fauert haben solle.

- Der nächste Beuge, Dr. med. boll. stein, ist am Tage nach dem Ereignisse aur Frau Steinlein gerufen worden. Er wurde von der Schwiegermutter der Kranten empfangen und ihm mitgetheilt, daß die leştere von threm Bruder am Halse gewürgt und die Treppe hinabgeworfen worden sei. Sodann wurde er zur Patientin geführt, die er im Bette liegend fand. Sie nahm die Rüdenlage ein, hielt Die Augen geschloffen und zeigte eine auffallende Röthe im Geficht. Sie machte den Eindrud einer Schwerverlegten und mit beiserer Stimme flagte fte besonders über Schmerzen im Halfe. Der Zeuge fonnte anfänglich nur eine schwache Röthung im Halfe wahrnehmen, von Strangulationsmarlen oder blut unterlaufenen Stellen war nichts zu sehen. Die Haltung des Kopfes war teine besonders auffällige, als der Beuge das Genid aber mit dem Finger betastete, traf er auf eine so schmerzhafte Stelle, daß er von weiterer Untersuchung Abstand nehmen mußte. Er vermuthete zunächst, daß eine Berrenkung vorliege, und ordnete zu diesem Zwecke an, daß die Patientin gezogen werden sollte, welches in der Weise geschab, daß er den Kopf der Frau Steinlein hielt, während Frau Steinlein sen., sowie bas Mädchen Hecht dem Numpfe, bezw. an den Beinen zog. Als zwei Tage später ein Halswirbelbruch festgestellt wurde, hat der Beuge es bei der Schwere der Verlegung für angezeigt gehalten, den Profeffor Dr. Sonnenburg hinzuzurufen und beide Aerzte find dann übereingekommen, die Patientin nach dem Sanatorium des Dr. Oppenheimer zu schaffen. Die Beuginnen Frau Steinlein sen. und Hecht bestätigen, daß fie bei den Einrenkungsversuchen thätig gewesen fird und daß Dr. Hollstein fie aufgefordert hat, ftärker zu sieben. Dr. Hollstein erwidert auf die Frage des Vertheidigers Dr. Sello, daß die Patientin etwas hervor quellende Augen gehabt hat, und Dr. Großmann bestätigt, daß Dieselbe den Kopf in einer eigenthümlichen, nach vorn gebeugten Haltung trug.

