agiftrats für Sonur umwidelt. Aehnliche Erscheinungen find auch in an mor rote en Stadtgegenden nicht selten. Auch andere Störungen fann das Projet man öfter beobachten. So ist das Glas über der Mittheilung, ein regelde bie Abholungszeiten enthält, sehr oft bei den Briefkästen Schwierig rümmert. Es dürfte sich doch fragen, ob diefe ziemlich theure lt die Sade richtung, ein solcher Brieflasten loftet 200 Mart Der Stadtmpfehlenswerth ist. Das Gaslicht und das elektrische Licht werden sich Die von dem Anschein nach brüderlich in die Beleuchtung unserer Engung, Straßen für die Zukunft theilen. Für die Beleuchtung von baj et ihre Rumen, in denen größere Menschenansammlungen stattfinden,

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nicht in elektrischen Beleuchtung die einzig zwrdmäßige und ben Darauf bingeshalb nur noch eine Frage der Beit, denn sie weist die behalte en dem fte die geringste Ansammlung gesundheitlicher Ver is aur Babnigften nachtheiligen Wirkungen aller Beleuchtungsarten auf, ennungsprodukte liefert, die bei Del, Rergen- und Petroleum Strettion neutung fehr bedeutend ist und dem Gas gegenüber sich durch t, fo thut fine bedeutende Berminderung der bei dieser Beleuchtung fich bfichtlich zur Unerträglichkeit steigernden Wärme und der Feuersgefahr eichnet. Dagegen erfordert fle als Einzelanlage noch immer ber 5 Mill loftspielige Einrichtungen und da das elektrische Bogenlicht Sapthaup e fehr starke Lichtquelle ist, für welche nicht immer und nicht zu erfuchberall das Bedürfniß vorhanden ist, so sehen wir in unserer nten mit Stabt die beiden Beleuchtungsarten friedlich neben einander. Aufbringung war meinen die Anhänger der einen oder der anderen Beleuchtungsart, das sei nicht rationell, aber mit der Thatsache teichnow, gerechnet werden. Was sich der Einführung der elettri ben Beleuchtung bei uns so sehr hindernd in den Weg stellt, ber Roften. Es ist heute nicht mehr zu bezweifeln, daß Kostenpuntt. Ruf der Billigkeit, welcher dem elektrischen Licht aus Amerita her voranging, fich bei uns nicht bewährt. In den amerilanischen Städten ist die Herstellung des Gases 4 bis 5 Mal so theuer wie bei uns, wodurch der Ruf der Billigkeit des elettrischen Lichtes in Amerila genügend erklärlich wird. Für nere Verhältniffe ist es nicht zweifelhaft, daß die gleiche Licht

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ift. Sogar in Dresden   ist man darüber schon längst hinweg. Die Sachsen   find eben helle!

-

Vorsehen! ist eine recht swedmäßige Warnung auf der Straße, und jeder entfernt fich sofort von der problematischen Stelle, allein doch höchstens auf 10 bis 12 Schritte. Niemand denkt aber, daß es fich um eine ballistische Leistung Das heißt um eine Wurf leistung handelt und jedermann ist ficherlich nicht angenehm überrascht, wenn ihm, wie gestern Abend um 15 Uhr in der Beuthstraße zahlreichen Personen ge­schah, plötzlich eine Ladung Sand über die Kleider oder gar in's Geficht fliegt. Der Sand, welcher so seinen Beruf verfehlt, ift für das durch Regen glatt gewordene Asphalt bestimmt. Diese Bestimmung tann aber doch jedenfalls in awed­entsprechenderer und weniger anstößiger Weise erfüllt werden.

Zum Hamburger Morde. Wie der Hamburgische Korrespondent" berichtet, ist der Raubmörder Dauth gestern, Mittwoch, Nachmittag in Karlsruhe   verhaftet worden. hieftge Kriminal- Kommiffariat des Polizei Präsidiums versendet heute folgende Bekanntmachung, die ihnen seitens der Polizei­behörde zu Hamburg   zugegangen ist: 1000 Mart Belohnung.

