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Personalien verlangte. Martienssen- Altona fühlt sich durch diese Forderung des Polizeibeamten beleidigt. Die Versammlung tage hier nicht auf Grund des preußischen Vereinsgefezes, sondern auf Grund des Hilfskaffengesezes. Er würde der Forderung des Beamten entgegengetreten sein, aber er sei zu der Zeit, als dieselbe geltend gemacht wurde, der Kommission beschäftigt gewesen. Der leitende Vorsitzende Pfannkuch erwidert, daß man, um die Generalversammlung überhaupt in Berlin abhalten zu können, den ausnahmegeseßlichen Verhältnissen habe Rechnung tragen und dieselbe polizeilich anmelden müssen. Es bleibe unter diesen Umständen nichts übrig, als sich den polizeilichen Anordnungen zu fügen, um nicht die Gefahr heraufzubeschwören, daß die ganze Versammlung zum Tempel hinausgeworfen werde. Im Üebrigen dürfe die Versammlung überzeugt sein, daß der Vorstand auf die Wahrung ihrer Rechte ernstlich bedacht sei. Nach dieser Erklärung geht die Versammsammlung ohne weitere Debatte über die Anfrage Martiensen zur Tagesordnung über. Für die Auszahlung des Krankengeldes wurde noch die Bestimmung angenommen, daß die Auszahlung nur bis zu dem Tage erfolgte, wo der Arzt die Arbeitsunfähigkeit bescheinigt hat. Bei den Kontrolvorschriften für erwerbsunfähige Kranke sollte das Verbot, öffentliche Lokale während der Krankheit zu besuchen, dahin abgeändert werden, daß nur der Besuch zum Zwecke des Vergnügens" verboten sein soll. Mit Rücksicht aber auf die Dehnbarkeit einer solchen Bestimmung wurde die beantragte Menderung abgelehnt. In den Verwaltungs- Vorschriften für die örtlichen Verwaltungsstellen wurde mehreren obligatorischen Vorschriften ein ein fakultativer Charakter gegeben. Ein Antrag des Vorstandes, den Kassenbevollmächtigten die Pflicht aufzulegen, bei Erkrankungen infolge Unfalles schleunigst Ermittelungen in den Richtungen anzustellen, ob der Kasse ein Recht auf Entschädigung durch die Berufsgenossenschaften in jedem einzelnen Falle zusteht, wird angenommen.
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unterzeichneten stellen an das die heutige Versammlung leitende Bureau den Antrag, da schon viele Kollegen in der letzten Zeit die ihnen angebotene Arbeit verweigert haben, um erst den Verlauf des Streits abzuwarten, sofort am Freitag, den 5. Juli oder Sonnabend, den 6. den Streit zu proklamiren, da wir nicht abwarten wollen, bis die Meister der Innung„ Germania" die Korporationsrechte in Händen haben und dieselben uns dann zu ihren Dienstboten herabwürdigen. Wir verpflichten uns, dem gewählten Vertrauensmann unser Vertrauen voll
ganz zu schenken, bitten aber zugleich darum, nun auch für uns zu handeln." Ein Zusaßantrag lautet:
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Schüler" Abends 9 Uhr im Restaurant Krebs, Friedrichstraße 208. Voigtscher Dilettanten Orchesterverein Abends 8% Uhr Uebungsstunde im Restaurant Cöllnischer Garten, Scharrenstraße 12.- Zitherverein Alpenveilchen" Abends 8% Uhr im Restaurant Wahlstatt", Bellealliancestraße 89 Rauchklub Westend" Abends 9 Uhr im Hohenzollerngarten, Stegligerstraße 27. Rauch Klub Weichselblatt" Abends 8% Uhr im Restaurant, Staligerstraße 147a. Tambour- Korps Frisch auf II", Sigung 8% Uhr, Weißenburgerstraße 26. Aufnahme neuer Mitglieder. Borsigender: A. Friese; Dirigent: E. Thiele. Rauchklub Ohne Zwang" Abends 8% Uhr im Restaurant W. Haugt, Weinstraße 22.
„ Sämmtliche Anwesenden verpflichten fich, Adreſſen abzugeben, Neueste Nachrichten.
