welcher sich stetig verstärkte, jedoch erst nachdem die Flammen hoch zum Dach hinausschlugen, wurde der Brand von den Hausbewohnern festgestellt, welche sofort die Feuerwehr alarmirten. Wenige Minuten später trafen die ersten Löschzüge von der nahen Wache der Köpnickerstraße ein, denen bald weitere Abtheilungen der anderen Depots folgten. Bei dem Eintreffen der Feuerwehr hatte sich das wüthende Element, welches bei den auf dem Boden lagernden Brennmaterialien, Betten, Wäsche, sowie Wintersachen reichliche Nahrung fand, bereits über das ganze Dach des rechten Seitenflügels, sowie über dasjenige des rechten Flügels des Vordergebäudes ausgebreitet, so daß an ein Retten der vom Brand ergriffenen Räume nicht zu denken war und die Feuerwehr in erster Linie die daran stoßenden Nachbarhäuser zu schüßen bedacht war. Mit zwei Dampfsprißen und einer Handdrucksprize wurde der Kampf mit dem wüthenden Element aufgenommen, und es gelang erst nach 1stündiger harter Arbeit des Feuers Herr zu werden, so daß mit den Aufräumungsarbeiten begonnen werden konnte; doch auch diese waren sehr schwierig; das Feuer hatte furchtbar gewüthet, so daß alles, was nicht feuerfest, buchstäblich zu Atomen verbrannt war. Der Schaden beträgt etwa 15 000 M., für welchen Versicherungsgesellschaften haftbar sind.
Gemäß den Veröffentlichungen des Kaiserlichen Gesundheitsamts sind in der Zeit vom 16. Juni bis 22. Juni cr. von je 1000 Einwohnern, auf den Jahres durchschnitt berechnet, als gestorben gemeldet: in Berlin 42,6, in Breslau 46,3, in Königsberg 45,6, in Köln 33,9, in Frank furt a. M. 21,5, in Wiesbaden 19,2, in Hannover 21,2, in Kaffel 15,9, in Magdeburg 56,3, in Stettin 39,1, in Altona 15,4, in Straßburg 23,9, in Meg 20,9, in München 32,7, in Nürnberg 25,2, in Augsburg 25,6, in Dresden 22,6, in Leipzig 21,2, in Stuttgart 15,2, in Karlsruhe 21,1, in Braunschweig 27,6, in Hamburg 19,7, in Wien 23,0, in Pest 28,8, in Prag 30,8, in Triest 18,1, in Krakau 38,7, in Amsterdam 19,8, in Brüssel 20,8, in Paris 20,6, in Basel , in London 14,9, in Glasgow 22,4, in Liverpool 16,9, in Dublin 18,6, in Edinburg 18,0, in Kopenhagen 224, in Stockholm 20,7, in Chriftiania 25,2, in St. Petersburg 27,4, in Warschau 32,3, in Odessa 28,5, in Rom 23,4, in Turin 22,2, in Venedig 26,4, in Alerandria 36,5. Ferner in der Zeit vom 26. Mai bis 1. Juni cr. in New York 21,2, in Philadelphia 19,7, in Baltimore 14,2, in Ralfutta 27,9, in Bombay 25,7, in Madras 49,0.