-

-

an

am

-

-

-

Die sonen hätten fich dann zusammen fortbegeben. Schwester der verlegten Frau Steinlein und des Ange. lagten, eine Frau v. Czarnista, spricht fich zu Gunsten des Angeklagten aus. Ste fann nicht glauben, daß ihrer Schwester eine solche Behandlung, feitens des gemeinsamen Bruders zu Thell geworden, wie die Anklage behauptet. Sie perlehre in den letzten Jahren nur selten mit der Frau Stein lein, die zwischen ihnen schwebenden Erbschaftsstreitigkeiten hätten fie entfremdet. Frau Steinlein set von jeher körperlich und geistig schwach gewesen, dieselbe habe als Kind an der englischen Krankheit gelitten und erst mit dem vierten Jahre laufen gelernt. Eiwa zehn Tage vor dem der Anklage zu Grunde liegenden Vorfalle hat die Beugin von einer Frau Conrad gehört, daß die Steinlein mit so großer Gewalt gegen eine offenstehende Thür gelaufen sei, daß fie für längere Zeit befinnungslos gewesen. Der Kaufmann Ditmar, der die Kelch'sche Familie von Jugend auf tennt, hält die Frau Steinlein nicht für unzurechnungsfähig, aber für beschränkt; er bestätigt, daß fie den Kopf ftets in eigen. thümlicher Weise nach vorne gebeugt hielt. Er hat in den vielen Jahren seiner Bekanntschaft mit dem Angeklagten niemals bes mertt, daß derselbe einen beftigen, rohen oder gewaltthätigen Charakter gezeigt hat. Charakter gezeigt hat. Es folgt die Vernehmung des Sach verständigen Prof. Sonnenburg. Derselbe hat die vom Dr. Hollstein gestellte Diagnose sofort für richtig befunden. Die Halswirbelsäule war verlegt und zwar zeigte der fünfte Hals wirbel eine so bedeutende Einknidung, daß der hintenüber gebeugte Kopf fast den Nacken berührte. Ob eine wirkliche Fraktur des Halswirbels stattgefunden, darüber könnte mit Gewißheit nur eine Sektion Aufschluß geben, er halte aber dafür, daß eine Fraktur des Halswirbelbogens stattgefunden. Außerdem sei eine Rückenmarkserschütterung zu konstatiren gewefen. Die Patientin ist anderthalb Jahre lang in der Behandlung des Prof. Sonnenburg gewesen und als Derselbe fie am 1. Juli 1888 untersuchte, war fie soweit hergestellt, daß fie den Kopf wieder in der normalen Stellung halten tonnte. Durch die erlittenen lokalen Verlegungen hatte fich aber ein Siechthum herausgebildet, wie er es in einem aus führlichen Gutachten zu den Alten niedergelegt habe. Auf Direttes Befragen des Vorfigenden erklärt der Profeffor, daß nach seiner Meinung Frau Steinlein vorher gesund gewesen sei und daß er es auch ausschließen möchte, daß die Frau thren tranten Bustand dem Laufen gegen die Thür zuzuschreiben habe. Die Verlegung fönne ebenso durch Würgen verursacht sein, er halte dafür, daß ein Sturz von der Treppe die Veranlassung gewesen. Der Vertheidiger Dr. Friedmann stellt die Frage, ob Frau Steinlein am 12. Februar den Gang nach Alt- Moabit antreten fonnte, wenn fie die Verlegung schon am 11. belommen hatte. Der Profeffor hält dies für unmöglich. Ueber die Ursache folch seltener Verlegungen fönne man Genaues mit Bestimmtheit nicht feststellen, aber es erscheine ausgeschloffen, daß ein bloßes Hinabführen von der Treppe", oder ein bloßes Hin und Her biegen der Frau eine solche Frattur veranlaßt haben fönne. Geh. Rath. Prof. v. Bergmann: Er habe bei der Studi rung der Gutachten der Aerzte, welche außerordentlich wider sprechend lauteten, sofort die Ueberzeuaung gewonnen, daß hier überhaupt gar leine Verlegung der Wirbelsäule vorgelegen hat und feine Kompression des Rüdenmartes. Schon ein altes Sprichwort sage wer den Hals fich bricht, stirbi". Er habe noch in feinem Falle eine wie hier von den Aerzten beschries bene Verschiebung der Wirbelsäule mahrgenommen, die nicht innerhalb acht Tagen den Tod zur Folge gehabt hätte. Der Sachverständige giebt nach dieser Richtung einige Beispiele aus seiner Praxis, geht eingehend die vorliegenden Gutachten der Aerzte durch und betont, daß die Verlegungen der Halswirbel­säule auch bei den Aerzten Raum zu Frithümern laffe. Er feinerseits stimme in seiner Anschauung über den vorliegenden Fall mit einer der hervorragendsten Autorität auf dem Gebiete Der Halswirbelbrüche, dem anwesenden Dr. Wagner aus Rönigshütte überein. In den vorliegenden Gutachten kommen doch eine ganze Reihe von Dingen vor, welche allen E: fah­rungen auf diesem Gebiete widersprechen. Radikal unmöglich sei es, daß Jemand mit einem Halswirbelbruch, wie es hier geschehen sein soll, noch einem Andern um den Hals fällt, außerdem würden fich die Erscheinungen der Lähmungen nicht so spät ent wideln. Bei einer Kompreffion des Rückenmartes pflegen auch die unteren Eriremitäten mehr zu leiden, als die oberen. Was die angebliche traumatische Neurose betrifft, fo tönne eine furchtbare Gemüthßerregung 2c. einen schweren Fall der Neurofe auch hervorrufen, dabei würde aber das All­gemeinbefinden tein schwankendes sein, sondern in voller Kon­tinuität sich immer verschlechtern. Nach seiner vollen Ueber