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welche von den Vertrauensmännern alphabetisch geordnet sind, auf jede Unterstüßung wenigstens auf 14 Tage zu verzichten und den Fond nur für die Zugereisten zu belaffen. Herr Hoppe warnt lebhaft vor einem Eintritt in den Kampf ohne Mittel. Noch einmal solle man mit den beiden Obermeistern der Innung sich zum Zweck der gütlichen Einigung ins Vernehmen sezen. Auch Herr Bäckermeister Leschke ist der Meinung, daß der Zeitpunkt zu früh gegriffen sei. Während einer nun eintretenden einstündigen Pause werden die Gelder für den Streiffonds gesammelt. Nach Wiedereröffnung derr Versammlung theilt der Vorsitzende mit, daß infolge der Gehilfenverſammlungen die Meister einigen der Gehilfen schon zugelegt hätten. Einer derselben lasse sogar die älteren Kollegen Erholungsreisen machen. Man solle sich indessen dadurch nicht täuschen und der Sache abwendig machen lassen. So sehr man bei eintretendem Ausstand auch auf dem Posten sein müsse, solle man dennoch jede Gewaltthat vermeiden. Zuzug müsse ferngehalten. und allenthalben mit Ernst für Aufklärung gesorgt werden. Sowie es in Berlin mit der Bewegung beginne, ginge man auch in der Umgegend vor. Publikum und Behörden würden auf Seiten der ihre Sache in Ruhe und Ordnung verfechtenden Bäckergesellen stehen. Zum Streiffond find während der Pause 375 Mark eingegangen. Der oben mitgetheilte Antrag wird darauf abgelehnt und beschlossen, noch einen legten Versuch der gütlichen Einigung mit den Meistern zu machen, den Entscheid dann in einer neuen Versammlung bekannt zu geben und so die Sache noch etwas aufzuschieben. Kollege Schmieder mahnt, die Sache nicht in die Länge zu ziehen. Sofort solle der Streit proflamirt werden. Diesen Ausführungen folgte lebhafter Beifall. Kollegen Hoppe und Liebetraut widerlegen diese Ansicht und mahnen zum Warten. Die noch malige Abstimmung ergab mit großer Mehrheit die Ablehnung der Anträge auf Proklamirung des Streifes schon am 5. Juli. In die Unterhandlungs- Kommission werden gewählt die Herren Pfeiffer, Hoppe, Schlüter, Montey und Mo st. Darnach ward die Versammlung geschlossen unter lebhaften Hochrufen auf die Einigkeit. Wenn die geplanten Verhandlungen mit den Meistern und den beiden Innungen scheitern, wird Freitag, den 12. Juli c. auch der Generalstreit der Bäder proklamirt.
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Die für gestern Vormittag nach der„ Tonhalle" einberufene Versammlung der streikenden Maler und Anstreicher verfiel bei dem zweiten Sage, den der Vor
lösung auf Grund des§ 9 des Sozialistengesezes. Herr Hohlmegler führte aus: Meine Herren! Sie werden die Berichte der letzten Meisterversammlung in den Tagesblättern gelesen haben. Ich glaube, gerade nach dieser Versammlung wird sich die Sympathie der Berliner Bevölkerung der Gehilfenschaft zuwenden. Ich muß es als eine Frechheit der Kapitalisten bezeichnen, so, wie es dort geschehen, die streifenden Gehilfen zu verhöhnen." Hier erfolgte die Auflösung. Das Bureau wird Beschwerde einlegen. In der Meisterversammlung, welche polizeilich nicht überwacht war, fielen gegen die Arbeiter Ausdrücke wie Lümmel"," Buben", Rohheit der Gehilfen" u. s. w.
