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find, wieder dung gefegt, und es ist sehr bald gelungen, beide Unterter als Benehmungen zu einer gemeinschaftlichen zu verschmelzen, welche Herr Nicht unter der Firma aluminium Industrie Altien- Gesellschaft" mit noch davon einem Kapital von 10 000 000 Frants ins Leben treten wird. anerlank Bugleich ist beschloffen worden, an geeigneten Orten im Auserheblich lande auch derartige Aluminiumfabriten anzulegen, um jede rn, fonden Konturrenz unmöglich zu machen. Aber die Konkurrenz wurde
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auch einer humanen Gründung". Wir würden diefelben an Dieser Stelle gar nicht erwähnen, hätte nicht Frau Lina Morgen. ftern jüngst öffentlich die Behauptung aufgestellt: die Stammgäfte der Vollstüchen würden start und träftig. Gleichzeitig erfolgte der bekannte App: ll und die Mittheilung, wo die Kasfirerin wohne. Man muß nun die Volksküchen fennen, in ihren bumpfen Kellern oft geweilt und sich von den pomphaften Verfen an den Wänden abgestoßen gefühlt und und das Effen selbst aenoffen haben, und man wird eine andere Meinung denn Frau Morgenstern gewinnen. Die ständige Klage der Dame lautet: Wir haben nicht genug Geld, um mehr bieten
zu fönnen!" Aber vor uns liegt der legte Jahresbericht der Bollstüchen" und wir ersehen aus demselben, daß das Baarvermögen bezw. Vereinsvermögen am 31. Dezember 1887 nicht weniger denn 77712 Mark 84 Pf. betrug. Wir glauben, mit nur einem Theil dieser Summe ließen fich genug Verbefferungen schaffen. Wir wiederholen früheres: Wir haben nichts gegen solche Anstalten, aber man laffe alle Selbst. beräucherung fort. Der ganze Jahresbericht besteht in einem beräucherung fort. Der ganze Jahresbericht besteht in einem einzigen indirekten Lobe der Frau Morgenstern und derer, welche dem Verein nahe stehen oder die ihm ein vielleicht paar Mart, auch etwas Gemüse oder einige -Photographien schenken. Endlich wird das patriotische Register gewaltig aufgezogen. Man lefe folgenden Weihnachts. bescheerungsbericht:
mer Wirth doch immer von den Verehrern der Manchesterboftrin ganz be. bie sul fonders deshalb gepriesen, weil durch fie eine Billigkeit der Er r dem Regniffe hervorgerufen würde, wodurch dieselben beinabe jeder Echritt well mann, auch dem Unbemittelten, zugänglich würden. Wir sehen daher muff in diesem Falle dasselbe Spiel sich wiederholen, wie der ftrengt bei den En bilaten und Konventionen. Großkapitalisten er betrifft, reinigen fich, Die um und Produkte anzukaufen lediglich om Markte fernzuhalten, bis das allgemeine Bedürfniß ben en entgegen jedermann nöthigt, den von Inhabern beliebten fpetulation Breis ju zahlen, oder aber durch Beschränkung der Produktion dwirthschadenfelben Effett zu erreichen. Die Art, in der sich in diesen Fünfziglen die Freiheit des Handels zeiat, hat mit dem Geldwucher Brennerelles gemein und ist ebenso veiweiflich wie dieser, nur nicht so man bagefährlich; die Geldruckerer fann das trafgesetz treffen, die die land Unternehmer der unerkö ten Pretetreibereten, Großfapitalisten, und nicht wie jene, nur Leute mit einigen Tausend Mart, wer ben hingegen als Kommerziemäthe geehrt. Wieder die alte amiſcheinung: Kleine Diebe bängt man, große u. s. w. Daß effen, wie folchen Großkapitalisten und Großindustriellen überhaupt Ge mmel feiffens ftrupel nie aufsteigen, beweist ein lebereinkommen ber ; wir efter chemischer Fabriken, die fich mit der Bearbeitung und mit das Berwerthung der Nebenprodukte des Salzbergbaues befaffen; es ift verabredet worden, den Preis des Broms, eines Stoffes, der Opfer want rachte. bauntiächlich als Arznei namentlich bei Krankheiten der Nerven wie Beitstans, Verwendung findet, bedeutend zu erhöhen. Die Herr Folge dieser Preissteigerung ist wiederum eine Vertheuerung der betreffenden Medilamente, die ganz besonders die Aermeren trifft, bet deren Kindern solche Krankheiten der mangelnden und cdmäßigen Ernährung megen am häufigsten vorkommen. alauben, daß etwa die Direktoren oder andere Mitglieder Borstandes die Erfinder