Die Sterblichkeitsverhältnisse waren auch in dieser Berichtswoche in den meisten Großstädten Europas , namentlich in den deutschen , nicht so günstige, doch wurden aus einer größeren Bahl derselben, besonders aus den größeren englischen Städten sowie aus Paris , fleinere Sterblichkeitsziffern als aus der Vorwoche gemeldet. Einer sehr geringen Sterblichkeit( bis 15,0 pr. M. und 3.) erfreuten sich Darmstadt , Erfurt , Lübeck und London . Sehr günstig( bis 20,0 pro Mille und Jahr) war die Sterblichkeit in Hamburg , Altona , Wiesbaden , Stuttgart , Bremen , Triest , Amsterdam , Liverpool, Dublin , Edinburg , mäßig hoch ( etwas über 20,0 pr. M.) in Frankfurt a. M., Hannover , Dres den , Leipzig , Karlsruhe , Mez, Wien , Brüssel, Paris , Glasgow , Kopenhagen , Stockholm , Turin u. a. D. Dagegen blieben von den deutschen Städten in Berlin , Charlottenburg , Breslau , Königsberg , Magdeburg , Frankfurt a. D., Posen, Stettin , Zwickau , Mannheim die Sterblichkeitsziffern hohe( über 35,0 pro Mille und Jahr). Auch in dieser Woche war die große Sterblichkeit durch die zahlreichen Sterbefälle an Darmkatarrhen und Brechdurchfällen der Kinder hervorgerufen, die beson ders in Berlin ( 679), Breslau ( 99), Magdeburg ( 95), Königs berg ( 78), München , Stettin , Hamburg , Köln , Danzig , Barmen, Düsseldorf , Mannheim , Wien , Pest, Paris ( 86), Warschau ( 38), Odessa, St. Petersburg, London u. a. D. zahlreiche Todesfälle veranlaßten. Die Theilnahme des Säuglingsalters an der Gefammtsterblichkeit blieb eine hohe. Von je 10 000 Lebenden starben( aufs Jahr berechnet) in Berlin 285, in München 152 Sövgünge. Dagegen haben afute Entzündungen der Athmungsorgane weniger Todesfälle herbeigeführt. Von den Infektionsfrankheiten zeigten Diphtherie, Keuchhusten und Bocken eine Steigerung, Masern, Scharlach und typhöse Fieber eine Abnahme der gemeldeten Sterbefälle. So haben Todesfälle an Masern in Berlin , Breslau , Barmen, Frankfurt a. M., Elber feld , München , Nürnberg , London , Wien , St. Petersburg abgenommen, nur in Paris war die Zahl derselben ein wenig größer als in der Vorwoche. Neue Erkrankungen famen jedoch in Breslau , Nürnberg , in den Regierungsbezirken Düsseldorf und Schleswig , ferner in Wien , Pest häufiger zur Anzeige. Das Scharlachfieber forderte in London mehr Opfer; neue Erkrankungen famen aus Hamburg , St. Petersburg und Christiania häufiger zur Mittheilung. Die Sterblichkeit an Diphtherie und Kroup war in Berlin , Stettin , Danzig , Hamburg , München , Nürnberg , Wien , Pest, Prag , Paris eine geringere, dagegen in Breslau , Dresden , Königsberg , Hannover , Frankfurt a. M., Magdeburg , Braunschweig , London , Kopen hagen , Warschau , St. Petersburg , Rom eine größere. Neue Erkrankungen famen jedoch aus den meisten Orten, aus denen Berichte vorliegen, in geringerer, nur aus Hamburg in gesteigerter Zahl zur Meldung. Auch der Unterleibstyphus bedingte in London weniger, in St. Petersburg die gleiche, in Paris eine nur wenig gesteigerte Zahl von Todesfällen; neue Erkrankungen famen in Hamburg , Pest und St. Petersburg häufiger zur Berichterstattung. An Flecktyphus gelangten aus St. Peters burg , Warschau , Odessa je 1 Todesfall, aus St. Petersburg auch 2 Erkrankungen, an epidemischer Genickstacre aus Berlin , Elberfeld , Kiel und aus dem Regierungsbezirk Düsseldorf je 1 Todesfall, aus Nürnberg und den Regierungsbezirken Düffeldorf und Schleswig je 1 Erkrankung zur Mittheilung. und Kopenhagen Dem Keuchhusten erlagen in Berlin weniger, in Hamburg , Prag , London , Liverpool, Paris , neue Erkrankungen St. Petersburg mehr Kinder; auch wurden aus Hamburg , Wien , Kopenhagen häufiger als in der Vorwoche bekannt. an Pocken Vereinzelte Todesfälle wurden aus Berlin , den Vororten Wiens, aus Graz, Lem berg und St. Petersburg gemeldet; mehrfache aus Paris und Venedig ( ie 2), aus Rom ( 4), aus Warschau ( 5), aus Prag ( 7). Neue Erkrankungen wurden nur aus St. Petersburg ( 4) berichtet.
