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polizeiliche Verbot der Sammlungen zu sozialdemokra| Die Berathung des Gerichtshofes war nur eine furze. tischen Bweden fet rein formal und müsse jedes
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mal erneuert werden, wenn die Sammlung nach einem anderen Modus stattfinde. Das legte Verbot habe die Samm lungen für die Familien der Ausgewiesenen getroffen; hier werde auch von den Inhaftitten auf den Bons gesprochen und mithin tönne das Verbot hierauf teine Anwendung finden. Der Begriff der Beihilfe" sei vorliegenden Falls auch nicht gegeben, weil ohne dieselbe die That gar nicht möglich werde, andernfalls mache man fich der Beihilfe schuldig, wenn man einem Bettler eine Gabe verabfolge oder einen Beitrag zu einer Rollette leifte, die nicht polizeilich genehmigt set.- Staatsanwalt: Ich Staatsanwalt: Ich möchte doch den Herrn Vertheidiger bitten, sich mit dem allgemeinen Landrecht bekannt machen. ชิน Rechtsanwalt Meschelsohn: Ich möchte mich meinerseits ein für alle Male dagegen verwahren, daß mir Rechtsbelehrungen von dem Herrn Staatsanwalt zu Theil werden. belehrungen von dem Herrn Staatsanwalt zu Theil werden. Staatsanwalt: Ich hatte nur die Abficht, den Herrn Vertheidiger darauf aufmerksam zu machen, daß Beihilfe nur bei Verbrechen und Vergehen möglich ist.- Der Gerichtshof er
geben. Auf der Treppe sei er dann von einem Herrn gefragt worden, was er mache, worauf er fich an den Herrn mit der Frage gewondt habe, ob er auch Wähler des Hauses set. Nun habe der Betreffende fich als Kriminalbeamter legitimirt und ihn aufgefordert, mit nach der Polizeiwache zu kommen.- Angeagter Apfelgrün weiß nicht mehr, von wem er die Flugblätter erhalten hat. Der Inhalt sei ihm auch unbekannt ge wesen und habe er die beschriebenen Kouverts nur an die be ftimmten Abrenen befördern wollen. Als er einen Wähler nicht auffinden fonnte, habe er einen Herrn, der gerade auf der Treppe in dem Hause stand, danach gefragt; darauf sei er von dem Sarn verhaftet worden.- Angellagter Fride traf einen Be lannten, der ihn zur Vertheilung der Briefe aufforderte. Als et eben im Begriff war, mit dem Austragen zu beginnen, wurde et von einem hinzutretenden Kriminalbeamten verhaftet.- An gelfagter Galle: Meine Flugblätter waren nicht in Kouverts; is trug dieselben ganz frei unter dem Arm, hatte aber feines wegs die Abficht, fie öffentlich zu verbreiten, sondern nur den Bahlern des Hauses zu geben, in dem ich wohne. Zu diesem Zmed Wren die Druckschriften mir von einem Freund eingehandigt worden. Als ich an dem bezüglichen Tage in der Langestraße bei meinem Beitungsspediteur stand, wurde ich von einem Mann gefragt, was ich hate. Ich erwiderte, er möge doch nachsehen. Darauf auf abge wurde ich verhaftet. Bu einer Verbreitung der Flugblätter bin n waren. ich nicht gekommen. Auf dem Wege zur Polizei saate der Bes en Beamte:„ Sie haben die Blätter doch schon verbreitet?" Ich ent gegnete: Nein!" Später wollte der Herr mich zwar der Ver drift des breitung bezichtigen, doch mußte er schließlich zugeben, mich nur Daß frot mit den Blättern unter'm Arm gefehen zu haben.- Angefl. affenfang nhalt go ich wenn
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Bräftdent erklärte, daß der vorliegende Fall wegen des außer ordentlich hohen Strafmaßes allerdings ein bedeutendes Auf fehen erregt habe und es sei deshalb der vorige Termin vertagt und eine ganz eingehende Beweisaufnahme angeordnet worden, um den Sachverhalt nach allen Richtungen hin zu flären. Die beutige Verhandlung habe nun ergeben, daß der Verdacht, der Angeklagte habe noch schlimmere Abfichten gehabt, nicht be aründet fet; wenn ein solcher Verdacht noch vorläge, würde der Gerichtshof vielleicht das vom Vorderrichter erkannte Strafmaß für angemeffen gehalten haben. So blieben aber nur ein ein facher Hausfriedensbruch und zwei Körperverlegungen übrig, die objektiv zu beurtheilen felen. Der Gerichtshof habe das erste Urtheil aufgehoben und für alle bret Strafthaten auf eine Gesammtstrafe von sechs Wochen er kannt, die durch die erlittene Untersuchungshaft als verbüßt anzusehen seien. Das Bublikum brach nach der Urtheilsver fündigung in laute Beifalls- Aeußerungen aus, die der Präfident fich energisch verbat.