zeugung liege hier, wie er in Uebereinstimmung mit der Ansicht des Medizinalkollegiums behaupte, eine schwere Form der Hysterie vor und zwar im Anschluß an eine große phyfiche Erregung. Damit stimme die Erscheinung der Schlud beschwerden und die Heiserkeit vollkommen überein und es stehe feft, daß Frauen mit großen hervortretenden Augen zu solchen Fällen der Neurose besonders disponirt seien. Dann wäre es nicht geboten, an dem Vorliegen einer Mishandlung festzuhalten, in dieser Beziehung müsse man nach seiner Ansicht zu einem non liquet tommen, denn für die vorhandenen förungen set das Einwirken einer äußeren Gewalt nicht nöthig. Hysterie fei allerdings als ein zeitliches Siechthum aufzufaffen, fie sel aber heilbar.

Dr. Wagner aus Königshütte schließt sich voll und ganz dem Gutachten des Geh. Naths v. Bergmann bezüglich des Nichtvorhandenseins der Halswirbelverlegung und des Ursprunges der zum Siechthum führenden Neurose an. Eine fichere Diagnoſe bei Halswirbelverlegungen könne fich nur bei einer Settion er geben, bis dahin set die Möglichkeit zu Irrthümern durchaus gegeben. Nach seiner Ueberzeugung sei es absolut unmöglich, daß ein Mensch mit gebrochenem Halswirbel noch mehrere Schritte zu laufen vermag, fet es gestützt oder ungeſtüßt, noch unmöglicher sei es natürlich, daß ein solcher Mensch noch einen halbstündigen Weg zurüdgelegt. Ihm seien 250 Halswirbel brüche aus der Literatur befannt, darunter nur ein einziger Fall, wo ein Mensch mit einem Bruch des fünften Halswirbels noch eine Meile gelaufen ist und 11 Tage gearbeitet hat, doch erschien dieser Fall nicht einwandfrei, vielmehr scheine hier ein Fall pathologischer Fraktur vorgelegen zu haben. Auch bezüglich des sofortigen Auftretens von Lähmungserscheinungen trete er dem Geh. Rath v. Bergmann bei und wenn die Sachverstän digen als Kennzeichen hervorgehoben haben, daß fie den Körper bes 5. Halswirbels vom Rachen aus nicht zu fühlen vermochten, so halte er dieses Fühlen anatomisch für ein Ding der Un möglichkeit. Außerdem sei ihm auch in der Literatur fein Fall bekannt, wo durch indirekte Gewalt ein Bruch des Halswirbel Bogens hervorgerufen worden wäre. Was die Neurose be trifft, so habe er nicht den Einbrud gewonnen, daß diefelbe als Ursache ein tranma haben muß, er sei vielmehr auch fich der Ueberzeugung, daß dieselbe vollständig mit Hysterie bedt und daß doch eine Menge von Eymptomen vorliegen, die gar nicht für eine Rüdenmarksverlegung sprechen. Der Sachverständige schließt sein Gutachten mit dem Refumee, daß er einen Bruch des Halswirbels oder eine durch Gewalt hervorgebrachte Verlegung deffelben nicht als vorliegend erachtet, sondern die bei der Frau Steinlein aufgetretenen schweren Rörperverlegungen auf Schred oder sonstige Gemüthsbewegungen zurückzuführen seien. Der Vorfißende ersucht den Sachver ständigen, sein Gutachten schriftlich zu den Atten einzureichen, da bet den zu Tage getretenen Widersprüchen zwischen den Sachverständigen doch noch eine höhere gutachtliche Entscheidung angerufen werden müsse. Der Vertheidiger Dr. Sello tritt mit Wärme für die Haftentlaffung des Angeklagten, der bereits fteben Monate in Untersuchungshaft schmachte und unter dem fürchterlichen Druck, der auf ihm laste, zu erliegen drohe, ein, zumal die bisher gepflogenen Verhandlungen die Anklage in beiden Buntten fast total entkräftet hätten. Der Gerichtshof nach Eingang des Dr. Wagner'schen Gutachtens ein Ober Gutachten der wiffenschaftlichen Deputation für das Medizinalwesen einzu holen und demnächst einen neuen Termin anzuberaumen. Det Angeklagte wurde gegen eine Raution von 30 000 Mart auf freien Fuß gefeßt. Die Sigung dauerte bis gegen sechs Uhr Abends.