feien, würde auf Inthum beruhen, man bält fich Pt yftker und Chemiker, deren Lohn wegen der Ueberfüllung, die auch in diesen Fächern herrscht, schon sehr hetabgedrückt ist, welche die nöthigen Untersuchungen und Er perimente anstellen. Gelingt ein solcher Versuch, so erwachsen Sen Geldmännern aus demselben hohe Gewinne, der Erfinder aber hat, wie durch mehrere gerichtliche Entscheidungen feft geftellt worden ist, feinen Anspruch auf die Vortheile, die eine Erfindung einbringt, wenn der diese während berabredeten Arbeitszeit oder mit Benugung von Gethen, die dem atbeitgebenden Befiger gehören, gemacht worden ist. Ueberhaupt findet bei dem jcpigen Pros Ueberhaupt findet bei dem icpigen Pro
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von der Verlobung zurücktretenden Theil fann unter diesen Voraussetzungen gellagt werden. Wer fich als Verlobter derart beträgt, daß er den anderen dadurch zum Rücktritt zwingt, wird mit vollem Recht so angesehen, als ob er selbst die Verlobung aufgehoben habe. Daher bestimmt der Entwurf mit vollem Recht: Lag der Grund des Rücktritts in einem dem anderen Verlobten zur Last fallenden Verschulden, so ist dieser dem Burücktretenden und deffen Eltern zum Schadensersag verpflichtet Dir ebenso, als wenn er selbst zurückgetreten wäre. gestalt ist das Verlöbnißrecht in dem Entwurf zu einem neuen bürgerlichen Gesetzbuche ein sehr einfaches. Nach vorstehender Regelung der Schadenersatzfrage erübrigt nur noch die Frage, wie es nach Aufhebung des Verlöbniffes mit den Geschenken gebalten werden soll, welche fich die Liebesleute unter einander gemacht haben. Der Gebrauch geht von der Annahme aus, baß, wenn die nahen persönlichen Beziehungen, welche die Schenkungen veranlaßt haben, durch Aufhebung des Verlösniffes wieder gelöst werden, auch die Schenkungen das Verlöbe niß nicht überdauern, sondern mit dem Erlöschen der Liebe und Buneigung die Beichen derselben zurüdgegeben werden sollen. Erfolgt aber die Lösung des Verhältnisses durch den Tod eines Verlobten, so wird es als Verlobten, dem Willen des Gebers entsprechend angesehen, daß der Beschenkte bezw. deffen Erben die Geschenke als Andenken behalten follen. Wer aber glaubt, hierauf ein Rückforderungsrecht geltend machen zu lönnen, muß fich beellen, die Klage anzustellen, denn schon nach Ablauf eines Jahres nach Aufhebung der Ver lobuna ist die Klage verjährt. Ebenso kurz ist die Verjährunge frift für eine Klage auf Schadenersaß. Damit wäre das ganze Berlöbnißrecht slizzirt, welches von den 2164 Paragraphen nur vier in Anspruch nimmt. Im Leben ist das Verlöbniß bedeut famer, als im Rahmen des Gefzbuches. Die Verfaffer des Entwurfs scheinen uns aber das Richtige getroffen zu haber, wenn fte dergestalt dem Verlöbniß seine Bedeutung faft aus schließlich auf dem fittlichen Gebiete anweifen und die Rechte ordnung auf das Allernothwendigste beschränken. Ob man aber Diese Rechtsordnung etwas mehr oder weniger knapp faßt, auf die Verlobungen, thre Bahl und ihre Schicksale wird dies teine: let Einwirkung haben. Man wird fich unter dem einheitlichen neuen Gesetzbuche genau ebenso glücklich und ebenso unglückch verlieben und verloben, wie unter den zahlreichen und verschic benen Rechtsnormen, welche bisher für das Verlöbnißrecht in Deutschland maßgebend waren. Nur ein winziger Bruchtheil der Verlobten hat bisher von einem Verlöbnißrecht überhaupt Kenntniß gehabt und viel anders wird es wohl auch in Bulunft
Groß war das Entzüden und die Befriedigung über die Gewinne, welche ebenso liebreich als praktisch gewählt waren. Bei der ersten Biehung erhielt Jeder( von den Küchenbediensteten) einen Wirthschaftsgegenstand, bei der zweiten bei der zweiten eine große Photographie der ganzen kaiserlichen Familie, die zu diesem Bwede in liberalfter Weise von Herrn Sophus Williams ge schenkt worden waren. Die Gäste, unter denen der Vereine bote der einzige Mann war, blieben hetter plaudernd noch einige Stunden zusammen, die Vorstekerinnen ermüdeten nicht, ibnen Erfrischungen zu reichen. Zum Schluffe sangen Alle die Nationalhymne."