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Der Gesundheitszustand in Berlin war auch in dieser Woche ein der vorhergegangenen Woche ähnlicher, und die Besonders groß war Sterblichkeit eine außergewöhnlich hohe. auch in dieser Woche die 3flhl der an Darmkatarrhen und Brechdurchfällen gestorbener Personen( 679), meist Kinder, von denen 468 im Alter von noch nicht einem Jahr standen. Im Uebrigen waren die Gesundheitsverhältnisse sehr gute. Afute Entzündungen der Athmungsorgane waren weniger häufig und nahmen in überwiegend großer Zahl einen günstigen Verlauf. Die Infektionsfrankheiten riefen meist weniger Erkrankungen hervor, wie Masern, Scharlach, typhöse Fieber, welche lettere nicht in einem einzigen Fall tödtlich endeten. Auch Diphtherie und Kroup bedingte weniger Erkrankungen und zeigten sich dieselben nur in der Schöneberger Vorstadt und in Moabit in größerer Zahl. Erkrankungen an Keuchhusten haben abgenommen, die Zahl der durch ihn gestorbenen Kinder sank auf 2. Ein Todesfall an Pocken kam zur Anzeige. Rosenartige Entzündungen des Bellgewebes der Haut und Erkrankungen am Kindbettfieber blieben vereinzelt. Rheumatische Beschwerden aller Art zeigten gegen die Vorwoche keine wesentliche Veränderung in ihrem Vorkommen.
Polizeibericht. Am 3. ds. Mts. Vormittags wurde ein Maler in seiner Wohnung in der Weberstraße erhängt vorgefunden. Die Leiche wurde nach dem Schauhause geschafft. Vor dem Hause Unter den Linden Nr. 2 fiel Nachmittags ein Herr infolge plöglichen Krampfanfalls vom Bürgersteig anf den Fahrdamm und erlitt eine nicht unbedeutende Verlegung an der Stirn, so daß er mittelst Droschke nach seiner Wohnung
gebracht werden mußte. Zu derselben Zeit stürzte ein 11jäh-| Geldmangels beklagte, bot Oppenheim ihm 4000 M., wenn er
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riger Knabe beim Angeln gegenüber der Görlizerstraße in den Landwehrkanal. Er wurde jedoch bald aus dem Wasser gezogen und durch einen Heilgehilfen ins Leben zurückgerufen. -In dem Hause Michaelfirchstraße Nr. 5 gerieth Nachmittags der Dachstuhl in Brand, wodurch derselbe zum Theil zerstört wurde.
Gerichts- Beitung.
Ein erheblicher Zusammenstoß zweier Eisenbahntrains auf dem Bahnhof Johannisthal führte gestern den Weichensteller Paul Röstel und den Lokomotivführer August Kuhlenschmidt unter der Anklage wegen Gefährdung eines Eisenbahntransportes vor die erste Straffammer am Landgericht II. Von Bahnhof Johannisthal wird regelmäßig des Abends ein Güterzug nach Berlin abgelaffen, der auf der Station rangirt und alsdann durch eine von Berlin kommende Lokomotive abgeholt wird. Die letztere soll instruktionsmäßig auf Geleiſe I einfahren, vor der Station halten und alsdann vor den auf dem dritten Geleise haltenden Güterzug gelegt werden. Manchmal wird von dieser Anordnung abgewichen, in welchem Falle der Lokomotivführer das Signal erhält, zu halten, oder langsam zu fahren. Als die betreffende Maschine am Abend des 7. Dezember auf der Station eintraf, wurde sie vermittelst der vom Weichenthurm aus dirigirten Weichenstellung direkt auf das Geleise III befördert, sie befand sich aber noch in so schneller Gangart, daß sie auf den Güterzug auflief, wobei eine Anzahl Wagen zertrümmert wurden. Menschen wurden nicht verlegt. Die Beweis Aufnahme ergab nun, daß der Angeklagte Röstel im Weichenthurm Dienst that, daß er die telegraphische Anordnung erhielt, die Maschine auf das dritte Geleise überzuführen, daß er es aber unterließ, dem Lokomotivführer Mittheilung von der angeordneten Abweichung von der Fahrordnung zu geben, bezw. das Signal auf Halt" zu stellen. Ein strafbares Verschulden des Angeklagten Röstel lag daher unzweifelhaft vor, er mußte deshalb bestraft werden und wurde zu 14 Tagen Gefängniß verurtheilt. Was den mitangeklagten Lokomotivführer anbetraf, so gelang es dessen Vertheidiger, die Behauptung der Anklage, daß der Lokomotivführer durch zu schnelles Fahren den Zusammmenstoß mitverschuldet habe, derartig zu entkräften, daß dessen Freisprechung erfolgen mußte.
