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2. Beilage zum Berliner Volksblatt.

272.

Sonntag, den 18. November 1888

Die neue Kaffenordnung für die Stadt abgeführten Beträge und ber jobann verbliebene Beſtand erficht

Berlin  .

Wir lesen im Berl. Tagebl.":

Der von dem Herrn Kämmerer Maaß verfaßte Entwurf einer neuen Geschäftsordnung für unsere Stadthaupttasse serfällt thalle, in neun Abschnitte und in 63 Paragraphen. Bet der allge minen Wichtigkeit, welche diese Angelegenheit hat, laffen wir bie einschneidendsten Bestimmungen des Entwurfs hier wort etreu folgen. Nachdem im ersten Abschnitte der 3wed und die Dganisation der Stadthauptkaffe, die Geschäfte derselben im

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personal(§ 3) festgestellt wurden, enthält§ 4 die Geschäftsein hellung: Die Stadthauptkaffe ist in Bahlstellen und Buch­balterelen eingetheilt. Jeder Bahlstelle find bestimmte Buchhaltereien jugewiesen, deren Geldverkehr dieselbe auszuführen und mit welchen fie täglich abzurechnen hat. Die erste Bahlstelle bildet ble Bentralſtelle für den gesammten Geldverkehr der Stadt bauptkaffe. Von derselben erhalten die übrigen Bahlstellen die erforderlichen Geldmittel zur Bestreitung der Ausgaben und an Hopp biefelbe liefern diese Bahlstellen ihre Bestände täglich ab. Die

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Einnahme und Ausgabe einschließlich der an den ersten Rafftrer lich ist. Die Eintragungen in das Abschlußbuch erfolgen auf Grund des Tagesabschlusses(§ 44).

Die Feststellung des Raffenbestandes erfolgt täglich nach beendigtem Kaffengeschäft durch die Kaffirer, sodann wird der felbe mit den Kassenbüchern und Buchhalterei- Rapporten ver glichen und nach festgestellter Uebereinstimmung in die Abschluß­bücher unter besonderer Angabe der Geldforten eingetragen(§ 34). Der erste Raffirer überträgt die Bestände der Abtheilungstafftrer in sein Abschlußbuch und ftellt auf Grund dessen den Gesammt bestand der Stadthauptkaffe fest. Nach Feststellung des Kaffen bestandes hat der Rendant die unter einfachem und Doppelver schluß befindlichen Bestände des ersten Kassirers täglich nach beendigtem Bahlungsgeschäft zu revidiren und daß dies ge schehen in dem Abschlußbuch desselben durch Namensunter­schrift zu bescheinigen. Die Revifton der im Tresor unter dreifachem Verschluß gehaltenen Raffengelder findet in der Regel nur bei Gelegenheit der ordentlichen und außerordentlichen Kaffenrevistonen statt, muß jedoch jederzeit auf Verlangen des Kämmerers, bezw. Raffenfurators, je nachdem diese Be stände fich unter dem Mitverschluß des einen oder des andern befinden, zu jeder Zeit vorgenommen werden. Der 6. Abschnitt regelt die Einzelheiten der Buchführung. Es heißt im§ 35

und fellt danach unter Hinzurechnung der eigenen Einnahmen nahme und Ausgabe der Stadt- Haupttasse in einer folchen

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Ordnung darzustellen, daß stets der Bustand der gesammten Kaffenverwaltung leicht festgestellt und genau übersehen werden fann. Jede Einnahme und Ausgabe, welcher Art fie auch sein möge, muß daher in dem Augenblide, wo fie vorkommt, zu Buche getragen werden. Die Bücher müffen, so weit beide Seiten ein ganzes ausmachen, oder Einnahme und Ausgabe fich gegenüber stehen, mit der Blatt, sonst aber mit der Seiten aabl versehen werden. Auf dem Titelblatte eines jeben Buches muß der Zweck, welchem daffelbe dient, und das Etatsjahr, für welches baffelbe angelegt ist, angegeben werden, auch die Namensunterschrift des Beamten, welcher es führt, fich befinden. Außerdem ist in den Journalen auf dem ersten Blatte jedes derfelben die Zahl der Blätter oder Seiten vom Rendanten zu bescheinigen. Die bezüglichen Eintragungen in die Bücher müñen nach Anleitung der vorgeschriebenen Formulare und nach Maßgabe der Kaffenordres geschehen. Die Buchführung der und in ſyſtematiſcher Ordnung, sene burd Die Journale per Stadthauptlaffe gefchiebt in zweifacher, nämlich in chronologischer Buchhalter und Raffirer, diese durch die Manuale der Buch

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5. Jahry.

