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Beilage zum Berliner Volksblatt.
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13. Sizung vom 12. Dezember, 1 Uhr. Am Tische des Bundesrathes: v. Boetticher. Bur Berathung stehen die von der konservativen und der Sentrums partet in wörtlicher Uebereinstimmung eingebrachten ant, Holy Anträge, betreffend den Befähigungsnachweis.
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Abg. Mehner( 8): Eine Umschau auf sozialem Gebiet Dezimal elgt das unerfreuliche Bild, daß der ehrliche Erwerb immer Bftraße mehr in Abnahme begriffen ist, daß Jeder seine Kräfte auf n Tempe telben muß, wenn produttive Arbeit ihn erhalten soll. Die Oriental Macht des Kapitals erdrückt das Kleinhandwert, in dem ein Wiechert, dreiftes Pfuscherthum fich breit macht. Das bisherige laissez
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Donnerstag, den 13. Dezember 1888.
nachweis find mir nicht bekannt geworden. Dagegen haben fich neuerdings der Deutsche Handwerkertag und der Deutsche In nungstag für den Befähigungsnachweis erklärt. Dem steht allerdings gegenüber der ablehnende Beschluß des Deutschen Gewerbefammertages in Plauen . Ich vermag aber in diesem Beschluß nicht eine Rundgebung des deutschen Handwerks zu er bliden. Denn einmal waren nicht alle Gewerbekammern vertreten, und dann befigen ganze Diftritte überhaupt keine Gewerbekammern. Von den erschienenen Delegirten vertraten acht Handels- und Gewerbekammern und nur vier Gewerbelammern. Das Votum einer Handelslammer in dieser Frage würde etwa denselben Werth haben, wie das Votum einer Anwaltskammer. Der Vertreter der Hamburger Gewerbelammer hat sich übrigens der Abstimmung enthalten. Möge nun die Entscheidung des Hauses fallen, wie sie wolle: wir wünschen, daß fie dem deuts schen Handwerk zum Segen gereiche, daß der deutsche Mittel stand fräftig und lebendig erhalten bleibe als Schutzwehr gegen Die inneren Feinde des Baterlandes.( Beifall rechts.)
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bewiesen ist. Es tann fich lediglich darum handeln, die gesammte Arbeit, alle Berufe genoffenschaftlich zu organiftren. Eine wahr hafte Innung der Zukunft muß darauf hinauslaufen, die Unter schiede zwischen Arbeitsherren und Arbeitsknechten aus der Welt zu schaffen. Es wird auch in Zukunft der Tüchtigere in der Werkstätte den Vorzug und die Leitung haben, aber nicht als Arbeitgeber nach Maßgabe der fapitalistischen Intereffen. In diesen Bustand wächst fich thatsächlich die Gesellschaft aus. Die Arbeiter fühlen auch gut heraus, daß es sich hier um die Kon ftituirung eines neuen Privilegiums für eine genau abgegrenzte Gruppe von Arbeitgebern handelt; fie sehen, was die Jnnungs meister seit der Erweiterung ihrer Privilegien an Arbeiterfreund lichkeit geleistet haben. Die Innungen find iezt übermüthig gegen die Arbeiter geworden wie teine andere Arbeiters vereinigung, so weit, daß fie sogar das gefeßliche Roalitionsrecht der Arbeiter anzutasten wagen! Die Bünftler haben die schwarze Liste, die Verrufserklärung zu einem unerhörten, standalösen System ausgebildet, wie nie zuvor. Wenn man die Bahl der Handwerker auf 2 Millionen annimmt und bedenkt, daß 203 000, also taum 10 pCt. zu den Innungen ge hören, so muß man fich wundern über die Kühnheit, mit welcher die Jnnungsvertheidiger uns glauben zu machen fuchen, daß alles, was den Innungen beliebt, auch im Intereffe des ganzen großen Handwerkerstandes gelegen fel. Selbst diese Bahl von Mitgliedern würden übrigens die Jnnungen nicht aufweisen, wenn man nicht durch allerlei Kunststücke, namentlich durch die Privilegien im Lehrlingswesen, noch in der legten Stunde viele Meifter förmlich