Diese Nachricht ist wahrscheinlich nicht zutreffend, denn das

# 100# 97756

etwa 1 Meter tiefe Grube und erlitt tabel Verlegungen am Anie und Oberschenkel, so daß er nach dem Elisabeth. Kranken­hause gebracht werden mußte.

Vergnügungs- Chronik.

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Mit liebenswürdiger Aufmerksamkeit hat Franz Wallner  , der Verfasser des erfolgreichen Einafters Der Dritte Kopf" allen in seinem Stüd beschäftigten Darstellern des Wallner Theaters gedantt. Die Herren erhielten gestern gelegentlich der fünfzigsten Aufführung foftbare goldene Busennadeln, die Damen wertvolle Broschen, welche anmuthige in Gold getriebene Röpfe mit der Unterschrift Wo ist der britte Kopf?" zeigen. Der liebenswürdige Einatter ist der un zertrennliche Begleiter der luftigen ,, Madame Bonivard" und wird mit dieser vereint an allen Theatern Deutschlands  gegeben.

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Die beliebtesten Gesangsnummern aus den 7 Tod sünden der Berliner  " werden in den nächsten Tagen in einem bekannten Mufitalienverlage erscheinen; namentlich ber allabendlich im Volkstheater unzählige Male da capo vers langte umpa Marsch dürfte bald überall bekannt sein. In der nächsten Aufführung des Uriel Acosta  " im Berliner   Theater am Montag, den 3. Dezember, wird der Uriel   wieder von Ludwig Barnay   dargestellt werden.

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Gerichts- Zeitung.

Der Steward und Krantenwärter Joseph Christoph, genannt Karl Dauth, geboren am 21. Ottober 1856 au Frantfurt a. M., ist dringend verdächtig, in der Nacht vom 23. zum 24. d. Mts. den Spediteur L. A. Hülseberg hier ermordet und demselben außer einem größeren Baarbetrage folgende Gestände geraubt zu haben: 1 goldene Savonnet- Remontoir Anteruhr Nr. 15736, beren beite Kapseln gereift und mit leinen runden schlichten Blatten versehen sind, nebst starker goldener Panzerfette, 18 farätig, an den Enden dünn auslaufend, aus röthlichem Gold. An der Rette befinden fich: ein Behn pefosstüd, in Größe eines Einmarkstückes, auf einer Seite eine Dame, welche fich auf ein Schwert ftüßt, ein Bweidollarstück in Gold, ein indollarstück in Gold, ein ührschlüssel, einen Fuchs topf barstellend, mit rothem Stein am Ende des Halses, ein Frau und eines Knaben. Der Uhrlettenhalter ift ein an beiden Enden mit Knöpfen verfebener Knebel. Ferner ein goldener Trauring, gezeichnet A. M. 19. Mai 1885, ein goldener Siegel. ring mit schwarzem Stein, in dem ein Ritterkopf eingeschnitten ift, ein großer, breiter Ring mit einer 28mtr. langen schwarzen Blatte, deren Ranten   nach oben abgeschliffen find und auf der ein gothisches," mit Schrauben befestigt ist, unten mit Bold. platte. Eine Portemonnaie mit Stablbügel, siemlich groß, ab das für die Brüfung der Nichtigkeitsbeschwerde maßgebende Ber getragen, innen ein zweiter defetter Bügel, eine rothbraun

i in Bertarle fich mit Gaslicht billiger herstellen läßt, ale mit elektrischem goldenes Album mit drei Bildern, eines alten Mannes, einer

Raschmad it. Hierzu kommt noch, daß bei Beleuchtung von Wegen in Eath au Bartanlagen und von Alleen es fich nicht empfiehlt, vereinzelte Ben Noth are Achtquellen, also große Bogenlicht Lampen

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ein eine Anordnung zahlreicher fleinerer bei zwedentsprechender ist, was ber elet Schwierigkeiten haben soll,