Ausgabe( ft Ausgabe) und die verbliebenen Einnahme bezw. Ausgaberefte nachzuweifen.

Der Abschluß ist in drei Exemplaren anzufertigen, von welchen je eins als Anlage zum Haupt Jahresabschluß, als An lage zur Rechnung der Hauptverwaltung der Stadthaupttaffe und zur Herstellung des Druderemplas dient.

Die regelmäßigen Raffenrevisionen finden am letzten Ge­schäftstage fedes Monats statt. Die außerordentlichen werden ohne Vorbenachrichtigung der Kaffenbeamten zu unbestimmten Betten, mindestens ein Mal jährlich vorgenommen, von dem Oberbürgermeister angeordnet und durch besondere Deputirte abgehalten(§ 49).

Gerichts- Zeitung.

Eine Anklage wegen fahrlässiger Tödtung bes schäftigte gestern wiederum die dritte Straflammer des Land­gerichts 1. Am Vormittage des 9. August fuhr der Kutscher Franz Thammel mit einem mit Prestohlen beladenen Wagen Durch die Culmstraße. Er saß unmittelbar hinter und in gleicher Höhe mit der Deichsel. Diese ungünstige Stellung be schränkte seinen Gefichtskrets bedeutend, außerdem muß er es an ber nöthigen Aufmerksamkeit haben fehlen laffen; ein Beuge äußerte fogar den Verdacht, daß er geschlafen habe. Thammel fuhr tart an der Bordschwelle entlang und fah nicht einen zwei jährigen Knaben, welcher, auf der Bordschwelle figend, die Bein chen über dem Straßenpflaster hängen ließ. Jm nächsten Augen= blicke geschah ein entfet liches Unglück, die Vorderräder des Kohlen­magens hatten die Beine des Kindes gestreift und es von der Schwille herabgestoßen, es fiel unter den Wagen und dessen Hinterräder zermalmten den fleinen Körper. Es war als eine Wohlthat anzusehen, daß der Tod auf der Stelle erfolgte. Der Angeklagte wußte zu seiner Entschuldigung nur anzuführen, daß er das Kind nicht gesehen habe; mit Entschiedenheit bestritt er, geschlafen zu haben. Wenn ihm dies auch nicht durch die Bes weisaufnahme bewiesen werden konnte, so erblickte der Staats anwalt doch eine grobe Fahrlässigkeit durch den Mangel an Aufmerksamkeit, den der Angeklagte an den Taa gelegt, und be sonders geißelte er die Gepflogenheit gewiffer Rutscher, derartige Wagen in figender, anstatt in stehender Stellung zu führen. Er beantragte gegen den Angeklagten eine Gefängnißfirafe von anderthalb Jahren. Der Gerichtshof erwog indessen, daß der Angellagte bisher unbescholten war und erkannte nur auf eine Gefängnißstrafe von neun Monaten.