in die Innungen hineingetrieben bätte. Wenn dieses Gesetz rüdvirkende Kraft erhielte, so fönnten wir hinsichtlich der Innungsmeister unser blaues Wunder erleben, denn daß darunter viele find, die lediglich durch den Beft von Mitteln in die Lage gekommen find, fich selbstständig zu machen und nicht ihrer Fähigkeit die Selbft ständigkeit verdanken, steht fest. Nicht die Fähigkeit im Handwert ist heute entscheidend, eine selbstständige Stellung einzunehmen. Die Beiten find ein für allemal und unwieder bringlich vorbei. Die wirklich fähigen Handwerker müffen zu meift in der Stellung als Gesellen verharren. Unter diesem Gesichtspunkt verliert der Befähigungsnachweis alle und jede Bedeutung. Der Schwindel ist nicht durch die Gewerbefreiheit in das Handwerk gekommen; schon mit dem Verfall der Bünfte im 14. Jahrhundert beginnen diefe Klagen. Nach meiner Er fahrung fommen übrigens z. B. im Bauhandwerk mehr Bauunfälle auf Rechnung der Innungsmeister, als der sogenannten Unternehmer. Es tommt nicht darauf an, eine erhöhte Fähig teit, sondern einen befferen Geist in das Gewerbe einzuführen. Gewissenhaftigkeit werden Sie aber trotz aller Bemühungen nicht durch den Befähigungsnachweis schaffen tönnen, fte ist ab hängig von den wirthschaftlich fozialen Busammenhängen und Verhältnissen. Ich gebe mich der Hoffnung hin, daß auch dieses Mal der Antrag zu feinem praktischen Resultat führen werde.
Abg. Duvigneau( nail.): Auch ich bin der Meinung, daß nur noch die Kraftprobe der Abstimmung gemacht zu werden braucht. Von einer Vernichtung des Handwerks durch Kapital und Pfuscherthum fann man nicht sprechen, denn unsere gewerb lichen Bustände find nicht gesunken, sondern blühen gerade feit Aufhebung aller Beschränkungen ganz besonders. Die Be bak alle Gegner dieser Anträge hauptung, feindlich seien, fann nicht unwidersprochen bleiben. Wir erklären uns für Arbeiterfreunde und wünschen die Uebelstände in Handwerker und und Arbeiterkreisen Abhilfe, aber diese Vorlage mit ihren Beschränkungen ist ein Unglück für den Arbeiterstand; fie bietet diesem tein Brot, son dern einen recht harten nicht durchzubeißenden Stein. Der Antrag ist unausführbar wegen der Schwierigkeit der Ausein anderhaltung der verschiedenen Gewerbe und wird nur Veran er bietet auch keine laffung zu zahllosen Streitigkeiten geben; Sicherheit für die Erlangung des Bieles , weil an zahllosen Stellen die Bestimmungen vom Bundesrath je nach Bedarf burchlöchert werden können. Auch find wir gegen die Ablegung der Prüfung vor den Innungen, die nicht das gesammte Handwert, sondern nur einen geringen Theil deffelben vertreten. Die Gründe der Antragsteller für ihre Vorschläge find nicht ftichhaltig. Sie wollen einmal das Publikum vor der Aus beutung durch das Pfuscherthum schüßen. Das Publikum ift aber selbst ein geeigneter und fähiger Richter über die Güte der Waaren, die uns das Handwert liefert. Db bezüglich des Baugewerbes ein Schutz des Publikums nothwendig ist, Das ist eine diskutable Frage, sobald aus dem Baugewerbe selbst der Wunsch nach einer Prüfung vor einem Staatsfommiffar geäußert wird. Ebenso wenig lönnen wir anerkennen, daß burch den Befähigungsnachweis eine gefährliche Konkurrens für den Handwerkerftand beseitigt werde. Die gefährlichste Kon furrenz für das Handwert, die Großindustrie, fönnen Sie das durch nicht beseitigen und gegen die Konkurrenz durch die Hausindustrie können und wollen wir nicht vorgehen, weil an der selben Tausende von geschickten Kräften betheiligt find. Schließ lich wird auf die erzieherische Bedeutung der Vorlage hinges wiesen, durch welche der Handwerkerstand in seiner Ehre und seinem Selbstbewußtsein gehoben werden soll. Die freien Snnungen