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Der vielbesprochene Prozeß gegen den Zuschneider Sigismund Ruzinska, welcher beschuldigt ist, für den verstorbenen Juwelier Geber Schlepperdienste verrichtet und dadurch demselben zu seinen Wuchergeschäften Beihilfe geleistet zu haben, gelangte gestern vor der vierten Straffammer des Landgerichts I zur Verhandlung. Der vorige Termin wurde vertagt, weil der Geschädigte, der 23jährige Privatier" Mar Burckhardt, nicht erschienen war. Da derselbe inzwischen nicht hat ermittelt werden fönnen, so beschloß der Gerichtshof, die Beweisaufnahme auf die Verlesung der von Burckhardt vor dem Untersuchungsrichter eidlich abgegebenen Aussage zu beschränken. Als die Verhaftung des Juweliers Geber, sowie des„ Banfiers" Oppenheim aus Bremen erfolgte, fand man in den Büchern des ersteren alle Geschäfte, die mit Burckhardt gemacht worden waren, auf den Namen des Angeklagten eingetragen und noch andere Umstände sprachen dafür, daß Ruzinska ein Gehilfe des Juweliers Geber gewesen. Ruzinska wurde daher vor 8 Monaten ebenfalls verhaftet. Der Prozeß beschäftigt sich mit Straftaten, die vor faft zwei Jahren begangen sein sollen. Straftaten, die por fast zwei Jahren begangen sein sollen. Im August 1887 kam ein junger Mann nach Berlin , welcher Im August 1887 fam ein junger Mann nach Berlin , welcher sich troß seiner Jugend in gewissen Kreisen schon einen Ruf erworben hatte, den er in erster Linie seinem großen Vermögen verdankte, welches die Firma noch verdoppelte. Thatsache war, daß der junge Mann soeben als Einjähriger bei den Gardereitern in Dresden gedient und hier außer den ihm vom Vater bewilligten 25 000 M. noch viel größere Summen verbraucht hatte, welche ihm bereitwilligst von den Geldgebern gegen Wechsel geliehen wurden. Er war der Sohn eines reichen Mannes, des zu Baden- Baden wohnhaften Rentiers Burd hardt, in der Sports-, Lebe- und Halbwelt wohlgelitten und von einem bodenlosen Leichtsinn. Seine Mittheilungen über seine Berliner Erlebnisse gewähren nicht uninteressante Einblicke in das Ausbeutungssystem, welches gegen den jungen Verschwender zur Anwendung gebracht wurde. Schon von Dresden aus war Burckhardt zu Berliner Geschäftsleuten in Verbindung getreten, die Firma Neuländer Unter den Linden lieferte ihm innerhalb kurzer Zeit für 5000 Mark Kleidungsstücke gegen Wechsel und hier lernte er den Angeflagten, der Zuschneider in dem genannten Geschäft war, fennen. Er behauptet, daß Rnzinska, der seine kostspieligen Neigungen fannte, ihm angeboten habe, ihm Geld zu besorgen. Um eine Anzahl kleinerer Schulden los zu werden, habe er von dem Anerbieten Gebrauch gemacht, worauf Ruzinska ihn zum Juwelier Geber führte. Hier kam nun folgendes Geschäft zu Stande: Geber überließ an Burckhardt, der sich übrigens als großjährig ausgegeben haben soll, für 10 000 Mark Brillanten zu ausgezeichneten Preisen. Ferner löfte er für 8000 M. Wechsel ein, die Burckhardt einem gewiffen Rosigka schuldete und drittens schütte er andere Werthsachen zum Betrage von 2500 M., die Burckhardt verpfändet hatte, vor dem Als Gegenwerth für diese Verfall, indem er sie einlöfte. Leistungen, welche also insgesammt mit 21 300 M. berechnet wurden, mußte