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eleuchtung die Wärmeansommlung des Gaslichts gar nicht in ftüble intracht kommt und diese Beleuchtung dennoch den Vorzug ößerer Billigtelt hat, so ist es wohl gerechtfertigt, wenn uns uchtung als die für die Straßenbeleuchtung geeignetite halten die elektrischen Lampen mit ihrer bedeutenden Leuchtkraft pfiehlt, wo eine besonders starke Lichtquelle nöthig ist, was Anders freilich liegt die Sache da, wo durch Wafferläufe mit

ach der Lurusbeleuchtung betrachten, die nur da anzubringen fich

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nöthigen Gefälle die Triebkraft der Motoren ersetzt wer lann, durch deren Unterhaltung die elektrische Beleuchtung e in Berlin  , die eletrische Beleuchtung neben der Gasbeleuchtung anderen Drten so theuer wird. Indessen wird überall da, wo, mit allen, diese weiteren Verbesserungen entgegengeführt werden I fie von den. So sehen wir überall in den Querstraßen, welche die

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lederne Brieftasche mit Notizbuch, ein mit Nickelbügel und Nidel schild versehenes Etui aus blantem, gelbem Holz, enthaltend: eine ca. 10 cm lange schlanke Bigarrenfpige und eine Bigaretten fpige. Signalement des p. Dauth. Größe: 1,65 m. Statur: unterfegt; Haare blond, balblang: Augenbrauen dunkel; Nafe: etwas spit, an der linten Seite eine Warze; Bart: blonder Schnurrbart; Geficht: rund; Gefichtsfarbe: frisch; Sprache: hoch und plattdeutsch, englisch, auch franzöfifch; besondere Kenn zeichen: etwas langen Hals, sieht den Kopf zwischen die Schul tern, trägt an einem Finger einen Ning mit schwarzem Stein mit weißem D. und vor diefem Ning einen goldenen, abgetra genen, schlichten Trauring; Kleidung: blauer Jaquetanzug( See mannskleidung), langer, blauer Ueberzieher, ziemlich hoher, schwarzer, steifer Filahut, weiße Wäsche, Klapptragen mit fleinem, dunklen Shlips; vermuthlich einen einen Segeltuchtoffer bei sich führend. Shlips; vermuthlich einen leinen Segeltuchtoffer bei fich führend. -Für die Habhaftmachung des p. Dauth wird hierdurch eine

tisch beleuchteten Straßen treuzen, die Gasflammen in jenen iteren gelben Schein, der von dem Auge unangenehm empfun Belohnung von 1000 M. ausgelobt. wird und der auch auf die aus einer hellerleuchteten in e feitliche Straße Einbiegenden störend wirit. Hier sollten all stärkere Gasflammen angebracht werden, um den plög en Uebergang von der elektrischen aur Gasbeleuchtung abzu bern. Je mehr fich also die elektrische Straßenbeleuchtung ehnt, desto mehr bleibt nach jener Nichtung den Gas fern noch zu thun.

-

Wir müffen offen gefteben, daß wir Intereffe bet weiteren Streife der Bevölkerung ein gewünscht hätten, Denn biefe hat unserer

eudfung

Schneller und allgemeines Durchbringen der elektrischen Be eberzeugung nach gesundheitliche Vorzüge, indem fte das

Auge

weniger angreift als das Gaslicht. Indeffen biefer Vorzug fommt bei der Straßenbeleuchtung weniger Betracht. Bei einer weiteren Ausdehnung der elektrischen