und Ausgaben den Gesammtbetrag der Einnahme und Ausgabe der Stadthauptkaffe, sowie den fich hieraus ergebenden Raffen beftand für jeden Tag fest. Dieser Raffenbestand muß mit dem vom ersten Buchhalter auf Grund der Buchhaltereirapporte festzustellenden Buchbestande der Stadthauptkasse überein­De Raffenpersonals. § 5 enthält die allgemeinen Dienstobliegenheiten § 6 handelt von den Pflichten mit der Wahrnehmung der Kaffttergeschäfte betraut werden des Rendanten, der als Raffenvorsteher in feinem Falle darf. Er ist für die den Vorschriften entsprechende Kaffenver waltung in ihrem gesammten Umfange verantwortlich. Er hat unter anderem die besondere Pflicht, dem zu seinem ständigen M. HOPP treter ernannten ersten Buchhalter von depofitionen im Geschäfts- und Geldverkehr Kenntniß zu geben, Damit derselbe im beständigen Busammenhange mit der ganzen Rafenverwaltung bleibt. Bei Vertretungen des Rendanten geht mit der Uebernahme der Geschäfte desselben durch den Vertrefer auf diesen zugleich die volle Verantwortlichkeit über. einer nicht über den Tagesabschluß hinausgehenden Abwesenheit tes Rendanten findet eine Uebergabe der Kaffe nicht statt, der Rendant hat jedoch dem ersten Kassirer ausreichende Bahlmittel bem unter gemeinschaftlichem Verschluß Beider befindlichen Renbeftande zu übergeben. Nach seiner Rüdlehr hat der Membant fich von der ordnungsmäßigen Führung der Kaffen. dajte während seiner Abwesenheit zu überzeugen. Erstreckt Dagegen die Abwesenheit des Rendanten über den Tages, blut hinaus, so hat derselbe seinem Vertreter die sämmtlichen en und Treforschlüssel zu übergeben. Gleichzeitig müssen nahme der Resultate des letteren in das Hauptbuch des ersten

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Beide Buchführungen müffen in ihren Reful. Vereine und Versammlungen.

faten vollständige Uebereinstimmung ergeben. Die Buch führung durch die Journale der Buchhalter und Rafftrer be wedt eine ununterbrochene Uebersicht und Rontrole des ge fammten Raffenverkehrs. Sie geht von den Buchhaltereien aus, findet für jede Raffenabtheilung in dem Journal des Abthei lunastaffirers und schließlich in dem Hauptlaffenbuch des ersten Rafficers ihren Einigungspunkt und durch die tägliche Ueber

Buchhalters ihre vollständige Busammenstellung dergestalt, daß mittelst dieses Hauptbuchs und des Haupttaffenbuchs des ersten Rafftrers jederzeit die Kontrole nach allen Seiten ausgeübt und insbesondere auch der Bestand der Kaffe festgestellt werden kann. Die Buchführung durch die Manuale hat den Bwed, den Bu ftand jeder Spezialverwaltung und jeden Nebenfonds nach der durch die Etats und sonstigen Bestimmungen vorgeschriebenen Haushaltungsetat gehörigen Spezialverwaltungen finden in dem

be dem gemeinschaftlichen Verschlusse des Nendanten und des eriten Raffirers unterliegenden Treforbestände nachgezählt und ron dem Bertreter als richtig im Tresorbuche anerkannt werden. Einer befonderen Uebergabeverhandlung bedarf es nicht, dem Stämmerer ist indeffen seitens des Vertreters von der erfolgten lebernahme der Kaffe sofort Anzeige zu erstatten. Bei Ver tutungen von voraussichtlich längerer Dauer ift die Uebergabe der Raffe auf Grund eines vollständigen Abschlusses in Gegenwart fyftematischen Ordnung darzustellen. Die Resultate der zum des Kämmerers zu bewirken. Ueber diese Uebergabe sowohl, als auch über die demnächstige in gleicher Weise erfolgende Haupt- Manual ihren Einigungspunkt, welches die Resultate Rüdübernahme ist eine von dem Rendanten, dessen Vertreter, bem erften Raffirer und dem Kämmerer zu vollziehende Vers adlung aufzunehmen und darin die Richtigkeit des Kaffen­

Wandes anzuerkennen.

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zum Jahresschluß fummatisch für jede derfelben aufnimmt. Die Manuale der Buchhalter müssen in solcher Form geführt wer ben, daß fte behufs Rechnungslegung als Konzept der Rechnung bienen lönnen. Alle Einnahmen und Ausgaben müffen sofort beim Empfange der Raffen ordres   in den Manualen zum Soll gestellt werden, um danach den richtigen Eingang der zur Ein gabefonds stets übersehen und ferner fontroliren zu lönnen, daß

Die Beflimmungen über Kaffenabschlüsse und Kaffenrevifion find im flebenten Abschnitte zusammengefaßt und find im

