Haufe des Bauern Kapper Geiſtererscheinungen vorfämen, wegen deren das Publikum in wachsender Aufregung sei. Dieser Spuk dauerte mit Unterbrechungen bereits seit dem 23. November. Am Abend dieses Tages waren Marie, die zwölfjährige Tochter des Bauern, und die achtzehnjährige Magd, welche seit Jahren im Stallgebäude schliefen, Nachts ins Wohnhaus gelaufen und hatten behauptet, es geiſtere" bei ihnen und sei vor Krazen und Schlagen an ihrem Bett nicht auszuhalten. Am 27. flogen Sogar Rüben und ein Korb in der Luft herum und wurde die Marie davon getroffen. Am 28., als der bestürzte Bauer mit seiner Tochter zum Pfarrer ging, flogen auf dem Hin- und Herweg Steine, Schnee und Erde in der Luft herum, und als fie in den Stall heimkamen, gab es wieder einen Rübenregen. Es wird nun erzählt, wie Kürbisse in der Luft flogen, Geisterbeschwörungen vergeblich gemacht wurden 2c. Endlich ertappte der Lehrer die Marie beim Werfen eines Küchenmeffers. Damit war der Spuk erklärt. Es wurde festgestellt, daß sie den Sput aus frankhafter Luft, Aufsehen zu erregen, in Szene geTezt hatte. Dieser Drang stand mit einer gleichzeitig aufge= tretenen Hysterie in Verbindung.
Das Schicksal eines Damen- Sommerhuts, der seine Bestimmung verfehlt hat, erzählt die T. R." in der folgenden spaßhaften Geschichte: In Saatwinkel besteht bei Landpartien die idyllische Gewohnheit, das Fuhrwerk bis zu der Stelle mitzuführen, wo die Theilnehmer sich entweder im Grase lagern, oder bei fröhlichem Spiel sich ergößen. Diese Nachbarschaft zwischen Mensch und Thier hat am Sonntag folgendes Ereigniß herbeigeführt. Um bei den Spielen möglichst wenig behindert zu sein, hatte eine junge Dame an einen Baumast ihren Sommerhut aufgehängt. Derselbe war mit allerliebsten Maiglöckchen verziert, welche aus frischen Gräsern hervorlugten, und diese waren so täuschend ähnlich, daß ein Rößlein, das bisher friedlich am Boden geweidet, diese etwas höher blühenden Gräser bemerkte und nach ihnen lüstern wurde. Es reckte den Hals, und mit einem Ruck holte es den Hut vom Ast herab und begann dessen Garnirung ganz so zu behandeln, wie ein Pferd leckeres Grünfutter zu behandeln pflegt. Als die Dame bei Beendigung des Spiels nach ihrem Hut greifen will, ist derselbe zum Theil bereits verspeist, zum Theil von des edlen Rosses Huf so zerstampft und zertreten, daß nur noch eine unfenntliche Masse von seinem einst so blühenden Dasein Zeugniß giebt.
Große Waffernoth ist im Norden unserer Stadt eingetreten. In den Tegler Wasserwerken ist ein Rohr geplagt und brachte daher alle diejenigen, welche Tegler Wasser bekamen, in eine verzweifelte Lage. An sämmtlichen Brunnen des Nordens sieht man infolge dieses Ereignisses 40-50 Frauen und Kinder stehen, welche vergeblich auf das fühle Naß warten.
