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Beilage zum Berliner Voltsblatt.

Jr. 289.

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Parlamentsberichte.

Deutscher Reichstag .

10. Sigung vom 7. Dezember, 11 Uhr. angl Am Tische des Bundesrathes: v. Boetticher, von Marschall, v. Xylander.

Eingegangen ist die Nachweisung der gesammten Rechnungsergebnisse für 1887, betreffend die Be tufsgenossenschaften.

Die erste Berathung des Gefeßes über die Alters und Invalidenversicherung wird fortgesetzt.

Abg. Dr. Buhl( natl.) dankt für die frühzeitige Veröffent dung des Gefeßentwurfs. In keiner der vorliegenden Fragen lonne er folche politischer Natur erblicken; zu prüfen fei nur, wie weit es möglich sei, den Arbeitern zu Hilfe zu kommen und welches der gangbarfte Weg hierzu sei. Dem Abg. Grillenberger molle er entgegenhalten, daß dieser zuerst in dem Gesetze ein Quentchen Wohlwollen gefunden habe, dann wollte er es livine abweisen und schließlich machte er eine Reihe von Ver­befferungsvorschlägen. Was den Gefeßentwurf felbft anlange, o würde, wenn man dem Wunsche des Abg. Grillenberger folgend die Altersgrenze unter 60 Jahre herabsetzte, ein Bu­lag von 80 pCt. nothwendig werden. Das fet ene toloffale Berbelastung. Einige seiner Freunde meinten, es wäre zu prüfen, ob nicht der Altersversorgung die Entschädigung der Dalbinvalidität vorzuziehen wäre. Dieser Gegenstand be dürfe einer Prüfung in der Kommiffion, er glaube aber nicht, daß die betreffende Ansicht Aussicht auf Erfolg haben bebe. Ebenfalls zu erwägen wäre die Gewährung einer Ent. hädigung für die vorübergehende Ganzinvalidität. Die Ver Adherung der weiblichen Personen anlangend, beweisen die in den Motiven angegebenen Zahlen, daß die weibliche Arbeit nur der lebergang zur fpäteren Selbstständigkeit refp. Verheirathung sei. Die Bahl der weiblichen Personen, welche in den Genuß einer ante tommen würden, sei eine fehr kleine. Man werde alfo üfen müfen, ob die weiblichen Personen überhaupt in dem Besese bleiben sollen oder ob eine Rückvergütung bei der Ver belrathung 2c. einzutreten habe. Eine weitere Frage sei die e Leiwillige Berficherung weiter ausgedehnt werden, als es in dem Geseze geschieht. Jedenfalls müßte der finanzielle Effelt prüft werden. Eine Erhöhung der Rente werde vielleicht möglich

ein, wenn andere Staaten uns auf dem sozialpolitischen Wege folgen. Jeßt sei das nicht möglich wegen der Konkurrenz auf Weltmarkt. Nach der Schilderung des Abgeordneten

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Brillenberger habe man annehmen müffen, als falle jeder Arbeiter stiren, daß dies nicht der Fall ist. In Berlin würden z. B. 28 000 Der Armenpflege anheim. Bur Ehre der Arbeiter müffe er fon. Arbeiter auf Grund dieses Gefeßes eine Rente empfangen, während jetzt nur 4000 Arbeiter unter der öffentlichen Armens Redner eine Verbesserung sehen. Die erforderliche Lohnstatistik bg. Grillenberger. In der Einführung von Lohnklaffen würde Arantenlaffengeset bestehe. Den Beitrag dem Arbeiter abzu Damen und dem Arbeitgeber zwei Drittel aufzubürden, sei un billig gegenüber dem fleinen Arbeitgeber. Die Regierungsvor age, welche dem Reiche. dem Arbeitgeber und dem Arbeiter je Drittel auflege, treffe nach seiner Anficht das Richtige. Eine

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er nicht für so fchwierig, da ein Analogon schon bei dem

Bwangsversicherung gründen auf Kosten der Arbeitgeber und

beiter allein, die öffentlichen Laften erleichtern ohne Buschuß öffentlichen Mitteln wäre eine schreiende Ungerechtigkeit.

