und ficher wird der Drt, ber zu den schönsten Punkten in der Umgebung von Berlin gehört, das Biel vieler Berliner Sommer gäfte sein, vorausgefeßt, daß fich die an Berliner Maffenbesuch noch nicht gewöhnten Klein Machnower um Einrichtung von Sommerwohnungen bekümmern.
Einen recht gemeinen Scherz hat fich am 20. November ein Dragoner aus der Kaserne in der Schleiermacherstraße mit armen Leuten gemacht. Die Frau des Tischlers Ferdinand Struwe, Boffenerstraße 27, 1V wohnhaft, schickte am genannten Tage ihren zwölfjährigen Sohn nach der bezeichneten Kaserne, um von einem Soldaten eventuell ein Kommißbrot zu kaufen. Es gelang dem Knaben auch, ein solches für 40 Pf. von einem Dragoner, der anscheinend auf Stallwache war, zu erstehen. Als der Knabe das Brot näher betrachtete, bemerkte er, daß aus demselben die ganze Ktume herausgeriffen war. In dem Brot befand sich ein Bettel, auf welchen mit blauem Bleistift die höhnischen Worte geschrieben waren: Wenig aber gut. Referve 1889. Der Knabe weinte zwar vor der Kaserne, doch ließ fich der hochherzige Vaterlandsvertheidiger nicht mehr bliden. Neben vielen anderen Dingen, welche die Soldaten lernen müffen, wäre es wohl angebracht, wenn die Vorgesetzten ben Mannschaften auch beibrächten, daß man arme Leute nicht mit rohen Rafernenwigen belästigt.
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Der vergeene Reisekorb. Recht leichte Arbei" bat ein in der Gneisenaustraße wohnender Kaufmann, der gleich zeitig eine Annahmestelle der Badetfahrt Gesellschaft hat, unseren Spitzbuben verschafft. Der Kaufmann hatte am Freitag Abend einen ihm zur Beförderung übergeberen, wohlgefüllten Reise Torb vor die Thür gesezt, um dem Kutscher, der furz vor 10 Uhr die eingelaufenen Gepäcfiüde abzugeben pflegt, fein Amt leicht zu machen. Der Kutscher erschien aber nicht. Der Kaufmann Schloß seinen Laden und der Korb blieb auf der Straße stehen. Die Herren Langfinger ließen fich denn auch die günstige Ge legenheit nicht entgehen, stahlen den Rorb und heute Morgen fand man denselben, seines Inhalts beraubt, in der neuen Rett bahn der Dragonerlaferne.
In der Markthallen- 3tg." lesen wir folgendes erbau liche Stückchen: Von den an dem Zustandekommen der Markthallen betheiligten Rommiffionen ist die Baukommisfion die am wenigften glückliche gewesen.
Während jedes Fledchen Erde auf den Miethertrag hin augerichtet ist, wurde selbst ber nothdürftigsten Bequemlichkeit Der Verkäufer und Verkäuferinnen faum Rechnung getragen, so daß z. B. das in der Nordostecke der Zentralmarkthalle bes Legene Institut mit der bloßen Aufschrift Kloset" ohne Thei lung für die Geschlechter von Männern und Frauen gleich seitig benust werden muß, ein Misstand, der ganz wider liche Konsequenzen mit sich bringt, denn daß die wiederholt bemerkte Rüttelei in jenen Bellen nicht von Handwerkern herrührte, welche Leisten oder Aehnliches abzubobeln hatten, ift vor zirka 14 Tagen dadurch erwiesen, daß man einen Mann und eine Frauensperson aus ein und derselben Klofetzelle Lommen sah.
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mann auf diese Weise 4 Litrl. entwendet. Der Arrestatgegen Schirmer 14 Tage Gefängniß und gegen Lindner, b de Die Sa wechfelte, um feine Spur zu verwischen, alle paar Tage feine Wohnung hier und in Hamburg . Eine große Menge von An zeigen liegen vor von Leuten, welche in derselben Weise ge schädigt find, von welchen mehrere den Verhafteten als Thater erkannten. In Berlin hatte er im Mai eine goldene Uhr zu verkaufen gesucht, wurde jedoch angehalten; indeß gelang es ihm wieder, zu entwischen.
weniger betbeiligt erschien, eine Geldstrafe von 50 M., event. bete geftern 10 Tage Gefängniß. Nach einer längeren Bertheidigungsrede Raubes, be des Rechtsanwalts Sandberg verurtheilte der Gerichtshof die Arbeiter" Belbe Angella Angeflaaten zu je 30 M., event. 6 Tagen Gefängniß.
