Ew. Hochwohlgeboren ersuche ich ergebenst, vorstehenden Erlaß Herrn Droz vorzulesen und auf Wunsch Abschrift zurück zulassen.

Sinne unserer Auslegung zur Ausführung gelangt und wir den| wurf gemacht hätten. Ich Ich zweifle auch nicht an

Schweizer   Unterthanen die Niederlassung nur gestatten, wenn fie die im Artikel 2 erwähnten Zeugnisse ihrer Heimath vorlegen. Wenn diese Praxis mit der Souveränetät des Deutschen Reiches vereinbar ist, so hat für uns natürlich das Argument, daß die Schweizer   Landeshoheit eine solche Konzession nicht gestatten würde, keine überzeugende Kraft. Namentlich da es sich, wie der Herr Droz fagt, um admission des étran­gers( Bulaffung von Fremden) allgemein handelt, sondern nur um die Art der Behandlung deutscher Unterthanen bei ihrer Zulassung in der Schweiz  . Dieselben behalten die Eigen

( gez.) von Bismarc. Sr. Hochwohlgeboren dem Kaiserlichen Gesandten, Herrn von Bülow, Bern  ." ,, Varzin  , den 26. Juni 1889. Mit Ew. Hochwohlgeboren Schreiben vom 18. d. Mts. Nr. 69 habe ich die beiden Noten erhalten, welche Herr Droz unterm 15. und 17. an Sie gerichtet hat. Nach Inhalt derselben hat der Bundesrath sein Bedauern darüber ausge­sprochen, daß die Kaiserl. Regierung es abgelehnt hat, den Her- schaft deutscher Unterthanen, auch in der Schweiz  , und es ist gang der Wohlgemuth'schen Sache einer neuen Prüfung zu unterziehen.

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Wir haben dies in der Ueberzeugung gethan, daß keine neue Prüfung an der Thatsache etwas ändern kann, daß ein Kaiserl. Polizeibeamter, unter Wissen und Mitwirkung eidgenössi­scher Beamter, auf schweizer Gebiet gelockt worden ist, um dort eingesperrt zu werden, und daß die schweizer Zentralbehörde sich dieses Verfahren der Kantonalbehörden angeeignet hat, indem sie den Kaiserlichen Beamten mit der Strafe der Ausweisung belegte. Diese Thatsache würde durch keine weiteren Ermittelungen aus der Welt geschafft werden. Durch diese Ausweisung hat die Schweizer   Zentralbehörde ihren Entschluß bekundet, deutschen  Beamten, welche Erkundigungen über das Treiben unserer deutschen   Gegner in der Schweiz   einzuziehen den Auftrag haben, nicht dieselbe Duldung und Nachsicht zu gewähren, deren die dort befindlichen reichsfeindlichen Deutschen   sich in so reichem Maße erfreuen.

Nachdem uns auf diese Weise die Möglichkeit benommen ist, uns gegen die in der Schweiz   geduldeten deutschen  Reichsfeinde und gegen deren Umtriebe und Brandschriften durch Beobachtung an Ort und Stelle zu schüßen, werden wir, wie dies in meinem Schreiben vom 6. d. M. an Ew. Hoch­wohlgeboren dargelegt worden, genöthigt sein, die Kontrole des feindlichen Treibens auf die deutsche Seite der Grenze zu ver­legen, obgleich wir uns sagen müssen, daß dies dort nur un­vollständiger und mit großem Schaden für den friedliebenden Theil der Bevölkerung beider Länder durchgeführt werden fann.