Sonnabend, den 8. Dezember 1888.

zu einem wirklich dauernden Bestandtheil des Lebensunterhalts Der Arbeiter zu machen; und wir hoffen, daß der Unterhalt und Der Arbeitslohn um diese Prämien fich steigert. Wegen der Niedrigkeit der Rente darf dieselbe der Armenpflege nicht gleich gestellt werden. Im großen Ganzen haben wir es mit Familienvätern zu thun, die bei ihren Kindern wohnen, da ist eine geringe Rente auch schon eine Wohlthat; der alte invalide Arbeiter, der eine eine Rente bezieht, wird bei seinen Rindern, in deren Haushalt er fich ja noch nüßlich machen lann, ein willkommener Gast sein, während er heute von einem Kinde zum anderen abge schoben wird. Die Rente zu erhöhen, wären wir übrigens gern bereit, wenn wir nicht dann auch die Beiträge erhöhen müßten. Der Abg. Grillenberger meinte, die Mindestrente dürfte nicht unter 120 M. heruntergehen, und hat über die geringe Steige rung der Rente seinen Spott ausgegoffen; die höchsten Renten würden bei dem frühzeitigen Tode der Arbeiter nur in ge tingem Maße zur Auszahlung fommen. Aber in demselben Maße, als die Invalidententen nicht in Anspruch genommen find, find wir ja in der Lage, die Renten zu erhöhen. Anderer feits lönnen wir nicht jest hohe Renten gewähren und fte nachher heruntersetzen. Eine andere Abstufung der Renten­beiträge, as in der Vorlage, muß allerdings stattfinden. Auf gabe der Verficherung ist, das Mindestmaß des Lebensunter haltes dem Arbeiter zu sichern, und da da dieser nach den verschiedenen Gegenden verschieden ist, so muß die Rente fich auch verschieden bemessen. Aber auch bei diesem Standpunkt aenügt der jeßige Vorschlag noch nicht, weil der ortsübliche Tagelohn fich nicht blos nach dem Lebensunterhalt, sondern Tagelohn fich nicht blos nach dem Lebensunterhalt, sondern auch nach Angebot und Nachfrage richtet. Die Rente muß fich also immer nicht blos nach den verschiedenen Gegenden, sondern auch dem verschiedenen individuellen Verdienst der Ar better bemeffen. Die Krankenversicherung fennt ja auch dret fache Löhne den individuellen Lohn, den durchschnittlichen Lohn der Berufsklasse und den Mindestlohn. Auch in anderer Beziehung ist in der Vorlage etwas zu bureaukratisch verfahren, nämlich bei dem Begriff Invalidität. Wir müssen Halb. und zeitweise Invalidität zulaffen. Ein invalider Arbeiter 3. B., ber seiner Frau spulen hilft und dabei das Mindestmaß von 150 m. verdient, würde nach der Vorlage der Invaliditätsrente verlustig gehen. Die Knappschaften haben die Halbinvalidität. Der Arbeitgeber ist andererseits bis jest geneigt, seine alten, treuen Arbeiter, die zu schweren Arbeiten unfähig geworden find, nicht zu entlassen, sondern mit leichteren Arbeiten zu bes fchäftigen. Es würde ihm aber nicht einfallen, fich weiter mit einem solchen Arbeiter zu belästigen, wenn er weiß, daß dieser einen Anspruch auf Invalidenrente hat. Wird dagegen Halb invalidität zugelaffen, so wird der Arbeiter seine halbe Invaliditäts­rente beziehen und durch weitere Arbeit diefelbe vielleicht bis auf fein volles Einkommen ergänzen. Mit Einführung der Halb­invalidität würde also dem Arbeiter wie dem Arbeitgeber ge bient sein. Dieser Anschluß an die Krantentaffenversicherung fehlt abfolut. Die Krantentassen nehmen bekanntlich invalide, halbe Strante einfach nicht auf, um die Kaffen nicht zu belasten; man hat hier immer auf Abhilfe durch die Invalidengefeggebung gehofft; die wird in der Vorlage aber nicht geboten. Wer 13 möchentliche Krantenunterstützung genoffen hat, würde jezt ins Freie fallen. Das ist absolut nicht angängig. Was die Frage betrifft, wer Träger der Verficherung sein soll, fo schwärmen wir für eine Reichsanstalt gar nicht. Gerade die Kleinen Verbände wirten wirthschaftlich sorgsamer. Die Knappschafts - Berufsge noffenschaft hat ihre Organisation dahin getroffen, daß fie ihren Schwerpunkt in die Sektionen legt; ihre Verwaltungstoften be tragen deshalb auch nur 5 pet. der Umlage. Die Frage ist schieben oder auch zu Trägern der neuen Organisation machen? Es find dieselben Arbeiter, dieselben Fabrikanten, dieselbe Art der

