fammibofts con 00,1 Morphium verzeichnet war, das Driginal aber, welches zur Stelle geschafft war und von ihm aner fannt werden mußte, lautete wie erwähnt auf 0,06 Morphium. Sodann behauptete er, Frau Hagendorf habe das Alter des Kindes entweder auf 1 Jahr 2 Monate oder auf 2 Sabre 1 Monat angegeben, eine Behauptung, die von der Beugin auf tas Entschiedenste bestritten wurde. Der Angeklagte habe ihr noch ein Rompliment über ihr gutes Aussehen so farz nach der Entbindurg gemacht. Der Sachverständige, Gerichtschemiker Dr. Jeserich, hat die Eingeweide des verstorbenen Rindes untersucht und aus denfelben 0,009-9 Milligramm Morphium

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gesetzbuches verurtheilen würde, gewiß wenigftens wegen Frei beits beraubung angellagt werden würde. Gans ähnlich Itege der Fall hier. Der Bertheidiger bestritt schließlich noch die Wahrscheinlichkeit, daß bei einem so fleinen Rinde eine Mor phiumvergiftung erst nach so langer Beit den Tod herbeigeführt haben tönne, und beantragte, in dieser Beziehung das Guts achten des Medizinalkollegiums einzuholen. Der Gerichtshof achten des Medizinalfollegiums einzuholen. Der Gerichtshof lehnte diesen Antrag jedoch ab und erkannte nach dem Srafantrage des Staatsanwalts.

ausgefchieden, feft die Hälfte der Menge, bie ihm eingegeben Vereine und Versammlungen.

war. Das Urtheil der beiden ärztlichen Sachverständigen, Dr. Mittenzweig und Geh. Rath Wolff ging überein stimmend dahin, daß dem Angell. eine schwere Fahrlässigkeit zur Last falle. Das Kind set ficher an Morphin mvergiftung gestorben. Die Wiffenschaft stehe im allgemeinen auf dem Standpunkte, daß 0,02 Gramm Morphium genüge, um den Tod eines Kindes berbelzuführen. Die Aerzte selbst haben nun teine Verordnung, in welchen Dosen fie die Heilmittel zu verschreiben haben; fle bezeichnen aber dem Apotheker ein Ueberschreiten der in der Pharmatopoe vorgesehenen Mengen durch ein Ausrufungszeichen. Die Pharmatopoe ziehe für das Mopbium bei 0,1 Gramm pro Tag und 0,03 Gramm pro Tofis die Grenze. Das Rezept des Angeklagten habe nun die Merimaldofs für Erwachsene zwar nicht überschritten, aber jeder auch noch so weuig ge bildete Arzt, ja, jeder Kurpfuscher, der noch einen Funten von Gewiffen habe, werde fich hüten, solche Quantitäten einem Kinde zu geben. Die Verabreichung von Mor­phium an fleine Kinder werde wegen der ingeheuerlichen Gefährlichkeit deffelben noch heute von vielen Aerzten grundsäß­lich abgelehnt, jedenfalls gebe man Kindern unter einem Jahre überhaupt kein Morphium, Kindern im Alter von ein bis zwei Jabren eine Dofts von 0,0005 Gramm, bei drei bis vier Jahren 0,001 Gramm. Jedes der von dem Angeklagten verschriebenen Bulver i genügend gewesen, einen Erwachsenen während einer ganzen Nacht in Schlaf zu lullen tein Wunder, daß dies fleine Kind überhaupt nicht mehr erwachte! Der Staatsanwalt bielt es für eine verdammungsmäßige Fahrlässigkeit, ein so fleines Rind furiten zu wollen, ohne es einmol gesehen zu haben. Die Strafbarkeit erhöbe fich aber noch wesentlich bei der An wendung von Morphium. Der Staatsanwalt beantragte daher 2 Jahre Gefängniß und die sofortige Verkaftung des Ange flagten. Der Vertheidiger, R.-A. Dr. Friedmann, hielt eine firaf bare Fahrlässigkeit des Angeklagten nicht für erwiesen. Wenn die Anordnung deffelben befolgt worden wäre, hätte dasselbe eine Dofis Morphium bekommen, die ungefähr den im Medizinal talender von 1878 angeführten 8ablen entspreche. Nach diesen Angaben babe fich der Angeklagte gerichtet und wenn er einen medizinischen Standpunkt noch heute nicht verlassen hat, der vor 10 Jahren in Geltung war, so werde man dies nicht als Fahr läffigleit auslegen können. Es werde gewiß viele alte studirte Aerzte geben, die ihr graues Haupt über die Ansichten der Neulinge schütteln und an vielen medizinischen Grundsägen fest. balten, die nicht blos auf 1878, sondern auf 1848 und 1838 zurüd batiren. Der Staatsanwalt ent egnete, daß ein Jurist, welcher einen Angeklagten heute auf Grund des alten Straf