fannte babin, daß der Angeklagte fich nur in einem Falle, burch Soziales und Arbeiterbewegung.
Anlauf der Sammelbons der Anstiftung schuldig gemacht habe und dafür mit einer Geldstrafe von 50 M. event. 5 Tagen Gefängniß zu bestrafen set. Hinsichtlich der Bücher habe der Gerichtshof die Echuldfrage verneint, weil angenommen worden set, daß der Angeklagte fich dieselben nur zum Privatgebrauch beschafft habe und in dem Hingeben zum Einbinden auch kein Dolus gefunden werden fönre.
Eine starke Gasreplofton fand am 6. September in dem Hause Miobrenstraße 26 statt. Am Morgen dieses Tages bemerkte bie in dem Hause beschäftigte Frau Tauer einen starten Gasgeruch, der aus einem Bimmer zu kommen schien, welches furz zuvor von den Malern renovit worden war. Sie theilte thre Wahrnehmung dem Maler Köpfe mit und dieser ging mit ihr in das verdächtige Bimmer, um nach der Ursache zu forschen. Hier beschloß Köpfe, mit einem Streichholz die Gasleitung ab. zuleuchten und zündete zu diesem Swede ein Streichhölzchen an. In demselben Moment erfolgte ein fiarter Knall, das ganze Bimmer schien ein Feuer zu sein und Frau Tauer wurde von dem Druck bewußtlos zu Boden geschleudert. Als sie wieder zu fich tam, stürmten Feuerwehr und Polizei bereits die Treppen herauf. Auf Anordnung der Polizei wurde die Verlegte zur Sanitätswache gebracht, wo man ihr die erlittenen Brandwunden vorläufig verband. Infolge der erhaltenen Verlegungen blieb fte fünf Wochen arbeitsunfähig. Aber auch Köpfe mußte für feine Unvorsichtigkeit schwer büßen, denn er hatte eine vier wöchentliche Rur im Krankenhause durchzumachen. Die anges stellten Recherchen ergaben, daß man in dem betreffenden Zimmer ben Kronleuchter abgeschraubt hatte, ohne die Deffnung hernach wieder zu verschließen. Der Leuchter war den Malern bei der Arbeit sehr hinderlich gewesen und da zufällig einige Metallarbeiter in dem Hause mit dem Ordnen der Leitungen beschäftigt waren,
lebom erhielt die Flugblätter in der Wrangelstraße, um sie nach der Köpniderstraße zu bringen. Die Kouverts trugen be ftimmte Adreffen, an welche die Beförderung stattfinden sollte. Agitation In der Köpniderstraße wurde er mit den Briefen getroffen und eibt aud berhaftet. Angell. Schrader: Ich war davon unterrichtet, elieferten daß die Vertheilung stattfinden sollte und hatte mich deshalb eln, allo bet dem Wahlfomitee gemeldet, um zu helfer. Abends vorher erbroffel wurde mir ein Badet mit fouvertirten Flugblättern zugestellt; um nächsten Morgen hatte ich mir schon Helfer zum Austragen bestellt. Diese tamen aber leider nicht und so mußte ich mich allein auf den Weg machen. Als ich die Klingel zu einer Woh nung in der Bückierstraße zog, kam der Kriminalbeamte Feld bahn und ris mir einen Brief aus der Hand. Als er denselben Sallefden öffnete, protestite ich dagegen, weil meiner Auffaffung nach der Herr lein Recht hatte, das Briefgeheimniß zu verlegen. Dar auf wurde ich von ihm aufgefordert, mit nach der Wache su fommen. Angeflagter Mähler war nicht zum Termin erichienen; derselbe befindet sich zur Zeit im Gefängniß und dürfte deshalb die Vorladung wohl nicht erhalten haben.