-

e! Das Menge Stellungen im Lande zugenommen, und dieser Personal­e zum Nachbarf für Stellungen am Lande, für Neufchaffung von Marine­nkt, daß wie hellen, für neue Behörden bas Alles bedingt die stetige Ver. Im Etrung, und über diese hinaus, die auch ohne die Vermehrung he in Au Schiffe eingetreten sein würde, haben wir nur unwesentlich an Seite beerfonal mehr gebraucht. Schließlich möchte ich noch eines ben Schuld unites gedenken. Es ist mir aufgefallen, daß vielfach von on vornherein tinem Uebergang zu einem völlig anderen System gesprochen Titel würden urde. Das ist durchaus nicht der Fall. Als der lezte Chef Citel der kon omiralität das Amt antrat, habe ich die Ehre gehabt, ihm argsfonds in zur Seite stehen zu dürfen im Ausbau der Marine, und n wirthschaft ell hat er mir die Ehre erwiesen, mir seine Dentschrift zur Reichsschuldenfung vorzulegen. I habe in dem System, welches der Das Schwer General v. Caprivi verfolgte, mit meinen ganzen Ueber­diesmal igungen ihm zur Seite geftanden. Erst mußten wir uns ver­ne sehr hobigen tönnen, ehe wir daran denten fonnten, zum Angriff Veränderung erzugehen. Dieses Stadium ist aber erreicht. Es ist eine Bu in der Begleit, daß es zusammentrifft mit dem Wechsel in der Person; er Dentsche Syftem aber bleibt dasselbe, und ich hoffe, daß ich zeigen bie Marinade, wie dankbar ich meinem Herrn Vorgänger bin für Beschaffung me Thätigkeit und das Große, was er für die Marine miere Marine leitet hat.( Beifall.)

hingewiefe Nachdem ein Antrag des noch zum Worte gemeldeten Abg. terung und dert auf Vertagung abgelehnt war, verzichtete Ridert auf fonnte Wort; die Debatte wurde geschloffen nach einigen per enderung behen Bemerkungen Richter's und Liebknecht's. Verschiedene Schlachtfchielle des Etats, namentlich des Auswärtigen Amtes, der lagen werde es und der Marineverwaltung werden der Budget­ische Einrimiffion überwiesen; der Nest wird sofort im Plenum berathen Kommiffiorden Dem Etat und Damit ist die erste Berathung des Etats beendet. ober 7 b

n 6 Jahre

Dhne Debatte erledigte das Haus dann in erster Lesung die Uebersicht der Einnahmen und Ausgaben für 1887/88- welche der Elche der Baelche der Rechnungsfommiffion überwiesen wird. Die Rech Darüber, wudgettommiffton- und die allgemeine Rechnung für 1884/ 85­eristische ungen der Kasse der Oberrechnungskammer werden ebenfalls Es wird der Rechnungstommiffion überwiesen. with fonen hing nnung Diese

biela

Gdiffe

0 in

alle

Ferner erklärt der Reichstaa, daß den Vorschriften des Ge

feges durch die Vorlegung der Denkschrift über die Ausführung ber Anleihegefeße genügt sei.

ften 9. Done Debatte wird der Gesezentwurf, betreffend die fönnen Rontrole des Reichshaushaltsetats in erster und weiter Berathung angenommen. gebaut chon in nur nod es Etats

Maltah che gebra nicht, wie d würde,

adt

ein

Schluß 5% Uhr. Nächste Sigung Donnerstag 1 Uhr.

Bhlen vorgekommenen Verstöße gegen mehrere Reichsgesetze.)

Lokales.

Noch etwas von den Gerichtsvollziehern. Unsere euliche Anregung wegen Beseitigung der Dienstmüße der Ges worden wantsvollzieher bei dem Verkehr mit dem Publikum hat vielfach Tung der berball gefunden und bei dieser Gelegenheit ist auch nach anderen Richtung hin dieser Beamten gedacht worden, die

des Verein e Aenderung

kitimmt find, himmlische Rosen hineinzuweben in des Gläu acht Woches Erdenwallen, während eine große Reihe von Schuldnern racht werden etlich den Fortschritt der Neuzeit beklagt, der das einfache ur auf Batel des Betreuzens zur Benennung unliebsamer Gäste nicht

ollen nur Baragraph zeichniß.

