Gerichts- Zeitung.
auf 2300 M. an und soll tafür gleich einen Wechsel über 3000 Mart haben unterschreiben müssen, welcher in monatlichen Raten von 60 M. bezahlt werden sollte. Später tüdte Belling mit dem Geständniß heraus, daß seine Schulden in Wirklichkeit weit größer ſelen. Die Angeklagten gaben ihm nochmals 1500 M. und nun foll für die Gesammtsumme von 3800 M. ein Schiedsmanns vergleich in Höhe von 7700 M. eingegangen sein. Die monat lichen Abzahlungen erfolgten nur zweimal, dann verfiel Belling dem Gehaltsabzugsverfahren, welches aber auch aufhörte, als die Bestrafung des B. erfolgt war. Bestrafung des B. erfolgt war. Die Angeklagten behaupten, das Endergebniß dieses Geschäfts sei das gewesen, daß fie an Belling 3000 m. verloren haben.
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Police noch die Abzahlungen in der versprochenen Höhe erhalt male mit D seit dem Jahre 1884 feien erst 400. von der Schuld g zu ba worden. Daß Ahlwandt falsche Vorspiegelungen gemacht, loten, bak fte nicht behaupten. Ahlwandt erklärte, daß er außer Stand Deberich Mitt gewesen, die Police zu beschaffen, er habe dieselbe erst ausle mill, obgleich f dies M. wollen, bics aber nicht lönnen, weil ihm 1000. geftole nicht ermittelt fundete über worden seien. Der Nentier Maaß, der sodann vernomm Dem wird, kat ebenfalls auf dem Bürgschaftsschein des Grafen Könien Stoffeler mart gestanden, er will aber weber seinen Namen selbst geschriebe Die Theilnehr noch einem anderen die Erlaubniß gegeben haben, zu schreiben. Ablandt machte den Einwand, daß Maak die Unterschrift des forum in feiner amtlichen Eigenschaftlerlohn ber Schulfommiffionsvorsteher beglaubigt und sogar sein Amtifavereinen beigedrückt habe, als er, Ahlwandt, ihn eines Tages mit Ro besucht habe. Der Beuge erklärt trop aller Borhaltungen, er fich dieses Vorfalls ebenso wenig entfinnen tönne, als Umstandes, daß er Kortum je vor dem Termine, in weld Befon und de dieser wegen seiner Bürafchaftsleistung in Anspruch genomms. Der Sc wurde, gesehen haben sollte. Auf die Frage des Rechtsann Rosenstod, ob Ahlwandt das Amtsflegel zugänglich gewesen, werde nicht flärte der Beuge, daß dies der Fall sei, da Ahlwandi häufig in seinem Amtszimmer besucht und auch mehrfach Sonntag habe demselben allein geweilt habe.
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Graf Königsmart hat fommissarisch ausgesagt, daß Relieb mit dem
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A. zugestandenermaßen ihm ganz falsche Angaben über Verhältnisse gemacht habe. Lehrer Schröder bat felbe verwel Rektor größere Geldsummen, nämlich 630 M. und 2100 zur Regulirung feiner Verhältnisse geborgt und hat no 2000 M. zu bekommen. Seine Auffaffung, daß damit ganze Schuldenlast getilgt werden lönnte, babe fich später egen er br falsch erwiesen. Der lagte den Rektor betreffende Beuge ist derden und wege malige Schuldiener Augustin. Derselbe giebt an, feiner Zeit auf die Behauptung des Rettors A. hin, daß ein Tausendmarkschein gestohlen worden, au Gefängniß verurtheilt worden sei. Reitor Bombe seiner Zeit nicht vergiftet hätte, fich seine Unschuld herausgestellt haben. will behaupten, daß Rektor A. ganz üppig habe; derfelbe habe nach seiner Meinung auch folches führen können, da er alle Welt angeborgt habe. lich giebt Rektor A. auf Befragen des Gerichts an er 1600 Thaler Gehalt und freie Wohnung gehabt habe feinen Rindern feien 5 gestorben, 4 feien am Leb Ein weiteres Opfer der Angeklagten soll der Mufillehrer! gewefen fein, dem Bucker zu fünf verschiedenen Malen De au in höhe von 60 bis 200 Mart von Tieg besorgt hat. foll nach Angabe des Bander übertrieben hobe Binsen gen
