immer wieder begangen werden, aus dem Straffoder strei-| chen wollte, dann würde derselbe so zusammen schmelzen, daß schließlich nichts mehr von ihm übrig bliebe. Durch die Strafe und zwar durch eine im Verhältniß zum Vers gehen stehende Strafe- soll dem beleidigten Rechts- und Sittlichkeitsgefühl Genugthuung geleistet und außerdem allerdings Die auch der 3wed der Besserung angestrebt werden. heute auf das Duell stehenden Strafen genügen diesen 3wecken aber nach keiner Richtung.
Also, so oder so. Entweder man nenne die Katz eine Katz und den Todtschlag einen Todtschlag, und dann strafe man den Todtschläger, der mit faltem Blut und nach reiflicher Ueberlegung im Duell seinen Gegner um's Leben bringt, so wie jeden anderen Todtschläger auch. Man fete ihn in's Gefängniß und lasse ihn bort für seine That büßen, genau fo, wie jeden anderen Raufbold. Will man aber das nicht, will die herrschende Klasse zu allen anderen Privilegien, die sie hat, auch das noch weiter behalten, daß die aus ihrer Mitte hervorgehenden Raufbolde nicht mit demselben Maße gemessen werden, wie ihre Rollegen aus den unteren" Schichten des Volkes, gut, dann vers schone man uns aber auch mit dem Geheul und Gekreische darüber, wenn da und dorten einer ein Opfer dieser ,, standesmäßigen Ehrenhändel" wird.
Wenn in den gebildeten" Schichten unseres Volkes noch eine solche Unsumme von Rohheit und Barbarei fißt, daß eine persönliche Differenz nicht durch Die Mittel der persönlichen Burüd Erklärung, nahme der Brleidigung 2c. ausgeglichen werden kann, sondern Blut fließen muß, und zwar Blut aus Wunden, zu deren Beibringung in den meisten Fällen sich die Thäter Tage lang vorher vorbereiten, so kann dies der Masse des Voltes schließlich sehr gleichgiltig sein. Das deutsche Volk besteht glücklicherweise nicht blos aus Reserves und anderen Offizieren, Studenten und Angehörigen der gelehrten und sogenannten liberalen Berufe. Nur bei diesen aber hat sich Sie Barbarenfitte des Duells noch erhalten. Die übrige, arbeitende und nützliche Menschheit schlichtet ihre Händel ohne Duell. Und speziell aus den Reihen derjenigen Ars beiter, welche sich mit den Lehren des Sozialismus vertraut gemacht und sich der großen Arbeiterbewegung angeschlossen haben, find Rohheitsausbrüche, wie die früher so üblichen Schlägereien auf den Herbergen 2c., faft gänzlich verschwunden. Die Arbeiter meiden die Raufbolde und Schließen sie aus ihren Reihen aus; bei unserer gebildeten Jugend dagegen werden die besten Schläger" förmlich gefeiert, und jeder sucht es ihnen gleich zu thun. Es ist das auch ein Unterschied zwischen der gebildeten" und der ungebildeten Welt, und zwar was für einer. Im übrigen aber, wie gesagt, kann die große Masse des Volkes der DuellBarbarei gegenüber sich mit den Worten jenes türkischen Sultans begnügerber da meinte: Es ist mir ganz gleichgiltig, ob der und das Schwein, oder das Schwein den Hund frißt.
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Original- Korrefpondenzen.