Klavierschieber. Die Behörden beschäftigen fich, wie eine bieftge Korrespondenz schreibt, wieder einmal mit den Klavier. schiebern, b. b. mit einer Art von Geschäftsleuten, welche den Blaninohandel nichts weniger als reell betreiben. In Berlin  giebt es eine ganze Reihe von privilegirten" und anderweitig ausgezeichneten" Pianofabriken, deren Inhaber thatsächlich noch nie in ihrem Leben ein Instrument haben bauen laffen und die überhaupt feine Fahrit befigen, sondern die Klaviere erst aus aweiter und dritter and beziehen, um fie mit Hilfe pompöser Titel und schwunghafter Netlame in Maffen zu vertreiben. Es giebt fogar fogenannte Hoflieferanten", welche ebenfalls eine Fabrit, auf welche fie jenes Prädikat erwarben, niemals be feffen haben. Jeder Sachverständige, der den, Rummel" fennt, weiß auch, wer hier gemeint ist. Viele solcher Firmen laufen und bringen fie gegen unverhältnismäßig hohe Preise als neu und meistens gegen Abzablung an den Mann. Das auf Ratenzahiung angewiesene Publilum pflegt bei seiner Kritit nicht fireng zu verfahren und nimmt, was man ihm bietet, wenn es nur feine Anzahlung und teine hohen Monatsraten zu

beleuchtung würde dieselbe auch den Werkstätten in größerem gebrauchte Instrumente zu Spottpreisen auf, laffen fte erneuern fange zugänglich geworden sein. Wie die Dinge aber gegen ig liegen, werden wir wohl abwarten müffen, bis irgend

neue Erfindung das elettrische Licht für die europäischen  e billiger macht.

thum zu erweden fuchen, es handle fich um verschiedene Fabriken. Andere Firmen haben Hunderte von Privatpersonen an der Hand, welche Provifion beziehen und aus Roth" oder mit anderen packenden Spigmarken die Instrumente einzeln anbieten

Die Korrektur eines Schreibfehlers lag gestern der zweiten Straffammer am Landgericht II ob und machte eine vollständige Gerichtsverhandlung mit allen Formalitäten erfor berlich. Auf der Anklagebank stand der Tischler Gustav Madiasti aus Berlin  . Derselbe gehörte zu jener Gruppe von Sozialdemokraten( Böhm und Genoffen), gegen welche am 18. Mai b. J. vor derselben Straflammer wegen Widerstandes gegen die Staatsgewalt, Beamtenbeleidigung und wegen Ver gebens gegen das Sozialistengefez( Betheiligung an der Grünauer Laffalle- Feler im Jahre 1887) verhandelt wurde. Madiasli wurde damals in zwei Fällen der Beleidigung und in einem Falle des Vergebens gegen das Sozialistengesetz für schuldig befunden und zu 7 Wochen Gefängniß verurtheilt. Die Verurtheilten legten sämmtlich Revision ein, die aber in allen Fällen verworfen wurde. Nur in Bezug auf Madiasti war eine Ausnahme gemacht worden. Bezüglich defen ergab nämlich

handlungs. Protokoll, daß der Vorderrichter für die erste Bes leidigung 3 Wochen, für die zweite 2 Wochen und für das Bergehen gegen das Sozialistengeset 10 Tage angesezt hatte, was nur eine Gesammtstrafe von 6 Wochen und 3 Tagen ergab, während das Urtheil auf 7 Wochen lautete. Da aber§ 74 Des Strafgesetzbuchs vorschreibt, daß bei der Zusammenfassung mehrerer Freiheitsstrafen unter die Gesammtsumme berabge gangen werden muß, so wurde in Bezug auf Madiasti zwar Die thatsächliche Feststellung des Vorderrichters aufrecht erhalten, die Sache aber doch zum Zweck der anderweitigen Feststellung des Strafmaßes an die Vorinstanz zurückverwiesen. Die erneute Verhandlung gestaltete fich febr fura, weil eine Bewelsaufnahme nicht erforderlich war. Der Gerichtshof erinnerte fich, daß für jede Beleidigung drei Wochen Gefängniß angesezt worden waren und somit nur ein Schreibfehler vorläge. Diefer Schreib febler wurde torrigirt und die Gesammtstrafe auf 7 Wochen Gefängniß belaffen.