Das zweite von der Anklage vorgeführte Opfer ist der städtische Rektor Ahlwandt, gegen deffen Glaubwürdigkeit die Angeklagten die größten Einwendungen machen. Derselbe giebt über seine Verhältniffe etwa folgendes an: Er set, schon bevor er Neftor wurde, in sehr schlechter Vermögenslage ge wesen und habe fich in Wucherhänden befunden. Als seine wesen und habe sich in Wucherhänden befunden. Als seine Lage immer brüdender wurde, sei er von einem Bekannten mit Buder in Verbindung gebracht worden, welcher ihm versprach, nicht nur eine besonders drängende Schuld zu begleichen, sondern ihn auch aus seiner Lage überhaupt zu reißen und seine Verhältnisse zu reguliren. Er sei dann zu Tietz geführt wor den, welcher ihm vor allen Dingen gesagt habe, daß er ihm von einer Notblage" nicht sprechen dürfe und er habe deshalb pro forma gesagt, daß er das Geld zur Herausgabe eines Buches ge brauche. Er habe dann 500 M. von Ties erhalten und darüber einen in 6 Wochen fälligen Wechsel über 600 M. ausstellen müffen. Der Wechsel sei dann noch mehrmals unter größeren Verlusten prolongirt worden. Inzwischen sei Buder wieder auf seinen Vorschlag zurüdgekommen, seine Verhältniffe zu reguliren, babe ihm gefagt, daß ein Verwandter von ihm Sekretär beim Grafen Königsmart fei und legterer wohl geneigt sein würde, ihn aus den Wucherhänden zu befreien. Ec habe dann auch dem Grafen Königsmart seine Verhältnisse vorgetragen und obgleich feine Schulden weit höher waren, habe er doch geglaubt, mit 4000 M. von den Wucherern los au tommen. Graf Königs mart babe diese 4000 M. in einem Papier bergegeben und zur Regulirung der Schulden an Buder übertragen. Dieser habe aber im Ganzen nur mit zwei Gläubigern die entsprechenden Abkommen getroffen, im übrigen aber habe er sich mit den übrigen Gläubigern aufs neue auseinanderseßen müffen. Die Angeklagten bestreiten durchaus die Richtigkeit dieser Darftellung und behaupten, daß die ganze Verbindung mit Ahlmandt mit der Entnahme von Bigarren durch legteren begonnen habe; daran habe habe ich erst die Gewährung eines Darlehns von 60 M. geschloffen, für welche Herr Ahlwandt seine Frau ins Bad schicken wollte, und dann erst haben fich die übrigen Geldgeschäfte daran geschloffen. Die ver schiedenen Wechsel, welche Ahlwandt ausgestellt haben will, seien Gefälligkeitswechsel gewesen, welche dazu dienen sollten, Geld aufzubringen. Herr Ahlwandt stand in allen diesen Dingen im direktesten Widerspruch zu den Angeklagten und behauptet, daß er nur zweimal derartige Alzepte ausgestellt habe, dafür aber ausgepfändet worden sei. Auf Antrag der Vertheidigung wer den einzelne Aussagen des Beugen genau protokollirt. Derselbe behauptet, daß er infolge der Nichtzahlung der Königsmarl'schen 4000 M. in die denkbar traurigste Lage gerathen sei; er habe den Angell. Buder immer vergeblich gebeten, doch wenigstens noch einige Gläubiger zu befriedigen, habe aber nichts ausgerichtet und mußte nur immer neue Schulden machen, um andere Schulden zu becken. Dadurch sei seine Schuldenlast ungeheuer angewachsen und in einem einzigen Jahre auf das Doppelte gestiegen. Die Angeklagten hätten ihm dann durch die schlimmsten Drohungen augefeßt, indem fie ihm androhten, ihn wegen falscher Vor spiegelungen , die er dem Grafen Königsmat gemacht haben sollte, zu denunziren und schließlich haben sie ihn sogar ge zwungen, fein Gehalt mit 550 M. herauszugeben. Er habe ben Angeklagten immer neue Wechsel geben müssen und habe Die Binsen, die er benfelben zahlen mukte, auf 100 pCt., Als 200 pet., ja bis herauf auf 600 pCt. berechnet.