- Es folgte nun die Vernehmung des Kriminalfommiffat Staumer. Derfelbe fonnte nicht bestimmt angeben, ob alle Rouverts be fchrieben waren. Er habe die Angellagten polizeilich vernommen, deren Geständniß sich aber lediglich darauf beschränkt habe, daß fie die Abficht hatten, die Verbreitung zu bewirken. Für Den 14. Wahlbezirk sei die Genehmigung zur Verbreitung nach gefucht, aber nicht bewilligt worden, während für den 24. Wahl girt überhaupt fein Besuch erfolgt sei. Ob die Angeklagten davon etwas wüßten, set ihm nicht bekannt. Galle sei aber hon aus einem ähnlichen Grunde einmal bestraft, während Biebow beim Anfleben der befannten rothen Bettel betheiligt gewesen sei. Soweit ihm bekannt, hätten sich die Angeklagten alle zur sozialdemokratischen Partei bekannt. Auf Befragen erklärt Galle , daß er zwar einmal auf Grund des Preßgefeßes mit 30 M., aber nicht schon wegen des vom Zeugen anges führten Bergebens bestraft worden sei. Damit ist die Be weisaufnahme beendet und es erhält nunmehr der Staats. anwalt das Wort: Die Bereisaufnahme habe ergeben, daß nur bel Balle offene Exemplare des Flugblattes vorgefunden burden; bei den übrigen Angeklagten sei nur festgestellt, baß fie die Flugblätter in Kouverts hatten, welche mit oreffen versehen waren und daß fie fich bereit erklärt ben, biefelben zu verbreiten, zum Theil auch bereits verbreiteen. Eine derartige Verbreitung in geschloffenen Kouverts per lete das Sostaliftengeset nicht und demnach müsse er Frei prechung beantragen. Bei Galle liege die Sache anders; Der elbe babe die Druckschriften geständlich von einem Belannten ur Verbreitung erhalten; angeblich sollte er fie nur an be immte Personen in einem Hause abgeben. Db der Auftrag so gelautet habe, wiffe man nicht; da ihm aber eine Verbreitung nicht bewiesen sei, so liege eben nur sein Bugefiändniß vor und Daraufhin fönne eine Verurtheilung nicht erfolgen. Demnach fet auch Galle freizusprechen. Bertheidiger Rechtsanwalt Dr. Reiche schloß sich diesen Ausführungen an und stellte außer bem den Antrag, den Angeklagten die Kosten des Projeffes zu elegen, wel die Anklage erhoben worden sei, obgleich die poli eiliche Vernehmung schon den vorliegenden Thatbestand ergeben babe. Nach längerer Berathung erkannte der Gerichtshof unter dem Vorfs des Landgerichtsdirektors Martius auf Fret fprechung sämmtlicher Angeklagten. Auch wurde beschloffen, den
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Wegen Antiftung zur Verbreitung verbotener Dracchriften hatte sich gestern der Schantwith Robert Rürnberg vor der vierten Straflammer des Landaerichts I
verantworten. Der Angeklagte band fich eines Tages in feinem Lotal die Schürze ab und bei dieser Gelegenheit sollen bel Exemplare des Sozialdemokrat" aus einer Falte der Schürze gefallen sein. Ob es in der That zwei Nummern jener fellt worden, wohl aber, daß irgend ein Späher der Polizei eine derartige Mittheilung gemacht haben muß, und daß turz darauf eine Haussuchung bei dem Angeklagten vorge nommen wurde. Hierbei wurden 33 Stüd Sammelbons mit Der Aufschrift:" Für die Familien der Ausgewiesenen und Unbaftirten" und ferner 1 Exemplar des Buches: Die Frau 2c. Don Bebel, forte 1 Exemplar des sozialdemokratischen Lieber buches vorgefunden. Diese Drudschriften wurden beschlagnahmt und Nürnberg unter Antlage gestellt. annte fich als Sozialdemokrat. Auf die Frage des Borfizenden, er nicht eine Rolle in der sozialdemokratischen Organisation fel und daß er daher auch feine Rolle in derselben spielen