Den Sprung ins Jenseits versuchte am Freitag Nach mittag ein lebensmüdes junges Mädchen, indem es fich in den fogenannten Ragengraben stürzte, der in der Nähe der Weiden dammer Brücke in die Spree mündet. Das unsaubere Waffer dieses Grabens ist jedoch so wenig tief, daß es der Selbſt mörder n nur etwa bis zur Taille reichte; das falte Bad scheint fte jedoch sehr bald von ihrer Lebensmüdigkeit kurirt zu haben, benn fie rief laut um Hilfe, die ihr auch noch rechtzeitig von einigen in der Nähe auf der Spree mit ihren Fahrzeugen haltenden Echiffein gebracht wurde. Es gelang ihnen nach nieler Mühe, das Mädchen aufs Trockene zu bringen. Auf der Wache des 2. Polizeireviers, wohin man die ,, Gerettete" sodann schaffte, gab fie an, daß fie Johanna L. heiße, bei einer Herr schaft in der Georgenstraße im Dienste stehe, aber so schlecht be handelt werde, daß fie fich entschloffen habe, in den Tod zu gehen. Tas falte Bad ist dem armen Mädchen so übel bekommen, daß fich bei ihm ein förmliches Fieberdelirium ein stelite, das seine Ueberführung nach einem Krankenhause er. heischte.
Wir würden die ganze, wenig appetitliche Angelegenheit ohne weiteres unterbrückt haben, wenn wir nur den guten Willen bemerkt hätten, unserer bereits am 4. Ditober cr. ge gebenen dringenden Anregung in Nr. 79 der ,, B. M. 8tg." Folge zu geben. Da aber alle das bauliche Reffort der Martihallen betreffende Verbefferungen, wir erinnern nur an das langsame Bustandekommen der Windthüren und anderer zum Schuße der Händler erforderlichen Einrichtungen, an einer gewissen Stelle im Kuratorium auf zähen Widerstand stoßen so halten wir es für nöthig, zu erklären, daß die Bustände, welche die Polizei 3. B. im Orpheum und in der ehemaligen Villa Colonna durch Entfernung der Nischengardinen so energisch zu beseitigen wußte, allen Anschein haben, sich in der Bentralmarkthalle ein zubürgern.
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Ecft Anfangs voriger Woche haben am bellen Mittag drei Beugen durch die obere Verglasung eines Lagerraums einen intereffanten Vorgang" beobachtet, der fich darin auf den lepfelsäden abspielte und nur durch die schleunige Inter vention eines dieser Zeugen vor der eigentlichen Explosion ein Ende fand.
Es muß unter allen Umständen Sorge getragen werden, daß solche Dinge in den Hallen nicht vorkommen tönnen. Die Aepfel werden dadurch nicht appetitlicher, und die unvermeid lichen Uebertreibungen, welche das Kolportiren solcher offen fundiger Thatsachen von Mund zu Mund zur Folge hat, tönnen dem Hallenwesen nicht zum Vortheil gereichen.de Es muß da recht angenehm und beiter zugehen.