Gin Betrugsprozek, der sich in seinen Einzelheiten sehr intereffant gestaltete, wurde gestern vor der Schöffenabthei lung des Amtsgerichts Il verhandelt. Auf der Anllagebank saß Die 56jährige Wittwe Karoline Hoffmann aus Steglit, unter der Beschuldigung, die Gemeinde Steglig im Jahre 885 burch Vorspiegelung falscher Thatsachen um die Summe von 22 M. geschädigt zu haben. Der Thatbestand, welcher zu der Anklage geführt hat, ist folgender: Frau Hoffmann richtete am 13. April 1885 an den Amtsvorsteher Zimmermann ein Schreiben, in dem fte bat, ihren Sohn, den Bureauvorsteher Rudolf Hoffmann, zu threr Unterstügung anbalten zu wollen, weil sie vollständig mittellos set. Diesem Schreiben folgte ein zweites am 25. April, worin die Angeklagte wiederum ihre traurige Lage schilderte und nochmals betonte, daß es thr an den nothwendigsten Existenzmitteln mangele. Von dem Sohn wurde in der letzten Eingabe nichts erwähnt, andererseits enthielt dieselbe auch nicht den direkten Antrag um Gewährung von Gemeindeunter ftügung. Dennoch hatte das Schreiben den Erfolg, daß Recherchen veranlaßt wurden, beren Resultat die Gewährung einer Unter ftüßung an die Schreiberin war. Dieselbe erhielt für awei Monate 22 M. aus der Gemeindefaffe gezahlt; weitere Unterstüßungen wurden auf Grund späterer Erhebungen über die Lage der Empfängerin nicht mehr verabfolgt. Die Ges meindeverwaltung verlangte nun von dem Sohn das Geld zurüd, weil dieser zur Unterstügung seiner Mutter gefeßlich verpflichtet gewesen sei. Derselbe verweigerte jedoch die Bahlung, da man unterlassen hatte, ihn vorher von dem event. Unter ftügungsgesuch seiner Mutter in Kenntniß zu feßen. Hierauf strengte die Gemeindevertretung einen Prozeß zur Wieders erlangung der 22 Mark an, in dem fte jedoch in beiden In ftanzen unterlag. Jazwischen hatte sich herausgestellt, daß Frau Hoffmann zur Beit der Eingabe an den Amtsvorsteher noch un gefähr 150 Marl in der Sparkaffe zu Berlin deponirt hatte, und von diesem Umstand wurde an die Staatsanwaltschaft Mit theilung gemacht. Die Angeflagte giebt zu, damals ein Sparkassenbuch auf die erwährte Summe beseffen zu haben; fie wollte mit der Eingabe auch nur den 8wed verfolgen, daß der Sohn zu ihrer Unterstügung angehalten werde.-Beuge Amts vorsteher Bimmermann erklärt dem Gerichtshof ben Instanzen. gang derartiger Eingaben in Steglis; das Unterstüßungs gesuch müsse schriftlich dem Bezirksvorsteher übergeben werden, Der dann das Weitere veranlaffe. Auf Befragen muß Beuge zugeben, daß er von der Angeklagten fein schriftliches Gesuch empfangen habe, dieselbe habe nach seinem Wissen den Antrag mündlich gestellt. Der Staatsanwalt ist der Meinung, daß es auf die Form wenig ankomme, aus der Thatsache gehe deutlich genug hervor, daß die Angeklagte die Abficht hatte, fich einen rechtswidrigen Vermögensvortheil zu schaffen. Durch die Eingabe sei unzweifelhaft der Ferthum bei der zuständigen Bes hörde erregt worden, daß sich die Absenderin in einer hilflofen Lage befinde, obgleich dieselbe zugeständlich noch über mehr als 150 Mart verfügen konnte. Wäre es der Angeklagten nicht um die Unterſtüßug zu thun gewesen, so hätte fte das Geld nicht angenommen; fe habe aber ersichtlich auf Grund der Vorspiegelung falscher Thatsachen fich einen Vermögensvortheil verschaffen wollen und deshalb müsse er eine Geldstrafe von 30 Mart, event. 10 Tage Gefängniß beantragen.