Die Maßregeln, welche zu diesem Behufe zu treffen sind, werden nicht ohne Berührung mit den Bestimmungen des Niederlassungsvertrages bleiben können, in Bezug auf welchen die schweizer Regierung über die Tragweite des Artikels 2 mit uns verschiedener Meinung ist. Der Wortlaut des Ver­trages läßt unseres Erachtens eine solche Meinungsverschieden heit nicht zu. Er bestimmt, daß die fich Niederlassenden mit gewiffen Zeugnissen ihrer Heimathbehörde versehen sein müssen. Wenn die Schweizer   Auslegung die richtige wäre, wenn jede der beiden Regierungen, und namentlich die deutsche, der andern nur das Recht hätte wahren wollen, diese Beug­nisse zu fordern oder nicht, so würde der Tert dahin gefaßt worden sein, daß jeder der beiden Regierungen die fraglichen Zeugnisse fordern kann, daß sie sich das Recht vorbehalt, es zu thun oder zu lassen. Wenn hier das Wort müssen gewählt ist, so beweist dies, daß wir wenigstens schon Damals, im Jahre 1876, Werth darauf gelegt haben, gegen die Möglichkeit gesichert zu werden, daß jeder Deutsche  , welcher mit den Behörden seines Vaterlandes in Unfrieden lebt, in der Schweiz   den Schutz dieses Vertrages für sich in Anspruch nehmen könne. Die Note des Herrn Droz hält diese Aus­legung für unzulässig, weil sie mit dem Landes- Hoheitsrecht der Vertragsschließenden unverträglich sein würde. Tönnte darauf einfach erwidern, daß jeder inter­nationale Vertrag, soweit er eben Pflichten und Rechte gewährt, eine Beeinträchtigung der unbeschränkten Frei­heit in Ausübung der Souveränetätsrechte einen jeden der Vertragschließenden enthält. Daß wir in Deutsch­ land   den Artikel 2 des Vertrages vom 27. April 1876 für feine zu weitgehende Beeinträchtigung der Landeshoheit halten, geht aus der Thatsache hervor, daß im Deutschen Reiche der Artikel 2 des Vertrages seit länger als einem Jahrzehnt im

Theater.

Freitaag, den 5. Juli. Friedrich- Wilhelmstädtisches Theater. Die Fledermaus.

Viktoria- Theater. Die Kinder des Kapitän Grant.

Ich

nur natürlich, daß vertragschließende Staaten sich über die Be= handlung ihrer eigenen Unterthanen im anderen Lande beson­dere Zusicherungen in Verträgen ausbedingen. Die Deutschen  , die in der Schweiz   sich niederlassen, bleiben nichtsdestoweniger deutsche Unterthanen, und zwischen zwei Staaten, welche in dem Grade befreundet sind, wie die Schweiz   und das Deutsche Reich es im Jahre 1876 waren, war es erklär­lich und gebräuchlich, daß gegenseitige Zusicherungen des einen über die Behandlung, einschließlich der Kontrole, der Unter­thanen des andern gegeben wurden. Verträge, wie der Nieder­laffungsvertrag vom Jahre 1876 find aber durchführbar nur da,' wo, und nur so lange, wie zwischen beiden Theilen das Maß von gegenseitigem Wohlwollen besteht, welchem darin Ausdruck gegeben ist. Zu unserem Bedauern ist unser Wohl­wollen für das schweizer Nachbarland aber zu einem einseitigen ge­worden und der Inhalt jener Verträge dürfte mit den durch diese Aenderung geschaffenen Beziehungen nicht mehr in Ueberein­stimmung sein. Die schweizer Regierung hat uns bisher den Artikel 2 des Vertrages einfach nicht erfüllt, und gerade darin wird eine der Hauptursachen der beflagenswerthen Veränderung unserer gegenseitigen Beziehungen zu suchen sein. Hätte die Erfüllung stattgefunden, so ist kaum anzunehmen, daß bei den deutschen   Regierungen das Bedürfniß fühlbar geworden wäre, ihre in der Schweiz   niedergelassenen Unterthanen und deren Treiben polizeilich zu beobachten. Durch die Note vom 15. ist die Nichterfüllung des Art. II. zum ersten Mal prinzipiell und amtlich konstatirt worden. Wir wären daher in der Lage, den Vertrag vom Jahre 1876 wegen amtlicher Ablehnung der Erfüllung von Seiten der Schweiz   schon jetzt für hinfällig zu erklären. Aus Rücksicht auf die Folgen für die von dieser unvorhergesehenen Aende­rung betroffenen Angehörigen beider Länder ziehen wir aber den Weg der im Art. 11 vorbehaltenen Kündigung vor, und werden Ew. Hochwohlgeboren zu diesem Behufe die nöthigen Ermächtigungen zugehen.