begrüßen wir mit Freude als geeignet, aus eigenem Willen die Ehre des Standes hochzuhalten, wir freuen uns auch über Einrichtungen zur leberwachung und Ausbildung der Lehr linge, das find aber die schäzbarsten Mittel der Selbsthilfe, und diese reicht aus; der Stand soll sich aus fich selbst heraus erheben. Der Befähigungsnachweis ist auch nicht nöthig, da heute so wie so Jeder über die gewöhnlichen Arbellen" feines Gewerbes, in denen er nach den Anträgen geprüft werden soll, binaus geschickt sein muß, um vor wärts au fommen. Wir haben ja auch die Fachschulen
dazu. Unser Kunsthandwerk stellt wahre Wunderwerte fertig, und daran arbeiten lauter gelernte Handwerker. Sollten diese, wenn fie fich selbstständig machen, erst einer Prüfung in den " gewöhnlichen Arbeiten" ihres Handwerks unterworfen werden, dann würden fte nur lachen, weil sie darüber längst hinaus find. Die Zwangsinnungen find hergekommen aus ganz anderen, ver alteten Verhältniffen, die schon vor Jahrzehnten als nicht mehr brauchbar anerkannt sind. Ein wahrer Handwerkerfreund lann für diese Anträge nicht stimmen, sie würden dem Handwerker nur hinderlich sein auf dem rechten Wege der Selbsthilfe. Ich freue mich, daß es Herrn Ackermann nur auf die Kraftprobe der Abstimmung ankommt und daß er feine Kommiffionsberathung wünscht. Wir würden uns an einer solchen auch nicht bethei ligen fönnen, weil Neues in diefer Materie doch nicht mehr vor
aleichsweise die österreichische Gewerbegesetzgebung an, die den Befäbigungsnachweis feit längerer Zeit obligatorisch gemacht und Damit günftige Wirkungen erzielt habe. Die Unzufriedenheit in Handwerkerkreisen set dort lange nicht so groß, wie in Deutschland . Lediglich durch Eintreten für die Gewerbe freiheit hätten die Freifinnigen die Stimmen der Handwerter verloren und seien bei den letzten Wahlen ge lagen worden. Denn so lange die Gewerbefreiheit besteht, Abg. Grillenberger, daß ein Drittel der Handwerker sozialen Joeen huldigt, trifft zwar nicht zu, dennoch hat die Gewerbe1849 sprach der damalige bg. von Bismard im Abgeordneten gebracht werden kann. Ich bitte deshalb, die Kraftprobe nicht baufe fich gegen die Gewerbefreiheit aus. Wenn der Reichs langler heute in der inneren Politik nach der vox populi nicht laffen. überall eine glückliche Hand gehabt hat, so ist das Berlaffen leiner früheren Anfiht daran Schuld. Gerade die größte Er gebenheit für die Regierung zwingt mich aber heute, ihr die Sorge um das Handwerk ans Herz zu legen.
erst in der Rommission, sondern gleich im Plenum stattfinden zu
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Abg. Schmidt( Elberfeld , bfr.): Wir werden die Vorlage ablehnen wie früher. Die Herren vom Bundesrath dokus mentiren ihr Urtheil über diesen Antrag durch ein bedeut fames Schweigen. Der Abgeordnete Megner hat heute die Begründung des Antrages auf einen andern Boden geftellt. Er hat den Kapitalismus angegriffen, der alle ehrliche Arbeit auffange. Darüber hat er von dem sozialdemokratischen Redner bereits die Quittung erhalten. Dann meinte er, daß jeder ver nünftige Mensch überzeugt sein müffe, daß dem Handwerker nur durch den Befähigungsnachweis aufgeholfen werden könne. Der eigentlich vernünftige Standpunkt in dieser Sache ist der Schornftein, in den man alle diese Forderungen hineinschreibt. ( etterkeit.) Man beruft fich immer darauf, daß aus den Hand werkerkreisen feine Aeußerungen gegen den Befähigungsnach weis laut geworden. Die Handwerker und gerade die etwas leisten, haben etwas Befferes zu thun, als die sog. Tage zu besuchen, auf denen die Nummern, die dem Vergnügen ge widmet find, gewöhnlich dreimal so groß find, wie die der Arbeit gewidmeten.