Ein altes Wort sagt: Laß die Linke nicht wissen, was die Rechte giebt!" Es bleibt immer wahr.
Das Recht der Verlobten. Drum prüfe wer fich ewig bindet, ob fich das Herz zum Herzen findet; der Wahn ist kurz, die Neu' ist lang! Diese herrlichen Schiller'schen Verse und Ge banken in's nüchterne praktische Leben überfest, find bas Ver Löbnik, das Versprechen, die Verlobung. Das Verlöbniß ist die legte Etappe vor dem Chestande, die letzte Station vor dem Endziele. Die Verlobungszeit ift in gewiffem Sinne eine Brü fungszeit, ob fich das Herz thatsächlich zum Herzen findet und giebt den Verlobten Gelegenheit, noch rechtzeitig den Zug zu verlassen, ehe derselbe auf der Endstation, im Chestande, an langt, denn der Wahn ist furz, die Neu' ist lang. Jst nun auch das Berlöbniß fein unlösbarer Vertrag, so ist daffelbe doch immerhin ein rechtlicher Aft von größerer Tragweite, als mancher denkt und die meisten, die eine Verlobung eingehen, ahnen laum, daß sie damit auch Nechte erwerben und Pflichten übernehmen. Es ist daher nicht uninteressant, sich die Rechte der Ver lobten einmal etwas näher zu betrachten. Durch das Verlöbniß wird eine Verbindlichkeit der Verlobten zur Schließung der Che nicht begründet." So lautet wörtlich§ 1227 in dem Entwurfe zu einem neuen bürgerlichen Gesetzbuche für Deutschland , welcher feit einiger Belt der öffentlichen Kritik unterbreitet ist. Ob diese Bestimmung unter Braut und Liebesleuten allseitig ohne Kritit bleiben wird, erscheint zweifelhaft. Und doch
buktionssystem eine Ausbeutung der Arbeiter statt, über die Daran gewöhnt sind. Jeder Mensch hat das Bestreben, feine Srbeit so gut wie möglich auszuführen, wenn ihm lein Nachtheil daraus erwächst, aber er finnt auch fortwährend darauf, fich felbst diese Arbeit so leicht wie möglich zu machen. Auf diesen beiden Bestrebungen ruhen wesentlich alle Fortschritte der Inbuftrie, die des Einzelnen find vielleicht kaum bemerkbar, aber abbirt mit denen von vielleicht 100 oder mehreren seiner Mitarbeiter ergeben diefelben einen bedeutenden Gewinn, welcher nur dem Kapitalisten zu Gute lommt, oder gar zuweilen dem Arbetter noch obendrein zum Schaden gereicht. Bei Alfordeine größere Fertigkeit in der Herstellung eines Gegenstandes erlangt hat, den Alfordlohn verkürzt, weil er zu viel verdient. an fleht Ungerechtigkeit und Ausbeutung über all, möge man Die Lage des Arbeiters von dieser oder jener Seite betrachten. Anpreifung christlicher Demuth und die Behauptung, Noth und menschliches Elend seien nicht aus der Welt zu schaffen, find lechte Troſtgründe, an welche diejenigen, welche fte predigen, felbst nicht glauben, wie Figura zeigt. Und darum muß die pige Urt der Produktion beseitigt und so eingerichtet werden, daß Alle, so wie an den Mühen und Sorgen des Lebens, auch an den Freuden und Genüffen theilnehmen tönnen.