Die§§ 7-10 enthalten die Bestimmungen über Raffirer, Bubalter, sonstiges Kaffenpersonal und Kaffendiener. Im Weiten Abschnitt wird der Geschäftsgang der Stadthaupttoffe, ziehung überwiesenen Beträge und die Bulänglichkeit der Aus britten die Einnahmen der Stadthauptlasse und deren Kon kolhung, die Annahme der Bahlmittel, Prüfung der Gelder die Einnahmen rechtzeitig erhoben und die Zahlungen nicht ver And Effetten, Sortiren und Verpaden der Gelder, das Depo- zögert werden. Benwesen, die Einnahmerefte und die Quittungen bestimmt. De vierte Abschnitt handelt von den durch die Stadthauptlaffe leiftenden Ausgaben und von den in den einzelnen Fällen Wesentlichen folgende: umfaßt die auf die Aufbewahrung und Revision der Kaffen. zu beobachtenden Formalitäten. Der fünfte Abschnitt beftande bezüglichen Bestimmungen. Alle Bestände dürfen nur Trefor aufbewahrt werden(§ 30). Jede andere Aufbewah ung während der Beit vom Schluffe der Kaffe bis zur Wieder röffnung derfelben ist unstatthaft. Der Tresor hat einen Ein ersten Raffirer gelangt, der fich von der Uebereinstimmung der Roribor; fowohl der Rendant, als der erste Raffirer befigt die Rang vom Kaffenzimmer und einen Ausgang nach dem Beständen tönnen unter einfachem Verschluß des ersten Kassirers

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Thüren. Von den im Tresor aufbewahrten

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und bis 600 000

war des Rendanten und des ersten Kassirers Marl   in baar und bis 500 000 M. in Effetten; unter Verschluß bes Rämmerers, des Rendanten und des ersten Raffirers eine Sferoe von 500 000 M. in baar gehalten werden. Die übrigen Betände werden unter dreifachen Verschluß des Kaffen- Kurators, bes Renbanten und des ersten Raffirers genommen. Ferner toerden unter Verschluß des Rendanten und des ersten Kassirers ber Abtheilungsfafficer aufbewahrt. Die Wechsel gelten als baares Geld und find im dreifachen Verschluß zu verwahren. Die in ben nächsten Tagen einzulösenden Wechsel werden in unter zwei und dreifachem Verschluß befindlichen Bestände ist ein Treforbuch zu führen und durch daffelbe der tägliche Bu und Abgang im Tresorbestande nachzuweisen. Ueber die Bu

Nach beendetem Bahlungsgeschäft wird von jeder Buch. halterei täglich ein Bericht über die vorgekommenen Einnahmen und Ausgaben angefertigt und von dem Abtheilungstaffirer mit feinem Raffenjournal verglichen. Etwaige Differenzen müssen fofort aufgeklärt werden, worauf dann der Rapport an den

Rapporte mit den Abschlußtüchern der Abtheilungslaffiter zu überzeugen und auf Grund der Rapporte die Ergebnisse der einzelnen Bahlstellen je in einer Summe für Einnahme und Ausgabe unter besonderer Nachweisung der Dokumente festzu ftellen und in das Hauptkaffenbuch einzutragen hat. Der erste Buchhalter fertigt auf Grund der Rapporte feinen Hauptrapport, welcher in der Schlußsumme mit dem Hauptlaffenbuch des Auf Grund des ersten Raffirers übereinstimmen muß. Tagesabschluffes wird eine Bestandesnachweisung vom ersten Rafficer angefertigt, vom ersten Buchhalter und Ren banten geprüft und nach Vollziehung durch die genannten brei Beamten dem Rämmerer vorgelegt. In entsprechender Weise werden die Wochen und Monatsabschlüffe( diese am brittlegten Geschäftstage jedes Monats) angefertigt. Ueber den Jahresabschluß befagt§ 47: Nach dem Kaffenabschluffe für den Monat März, als legten Monat im Rechnungsjahre, find die

Doppelverschluß genommen. Ueber die im Trefor niedergelegten, Raffenbücher noch bis zum 1. Mai des neuen Rechnungsjahres

offen zu halten und in denselben die bis dahin vorkommenden, noch auf das abgelaufene Rechnungsjahr bezüglichen Einnahmen und Ausgaben zur Verrechnung zu bringen, wozu in den

Binge bat der Rendant und über die Abgänge der erste Rafftter Manualen die dreizehnte Monatstolonne dient. Mit dem vor

gedachten Tage find sämmtliche Raffenbücher für das abge laufene Rechnungsjahr nach allen Richtungen vollständig abzu­schließen, in den Manualen bei fämmtlichen Etatstiteln bezw. Etatspofitionen und besonderen Konten sowohl im Ordinarium als im Extraordinarium das wirkliche Soll zu ermitteln, dasselbe bem Etatssoll einschließlich der aus dem Vorjahre übernommenen Refte gegenüberzustellen und der sich hierbei ergebende Bugang oder Abgang einzutragen. Die bei der Vergleichung des Jit mit dem rechnungsmäßigen Soll sich ergebenden Minderbeträge find als Neste nachzuweisen.