- Von Seiten der Vertheidigung wurde geltend gemacht, daß von einem Be truge hier nicht die Rede sein lönne. Ein formelles Unter ftüßungsgesuch habe nicht vorgelegen und was den mündlichen Antrag betreffe, so sei nicht ausgeschlossen, daß derselbe gelegent lich eines Privatgespräches erfolgt sei. Jedenfalls habe die Gemeindeverwaltung fahrlässig gehandelt, da nicht einmal nach gewiesen sei, daß die Angeklagte bei der Recherchirung ein Protokoll unterzeichnet habe. Betrug fönne auch dann erst vorliegen, wenn die Gemeinde faltisch einen Vermögensnachtheil erlitten habe, was ja noch gar nicht fefiftebe, da das gezahlte Geld noch immer zivilrechtlich zurüc gefordert werden könne. Die alte Frau habe übrigens schwerlich bas Bewußtsein der Rechtswidrigkeit gehabt; fie wollte nur thren Sohn zur Unterſtügung angehalten wiffen und es recht fertige fich aus allen diesen Gründen die Freisprechung. Nach fast einstündiger Beratbung erlannte der Gerichtshof auf schuldig und verurtheilte die Angellagte zu 60 Mark event. 20 Tagen Gefängniß. Der Gerichtshof ging von der Anficht aus, daß die Angeklagte zur Beit auch nicht berechtigt gewesen fei, von ihrem Sohne Unterstügung zu verlangen, weil sie noch über Mittel verfügen lonnte. Demnach sei schon die wahr heitswidrige Darstellung ihrer Vermögenslage behufs Erlangung von Unterstüßung durch ihren Sohn, was die Behörde veran Laffen sollte, das Bestreben zur Beschaffung eines rechtswidrigen Vermögensvortheils zu erbliden. Auch lönne für die Verur theilung nicht weiter in Betracht kommen, ob die Gemeinde wieder zu dem gezahlten Gelde gelange oder nicht, da nach einem Erkenntniß des obersten Gerichtshofes das Vergehen schon tonſumirt ſel, indem der Gemeinde das Geld auf langere Beit
rechtswidrig entzogen wurde.
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fich vornehmlic nach Deutschla Rechtsanwälte von hier. St midelte fich anwalt und
nämlich bie fährdung ber felen Einschüch befürchten, es Berhandlung tonne. Der folgendes gelte
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und ihn schwer ausgebeutet haben. Der Angeflagte Bud bestreitet dies und Ties will von den Abmachungen Beuge wird von den Angeklagten als unglaubwürdig hinder Staate Buder und Bander teine Kenntniß gehabt haben. Aud Der Beuge Bander fchatelches ohne
da er fich eine Wechselfälschung zu Schulden lommen
Thatsache ist, daß Bander dieserhalb mit zwei Mona
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ihm berechneten Binsfuß auf 40 Prozent. Buder habe bei Aushändigung der Geldbeiträge stets von ihm fleine lehne gegen laffen, auf deren Burüderhaltung er aber gerechnet habe, ta er annahm, daß Buder nur eine an Form für die von ihm beanspruchte Provifion wählte. Rektor Bander, ein Bruder des vorigen, soll befunden, lettere widerrechtlich seinen Namen bei Anfertigung Vollmacht dazu gegeben habe. Die von ihm in einem an Buder gebrauchten scharfen Ausdrüde über seinen hätten sich auf deffen leichtsinniges Schuldenmachen be Der Magistrats Bureau- Assistent hat in regem Geschäf mit dem Angeklagten Buder geftanden, er nahm
Wechseln benußte, erklärte aber, daß er seinem Bruder gen
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Beträge von je 200 M., mußte aber 235 M. schreiben. Bet Itefen nur drei Monate. Buder behau tet dagegen, bakit den üblichen" Binéfuß von 10 pet. berechnet habe. Düsseldorf , 14. November. In dem Sozialisten wurde heute der Arbeiter Wahl als Beuge vernommen felbe will 1878 in Grafenberg einen Arbeiter- Wahlverein gründet haben, jedoch seit Februar 1879 nicht mehr Demofrat fein. Er stellt in Abrede, der Polizei Mittbell