An

bet

be

lennt. Wenn nun einmal die Gerichtsvollzieher nicht zu bebren find, warum müffen fie denn durchaus in einer Art wendet werden, welche die größten Belästigungen der e Waarenpehuldner in fich schließt, während sie den Gläubigern feinen gendwie erheblichen Nußen gewährt? Bur Beit ist in Berlin Berichtsvollzieherwesen so gestaltet, daß ein in Bedräng Sen lebender Schuldner geradezu fich dem Wilde bei der elbjagd vergleichen darf. Jeder Sachwalter wählt sich zur

Sommers feft J., den en, o legt

nungen

nicht

Das amtliche

eftellt werden

Die einzelne

gen des Bo el zweifelha und deshalb find bei ba worden, und mitzutheile wie die B Bungen To weit d Dorbandenes ndelt. Dide

Bioligand all wil

dem Vater entgegenellen und auch Frau K. wendete sich weiter arbeitend um, den Gatten zu begrüßen; mit lautem Aufschrei brach jedoch das Kind zusammen, durch die doppelseitige Be wegung der Mutter und des Sohnes waren die von der ersteren gehandhabten Stricknadeln dem Rinde in das Geficht gefahren und eine derselben war dem bedauernswerthen Knaben ins rechte Auge gedrungen, so daß der Augapfel durchbohrt und die Seh fraft vollständig zerstört ist. Obgleich die unglücklichen Eltern fofort ärztliche Hilfe aufsuchten, war es doch nicht möglich, das Auge zu retten.

Ein schwerer Unglücksfall ereignete sich gestern Mittag gegen Uhr an der Ecke der Linien und Grenadierstraße . Eine Abtheilung Soldaten zog mit Musik von der Alexander­Kaserne nach dem Schönhauser Thor zu, begleitet von einer größeren Schaar Kinder, unter welcher sich auch der sechs Jahr alte Emil Insel, Sohn eines in ter Grenadierstraße wohnenden Schneidermeisters, befand. Als der Trupp an die Ecke der Grenadier und Linienstraße tam, bog ein Einspänner- Fuhrwert, welches mit Steinen beladen war, um die Ede; der kleine J., welcher das Herannahen des Gefährts nicht bemerkte, lief blind­lings auf dasselbe zu, wurde niedergeriffen und die Räder gingen über den Körper deffelben so unglücklich hinweg, daß bas Rind schwer verlegt hervorgezogen wurde und auf dem Transport nach der Sanitätswache in der Linienstraße ver schied.

Selbstmord. Gestern Vormittag erschoß fich in der Kur fürsten Allee, unter der Brüde des Stadtbahn Viadukts, ein junger, gut gekleideter Mann mittelft eines Revolvers. Die Kugel war in die rechte Schläfe eingedrungen und hatte den sofortigen Tod herbeigeführt. Die Leiche wurde nach dem Leichenschauhause geschafft. Ueber die Person des Selbstmörders fonnte nichts Bestimmtes festgestellt werden.

-

and do to the the

Signal gaben, sobald fich einer der erkannten Polizeibeamten näherte. Die Schußleute Bein, Jacob und Winkler bemerkten um 3 Uhr auf einem Baume eine rothe

"