Wellen. Das Treforbuch ist im Tresor aufzubewahren. Einem bem Treforbuche durch Namensgegenschrift Quittung zu er leben Abtheilungsfaffiter ist geftattet, von der Tageseinnahme einen Betrag von 3000. in verschiedenen Münzforten als Bechfelgelb unter eigenem Verschluß in einem hierzu vorhan Denen Raften aufzubewahren. Dieser Kasten ist jedoch beim Tagesabschluffe dem ersten Kassirer zur Aufbewahrung im Doppelverschluß zu übergeben. Bei dieser Uebergabe muß der Untalt bes Rastens dem ersten Raffirer vorgezählt und on bemfelben in Uebereinstimmung mit dem Tagesab Treforbuch ist von dem ersten Kaffiter ein Abschlußbuch zu führen, bard welches die Tageseinnahme und Ausgabe der Stadthaupt ferner müffen durch dasselbe die Beträge nachgewiesen werden, melche fich unter alleinigem Verschluß des ersten Raffirers, unter Berschluß der übrigen Kassirer, sowie unter zwei- und breifachem Berschluß befinden. Der erste Buchhalter führt auf Grund der Buchhalterei Rapporte ein Gegenbuch. Jeder Abtheilungsfafftrer bat ebenfalls ein Abschlußbuch zu führen, aus welchem die Tages.

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Auf Grund des vorgedachten Abschluffes der Manuale der Buchhalter haben lettere bis zum 15. Mal für jede Spezialver

Le, fowie der Gesammtbestand berselben nachgewiesen wird; waltung einen besonderen Jahresabschluß aufzustellen. In dem

selben find nach den einzelnen Abtheilungen, Titeln, Titelgruppen und Schlußsummen die aus dem Vorjahre übernommenen Refte, Der Ansas nach dem Etat, die fich hieraus ergebende Gesammt fumme, der Bugang, der Abgang und die aus den letteren brei Summen fich ergebende wirkliche Soll Einnahme bezw. Ausgabe, die thatsächliche Einnahme( Ist Einnahme) bezw. die thatsächliche

Freie Vereinigung der Vergolder und Fachgenoten. Montag, den 19. November, Abends 8 Uhr, in Scheffer's Salon, Inselstraße 10: Mitgliederversammlung. Tagesordnung: 1. Wortrag des Herrn Julius Türk über: Die moderne Poefte und die Arbeiterbewegung. 2. Distuffton. 3. Verschiedenes. Neue Mitglieder werden aufgenommen. Gäste willkommen.

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Fachverein der Lithographießteinschleifer und Be­rufsgenossen. Montag, den 19. d. M., Abends präzise 9 Uhr, Grenadierstraße 33: Versammlung. Vortrag des Herrn Schäfer über Allgemeine Bildung und soziale Reform". Antrag des Vorstandes, Unterstügungsgesuch betreffend. Gäste willkommen. Fachverein der Bau- Stamateure Berlina   und Um­gend. Versammlung am Montag, den 19. d. Mts., Abends 8 Uhr, in Afinski's Lolal, Fischerstr. Nr. 10. Tagesordnung: 1. Vorlesung. 2. Bericht der Arbeitsnachweistommiffion. 3. An trag des Borstandes betreffs Abschaffung der Lichtarbeit. 4. Verschiedenes und Fragelaften. Neue Mitglieder werden auf genommen. Da im Punkt ,, Verschiedenes" noch sehr wichtiges zur Sprache kommt, wird um recht zahlreiches Erscheinen ers fucht.