Bürich, den 26. Dezember. Der St. Galler Hoff. mann, diese unheimliche Gestalt für die schweizerische Freiheit, hat im Ständerath am Sonnabend den Bundesrath mehr gerettet, als er gerettet sein wollte. Ruchonnet erklärte zufrieden zu sein, wenn der Ständerath den Beschlüssen des Nationalraths zustimme. Aber damit war der Hoffmann nicht zufrieden. Er fand die beiden Poftulate des Nationalrathes betreffend die Ergänzung des Bundesstrafrechts mit Beftimmungen gegen die Anarchisten, Polizeifpione und agents provocateurs und gesetzlicher Regelung der Fremdenpolizei für überflüssig und beantragte seinerseits im Namen der ständeräthlichen Kommiffion:
„ Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenoffen. schaft in Erledigung der Petitionen schweizerischer Grütlivereine, ber demokratischen Bereine von Zürich und Umgegend und an berger Vereine und Gesellschaften, die Fremdenpolizei betreffend; in Erwägung: 1) daß die Mißverständniffe, welche infolge des Foundesräthlichen Kreisschreibens vom 11. Mai 1888 entstanden find, durch das Schreiben des Bundesraths an die Regierung des Kantons Neuenburg vom 12. Ditober und durch deffen Er flärung voin 7. Dezember 1888, wonach die einzuführende Ron trole nur auf die Anarchisten, Spione und agents provocateurs au richten sei. als beseitigt betrachtet werden können; 2) daß Der für die Fremdenpolizei bewilligte Kredit fich somit nur auf die Ausübung dieser Rontrole beziehen fann; 3) daß gen äß Artikel 102, Biffer 8, 9 und 10 der Bundes verfaffung die Ausübung der in Artikel 70 daselbst vorges
Rind, als ob sie jemand anflehe. Herr Gott , er wird zu mir fommen... in diese Stube in diese Stube... o Gott !
Sie war natürlich in diesem Moment nicht im Stande, einen fremben Herrn zu bemerken, der sie eifrig verfolgte Seitdem fie fich vom und ihr fast auf den Fersen war. Thorweg entfernt hatte, begleitete er fie. 3ur gleichen Seit, als fie alle drei auf dem Trottoir standen, hatte dieser Vorübergehende, als er Ssonjas Worte vernahm: und fragte, wohnt hier Herr Raskolnikom", aufgehorcht und sich umgewandt, um alle zu betrachten, insbesondere aber Rasfolnikow, an den Ssonja ihre Worte gerichtet hatte; dann warf er einen Blick auf das Haus und merkte es sich. Alles das geschah im Nu, im Vorübergehen, und der Unbekannte ging ohne aufzufallen weiter; nur wurden seine Schritte langfamer und es lag etwas Lauerndes in seinen Bewegungen. Als er sah, daß Ssonja sich verabschiedete, erwartete er sie und vermuthete, daß sie nach Hause gehen würde.
Wohin mag fie wohl gehen? Ich habe dies Geficht ,, das muß doch schon gesehen," dachte er und sann nach,- ich doch heraus bekommen.
# 1
Bei der Ecke angelangt, ging er auf die andere Seite der Straße hinüber, wandte sich um und sah, daß Sfonja, ohne ihn zu beachten, ihm folgte. Er ließ sie nicht aus den Augen, ging dann wieder auf die gleiche Straßenseite hinüber und richtete es schließlich so ein, daß er etwa fünf Schritt weit hinter ihr folgte.
Es war ein etwa fünfzigjähriger Mann, über mittelgroß, fräftig, mit breiten Schultern und einer etwas ungeschickten Haltung. Er war elegant, aber bequem gekleidet und sah wie ein behäbiger, wohlhabender Herr aus. Bei jebem Schritt stieß er mit seinem schönen Spazierstock auf bas Trottoir, seine Handschuhe waren neu und sein breit Inochiges Gesicht nicht unangenehm; die Gesichtsfarbe frisch, nicht petersburgisch. Die dichten Haare waren hellblond, mit einem leisen Anfluge von grau, und der breite, dichte Bart war heller als die Kopfhaare. Die blauen Augen blickten falt, starr und nachdenklich. Es schien ein sehr gut tonfervirter Herr zu sein, der weit jünger aussah, als er wirklich war.
febenen Befugniße dem Bundesrathe übertragen ist, beschließt: Ueber die Petition wird zur Tagesordnung geschritten."