Fahne mit der Inschrift: och lebe die Sozialdemo fratie!" Auf dem Baume war Gaglid und unter dem Baum standen Frank und Höhne. Als die Beamten auf die Stelle zugingen, hörten fie einen Piff, der anscheinend von awei Personen ausgestoßen wurde, die fich hundert Schritte das von in der Regatta Allee befanden. Die Fahne wurde herab. genommen und die Betheiligten mußten mit nach dem Ges meindebureau fommen. Gendarm Tänzer will bemerkt haben, daß sich am Nachmittag von dem Gesellschaftshause aus ein Bug nach dem Walde ordnen wollte, der jedoch nicht zu Stande gelommen sei. Dabei sei auch der Angeklagte Werner betheiligt gewesen. Der Schußmann Richter will Werner auch auf dem Spielplatz und zwar an der dem Dorf zunächst liegenden Seite bemerkt baben. Gördi hat nach Ansicht dieses Beugen eine Art Disziplin ausgeübt. Kriminatlommiffar Schöne hat im Sozialdemokrat" folgende Notiz aus Berlin gelesen: Wie alle Jahre, so haben wir auch dieses Jahr von Maßregeln der Bismard Buttkamer'ichen Ordnungsbande vor und bei unserer Laffalle Feier zu berichten." - Die Angeklagten bekannten sich vor dem Schöffengericht, mit Ausnahme des sehr jugendlichen Lorenscheit, als Sozialdemo traten, bestritten aber durchweg des ihnen zur Last gelegte Vergehen. Sie behaupteten, mit ihren Familiengliedern oder Freunden den Ausflug nach dem verpönten Orte unternommen und sich dort Der Unterhaltung und dem Spiel hingegeben zu haben. Gaßlic wollte nur die Inschrift der Fahne lesen und war des halb auf den Baum geflettert, und ebenso bestimmt stellten Lorenscheit und Bolze in Abrebe, gepfiffen zu haben. In Grünau seien an dem genannten Tage übrigens vers schiedene größere Gesellschaften gewesen, wie das schon aus dem Inserat einer Berliner Beitung" hervorgehe, welches die Mit glieder eines Fachvereins nach jenem Orte einlud. Das Schöffengericht nimmt in dem Erkenntniß an, daß thatsächlich eine Laffalle Feier stattgefunden hat und daß sich die Angeklagten mehr oder minder daran betheiligten. Nur aus den angeführten Gründen habe auf Freisprechung erkannt werden müffen. Hierauf beginnt die Vernehmung der Angeklagten. Galid ist mit Gördi hingefahren, ihm war nur das Verbot des Ber liner Polizeipräsidiums bekannt und das habe er als nichtig bes trachtet. Die meiste Beit habe er unter einem Baum liegend verbracht. Bei der rothen Fahne sei er zwar getroffen worden, doch sei er nur zu dem Bwed auf den Baum geklettert, um fich die Inschrift genau anzusehen. Dann sei er verhaftet und nach dem Dorfe gebracht worden. nach dem Dorfe gebracht worden. Angeklagter öhne erklärt ebenfalls, daß er nichts mit der Fahne zu thun hatte; erst in Grünau sei ihm etwas von einer Laffalle Feier zu Diren gekommen. Ebenso spricht fich der Angeklagte Frante aus. Auch er stellt in Abrede, das Verbot des Regierungspräsidenten gefannt zu haben. Bolge wollte eine Landpartie machen und ging die Regatta Allee entlang, wo er plöglich verhaftet wurde. Lorenschett befand sich bei Bolge und wurde mit vers haftet; gepfiffen habe er so wenig wie sein Begleiter; dennoch mußte er mit diesem der Polizei nach mit Dorfe folgen. Angell. Plath ist Morgens um 4 Uhr von Hause fortgegangen und am Nachmittage gegen 3 Uhr angekommen. Als er aus einem Lokal nach dem Spielplaz ging, wurde er verhaftet. Warum Dies geschah, wußte er nicht. Angeflagter Gördi: Ich mache im Sommer öfters Ausflüge nach den Vororten und das geschah auch damals. Einige meiner Geschäftsfreunde be gleiteten mich und da mir das Verbot des Berliner Bolizeipräsidiums bekannt war, So fuhren wir, um

Polizeibericht. Am 27. d. M. Morgens wurde unter einem Stadtbahnbogen an der Kurfürsten Allee die Leiche eines etwa 30 Jahre alten unbekannten Mannes aufgefunden. Der felbe hatte fich augenscheinlich selbst mittelst eines Revolvers einen Schuk in die rechte Schläfe beigebracht. Die Leiche wurde nach dem Leichenschauhause geschafft. Vormittags wurde ein Schuhmachermeister in seiner Werkstatt in der Ritterstraße er hängt aufgefunden. Nachmittags wurde an der Ede der Linien­und Grenadierstraße ein 6 Jahre alter Anabe durch einen von dem Kutscher Matschoch geführten, mit Mauersteinen beladenen Wagen überfahren und sofort getödtet. Der Kutscher wurde verhaftet. Um dieselbe Beit wurde die Leiche einer etwa 30 Jahre alten unbekannten Frauensperson in der Spree vor einem Grundstüc Am Kupfergraben aufgefunden und nach dem Leichenschauhause geschafft. Abends wurde ein Arbeiter, als er unmittelbar vor einem vorüberfahrenden Pferdebahnwagen vor dem Hause Badstraße 10 den Straßendamm überschreiten wollte, von den Pferden niedergestoßen und überfahren. Er erlitt einen Schädelbruch und mußte nach dem Lazarus Krankens baufe gebracht werden. In der Nacht zum 28. d. M. glitt ein Wächter vor dem Hause Nathhausstraße 1 auf der Bordschwelle des Bürgersteiges aus und erlitt dabei eine so schwere Ver legung des rechten Knies, daß er nach seiner Wohnung gebracht werden mußte.