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In der Nachmittagssigung wurden zunächst die auf 8u= lassung des Naturheilverfahrens gerichteten Anträge debattirt. Es soll danach den erkrankten Kassenmitgliedern gestattet sein, sich in Erkrankungsfällen nach den Grundsäßen der Allopathie, der Homöopathie oder des Naturheilverfahrens ganz nach ihrer Wahl und mit gleicher Verbindlichkeit für die Kaffe behandeln zu lassen. Hampel Gera betont, daß bei den Kaffenmitgliedern eine sehr lebhafte Bewegung zu Gunsten des Naturheilverfahrens vorhanden sei. Weiland- Neuschönefeld erklärt das Naturheilverfahren als auf dem Prinzip beruhend, daß die Mehrzahl aller Erfrankungen, die eine längere innere Behandlung nothwendig machen, auf einer Störung des Stoffwechsels beruhen, und die Mehrzahl dieser Erkrankungen fann durch Regelung des Stoffwechsels beseitigt werden. Diese Regelung aber erfolgt am besten durch Einwirkung auf die Haut. Redner ist der Ueberzeugung, daß durch dieses Heilprinzip nicht blos die Gesundheit wieder hergestellt, sondern auch ganz wesentlich gefestigt wird. Schwerlich werde man das Brinzip heute schon annehmen, aber das Drängen der Kassenmitglieder werde so stark werden, daß man doch dies Heilverfahren werde zulassen müssen. Ehlers Hamburg hält das neue Heilverfahren noch nicht für genügend erprobt um gleich- figende und Referent, Maler Hohlwegler, aussprach, der Aufberechtigt mit anderen Arten des Heilverfahrens hingestellt zu werden. Man möge noch einige Zeit warten, bis sich die Meinungen über das Verfahren geklärt haben. Kloz Gohlis bedauert, daß man den aus Sachsen so einmüthig geäußerten Wünschen so wenig entgegenkomme. In Sachsen habe sich das Naturheilverfahren durchaus bewährt. RauschmingKönigsberg hält das ganze Naturheilverfahren mindestens für sehr unsicher; die Naturheilärzte seien oft genug herunter gekommene Eristenzen, verfehlte Mediziner u. dgl., denen gegenüber Vorsicht geboten ist. Haensch- Stuttgart und Anders Chemuig plaidiren für Zulassung der Naturheilärzte, während Walter Mannheim, der fein entschiedener Gegner der Methode ist, bittet, bittet, doch für jezt noch von der Zulassung dieser Heilmethode auf Kosten der Kasse Abstand zu nehmen. Blume- Hamburg erklärt fich hauptsächlich wegen juristischer Bedenken gegen die vorliegenden Anträge. Man habe im Vorstande bisher durchaus feine nachtheiligen Erfahrungen mit dem neuen Heilverfahren gemacht. Bedenklich für die Kassenverwaltung aber sei die Sache insofern, weil die Naturheilkundigen häufig keine approbirten Aerzte sind und vor Gericht den approbirten Aerzten gegenüber in Nachtheil kommen. Soweit approbirte Aerzte das Naturheilverfahren anwenden, ist dagegen seitens der Kaffe nichts zu erinnern; thatsächlich sind die Kosten für ein solches Verfahren oft genug von der Kasse gezahlt worden. Leutert- Apolda und Kästner- Penig sprechen zu Gunsten der Naturheilmethode, während Martienssen- Altona ein Bedürfniß für die gestellten Anträge nicht anerkennen kann. Ausgeschlossen sei dies Heilverfahren durch das Statut ja auch heute nicht. Gramm- Hamburg findet nur die zu weit gehenden Konsequenzen des neuen Heilverfahrens, nämlich die Zulassung soge nannter Heilfchäfer, bedenklich. Es passirt nicht selten, daß Leute beim Anhören von Vorträgen über das Naturheil verfahren zu Fanatikern dieses Prinzips werden. Die Kaffenverwaltung ist heute dem neuen Heilverfahren prinzipiell feineswegs abgeneigt. Es haben vielmehr Kranke, die nach diesem Verfahren behandelt worden sind, Unterftügungen bis 120 M. in 14 Tagen erhalten. Nach längerer Debatte wird folgender Passus in das Statut aufgenommen: Es steht jedem Mitgliede frei, sich im Erkrankungsfalle von einem vom Vorstande zugelassenen Vertreter der Naturheilkunde behandeln zu lassen. Die Kontrolvorschriften für die örtlichen Kaffenverwaltungen werden in einigen Punkten verschärft. Im Uebrigen wurde die Statutenberathung so gefördert, daß dieselbe am Freitag Bormittag zu Ende geführt werden dürfte. Mit den Geschäften der Generalversammlung hofft man bis Sonnabend zn Ende zu kommen.