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Aufruf an die Metallarbeiter Berlins und Umgegend. Die am 7. Dezember in Sanssouci tagende Be fammlung erklärte fich mit den gemaßregelten Kollegen der Sommerfeld'schen Werkstatt, nachdem dieselben die Sache flar gestellt und sämmtliche Redner fich für Unterstüßung ausgesprochen für solidarisch und wurde ein Antrag, eine Rommiffion von 5 Mitgliedern zur Regelung der Unterstüßung zu wählen, einstimmta angenommen und die Kollegen Otto Klein, Ritterstr. 15 part.; Ernst Fahrenwald, Dieffenbachstr. 72; Paul Mert, Lauftger Straße 32; Gottfried Schulz, Adalbertstr. 94; und Neckner, Birken ftraße 76, gewählt. Listen resp. Gelder werden von der Kom mission verabfolgt resp. in Empfang genommen. Kollegen! Trog der schlechten und ungünstigen Geschäftszeit baben wir durch obigen Beschluß die Pflicht, die gemakregelten Kollegen zu unter ftüßen, und da unsere Geldmittel zur Zeit ein Nichts find, ersuchen wir Euch jest, voll und ganz einzutreten und frisch ans Werk zu gehen; nehmt die Sammlungen bei Euren Kollegen mit ganzer Kraft auf und befürchtet nicht, daß die Mittel zum Fonds zu reichlich werden könnten. Denn dadurch, daß unser Fonds wächst, gewinnen wir an Ansehen denjenigen Fabrikanten gegenüber, welche mit allen Mitteln ihre Arbeiter auf das Feld der Schundarbeit durch allzu große Abzüge und Einstellung von Mädchen zu drängen suchen, wodurch selbst die besseren Fabri fanten, welche sich dagegen sträuben, viel zu leiden haben. Kollegen! Wir rufen Euch nochmals zu, fteuert mit freudigem Herzen je nach den Mitteln, welche Euch zu Bebote stehen, bet, benn selbst die lleinste Gabe bildet in Maffe ein Großes; schnelle Hilfe ift doppelte Hilfe. Die Kommission.
ſo wandte man fich an dieſe mit dem Erfuchen, bie strone ab Vereine und Versammlungen.
zuschrauben. Der Metallar beirer Senf weigerte fich zwar zu rächst, dem Wunsche der Maler nachzukommen, weil er feinen Verschluß zur Stelle hatte, veranlaßte aber schließlich doch die Abschraubung, als ihm gesagt wurde, daß der Eigenthümer Arndt erklärt habe, vor dem 15. September werde tein Gas gebrannt. Beuge Arndt will diefe Neußerung nicht in dem Sinne gebraucht haben, während der Beuge Maler Badhaus das so verstanden hat. Der lettere bekundet auch, daß er nach Beendi gung der Malerarbeiten dem Angeklagten Senf davon Mit Der Staatsanwalt war der Anficht, theilung gemacht habe. Der Staatsanwalt war der Anficht, daß Senf für das angerichtete Unheil verantwortlich zu machen fei. Als Sachverständiger hätte er die Deffnung sogleich oder binnen furzer Frist schließen laffen müffen; das set aber nicht geschehen, selbst dann nicht, als ihm der Beuge Badhaus von der Beendigung der Arbeiten Kunde gegeben habe. Die Fahr lässigkeit bleibe auch dann an ihm haften, wenn angenommen werde, daß der Eigenthümer versichert habe, vor dem 15. Seps tember werde das Gas nicht benugt. Die Sache liege zwar sehr milde, da der Angeklagte den Malern nur eine Gefälligkeit er. weisen wollte, und deshalb empfehle fich eine Geldstrafe in Höhe von 80 M. Dieser Auffaffung trat auch der Gerichtshof bei und Senf wurde zu der beantragten Strafe verurtheilt.