D

Wenn ich aus der Note vom 17. ds. die Andeutung ent­nehme, daß die schweizer Regierung sich mit den ihr wünschens­werth erscheinenden Verbesserungen ihrer internationalen Polizei beschäftigt, so entnehme ich daraus gern die Hoff­nung, daß δας Ergebniß dieser Bemühungen uns in Zukunft der Nothwendigkeit überheben werde, unseren Schuß gegen verbrecherische Unternehmungen Deutscher   in der Schweiz   wohnender Sozialdemokraten ausschließlich selbst und diesseits der Grenze zu übernehmen. Wir werden uns freuen, wenn in der Schweiz   Einrichtungen ins Leben treten, welche uns das Vertrauen wiedergeben, daß unsere innere Sicherheit von dorthe nicht stärker als an den übrigen Grenzen des Deutschen Reichs   bedroht ist. Artikel II des Vertrages würde, wenn er in der Schweiz   mit gleicher Genauigkeit wie in Deutsch­ land   bisher gehandhabt worden wäre, schon bisher verhütet haben, daß dieses Vertrauen erschüttert werden konnte, und wir würden den Glauben nicht verloren haben, daß das Wohlwollen der Schweizer   gegen ihre deutschen   Nachbarn noch heute dasselbe wäre, wie es bei Abschluß eines so intimen Vertrages, wie der von 1876 war, vorausgesezt wurde.

Herr Droz schließt die Note vom 17. mit dem Verlangen, daß wir die Regierung und das Volk der Schweiz   nicht für Förderer der Revolution und der Anarchie halten sollen. Ich erinnere mich nicht, daß wir dem auswärtigen De­partement der Eidgenossenschaft einen dahingehenden Vor­

der Absicht der eidgenössischen Zentral- Behörde, die Pflichten internationaler Nachbarschaft in dem Sinne des Schlusses der Note zu erfüllen, aber ich muß annehmen, daß die bisherige Gesetzgebung der Schweiz   der Zentral- Regierung nicht die er forderlichen Mittel gewähre, um die Lokalbehörden in einzelnen Kantons zur Beobachtung der Rücksichten gegen auswärtige Mächte nöthigen zu können, welche zur Erhaltung des guten Einvernehmens zwischen benachbarten Ländern unentbehrlich sind. Zu den dazu erforderlichen Attributen der Zentral gewalt eines Bundesstaates zählen wir namentlich das Recht, jede Lokalbehörde zur Beobachtung der im Namen der Gesammtheit gefchloffenen internationalen Verträge anzuhalten. Ohne eine Sicherheit hierfür würden die deutschen   Regierungen fein Intereffe daran haben, für den jetzt zu fündigenden Niederlassungsvertrag demnächst einen Erfaz anzustreben.

Ew. Hochwohlgeboren ersuche ich, den vorstehenden Erlas dem Herrn Departementschef Droz vorzulesen und ihm, wenn er es wünscht, Abschrift davon zurückzulassen.

( gez.) von Bismard. Sr. Hochwohlgeboren dem Kaiserlichen Gesandten, Herrn von Bülow, Bern  ."

Depeschen.

( Wolff's Telegraphen- Bureau.)

Paris  , 4. Juli. Nach weiteren Nachrichten aus Saint Etienne   dauerten die Rettungsarbeiten in den Gruben, in welchen die Explosionen schlagender Wetter stattgefunden hatten, die ganze Nacht hindurch, doch konnte trotz aller An strengungen fein Resultat erzielt werden. Bis 10 Uhr Vormittags waren 25 von den in der Grube befindlich gewesenen Personen herausgeschafft, darunter 14 todt und 11, welche noch Lebens zeichen von sich gaben, 3 der letzteren sind inzwischen eben falls gestorben.

Paris  , 4. Juli. Die Zahl der Opfer der Katastrophe von Saint Etienne ist noch nicht möglich anzugeben; bis jet find 16 Leichen und 10 Verwundete, deren Zustand hoffnungs los ist, herausgeholt. Die Rettungsarbeiten haben dann wegen Ueberschwemmung der Gruben Saint- Louis, welche mit denen von Verpilleur zusammenhängen, eingestellt werden müssen. Truppen bewachen die Gruben und hindern das Eindringen der Volksmenge. 2 Ingenieure, welche einfahren wollten, mußten halb erstickt schleunigst wieder an die Oberfläche befördert wer den. Präsident Carnot und der Minister der öffentlichen Ar beiten fandten Hilfsmittel.