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Eine von über 2000 Fachgenossen besuchte Bäckerversammlung tagte Freitag Nachmittag im Großen Saale des Handwerkervereins, Sophienstraße. Saal und Galerien waren dicht gefüllt und beinahe die Hälfte der Erschienenen und im Saale nicht Play Findenden harrte im Garten des Ergebnisses. Die Tagesordnung lautete: 1. Bericht der Delegirten über den Kongreß. 2. Wie stellen sich die Berliner Kollegen zu den Beschlüssen des Kongresses? 3. Entgegennahme von weiteren Beiträgen zum Streiffond. 4. Weitere Beschlußfassung. Das Bureau bildet auch diesmal die Vertrauensmänner. Zum ersten Punkt spricht zunächst Herr Pfeiffer. Auf dem in den Tagen des 27. und 28. Juni in Berlin tagenden Kongreß der Bäckergesellen Deutschlands waren 18 Städte durch 24 Es Delegirte vertreten. ward in der Hauptsache nach längerem Debattiren Dom Kongreß eine Resolution angenommen, dahin gehend, daß auch im Bäckergewerbe die kapitalistische Produktionsweise und die Konzentrirung des Kapitals in wenigen Händen zum Nachtheil der Arbeiter sei. Darum solle mit allen erlaubten, gesetzlichen Mitteln die Aufbesserung der Lohn- und Arbeitsverhältnisse angestrebt werden. Ein Minimallohn von 15 M. und ein Marimalarbeitstag von täglich 12 Stunden sind das zu erstrebende Ziel. Es ward ferner betont, daß sämmtliche Berliner Bäckermeister den§ 126 der Gewerbeordnung übertreten, insofern sie die Lehrlinge zum Frühstückaustragen benußen. Das bestehende Fachorgan soll erweitert werden. Die Versammlung erklärt sich mit diesen Beschlüssen des Kongresses solidarisch. Damit war auch der zweite Punkt der Tagesordnung erledigt. Zum dritten Punkt mahnen die Kollegen Pfeiffer und Hoppe wiederum zum allseitigen Beitritt in den Verband. Das Eintrittsgeld betrage 50, die monatliche Steuer 30 Pf. Folgender schon zu Beginn der VersammLung eingegangener Antrag kommt zur Verlesung:„ Wir Endes
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Große öffentliche Volksversammlung am Freitag, den 5. Juli, im Königstadt- Kafino, Holzmarktstraße 72. Tagesordnung: 1. Unsere Stellung zum internationalen Arbeiterfongreß. Referent: Mar Schippel. 2. Diskussion. 3. Event. Wahl eines Delegirten zu demselben. 4. Verschiedenes. Tellersammlung findet statt.
Große öffentliche Versammlung der Maler und Berufsgenossen Berlins fam Freitag, den 5. Juli, Abends 8 Uhr, in Drschel's
Salon, Sebastianstraße 39. Tagesordnung: 1. Wahl eines Delegirten zum Pariser Arbeiterkongreß. 2. Auf welche Weise hat der Delegirte uns zu ver treten? Zahlreiches Erscheinen ist nothwendig. Die Versammlung wird nicht weiter bekannt gemacht.
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Große Versammlung der Vergolder Berlins im Lokale Insel straße 10 am Freitag, den 5. Juli, Abends 8% Uhr. Tagesordnung: 1. Der internationale Arbeiterkongres in Paris. Referent Emil Böhl. 2. Diskussion. 3. Verschiedenes.
Bentral- Kranken- und Sterbekasse der Maler und verwandter Berufsgenossen Deutschlands( E. H. Nr. 71, Filiale West 4). Mitgliederversammlung am Freitag, den 5. Juli, Abends 8% Uhr, im Restaurant Königshof, Bülowstr. 37.
Große öffentliche Versammlung für sämmtliche Zimmerleute Berlins und Umgegend am Freitag, den 5. Juli, Abends 8 Uhr, in der Tonhalle, Friedrichstraße 112. Tagesordnung: Beschlußfaffung über das weitere Vorgehen in unserer Lohnbewegung.
Filiale 4 der Allgemeinen Kranken- und Sterbekasse der Metallarbeiter( G. 5. 29, Hamburg). Sonnabend, den 6. Juli, Abends 9 Uhr, Mitgliederversammlung, Andreasstr. 21, bei Keller. Tagesordnung: Kaffenbericht. Vortrag des Herrn Dr. Rehsisch über: Infektionskrankheiten. Verschiedenes.
Interessenverein der Tischler. Am Sonnabend, den 6. Juli, Abends 8% Uhr, im Lotale des Herrn Kloth, Dresdenerstr. 10: General- Versammlung. Tagesordnung: 1. Bierteljahresbericht. 2. Verschiedenes. Neue Mitglieder werden aufgenommen.
