen Ne

meinde:

Nr. 763 S. D

Berlin , der 11. Februar 1874.

Wir benachrichtigen den Vorstand hierdurch, daß die Kom munalbehörden genehmigt baben, unter Vorbehalt jederzeitigen Widerrufs, daß die freireligiöse Gemeinde Sonnabends von 2-4 Uhr Nachmittags zwei aneinanderstoßende Klassenzimmer der 16. Gemeindeschule und Mittwochs um dieselbe Zeit die Aula der 7. Gemeindeschule zur Ertheilung von Religions Unterricht benutt, und zwar gegen Bahlung der üblichen Ent schädigung für Reinigung, Heizung und Erleuchtung der Näum lichkeiten u. f. 1o.

Die städtische Schuldeputation.

Wenn wir es auch dankend anerkennen, daß uns die Be­hörden 15 Jahre die Benugung der Schulräume geftattet haben, so sehen wir doch in dieser plößlichen Entziehung um so mehr eine Härte, als über das Verhalten unserer Kinder bei Bes nugung der Räume nie seitens der Behörde Klage ge führt worden ist, und well anderen Vereinigungen diese Vergünstigung nicht entzogen worden ist. Wir erinnern an die Benutzung der Soulräume seitens der Kirchen gemeinden, der vielen Turnvereine, der Humboldakademie u. s. m. Daß die städtischen Behörden der Gemeinde in den ersten Jahren ihres Bestehens mehrere tausend Thaler Zuschuß gewährt haben, daß später aber jebe nachgesuchte Beihilfe abges lehnt wurde, während die christlichen Gemeinden im Laufe dies.r Beit Millionen bekommen, fei nur kurz erwähnt.

In der Hoffnung, daß die Verfügung bald aufgehoben wird, zeichnet Berlin , 3. November 1888.

Hochachtungsvoll

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Der Vorstand. Dto Friederici, erster Vorftender. Einfiwellen wurden die Kinder in zwei Sälen, Romman bantenstr. 79 und Rosenthalerstr. 39( neben dem Versammlungs hause) unterrichtet, und zwar nicht mehr von 2-4, sondern von 2-4 Uhr Mittwochs und Sonnabends.

Der Religionsur terricht des Mittwochs wird jetzt jedoch Rosenthalerstr. 49 im Gartenfaal gegeben.( Der Wirth von 39 fürchtete durch uns anderweitige Schädigung.)

Von Herrn Richard Hentschel aus Köpenid erhalten wir folgendes Schreiben: Erst heut erhalte ich genaue Kenntniß von dem Bericht über die am Sonntag, den 28. Oftober cr., Vormittags, im Scheer'schen Lokale stattgehabte Versammlung, und bin erstaunt, in demselben zu lesen, in welcher Art und Weise ich darin angegriffen werde. Es ist bei der Interpellation in der Versammlung einmal gar nicht meine Ab ficht gewesen, für die freifinnige Partet Stimmen zu fangen, was

elber Religionslehrer der freireligiösen Gemeinde Entschä lung bereits erwähnt worden. Es heißt dort: Stadto. Kunert

Dem Borgehen von dem Unterrichtsminister ausgegangen ist, legenheit des Herrn Kunert in der Stadtverordneten- Versamme richtig wieder gegeben wären; ich habe nur um einige Aufllä­

Mung für den Unterricht erhält, obwohl er feinen Unterrichts Edaubnißschein befize. Wegen Wiedergewährung von Schul men, bie fünfzehn Jahre hindurch zugestanden wurden, hat ligen Fos noch eine Petition an die Stadtverordneten- Ver­