Roner ging hierauf auf die Uebergangsbestimmungen näher speziell die: Sollten wir die Berufsgenossenschaften bei Seite und gab der Kommission anheim, die Beiträge für die giten zehn Jahre nach der Vorlage zu alzeptiren, aber in den

5. Jahsg.

waren oder nicht, und in sehr vielen Fällen hat das Reichsversicherungsamt ja zu Gunsten der Versicherten entschie den. Wir müssen diese Berufung um so mehr aufrecht ers halten, als der Begriff der Invalidität sehr schwankend ist. Die Berufsgenossenschaften tönnen wir auch deshalb nicht entbehren weil nur bei einer solchen Organisation das warme Interesse für Krankheitsverhinderung vorhanden ist. Eine übermäßige Arbeitszeit, Sonntagsarbeit, zu große Snanspruchnahme von Kindern und Frauen wirken eben auf Unfälle und Invalidität hin. Bei berufsgenossenschaftlicher Drganisation wird es sodann auch leichter sein, die Rente für die einzelnen Arbeiterkategorien zu erhöhen. Berufsgenossenschaftlich find allerdings zunächst nur die industriellen Betriebe und die Landwirthschaft organifirt. Eine Ausdehnung auf die handwerksmäßigen und das Handels­gewerbe find aber in Aussicht gestellt. Vielleicht empfiehlt es fich, mit dem Invaliditätsaeses bis zum Abschluß der Unfall­gefeßgebung zu warten. Mit dieser Dreiheit: Industrie, Land wirthschaft, handwerksmäßige und Handelsgewerbe würden wir auch schon eine gewiffe Gefahrentlaffeneintheilung gegeben haben. Der einzige imponirende Gesichtspunkt des jeßigen Vor­schlags ist die bureaukratische Einfachheit. Es tann aber doch nicht die Aufgabe sein, die Sache so einfach als möglich, son­bern so gut als möglich zu machen. Mir scheint die Organi fation umgekehrt um so beffer, je mehr Träger fte hat. Auch für die Uafallversicherung ist doch die große Zahl der Berufss genossenschaften geschaffen, und die Krankenversicherung läßt 6 bis 7 Formen zu, und es ist nicht darüber geklagt worden. Was den Reichsbeitrag betrifft, so hat das Bentrum bei der Unfall­verficherung dagegen gestimmt; es wird sich jest kaum anders ftellen. Für sehr gefährlich hält Redner den Reichsbeitrag. Aufe gebracht werde derselbe doch selbstverständlich durch Steuern, und mer zahle dieselben namentlich bei dem jezigen indirekten Steuersystem? Die breiten Maffen des Volkes! Bur ersten Eins richtung wolle er sich den Reichsbeitrag gefallen laffen, zur Ent laftung derjenigen Arbeiter, die unvermögend selen, Bei träge zu zahlen. Aber als ständigen Buschuß müsse er Ebenso verwerfe er die den Reich beitrag verwerfen. Kapitalsansammlung auf dem Wege des Anlageverfahrens. Die Arbeiter würden dadurch zu Gunsten der Zukunft belastet. Das sei um so weniger angebracht, als die Arbeiter in Butunft, wenn fie den Segen dieser ganzen Versicherung fennen viel mehr als iegt bereit sein gelernt haben würden, würden, Beiträge zu zahlen. Auch die Verweigerung der Rücks vergütung von Beiträgen an Ausscheidende, besonders weibliche, fei eine Härte, die ausgeglichen werden müsse. Auch der Wieders eintritt Ausgefchiedener dürfe nicht dadurch erschwert werden, daß man denselben zumuthe, die ausgefallenen Beiträge auch der Arbeitgeber nachzuzahlen. Er wiederhole schließlich die Bereit willigkeit des Sentrums, daran mitzuwirken, für den fozialen Frieden, für die Versöhnung der arbeitenden Klaffen neue Grund lagen zu gewinnen.

