weitere Verdachtemomente in ber Affaire Ruzida vorliegen, ist| dagegen den Bertheidiger Dr. R. Wolf in der Ansicht, daß
ein hamburger Detektiv hierher nachgereift. Am Sonntag Mittag traf dieser den Gesuchten im Café Bauer. Als Oppen heim, dem die Beobachtung durch den Geheimpolizisten aufge fallen, in ungewöhnlicher Elle das Café verließ, wurde er, nachbem er die Linden betreten hatte, von dem Detektiv verhaftet. Während ferner verlautet, daß noch weitere Verhaftungen vor genommen werden sollen, wird dem genannten Blatt mitge theilt, daß gegen den Pferdehändler Keller ein Haftbefehl nicht vorgelegen hat.
Die Bewohner unserer Nachbarorte Friedenau und Steglik find seit einiger Beit in einem hohen Grade in Auf regung verfest durch die unverbürgte Nachricht, daß die Staatseisenbahnverwaltung mit der Abficht umgehe, für den Vororis verkehr einen neuen Bahnhof jenseits des Schifffahrtskanals in der Gegend der Lüßomstraße zu erbauen und den jetzigen Pots Damer Bahnhof nur noch für den Fernverkehr offen zu halten. Sollte ein solcher Plan zur Ausführung fommen, so würde allerdings die Entwidlungsfähigkeit beider Orte auf Jahre hinaus schwer geschädigt sein. Tausende, die jest in Friedenau und Steglit wohnen, während fie im Innern von Berlin ihre Bes fchäftigung finden, würden in die Nothwendigkeit verfegt werden, ihre Wohnungen dort aufzugeben, wenn fie in Bukunft nur bis in die Außenviertel der Stadt befördert werden sollten.
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Polizeibericht. Am 17. d. M. Vormittags wurde der Bimmergeselle Kluge auf dem Neubau Marienburgerstraße 5 badurch schwer am Ropfe verlegt, daß beim Aufwinden von Bauhola ein Balken herabstürzte und den untenstehenden Kluge traf. Derselbe wurde nach dem Krankenhause im Friedrichshain gebracht. Bu derfelben Beit fiel aus einem Fenster des Hauses Louisenstraße 60 ein Topf auf die Straße hinab und traf einen gerade vorübergehenden unbekannten Mann, so daß Derselbe eine Verlegung an der Stirn erlitt. Dem Verlegten wurde in der Charitee ein Verband angelegt. Nachmittags geriethen auf dem Hofe des Grundstücs Krautsftr. 38A Späbne von der Tischlerei von Schent u Herrmann in Brand. Die Feuerwehr löschte das Feuer nach etwa 14ftündiger Thätigkeit. - Außerdem fanden im Laufe des Tages an drei verschiedenen Drten fleinere Brände statt.
Gerichts- Beitung.
Das Herabkriechen vom Omnibus während der Fahrt ift noch weit gefährlicher, als das leidige Abspringen vom Pferdebahnwagen. Der Arbeiter Riemer, welcher gestern als Beuge gegen den Omnibus- Schaffner Barz aufzutreten hatte, Derselbe hat dadurch einen recht bedauerlichen Unfall erlitten. fuhr am 8. September Abends mit einem vom Angeklagten bes bienten Omnibus Wagen der Linie Dranienplag- Stettiner Bahn auf einem der Verdeckpläge nach Hause. In der Gegend des Koppenplages wollte er absteigen und versuchte während der Fahrt die Leiter hinabzuklettern, durch einen plöglichen Rud des Wagens verlor er aber schon auf der zweiten Sproffe das Gleichgewicht und stürzte topfüber auf das Pflaster Es des Dammes. ift ein wahres Wunder, daß nicht ein aus Der Höhe dieser bedenkliche Sturz schweres Unglück herbeigeführt hat. Thatsächlich hat Riemer eine immerhin bebentliche Kopfwunde davongetragen, an welcher er fünf volle Wochen trant darniedergelegen hat. Die Verant wortung für den Unfall wurde nun dem Schaffner aufgebürdet, weil ihm zur Last gelegt wurde, daß er den plößlichen Ruck des Wagens verursacht habe, indem er während des Herabfletterns bes R. dem Kutscher das Zeichen zur Weiterfahrt gegeben habe. Zu seinem Glück hatten jedoch einige Paffanten das Unglück ganz genau mit angesehen und diese bekundeten, daß der Wagen überhaupt nicht still gehalten habe, der verhängnißvolle Nud vielmehr durch eine Biegung veranlaßt worden sei. Unter diesen Umständen erfolgte die Freisprechung des Angeklagten.