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Diphtherie und diphtherieartige Erkrankungen wer ben in zahlreichen Fällen durch die gegenwärtige Witterung mit ihrem fortwährenden Wechsel an Wind und Niederschlägen herbeigeführt. Dem eigentlichen Wesen der bösartigen Krant helt stehen unsere Aerzte noch immer ziemlich rathlos gegenüber, feitdem man erkannt hat, daß der weiße Belag und die Schwellung des inneren Halses, so gefährlich fie auch für den Erkrankten werden können, doch nur äußere Symptome find, aber feineswegs die Krankheit in ihrem ganzen Umfange er schöpfen. Aus diesem Grunde ist es auch nicht zulässig, von einem allgemeinen Heilmittel gegen diese Krankheit, von Wohl aber können eine einem Spezifilum, zu reden. mit Erfolg zelne Erscheinungen des Krankheitsverlaufes belämpft und so die Gefahr der Erfrantung gemindert werden. Eine in diesem Sinne sehr wichtige Beobachtung hiefiger Ar staltsärzte verdient jedenfalls Beachtung. Es ist nämlich beob achtet worden, daß gegen die Diphtherie Erkrankung des inneren Halses das Einblasen von Buder von äußerst vortheiltafter Wirkung ist. Es wird zu diesem Swede aufs feinste pulveris firter Buder, am besten der Bauberstaub der Pharmakopo, vcr mendet und dieser mittelft einer Glasröhre, an welcher eins der bekannten Blasinstrumente aus Gummi befestigt durch Drücken mit der Hand in bie ist, frankten Theile des Halfes eingeblafen. Mandeln, Rachen, Wände, Eingang zum Rehllopf und die hintere Nasenhöhle find für bies Verfahren ganz bequem zugänglich, mithin lann die Operation brquem an den Organen vorgenommen werden. welde durch die Krankheit am meisten gefährdet sind. Die Wirkung des Buckers auf der erkrankten Stelle foll in einer alsbaldigen Rüdbildung der frankhaft entarteten Theile bestehen. Die ära! lichen Beobachtungen werden noch eifrig fortgesetzt. Einzelne Aerzte haben bereits eine ganze Reihe von Fällen aufzuweisen, in denen sich das neue Verfahren überraschend günstig er wiesen hat.
Jurifientommiſſion nicht so unten, als te ble be hatte die an die Spiße des Rapitels über die Eingebung der Ehe stellte. Der Abschluß der Che bat die weittragendsten Verbindlichkeiten zur Folge, Verbindlichkeiten, welche nach dem Entwurfe noch weniger lösbar sein sollen, als bisher. Um so weniger gerecht. fertigt ist es, die Freiheit der Willensbestimmung bei ber Eheschließung schon durch die Verlobung einzuschränken. Die Prüfung, ob sich das Herz zum Herzen findet, soll auch durch die Verlobung noch nicht abgefchloffen sein. Beffer eine aufgehobene Verlobung, als eine unglüdliche Ehe. Moralisch mag fich auch jeber Verlobter soweit gebunden erachten, als nicht neu hinzu tretende Umstände oder die beffere Erkenntniß und Würdigung der in Betracht kommenden Verhältnisse eine Lösung des Ver Löbniffes gerechtfertigt erscheinen laffen. Aber rechtlich soll es feine Klage geben, welche aus dem Vollzug des Berlöbniffes mittelbar oder unmittelbar die Eheschließung ableitet. Im ist die Praxis teine in