Polizeibericht. Am 23. d. M., Vormittags, stürzte auf dem Neubau Dieffenbachstraße 52 der Maurer Waldmann, als er im Treppenraum des Seitenflügels mit dem Aufstellen eines Gerüstes beschäftigt war, auf den unteren Treppenabsay herab und erlitt anscheinend einen Schädelbruch, so daß er nach dem Krankenhause Bethanten gebracht werden mußte. An demselben Tage, Nachmittags sprang ein Dienstmädchen am Weidendamm in selbstmörderischer Abficht in den sogenannten Kagengraben, wurde jedoch, ohne Schaden genommen zu haben, aus dem Waffer gezogen und nach der Charitee gebracht. In der
Im Often Berlins erregt die Berbaftung eines jungen Kaufmanns großes Aufsehen. Wie die ,, Bolts- 3ta." aus zuver läffiger Quelle erfährt, handelt es sich um folgenden Sachver balt: Der Verhaftete, Kaufmann Salomon Davidsohn, ist der Chef einer fleinen schwarzen Bande". Er begründete im Monat Juli d. J. im Hause Kaiserstraße 33 ein Engros. Geschäft für Tuch und Wollenwaaren. Sein ganzes Betriebskapital be trug nach seinem eigenen Geständnisse 600 M. Daneben befaß er aber ein eminentes Talent, andere Leute hineinzulegen. Er nahm die Dummen, wo er fie fand, und beschränkte fich dabei feineswegs auf Berlin und Umgegend ganz Deutschland war
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Ein
* Ein nahe an Raab grenzender Diebstahl wurde bem, echte M am 5. November von dem ,, Sattler" Franz Schiemann verübt. bende des Derselbe traf an diesem Tage den Arbeiter Scholz in einer er überlic Kneipe, wo fich beide am Biertisch ewige Freundschaft schworen, her. welche Scholz damit beftegelte, daß er für den neuen Freund mit der let die ganze Beche bezahlte. Schiemann wußte nun den start angellagten ib getrunkenen Scholz zu bereden, mit ihm nach der Elisabethstraße Maler zu zu gehen, wo seine Mutter wohne, und Scholz folgte argle Angeflagter Dieser Einladung. In der genannten Straße angelommen, vereint die lockte Schieman seinen Begleiter in einen Hausflur und bat ihn monnaie aus d dort, ihm doch eine art zu leihen, die er feiner Mult, ang dies nic gutmüthigendgelenk welche vier Treppen hoch wohne, aeben wolle. Der gutmüthige abgelent un Echols war bereit, auch diefes Opfer zu bringen und 30 und das sein Portemonnaie aus der Tasche, um das Geld herauszulen die beide nehmen. Kaum hatte er jedoch die Geldbörse in Weite. Hand, als Schiemann ihm dieselbe blizschnell entriß und damwei Jahren das Weite fuchte. Der Beraubte eilte dem frechen Räuberurtheilt. nach und es gelang ihm auch, denselben mit Hilfe einiger Baffanten dingfest zu machen. Auf der Polizeiwache fand man das Borte monnaie nicht mehr bei dem Diebe vor, weil er es fofort vo fich geworfen hatte, aber das Geld wurde lose in seiner Taleber, bald S
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Dieb
Angekla ben Atten
n der Verho Snaps aufge fand.- An Mens jang jen
gefunden. Vor dem Schöffengericht behauptete Schieman ben Diebstahl in angetruntenem Bustande begangen zu haben Da er aber schon diverse Strafen und auch eine megen stable hinter fich hat, so wollte der Staatsanwalt ihn m 5 Monaten Gefängniß bestraft wiffen. Das Urtheil des Greibe i richtshofes lautete auf 3 Monate Gefängniß.
Bur Frage, ob in der Beitragsleistung m botenen Sammlungen für die Familien der auf Grund de Sozialistengeseßes ausgewiesenen Personen eine strafbatt Beihilfe zu dieser That zu finden ist, liegt jest eine Entschei dung des Kammergerichts vor, welche von der der dritten
jebt ander dufterire Gabijen, von
Borf.: Hier lepterer Bett er unverebelic Bubalterdienste
Nacht zum 24. d. M. wurde im Café Jmperial, Rosenthaler Straffammer des Berliner Landgerichts I direkt abweicht. Die alte mir blos Gericht hatte in einem sorgfältig begründeten Beschluffe debet, wenn ic Antrag der Staatsanwaltschaft, gegen den Knopfarbeiter Augiejen. In di Nowad das Hauptverfahren wegen der vorgedachten That Penn fie nicht eröffnen, zurückgewiesen, weil der Fall der nothwendig Sie leben schon
firaße 26, ein Billethändler infolge eines Wortwechsels von einem Studenten mittelst eines Taschenmessers in den Hals ge stochen. Der Student wurde infolge deffen von den anwesenden Bäften angegriffen und geschlagen, wobei er eine bedeutende Verlegung am Kopf erlitt. Beide mußten nach dem St. Hedwige Krankenhause gebracht werden.