Verband deutscher Mechaniker und verwandter Berufsgenossen, Bahlstelle Berlin . In der am 5. d. Mts. im Lokale von Lammers, Kommandantenstr. 71-72, abgehaltenen Versammlung hielt Herr Dr. Benkendorff einen Vortrag über Straßenbygiene". Redner führte ungefähr folgendes aus: Luft, Licht und Wärme seien jedem warmblütigen Lebewesen zu seinem Gedeihen unentbehrlich. Der Mensch fönne nament lich die Luft als sein eigentliches Lebenselement ansehen. Der felbe tönne wohl schlimmsten Falls, wie ja einzelne Hunger fünfiler bewiesen haben, 30-40 Tage ohne feste Nahrung be stehen, sei aber nicht im Stande, es auch nur wenige Minuten gänzlich ohne Luft auszubalten. 9000 Liter frische Luft ver brauche ein erwachsener Mensch in 24 Stunden. Um so mehr müffe man deshalb für die Reinerhaltung der Athmungsluft Sorge tragen. In großen Städten fönne dies nur durch mög lichst schnelles Beiseiteschaffen der Niederschläge, Tageswäffer sowie aller menschlichen und thierischen Abfallstoffe erreicht wer ben. Ein großer Schritt zur Befferung in sanitärer wie äfthe tischer Beziehung set durch die Einführung der Kanalisation geschehen. Seit jenem Beitpunkt haben sich die Sterblichkeite verhältnisse in Berlin bedeutend gebeffert. In den 50er Jahren starben von 1000 Menschen in B. 31,5, heute 247 von 1000. -Großen Einfluß auf die Athmungsluft habe ferner die Feuchtigkeit des Bodens. Die meisten epidemischen Krankheiten fänden in den Grundwäffern ihren Ursprung. Die Trockens haltung des Bodens, sowie möglichste Sicherung gegen Berun reinigung sei deshalb ein Haupterforderniß der öffentlichen Ge ſundheitspflege und könne nur durch ein für Feuchtigkeiten un durchläfftges Pflaster erreicht werden. Wissenschaftlich sei längst festgestellt, daß das Asphaltpflaster in sanitärer Beziehung, wie auch in Hinsicht auf den Wagenverkehr allen Anforderungen am besten genüge, und es sei deshalb zu verwundern, daß von den 50 Meilen Straßenlänge Berlins erst ca. 6-7 Meilen mit Asphalt beleat feien, da es fich noch dazu in der Herstellung, fowie an Unterhaltungskosten billiger ftelle, als Pflaster 1. Klaffe. Der überaus größte Theil der bisher asphaltitten Straßenflächen entfalle auf das Bentrum der Stadt. Recht wohlwollend hätten die Väter der Stadt" diesen an und für sich gesündesten Stadtlheil auch mit dem ge fündesten Pflaster bedacht, während viel ungefün Straßenzüge deffelben noch entbehren, bere wie auf einem vom Rebner vorgezeigten Plane au ersehen war. Die diesem Pflaster oft zum Vorwurf gemachte Glätte sei den Thieren weniger gefährlich als es scheine. Es seien also 1887 50 St. weniger Pferde gestürzt als 1885. Der vielbeklagte Staub rühre weniger von dem Pflaster als vielmehr von dem durch den Wagenverkehr zermahlenen Viehdünger her. Eine rationelle Behandlung der Straßen, öftere Waschungen, könne hier vieles beffern. Auf 500 Quadratmeter Straßenfläche tomme in London 1 Kehrer, in Berlin je 1 Straßenfeger auf 8000 Quadratmeter. Auch sei der Wasserverbrauch pro Kopf der Bevölkerung ein viel geringerer. Redner besprach hierauf die schon vor Jahren von der Firma Henschel hergestellte patentirte Straßenreinigungs maschine, welche leider vom Magiftrat einer Prüfuna noch immer nicht unterzogen sei. Auch zog Redner die Mufter farte des Berliner Trottoir's, die verschiedenen Beleuchtungsarten in den Kreis seiner Betrachtungen und plädirte ferner für billigere Gaspreise und damit allgemeine Einführung der Gasheizung. Redner schloß mit dem Wunsch, daß die anwesende jüngere Generation die herrliche Beit noch erleben möge, wo das Wort: Es werde Licht!" fich in seinem ganzen Umfange bewahrheiter werde, wo auf den Straßen, in Schulen und Fabriken überall bie gleiche, tages helle, elektrische Beleuchtung vorherrschen wird, überall die gleiche gesunde Luft vorhanden, wo unsere Defen, durch Gas gebeizt, felbft den Schornsteinfeger überflüffig machen werden."- Bum 3. Punkt der Tagesordnung fand eine Be sprechung und sodann Ausgabe der vom Magiftrat zugesandten Frageaogen statt. Kollegen, welche solche in Empfang ge nommen, selen hierdurch nochmals ersucht, dieselben gewiffenbaft auszufüllen und baldmöglichst an den Vorsitzenden abzu liefern.