Abg. v. Helldorf( lons.) stimmt diesem neuesten sozial politischen Schritt grundsätzlich zu. Im einzelnen finde er im Gegensatz zum Vorrebner namentlich auch den Reichsbeitrag als durchaus gerechtfertigt, denn das Reich habe ein Intereffe daran, für den wirthschaftlich Schwachen einzutreten. Wenn Vorredner unter Hinweis auf die indirekte Steuerpolitik den Reichsbeitrag verwerfe, so ftelle fich derselbe in Widerspruch zu der ganzen Wirthschaftspolitik des Zentrums. Die( von Grillenberger und Hige gewünschte) Einbeziehung von Wittmen und Waisen in das Gefeß würde zu große Mittel in Anspruch nehmen. Mit einer Rüdoergütung gezahlter Beiträge an Ausgeschiedene könne er unter gewissen Verhältnissen einverstanden sein. Von dem Marken­wesen und Quittungsbuch erwarte er teine Unzuträglichkeiten für die Arbeiter. Was die Frage betreffe, ob Umlages oder Deckungss Verfahren, so halte er für seine Person das Deckungsverfahren

Uebergangsbestimmungen weiter zu gehen als es die Vorlage Fürsorge bei der Unfall. wie bei der Invaliditätsversicherung; ferner für das Richtigere. Aber viele seiner Freunde seien darüber

ue. Wer foll nun Träger der Versicherung sein? Seine reunde seien der Anficht, daß durch das in der Vor e aufgebaute System unfagbare Schwierigkeiten ent Dente man fich doch einmal die Rechnung Arbeiters, der 50 Jahre in den verschiedensten

Rebent.

Bindern beschäftigt war. Ein Zusammenlauf des ganzen Riftlos lich mit zu dem Zweck ins Leben gerufen, um alle Aufgaben

In der Reichsanstalt würde hier wesentliche Erleichterungen nach allen Richtungen bringen. Das sei auch eine nothwendige Kons

find diefelben Funktionen zu leiften: Feststellung der Beiträge, bes Unfalls bezw. der Invalidität, Kontrole, schiedsgerichtliche Entscheidungen u. f. w. Dieselben Organe tönnten in denselben Sigungen die eine wie die andere Frage erledigen. Die ganze Organisation der Berufsgenossenschaften wat ja auch ursprüng. der Arbeiterversicherung auf sich zu nehmen. Die geschäftliche Belaftung der Berufsgenossenschaften fann nicht gegen den An finden, welche neben den Geschäften der Berufsgenossenschaft auch die Arbeiten einer neuen Organisation zu übernehmen be reit find? Soweit überhaupt die Berufsgenossenschaften in der

abweichender Meinung. Bedenklich würde auch ihm, der er für das Deckungsverfahren sei, die Ansammlung des gesammten Kapitals in einer Hand erscheinen, deshalb set er gegen nur eine Versicherungsanstalt. Keinesfalls balte er die Berufsgenoffen fchaften für geeignete Träger dieser Vasicherung.

Abg. Schrader( dfr.): Der Entwurf, der uns vorliegt, ist in wesentlichen Pantten ein ganz anderer, als der früher publi airte. Meine Aufgabe wird es zunächst sein, auf dem Boden

quenz des Reichszuschuffes. Die Krankenkaffen denken fich schluß angeführt werden; denn, werden sich denn geeignete Leute dieser Vorlage und unter Vermeidung prinzipieller Erörterungen

aber

zu prüfen, ob der Zweck der Vorlage auf diesem Wege erreicht werden lann und eventuell wie weit. Ich muß dann einige all­gemeine Gefichtspunkte hervorheben, auf welche man zu meinem lage von so weit greifender sozialer und politischer Bedeutung wie diese, hätte mohl verdient, auf ihre voraussichtlichen Wir

leine Freunde nicht als Träger der Organisation, wohl aber als or nügliche Drgane der Versicherung; denn es werde zu ufen fein, wie die Gemeindeorgane, die ohnehin bereits schon be belastet feten, durch andere Organe zu erfeßen seien. Die Lage waren, ein Urtheil abzugeben. Der Berufsgenossenschafts großen Erstaunen bisher hier nicht gekommen ist. Eine Vor Berbindung der freien Hilfstaffen mit diesem Gesetze würde tag hat sich für den Anschluß der Invaliditätsversicherung an gegen allzu große Schwierigkeiten machen. In der Kom ein werden und in welcher Weise das eventuell zu geschehen ur sehr schwer verschaffen können, und das würde Merger und Dimuth erregen. Etwas Befferes als die Marken wiffe er Operation namentlich für die Millionen feßhafter Arbeiter finden fen werde. Unfug mit den Marten fürchte er nicht, besonders daß das Hwangsarbeitsbuch daraus entstehen tönnte. Rights bestoweniger würde er, wenn etwas anderes an die Stelle des Quittungsbuchs gefegt werden fönnte, darin eine