Fachverein der Kernmacher und verwandter Berufsgenossen Berlins und Umgegend. Sonnabend, den 6. Juli, Abends 8% Uhr, im Lokale des Herrn Gnadt, Brunnenstr. 38, Generalversammlung. Tagesordnung: 1. Rassenbericht. 2. Aufnahme neuer Mitglieder. 3. Wahl des gesammten Vor standes. 4. Verschiedenes. Um recht zahlreichen Besuch wird gebeten.
Sattler! Allgemeiner deutscher Sattlerverein. Sonnabend, den 6. d. M., Abends 9 Uhr, bei Sommer, Oberwasserstr. 13, Mitgliederversammlung. Ausgabe der Mitgliedsbücher und Statuten. Vorstandswahl.
Fachverein der Tischler. Die Zahlstellen des Vereins sind zur Entgegennahme der Beiträge und Aufnahme neuer Mitglieder jeden Sonnabend von 8-10 Uhr geöffnet, und zwar befindet sich Zahlstelle I Friedrichsberger straße 25 bei Christen; II Staligerstraße 107 bei Kunstmann; III Belle- Aliance play 6 bei Hilscher; IV 3ionsfirchplas 11 bei Hohn; V Bülowstraße 52 bei Böhland; VI Mariendorferstraße. Ecke Solmsstraße bei Schmidt; VII Dresdener straße 116 bei Wendt, daselbst befindet sich auch der Zentralarbeitsnachweis des Vereins; VIII Lübecker und Thurmstraßenecke bei Jahnte. Die Arbeitsvermittelung geschieht unentgeltlich. Der Nachweis ist geöffnet an Wochentagen von 8-9% Uhr, Sonntag Abends von 9-11 Uhr.
Bentral- Kranken- und Sterbekaffe der Tischer etc.( Dertliche Verwaltungsstelle Berlin B). Den Mitgliedern zur Nachricht, daß folgende Zahl stellen verlegt sind: 1. Von der Köpnicerür. 129 nach der Köpniderstraße 121a bei Müller. 2. Von der Oranienſtr. 89 nach der Alten Jakobstr. 48 bei Zabee. 3. Die Zahlitelle in der Jüdenstr. 23 ist aufgehoben. Krankmeldungen vom 7. Juli ab bei S. Große Kreul, Reichenbergerstr. 182, Hof links 4 Dr. Die Orts verwaltung.
Den Mitgliedern des Vereins zur Wahrung der Interessen der Klavierarbeiter und verwandten Berufsgenossen zur Nachricht, daß vom 1. Juli bis 1. September d. J. die Bibliothet mit Ausnahme der Tage, an welchen die Vorstandssigungen stattfinden, geschlossen ist. Etwaige noth wendige Aufträge bittet der Vorstand persönlich beim Bibliothekar, Kollegen Sparfeld, Sorauerstraße Nr. 27, anzubringen.
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Gefang-, Turn- und gefellige Vereine am Freitag. Kaiser'scher Männergesangverein Abends 9 Uhr im Restaurant Tamm, Schönhauser Allee 28. Gesangverein" Pausebeutel" Abends 8 Uhr im Restaurant Hensel, Aleran brinenstr. 15. Liedertafel der Maler und verwandter Berufsgenossen" Abends 9 Uhr im Restaurant Kleine, Brandenburgstr. 60. Buchbinder Männerchor Abends 8% Uhr Annenstr. 16. Gesangverein Flöter'sches DoppelQuartett Abends 9 Uhr im Restaurant Musehold, Landsbergerstr. 31. Gesangverein„ Fortschritt" Abends 9 Uhr im Restaurant, Blumenstraße 46. Gesangverein„ Echo 1872" Abends 9 Uhr Waldemarstraße 12. Neue Mitglieder werden aufgenommen. Gesangverein„ Ossian" Abends 9 Uhr Dresdener. straße 85 bei Gustavus. Huppert'sche Sänger Vereinigung Harmonie" Abends 9 Uhr bei Nieft, Weberstr. 17. Gefangverein Sängerhain" Abends 9 Uhr Adalbertstr. 21. Liedertafel des Fachvereins der Steinträger Berlins. Abends 8 Uhr Große Hamburgerstr. 4 Uebungsstunde. Gesangverein„ Ohne forge Abends 9 Uhr Restaurant Reiher, Alte Jakobstr. 83. Gesangverein " Widerhall" Abends 9 Uhr bei Herrn Voge, Köpnickerstr. 191. Gesangverein " Lorbeerkranz" 8% Uhr Restaurant Weinstr. 11. Berliner Turngenoffen fchaft( Fünfte Männerabtheilung) Abends 8% Uhr in der städtischen Turnhalle, Wasserthorstraße 31. Turnverein Hafenhaide"( Männerabtheilung) Abends 8 Uhr Dieffenbachstraße 60-61." Turnverein Froh und Frei"( Männer abtheilung) Abends 8% Uhr Bergstraße 57. Wissenschaftlicher Verein für Roller'sche Stenographie Abends 8% Uhr im Restaurant Ziethen, Dorotheenstraße 31, Unterricht und Uebungsstunde. Allgemeiner Arends' scher Stenographenverein", Abtheilung Borwärts", Abends 8% Uhr im Restaurant Koll, Mariannenplag 11. Arends'scher Stenographenverein Apollobund" Abends 9 Uhr im Restaurant, Seydelstr. 30...Verein ehemaliger Dr. Doebbelin'scher