die Sache doch nicht genügend aufgeklärt erscheine. Der Ge richtshof erwog, daß objektiv gar nicht fefiftebe, ob überhaupt Diebstähle verübt worden find; daß ferner das Schuldbekenntniß Diebstähle verübt worden find; daß ferner das Schuldbekenntniß vielleicht doch in der Angst und Bestürzung gemacht sein lönne und schließlich, daß den Beobachtungen des Privatdetektivs doch nicht ein so ausschlagaebender Werth beigelegt werden lönne. Aus diesen Gefichtspunkten hob der Gerichtshof das erste Ers kenntniß auf und sprach den so schwer Verdächtigten frei.
Gine der so häufig vorkommenden Meinungsverschiedenheiten zwischen einem städtischen und einem Polizei Thierarzt spielte wiederum eine Hauptrolle in der Verhandlung, die gestern die 96. Abtheilung des Schöffengerichts beschäftigte. Der Schlächtermeister Greil sollte ungenießbares Schweinefleisch zu Markte gebracht und dadurch gegen das Nahrungsmittelgefeß verfießen haben. Thatsache ist, daß ein Polizei- Thierarzt am 14 Auguft in der Bentral Markthalle ein Schwein beschlagnahmte, deffen Fleisch sich verdächtig roth er mies. Eine nähere Untersuchung ergab, daß das Schwein an Rothlauf gelitten. Greil wurde mit einem Strafmandat be legt, beantragte vor dem Schöffengericht aber seine Freisprechung, weil der auf dem Zentral- Viehhofe angestellte städtische Thierarst das Schwein Tage zuvor furz nach der Schlachtung unter sucht und das Fleisch freigegeben habe, weil er die rothen Stellen durch Stochiebe verursacht hielt. Der Angeklagte er Ilärte ferner, daß ihm das Fleisch trosdem verdächtig vorge tommen sei und er die Absicht gehabt babe, den Polizei Thier arst darauf aufmerksam zu machen, sobald derselbe ihm zu Ge so ficht gekommen set. Wenn ein Fehler begangen fet, fo fet er auf Seite des städtischen Thierarztes. Der Gerichtshof lieg biefe Frage offen, fand aber schon eine Fahrläffigkeit darin, daß der Angeklagte Fleisch in die Markthalle gebracht, das ihm selbst verdächtig vorkam, und verurtheilte ihn deshalb zu 30 M. Geld ftrafe.
Die Laffallsfeier in Schmargendorf als grober Unfug" vor dem Schöffengericht.
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Ang flagter Memes war mit seinem Rinde in Schmargen dorf, aber nur im Schüßenhause. Abends wurde er auf dem Heimweg verhaftet, weil er fich an den Hochrufen betheiligt haben sollte. Mewes bestritt diese Beschuldigung und wi darauf hin, daß die Rufe gar nicht in seiner unmittelbaren Nähe, sondern ein gut Stüd entfernt, von unbekannten Ber fonen ausgestoßen wurden.