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die Berufsgenossenschaften erklärt. Man fann allerdings zu geben, daß die Berufsgenossenschaften alsdann einer Reorga nisation bedürfen 1. dahin, daß verwandte Berufsgenoffen schaften zusammengelegt werden, das heißt die Laften zusammen tragen, und 2. daß mehr Dezentralisation innerhalb der Be rufsaenoffenschaften, das heißt in den unteren Verwaltungs bezirken Lotale Organe gefchaffen werden. Nur wenn bie bezirken lokale Organe geschaffen werden. Nur wenn die Invaliditätsversicherung an die Berufsgenossenschaften angelehnt wird, ist eine Abstufung der Beiträge möglich; dann ist es un geheuer einfach, die Beiträge und die Rente individuell festzu fegen. Mit der Erhebung der Beiträge fönnte der Arbeitgeber betraut werden, der von dem Lohne den Arbeitern den Beitrag

fungen näher geprüft zu werden. Es tann nicht genügen, nur zu sagen, wir wollen die sozialen Bustände beffern, und wir hoffen, daß dies Gesez sie beffern wird. Nur darauf ist schon richtiger Weise hingewiesen worden, daß man große Klafen zur Verficherung heranziehen muß, die später doch feinen Vor thell von thr haben, nämlich solche Arbeiter, die später in ein selbstständiges Erwerbsleben übergehen. und die Frauen, die u burch ihre Verheirathung ficher gestellt werden. Das für diesen Fall vorgeschlagene Hilfsmittel aber ist ein sehr zweifelhaftes, denn die Bahlung des dreifachen Beitrages, wie es jetzt gefordert wird, ist für die große Mehrzahl der hier in Betracht

Relentliche Berbefferung sehen. Redner schloß mit der Hoffnung, abzöge und am Schluffe des Jahres mit dem eigenen Beitrage fommenden Bersonen unwahrscheinlich oder gana unmöglich.

gelingen werde, einen weiteren Schritt auf dem Wege

Des fortalen Friedens zu thun. Abg. Size( 3.): Wir stehen diesem Gefeßentwurf mit voller Theilnahme gegenüber, und wenn wir in eine Kritif des felben eintreten, so geschieht es, um ihn so zu gestalten, daß er um wahren Frieden mit den arbeitenden Klaffen und zum

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ablieferte. Der Arbeiter ginge bei seinem Austritt aus seiner Beschäftigung zu seiner Gemeindebebörde, ließe die Beiträge in das Quittungs- oder Beitragsbuch eintragen, das direkt von einer Gemeinde an die andere übertragen würde, so daß weder Arbeiter noch Arbeitgeber das Buch zur Einsicht erhalten. Das Markenfyftem und das Duittungbuch wäre damit beseitigt. Auf den. Dadurch unterscheidet fich unsere deutsche Arbeitergesetzgebung von der englischen, daß die Arbeiter und Arbeitgeber nicht befon

Segen der Nation zu gereichen geeignet ist. Ich beabsichtige diese Weise würden auch Arbeiter und Arbeitgeber vereinigt wer

, ben Standpunkt meiner Fraltion im Einzelnen festzus

legen, sondern fpreche nur in meinem Namen und für meine

Berfon. Der Gefeßentwurf bedeutet nicht eine neue Drgani ders organiflrt find. Nichts wirkt verföhnlicher als eine solche Ber

Eine Rückzahlung der Beiträge in größerer Bahl würde einen so erheblichen finanziellen Effekt haben, daß mir der ganze Vora schlag fehr zweifelhaft erscheint. Für die Berechnung ber Rente felbft fehlt es uns durchaus an ficheren Unterlagen. Deshalb wird man bei Bemeffung der Renten und Beiträge sehr vorsichtig sein müffen. Ich möchte den Reichstag warnen, über das hinauszugehen, was die verbündeten Regierungen für zulässig halten, denn diese könnten ihm im Falle einer Ralamität den Vorwurf machen, warum

tion der Armenpflege, sondern enthält neue Maßnahmen, einigung. Auch eine zweckmäßige Vertheilung der Belastung ist Wir rechnen jetzt mit günstigen Verhältnissen. Aber denken Sie