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über ein Busammensein mehrerer Bekannten in einem Gafetoig eine de gemacht und gleichzeitig noch mehr Leute dorthin beftell haben. Im Jahre 1881 habe er den Reichstagsabgeor Frot me auf der Straße getroffen, und sei mit die einigen Bekannten in ein Gaflotal gegangen, um dort Bier zu trinken. Bald darauf sei ein Kriminalfomm schienen und habe die Versammlung" aufgelöst. Eine fei nicht geplant gewesen, habe auch nicht stattgefunde Bolizeifommiffar v. Lamochu berichtet über den Hergang
er schließlich dem Buder drohte, ihn wegen Unterschlagung an dem Königsmarl'schen Gelde zu denunziren, habe dieser ihm erwidert, daß er dann mit einer Denunziation antworten würde. Er sei selbst in bedrängte Lage gerathen, in welcher er das Geld brauchte, wolle aber selbst ein ähnliches Geschäft, wie Herr Tieß, aufmachen und würde ihm dann bei der Regulirung behilflich sein. Schließlich habe der Lift- Klub fich seiner angenommen und fei gewillt gewesen, seine Schulden zu reguliren; dies fei aber nur zum fleinen Theil geschehen, weil die Angeklagten eine Regulirung dadurch hintertrieben, daß fie ihn bei dem List Alub in dem schlechtesten Lichte darstellten. Er sei schließlich durch das Darlehn einer Gönnerin aus den Händen der Angeklagten herausgekommen. Nachdem alles be glichen war, habe er fich aber doch noch dazu vestehen können, einen Wechsel von 400 M. zu unterschreiben, da man ihm immer wieder drohte. Die Angeklagten bestreiten fortgesezt diese Dar ftellung und behaupten, daß von einer Stofblage" des Beugen
nicht die Rede sein tonnte, da derselbe nicht nur Gänse und Hasen am Fenster zu hängen, sondern auch Wen im Keller zu Hegen hatte. Herr Ahlmandt erklärte dies Weinlager dahin, daß er mit inem anderen Geldgeber Geschäfte gemacht habe, der keine 8 nsen verlangte, sondern schlechten Wein zu enorm hohen Breifen an den Schuldner abfeste.
Die Beweisaufnahme über ten Fall Ahlwandt zeitigt eine ganze
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öffentlichen Arbeiterversammlungen, in den Fachvereins
und in den Wahlversammlungen zur Aufstellung
fein gegen die Bellagten zur Antrag der S Der Ausschluß Bintert beichlo au Bintert fchweizer C ofratifchen bungshaft a Shiffen in el e Frau wie Laufe der
demokratischen Reichstagsabgeordneten. In allen diefen B
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sammlungen habe Lehmann eine Hauptrolle gespielt. Der Bolly tommiffar Tilgne: theilt mit, daß nach den ihm geworde Informationen Held, Lehmann und Schiffers fich mit Bert tung verbotener Drudschriften befaßt haben. Auch batten Gaftlokal zum Luftballon" geheime Bersammlungen, in denen über Neu Organisation der Partei und über ftügungen für die Familien der Verhafteten berathen mo
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Reihe von Widersprüchen, welche wiederholt zu Protofollirungen fel. Seine Informationen verdante er einem gewiffen Band
Ein sehr umfangreicher Wucherprozeß beschäftigte geftern die III. Straflammer Landgerichts I während des ganzen Sigungstages. Angeklagt find die Kaufleute Franz Theodor Buder und Mar Ties; fie find beschuldigt, seit dem Jahre 1882 mechse mäßig bezw. aewerbs und gewohnheitsmäßig und unter Ausbeutung der Nothlage anderer wucherische Binsen fich verschafft zu haben. Den Vorfiz des Gerichtshofes führt Landgerichtsrath Friedländer, die Antiage vertritt Staatsan walt Dr. Stephan, die Vertheidigung führen die Rechtsan wälte Rofen stod und Mundel. Der Angeklagte Buder ist früher Postaffistent gewesen, ist dann aus dem Dienst aus geschieben und Kaufmann geworden. Er ist mit Tiek in Verbindung getreten, welcher ein Schuhwaarengeschäft, nebenbei aber auch noch ein Papiergeschäft betrieb und