burger Ro gethan hab verhelfen. im Streit nachgelaffe Euch. Es Weihnacht feben muß eine Klein nach Kräft zum Aust den Strei heillafte
bei D. S 4 Treppen
Der genofen Lolal, Be ordnung thet. 4. der Vorst Schäfer, figender;
Hierauf folgte die Vernehmung der Gendarmen. Als erster Belastungszeuge erschien der Gendarm Tänzer. Er traf eine größere Gesellschaft im Walde, welche sich mit Singen und Spielen vergnügte. In dieser Gesellschaft befanden sich auch viele Frauen und Kinder. Beuge hat deutlich gehört, daß die Marseillaise gesungen wurde. Der Refrain babe gelautet: ,, Und ging es in den Tod, denn uns're Fahn' ist roth." W Das Lied sonst noch enthalte, tönne er nicht angeben. Die Ge sellschaft set immer zufammen geblieben und in deren Mitte habe er Herrmann und auch Rüffer bemerkt. Der erstere hatte sogar mit dem anwesender Oberwachtmeister einen Streit und später habere fi5 am Singen betheiligt. Nüffer brachte ein Hob auf die Eoz aldemokratie und auch Hochs auf Parteiführer aus.- Gendarm Vogel spricht sich im Sinne seines Kollegen Tänze aus. Er habe Herrmann und Nüffer auf Befehl nach dem Gefängniß transportit und Beyer verhaftet, well derselbe ein Hoch auf Liebknecht ausgebracht habe. Der lettere habe fi awar fogleich gebückt, aber er hatte ihn bereits so scharf ins Auge gefaßt, daß ein Versteden nicht mehr mögli war. Hybszer habe wiffen wollen, bie Bezeichneten in Haft genommen wurden, und bei diese Antlage Gelegenheit in lärmender Weise die in der wiedergegebenen Aeußerungen gebraucht. Auf die Frage des Vertheidigers, Rechtsanwalt Stadthagen , warum denn Hyb eigentlich verhaftet worden sei, entgegnete der Beuge, well durch seine Aeußerungen Lärm und Unruhe verursacht wurden - Beyer bemerkte, daß er sich nur gebüdt habe, um einen aufzunehmen. Beuge Vogel hat auch gehört, daß Köppe laut schrie: Hoch lebe Liebknecht! Uebrigens habe Röppen f fchon im Dorfe durch Zoben bemerlbar gemacht. Gendarm Schmidt hat finer Aussage nach gehört, da Mewes die Marseillaise sang. Auch Engler habe das Ding g fungen. Um genau beobachten zu können, habe er fich hinte ein Haus verborgen und die Menge herantommen laffen. D burch sei es ihm gelungen, die Angeklagten genau zu erkennen -Angeklagter Mewes macht darauf aufmerksam, daß es Beit bereits ganz dunkel war.
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Beug
Es folgte nun die Vernehmung der Entlastungszeugen Bevot deren Vernehmung begann, richtete der Vorngende an be Gendarmen die Frage, ob fich einer von diesen Beugen an den Unruhen betheiligt habe, was indeffen verneint wurde. Stadt verordneter Kunert wir an dem Tage mit einer bekannten Familie in Schmargendorf . Nachmittags befand er fich au im Walde. Dort fab er ungefähr 50 Berfonen, welche fpielten und sangen, fich aber dabei langfam vorwärts bewegten; Herrman ging neben seiner Frau. Den Tert der Lieder wiffe er zwar nicht mehr, bot sei ibm berannt, daß die Melodie nach dem bekannten Liede: Andreas Hofer " gesungen wurde. Der Refrain lautete: Das find die Arbeitsmänner, das Proletariat." Hermann ging gerade zwei Schritte vor mir, als er verhaftet wurde ertlärte Beuge und als ich nach dem Grunde fragte, sagte man mi Daß derselbe die Marseillaise gesungen habe. An der Stelle aber dieses Lied nicht gesungen worden. Ich erbot mich, für das richtige Nationale des Verhafteten au bürgen, eventuell ein Telegramm nach Berlin zu bezahlen; meine Anerbieten wunde aber abgelehnt. Hochs babe ich nicht gehört und bin ich aud um 7 Uhr bereits nach Hause gefahren.