-

-

Die Vertheidigung führt dann eine Reihe von Beugen vor, welche den Sachverständigen über das Verhalten der Frau Steinlein unmittelbar nach der Verlegung Auskunft geben follen. Da ist zunächst das Dienstmädchen der Vorzeugin Ulrich, welche bestimmt wiffen will, daß fte am Tage nach der That Die Frau Steinlein die Treppe hinab gehen gesehen habe.- Die Portierfrau Wizig bekundet, daß in dem betr. Hause der Körnerstraße alle Hausbewohner darin einig gewesen seien, daß Frau St. in ihrer Behausung nichts zu sagen hatte und daß es mit ihr nicht ganz richtig sein könne. Die Hecht habe auch mehr fach erzählt, daß, wenn die Frau sehr unartig sei, man ihr nur mit Dalldorf zu drohen brauche, dann sei fie sofort wie ein Kind. Auch dies bestreitet die Hecht entschieden. Die Ver theidigung stellt durch Befragen der Beugin Hecht fest, daß die­felbe die Anzeige wegen der angeblichen Verleitung zum Meineide erst sehr spät erstattet habe und daß ihr dieselbe von dem Beitungs Berichterstatter Wagner aufgesezt fel.- Der frühere Portier des Hauses Körnerstraße 27, Brunewald, wiederholt auch seinerseits, daß man in dem Hause erzählte, daß Frau Steinlein von ihrem Dienstmädchen öfter geschlagen werde. Ein früheres Dienstmädchen des Angeklagten will Frau Steinlein, als bemerkt haben, daß fte 11. Februar vorigen Jahres bei Herrn Kelch erschien, beschloß sodann eine nochmalige Vertagung, der Sache, Sie hat später Hilferufe gehört und schon sehr aufgeregt war. wurde dann von der Frau Kelch nach einem Schußmann geschickt. Ste will bemerkt haben, daß Frau St. nach dem Vorfall fich ohne fichtbare törperliche Anstrengung entfernt habe. Sie habe dieselbe bis nach der Bandelstraße bin im uge behalten.- Aehnlich äußert fieb ein zweites Dienstmädchen des Ange flagten. welches demselben bezeuat, daß er ein ganz rubiger, durchaus nicht leicht erregbarer Mann sei. Die Söhne des Angeklagten, stud. jur. Relch und Gymnaftast Kelch stimmen in ihren Wahrnehmungen mit der Darstellung des Vaters und der Dienstmädchen überein, werden aber nicht vereidigt. Der nächste Beuge, Schmiedemeister Rarp, ist zur Beit, als der Streit im Relch'schen Hause vorstel im Nebengebäude beschäftigt gewesen. Er wurde durch laute Hilferufe von seiner Arbeit weggelodt und eilte nach dem Re ch'ichen Hausflur, von woher Die Hilferufe tönten. Er sah eine Dame vor einer verfd Flurthür stehen, unausgesezt fingeln und dabei fortwährend um Hilfe rufen. Warum rufen Sie denn um Hilfe? Es thut Shnen ja niemand etwas?" fragte er die Dame, die aber immer wieder flingelte und dabei rief: Jch will mein Gelb haben! Der Beuge machte sie darauf aufmerksam, daß ihr Benehmen boch sonderbar sei, worauf die Dame den lur verließ und eiligen Schrittes zu einem Herrn und einer Dame eilte, welche jenseits der Straße bei den Anlagen standen. Die drei Per

Verein der Sattler

and Fachgenossen.