Burckhardt einen Drei- Monatswechsel über 25 000 M. ausstellen. Die Brillanten behielt der Angeklagte aber in seinem Besiz, da er sie verabredetermaßen zu Geld machen sollte, Buckhardt will nach und nach Mark dafür erhalten haben. Nach einige tausend der Anklage sollen dieselben Brillanten wieder ihren Weg zu Geber genommen haben. Als das Akzept fällig war, konnte Burckhardt es nicht einlösen und reiste nach Baden- Baden , um seinen Vater zu schröpfen. Er kam auch richtig mit einem Akzept zurück, das die Unterschrift seines Vaters trug, es stellte sich aber heraus, daß er dessen Namen gemißbraucht hatte. Die Sache gelangte zur Anzeige, und Burckhardt stand s. 3. wegen Urkundenfälschung vor der zweiten Straffammer des Land gerichts I . Er wurde aber freigesprochen, weil sein Vater bekundete, daß er wohl annehmen konnte, er dürfe den Namen des Vaters benußen. Inzwischen hatten sich noch andere Geldleute um die Gunst des jungen Nabob beworben und mit demselben Geschäfte gemacht, welche zwar den Angeklagten Rucinzka nicht berühren, aber immerhin interessant genug sind, bei dieser Gelegenheit erwähnt zu werden. Ein Agent Rosenstein meldete sich eines Tages bei Burckhardt mit dem Anerbieten, ihn zu dem zur Zeit im Zentral- Hotel" wohnenden Bantier Oppen heim aus Bremen zu führen, welcher von den fortwährenden Geldverlegenheiten Burckhardts gehört habe und erbötig sei, ihn von allen übrigen Gläubigern zu befreien. sich dies nicht zweimal sagen, er eilte hardt ließ sich mit Rosenstein zum Zentralhotel. Bei der ersten Zusammenkunft kam aber ein Abschluß noch nicht zu Stande, Burckhardt mußte nach Hamburg reifen, wo er wieder mit Oppenheim zusammentraf und ein Geschäft mit demselben abschloß, wegen dessen Oppenheim , der im hiesigen Untersuchungsgefängniß fißt, sich noch vor dem Strafrichter zu verantworten haben wird. Burckhardt erhielt 7000 m. gegen Wechsel und für 42000 M. Hamburger und Bremer Loose, aber auch diese nicht in den Originalen, sondern nur eine Lifte, welche die betreffenden Nummern enthielt. er noch 1000 M. Für diesen, von Später erhielt von Oppenheim auf 50 000 m. berechneten Werth mußte Burckhardt eine notarielle Zession unterzeichnen, wonach er 80 000 M. feines zu erbenden Vermögens an Oppenheim abtrat. Als Burckhardt sich nach einiger Zeit wiederum wegen
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er dafür die lezie Klasse der Lotterie, bei welcher Burckhardt ja mit Loosen für 42 000 M. betheiligt war, Verzicht leiste, und Burckhardt ging darauf ein. Auch ein hiesiger Pferdehändler Keller foll den Leichtsinn des jungen Mannes ausgebeutet haben, wenigstens behauptet Burckhardt, daß Keller ihm ein Gespann für 8000 M. und ein einzelnes Pferd für 5000 M. angerechnet habe, obwohl der wahre Werth diefer Gegenstände kaum die Hälfte betrage. Die vielen Freunde" des jungen Krösus thaten das ihrige, um demselben Unterhaltung zu verschaffen. Das soeben geborgte Geld wurde mit vollen Händen bekannten Bertha Rother waren an der Tagesordnung, ein zum Fenster hinausgeworfen. Soupers bei Dressel mit der nicht geringer Theil der Geber'schen Diamanten ging in den Besitz dieser Dame über. Als die Kata strophe eintrat, erschien der Vater des jungen Mannes und unterhandelte mit den Gläubigern. Der Angeklagte Rucingka bestritt entschieden, von den unlauteren Geschäften Gebers gewußt, geschweige denn ihm in die Hand gearbeitet zu haben, und auch nur in einem Falle hielt der Staatsanwalt die Schuld des Angeklagten für erwiesen. Bei der Gemeingefährlichkeit dieses Treibens beantrage er aber hierfür 6 Monate Gefängniß, 3 Jahre Ehrverluft und 1000 M. Geldbuße. Der Vertheidiger, R.