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Am 2. September hatten fich in Schmargendorf eine große Anzahl Berliner Sozialdemokraten eingefunden, um, wie all jährlich, den Todestag Ferdinand Laffalle's durch einen friedlichen Ausflug in die freie Natur zu feiern. Bei dieser Gelegen heit fehlten natürlich auch die Gendarmen nicht, welche beordert maren, etwaige Demonstrationen zu verhüten und die Ruhe und Ordnung aufrecht zu erhalten. Die meisten Ausflügler hatten fich zunächst nach dem Lokal„ Schüßenhaus" begeben, von wo aus fte zum Theil mit Weib und Kind in den nahen Wald gingen, um sich dort unter schattigen Bäumen zu lagern. Die Gendarmen folgten der Menge und nach ihren Angaben sollen sozialdemokratische Lieder gesungen und viele Hochrufe auf bekannte Parteiführer, namentlich auf Liebe fnecht ausgebracht worden sein. Es find denn auch im Laufe des Tages folgende Personen verhaftet worden: Buchbinder Adolf Herrmann, Schuhmacher Wilhelm Rüffer, Drechsler Paul Hybszer, Tischler Herrmann Beyer, Drechsler Emil Koppen, Tischler Hugo Engler und Mewes. Die Verhafteten wurden zwar bald wieder ent laffen, erhielten aber hinterher wegen groben Unfuge" ein Strafmandat, auf je 30 M. oder 3 Tage Haft lautend, zugestellt. Gegen diefes Strafmandat erhoben fie jedoch Widerspruch und des halb hatte fich gestern die Schöffenabtheilung des Amtgerichts 11 mit der Sache zu beschäftigen. Angeklagter& errmann wird zunächst vernommen. Er hat an dem genannten Tage mit seiner hochschwangeren Frau eine Partie nach Schmargen dorf unternommen und ist zuerst im Schüßenhaus" gewesen. Später ging er mit seiner Frau in den Wald, wo er mehrere Bekannte traf, denen er fich anschloß. Bald darauf wurde er von einem Gendarmen verhaftet. Nach der Anklage soll er sich durch Redensarten besonders hervorgethan und namentlich in übermäßig lauter Weise die Arbeitermarseillaise mit dem Refrain: Denn uns're Fahn ist roth" gesungen haben. Herrmann stellt diese Behauptung entschieden in Abrede; er habe wohl gehört, daß gesungen worden sei, habe aber nicht mitgesungen und wife auch nicht, welchen Inhalts bie Lieber waren. Uebrigens sei er nicht mit einem Trupp, sondern nur mit seiner Frau allein in den Wald gegangen. Auf Befragen des Vorfigenden erklärt Angeklagter, daß er der Auf Befragen des Vorfigenden erklärt Angeklagter, daß er der Sozialdemokratie angehöre; ob auch die anderen Anwesenden dieser Partei angehörten, fönne er nicht sagen. Angeklagter Rüffer war schon oft in Schmargendorf und ist auch am 2. September dort gewesen. Im Schüßenhaus habe er Be fannte getroffen, die ihn aufforderten, mit nach dem Walde zu tommen. Er sei dieser Aufforderung nachgekommen und habe fich mit drei anderen Personen in den Wald begeben, und dort hätten fte eine größere Anzahl Männer, Frauen und Kinder ange troffen, die im Grünen lagerten. Er habe fich dann nach einiger Beit wieder von der Gesellschaft entfernt und sei plöglich von einem Gendarm verhaftet worden, als er ganz allein gestanden Anzahl von Personen hat Lieder gesungen und einige God
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Eine bisher noch nicht dagewesene Art des groben Unfugs gelangte gestern zur Kenntniß der 95. Abtheilung des Schöffengerichts. Am Abende des 13. September gingen zwei Personen durch die Alte Jakobstraße, vor denen die ihnen Bes gegnenden mit böchft gemischten Empfindungen, aber zumeist mit dem Gefühle der Scheu und des Etels zur Seite wichen. Die beiden Männer trugen auf ihren Schultern große weiße Natten, die augenscheinlich abgerichtet waren, denn mit großer Sicherheit und Dreiftigkeit voltigirten fie auf den Körpern ihrer Herren umber. Ein Schußmann führte Menschen und Thiere zur Wache, wo erstere als der Bauberkünstler Ernst Philipp und der Artist Ruhnke festgestellt wurden. Beide erhielten ein Strafmandat wegen groben Unfugs, wogegen fie richterliche Entscheidung beantragten Sie bestritten, daß jemand durch die zahmen Thierchen erschreckt oder beläftigt werden könne, fle ge brauchten diefelben zu ihren Vorstellungen und hätten soeben in einem Lokale eine solche gegeben, als fte auf der Straße be troffen wurden. Die Ratten pflegten gewöhnlich in den Taschen zu figen. Der Gerichtshof hielt einen groben Unfug fich für vorliegend, ermäßigte aber das Strafmaß auf je eine Mart.