Der Nationalrath war nachgiebig genug, feine eigenen Poftulate zu opfern und sich mit dem Ständerathe über bevorstehenden Beschluß zu einigen. Dieses Weihnachts geschenk der Bundesväter tann die freiheitlich gesinnten Männer nicht beruhigen und wohl vielen spricht Herr Wirth Männer nicht beruhigen und wohl vielen spricht Herr Wirth im St. Galler Stadtanzeiger" aus der Seele, menn er fagt: Man will also, daß der aegenwärtige geseglose Zustand in diesen Dingen fortdauere. Man will, daß auch fünftig die perbrecherische Handlung und die politische Ueberzeugung, der schuftige fremde Polizeispion und der ehrliche Schweizerbürger in einen Ziegel geworfen werden. Man will, daß der freie Mann im freien Schweizerland wider Gesetz und Recht, gleich einem Dieb, unter ständiger Polizeiaufsicht stehe. Man will, daß der„ Geßlerhut" auf der Stange bleibe, wie es unsere freien deutschen Brüder" überm Rhein auch haben!"
Bekanntlich ist der Advokat Hoffmann ein früherer Deutscher und merkwürdiger Weise wird diesem Erzreaktionär von feiner Seite daraus ein Vorwurf gemacht, während dem So gialdemokraten Seidel, der anfangs der fiebziger Jahre das schweizer Bürgerrecht erwarb, von allen Seiten der Ausländer" und der„ Schwob" an den Kopf geworfen werden. Gleiche Elle!
Am Sonnabend ist die Bundesversammlung gefchloffen worden und wird erst wieder im März zur Frühjahrssession zu sammentreten.
Während die Preßfreiheit in den meisten Ländern ben Machthabern ein Dorn im Auge ist, findet fie doch noch in der fleinen Schweiz einigen Schut, wie folgender Prozeß fammt ber Entscheidung der höchsten Juftizbehörde der Republik , des Bundesgerichtes beweist. Der Fall ist folgender:
Die Redaktion des Bien Public" in Freiburg erhielt im Juli 1887 von einem. Nauß, Eisenbahnangestellten, einen Brief, in welchem dieser ausführte, er und seine Eltern seien von Landjägern in höchst brutaler Weise überfallen und mißhandelt worden. Die Redaktion veröffentlichte den Brief und fügte demselben von fich aus folgende Bemerkung hinzu:„ Unfere Erfundigungen bestätigen diese Thatsachen voll und ganz. Wir find übrigens nicht erstaunt, zu erfahren, daß die Landjägerschaft die Geseze verlegt und gewaltthätig in die persönliche Freiheit eingreift, denn wir kennen schon manche solcher Vors fälle. Bur Beit, als Herr Bumann Landjägerfommandant war, gingen die Sachen anders. Es muß den Landjägern ein son berbar mangelhafter Unterricht gegeben worden sein, daß diese Agenten der öffentlichen Gewalt fich für befugt, ja vielleicht für verpflichtet erachten, so vorzugehen, wie fie gegen die Familie Rauß vorgegangen find." Der Artifel des Bien Public" schloß mit den Worten: Nachdem die Polizei die ehrlichen Leute angreift, die fte schüßen sollte, werden die ehrlichen Leute angreift, die fte schüßen sollte, werden die ehrlichen Leute die Sicherheit, die das herrschende Kabinets fystem ihnen nicht zu gewähren vermag oder nicht gewähren will, in einer von den Behörden unabhängigen Organisation suchen müffen."