-

Gerichts- Zeitung.

Die Lasalle- Feier vor der Strafkammer.

Die 2. Straflammer des Landgerichts II hatte gestern als Berufungsinstanz in dem bekannten Prozeß wegen der Laffalle Feier zu Grünau gegen Gaglid und Genoffen zu be finden. Die Anflage richtete fich gegen folgende 12 Personen: Schriftfeger Hugo Gaßlich, Buchbinder Wilhelm Höhne, Schneider Robert Frant, Buchbinder Emil Boltge, Buchbinder Franz Lorenscheit, Maurer Julius Blath, Schloffer Friedrich Görcki, Frau Valeska Gördi, Kiftenmacher Heinrich Kaufhold, Buch Drucker Wilhelm Werner , Kaufmann Bernhard Apfelgrün und Schloffer Ernst Fahrenwald. Sämmtliche Angeklagte sollen fich des Vergehens gegen das Sozialistengeset dadurch schuldig ge­macht haben, daß fie am 28. August 1887 an einer Gedächtniß­feier für Laffalle Theil nahmen, welche auf Grund bes genannten Gesezes polizeilich verboten war. Das Schöffengericht in Köpnid, welches fich am 12. Juli mit der Angelegenheit zu beschäftigen hatte, sprach die Angeklagten frei, weil nur das Berliner Polizeipräsidium und die Regierung zu Potsdam ein Verbot der Feier erlaffen hatten, nicht aber die Ortspolizei in Grünau , deren Verbot in diesem Falle nach dem Gesetz erforderlich sei. Das Berliner Polizei präftbium lönne rechtsgiltige Verbote nur für Berlin erlaffen und die Regierung zu Potsdam habe zwar für den ganzen Re gierungsbezir! die Feier verboten und das Verbot sei auch durch Plakate von der Drtspolizei in Grünau befannt gemacht, aber burch Nichts habe die Ortspolizei fund gegeben, daß sie dieses Verbot zu ihrem eigenen gemacht habe; mithin lönne daffelbe, da das Gesetz ausdrücklich ein Verbot der Ortspolizei verlange, auch nicht als rechtsgiltig betrachtet werden und aus diesem Grunde rechtfertige fich die Freisprechung der Angeklagten. -Gegen dieses Urtheil legte die Staatsanwaltschaft Be mit der Motivirung, daß rufung ein, mit ein Verbot

Bollfiredung seiner Angelegenheit den Gerichtsvollzieher aus, ihm gerade paßt. Der Schuldner empfängt heute den fem Bergeldud eines Gerichtsvollziehers aus der Königstraße morgen Dartet ihm ein folcher Adjutant der zahlungsfähigen Gerechtig Leit aus Moabit auf und übermorgen einer vom Wörther Platz. Reiner der Beamten tennt irgendwie die Verhältnisse des Schuldners; jeder von ihnen hat das von seinem Standpunkte berechtigte Bestreben, die Intereffen seines Auftraggebers mög ft erfolgreich zu verfechten. Daß dieser Zustand dem Schuld­Der eine rubige Drdnung seiner Angelegenheiten über das durch bie Bwangsvollstreckung gegebene Maß hinaus erschweren muß, egt auf der Hand. In anderen Großstädten besteht die Ein bung der Buthellung von Bezirken an die Gerichtsvollzieher. Der Gerichtsvollzieher lernt so die Leute jener Gegend genau men; er weiß, welches Maß von Vertrauen oder Mißtrauen em Einzelnen gegenüber anzuwenden hat; in seinen Händen en alle auf die einzelnen Bezirksgenoffen bezüglichen Schuld­s den Gläubiger zu schüßen, andererseits den Schuldner ohne edungsfachen zusammen, und so ist er in der Lage, einer Behrdung des Vollstreckungszweckes schonen zu können. Der Staat lein Intereffe daran, mehr verlorene Existenzen zu schaffen, bie wirthschaftlichen Mißstände ihrerseits erzeugen. Daß die nöthig rücksichtslofe Preisgebung von Schuldlagen und Bab todungen an die Deffentlichkeit geeignet ist, Bürger, die fonft zu halten vermöchten, alles Haltes zu berauben, bedarf es Beweises. Bei der Uebertragung des Vollstreckungs Miens an Bezirks- Gerichtsvollzieher ist diese Gefahr wesentlich