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Auf Wunsch der Schöffen tritt eine furze Bause ein. Nach Wiederoufnahme der Verhandlung wurde als zweite Entlastungszeuge Gelbgießer Kräder vernommen. Dieser Zu hat den Angeklagten Herrmann wohl gefehen, aber nicht gehö daß derselbe gesungen hat. Abends ging Engler dicht bint thm, als zwei Gendarmen plöglich herantamen und behauptet daß Engler Hochs gerufen habe. Das fönne aber nur einem Frithum beruhen, andernfalls hätte er das beftim hören müssen, da ihm Engler längere Zeit bekannt fel.
zur angegebenen Zeit auch schon ganz finster gewesen, fo ba
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die einzelnen Personen gar nicht genau erkannt werden konnte -Schuhmachermeister Neumann ging ungefähr fleben Schri vor Mewes; hat aber nicht gehört, daß dieser laut war Hochrufe ausstieß. Die Beugenvernehmung war damit beende Der Umtsanwalt beantragte Verwerfung der Berufung unzweifelhaft liege grober Unfug vor, da das Sebahren Angeklagten und namentlich die Rufe wohl geeignet waren, öffentliche Ordnung zu stören.
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Vertheidiger Rechtsanwalt Stadthagen wandte fich in länge Rede gegen die Anschauung des Amtsanwalts und die Behaup tungen der Gendarmen. Was ist denn eigentlich geschehen? Gin
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ausgebracht. Das ist aber auch alles. Die Gendarmen mögen die Lieder nicht schön gefunden haben, aber wir haben
tein Gesez, welches die Lieder politischer Färbung als groben Unfug betrachtet. Die Marseillaise ist ein Lieb, das in allen Gesellschaftsklaffen gesungen werden kann, weil der Text nich
enthält, was auch nur entfernt als verwerflich bezeichnet w ben tönnte.
Liebe verlangt. Auch die hochs auf Liebknecht
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fratischen Partei, widersprach aber der Beschuldigung, einen fratischen Partei, widersprach aber der Beschuldigung, einen Hochruf auf die Sozialdemokratie ausgebracht zu haben.- An getlagter ybszer war im Schüßenhaus und auch im Walde. Im Walde machte er die Bekanntschaft des Angeklagten Herr mann. Daß im Walde Lieder gesungen wurden, habe er ge hört, den Text derselben wiffe er jedoch nicht. Ihm sei nur Nur Recht und Wahrheit wird in bem erinnerlich, daß Heil Dir im Siegertrang" und: Ich bin ein Breuße" dabei waren. Vorfißender: Bei Ihnen ist ein noch kein grober Unfug. Nach einer Entscheidung des Reich Liederbuch gefunden worden, ist Ihnen nicht bekannt, was gerichts ist dazu eine Beunruhigung des Publifums erforderli das Buch enthielt?- Angeflagter: Jch glaube sozialdemokratische Man wird aber doch nicht ernstlich behaupten wollen, daß eine Lieder. Vorfigender: Woher wiffen Sie das?- Ange solche Beunruhigung hier stattgefunden habe. Die Sola flagter: Das stand gleich vorne drinn. Ob sozialdemokratische demokraten waren ganz unter fich und diese haben fich ge Lieder gesungen wurden, wiffe er nicht, da er diese Lieder nicht tenne. Das Buch habe er furz zuvor im Walde gefunden. Der genannten Partei gehöre er schon mehrere Jahre an, weil Die Vertreter Forderungen geltend machen, mit denen er sich einverstanden erklären fönne. Das Liederbuch set ihm zwar bei feiner Verhaftung abgenommen worden, doch habe er es bei seiner Entlaffung wieder erhalten. Nach der Meldung des betreffenden Entlaffung wieder erhalten. Nach der Meldung des betreffenden Gendarmen soll dieser Angeklagte gegen die Verhaftungen proteftirt und geäußert haben: Warum find diese wieder verhaftet worden? Doch natürlich alle unschuldig." Hybszer giebt zu, daß er gegen die Verhaftungen, welche seiner Ansicht nach zu Unrecht stattfanden, eine Aeußerung machte; doch sei das nicht in der angegebenen Form geschehen. Auf Grund feiner Aeußerung habe man ihn dann auch festgenommen. Angeklagter Beyer ist zwar in Schmargendorf , aber nur im