Hiegegen erhob der Landjägerkommandant Meyer wegen Beleidigung des Landjägerfo: ps Strafflage und stellte fich vor Gericht mit zwei Landjägern, als Bivilpartei, mit dem Begehren um Auszahlung einer Entschädigung von 300 Fr. ein. Das forrettionelle Bezirksgericht der Sarine verurtheilte den Redakteur des Blattes( L. Fragnière) zu 50 Fr. Buße nebst Prozeß osten und einer Vergütung von 1 Fr. an den Kläger , worauf ersterer beim Bundesgericht eine ftaatsrechtliche Beschwerde wegen Ver legung der Preßfreiheit( Art. 55 der Bundesverfaffung) einlegte. Das Bundesgericht hieß dieselbe begründet und hob das res turrirte Strafurtheil auf, geftügt auf folgende Erwägungen:
Die Freiheit der Preffe, beziehungsweise das Recht der freien Meinungsäußerung besteht nicht allein in der Abschaffung Don veratorischen Präventivmaßregeln; vielmehr muß eine Ver legung diefer Freiheit und der fte gewährenden Befaffungs bestimmung überall da angenommen werden, wo eine rechtmäßige Würdigung von Thatsachen, die keinerlei Rechten anderer Ein trag thut, als unerlaubte und strafbare Handlung verfolgt wird. Diese Garantie ist um so wichtiger da, wo es sich um mill die Kritik von Verwaltungsmißbräuchen oder von türlichen Handlungen der Regierungsagenten handelt. Da durch, daß fie solche Mißbräuche oder Willkürakte öffentlich bekannt macht, übt die Preffe nicht allein ein ihr un bestreitbar zustehendes Recht aus, sondern sie erfüllt auch ihre Aufgabe als Wächterin der öffentlichen Intereffen. Und diese in einem republikanischen Staate ganz besonders werthvolle Freiheit will der Art. 55 der Bundesverfassung namentlich be schüßen, weshalb jede entgegen derselben vorgenommene Ver folgung oder gefällte Verurtheilung als Verlegung eines ber vom Bundesgerichte zu schüßenden verfassungsmäßigen Rechte erscheinen muß. Diesem Gerichtshofe steht es also nicht blos zu, sondern es liegt ihm auch ob, in jedem einzelnen Falle zu untersuchen, ob das Grundgesetz der Preßfreiheit infolge unrichtiger Anwendung des kantonalen allgemeinen Rechts verlegt worden sei. Damit soll zwar nicht gesagt werden, daß das Bundesgericht befugt sei, nachzuprüfen, ob die fantonalen Ge richte Bestimmungen fantonaler Gefeße über Ehrverlegungen an
Als Ssonja beim Ranal angelangt war, befanden sich beide allein auf dem Trottoir. Er fonnte ihre Nachdents lichkeit und 3erstreutheit beobachten. Am Hause angekommen, wandte sich Ssonja zu der Treppe rechts, im Hof, in der Ecke. Bah!" murmelte der Unbekannte und stieg ihr nach, die Treppe hinauf. Jezt erst bemerkte sie ihn. Sie ging bis ins dritte Stockwerk und klingelte bei Nr. 9, wo mit Kreide an der Thür geschrieben stand: Kapernaumow, Schneider. Bah!" wiederholte der Unbekannte, über das eigenthümliche Busammentreffen verwundert, und schellte eigenthümliche Busammentreffen verwundert, und schellte nebenan bei Nr. 8. Beide Thüren waren etwa sechs Schritt von einander entfernt.
Sie wohnen bei Kapernaumow? fragte er Ssonja lächelnd; er hat mit gestern eine Wefte umgemacht! Ich wohne hier nebenan, bei Madam Röslich, Gertrude Rar lowna,... wie sich das eigenthümlich trifft.
Ssonja blickte ihn aufmerksam an.
Wir sind also Nachbarn, fuhr er heiter fort; ich bin erst seit drei Tagen in der Stadt. Nun, einstweilen also auf Wiedersehen!
sie
Sfonja antwortete nicht; die Thür ward geöffnet und schlüpfte in ihre Stube.
Auf dem Wege zu Porphstrius war Rasumichin ganz außergewöhnlich aufgeregt.
Das ist prächtig, Bruder, wiederholte er einige mal, wie ich mich freue!... Ich bin ordentlich froh!
Worüber Du wohl eigentlich froh sein magst?" dachte Raskolnikow.
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Davon wußte ich ja gar nichts, daß auch Du bei der Alten etwas versetzt hattest. It's denn schon lange her, daß Du das letzte Mal bei ihr warst?
Ist das aber ein naiver Einfaltspinsel?" Wann ich dort war?... Raskolnikow blieb stehen ja, richtig,... etwa drei und schien sich zu besinnen, Tage vor ihrem Tode, glaub' ich. Uebrigens die Sachen fügte er auszukaufen, bin ich jetzt noch nicht im Stande, leider habe hastig und für seine Sachen besorgt hinzu; ich jetzt nur noch einen Rubel übrig... baran ist dieser gestrige verdammte Fieberanfall schuld!...