S

no

erfolgten

Befte geben n Gellen

acht worden, ablid vorban Ob biele abzuwarten er Kornpre

Die Durd

für

Weizen au ttspreife be betragen rechis), und

wo es be

ab, betrugen

bei Roggen louts:

9th

indig gered

Bu manchen

ch hätte be

enderer

und

b mir nid

oterige

Gade

ren, wie f

em Auslande

er Lage babe felbft, ba

nit auf bab

rion

berell

er getreten werden.

inbert und aus diesem Grunde sollte der Frage ernstlich

Die technische Umgestaltung des Gerichtsvollzieherwesens in biler Beziehung wäre nicht allzu schwierig. Allerdings würde mancher Gerichtsvollzieher seine jezigen sehr beträchtlichen Cinnahmen verringert sehen; aber eine Rüdficht bierauf fann im Hinblick auf den größeren und höheren Zwed nicht obwalten. Brumblage zu gewähren sein oder beffer noch eine staatliche Ge

übergeben fein.

-

Der Ortspolizei nicht erforderlich sei, wenn die höhere Instanz, bier die Regierung, eine generelle Verfügung getroffen habe. Die Verhandlung begann mit der Verlesung des 53 Seiten langen Erkenntnisses des Köpnider Schöffengerichts. Nach demselben ist das bezügliche Verbot des Berliner Polizei präfidiums am 27. Auguft im Intelligenzblatt" unter An­brohung der eventuellen Strafen publizirt worden, während der betreffende Erlaß des Regierungspräsidenten am gleichen Tage im Teltower Kreisblatt" erfolgte. Außerdem wurden noch Bekanntmachungen gleichen Inhalts vom Gemeindediener in Grünau angebeftet, welche jedoch zum Theil schon am nächsten

migeleiftung des mindesten Einnahmemaßes und im Uebrigen Morgen abgeriffen waren. Nach den Aussagen einiger Berliner mirben die einnahmereicheren Bezirke den Vollstreckungsbeamten De böberen Amtsalters, die weniger ergiebigen den amtsjüngeren fichtbar gewesen. Derselben Quelle zufolge wurden in Berlin

mann Baenich, Andreasstr. 4 wohnhaft, von dem Bau Jahn­Frage 7 nach ber Wache istirt und daselbst einer Vifitation Sintirung. Am Montag früh 8 Uhr wurde der Maurer Her unterworfen. Gefunden wurde nichts. Von der Wache wurde Der Siftitte nach seiner Wohnung geführt und wurde daselbst Don drei Beamten gehaussucht. Gefunden wurden verschiedene

nicht allein olfte Buntte,

Au

bic

fegt eine

Beit zu lange

ner fpäteres

lonsverband

6 erwähnen

Forderungen

ich nicht bie

lichen Schiff

weit meine

gendfte Noth

Gin

Miller

Theilnehmer". In dem Gordon'schen

Bolizisten find aber später immer noch etliche von den Plakaten

gedruckte Bettel vertheilt, welche eine Einladung zur Gedächtniß feier für Laffalle zum 28. August rach Grünau enthielten. Der Schußmann Jacobs hatte seiner Angabe nach am Abend vorher verschiedene Bierlotale besucht und dort über die geplante Feier reden hören. Am 28. Auguft sollen dann sehr viel Arbeiter nach Grünau , theils mit der Bahn, theils in Kremsern gefahren fein. Gördi fuhr mit seiner Frau, Gaglid, Höhne, Frant,