Ein frecher Raubanfall ist am Dienstag Nachmittag gegen 3 Uhr an der 9jährigen Tochter des in der Linienstr. 245 wohnenden Schuhmachermeisters M. ausgeführt worden. Die Kleine war von ihren Eltern behufs Einkaufs eines Gegenstandes fortgeschickt worden und hielt das zu diesem Zweck erhaltene Zweimarkstück, damit spielend, in der Hand. Vor dem Hause Linienstraße 6 trat eine junge, etwa 20jährige Frauensperson an die kleine M. heran und frug das Kind, ob es vielleicht in diesem Hause bekannt sei, und als dies seitens der M. verneint wurde, bat die Fremde das Mädchen, doch zwei Treppen hinauf zu gehen und bei einem dort wohnenden Herrn Lehmann zu klingeln. Die Kleine gehorchte, ging hinauf, die Fremde folgte und in der Höhe der zweiten Etage angelangt, meinte die lettere, daß die Adresse des L. doch nicht richtig sei und begann, das Kind an der Hand fassend, die Treppe wieder hinab zu steigen Hierbei fragte die Person die kleine M., ob sie denn Geld in der Hand habe, und als dies bejaht wurde, forderte sie das Kind auf, ihr doch zu zeigen, wie viel es sei. Die M. weigerte sich, leider aber vergebens, denn die räuberische Person brach nunmehr der Kleinen die festgeballte Hand auf und stieß dann die laut um Hilfe Schreiende die Treppe hinunter. Inwischen waren durch den verursachten Lärm und das Geschrei der Beraubten Hausbewohner hinzugekommen, leider jedoch zu spät, denn die freche Person hatte mit ihrer Beute bereits die Flucht ergriffen und alle Anstrengungen, der Diebin noch habhaft zu werden, waren vergeblich. Auf der Polizeiwache, wohin die Eltern des beraubten Kindes sich sofort behufs Anzeige zu erstatten begaben, konnte die Kleine nur eine unvollkommene Personalbeschreibung der räuberischen Diebin geben und nur konstatiren, daß dieselbe ein schwarzes Tuch und schwarzen Hut getragen habe, behauptet jedoch, die Person wiederzuerkennen.
Wiederum ein Boot gekentert! Eine äußerst aufregende Szene trug sich am Sonntag Vormittag in der Nähe von Hasselwerder auf der Oberspree zu. Den Fluß aufwärts bewegte sich ein Ruderboot, ein sogenannter Seelenverkäufec", in welchem sich ein junger Mann befand, offenbar mit der Absicht, einen etwa 100 Meter vor ihm fahrenden Privatdampfer zu überholen. Bei einer unvorsichtigen Bewegung des Fahrenden schlug der leichte Nachen um, den Insassen unter sich begrabend. 3war gelang es dem Gefährdeten, sich unter dem Boot hervorzuarbeiten, doch die Versuche, sich an demselben festzuhalten, waren vergeblich, da der Kahn stets seinen Händen entglitt. Durch die Hilferufe einer Gesellschaft, die sich auf Hasselwerder befand und den verzweifelten Kampf des mit den Wellen Ringenden mit ansah, wurde der Kapitän des obenerwähnten Dampfers auf denselben aufmerksam und sofort zurückkehrend gelang es der Mannschaft den bereits vollständig Ermatteten noch im letzten Augenblick den Fluthen zu entreißen.
Ein Mord. Der als vermißt gemeldete Schornsteinfegermeister Kühne zu Wusterhausen a. D. ist inzwischen nicht weit vom Wege, welcher von Bantikom nach Tornow führt, in einem Graben als Leiche aufgefunden worden. Der Kopf steckte im Morast, während die Beine noch auf dem Ufer lagen. Die Obduktion der Leiche hat Mord ergeben. Der Tod ist durch einen Pistolenschuß herbeigeführt worden. Die Kugel ist hinter dem Ohre eingedrungen. Eine der That verdächtige Person ist verhaftet worden.
Durch Ueberfahren auf der Stelle getödtet wurde am vorgestrigen Nachmittage gegen 5 Uhr an der Ecke der Bellealliance- und Gneisenaustraße ein etwa achtjähriger Knabe. Derselbe lief, allem Anschein nach durch die vielen Wagen beim Ueberschreiten des Fahrdammes erschreckt, direkt in eine Droschte hinein, wurde von derselben zu Boden gerissen, und es ging ihm im nächsten Moment das eine Hinterrad so unglücklich über den Nacken weg, daß er auf der Stelle seinen Geist aufgab.