Wärmestuben und Volksküchen. Im Laufe des vergangenen Monats las man in den Blattern, daß wie in Wien uch in Berlin für die Armen und Elenden" sogenannte Wärmeftuben errichtet werden würden. Die Nachricht scheint leifenbalber" von dem Plane abgekommen. Was unsere Stellung Deutschland gewesen, wenngleich auf dem Papier an die Ver betrifft, so haben wir durchaus nichts gegen die Schaffung der artiger Einrichtungen; aber dieselben für mehr denn einen Tropfen auf glühenden Stein zu halten, ist Ueberschäzung und Selbsttäuschung. Die Hauptbegründung war die, daß mit dem Theile verschwinden werde, und mit der Gründung eines Arbeitsnachweises auch die Noth vielfach in Fortfall läme. Es ist nun aber selbstverständlich, daß, wenn der obdachlos herum trende oder der sich noch eines färglichen Heims erfreuende" Arme auch einige Stunden warm figt und womöglich noch eine Laffe Kaffee oder einen Teller Suppe geschenkt erhält, es auch och andere Bedürfnisse zu erfüllen giebt und der Magen öjere Ansprüche stellt. Ebenso muß derjenige, welcher feine Solafftätte befißt und auch die Asyle bereits benugt hat, ein
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höchstens drei Nächte durchwandern und
lobung fich nach vielen Partitularrechten, wie auch nach gemeinem Recht und nach dem kanonischen Recht weitergehende Verbind lichkeiten anknüpften. Aber selbst dort, wo man aus der Verlobung Klage und Urtheil auf Eheschließung abzuleiten in der Lage war, bewendete es bei dem Urtheil. Eine 3wangs vollstreckung des Urtheils, ein zwangsweiser Abschluß der Ehe war nicht möglich. Die deutsche Bivilprozeßordnung und das Bivilstandsgeset boten hierzu feinerlei Hand haben. Aus dem Verlöbniß erwächst nach dem Bivil standsgesetz von 1875 nicht einmal mehr ein Einspruchsrecht, wenn der ungetreue Verlobte fich anderweitig zur Eheschließung aufbieten läßt. Thatsächlich fonnte also auch bisher schon in Deutschland aus dem Gelöbniß leine Klage auf Eheschließung, fondern höchstens nur ein Anspruch auf Schadeneriat bergeleitet sondern höchstens nur ein Anspruch auf Schadenersaz bergeleitet werden im Falle eines ungerechtfertigten Belöbnißbruches. Doch war vorwiegend auch hier die Klage nicht zuläsfig auf Ersatz des Erfüllungsintereffes, also des entgangenen Gewinnes, sondern nur auf Ersatz des positiven Schadens. Der Bräutigam fonnte also die reiche Erbin nicht verllagen wegen der ents gangenen Million und die Braut nicht den Bräutigam megen der gescheiterten Aussicht auf eine gute Versorgung. Auch hatte jede slage auf Schadenersat noch einen besonderen Halen. Die Geltendmachung des Anspruchs war bedingt dadurch, daß bel Eingehung des Verlöbnisses gewiffe, die Giltigkeit des letzteren weil sie der Sitte wenig entsprechen, nur selten beobachtet zu werden pflegen. Wenn das Auge den Himmel offen steht und das Herz in Seligkeit schwelgt, ist man, wenigstens zur Beit Der Verlobung, wenig geneigt, die Paragraphen des Gesetzbuches aufzuschlagen und zur Richtschnur zu nehmen. Das neue bürger
Sittirung und Saussuchung. Herr Hermann Jansch, Andreasstraße 4, wurde Montag früh 8 Uhr vom Bau nach der Wache geführt und dort visitirt, wobei nichts gefunden wurde; darauf wurde der Betreffende nach seiner Wohnung gebracht, wo von drei Beamten die Haussuchung unternommen wurde. Es wurden verschiedene Schriften beschlagnahmt. Herr Jansch wurde darauf nach dem Moltenmarkt geführt, von wo er um 12 Uhr wieder entlassen wurde.