-A. Wronker, plaidirte für Freisprechung, indem er einestheils die Glaubwürdigkeit des abwesenden Zeugen Burckhardt anfocht und anderntheils ausführte, daß der Nußen, den Geber bei Abschließung des fraglichen Geschäftes erzielte, in feinem Mißverhältniß zum Risiko und den gewährten Leistungen ſtehe. Der Gerichtshof war anderer Anficht, er erkannte mit Ausnahme des Ehrverlustes nach dem Antrage des Staatsanwalts, erachtete aber die Gefängnißftrafe durch die erlittene Untersuchungshaft für verbüßt. Für die außerdem zu zahlenden 1000 M. soll im Unvermögensfalle eine Gefängnißstrafe von 100 Tagen treten.
Soziale Meberlicht.
Die Kommission der Kistenmacher macht hiermit bekannt, daß es in dem Bericht vom 3. d. M. über den Streik bei der Firma W. Gauert, Blumenstraße 32, nicht heißen soll, die Bretter müssen vier Treppen, sondern eine Treppe hoch unter einer Bezahlung von 4 Pf. pro Stunde herauf getragen werden. Uebrigens hat sich dieser Herr noch in feine Verhandlung eingelassen. Wir bitten alle Holzarbeiter, diese Fabrik zu meiden. Montag, den 8. d. M., findet eine KistenmacherVersammlung bei Jordan, Neue Grünstraße 28, statt. Die Kommission der streikenden Kistenmacher.
Versammlungen.
Eine öffentliche Maurerversammlung fand gestern Nachmittag unter Vorsitz des Herrn Fiedler in den Bürgersälen" statt. Die Zahl der Theilnehmenden war sehr zusammen geschmolzen, was Herr Fiedler als einen Beweis dafür ansah, daß viele in Arbeit getreten seien. Er erwartete von der bisher bewiesenen Standhaftigkeit, daß dies nur zu den geforderten Bedingungen geschehen sei. Ein genaues Resultat war selbstverständlich noch nicht zur Stelle, und erst in nächster Berfammlung wird es möglich sein, eine speziellere Uebersicht zu geben. Im übrigen gab Redner, die Situation besprechend, bie Erklärung ab, daß die Maurer wohl auf der Wacht sein werden, um den geeigneten Moment nicht zu verpassen, die gestellten Forderungen, welche jetzt nicht errungen werden konnten, dennoch zur Durchführung zu bringen. Kein Baum falle auf den ersten Schlag. Die Agitation für die Forderungen, welche bereits in der Berliner Maurerschaft feste Wurzel geschlagen haben, werde nimmer schlummern und doch zum endlichen Ziele führen. Zum Schlusse seiner Ausführungen regte Redner noch die Frage an, ob es möglich sein werde, auf der nunmehr veränderten Basis des partiellen Streifs die Forderungen zur Durchführung zu bringen, bezw. wie man sich nunmehr zu verhalten hab, und hierüber eröffnete er die Diskussion. Der erste Redner war Herr Wernau , welcher darlegte, daß die Forderungen der Maurer durchaus berechtigte wären, indem sich dieselben nur den heutigen Verhältnissen anpaffen. Wenn sie Verkürzung der Arbeitszeit fordern, so könne mit der Durchführung dieser Forderung nicht gewartet werden, bis in Schlesien , Polen u. s. w. auch die Arbeitszeit verkürzt sei. Wer dies verlange, der stehe nicht auf dem Boden der heutigen Entwickelung. Die Forderung der Verkürzung der Arbeitszeit werde nicht von der Tagesordnung verschwinden, bis daß sie durchgeführt worden sei; und daß dies geschehen werde, dazu hegte Redner das Vertrauen zu den Berliner Maurern.