Bwei Unglücksfälle ereigneten sich an gestrigen Tage. In der Klosterstraße glitt der 73 jährige Weber und Hospitant Johann R. aus Rummelsburg auf einem achtlos fortgeworfenen Obstrest und Kirschensteinen aus, stürzte zur Erde und zog sich eine so schwere Verstauchung des Kniegelenkes zu, daß er in ein Krankenhaus geschafft werden mußte. Dem Töpfer Karl H. fiel bei der Arbeit in der Berlebergerstraße ein Stück Treppengeländer, welches er befestigen sollte, auf die Füße und verlegte ihn derartig, daß er ebenfalls Aufnahme in einem Krankenhause finden mußte.
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Bu einer furchtbaren Massenschlägerei zwischen Soldaten und Zivilisten kam es vorgestern Abend( Dienstag) gegen 49 Uhr in der Wrangelstraße nahe der Ska igerstraße. Dort hatten sich sechs Soldaten des in der Wrangelstraße garnisonirenden 3. Garderegiment zu Fuß, welche sämmtlich Bem 1. Bataillon desselben angehörten, auf dem Trottoir aufgestellt und scherzten daselbst mit mehreren Mädchen, welche Diese Straße paffirten und mit einigen der Grenadiere bekannt waren. Nach Verlauf einer Viertelstunde kam eine Schaar halbwüchsiger Burschen vorüber und erlaubten sich Ungezogen heiten gegen die Mädchen, welche alsbald den Schuß der Soldaten anriefen. Diese verbaten sich anfänglich in höflichem,
aber entschiedenem Tone das rohe Betragen der Burschen, was zu höhnischen Antworten der Lepteren Anlaß gab. Im Verlaufe des Wortgefechts schlug einer der Burschen einen ihm nahestehenden Grenadier mit der geballten Faust ins Gesicht, was für die Anderen das Signal das Signal zum Angriff auf die Soldaten gab. Nunmehr zogen einige der Letteren blank und begannen sich mit der Waffe zu vertheidigen; bis jezt war noch kein Blut geflossen, dann aber schlich sich ein etwa 20jähriger Mensch hinter einen Grenadier, welcher noch nicht blank gezogen, riß ihm das Seitengewehr aus der Scheide und hieb hinterrücks auf den Kopf eines Soldaten(?? Red.), welcher sich ganz besonders wehrte, so daß dieser blutüberströmt mit flaffender Wunde zusammenbrach. Nunmehr gingen, aufs Aeußerste gereizt durch den Fall ihres Kameraden, die Soldaten rücksichtslos(!) vor und bald blutete ein großer Theil der Angreifer aus mehr oder weniger leichten durch Säbelhieben verursachten Wunden(!!). Unterdessen kam die inzwischen alarmirte Schußmannschaft hinzu, welche die Schlagenden auseinander brachte und die Verhaftung des Rädelsführers, welcher den Säbel entrissen hatte und durch die Soldaten festgehalten wurde, veranlaßte und die Ueberführung nach dem Molkenmarkte bewirkte. Die verwundeten jungen Leute mußten ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen, während der Soldat in die nahegelegene Kaserne gebracht wurde. Der Vorfall hatte eine ungeheure Menschenmenge angelockt, welche sich nur langsam zerstreute. Di Schilderung, die uns von einem Reporter zugeht, flingt sehr wenig glaubwürdig.
Einer jener Wüstlinge, welche kleinen Mädchen nachstellen, wurde gestern Nachmittags 2 Uhr auf dem Boden eines Hauses in der Friesenstraße abgefaßt, als er eben ein Attentat gegen ein achtjähriges Mädchen, welches er dort hinaufgelockt, begehen wollte. Er ergriff die Flucht, wurde aber von vielen Personen sofort verfolgt. Ein fleiner Junge stellte ihm ein Bein, worauf er hinstürzte und verhaftet wurde. Der Verbrecher, welcher einige zwanzig Jahre alt sein mag, verweigerte die Auskunft über seine Person. Er trug einen sehr ele= ganten schwarzen Anzug.(!)