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fich richtig oder unrichtig angewendet, beziehungsweise ausgelegt haben; allein das Bundesgericht als Staatsgerichtshof bat immerhin im Einzelfalle zu untersuchen, ob durch Bestrafung einer offenbar berechtigten, fein Rechtsgut verlegenden Meinungsäußerung egen die Freiheit der Meinungsäußerung durch die Preffe grundsätzlich verstoßen worden sei. Wendet man nun diefe Grundsäße auf den streitigen Fall an, so muß man gewiß anerkennen, daß die inkriminirten Stellen des fraglichen Ar titels weder in der Form noch materiell irgend etwas enthalten, was die Grenzen einer durchaus berechtigten kritischen Wür digung der Handlungsweise der freiburgischen Polizei überschreiten würde..
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Im Kanton Waadt tett mit 1. Januar 1889 das Gesetz beir. gewerbliche Schiedsgerichte und Unent geltlichkeit der Lehrmittel, die nunmehr der Staat ben Schülern ohne Entgelt liefern wird, in Kraft. Das Volt des Kantons 3ürich hat am 1. Januar für den zum Bundesrath avanzitten Herrn Hauser eine Erfaswahl in den Regierungsrath au treffen und da er zugleich Ständerath war, also auch einen Ersaz für ihn in diese Körperschaft zu wählen. Endgiltige Kandidaturen für beide Aemter find noch nicht aufgestellt. Mit der Schaffung eines speziellen Arbeiters fekretariats für den Bezirk Zürich soll es in nächster Belt ernst werden. In Genf wird am 17. März 1889 die Ein weihung des Dentmals für Vater Beder" stattfinden.
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Für ihre 10 Vertreter im Rathe der Stadt Bern hat die dortige Arbeiterpartel für das Jahr 1889 folgendes Arbeiterpro gramm beschloffen:
1. Ausführung aller Gemeindearbeiten soweit möglich in Regie; 2. Festlegung eincs Minimallohnes, sowie eines Normalarbeitstages für alle von der Gemeinde an Unternehmer zu ver gebende Arbeiten;
3. Unentgeltlichielt der Lehrmittel in den Primar- und wo möglich auch in den Sekundarschulen und anderen höhern Lehranstalten der Gmeinden;
4. Beffere Handhabung der Lebensmittelfontrole, Veröffentlichung der Namen der Fälscher;
5. Errichtung einer Gemeindebäderet;
6. Errichtung von Gemeindewirthschaften; Handel mit Ge treide, Mehl und den andern hauptsächlich gebrauchten Lebens
mitteln durch die Gemeinde.
Ein 47 jähriger Knecht im Kanton Luzern , der eine Taschenuhr im Werthe von 20 Frants geraubt, wurde dafür zulebenslängiichem Buchthaus verurtheilt. Der Verurtheilte hat wegen des aleichen Delikts schon eine Vorstrafe erlitten und für Raub im Rückfall giebts nach dem luzerischen Strafgesetzbuche lebenslängliches Buchthaus. In Freiburg wurde fürzlich ein junges Dienstmädchen, welches aus Ver zweiflung sein Kind ermordete, zu 12 Jahren Zuchthaus verurtheilt. Die christlichsten Stantone der Schweiz zeichnen fich durch eine geradezu barbarische nnd vorfintfluthliche Härte und Strenge der Gefeße aus. Für die Praris tennen die herrschenden Katholiken häufig feine ,, Nächstenliebe", wovon ihnen sonst immer der Mund übergeht.
Politische Uebersicht.