-

-

fenen

Empfehle meinen echten

[ 1270

50 jährigen Nordhäuser

Melnachtsvercniligen am 1. Feiertag im Balmen

Da uns Seitens der Behörde zu unserem fowie meine best anerkannte Weiße.

Saal weder Tanz noch humoristische Vorträge

Robert Nürnberg,

Selegraphische Bepesyen.

( Wolff's Telegraphen- Bureau.)

Bern  , Freitag, 21. Dezember. Der Nationalrath und Ständerath find übereinstimmend über die Petitionen vieler Grütlivereine um Burückziehung des Kreisschreibens des Bundes rathes über die Handhabung der politischen Polizet zur Tages ordnung geschritten und haben den Antrag auf Erlaß eines Gesetzes über die Organisation der Fremdenpolizei abgelehnt. Morgen finden die formellen Schlußftzungen der gegenwärtigen Seffton statt.

Paris  , Freitag, 21. Dezember. Vor dem Polizeikommiffariat in dem Quartier des Archives, fand in der vergangenen Nacht eine Dynamiterplofton statt. Die Vorderseite des Hauses wurde zerstört, Menschen wurden nicht beschädigt.

Herren- und Knaben- Garderoben

rigener Werkstatt. Große Auswahl von u. Anfertigung nach Maaß eigener

& new play in stoffer werkstatt,

genehmigt worden find, fo verzichten wir auf Anklamerstr. 49, Ede Streligerstraße. gut figend und sauber gearbeitet, au foliden

Das Vergnügen und findet daffelbe daher nicht #tatt. Billets werden zurüdgenommen.[ 1602

Freunden und Bekannten, ſowie einer werthen Meine

Nachbarschaft empfehle mein

[ 726

Weiß- und Bairisch- Bierlokal. Deine

Vahenhofer u. helles Bairisch, ff. Weißbier. W. Richter

Adalbertstr. 23, Ecke Waldemarstr. Allen Freunden und Bekannten empfehle mein

Weiß- und Bairischbier- Lokal

mit Billard

und 2 heizbaren Kegelbahnen. Johann Gnadt,

Brunnenstraße 38.

Nestaurant

Don

F. Mitan,

[ 1192

Tante

Zante  .

Ich fit' schon lang im tiefen Denken, Und finne her und finne hin:

Was soll ich meiner Tante schenken?" Das geht mir immer durch den Sinn.

Wird ein Aquarium thr gefallen? Wird sie ein Album wohl erfreun? Ein Rilo Raffee, Thee vor Allem?- Das alles scheint nicht recht zu sein.

-

Ich will nicht schenken als Betrüger, Nein, was Reelles muß es fein;- Ich hab's! ich geb zu Albin Grüger, ' ne goldne Damenuhr soll's sein.

Albin Grüger, Uhrmacher,

1. Dranienstraße 1, Ede der Manteuffelstraße.

Keine Fabrik­

Wienerstr. 31, vis- a- vis vom Görliher Arbeit! nur in eigener Werkstatt angefertigte Bahnhof. Vollständig renovirt, vorzüg­

liches Weiß- und Sairischbier, Speisen Paletots

in bekannter Güte.

814

Meinen berühmten Düsseldorfer Bunsch

von 12 M. a,

Anzüge( Mode 88) von 15 M. an,

Extraft, Grogt, Glühwein, Rum und alle fran- Knaben- Anzüge für jeden Preis

aötschen und deutschen Liqueure verlaufe zu den 762

Feftilagen von Liter aufwärts zu

preisen.

Max Schayer, Invalidenftr. 153, Ede der Aderstraße.

Cigarren und Tabake

Don

1603

empfiehlt

Brunnenstraße 97

3 W. Braunspan, an b. Stralfur Derftr. Cigarren- u. Tabak- Lager

1415

O. Klein, Ritterstr. 15.

Das. Bahlstelle d. Gürtler u. Bronzeure( E. H. 60).

Don

Ernst Wilschke 1. Junkerstr. 1. Ecke Markgrafenstraße.