Schon wieder ist ein Kind durch Ueberfahren getödtet worden. Gestern Abend spielte der 4jährige Maurersohn Hans Röschke, Höchstestr. 22 wohnhaft, mit feiner 7jährigen Schwester auf dem Bürgersteig in der Landsbergerstraße, als der Kleine plöglich vom Bürgersteig auf den Straßendamm eilte und direkt in eine entgegenkommende Droschke 1. Klasse hineinlief. Dies geschah so schnell, daß der Kutscher nicht mehr im Stande war, das Pferd rechtzeitig zu pariren, und der bedauernswerthe Knabe wurde von dem Pferde umgestoßen und dann gingen ihm die Räder der Droschke über Kopf und Leib. Ein in der Nähe wohnender Kaufmann nahm sich des bewußtlos an der Erde liegen bleibenden Knaben in liebevollster Weise an und brachte ihn zunächst zu einem Arzt, welcher aber nur die schleunige Ueberführung des unglücklichen Knaben nach dem nahegelegenen städtischen Krankenhause am Friedrichshain anzuordnen vermachte. Als der brave Wohlthäter dort ankam, trug er nur noch eine kleine Leiche hinein; der Knabe hatte seine Seele in den Armen seines Beschüßers ausgehaucht. Den Droschkenkutscher trifft nach Angabe sämmtlicher Zeugen keine Schuld.
Berliner Asylverein für Obdachlose. Im verflossenen Monat Juni cr. nächtigten im Männerasyl 8556 Personen, dapon badeten 2056 Personen; im Frauenasyl 1353 Personen, davon badeten 100 Personen.
Polizeibericht. Als am 29. d. Mts. Nachmittags der Böttchergeselle Grumbrecht in der Großböttcherei von Kantorowicz, Koloniestraße 103, mit dem Beschneiden von eichenen Faßstäben beschäftigt war, löfte sich beim Anseßen des Schneidemessers ein Stab plöglich aus seiner Befestigung und flog mit solcher Gewalt dem Grumbrecht gegen den Unterleib, daß dieser eine bedeutende Quetschung erlitt, an der er am 1. d. Mts. Nachmittags verstarb. Nachmittags verstarb. Am 1. d. Mts. Abends fand an der Ecke der Skalizer- und Wrangelstraße zwischen Zivilpersonen und Soldaten eine Schlägerei statt, wobei ein Arbeiter leicht und ein Soldat bedeutend am Kopf verlegt wurde.-Am 2.d. Morgens machte in der Gerichtsstraße ein unter fittenpolizeilicher Kontrole stehendes Mädchen in der Wohnung eines mit ihm in Konkubinat lebenden Kaufmanns infolge eines Streites mit demselben den Versuch sich zu erhängen. Es wurde jedoch noch rechtzeitig abgeschnitten und scheint keinen Schaden genommen zu haben. An demselben Tage Vormittags fiel aus dem 4. Stock des Hauses Andreasstraße 58 eine Kaffeetasse auf die Straße herab und traf eine vorübergehende Frau am Kopfe, so daß sie eine bedeutende Verlegung erlitt. Nachmittags wurde in der Nähe des Friedrichshains ein Kellner mit einer Schußwunde in der rechten Schläfe todt aufgefunden. Zu derselben Zeit Zu derselben Zeit wurde vor dem Hause Gneisenaustraße 1 ein 5jähriger Knabe von einem Geschäftswagen überfahren und erlift eine ziemlich bedeutende Verlegung am Kopfe. Abends wurde ein 3jähriger Knabe vor dem Hause Landsbergerstraße 68 von einer Droschke überfahren und so schwer verletzt, daß er auf dem Wege zum Krankenhause am Friedrichshain , wohin er gebracht werden sollte, verstarb.
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Gerichts- Beitung.