nicht durch den Gesang beunruhigt gefühlt. Die Aussagen Gendarmen find auch nicht so ganz forreft gewesen, die Herren haben fich noch heute hier in Betreff der Personen geirrt; der Genbu Schmidt hat in ganz drastischer Weise den Angeklagten Me thum sehr leicht möglich und man muß fich angesichts mit Engler hier verwechselt. In der Dunkelbeit war ein Umstandes wundern, daß die Gendarmen ihre Bekundungen
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solcher Sicherheit machen. Der Vertheidiger_ging weiter auf die Gerichtshof werde beweisen, daß das Gesetz eine Stätte fel
Einzelheiten ein und sprach schließlich die Erwartung au
an der alle Parteien mit gleichem Maße gemeffen werden
Nach längerer Berathung erkannte der Gerichtshof babin daß Herrmann, Rüffer, Beyer, Köppen, Memes und by bes groben Unfuge schuldig und deshalb die ersteren 5 mit einer Geldstrafe von je 15 Mart, eventuell 3 Tage Gefängni er fich Schüßenhaus" gewesen, wo er mit einigen Freunden Regel der zulegt Genannte mit einer Geldstrafe von 3 Mart, event geschoben habe. Als er Abends zur Dampfbahn fam, standen einen Tag Gefängniß zu bestrafen, Engler aber nicht schulbis
Die Privatdetektiv- Bureaus haben fich in verhältnißmäßig furzer Bett bei dem großen Publikum eingebürgert und ihre Dienste werden, abgesehen von den Fällen, in den eiferfüchtige oder scheidungsluftige Ehefrauen den Gemahl auf Schritt und Tritt beobachten laffen, schon in zahlreichen Fällen in Anspruch genommen. Vor Gericht scheinen aber die Beobach tungen dieser Privatspione doch nicht als flafftsche Beugnisse angesehen zu werden, denn es mehren fich die Fälle, in denen die auf Grund solcher Detektiv- Ermittelungen Angeklagten freige sprochen werden. Daffelbe Ergebniß hatte eine Diebstahls An flage, welche vor der 5. Straflammer hiesigen Landgerichts I gegen den Kommis L. verhandelt wurde. Derselbe war in großen einem hiefigen Lederwaarengeschäft angestellt und hatte wohl durch seine Bugehörigkeit zu einem Ruderklub und durch seine sonstigen Lebensgewohn heiten bei irgend einem Kollegen einen gewiffen Ver bacht erregt, denn eines Tages erhielt der Chef ein mit Einer von unsre Leut" unterzeichnetes anonymes Schreiben, in welchem Derselbe darauf aufmerksam gemacht wurde, daß sein Kommis fich zweifellos Veruntreuungen zu Schulden fommen laffe, da er mit seinem Gehalt den Aufwand, welcher er treibe, nicht be ftreiten tönne. Der Chef hatte nun aber feinerlei Anhalt da für, daß er überhaupt bestohlen würde, er fonnte auch bei näherer Nachforschung nichts von einem Diebstahl entdecken; Da aber nun einmal der Verdacht gegen den jungen Mann wandte gemacht worden rege gemacht an ein hieftges Privat- Detektiv- Bureau, welches den Ver bächtigen beobachten ließ. Der erstattete Bericht lautete für den Kommis so ungünstig, daß der Chef denselben eines Tages in feine Privatwohnung fommen ließ und ihm die Veruntreuungen auf den Kopf zusagte. Der Verdächtigte bestritt entschieden fede Schuld, mitten in den Verhandlungen theilte fich aber die Portière und vor dem erstaunten jungen Mann stand der Beamte