Ein mehrere Stunden ausfüllender Kampf um die Freiheit eines Menschen, welcher gestern vor der Berufungs Straftammer VI des hieftaen Landgerichts I ausgefochten wurde, erweite die lebhaftefte Theilnahme von Laien und Juristen. Es handelte fich um die Erlebnisse des Kolporteurs Gustav Heinrich Dittmer, welchen das hießige Schöffengericht unter Vorfis des Amtsrichters Dr. Didel wegen Hausfriedensbruchs und Körperverlet ing zu 1 Jahr 4 Monaten Gefängniß verurtheilt hat, nachdem der Staatsanwalt nur 6 Wochen Gefängniß als hinreichende Sühne in Antrag gebracht hatte. Der Angeklagte, welcher für das zu Gunsten der inneren Mifften herausgegebene Werl Dr. Martin Luther " Abnehmer fammelte, tam am 4. Auguft auch zu der in der Lüneburger ftraße 7 vier Treppen toch wohnenden Kaufmannsfrau Mielte und soll sich nach deren Behauptung sehr roh benommen haben. Er soll beim Deffnen sofort den Fuß zwischen die Thür ge tlemmt und als ihm dies untersagt worden war, mit der Fauft nach dem Kopfe der Frau M. geschlagen und noch einen zweiten Schlag haben folgen laffen, als er von der Hilfe rufenden Frau verfolgt wurde. Der Angellagte dagegen behauptet, daß Frau Mielle ihm auf sein Anerbieten des Buches geantwortet habe: Laffen Sie mich mit dem Dr. zufrieden", worauf er fich zu Der Bemerkung habe hinreißen lassen: Von einer Kaufmanns frau hätte ich etwas mehr Bildung erwartet!" Darauf habe die Frau die schon geschloffene Thür wieder geöffnet und ihn mit der Hand ins Gesicht gefragt, wogegen er sich nur in der Das vertheidigt habe. Notbwehr mit seiner Hand Schöffengericht glaubte der einzigen Belastungszeugin in jedem Punkte und erkannte auf jenes Aufsehen erregende Strafmaß, weil es wohl annahm, daß der Angeklagte ein Rowdy fei, welcher allein in thren Wohnungen weilenden Frauen gefährlich werde. Es wurde auch als erwiesen ange nommen, daß der Angeklagte nach dem Attentat fich sofort ins Nebenhaus geflüchtet und auf einer Hintertreppe versteckt habe. Die gestrige äußerst eingehende Beweisaufnahme hatte nun zu nächst das Resultat, daß der Angeklagte thatsächlich das Wert nächst das Resultat, daß der Angeklagte thatsächlich das Wert Dr. Martin Luther " tolportit. Demselben wurde sowohl von feinem Vorgesezten, als auch von seinem Schlafwirthe das beste Beu: niß gegeben und letterer bestätigte ihm, daß er an jenem Abend mit einer zerschrammten Nase nach Hause gelommen sei. Mehrere Frauen, bei denen der Angeklagte an demselben Tage das Buch angeboten, erklärten, daß sich derselbe ihnen gegenüber durchaus ruhig und anständig betragen habe, und zwei Beuginnen fagten auf der anderen Seite der Frau Mielle rach, daß dieselbe eine leicht erregbare Dame set. Abgesehen davon aber wurde in dieser Jaftanz auch largelegt, daß der Angeklagte durchaus nicht von der Hintertreppe res Nebenhauses, wo er fich versteckt" gebal ten, herabgeholt, sondern in diesem Nebenhause seinem Geschäfte weiternachgegangen und ganz ohne Zwang die Treppe herabgefommen fei. Staatsanwalt Dr. Menge, welcher im allgemeinen zugab, daß