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Der Berliner   Hansdienerstand und seine jehigen Verhältnisse. Veranlaßt durch die in legter Beit vorgetom. menen Beruntreuungen" von ausdienern erfolgte am Montag Abend seitens des Vereins Berliner Hausbiener" eine die weitesten Kreise intereffirende Aussprache statt. Der Vorsitzende August Kuhntfe legte die augenblidliche Lage der Hausdiener bar. Der größte Theil des Publikums, so meinte der Genannte, babe teine Ahnung davon, wie es in diesem Berufe aussehe. Eigentlich müßte es heißen: Geschäftsdiener. Der Hausdiener stand setze sich aus den verschiedensten Kategorien zusammen; menige nur dienen von der Picke" auf. Die Mehrzahl der Kollegen erhalte nur 15 M., eine Minderheit 18-20 M. die Woche. Und wie sei die Arbeitszeit? Früb vor 6 Uhr heiße es von zu Haufe fortgehen und bis spät in den Abend hinein thätig sein. Man fönne fich nicht leicht eine größere Ver trauensstellung denken, als wie fie der Hausbiener aus fülle, und doch stehe er allen anderen Geschäfts­bediensteten bintenan. Wie in anderen Branchen, so verdränge auch hier der Jüngere und Billigere die älteren Arbeiter. Man lese nur die von Prinzipalen in den Beitungen erlaffenen Annonzen: Vom Militär entlaffene junge Leute werten zu bescheidenen Ansprüchen gesucht." Und so tommt es, daß die 18 000-20 000 Hausbiener, die bis jest leider nur in der Bahl von etwa 1000 vereinigt seien, sich mit einem geringen Lohn zufrieden geben müffen. Wie unwürdig sei auch die Behandlung. Verläßt oder betritt der Hausdiener das Geschäft, so heißt es: Wo geben Sie bin? Wo waren Sie? Der Hausbiener werde wie ein Spizbube angesehen. Aber was fann der ganze Stand für einige fich vergeffende Kollegen? Das Selbstbewußtsein zu heben und den Chefs gegenüber eine Macht zu werden, gebe es nur ein Mittel: der Bufammenfchluß fämmtlicher Kollegen. Nicht in Kriegervereinen und Rauchflubs wahre man seine Intereffen, sondern in der Fachvereinigung. Heut lägen die Dinge so, daß ein Dem 40. 40. Lebensjahre nur schwer, Hausdiener rach nach dem 50. Lebensjahre überhaupt teine Stellung mehr erhalte. Wenn er 10, 15 und 20 Jahre in einem Ge schäft gewesen und erkranke oder wenn die Kräfte nachlaffen, bann erfolge unter allerhand Ausflüchten und schönen Worten die Entlassung. Den Prinzipalen das Ungerechte einer solchen Handlungsweise llar zu machen, set unbedingte Aufgabe.( Wird nichts belfen. D. Red.) Es sei charakteristisch, daß nicht wenige große Firmen ihre Hausbiener mit 60-65 M. den Monat ab lohnen. Was solle ein Familienvater mit 3-5 Kindern tamit anfangen? Er fann nicht wie ein Fabrikarbeiter einbergeben,

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man sehe auf gute Aleidung, man babe diese urd sene Neben ausaabe zu machen. Und wie groß sei die Versuchung, bie zu Diebstahl und Unterschlagungen treiben lann. Wabrlid, läge im eigensten Interesse der Geschäftsinhaber, ihre Leute zu bezahlen, daß fie nicht gegen das Gesetz verstoßen braud und daß fie, die Prinzipale, den Arbeitsnachweis des Berei in Anspruch nähmen. Heute laufen womöglich hunderte Arbeitslosen Dom Blatt aus an Die angelündi Stelle, einer unterbietet den anderen und der Prinzipal nim den Billigsten. Daß er damit nur schlechter fährt, fiebt nicht ein. Ein Theil der hiesigen Firmen benust ja den beltsnachweis des Vereins, ein anderer Theil beachtet ihn nicht. Redner schloß unter starkem Beifall mit der wiederhol Mahnung, die fäumigen Kollegen in den Verein zu zieben u den Prinzipalen, wenn auch zurückhaltend, so doch selbstbem entgegenzutreten. Andere Arbeiter tönnten Streits ins Leb setzen; bei dem Hausdienerstand, der fich so leicht aus anderen G ben ergänzen könne, müße mit weniger energischen, aber aud wirksamen Mitteln vorgegangen werder. Die weiteren Neb  pflichteten Herrn Kuhnile bei. Herr Hamann äußerte, wenn dat m Brinzipale fich zum Theil so feindlich verhielten, so sei el Furcht vor dem rothen Gespenst". Daß man aber nur menschenwürdiges Loos anstrebe, werde nicht eingesehen. der Unterstüßungsbund, so bewilligte auch der Verein Hausbiener Berlins" den stellungslosen Mitgliedern eine nachisunterstügung. Wer ein halbes Jahr Mitglied ift, 6 M., wer länger, 10 M.

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Bern  , Mittwoch, 12. Dezember. Der Nationalrath beri heute über den Bufagvertrag zu dem Handelsvertrage zwis Deutschland   und der Schweiz   und über den schweizerisch   ö reichischen Handelsvertrag. Die Vertreter der Landwirthd rathung wird morgen fortgefeßt. Sprachen sich für die Ablehnung der Verträge aus. Die

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Rom, Mittwoch, 12. Dezember. Deputirtenlam Pantano von der äußersten Linken befragte Crisvi wegen Ausweisung des Korespondenten des Secolo", Coronelli  , Berlin   und ersuchte Crispi um Verwendung in Berlin   ,, die Ausweisung zurüdgenommen werde. Crispi erklärte, die weisung sei auf Grund der inneren Gefeße des Deutschen Re erfolgt, über welche die italienische Regierung fich nicht Richter machen könne. Bantaros nicht entsprechen. Paris  , Mittwoch, 12. Dezember. Ein Bleigießer name Perrault ist wegen Berdachts, die gegen die Stellenvermittlung bureaus verwendeten Bomben angefertigt zu haben, verbal

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