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Vergnügungs- Chronik.
Projektirtes Repertoir der königlichen Schauspiele vom 26. November bis 3. Dezember. Im Operns hause. Sonntag, den 25.: Ton Juan( Frl. Weiz als Gaft); Montag, den 26: Die Quigows( Herr Mittermurzer als Gast); Dienstag, den 27.: Der Waffenschmied( Fil. Herzog als Gaft); Mittwoch, den 28.: Narzis( Herr Mitterwurzer als Gaft); Donnerstag, ben 29.: Die Königin von Saba; Freitag, den 30., neu einstudirt: Der Rattenfänger von Hameln ; Sonn abend, den 1. Dezember: Die Quitows( Herr Mittermurzer als Gaft); Sonntag, den 2.: Der Rattenfänger von Hameln ; Montag, den 3.: IV. Symphonie. Im Schauspiels
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Bird man fo mit ib Borf.: Nu Debitable un bisten vill
Beihilfe vorliege, ohne welche begrifflich die qu. That i haupt nicht bentbar ist. Auf die von der Staatsanwaltschaft gelegte Beschwerde hat der Straffenat des Kammergerichts landgerichtlichen Beschluß aufgehoben, das Hau piverfahren öffnet und die Sache zur Verhandlung und Entscheidung vor das Schöffengericht verwiesen, wohingegen die Gla tammer beantragt hatte. Die Begründung lautet: n anwaltschaft die Eröffnung des Hauptverfahrens por der Straf wägung, daß der Verkauf von Sammelbons zum Besten Familien ausgewiesener und inhaftirter Sozialdemokraten ge fofortige Bahlung den Thatbestand eines Vergebens gegen §§ 16. 20 des Sozialistengefeges in Verbindung mit der fügung des Polizeipräsidenten von Berlin vom 26. Februar darstellt, daß in dem vom Angeschuldigten geständlich vorge nommenen Ankauf von 27 der gedachten Sammelbons gegen Baarzahlung sehr wohl eine Thätigkeit gefunden werden welche den Verlauf der Sammelbons und damit des
Die
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1883
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Im Deutschen Theater wird heute, Sonntag, König sammeln von Beiträgen zu dem beregten Zwecke erleichtert
Richard der Dritte gegeben; morgen, Montag, geht auf be fonderen Wunsch Die Hermannsschlacht in Szene. Das weitere Repertoir dieser Woche ist folgendermaßen festgestellt: Diens tag, den 27.: Die beiden Leonoren; Mittwoch, den 28.: Romeo und Julia; Donneftag, den 29.: Der Pfarrer von Kirchfeld; Freitag, den 30.: Göz von Berlichingen; Sonnabend, den 1. Dezember: Die Jüdin von Toledo ; Sonntag, den 2.: Der Pfarrer von Kirchfeld.
D
Gerichts- Zeitung.
( doch überhaupt erst möglich macht. D. Ref.), daß die Waffent lichkeit fich aus den eigenen Angaben des Angeschuldigten giebt, ist beschloffen 2c.