des Deteftiv- Bureaus, welcher mit der Beobachtung feiner Person betraut worden war und run seine Anschuldi gungen mit ftarlem Nachdrud wiederholte, dem jungen Manne Die Berspektive auf das Buchthaus freundlichst eröffnend. Das Ende dieser Unterredung bestand darin, daß der Angeklagte in böchfter Aufregung ein ihm vorgelegtes Schriftftüd unter zeichnete, in welchem er anerkannte, in ca. 100 Fällen feinen Bringival um wenigftens 360 Mart beftoblen zu haben. Dieses Schuldbekenntniß diente bei der später folgenden Diebstahlsantiage im Wesentlichen zur Ueberführung. Trotzdem der Angellagte bei der Betheuerung seiner Unschuld blieb und versicherte, daß er das verkängnißvolle Schriftstüd nur in der Angst und Bestürzung unterzeichnet habe, verurtheilte ihn bas Schöffengericht doch auf Grund jenes Bekenntnisses in Verbin bung mit den Wahrnehmungen des betr. Detektivs zu zwei Monaten Gefängniß. Die Berufungskammer folgte
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schon viele Menschen an der Haltestelle, um den Wagen zu er warten. Aus der Mitte der Menge sei ein Hochruf auf Lieb und ihn unter der sei. figender: Rennen Sie Liebknecht ? Angeklagter: Ja.- Ich bin nur mit meiner Angeklagter Röppen: Frau nach Schmargendorf gefahren und es ist mir unbekannt gewesen, daß bort irgend Feier oder Versammlung zum Andenken an
Bebauung verbaftet, daß er der Hufer gemejen jet. Vor
und deshalb freizusprechen set.
Soziales und Arbeiterbewegung
Aufruf an die Gerber und Lederzurichter Berlins Wie bekannt, stretlen in Hamburg- Altona die Gerber und eine Lederzurichter seit dem 1. Dftober und zwar um Einführung Laffalle der zehnftündigen Arbeitszeit und Erhöhung der bis dahin ge statifinden sollte. Ich habe im Schüßenhaus Ratten gespielt zahlten Löhne. Die Herren Nabritanten haben fich auch fo well
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und war eben im Begriff, nach der Bahn zu gehen, um die Rückfahrt auzutreten, als ich verhaftet wurde. Unterwegs wurde
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1. Dttobe Don 8-9 Der Verso machte b techt fleif 3. Weihn ben, wur Diesem P Etreifst
herabgelaffen und eine 10ftündige Arbeitszeit bewilligt, tro bem in verschiedenen Fabriken schon vor dem Streit bloß eine ein Hoch auf Liebknecht gerufen und dies gab einem Gendarmen 10ftündige Arbeitszeit eingeführt war. Von den 200 Strellen
Beranlaffung, mich zu verhaften. Wer gerufen hat, weiß ich nicht. Angeklagter Engler war Nachmittags nicht in
jedoch unter der Menge, die nach der Bahn zurückeilte. Auf
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den wollten fie ca. 70 wieder in Arbeit nehmen und zwar ausgesucht Besten. Dieses Anerbieten haben die Strellenben Schmargendorf fondern in Paulsborn. Abends befand er fich mit Entrüstung zurüdgewiesen, fie wollen ausharren und wenn es gilt, das Legte opfern. Kollegen! Die Berliner Gerber und bem Wege sollen verschiedene Hochrufe gefallen sein und ein Lederzurichter haben in vollem Maaße bis jest ihre Schuldigkeit Gendarm hat gesehen, daß der Angeklagte den Mund öffnete. gethan und werden es auch ferner thun, leider find bie daß es zur Beit ganz finster gewesen sei und der Gendarm mithin Darum, Freunde und Genoffen, appelliren wir an bas gar nicht in der Lage war, die einzelnen Personen zu erkennen. Solidaritätsgefühl unserer Mitmenschen, daß Ihr den Ham
Das war der Grund zu seiner Verhaftung. Engler bemerkt hierzu,
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