der erschwerende Verdacht, welcher auf dem Angeklagten laftete, hinfällig geworden sei, fam doch zu einem überraschenden Schluß, indem er beantragte, die Strafe nur um 3 Monate zu vermindern. Vertheidiger Rechtsanwalt Th. Friederici hielt es für ganz ungeheuerlich, daß der Antrag Des Staatsanwalts durch einen Gerichtshof um das drei zehnfache überschritten werde. Die Darstellung des Ange flagten habe viel mehr Wahrscheinlichkeit für fich als die der Frau Mielke; aber selbst wenn man der legten folgen wolle, liege doch nichts vor, als höchstens die Ungeschliffenheit eines aufdringlichen Kolporteurs, für welche einige Wochen Gefängniß eine mehr als hinreichende Sühne felen.
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genannten Schriften habe aber er habe die beiden Bücher von zum Privatgebrauch und nicht zur getauft.
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f der Betreffende auch nur mit der Beschaffung der Werke einverstanden erklärt. Die Sammelbons habe er zu dem Swed getauft, auch feinerseits etwas zur Unterstügung der Aus gewiesenen und Inhaftirten beizutragen. Die Bücher habe er Ab einbinden laffen, woraus schon hervorgehe, daß er fich die felben nicht zur weiteren Verbreitung beschafft habe. Bor ligender: Dann hatte doch der Buchbinder bereits Ge Legenheit, die Bücher zu lesen! Der Staatsanwalt telt ben Angeklagten für schuldig; es fet anzunehmen, daß er Die Bücher von dem Unbekannten zum 8wed der Verbreitung empfangen habe und dann habe er sich durch die Abnahme der Beihilfe schuldig gemacht. Ebenso sei es in Bezug auf die Sammelbons, deren Vertrieb durch das Polizeipräsidium verboten alterirt, daß auf den vorliegenden Bons der Bufat ftebe: und Unbaftirten". Nach Lage der Sache rechtfertige fich eine GeldArafe von 50 Matt event. 10 Tage Gefängniß. Rechtsan walt Dr. Meichelsohn plädirt in längerer Rede für Frei rechung des Angeklagten, dem mohl zu glauben sei, daß er h die Bücher nur zu feinem Pivatgebrauch gekauft habe. Bolle man das Hingeben an einen Buchbinder schon für firaf bar ertlären, fo müßten auch die Polizeibeamten bestraft terben, welche derartige Bücher einbinden laffen.
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Die große öffentliche Formerversammlung, welche am Sonntag, den 9. d. M. in Faustmann's Salon, Invaliden ftraße 144 tagen sollte, wurde von vornherein polizeilich ver boten. Die Tagesordnung war: Das bisherige Resultat der eingesandten Stettiner Arbeit und die allgemeine Stellung der Berliner Former dazu. Ein Referent war nicht angegeben. Es ist Beschwerde eingereicht und dürfte der eventuelle Bescheid fehr intereffant ausfallen, da die Former Berlins glauben, daß fte sich in der Angelegenheit bisher auf vollständig gesetzlichem Boden bewegt haben. Auch die Arbeitgeber der Brande scheinen mit den Arbeitern gerade in dieser Frage einig au fein, da die Anfertigung der von Stettin nach hier gesandten Ar beiten von den meisten und zwar von den bedeutendsten Firmen rundweg abgelehnt wurde. Dieses anerkennenswerthe