Eines raffinirten Betruges verdächtig, war der Kaufmann Misch vor die vierte Straffammer des Landgerichts I geladen worden. Misch hatte in der Nähe von Bonn große Waldungen gepachtet und sich kontraktlich verpflichtet, dieselben binnen 9 Jahren abzuholzen. Um das abgeschlagene Holz besser zu verwerthen, legte Misch eine Schneidemühle mit Dampfbetrieb an und, um beständig Wasser zu haben, ließ er einen Brunnen bohren. Einer der hierbei beschäftigten Arbeiter wurde eines Tages durch die Kurbelwinde so schwer in dem Gesicht getroffen, daß er besinnungslos zu Boden stürzte und für längere Zeit arbeitsunfähig war. Da Misch die Arbeiter in einer Privat- Versicherungsgesellschaft in Potsdam versichert hatte, so beanspruchte er eine Vergütung für den Verunglückten. Die Gesellschaft verweigerte eine solche unter dem Vorgeben, daß der Verunglückte nicht zu den ständig angenommenen Arbeitern gehöre. Durch Vermittelung eines Rechtsanwalts setzte Misch aber doch die Zahlung einer Vergütung in Höhe von 230 M. durch. Um diese zu erlangen, mußte der Arbeiter eine Quittung unterschreiben, welche zugleich die Klausel enthielt, daß der Entschädigte auf allen weiteren Ersatzanspruch verzichte. Misch begab sich mit dem Dokument zu dem Arbeiter, dem er mittheilte, die Gesellschaft habe ihm die Summe von 130 M. zuerkannt; Misch betrachte diese Zahlung als eine vorläufige und werde versuchen, später noch mehr zu erlangen. Hierbei legte er dem Verunglückten die Quittung zur Unterschrift vor, bedeckte aber den oberen Theil des Papieres, der die Angabe der Summe enthielt. Der Arbeiter, in der Meinung, er quittire nur über 130 M., sezte seinen Namen auf das Papier und erhielt nun die 130 M. Als der Arbeiter dann später eine Erhöhung der Vergütung bei der Gesellschaft beantragte, kam es zu Tage, daß er von Misch 100 M. weniger erhalten hatte. Da dieser sich weigerte, diesen Betrag noch herauszugeben, so kam die Angelegenheit zur Kenntniß der Staatsanwaltschaft zu Potsdam , welche Misch wegen Betruges in Verfolgung setzte. Die Straffammer in Potsdam erkannte jedoch auf Freisprechung, weil Misch erstens in Abrede stellte, die Quittung theilweise verdeckt zu haben, zweitens weil er behauptete, 80 M. an Kurkosten für den Verunglückten und 20 M. für den Rechtsanwalt ausgegeben, sich also an den 100 M. nur für seine Auslagen schablos gehalten zu haben. Gegen dieses Erkenntniß legte die Staatsanwaltschaft die Revision ein, welche das Reichsgericht für begründet erachtete und die Sache zu anderweiter Ab
urtheilung vor das hiesige Landgericht verwies, Obgleich hier die Beweisaufnahme dasselbe Resultat ergab, wie in Potsdam , so erachtete die hiesige Strafkammer Misch des Betruges für schuldig und verhängte über ihn eine Strafe von zwei Monaten Gefängniß.