Frau

etwaigen polizeilichen Deutungen vorzubeugen, gleich durch das Dorf bis in den Wald, wo wir uns im Grünen lagerten. Ob mir das Verbot des Regierungspräsidenten zur Beit bekannt war, weiß ich nicht mehr, so viel weiß ich jedoch bestimmt, daß wir alles gethan haben, um der Polizei teine Handhabe aur Kon­firuirung einer der beliebten Anklagen zu bieten. Was den Vorgang auf dem Spielplage betrifft, so habe ich nur vermittelnd gewirkt, als ein Gendarm von einer Frau verlangte, fte folle die rothe Schleife aus dem Haar nehmen. Als die Menge darüber erregt wurde, wollte der Kriminalfommissar mich dafür verant wortlich machen, und nur um die Menge zu beruhigen, habe ich Dann Das Rosenkranzspiel eingeleitet. Gördi erllärte, nichts von einem Verbot gewußt zu haben; fie sei einfach der Einladung ihres Mannes gefolgt. Angeklagter Raufhold hat auch erst später von dem Verbote Kerntniß erlangt, wo er das erfahren habe, fönne er nicht mehr genau angeben. Angeklagter Werner: Ich wollte mit meiner Familie eine Landpartie machen und bin auch thatsächlich mit meiner Frau und meinen Kindern in einem Kremser nach Grünau gefahren. Das polizeiliche Verbot war mir wohl wohl bekannt, aber ich konnte dem Berliner Polizei präsidenten nicht das Recht zusprechen, eine Landpartie zu vers bieten. Mir geftel Grünau , weil dort frische Luft ist und ich folche Orte für paffend zur Erholung halte. Nachträglich erfuhr ich freilich von dem Verbot des Regierungspräsidenten; ich halte aber auch deffen Verbot nicht für maßgebend, weil man doch unmöglich einem Staatsbürger verbieten tann, sich mit seiner Familie im Freien Erholung zu suchen. Die Gesellschaft unseres Kremsers stieg im Gesellschaftshause aus und Dort haben wir Stat gespielt. Auf dem Spielplatz bin

-

-

ich gar nicht gewesen und habe auch keinen Bug rah dem Play arrangirt. Vors. Wie kommt denn der Schutz­mann Richter zu der Behauptung, Sie auf dem Spielplatz ge sehen an haben? Angell. Werner: Das weiß ich natür lich nicht, aber ich bin bereit, Beugen namhaft zu machen, die das Gegentheil befunden werden. Ich bin nur über die Straße gegangen, das ist alles. Angefl. Apfelgrün war auf dem Spielplay und hat auch gehört, daß Lieder gesungen wurden; welchen Inhalt die Lieder hatten, ist ihm unbekannt. Von dem Verbote habe er erst später Renntniß erhalten.- Angeklagter Fahrenwald ist mit Gördi zusammen hinaus gefahren. Buerst lagerten im Walde verschiedene Gruppen, die sich aber zusammen fanden, weil das Herumsprengen der Gendarmen bie ruhig spielenden Kreise in Erregung brachte. Diese Er regung sei namentlich verstärkt worden, als ein Gendarm von der Frau des bekannten Buchbinders Brand die Ent fernung einer rothen Schleife aus dem Haare verlangt habe. Brand sei allerdings darauf provofatorisch aufgetreten, warum, dürfte jest wohl fedem flar sein. Gördi habe dann das Spiel arrangirt und die Menge sei dann auch wieder ruhig geworden. -Es folgt nun die Verlesung der Beugenausfagen, die im Wesentlichen das enthalten, was aus dem Erkenning des Schöffengerichts bereits angeführt ist. Nachdem die Verlesungen beendet find, erhält der Staatsanwalt zur Begründung der Berufung das Wort. Es sei unzweifelhaft, daß die So­zialdemokraten an jenem Tage eine Laffalle Feier in Grünau abgehalten bätten, die vom Regierungspräsidenten zu Boisdom und vom Poiizeipräsidium zu Berlin verboten war. Dieser Ansicht sei auch das Schöffengericht gewesen, dessen Fest stellung in diesem Punkte wohl durchweg gefolgt werden tönne. Es handle fich jest lediglich darum, ob das Verbot des Regierungspräsidenten rechtsverbindlich sei und diese Frage müffe entschieden bejaht werden. Das Polizeipräsidium fönne außer halb Berlins allerdings kein Verbot erlassen, wohl aber ftets der Regierunas präfident in seinem Bezitt. Das Gesetz habe nicht deffen Rechte beschränken wollen, sondern nur aus pralti schen Gründen auch der Ortspolizei das Recht verliehen, auf Grund des Sozialistengefeßes Verbote zu erlaffen, um schneller und energifcher einschreiten zu können. Dieser Auffaffung begegne man auch in einem Erkenntniß des Reidsgerichts und es genüge schon, wenn der Angeklagte den Sinn des Verbots tenne, welches rechtlich witte, seltst wenn deffen Form nicht ganz forrekt sein sollte. Die An