Bestrafte Thierquälerei. Auf dem Hofe eines in der Neuen Wilhelmstraße befindlichen Hauses war gestern ein Kutscher Namens Karl G. mit seinem Wagen in einer von dem legten Regen hervorgerufenen Pfütze stecken geblieben, und alle Bemühungen des Pferdes, das Fuhrwert wieder flott zu machen, waren vergebens. Wüthend sprang G. vom Wagen herunter und begann mit der Peitsche auf das bereits sehr ermattete Pferd einzubauen. Als auch damit nicht der gewünschte Erfolg erreicht wurde, drehte er den Peitschenstiel um und hieb nun bas Thier derart über Kopf und Vorderfüße, daß dasselbe endlich, von den schrecklichsten Schmerzen gereist, auf seinen Beiniger lossprang und ihn an der Brust erfassend, zu Boden warf. Hierbei ward jedoch der Kutscher durch die Zähne des Pferdes
Benne" auffuchen zu fönnen. Bei Mutter Brün" zu nächtigen im Winter nicht immer gut möglich, auch fann man nicht anger denn dann und wann eine Bank oder einen Treppenabsatz als minutelangen Ruhefit wählen, man bedarf eines geftcherten Db. das. Und endlich der Arbeitsnachweis! Als ob nicht das und Vereine find nicht mit Arbeitsnachweisen verknüpft, aber Schwierigsten Bunkte, nämlich die Hergabe von Räumlichkeiten bedingende Formen, welche in großen Kreisen der Bevölkerung, zu den Wärmeftuben, ist wohl auch nicht sonderlich erwogen woorden. Dem Vernehmen nach sollte der Magistrat geneigt fein, geeignete Gelaffe herzugeben. Wie schwer ist es nun aber felbft der Stadtverwaltung geworden, für ihr eigenes Städti hes Dbbach"( Asyl) einen Platz zu finden; Hausbefizer, atvereine protestitten auf das Energischste gegen die Nähe liche Gesetzbuch glaubt demgemäß fich auf der Linie der that Martin), Druck von Herrmann Deser, Neusalza i. S. mit dem eines solchen Hauses. Und das„ Privatasyl für männliche fächlichen bisherigen Rechtsentwidelung zu bewegen, wenn es Obdachlose" versuchten sogar eine Anzahl Menschenfreunde zur Aufhebung zu bringen. gebäuften Elends wirtt unästhetisch!" lautete Die Ehe ist in erster Linie ein sittliches Verhältniß und darf
Rein, Mart
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" Der Anblid so zusammen.
zum Besten der Nothleidenden", aber fich von deren Lage
von jeder Schadensersaßllage abfteht, die als ein mittelbares Bwangsmittel zur Eingehung der Ehe angesehen werden könnte.
werden, so moraliftren die Motive zum neuen bürgerlichen Ge
in so grauenvoller Weise zugerichtet, daß er mit einer flaffenden Bißwunde an der Brust sofort nach der nahen Charitee geschafft werden mußte.
Schwindler. Man schreibt uns: Am heutigen Datum fam in der Mittagsstunde ein Mann in unsere Fabrit, welcher fich als Kolporteur ausgab. Er übergab mir 4 Bücher, à Stüd 50 Pf., von Doktor Martin Luther's Leben, Thaten und Met nungen, berausgegeben von Lic. theolog. Martin Rade ( Baul
der Eine oder der Andere giebt wohl hin und wieder einige setzbuch. Ganz ohne Rechtsfolgen betrachtet aber der Entwurf Bellen etwas dazu bei, dem Schwindler das Handwerk zu legen,
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felbft zu überzeugen oder gar ihre Nähe zu dulden, brrr, das Berurfacht Athembellemmungen. Im Uebrigen giebt es heute fon eine Art von Warmestüben. Aber wer diese in Anspruch nehmen will, muß noch halbwegs in Schale", d. b. in ganzer und erhaltener Kleidung fein. Wir meinen die Museen und all' die anderen Stätten der Kunst, Technik 2c., wo man stun denlang weilen und fich behaglich durchwärmen laffen fann. Wie so mancher arme Schlucker geht früh von Hause fort, nichts weiter in der Tasche als eine Schrippe oder eine Stulle. Man burchwandert die zahlreichen Abtheilungen, aber mechanisch, theil nahmslos gleitet der Blid über alle die reichen Schäße hin. Nur