( Sehr wahr!) Der Tischlertag in Frankfurt a. M. flagte darüber, daß die Jnnungsmeister diese Tage" nicht genügend besuchten. Man hat dort deshalb den Antrag gestellt, es möchten Maßregeln ergriffen werden, um die Innungsmeister durch Strafen zu zwingen, an diesen Tagen thellzunehmen.( hört, hört!) Das ist doch der 3wang im höchsten Grade. Wohin schon die jetzigen Bu stände führen, zeigt ein Fall aus Bromberg . Dort hat das Fleischergewerbe fich bei dem Regierungspräsidenten darüber be Schwert, daß auf dem Markte die Landwirthe nicht nur thr geschlachtetes Vieh verkaufen, sondern auch Produkte aus diesem Fleisch, z. B. Würste. Der Regierungspräfident v. Tiedemann foll dazu geäußert haben, die gefchlachteten Thiere und Theile berselben felen als landwirtschaftliche Produkte anzusehen, und er hat dem Fleischergewerbe gesagt: Thr beklagt Euch darüber nur aus Brotneid, bet Markt ist eigentlich nur für die Pros dulte der Landwirthschaft da, ich werde Euch Fleischer demnächst davon ausschließen. Die Fleischerzeitung", welche die Innungsintereffen vertritt, bat dagegen ausgeführt; daß bann ja auch ein Gutsbefizer weitergehen und eine Gerberei anlegen tönnte für die Häute der selbst geschlachteten Thiere, und schließlich würden die Schuhe und Stiefel auch für landwirthschaftliche Produkte anzusehen sein. Ja, man fönnte noch weiter gehen: daß die Bäume, die von dem Gutsbefizer geschlagen werden, ihm das Recht geben, eine Tischlerei au errichten, worin denn vielleicht auch der Sarg gefertigt würde, in welchen diese Zwangsinnungen hineingelegt werden.( Heiterkeit.) Das Fleischergewerbe fühlt in diesem Fache am eigenen Leibe die Schäden der Intereffenpolitik, welche in dem Deutschen Reiche großgezogen wird. In dem Zustande, ben die Gewerbeordnung gefchaffen hat, liegt tein Moment der Gefahr für das Hand Die Bestrebungen der Antragsteller werden auch nur von einem fleinen Theil der Handwerker unterstüßt.( Sehr richtig!) Auf den sogenannten Tagen" ist nicht so des ge sammten deutschen Handwerkerstandes vertreten. Dieser An trag ist nur der Anfang von dem Ende, auf welches gesteuert wird, und das ist die kraffeste 3wangsinnung. Wir erblicken barin nur eine weitere Förderung des Kampfes Aller gegen Alle, der leider schon jest zu weit getrieben ist. Dieser ist aber weder im Intereffe des einzelnen Standes noch in dem der Gesammtheit.( Beifall lints.)
Abg. Frohme( Sozial.): Der Abg. Meßner hat heute in sozialdemokratischer Art gegen das Kapital gewettert, welches das Handweit bebrohe und zerstöre. Es scheint ihm aber dabel nur darauf angekommen zu sein, die Intereffen des Handwerks mit einem Angriff auf den Kapitalismus zu beden. Das Handwerk leidet allerdings. Aber ich verstehe nicht, wie man be haupten tann, daß die Einführung der Gewerbefreiheit der größte Fehler in unserem Jahrhundert gewesen sei. Dinge, die mit geschichtlicher Nothwendigkeit fich gestalten, tann man nie mals als einen Fehler bezeichnen. Die Gewerbefreiheit ist eine Nothwendigkeit für die ganze moderne Gewerbegestaltung, fte ift eine Durchgangsform zu neuen Formen. Es handelt fich nicht darum, ob es nüßlich fei, Innungen, die fich den alten effen der Arbeit im Allgemeinen ficher au stellen feien. Bei den Bestrebungen, welche dem Antrage zu Grunde liegen, dreht es fich um die Intereffen nur eines winzig fleinen Theils des Handwerkerstandes. Die Ehre des Handwerks liegt gar nicht mert. Dieser ist der beim Meisterftand, sondern beim Gesellenstand. Auf der Geschicklichkeit des Handwerks. Repräsentant Der ihn muß man fich auch bei der guten Lehrlingsausbil Heute ist in den Handwerkerkreisen der Lehrling nur ein Ausbeutungsobjekt. Der Lehrlingsmisère fann nur ein Ende gemacht werden durch Errichtung von Lehrwerkstätten. Der Befähigungsnachweis, den die meisten der jegigen Hand werker für ihr Handwerk zu führen hätten, würde sich nur auf eine eng begrenzte Reihe von Leistungen beziehen, wie sie durch bie sehr weitgreifende Theilung der Arbeit bedingt ist. Ein