Die von dem früheren Minister v. Wuttkamer den Untertühungsvereinen gegenüber zur Geltung gebrachte Auffaffung, daß diefelben als Versicherungs- Gefell. schaften anzusehen und find als solche der staatlichen Aufsicht unterliegen, ist neuerdings auch vom Oberverwaltungs­Gericht als unrichtig bezeichnet worden. Das erst gestern der betheiligten Partei zugestellte umfaffende Erkenntniß nimmt auch noch aus einem anderen Grunde ein hochbedeut fames Jatereffe in Anspruch, indem darin die Sulässigkeit dar gethan wird, gegen die vom Berliner   Präsidenten( im Auf fichtswege) erlaffenen Verfügungen Klagen im Verwaltungs­Streitverfahren anzuftrengen. In allen bisherigen Fällen batten die von der Verfügung des Polizeipräsidenten betroffenen Vereine nach erfolgloser Beschreitung des Beschwerdeweges bei dem Minister von Buttkamer, dessen Anweisung die ihm unter­stellten Behörden ja nur gefolgt waren, ihre Auflösung bes wirkt. Dagegen war der fach verein der Buchbinder und verwandten Berufsgenossen au Berlin  dem Rathe bes Rechtsanwalts Freudenthal aefolgt und hat gegen die Polizeiverfügung vom 9. Mai 1887 die Klage beim Bezirksausschuß erhoben. In der qu. Verfügung waren, da der Verein die staatliche Genehmigung gar nicht einmal nachgesucht, geschweige denn erhalten hat, die Vorstandsmitglieder

Segen den Schwammspinner werden behördlicherheits esem Jahre bereits zum zweiten Male Anordnungen erlaffen. leisten hat. So erklärt es fich, daß gewiffe Firmen in der Lage Lonftatirt worden, daß Bäume, Zäune und Mauern in find, für ihre Reklamen enorme Summen zu verwenden. Umgebung Berlins   auch jetzt wieder mit den Eiern dieser giebt sogar mehre Geschäfte, welche unter verschiedenen Firmens gigen Raupe belegt find, trosdem erst vor einigen Monaten bezeichnungen täglich ihre Waaren feilbieten, indem fie den Jer Vermeidung der zwangsweisen Schließung der Kaffeneinrichtungen Bernichtung der vorfindlichen Eier an den Brutstätten ange met war. Erfahrungsgemäß widerstehen diese Eier dem Ein eber Witterung und es läkt fich mit Sicherheit voraussehen, wenn nicht rechtzeitig die Eier vernichtet werden, die Raupen nächsten Frühjahr noch größeren Schaben anrichten würden im vergangenen, wo über den Raupenfraß große Klage ge ht wurde. Besonders haben dann Obsigärten und Alleen

nur

vorgebeugt werden, wenn Die Schwamm

müffen. Klagen wegen solcher Uebervortheilungen laufen un glaublich zahlreich an amtlicher Stelle ein und wie jest ficher Drlautet, wird die Behörde dieser neuen Schwindelspezies ener

diesen Insekten zu leiden. Diesem drobenden Schaden gisch auf den Grund gehen. Dabei dürften recht drastische fich nicht als eine von

ter mit den darin enthaltenen Eiern noch vor Beginn des ters zerstört werden, denn ein Schneefall würde diese Arbeit glich machen. Die Berstöcung der Nester geschieht am en mittelft einer scharfen Bürste oder mit einem Besen. Die Odborstände unserer Nachbardörfer haben unter diesen Um

Qinmets

auf

die

Einzelheiten über die Gepflogenheiten jener Pseudofabrikanten, über thre pruntvollen Medaillen und Prädikate, namentlich aber über die mit dem Handel vielfach verbundenen Geldgeschäfte ans Licht lommen. Es giebt in Berlin   Kapitalisten, welche nur auf Klaviere Geld verleihen und an die so eine Fabrit hunderte von Leibkontrakten, ohne die Käufer von der Schiebung zu be recht unliebfamen Ueberraschungen gelangt und hat sich sogar nolens volens auf Grund der ihm unbekannten Schiebungen den erfreulich, daß diesem unredlichen Treiben endlich mit Hilfe des Betrugsparagraphen gesteuert werden soll.