insta tönnen täglich neue Straffälle vorgefübt werde
in
Zum Nachweise der Nothwendigkeit der Berufungs denen die seitens der Schöffengerichte erfolgten Verurtheilungen der Angeklagten durch die Berufungs - Straffammern in Frei
Eine Zierde des Kaufmannsstandes stand gestern in der Person des Lederhändlers Morig Treitel vor der dritten Straffammer des Landgerichts I. Jom wu den 19 vollendete und 7 versuchte Betrugsfälle, 2 Unterfd lagungen, Freiheits beraubung und Bergehen gegen die Konkursordnung zur Last gelegt. Der Angellagte etablirte fich, taum 22 Jahre alt, im Mai vorigen Jahres in der Holzmarttiraße 54 als Lederhändler, nachdem er bis dahin im Detailgeschäfte der Material stenbranche gearbeitet hatte, ohne von der faufmännischen Buchfüh rung etwas zu lennen. Er befaß ein Anlagetopital von 1500 D. Im Februar d. J., also nach acht Monaten, gerieth er bereits in Konkurs, es stand dem Altiobetrage von 2000 M. eine Schuldenlaft von 17 600. gegenüber, die Gläubiger er
Sprechungen umgewandelt werden. Besondere Erwähnung
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dient der nachfolgende. Die bisher völlig unbescholtene nod fehr jugendliche Kellnerin Anna Müller war beschuldigt, einem Gaste ein Thalerſtüd entwendet zu haben, das derfelbe lu zuvor zur Bezahlung einer Flasche Wein auf den Tisch gelegt wurde dieselbe auf das Beugniß des Gastes bin, fen und d
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Tait voller Bestimmtheit befundet hatte, daß
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Thaler auf den Tisch gelegt, daß furz darauf bi
Angeklagte das Lokal veranlaffen hat, daß
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den Thaler nicht mehr auf dem Tisch liegen fab und daß die Angellagte sich geweigert habe, ihm ihr Portemonnaie vorzuzeigen, weil sich in demselben mehrere Thalerſtüde fänden, wegen Unterschlagung zu 14 Tagen
Ber
fängniß verurtheilt. Die Strafhöhe wurde mit ihrem bren Leugnen begründet. In dem auf die von der Angeflagten gelegte Berufung anberaumten Termin vor der 6. Straflammer
hielten aus der Maffe drei Prozent. Seine Buchführung Berliner Landgerichts 1 wurde zunächst festgestellt, daß der Gal
gewährte teine Ueberfidit, im Hauptbuch waren nur die Schuldner, nicht die Gläubiger, aufgeführt, eine Bilanz war nicht gezogen. Der Angeklagte soll sich durch falsche Vorspiege lungen Waaren und Kredit verschafft haben, trotzdem er seine Bahlungsunfähigkeit lannte, in fieben Fällen ist es bei dem Ver suche geblieben. Die Täuschung gelang in einigen Fällen auch
bem
Alsdann
4 Glas Bairisch Bier, 4 Schnäpse, 1 Flasche Portwein 3 Flaschen Rothwein getrunken hatte. Trozdem war vo felben völlige Klarheit im Kopfe behauptet worden.
wurde bezeugt, daß der Gast nach Verlaffen des Lofale feite der Angeklagten einen Theil seiner Beche bei deren Kollegin be zahlt hat. Unter diesen Umständen erachtete der Berufung
fen tonner
Bitens war
ihm dafür nicht zu groß. Er scheint es bei seinen Operationen dadurch, weil die Lieferanten die Firma des Angellagten mit gerid te hof die Aussage des Gastes nicht für zuverläfig, um besonders auf die gemühlichen Süddeutschen abgesehen gehabt der gut fituirten und angefebenen Firma M. Treitel u. Co., daraufhin die unbescholtene Angeklagte zu verurtheilen, fle wurde
zu haben, denn dort hat er die meisten Opfer gefunden. Wie
er es machte, das war feineswegs neu und eigenthümlich. Er
Neue Friedrichstraße, identisch hielten. Ein Buchhalter, der im Aufirage seines Prinzipals die soeben verabfolgten Waaren zurüc
vielmehr freigesprochen.