Wie begründet unsere Ausführungen waren, welche wir im Anschluß an das schreckliche Unglüd bei Gelegenheit des Fabritbrandes in Neumünster in der Nr. 299 unferes Blattes brachten, dafür erhalten wir jegt einen neuen Beleg aus Süddeutschland . Aus Anlaß eines Brandes am ersten Weihnachtsfeiertag in München schreibt nämlich die dort erscheinende Korrespondenz Hoffmann": Bir batten Gelegenheit, einen Theil der vom Brand: beschädigten Werk ftätte zu befichtigen, und wunderten uns, daß einerseits fein größeres Unglück paifirt ist, andererseits aber, daß für einen so umfangreichen Geschäftsbetrieb cs befinden sich nicht weniger als etwa 14 fabrikmäßig arbeitende Geschäfte in dem genannten Gebäude in diesem Gebäude nicht mehr und beffere Sicher heitsvorkehrungen getroffen find. Das ganze 44 Meter lange Haus ist nämlich vom Erdgeschoß bis unters Dach nicht durch feuerfeste Mauern, sondern durchweg nur mittelst dünnen und dürren Holz und Sparrenwerts abge theilt; lediglich an den beiden Endpunkten befindet sich ein Ramin, in welchen die auf eine Länge von etwa 40 Meter durch Holzwände geleiteten Ofenrohre einmünden. Für sämmtliche Stockwerke des großen Gebäudes, in welchem Tags über mehr als 150 Personen zu arbeiten und zu wohnen haben, bes steht nur ein gemeinschaftlicher Ein- und Ausgang. Die Gänge in den einzelnen Etagen find eng und finster, Noth ausgang ist teiner vorhanden! Bwar befindet sich unter dem Dache ein Wasserreservoir; dieses füllt sich jedoch nur dann, wenn die Turbine der Pfister'schen Marmorschleiferei in Thätigkeit ist. Zur Zeit der Entstehung der Fuersbrunst war dieses Reservoir vollständig leer; auch Wasserschläuche aus Hanf find vorhanden, dieselben scheinen nach der Aussage fach verständiger Feuerwehrmänner jedoch so alt und mürbe, baß fie, falls man fich ihrer bedient haben würde, den Dienst mög licherweise versagt hätten. In den Arbeite lolalitäten find sämmt
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Des Fieberanfalls erwähnte er mit besonderer Be tonung. Nun ja, ja! meinte Rasumichin deshalb also warst Du damals... so betroffen!. Weißt Du, daß Du während des Fiebers immer etwas von Ringen und Ketten erwähntest? Jetzt ist alles verständlich, alles ganz klar.
,, Aha! also hatte sich dieser Gedanke doch bei ihnen eingenistet! Dieser Mensch da würde sich für mich freuzigen lassen, und doch ist er jetzt froh, daß sich alles aufgeklärt hat. Daß ich von Ringen und dergleichen phantafirte, hat ihnen allen doch zu schaffen gemacht!"
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er laut.
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Werden wir ihn auch zu Hause treffen? fragte
Gewiß, gewiß, bestätigte Rasumichin; das ist ein prächtiger Bursche, Brüderchen, Du wirst's ja sehen! Etwas ungelent, das heißt nicht im Umgange ich meine Ein gefcheidter Kerl, ungelent in einem andern Sinn. nichts weniger als bumm; nur ist sein Grdankengang ein ganz eigenthümlicher... Er ist sehr mißtrauisch, ein ein ganz eigenthümlicher. Steptifer, ein Cyniker... liebt andere anzuführen, das heißt, nicht gerade zu betrügen, sondern mehr so, an der Sein Geschäft aber versteht er, Nafe herum zu führen
das versteht er gründlich... Erst im vorigen Jahre hat er einen Mord aufgedeckt, bei dem fast alle Spuren schon vers wischt waren! Er wünscht sehr, Deine Bekanntschaft zu machen.
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Ja, weshalb denn so sehr?
Das heißt nicht etwa, daß.. siehst Du, in letzter Beit, seitdem Du krant wurdest, traf es sich häufig, daß ich Deiner erwähnte... Nun, und da hörte er viel von Dir als er dann noch erfuhr, daß Deine Verhältnisse Dir nicht gestatten, das Studium der Jurisprudenz zu beenden, da sagte er: Wie schade! Ich schloß daraus... das heißt nicht nur das allein, sondern alles zusammen genommen; .. noch gestern hat Sametom... weißt Du, Rodja, was ich Dir gestern, als wir nach Hause gingen, in der Trunkenheit vorschwaßte... ich fürchte nämlich, Du wirst Gott weiß was denken, siehst Du...
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B013ENYA SEORAŠTINA EMARGRAFA SAHASRA
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HODNO SALESTE AVE
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