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das Verlöbniß darum doch nicht. Derjenige Schaden soll von dem auücktretenden Verlobten ersetzt werden, welcher dadurch ent standen ist, daß von dem anderen Verlobten und den Eltern des letteren in Erwartung der Eheschließung Aufwendungen ge macht, Verbindlichkeiten eingegangen oder sonstige vermögens rechtliche Verfügungen getroffen find. Wenn also beispielsweise Eltern Aufwendungen für Beschaffung einer Aussteuer oder für eine Hauseinrichtung gemacht haben, und die Verlobung geht zurüd, so fann der Bräutigam verflagt werden auf Erfaz des Schadens, der den Eltern oder der Braut dadurch erwächst, daß die angeschafften Sachen nicht zu dem Erwerbspreise wieder veräußert werden fönnen oder ein Miethskontrakt nicht ohne
beweilen wird der Wunsch rege: eine einzige von diesen fleinen Abstandssumme wieder gelöst werden kann. Ebenso fann ein
allen Berlenschnüren, eine einzige von den egyptischen Mumien und jeder reiche Alterthums narr oder Liebhaber gäbe dit Tau eine stille Ede" und angesichts der vollbusigen Venus und fmächtiger Apollo's wird das Mitgebrachte verzehrt. Auch die
Don Mart. Nach solchen Gedanken begiebt man fich in
Bräutigam die Braut, welche zurücktritt, verklagen auf Ersat des Schadens, wenn er in Erwartung der Ebe eine Anstellung oder einen Beruf aufgegeben oder eine ihm während des Braut standes angebotene Anstellung ausgeschlagen hat. Der verklagte Theil tann allerdings den Einwand erheben, daß der Rücktritt durch einen wichtigen Grund" gerechtfertigt gewesen sei. Was
Heine Stündchen vermag fich der Bedürftige wohl auch in durch ein wichtiger Grund" ist, hat der Richternach den Umstänheisten Bahnhofshallen aufzuhalten. Nun zu den„ Vollstüchen",
den des Falles" zu entscheiden. Aber nicht blos gegen den
Bemerken, daß er dieselben im Komptoir abgeben sollte. Auf mein Befragen, ob er schon in der Wohnung des Prinzipals war, welche im selben Hause liegt, gab er an, die Bücher sollte er im Romptoir abgeben. Da daffelbe in der Mittagsstunde aber geſchloſſen ist, nahm ich fein Bebenten weiter und unbe thm die Bücher gegen Bezahlung ab. Vielleicht tragen die paar Damit nicht noch andere Arbeiter mit reinfallen, wie es mir er gangen ist. Als ich nämlich nach Tisch meinem Prinzipal die Bücher verabfolgen wollte, erklärte mir derfelbe, daß er davon nichts wüßte und ich einem Schwindler in die Hände gefallen bin. Derselbe ist von Ileiner Statur, ungefähr 35-40 Jahre alt und trägt einen schwarzen Kinn- und Schnausbart. Von einem in Spandau vorgelommenen geheimniß vollen Vorfall weiß der. f.." folgendes zu berichten. Die im Hause Adamstraße 10 dafelbft wohnende Frau Wefener wurde vor wenigen Tagen Abends 9 Uhr auf der zum Keller führenden Treppe gefnebelt im bewußtlosen Buftande aufgefunden. In ihrem Munde steckte im Pflock Papier , der Hals rar mit starkem Bindfaden umschlungen. Nachdem die Frau wieder zu Befinnung gekommen, gab fie an, daß fie vom Hofe in des Haus getreten und plöglich von einem ihr unbekannten Mann überfallen worden sei. Darauf sei fte sofort in Chnmacht ac fallen und wiffe von den weiteren Vorgängen nichts. Man Die muthmaßt, daß ein Sittlichkeitsverbrechen geplant war. Familie W., welche erst vor kurzem aus Westfalen noch Spandeu gezogen ist, soll furz hintereinander zwei Drohbriefe erhalten haben, auch soll die Frau schon einmal von einem Fremden,