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erschwindelte fich Waaren auf Kredit und verramschte dieselben. haben wollte und etwas zu energisch auftrat, wurde von dem An Müller- Hanno, deffen plögliche Entlassung aus dem Be
Aus den zahlreichen Fällen, die uns bekannt geworden find, wollen wir nur einen Fall herausgreifen: Der Wollenwaaren fabrikant J. M. in Hehnbrechts bei Hof erhielt Anfangs August eine Aufforderung, den 2c. Davidsohn zu„ bemustern", d. h. thm Muster zu schicken. Das geschah, und nun folgte eine Bestellung, die M. gegen Nachnahme effettuirte. Kaum fonnte die Waare angelommen sein, so erhielt der Absender eine telegraphische Depesche, in welcher der Adreffat der Waare anzeigte, daß er jede Geschäftsverbindung ablehnen würde, wenn die Waaren gegen Nachnahme versondt würden. Der Absender ließ ihm daher die Waare ohne Nachnahme, obwohl Dorber per Staffe" verabredet war, er erfundigte sich aber in cinem Auskunftsbureau und erhielt den Bescheid, daß D. früher ein sehr solider junger Mann" gewesen sei, mit geringen Er sparnissen sein Geschäft begründet, aber einen Rückhalt an seinem Schwager, einem belannten Börsenmaller, habe. Auf Grund dieser Auskunft wurden weitere Bestellungen effettuirt. Am 17. September erschien D. persönlich bei D. in Hehnbrechts, trat sehr nobel auf, fuchte sich einen Posten Waare aus, den er mit zur Leipziger effe nehmen wollte, er befestigte das in ihn gefeßte Vertrauen, erhielt die Waaren wieder auf Kredit und benellte von Leipzig aus neue, die er aber nicht erhielt, wil M's Lager erschöpft war, bezw. die vorhandenen Waaren bereits bestellt waren. Da bereits 1500 M. zu Lasten des D. gebucht waten und Bahlung nicht einging, erfundigte fich M. bei einer anderen thm bekannten Berliner Firma und erhielt die Antwort:
geflagten eingeschloffen, bis er einen Schußmann geholt; er beging hierdurch das Vergehen der Freiheitsberaubung. Die Unter schlagungen wurden dadurch verübt, daß der Angellagte über ibm in Rommifflon gegebene Waare im eigenen Intereffe ver
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Der bisherige königl. Hoffmanspieler Hermann bande des fönigl. Hofibeaters f. 3. berechtigtes Auffchen erregte stand gestern unter der Anklage des Vergehens gegen die G lichkeit vor der IV. Straffammer hiesigen Landgerichts I. Da felbe wurde beschuldigt, sich in derselben ergerniß erregenden fügte. Die Verhandlung, die den ganzen Tag in Anspruch Weise gegen den öffentlichen Anfiand vergangen zu baben, wit nahm, endete mit der Berurtheilung des Angellagten zu 2 Jahren dies f. 8. dem Regierung baumeister Runge zur Laft gelegt
Gefängniß und 3 Jahren Ehrverlust.
* Bleine Ursachen hatte das Vergehen gezeitigt, welches
den Kutschern August Schirmer und Ernst Lindner gestern vor
der 92. Abtheilung des Schöffengerichts zur Last gelegt wurde. zwei vorübergehenden Damen die Schamröthe ins Geficht gu
Belde waren im Mal in der Holzschneiderei und Sägemühle von Hensel und Sommerlade beschäftigt und die Fabrikanten hatten ihnen die Erlaubniß ertheilt, fich durch den Verkauf von Sägefpähnen, welche von den Schlächtern als Schmool" zum Rauchern von Wurst verwendet werden, einige Trinkgroschen zu verdienen. Da aber den andern Arbeitern das Mitnehmen von
follen bab
wurde. Derselbe ist eines Tages am Goloftschleich und in der Siegesallee in einer so wenig dem verhüllenden Bwede fein Garderobe entsprechenden Verfaffung angetroffen worden, def trieben wurde und auch mehrere Schußleute Nergernis bara nahmen. Der Angellagte stellte die Sache so dar, daß er fi reichliches Kneipen an jenem Tage zu einem Zustande finnlole in einem nervös erregten Bustande befunden habe, der burd Er wollte auch feineswegs gemuft haben, daß Damen in der Nähe waren und nur ein natürliched " Samool" nicht untersagt war, so nahm fich auch der Säge Bedürfniß befriedigt haben. Die Verhandlung fand uni tiren, um fich dafür vom Schlächter die üblichen 50 Pfennige Nach Schluß der Beweisaufnahme beantrante der Staatsanwalt Ausschluß der Deffentlichkeit statt und währte über 3 Stunden Diese Konkurrenz war den Kutschern Hoppe 450 M. Geldbuße event. 45 Tage Gefängniß. Der G
müller Heil das Recht, ab und zu einen Sac davon zu annef
geben zu
recht unangenehm und da Blide und Worte nid ts gegen den Konkurrenten ausriditeten, führten ste bei den Fabrikanten Beschwerde. Von diesen wurde ihnen der sonderbare Rath er theilt, dem Heil, falls derfelbe wieder Spähne mitnehmen follte,
Trunkenheit geworden sei.