Wegen Kindesanssehung hatte sich am Mittwoch die unverehelichte Arbeiterin Anna Eich, zur Zeit in Charlotten burg wohnhaft, vor der zweiten Straffammer am Landgericht II zu verantworten. Es war die alte Geschichte von Liebe, Verlassensein und Noth, welche die geständige Angeklagte den Richtern erzählte. Sie war im Jahre 1862 in Heiligenwalde, Kreis Preuß.- Holland, geboren, durch Vermittlung eines Ge findeagenten nach Lindenberg im Kreise Nieder- Barnim als Dienstmagd gefommen, hatte dort das Wohlgefallen des jungen Kofsäthen Staeger erregt, der sie verließ, nachdem er seinen Zweck erreicht, denn das Mädchen war arm und er stammte aus gut fituirter Familie. Als die Zeit ihrer Entbindung heranfam, zog sie nach Berlin und von hier mit ihrem fleinen Knaben nach Charlottenburg . Zwei Jahre hatte sie denselben mit ihrer Hände Arbeit ernährt, der natürliche oder unnatürliche Vater des Kindes unterstüßte sie dabei nicht mit einem Pfennig, da entschloß sie sich endlich, das Kind dem Vater in das Haus zu tragen. Am 31. März d. I. führte sie diesen Vorsatz aus. Mit dem Kinde auf dem Arme ging sie zu Fuß von Charlotten burg nach Lindenberg . Dort kam sie zur Mittagszeit an und ging zunächst zum Bäcker Staeger, dem Bruder ihres Verführers, dessen Frau sie mittheilte, sie werde jetzt das Kind zu seinem Vater tragen und diesem die Sorge dafür überlassen. Vor dem Hause des Kossäthen Staeger ergriff sie aber die Furcht vor eventuellen Mißhandlungen, sie ging daher einige Häuser weiter und setzte das Kind vor die Stubenthür einer Wittwe Albrecht, wo dasselbe nachdem die Mutter sich entfernt sehr bald weinend und frierend aufgefunden wurde. Es ist in Lindenberg in Pflege geblieben. Der Staatsanwalt hielt das Verbrechen der Kindesausseßung im vollen Maße für erwiesen und brachte das Straf minimum von sechs Monaten Gefängniß in Antrag. Der Gerichtshof fonnte sich aber nicht überzeugen, daß das Kind thatsächlich in hilfloser Lage" ausgesetzt worden sei, denn die ganze Situation sei nicht dazu angethan gewesen, eine Gefahr für Leben und Gesundheit des Kindes herbeizuführen. Auch die Angeklagte habe wohl nicht das Bewußtsein gehabt, daß dort dem Kinde irgend eine Gefahr drohe und sei daher freizusprechen.
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Der Transport nach der Wache als grober Unfng. Auf eine Anflage wegen dieser Uebertretung hatte sich gestern der Drechslermeister Wilhelm Ziegler vor der 97. Abtheilung des Berliner Amtsgerichts I zu verantworten. Am 13. April d J. hatte ein 13 jähriger Schulfnabe bei dem Angeklagten den Versuch gemacht, ein falsches Zweimarkstück in Zahlung zu geben. Da sich derselbe nicht legitimiren wollte, forderte ihn der p. Ziegler auf, mit ihm nach der nächsten Polizeiwache zu gehen. Hierzu fand sich der abgefaßte Knabe durchaus nicht bereit, und es mußte schließlich Gewalt angewendet werden, um die Feststellung desselben herbeizuführen. Der Angeklagte faßte den sich gewaltig sträubenden Jungen bei so
den Schultern, sein Geselle bei den Beinen, und wurde derselbe die kurze Strecke bis zur Wache getragen, wobei es auch vorfam, daß dem renitenten Burschen während des Transportes zuweilen ein Schlag auf die um sich greifenden Hände versezt wurde. Ein Schußmann fam erst in der Nähe der Wache hinzu. An diesem etwas eigenartigen Transport eines Frevlers durch zwei Zivilpersonen, welcher selbstverständlich eine zahlreiche Menschenmenge angelockt hatte, nahm der Kommunallehrer Buckowiz Anstoß und veranlaßte durch seine Anzeige, daß gegen Ziegler ein Strafmandat wegen groben Unfugs erlassen wurde. Auf den von ihm erhobenen Widerspruch fand die oben gedachte Verhandlung statt. Der Gerichtshof erkannte auf Freisprechung des Angeklagten, der durchaus berechtigt war, den abgefaßten Knaben zur Wache zu bringen und bei dessen Weigerung, zu folgen, Gewalt anzuwenden.