Stoffen inen,

Inüpft an feine zustimmenden Bemerkungen den Ausdruc höchfter Ueberraschung", daß der Magistrat, welcher soeben erst von einer Mission mit Ruhm und Glanz bedeckt" und mit einem eigenartigen Glorienschein" versehen, heimgekehrt sei, sich so sehr beeilt habe, 200 Kinder, zu deren Religionsunterricht

rungen gebeten aus der Nede des Herrn Werner, worin mir verschiedene Gegensäge nicht ganz verständlich waren; in der Hauptsache babe ich mich auch nur zum Wort gemeldet, um die Sozialdemokraten von Köpenid und Umgegend zu fragen, ob Sie auch fernerhin in der Methode fortfahren wollten, die liberalen und Tonservativen Versammlungen zu stören, oder mehr gewaltsam durch zweimal geschehen ist. Darauf habe ich natürlich teine Antwort erhalten. Was nun den Vorfall am Abenb im Kaiserhof" anbelangt, so wäre ich wirklich neugierig, den Herrn kennen zu

mmlung ten. Der Schriftenwechsel hat nach einem Drgan bisher Klaffenräume zur Verfügung gestellt waren, aus diesen thre Manipulationen zu verhindern, wie es in legter thatsächlich

Lett

Freireligiöjen folgenden Wortlaut:

Im Auguft d. J. erhielt der Religionslehrer der Frei en Gemeinde zu Berlin folgendes Schreiben.

Berliner Sonntagsplanderei.

Schulräumen hinauszuwerfen. Das sei inhuman und realtior är. Ferner sollte eine Interp.llation betr. diefes Punttes in der Stadtverordneten- Versammlung eingebracht werden. Dieselbe

-

Rother ist, nachdem sie alles nur Denkbare gewesen ist, sich die Manieren mecklenburgischer Hochtories anzueignen

wir freuen uns, daß gerade in Mecklenburg ein solches

man erst einige Uebung im Näfeln, so erlernt sich das Champagnertrinken ziemlich schnell, und fehlen ihr vor= läufig noch die praktischen Kenntnisse in der Land­

C. Was nennt man Obrigkeit? Beim Militär ist gut befperin mit allen Zuteln und Rechten einer folchen ge- hat, muß im Zeichen des Ochsentopfes fimperleicht ent ter Umständen schon ein Gefreiter Obrigkeit, der den Ge- worden. Nicht daß wir neidisch wären im Gegentheil, meinen huhriegelt, schimpft, ihn zur Erfrischung des Sationalgefühls hinter die Ohren schlägt; im Bivilleben Talent zur richtigen Geltung kommen fonnte, und daß es ab diese Berhältnisse noch nicht ganz so schneidig geregelt. endlich einmal Einer von den vielen Tausenden, bie Pro- wirthschaft, so wird es hoffentlich nicht allzulange dauern, Sebermann allerdings erkennt den Schußmann als Obrig fefforen und Börsenrittern so lange zu Modellen und an­an, dem Nachtwächter dagegen macht der Zechbruder, derem Spielzeug dienen, bis sie ruhmlos hinter einem 3aun Wirthschaftslebens geläufig sind. Viel mehr gehört heut zu namentlich wenn er gegen Morgen nach Hause wantt, recht verkommen, gelungen ist, etwas Tüchtiges in unserer bürger Tage nicht dazu, um ein Ackerbauer im großen Stile sein zu pern Oppofition. Der Bürgerstolz erwacht bei manchen lichen Welt zu werden. Rittergutsbesiger zu werden, ist können, als daß man brav den Mund aufthut, und forts Aber auch sonst haben wir an Obrigkeit gerade keinen auf der Straße, und es ist viel männliche Schlauheit ers rbenföhnen überhaupt erst nach dem sechszehnten Schoppen. heut zu Tage nicht ganz leicht; bie Rittergüter liegen nicht während versichert, daß man nur unter Mühe und Ents angel: ben Berichtsvollzieher darf Niemand so ohne forderlich, ganz mühe und kostenlos ein solches zu er.

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Weiteres zur Thür hinauswerfen, und der Steuererheber obern.