( Bravo !) Die weitere Debatte, in welcher die Herren Weise, Rückert, Lehmann, Grothmann u. a. sprachen, bewegte sich in allgemeinem Rahmen. Hervorgehoben wurde, daß die meiste Arbeitsgelegenheit zu zehnstündiger Arbeitszeit und 60 Pf. Stundenlohn vorhanden sei. Herr Platschek befürwortete, daß diese Arbeit aufgenommen werden müsse, bis die Bauten voll das Uebrige werde sich dann finden! besezt seien und dann
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Eine längere Debatte enspann sich über den Antrag Rückert, welcher dahin ging, zu beschließen, daß dem Zentralfomitee die Beschlußfassung darüber überlassen bleiben solle, wer bezw. wie viele Personen von nächster Woche ab zur Regelung der Geschäfte in den Filialen fiken sollen. Die Versammlung überließ die Regelung dieser Angelegenheit der nächsten Versammlung am Montage nächster Woche. Wiederholt wurde darauf hingewiesen, daß die Affordarbeit wieder graffire und vor derselben gewarnt. Auch dieses Thema, die Akkordarbeit zeitigte eine längere und lebhafte Debatte, nach deren Schluß die Versammlung einstimmig folgendem Antrage zustimmte: Die heutige Versammlung beschließt, da die Affordarbeit Mordarbeit ist, über dieselbe zur Tagesordnung überzugehen." Zum Schluffe ermahnte Herr Fiedler, mannhaft an den Beschlüssen festzuhalten, was die Versammlung auch durch ein kräftiges Hoch gelobte.
Die Delegirtenversammlung der Zentralkrankenkaffe der Tischler segte am Donnerstag ihre Berathungen über die Statutenänderung fort. Es wurde eine vom Vorstande und vom Ausschuß beantragte Aenderung angenommen, wonach bei Auszahlung des Krankengeldes etwa verhängte Kassenstrafen nur insoweit in Abzug gebracht werden dürfen, als dadurch das Sterbegeld nicht unter die statutenmäßige Mindestleistung heruntergeht. Bisher konnten außer den Mindestleistung heruntergeht. Strafen auch rückständige Beiträge innerhalb der erwähnten Grenze vom Krankengelde gekürzt wer den. Dieser lettere Zustand ist durch den neuen Be schluß insoweit geändert, als in Zukunft die Beiträge auch vor dem gefeßlichen Mindestbetrage des Krankengeldes in Ab zug gebracht werden können. Für die Behandlung verbächtiger Krantenatteste wurde folgende von mehrern örtlichen Verwaltungen beantragte Aenderung angenommen: Wenn gegen die Richtigkeit ärztlicher Zeugnisse von der Ver waltung Zweifel erhoben werden, so ist auf Antrag des Vorstandes jedes diesbezügliche Mitglied jederzeit verpflichtet, auf Rechnung der Kasse sich einer besonderen Untersuchung durch einen Kaffenarzt zu unterziehen, und nur das von demselben abgegebene Zeugniß ist für die Kaffe rechtsverbindlich. Bei der Verlesung des Protokolls über eine frühere Sigung wird die Thatsache konstatirt, daß der damalige überwachende Polizeibeamte von jedem Redner die Angabe seiner
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