[ 985

Breifen. 1428 Ad. Kunitz, N. allertr. 155, Laden N. Nene Bodytr. 50 part.

Wegen nur Bestellungsgeschäft beabsichtige ich mein Lager von Winterüberziehern, fompl.

Soeben erschien:

Nr. 64

Des

" Wahren Jakob",

Bu beziehen durch die Expedition b. l, Bimmertraße 44.

Farbigmacher u. Mädchen auf Ranten   bet dauernder Arbeit gesucht. [ 1596

Braune& Co., Grimmstr. 35.

Angen, Fras, Goſen, Westen n. f. w. zum Selbstkontenpreise zu verkaufen. 657 Zur Beachtung! Alb. Schwarz, meißter.

Schneider­

Skalikerstraße 125( Laden.)

Bei Weihnachtseinkdafen

mache ich Freunde und Genoffen auf mein Magazin für Saus- und Küchengeräthe aufmerksam. Auch schönen Weihnachtsbaum schmud habe ich in großer Auswahl vorräthig. Reinicke, ze 66. Grünthaler 1505]

Elegante Filzhüte

sowie Bylinderhüte neuester Façons für Herren, Knaben und Kinder zu ganz besonders billigen Preisen empfiehlt die Qutfabrik von Carl Raettig, Fehrbellinerstraße 88, part. links. [ 1224

Cigarren und Tabake

Don

Lindemann, Seimtraße 27,

an der Bergmannstr. Bet Abnahme von 25 Stück Cigarren Er niedrigung der Preise.

Der Arbeitsnachweis des Vereins zur Wah rung der Interessen der Klavierarbeiter bleibt am 24., 25., 26. und 31. Dezember d. J., sowie am 1. Januar 1889 geschloffen. Am 27. De zen.ber( 3. Feiertag) findet die Adreffenausgabe wie Sonntags ftatt; alle übrigen Tage wie ge wöhnlich. 1599 Die Arbeitsvermittlungs- Kommission.

Der Arbeitsnachweis lichen Verhältnisse der Töpfer Berling des Vereins zur Regelung der gewerb

befindet sich Klonterstr. 98 im Lotale des Herrn Petersohn( Firma Pettig). Die Ar beitszuweisung ist unentgeltlich auch an Nichte vereinsmitglieder und geschieht Wochentags von 7-9 Ubr Abends, Sonn- und Festtags o 10-12 Uhr Vormittags. [ 1292 Am Weihnachts  - Hellig- Abend und Syl­vefter findet die Arbeitszuweizung Nach­mittags 5-6 hr tatt

Arbeitsnachweis für Tischler.

Der vom Fachverein der Tischler begründete Arbeitsnachweis befindet fich Alte Jakobftr. 38 Erim Restaurant Sohumann. Die Arbeits [ 1275 Größte Auswahl in Herren-, Die Adressenausgabe erfolgt an Wochentages vermittelung geschieht für Meister und Gefellen ( auch Nichtmitglieder des Vereins) unentgeltlich Damen- und Kinderstiefeln. von 8 bis 10 Ihr Abends, Sonntage

Reelste Bedienung. Solidefte Preise. Ohne Marktschreierei bei C. Wolf, Adalbertdraße 80.

von 9 bis 11 hr Vormittage. Da fich die 4 Raffirer der Ortstrantenlaffe der Tischler und Pianofortearbeiter Berling" verpflichtet haben, fich ihrerseits jeder Adressenausgabe zu enthalten, erfuchen wir, nur den obengenannten Ar Eine Schlafftelle ist zu vermiethen Laufiger beitsnachweis zu benußen. Straße 19, v. 4 Tr. links. [ 1600 679

1001]

Der Vortand

Gra

billi

Ohr u. Gol

Co

I

Da

0

Cig

N

Reichba

Lupen, tobre, Ane

Reiss

Mo A

Co

T

බිහි මම 0 5 ක්

A

Bi

Ge har

1848­

fatio

viele

F.

Un