be
den Sad aufzuschneiden. Dieser Vorschlag wurde auch richtig flagte vor längerer Zeit schon einmal unter der ganz gleid
ausgeführt. Als Heil einige Tage später mit seinem„ Schmoot"
" D. ist Allerweltspumper." Jetzt reiste M. fofort nach Berlin , losgehen wollte, liefen die Kutfcher hinzu und Lindner schliste dringendsten Verdachts damals nur deshalb freigesprochen wo
um zu retten, was zu retten war, er fand aber das Geschäft ge Schloffen und den D. fammt seinem Buchhalter Moses verhaftet; Diesen Buchhalter" hatte D. lediglich zu dem Swede engagirt, einen Gehilfen beim Betruge zu haben. Am Freitag hatte M. Gelegenheit, sein Leid dem Untersuchungsrichter in Moabit zu flagen und dabei zu erfahren, daß er sehr viele Leidensgenoffen habe, daß D. wegen betrügerischen Banterotts und wegen Be truges, der Buchhalter aber wegen Beihilfe dazu verhaftet set. Dem Untersuchungsrichter dürfte es erwünscht sein, noch mehr Dineingefallene" fennen zu lernen.
Ein Leichenfledderer. Aus Aliona mird gemeldet: Bädergeselle aus Berlin , Namens Willy Giffte, wurde von der Kriminalpolizei ermittelt und zur haft gebracht, da er verbächtig ist, gewerbsmäßig Bettuntenen Geld und Uhren ge stohlen zu haben. Erst fürzlich wurden einem norwegischen See
und
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neuer Le
ginnt Sonn
Melo. Abalber
dieser Beweis aufnahme und nach sorgfältiger Erwägung die Ueberzeugung von der Schuld des Angeklagten gewonnen Dabei sei nicht unberücksichtigt geblieben, daß derfelbe Ange Anklage vor demselben Gerichtshofe gestanden und tros den set, weil der Gerichtshof noch nicht zur vollen Ueberzeugung wonnen, daß es fich nicht blos um eine Ungeschicklichkeit, fondem gekommen war. Diesmal habe man aber die Ueberzeugung ge um einen beabsichtigten Verstoß gegen den Anstand handelte derselbe auf die im Thiergarten promenirenden Damen beredne war. Der Gerichtshof babe fich gefragt, ob es mit Rüdfat auf den Schutz, welchen gerade die Spaziergänger in folden der Prügelei zu helfen. Heil hat später die Bestrafung der öffentlichen Parts genießen müssen, angebracht sei, den Ange geschlagen zu haben, aber erst nachdem Lindner von Heil ge- laffen; er habe sich aber in Rücksicht darauf, daß der Angellagle
mit seinem Meffer ben Sed auf, dessen Inhalt dadurch auf den Boden niederfiel. Ueber dieses Gebahren war heil sehr erbittert und er gab seiner Erregung in einigen Worten gegen die Kutscher Ausdruck, welche nichts weniger als schmeichelhaft flangen. Hierdurch fühlte fich Schirmer so beleidigt, daß er mit geballter Faust auf den Bell einschlug und als dieser fich zur Wehre feste, sprang Lindner ebenfalls hinzu, um feinem Kollegen bei beiden Thäter beantragt.
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Schirmer räumte ein, ge
fchlagen worden set. Lindner behauptete, Heil habe ihn zuerst angegriffen, er selbst set gar nicht zum Schlagen gefommen.- Durch die Beugenaussagen wurde inteß festgestellt, daß die beiden Angeklagten zuerst angegriffen uns dann gemeinschaftlich auf Hell losgeschlagen hatten. Der Staatsanwalt beantragte
in der That angetrunken, wenn auch feineswegs flanlos be trunten war, schließlich doch für eine Geldstrafe entichieben bagegen keinen Grund gefehen, um hinter dem gefelben Maximum zurüd jubleiben. Es ist deshalb auf 500 G
buße event. 50 Tage Gefängniß erkannt worden.
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