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Versammlung des Vereins zur Wahrung der Interessen der Berliner   Knopfarbeiter. Montag, den 19. b. M., Abends 8 Uhr, bet Böttcher, Köpnickerstr. 150/151. Tagesordnung: 1. Vortrag des Herrn Dr. med. Strauß: Ueber allgemeine Arbeiterhygiene." 2. Gewerkschaftliches. 3. Ber allgemeine Arbeiterhygiene." schiedenes. Neue Mitglieder werden aufgenommen. Gäste find willkommen.

Vereinigung der Drechsler Deutschlands  , Drtse verwaltung II( Stodbranche). Mitgliederversammlung am Dienstag, den 20. b. Mts., Abends 8 Uhr, in Deigmüller's Saal, Alte Jafobftr. 48 a. Tagesordnung: 1. Geschäftliches. 2. Vortrag des Herrn Dr. Bentendorff über moderne Welt anschauung. 3. Besprechung über die am 27. bis 30. Desember stattfindende Generalversammlung und Wahl eines Delegirten au derselben. 4. Verschiedenes und Fragelasten.- Gäste haben Butritt. Gleichzeitig machen die Vorstände der Ortsverwaltungen I und II auf das am 8. Dezember in den Bentral Festfälen, Drantenstraße 180, stattfindende Familien fränschen aufmertfam.

Earn- und gesellige Vereine am Sonntag. Lübed'scher Turnverein( 2. Lehrlingsabtheilung) Abends 6 Uhr Elisabeth Straße 57-58.- Turnverein, Wedding  "( 2. Lehrlingsabtheilung) Nachmittags 4 Uhr Pantstr. 9.- Turnverein Froh und Frei ( Lehrlingsabtheilung) Nachmittags 4 Uhr Bergstr. 57. Vers gnügungs- Verein Fröhlichkeit"( gegr. 1880) Nachm. 5 Uhr Grüner Weg 29 Versammlung.

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Gefang-, Turu- und gesellige Vereine ete. am Montag. Gesangverein Unverzagt" Unverzagt" Abends 8 Uhr im Restau rant Goering, Röpniderstraße 127 a.- Gefangverein Sänger lust" Abends 9 Uhr im Restaurant, Landsbergerstraße 80.

Männergesangverein Weiße Rose  ", Abends 9 Uhr im Restaurant Kleine, Gerichtsstr. 10.- Männergesangverein ,, Eins tracht 1" Abends 9 Uhr Köpniderstraße 68, im Restaurant. Gesangverein Echo 1872" Abends 9 Uhr Dranienstr. 190. Turnverein Dafenhaide"( Lehrlingsabtheilung) Abends 8 Uhr Dieffenbachstr. 60-61. Berliner   Turngenossenschaft"

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( 7. Lehrlingsabtheilung) Abends 8 Uhr in der städt. Turns balle, Brigerfir. 17-18; besgl. 6. Männerabtheilung Abends 8 Uhr in der städtischen Turnhalle, Gubenerstr. 51. Lübed scher Turnverein( Männerabtheilung) Abends 8 Uhr Elisabeth ftraße 57-58.- Verein ehemaliger Schüler der vil. Ge meindeschule Abends 9 Uhr im Restaurant Poppe, Linden ftraße 106. Friedrichs- Verein"( ehemalige Böglinge des großen Friedrichs- Waisenhauses der Stadt Berlin  ) Abends 8 Uhr bei Bormann, Dhingaffe 2. Klub Schiller Verein Abends 8 Uhr im Restaurant Gießel, Teglerstr. 41. Berliner   Theaterfreunde Abends 8 Uhr bei Lülow, Admiralftr. 38. Vergnügungsverein Lustig" Abends 9 1hr bei Thamm, Schönhauser Allee   28.- Verein Ratibor  " Abends 8 Uhr im Reftaurant Frige, Elisabethstr. 30. Arends'scher Steno graphenverein Mercur" Abends 8 Uhr im Restaurant, Baat" Blumenftr. 10.- Arends'scher Stenographenverein Apollo bund" Abends 8 Uhr Thurmftr. 31( Moabit  .) Wissenschaft licher Verein für Roller'sche Stenographie. Abends 8 Uhr im Münchener   Bräuhaus, Neue Friedrichsstr. 1, Unterrichts- und Uebungsstunde. Rauchtlub Hellblau" Abends 19 Uhr, Staligerstr. 143.

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