Veranlaffung geben. Insbesonder behaupten die Angeklagten, daß der Beuge eine und dieselbe Gehaltsquittung gleichzeitig an
verschiedene Gläubiger verpfändet habe. Der Beuge giebt dies erklärt, daß er bicher Sozialdemokrat war und felbft eine
als möglich zu, meint jedoch, daß das verpfändete Gehalt für diefe Gläubiger ausreichte. Der von der Vertheidigung ge ladene Obertelegraphist Kortum behauptet, daß Ahlwandt feinen Namen mehrfach gemißbraucht habe. In einem Falle habe der
Geldgeschäfte machte. Buder behauptet, daß bei den letzteren selbe seinen, des Beugen, Namen unbefugter Weise unter die Bürg- dorf Ilar legen werde. Er bemerkt zugleich, daß ihm eine
Beugen gegenübergestellt, bestritt dies und behauptete, daß er Kortum in deffen Dienstbureau aufgesucht habe, um seine Unterschrift von ihm zu erbitten. Kortum habe ihn mit auf den Korridor genommen und fich nach längerem Weigern er weichen laffen. Er habe, da er gerabe fein anderes Schreib material bei der Hand gehabt, mit Blei unterschrieben und ihm aufgetragen, den Namenszug mit Tinte nachzuzeichnen. Kortum bestritt dies entschieden. Im zweiten Falle babe Ahl vandt einen Wechsel über 900 M. mit feinem Namen unbefugter Weise girirt. Auch dies bestritt Ahlwandt und behauptete, daß Kortum ihn
stelle wegen der dort betriebenen, ihm nicht zusagenden
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vorragende Rolle in der sozialdemokratischen Agitation ge habe. Der erste Staatsanwalt beantragt nunmehr u der Deffentlichkeit für die Vernehmung dieses Beugen, ba selbe die gesammle Organisation der Sozialdemokratie in D zahl Drohbriefe zugegangen fei. Der Gerichtshof erbob da trag zum Beschluß. Nach Wiederherstellung der Deffent wurde der Schreiner Dederich als Beuge vernommen. felbe giebt seine Aussagen überaus unbestimmt ab. Er bab demokratischen Agitationen aufgegeben und dies aud Fabritherrn gesagt. Er habe gesehen, daß Lehmann bem führer und mehreren Mitarbeitern den Sozialdemokra geben habe. Ein Schreiner Rohrbach habe ihm von eine bestimmt dazu ermächtigt habe, da ihnen beiben daran gelegen namhaft gemachten Bersonen zusammengefeffen und dabel heimen Busammenfunft erzählt, er selbst habe mit dret o vom flachen Lande aus betrieben werden. Der Angellage die geheime D: ganisation müffe geändert und die g mann bestreitet entschieden die Wahrheit der Beug Auf Antrag des Vertheidigers Dr. Belles befchließt ba richt, den Fabritbefizer Brüggemann, den Wertführer hausen, die Tischler Lies, Wienede und Rohrbach zu Der am 15. November als Beuge vernommene Fabri fich die Aussagen dieser beiden Beugen diametral gegenüber Brüggemann erklärt es für unrichtig, daß Dederic i Austrittsgrund aus der Fabrik fozialdemokratische Agita in derselben angegeben habe. Er jet weggeblieben, well Alford nicht ausreichend verdient habe. Am Tage feind ganges habe Dederich ihm mitgetheilt, daß ein Arbeiter zeuge gestohlen und bei einem bestimmten Dritten verb Die ftattgehabten Nachforschungen hätten jedoch für die Richtigkeit dieser Anzeige ergeben. Dem Angel Lehmann lönne er nur ein gutes Beugniß ausftellen Beuge Werkführer Lehnhausen stellt ebenso wie die Tifle und Wienecke die Richtigkeit der Dederich'schen Aussagen in Abrede. Auf Vorhalt der Vertheidigung fant Deberi mehr, er wiffe nicht genau, ob die von Lehmann Beitung der Sozialdemokrat" oder die nicht verbotene Breffe" gewesen sei. Beuge Rohrbach stellt eidlich