ben bas Berfiören der Schwammnester in der gedachten nachrichtigen, verpfändet. Mancher Käufer ist dadurch schon zu Selfe bis zum Dezember d. J. angeordnet, und zwar unter

Bestimmung des§ 368 61. 2 des Straf

Bouche, wonach mit Geldbuse bis zu 60 M. oder mit Haft Besuch eines Gerichtsvollziehers gefallen laffen müssen! Es ist

olgelliche Anordnungen gebotene Raupen unterläßt. Titt bis 84 14 Tagen bestraft wird, wer das durch gefeßliche oder

Carter,

um 1. Dezember nos tein größerer Schneefall ein, so ist zu teigebillets auf der Pferdebahn. Einem hiesigen

Blatte

ble

daß die Aufforderungsfrist verlängert wird.

wird

Berbebabn

geschrieben: Ich benutze täglich verschiedene Male

und

Omnibusverkehr in London  , Paris   und Wien  ;

Für Unbemittelte. Unentgeltliche Behandlung, Blom biren und Aussieben franker Bähne erhalten Unbemittelte täglich, mit Ausnahme Sonntags, Morgens von 8-10 Uhr, Invaliden ftraße 105 11 1.

Polizeibericht. Am 28. b. Mts. Morgens wurde eine entlang fuhr, in der Nähe der Alten Schüßenstraße von einem linten Fuß gefahren, daß fie einen doppelten Bruch des Knöchel­gelents erlitt. Vormittags stürzte fich eine 78 Jahre alte

bezw. des Fachvereins und der strafrechtlichen Verfolgung der Betheiligten den Nachweis zu führen, daß die staatliche Bu laffung der in Rede flebenden Unterstügungstaffen für Preußen erfolgt oder wenigftens inzwischen zuständigen Ort in Antrag gebracht ist. Der Bezirksausschuß wies durch Urtheil vom 13. September v. J. die Klage ab, weil die im Auffich swege erlassene Verfügung des Polizeipräsidenten thm   in in feiner Eigen­faft als Ortspolizei Behörde erlaffene polizeiliche Verfügung darstelle. Auf die gegen diese Entscheidung seitens der Kläger   eingelegte Berufung änderte ber britte Senat des Oberverwaltungsgerichts in feiner Sigung vom 19. d. M. das angefochtene Urtheil dabin ab, daß die Ver­fügung des Polizeipräsidenten außer Kraft au seten und die Kosten beider Instanzen dem beklagten Polizeipräsidenten aufzuerlegen find. Der sehr intereffanten Be gründung entnehmen wir folgende Stellen:" Für die Entschei bung kommt es zunächst darauf an, ob die angefochtene Ver fügung, welche den flagenden Verein wegen strafbarer Betheilt gung bei einem der staatlichen Bulaffung entbehrenden Verfiche rungsunternehmen mit Schließung bedroht, als polizeiliche und insbesoondere als orts polizeiliche Verfügung anzus sehen ist, mithin gemäߧ 128 des Landesverwaltungsgesezes werden konnte. Daß die Verhinderung strafbarer Hand

Dem

Be Cauptstädte Europas besucht haben, Vergleiche mit dem Handelsfrau, als fie mit ihrem Obstwagen die Prenzlauerstraße lungen zu dem Amte der Polizei gehört, ergiebt sich aus Der, auch ich, loot die vorzüglichen Einrichtungen unseres Jn the entgegenkommender Geschäftswagen derartig gegen den

tuts, nur in einem Punkt wird unsere Pferdebahn von den beren Hauptstädten übertroffen: das ist in der Einrichtung gelents erlitt. Ingen nicht balbe Touren auf verschiedenen Bahnen zu fahren. Ich