Und nun ist dieser vielgerühmten jungen

behrung sich die nothwendigen Groschen zum Ankauf der unentbehrlichen Austern abdarben kann. Na, und wenn die mecklenburgischen Eingeborenen nicht mit der jungen Dame schwerlich in Verlegenheit sein, fie bringt die jungen Leute mit nach ihrem Stammfit, in deren Umgang fie in

nnt billigt gebieterisch neben der Bezahlung eine anfiändige Dame ein größerer Landkomplex in den Schooß gefallen, verkehren wollen, so dürfte fie wegen passenden Umganges Behandlung. Nun wohl, wir sind ganz damit einvers

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nur weil sie das Glück gehabt hat, endlich einmal einen

ihren Lohn findet, und daß man, selbst wenn man einem

ben. Knurren wir auch im Schweiße unseres Angesichts, jungen Mann kennen zu lernen, der Liebesbeweise mit Ritters Wenn wir bie Steuern entrichten, wie es einem ehrbaren gütern bezahlt. Es ist durch diese Thatsache glänzend be Plaatsbürger zukommt, so find unsere Gefühle der Person des wiesen, daß die Tugend auch auf dieser Welt immer noch Sache des Geschmads, mit wem man umgeht, und schließ euererhebers gegenüber doch durchaus loyale; selbst wenn er unferem Portemonnaie den letzten Nickel entführt, so Professor zu den eingehendsten Studien als Objekt gebient ebenso lleidfame Tracht wie weiße Westen und glänzende Bir find eben unterthan der Obrigkeit, welche Gewalt mecklenburgischer Gesetzgeber" figuriren zu können. Vor­

en wir ihm nicht

jeder

muß thun, was seines Amtes

hat, man immer noch nicht zu schlecht ist, um schließlich als

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lich find feibene Müßen und bunte Halstücher eine Bylinder.

uns hat, und fie giebt uns täglich soviel Beweise ihres läufig aber ist Bertha Rother Obrigkeit" in einem Theile Berliner Blut unter die alten Perrüdenstöcke Mecklenburgs len Wohlwollens, daß niemand daran zweifeln darf, daß Medlenburgs, sobald fie es nur will! Es kann dem

nicht in der besten aller Welten lebten.

Es ist aber immerhin ein eigenartiges Ding mit der ganz gleichgiltig sein,

Papel

Nicht überall

Es fann dem Grunde genommen genommen wem er im gegebenen

mecklenburgischen Tagelöhner im von Falle sein Deputat Prügel

es

Im Uebrigen ist es erfreulich, daß frisches, fröhliches tommt. Bertha Rother wird Leben in die Bude bringen, fie wird vielleicht eines Tages sogar noch hoffähig werden und wenn es möglich ist, eine Tugendrose erhalten. Mancher mecklenburgische Baron oder Graf, der heute Entsezen

richt der bärtige Schußmann als Repräsentant der öffent- läßt sich kaum annehmen, daß eine Tracht Prügel, heuchelt über die neue Standesgenoffin, würde vielleicht ben Dronung; nein, in jenem Ländchen, wo unsere blaue

entspringt, und wo der Ochsenkopf das Landes­

von Bertha Rother zuerkannt, schmerzhafter ist, als wenn man diefelbe vom angestammten Gutsherrn erhält. Das kommt schließlich auf Eins hinaus. Und weiter? Fräulein

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herzlich gern ein fleines tête- à- tête unter vier Augen mit ihr haben wer fann wissen, wie viel alte Bekannte Fräulein Rother überhaupt unter den mecklenburgischen

An unter eine Obrigkeit gerathen, die in der That als, feudal" Rother wird als Gutsherrin schon den richtigen Ton zu Gutsbesigern findet, wenn sie einmal Rundschau unter den ichnet zu werden verdient. Unsere Leser wissen ja, was treffen wissen; sie hat so viel in den Kreisen österreichischer Wollonkeln hält.--

te meinen

unsere Landsmännin, Fräulein Bertha Aristokraten verkehrt, daß es ihr nicht schwer fallen wird,

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