Schriften. Sierauf wurde der Behaussuchte nach dem Mollen Kaufhold und Fahrenwald per Kremser nach dem Orte, wohin martt gebracht, wo er um 12 Uhr wieder entlassen wurde. Beißmaarengeschäft in der Leipzigerstraße wurde gestern durch einen Bufall das Fehlen einer Anzahl Waaren entdeckt. Es unterlag teinem Zweifel, daß diese Waaren veruntreut waren. Der Berdacht der Thaterschaft lentte fich auf einen im Geschäft baligen Rommis, der auf erfolgte Anzeige bei der Polizei vor elaben und einem Verhör, unterzogen wurde. Das Verhör Burbe später von der Kriminalpolizei am Moltenmarkt forts Refet, ergab aber fein Resultat, so daß die Freilaffung des Berbantigen erfolgen mußte. Im weiteren Verlauf der Unter ubung erfolgte eine Haussuchung bei drei im Geschäft be Senfteten Hausdienern, die bei einem ein überraschendes Resultat gab. Dian fand bei dem in der Kurstraße wohnenden Haus. Bener Saafe ein ganzes Diebesneft, bestehend aus Weißwaaren er Art, die zum größten Theil als das Eigenthum der en Firma erkannt wurden. Demzufolge mußte die sofortige Auftritt stattfand, weil die lettere ihre rothe Schleife nicht aus baftnahme des Haase erfolgen. Auch die Ehefrau des

ben; unfer

um Flaggen ls wat b teichen wer

in der Kom wir für ble en der alten onal wird f durch das

Thältniffe ber

rine bat fl

len, der Per

uch für eine

Telben

Rommen.

wurde unter dem Verdacht der Hehlerei in haft ges

Von seiner eigenen Mutter des Angenlichtes beraubt tourbe der achtjährige Hermann A., deffen Eltern am Gartenplat ohnen. Derfelbe saß, Schularbeiten machend, mit seiner Mutter,

auch Werner mit einem andern Kremser folgte. In Grünau follen die Festtheilnehmer vielfach rothe Abzeichen getragen und auch durch Reden, sowie Hochrufen auf Laffalle und die Sozial. Demokratie zu erkennen gegeben haben, daß es fich um eine planmäßige Feier handle. Um die Mittagszeit sei Gördi mit feinen Freunden angekommen und durch das Dorf nach dem Walde gefahren. Seine unfunft habe eine freudige Erregung veranlaßt und einen allgemeinen Aufbruch" nach dem Spiel plag im Walde veranlaßt. Dort bewegten fich dann 500 bis 600 Menschen und es wurden Lieder nach vaterländischer Weise gefungen. aber mit offenbar abgeändertem Tert auch: Die rothe Fahne hoch!" und:" Fest steht und Die Kriminalbeamten Der Fachverein!" Berkel­treu mann, Schöne, Bein, Jacob, Rußbild, Richter und Kasch hielten fich in der Nähe des Spielplates auf und bemerkten, Daß zwischen einem Gendarmen und einer Frau ein heftiger

Co

ben Haaren entfernen wollte. Sie sahen dann, daß sich Görcki ins Mittel legte und indem er die ihm zunächst Stehenden bet den Händen erfaßte, geschwind das Spiel: Ringel, Ringel, Rofentrans" arrangirte. Nun betheiligte fich alsbald fast die ganze Gesellschaft an diesem Spiel und die Menge habe sich nach den anwesenden Gendarmen zu bewegt, als ob dieselben

-

welche mit Striden beschäftigt war, am Tisch, als plöglich der in den Kreis hineingezogen oder fortgeschoben werden sollten.

Die Betheiligten hatten auch Posten ausgestellt, welche ein geklagten wußten sehr gut, daß sie gegen das Verbot han