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B. fehr häufig vom Halleschen Thor nach der Potsdamer Bu fahren, eine Strecke, die höchstens 10 Pf. foften rite, durch Benugung zweier Linien fich aber auf 20 Br. Daffelbe ist der Fall, wenn ich vom Kreuzberg   nach dem

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belegenen Wohnung auf den Hof hinab und verstarb auf der Stelle. Um dieselbe Zeit wurde ein Handelsmann vor dem Hause Fennstraße Nr. 30 von einem mit Mauersteinen beladenen, von dem Kutscher Finte geführten Arbeitswagen überfahren und erlitt anscheinend schwere äußere und innerliche Verlegungen, so der Charitee gebracht werden mußte. Mittags wurde ein in Die Leiche wurde nach Als an demselben Tage Nachmittags der Tischler Lenz vor dem Hause Große Frank

en, daß man auf einer Strecke, wie Leipzigerstraße oder Stromstraße erhängt vorgefunden. en Linie voll ist, den Wagen einer anderen Linde für die

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dem den Wirkungsfreis der Polizei begrenzenden§ 10 Tit. 17 Thl. II A. L.-R. Es gilt dies namentlich auch von der Ver hinderung solcher Betriebe, für welche die nach gefeßlicher Vor­schrift erforderliche staatliche Genehmigung nicht eingeholt wor den ist. Ausdrüdliche Anerkennung hat diese Befugniß der Polizei in§ 15 der Be verbeordnung: Die Fortseßung des Betriebes tann polizeilich verboten werden, wenn ein Gewerbe, zu deffen Gewinn eine besondere Genehmigung erforderlich ist, ogne diese Genehmigung begonnen wird" gefunden. Da hier nach das Einschreiten gegen nicht genehmigte Versicherungss anstalten den Polizeibehörden, unter diesen aber in Ermange lung einer die ausschließliche Zuständigkeit der Landespolizei behörden begründenden gefeßlichen Bestimmung den Orts polizelbehörden zusteht, so würden über den ortspolizeilichen Charakter der angefochtenen Verfügung des beklagten Bolizei präsidenten Zweifel nicht bestchen tönnen, wenn nicht der Beklagte geltend machte, daß er diese Verfügung nicht als Gurt dabei plöglich zerris, rüd väris auf den Straßendamm Polizeibehörde, sondern als Regierungspräsident in Ausübung des staatlichen Aufsichtsrechts" erlaffen und dieser feiner Ab­herab und unter einen gerade vorüberkommenden Omnibus, so bruck gegeben hätte. wurde. Die Leiche wurde nach dem Leichenschauhause geschafft. Nach eingehenden Erwägungen gelangt das Oberverwaltungsgericht zu der Annahme, daß es sich vor Beränderungen beschäftigt war, beim Fortschaffen einer Tonne Sinne, sondern eine ausschließlich dem polizeilichen Gebiete an gehörige Verfügung handle. In der Begründung wird dann

be Tour benuten lönnte. Die Pferdebahn bedürfte zu dieser futterstr. 95 damit beschäftigt war, auf seinem Wagen Betts itung feiner neuen Geleife, Linien, Beamten, sondern stellen mittelst eines Schaurgurts festzubinden, fiel Lenz, als der einer neuen Sorte Billets; und dem Verkehr wäre sehr

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erften, nachher von dem zweiten Schaffner  ; die Linien, für daß er über den Hals gefahren und auf der Stelle getödtet ficht durch Einschiebung der. Worte von Auffichtswegen" Aus­zu benutzen ist, tönnen ja wie bei den Ringbahnbillets

, daß auch von unserer Seite bereits zu verschiedenen

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mnibus diefe Billets, ebenso auch in Wien  ." Wir bemerken schen Grundstück Hagelsbergerfir. 34 bei der Vornahme baulicher liegend nicht um ein dem Gebiete des Aufsichtsrechts im engeren Palen die Einführung der Umsteigebillets" angeregt worden Bement in eine von ihm mit schadhaften Bohlen überdeckte,