Dortmund , 2. Juli. Vor dem hiesigen Schwurgericht hat, wie der Volksztg." geschrieben wird, gestern und heute eine Verhandlung gegen die bei dem Krawalle auf Zeche Schleswig während des Bergmannsausstandes betheiligten Arbeiter stattgefunden.( Ueber die verhängten Strafen hat schon eine Depesche berichtet.) Angeklagt waren im Ganzen neun Personen, von denen der älteste, der mit einer Zuchthausstrafe von fünf Jahren belegte Otto Trautmann, 30 Jahre zählte, die drei jüngsten 20, 19 und 18 Jahre alt waren. Die Angeklagten hatten sich in der Nacht vom 9. zum 10. Mai mit einer Anzahl anderer Leute nach der Zeche begeben und dort sich grobe Ausschreitungen zu Schulden kommen lassen; u. a. ist ein Steiger durch Schläge und Messerstiche so schwer verletzt worden, daß er heute noch nicht wieder arbeitsfähig ist, ein anderer Steiger, sowie ein Fahrhauer wurden durch Schläge verletzt, Fensterscheiben, Laternen, Lampen und mehrere andere Gegenstände durch Steinwürfe und Schlagen mit Zaunpfählen und Stöcken zerstört und vernichtet. Einer der Angeklagten soll schon vorher versucht haben, einen Förderwagen in den Förderschacht, in welchem gerade die noch arbeitenden Bergleute ausfuhren, zu werfen, andere sollen die Absicht gehabt haben, durch Vertreibung der Keffelwärter die Dampffessel unbrauchbar zu machen oder gar zur Explosion zu bringen, doch sind diese beiden Punkte nicht völlig erwiesen worden. Der Betriebsführer der Zeche, Steinweg, hat es an der nothwendigen(? Red. des Berliner Volksbl.") Energie ohne Zweifel fehlen lassen. Auf die Bitte eines der, wie es scheint, meist durch den Genuß geistiger Getränke aufgeregten Leute, ihm eine Mark zu schenken, hat Steinweg diesem die Mark gegeben; das Geld ist ihm kurz darauf von einem andern Bergmann mit der Bemerkung, für die Mark ließen sie sich nicht kaufen, zurückgegeben worden, und Herr Steinweg hat es dann als vorsichtiger Mann für zweckmäßig gehalten, sich, so lange der Lärm dauerte, nicht wieder blicken zu lassen, obwohl er in den Beamten, Schmieden und Bergleuten, welche sich dem Ausstande nicht angeschlossen hatten, Hilfskräfte zur Seite hatte. Von Zeche Schleswig sind seit Jahren Klagen laut geworden über die Beeinträchtigung der staatsbürgerlichen Rechte der Bergleute ,; gegen einen Bergmann , der den Steinweg der Fälschung einer Knappschaftswahl beschuldigte, hat Letterer die Klage angestrengt, er ist aber abgewiesen worden, weil der Bergmann sehr eigenthümliche Dinge beweisen konnte. Eine Erörterung des Verhältnisses zwischen der Verwaltung der Zeche sie gehört dem Hörder Bergwerks- und Hüttenverein, dessen Generaldirektor Vorsitzender der Dortmunder Handelskammer ist und der Belegschaft verhinderte der Gerichtshof, weil sie nicht zur Sache gehörte. Troßdem wurde die vorstehend erwähnte Angelegenheit Steinweg- Schön festgestellt, auch mußte Herr Steinweg zugestehen, daß die genullten" Wagen zu Gunsten der Zeche verwandt würden; er begründete bies damit, daß die Bergleute aus Böswilligkeit die Wagen öfter bis zu einem Drittel mit Steinen füllten. Einer der Vertheidiger bemerkte dazu in seinem Vortrag, man könne nicht annehmen, daß ein vernünftiger Bergmann so handeln werde. Derselbe Vertheidiger stellte auch fest, daß unter den vernommenen Zeugen ein Junge unter 16 Jahren gewesen sei, welcher den bergpolizeilichen Vorschriften zuwider als Bremser in der Grube beschäftigt worden sei. Angesichts der Rohheiten, welche die Angeklagten begangen hatten, hatte die Vertheidigung einen schweren Stand. Näheres über den Spruch der Geschworenen, der erst heute Abend in vorgerückter Stunde erfolgt ist, ist mir noch nicht bekannt, man darf aber aus der Höhe der Strafen schließen, daß die Geschworenen das Vorhandensein mildernder Umstände verneint haben.
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Vor dem Schwurgericht Heilbronn fand am Montag und Dienstag die Verhandlung statt gegen den Redakteur der demokratischen Heilbr. 3tg." Dr. jur. Lipp aus Karlsruhe und
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