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Der Reichsanzeiger schreibt in seinem nichtamtlichen
Theile
Bur Richtigstellung der über den Stand der Verhandlungen mit der Schweiz verbreiteten Nachrichten sind wir ermächtigt, die nachstehenden drei Erlasse an den Kaiserlichen Gesandten in Bern zu veröffentlichen: Berlin, den 5. Juni 1889. Wir haben seit Jahren darunter zu leiden, daß Anarchisten und Verschwörer von der Schweiz aus ihre Unternehmungen gegen den inneren Frieden des Deutschen Reiches ungehindert ins Werk sezen durften. Die Zentralleitung der deutschen Sozialdemokratie hat ihren Sitz in der Schweiz, hält dort ihre Kongresse zur Berathung und Vorbereitung ihrer Angriffe gegen uns, entsendet von dort ihre Agenten und verbreitet von dort aus die dort gedruckten Brandschriften zur Entzündung des Klassenhasses und zur Vorbereitung des Aufruhrs in Deutschland. Die schwersten anarchistischen Verbrecher, wie Reinsdorf, Neve und Andere haben ihre politische Ausbildung in der Schweiz erhalten und kommen zur Verübung ihrer Mordthaten unmittelbar aus der Schweiz nach Deutschland.
Diesem Treiben gegenüber haben die deutschen Regierun gen bisher in Anerkennung der eidgenössischen Verhältnisse, sich prinzipieller Beschwerden enthalten und sich auf die Beobach tung der gegen sie gerichteten Unternehmungen beschränkt. Sie nahmen an, daß es den deutschen Sicherheitsorganen wie in andern Ländern, so auch in der Schweiz, nicht verwehrt sei, zur Abwehr verbrecherischer Unterneh mungen an Ort und Stelle Erkundigungen einzuziehen, und dabei, wenn nicht auf die Unterstützung, doch sich auf Duldung und guten Willen der Behörden des befreundeteu Nachbarstaats rechnen zu dürfen. Diese Annahme hat sich neuerlich als irrthümlich erwiesen. Schweizer Kantonalbeamte, wie der Polizei- Hauptmann Fischer in Zürich, haben öffentlich die deutschfeindliche revolutionäre Partei gegen uns unterstüßt. In dem Falle Wohlgemuth ist es dahin gekommen, daß der deutsche Beamte noch, bevor er Informationen einziehen konnte, ver haftet und nach zehntägiger verbrechermäßiger Behandlung aus der Schweiz ausgewiesen worden ist.
Dieses Verhalten der Schweizer Behörden steht in Wider spruch mit demjenigen, welches unausgefeßt seitens der Kaiser lichen Regierung gegen die Eidgenossenschaft geübt worden ist.. Es zeigt, daß die Schweizer Regierung mindestens gleichgiltig gegen die Gefahren und Schäden ist, mit welchen befreundete und ihre Neutralität fchüßende Mächte durch die von der Schweiz aus und unter Konnivenz von Schweizer Behörden gegen sie gerichteten Umtriebe bedroht werden. Das Deutsche Reich hat der Schweiz bisher nie etwas anderes als Wohlwollen bezeugt, und die Kaiserliche Regierung würde es be flagen, wenn sie gezwungen wäre, ihre freundliche Haltung zu ändern. Wenn jedoch die Schweiz fernerhin zuläßt, daß von ihrem Gebiete aus die deutschen Revolutionäre den innern Frieden und die Sicherheit des Deutschen Reiches be drohen, so wird die Kaiserliche Regierung gezwungen sein, in Gemeinschaft mit den ihr befreundeten Mächten die Frage zu prüfen, inwieweit die Schweizer Neutralität mit den Garantien der Ordnung und des Friedeus vereinbar ist(!), ohne welche das Wohlbefinden der übrigen europäischen Mächte nicht bestehen fann.