fünf Mal beschäftigt hat und der in der letzten Seffton, wenn Abg. Ackermann: Ein Antrag, der das Haus beretts auch nur mit Inapper Mehrheit, angenommen ist, bedarf eigent lich nur noch der Kraftprobe der Abstimmung. Auch wenn ich mit Engelsjungen redete, würde ich die Gegner unseres An bages nicht überzeugen, ebenso wenig wie sie uns. Man hat in Beeffe die Wiedereinbringung unseres Antrages eine flertfal Antlerische Demonftration genannt. Sollen wir uns durch solche Slagworte irritiren laffen und die Waffen streden. Wollen Sie bie anungen zünftlerisch nennen, uns thut es nicht weh. Dem Innungen nähern, zu schaffen, sondern darum, wie die Inter Bentrum aber fönnen wir nur dankbar sein, daß es unsere Be frebungen auf dem Gebiete des Handwerks in den letzten sechs Jabren unterstügt hat. Seit der legten Seffton ist ein B.schluß des Bundesraths bekannt geworden, der einem von dem Hauſe angenommenen Antrage zu§ 100e der Gewerbeordnung, wonach die Einräumung gewiffer Vorrechte auf dem Gebiete des Lehrlingswesens an die Jnnungen nicht dem Ermessen der böheren Berwaltungsbehörden überlaffen, sondern an bestimmte dung stüßen. Ariterien gebunden werden sollte, die Zustimmung versagt hat. Daraus folgt aber noch nicht, daß der Bundesrath auch diesem Antrage ablehnend gegenübersteht. Ich bedauere freilich den Beschluß des Bundesraths um so mehr, als von der erwähnten Befugniß die höheren Verwaltungsbehörden speziell in meiner Heimath einen sehr geringen Gebrauch gemacht haben. Unter folchen Umständen tönnte ich mich fast dazu entschließen, einem Drechslermeister z. B., der fich an der Agitation für die In Bu errichtenden Reichsinnungsamt die Sache anzuvertrauen. reich nicht bewährt. Der österreichische Gewerbegenossenschaftstag fabigungsnachweis nichts wiffen und er habe fich auch in Defter bat erklärt, es fei ihm nicht ein einziger Fall befannt, in welchem ein Mitglied der Genoffenschaft die Aufhebung des Befähigungs rachweises verlangt hätte. Daß einzelne Handwerker fich durch
beit, um Quälereien und Chilonen, ist natürlich. Entschiedene Rundgebungen aus Handwerkerkreisen gegen den Befähigunge
nungen febr eifrig bethelligt, fertigt nur Häfelnadeln, Strid flöde. Was würde da ein Lehrling für eine mangelhafte Aus bildung erhalten! Es wäre das eine Ausbildung, zu der nur einige Wochen nöthig find. Im übrigen wäre er der Knecht bes Lehrherrn, von dem seine Kraft ausgebeutet würde. Heute haben wir es in den Jnnungen nicht mehr mit den Erzeugnissen einer organischen Entwidlung zu thun, sondern mit denen eines frankhaften Eigendünkels. Das Handwerk als solches lann bei ber gegenwärtigen Produktionsweise nicht bestehen bleiben, es muß zu Grunde gehen. Damit sage man nichts gegen die Ehre des Handwerks, sondern nur etwas, was durch die Thatsachen selbst
Abg. Lohren( Reichsp.) erklärt, daß die Stellung seiner Freunde zu diesen Anträgen unverändert ist; dieselbe habe in dem 1887 von der Partei eingebrachten Abänderungs antrag ihren Ausdrud gefunden; der gleiche Antrag würde auch dieses Mal in der zweiten Lesung wiederholt werden. Hierauf schließt die Diskussion.
Abg. Goldschmidt( persönlich): Unter Bezugnahme auf eine frühere Rede von mir hat der Abgeordnete Megner den Vergleich von dem Wolf und der Schafsheerde gebraucht. Ich muß mir den Vergleich gefallen laffen, weil er damit dem eigenen Antrage fein zu großes Kompliment gemacht hat. ( Weiterfeit.)