Arabe auch, um, wie Herr Grillenberger will, den Antheil der Arbeiter an der nationalen Produktion zu erhöhen. Mit Recht von Seiten des Bundesraths darauf hingewiesen worden, , während es fich bei der Armenpflege um ein Almosen

anbelt,

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wird.

Berfonen

eine Leistung vorliegt, die auf Grund Beiträge und eines Rechtsanspruchs

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handelt sich auch um ganz andere

diesem Gesetze als bei der Armen

nur im Anschluß an die Berufsgenossenschaften möglich. Nach bem vorläufigen Vorschlage fände eine Belastung einzelner, namentlich der landwirthschaftlichen Gewerbe zu Gunsien anderer ftatt. Ein Gefahrentarif wiederum verlangt eine forgfältige Bes handlung im einzelnen, so daß der Vorzug der Einfachheit, den bas jetige System für fich bat, wieder verloren ginge. Das Verfahren, wie es fest in Betreff der Invaliditätserklärung ge bacht ist, scheint mic nicht zum Biele zu führen, da das Gut achten der Krantentaffe nicht entscheidend sein könne, well diese aus dem gleichen Grunde das des Vorstandes der Versicherungs anstalt. Es werden hier Selbstverwaltungsorgane nothwendig

nur an die 70er Jahre. Würden Sie damals der Industrie und den Arbeitern gleiche Opfer zugemuthet haben? Hierbei fommt noch die Altersgrenze in Betracht. Wenn die Rente erft im 70. Jahre gewährt wird, dann ist die Altersgrenze nicht von großer Bedeutung, fie wird es aber, sobald man die Alters grenze herabzieht. Dann wird die Belastung eine erheblich p größere. Bei der Berechnung der Renten und Beiträge sollen no Die Ortstlaffen zu Grunde gelegt werden. Ich halte die Be meffung nach den Individuallöhnen für durchaus richtig. Aber fation für die Arbeitgeber und Arbeiter so erschweren, daß ich h mir wohl denten lann, daß man Bebenten trägt, eine an ficha

lege. Die große Maffe unserer invaliden Arbeiter bezieht übers upt teine Armenunterstügung; so weit find wir in Deutsch Veranlaffung hat, den Invaliden abzuschieben, und ebenso wenig die Durchführung dieses Gedankens würde die ganze Organion

Belftestranten, infälligen und Schwachen eingerechnet ist. sei, die Verwaltungsbeamten bei der Feststellung der Invalidität welche dec Arbeiter beziehen soll, find so niedrig bemeffen, daß 800 000, wobei noch eine große Bahl von Gebrechlichen, fein. Gerade Schäffle hat hervorgehoben, daß es nothwendig richtigere Einrichtung zur Ausführung zu bringen. Die Säße,

gung gezahlt, während die Alters- und Jnvalidenversicherung gefähr 164 Millionen erfordert. Geftüßt auf den Gedanken ebernen Lohngefeges find die Sozialdemokraten bestrebt, die Rebensnothdurft des Arbeiters zu erhöhen. Der Zwed der Alle und Invalidenversicherung ist aber gerade, die Prämie

herauszulaffer. Es würde dadurch nur Gehässigkeit auf diese Die Berufung an Beamten geladen werden. ist unentbehrlich. Die Klage Reichs Versicherungsamt ift über die vielen Rekurse, die aus Anlaß von Unfällen Es an daffelbe gekommen find, ist nicht begründet. ob die Nekurse berechtigt lommt doch darauf an,

der Arbeiter in den meisten Fällen damit nicht ausreichen wird. 33% oder 20 Bf. lönnen selbstverständlich nur ein Bus quod fchuß sein. Es handelt sich aber feineswegs blos um den eins zelnen Arbeiter. Eine ganze Reihe von Arbeitern wird in einem Alter invalide, in welchem ihnen noch die Sorge für ihre Fas milien obliegt, wie follen fie da mit 100-120 D. eine mehr­