Nachdem wesentliche Theile der Verträge, auf welchen die Neutralität der Schweiz beruht, durch den Gang der Ereig nisse hinfällig geworden sind, lassen sich die darin zu Gunsten der Schweiz enthaltenen Bestimmungen nur aufrecht erhalten, wenn die Verpflichtungen, welche aus ihnen erwachsen sind, auch von der Schweiz erfüllt werden. Dem Schutz der Neu tralität durch die Mächte steht seitens der Eidgenossenschaft die Verbindlichkeit gegenüber, nicht zu dulden, daß von der Schweiz aus der Frieden und die Sicherheit anderer Mächte bedroht werde.
Ew. Hochwohlgeboren ersuche ich ergebenst, dem Herri Departements- Chef der auswärtigen Angelegenheiten diesen Erlaß vorzulesen und ihm auf Wunsch eine Abschrift zurückzulassen.
( gez.) von Bismard. Sr. Hochwohlgeboren dem Kaiserlichen Gesandten, Herrn von Bülow, Bern."
Berlin, den 6. Juni 1889. Aus dem Bericht Nr. 59 vom 2. d. Mts. habe ich mit Bedauern ersehen, daß der Schweizer Bundesrath auf seinem ungerechtfertigten Verhalten beharrt. Wollte ich auf die Note des Herrn Droz vom 31. v. Mts. näher eingehen, so würde ich nur schon Gesagtes wiederholen. Es wird sich jezt darum handeln, die von uns in Aussicht genommenen Maßregeln ins Werk zu sezen.
In der Note des dortigen Herrn Departements- Chefs finden sich jedoch zwei Punkte, welche der Richtigstellung be dürfen.
Die Auslegung, welche der Schweizer Bundesrath dem Artikel 2 des Niederlassungsvertrags vom 27. April 1876 giebt, steht mit dem flaren Wortlaut des Vertrages in Widerspruch. Nach demselben müssen Deutsche, um in der Schweiz Wohnsiz zu nehmen oder sich dort niederzulaffen, unter anderem mit einem Leumundszeugniß versehen sein. Diese Fassung wäre unverständlich, wenn die schweizer Behörden nach ihrem Ermessen von diesem Erforderniß absehenk önnen. Die Er füllung desselben ist ein Recht, auf welches jeder der vertrag schließenden Theile bestehen kann. Die Kaiserliche Regierung hat diesen Standpunkt niemals verlassen. Die von Herrn Droz in Bezug genommene und der diesseitigen Weisung entsprechende Note Ihres Herrn Amtsvorgängers vom 10. Dezember 1880 hat diese Seite des Artikels 2 gar nicht berührt. Damals handelte es sich um den Umstand, daß einzelne Kantonalregierungen die Erfüllung der in diesem Artikel aufgestellten Erforderniffe auch von den nur vorübergehend sich in der Schweiz aufhaltenden Deutschen, wie auch reisenden Handwerks burchen, verlangten. Der Bundesrath hatte in seinem Kreisschreiben vom 13. September 1880 den Kantonen gegenüber die Auffaffung vertreten, daß sich Artikel 2 des Vertrages auf einen vorübergehenden Aufenthalt nicht beziehe. Die Note vom 10. Dezember 1880 enthielt nur die Anfrage, ob der Schweizer Bundesrath seine Meinung in dieser Hinsicht ge ändert habe.
Der dortige Herr Departementschef der auswärtigen An gelegenheiten berührt zwar die Frage, daß die dienstlichen Pas piere des Polizeiinspektors Wohlgemuth demselben eingehalten werden, giebt aber einen Grund für dieses rechtswidrige Ver fahren nicht an. Es widerspricht den völkerrechtlichen Gebräuchen und den nachbarlichen Beziehungen, daß ohne Einleitung eines strafrechtlichen Verfahrens und nachdem sich der Inhaber als Beamter legitimirt hatte, dessen Dienst papiere, welche mit der in Rede stehenden Angelegenheit gar nicht zu sammenhängen, und auf welche außer dem Beamten beffen vorgesezte Behörde Anspruch hat, der letzteren vorbehalten.
werden.