Der Hauptgebante nicht auf die Erzielung ungewöhnlichen Gefchaftserklärung für den Grafen Königsmart gesezt. Ahlwandt, dem minnes gerichtet war, sondern auch der philantropische Bwed mit obwaltete, die betreffenden Personen aus großen Verlegen heiten zu reißen. Nach der Auffaffung der Antlage ist Buder Derjenige gewesen, welcher die geldbedürftigen Leute, die zumeist aus Beamten, Lehrern u. dergl. bestanden, heranzog, während Tiet der eigentliche Geldgeber war. Buder erhielt für seine Be mühungen der besonderen Verdienste, welche über 8 pet. hinausgingen und die Prozedur war gewöhnlich so, daß Bucker auf die Schuldner Wechsel ausschrieb, deren Be trag die wirkliche Darlehnssumme gleich bei Weitem überstieg, und daß Tiet dann diese Wechsel girirte. Die Angeklagten bestreiten nicht, Gelbgeschäfte gemacht zu haben, fie verwahren fich aber dagegen, daß die Vortheile, die ihnen aus den überaus riskanten Geschäften erstanden, in auffälligem Mißverhältniß zu den Leistungen gestanden baben. Im Gegen theil haben fie aus vielen dieser Geschäfte lediglich Verluste erHitten. Die Angeklagten hatten schon in einem früheren Termin Die Glaubwürdigkeit eines Theiles der Belastungszeugen erheb lich bekämpft und gerade dieserhalb wurde damals die Verhand lung vertagt. Bum heutigen Termin find von der Bertheidi Die gung noch mehrere Entlastungszeugen geladen worden. Antlage führte fieben Fälle des Wuchers auf, in be Angeklagten ihre Schuld welchen sämmtlich bie streiten. Tie namentlich erklärt, daß die von ihm gefor derten Zinsen schon deshalb nicht zu groß waren, meil er selbst Geld aufnehmen und dafür hohe Binsen zahlen mukte. Der erste Fall betrifft einen Postbeamten Belling, welcher inzwischen wegen Amtsunterschlagung verurtheilt worden ist. Derfelbe ist, theilweise infolge leichten Lebens, in Schulden und in Wucherbände gerathen und im Jahre 1884 mit Buder in Verbindung getreten. Belling sollte den Angeklagten feine fämmtlichen Schulden angeben, wogegen diese mit seinen Gläu bigern in Verbindung treten wollten. Er gab seine Schulden
war, Geld zu bekommen, welches fie zu einer Reise nach Aurich , woselbst fte in einer Ehescheidungsfache als Beugen geladen waren, dringend benöthigten. Ahlwandt behauptete auch, daß Kortum ihm verschiedene Briefe geschrieben, in welchen er ihn ersucht, ja für Deckung des Wechsels zu sorgen, woraus zur Genüge hervorgehe, daß er von dessen Eristens und seiner Verpflichtung unterrichtet war. Kortum bestritt dies ebenso entschieden, so daß
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ftanden. Frau Rentier Ahrens, die nächste Beugin, befundet, daß eine Verwandte des Rettor Ahlmantt zu ihr gefommen fet, um fie zu bitten, denselben aus Wucherhänden zu befreien. Sie habe fich dazu überreden laffen, worauf Ahlwandt nebst feiner Ehefrau thr einen Besuch gemacht und eine Darstellung ihrer Berhältnisse gegeben hätten, woraus fie entnehmen mußte, daß die ganze Schuldenlaft mit 4500 M zu tilgen sei. Ahlwandt habe auch ein Beugniß des Stadt Schulraths Bertram unterbreitet, wonach dieser ihn für einen ehrenwerthen, unterstüßungswerthen Mann hielt. Außerdem habe er versprochen, eine Lebens Versicherungs Police als Unterpfand zu geben, vier Prozent Zinsen zu zahlen und vierteljährige Abzahlungen zu leisten. Mt. Sie habe daraufhin die 4500. hergegeben, aber weder die
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