Paris  , 4. Juli. Die Minister Constans   und Gunot be gaben sich heute Abend nach St. Etienne. Hilfsmittel find schon abgeschickt, doch werden die Nachtragskredite nach Rüd fehr der Minister gefordert.

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Paris  , Donnerstag, 4. Juli. Deputirtenkammer. eine Anfrage wegen der Katastrophe in den Gruben bei Saint Etienne wurde seitens der Regierung mitgetheilt, daß nach den zuletzt eingelaufenen Nachrichten die Zahl der dabei Umge kommenen sich auf 196 belaufe.

Konstantinopel  , 4. Juli. Nachrichten aus Erzerum melden die Verhaftung einiger Armenier wegen Verdachtes der Betheiligung an Komplotten gegen die Regierung Wie versichert wird, beabsichtigt die Pforte den in Armenien  sehr populären und verehrten Erzbischof von Van, Krimian nach Armenien   zu senden, um die aufgeregten Gemüther zu beschwichtigen.

Briefkaffen.

Bei Anfragen bitten wir die Abonnements- Quittung beizufügen. Briefliche Antwort wird nicht ertheilt. M. M. Grimmstraße. Wir können Ihnen nur mündlich Auskunft ertheilen.

Große öffentliche Verfammlung Fachverein der Tischler.

sämmtl. Lockirer Berlins  

und Umgegend

Bellealliance- Theater. Gefährliche Mädchen. am Sonnabend, 6. Juli, Abends präz. 8} Uhr,

Kroll's Theater. Die Hugenotten. Oftend- Theater. Spezialitäten- Vorstellung.

Paffage 1 Tr. 9 M. 10 A.

-

Kaiser- Panorama. Eine höchstinteressante Reise durch Amerika  , Californien  . Seepartien; preisgekrönte astronom. Aufnahmen. Neu! Pariser Weltausstellung 1889. Reise Sr. Maj. Schiff Hertha. Eine Reise 20 Pf., Kind nur 10 Pf. Abonn.

Versammlung.

des

Vereins zur Wahrung der Interessen

der Klavierarbeiter u. verw. Berufsg.

am Sonnabend, den 6. Juli.) Tagesordnung:

1. Bericht der Rechtsschuß- Kommission. 2. Lokalfrage.

3. Bere insangelegenheiten und Verschiedenes. Der Vorstand.

612]

Fachberein der Puter.

Mitglieder­Versammlung

am Sonntag, 7. Juli, Vorm. 11 Uhr, im Lokale des Herrn Linde, Neue Schönhauserstr. 20. Tagesordnung:

1. Abrechnung vom 2. Quartal 1889.

2. Zweck des Vereins und Rechte u. Pflichten der Mitglieder.

in Scheffer's Salon, Inselstr. 10. Tagesordnung:

1. Wie stellen sich die Lackirer Berlins   zum Streik der Maler und Anstreicher?

2. Wie stellen sich die Lackirer zur Aufbesse­rung ihrer eigenen Lage? Um zahlreiches Erscheinen wird gebeten. Der Einberufer.

605

Verein der Einsetzer

( Tischler).

Sonntag, den 7. Juli, Vormitt. 10 Uhr,

Neue Friedrichstr. 144:

Mitglieder- Versammlung.

Tagesordnung:

1. Kaffen- und Revisionsbericht vom 1. Quar­tal 1889.

2. Wahl zweier Vorstandsmitglieder. 3. Verschiedene Vereinsangelegenheiten. 4. Fragekasten.

Mitgliedsbuch legitimirt.

es proanter

Der Vorstand.

Achtung! Töpfer Berlins  !

612

Agenten aus Magdeburg  , Dresden   u. s. w. find eingetroffen, um für unsere streifenden follegen daselbst Ersatz zu schaffen. Folgt ihren Versprechungen nicht, und ersuche ich die unver­heiratheten Kollegen, sich bei der jett ungünstigen Baukonjunktur anderweitig Arbeit zu verschaffen, nur nicht in:

3. Erledigung von Unterstüßungs- u. Rechts- da Schutsachen.

4. Innere Vereinsangelegenheiten. 5. Berschiedenes nnd Fragebeantwortung.

607

534

Der Vorstand.

Köln   bei Meißen  , Fürstenwalde  , Gera  , Magdeburg  , Güstrow  , Nürnberg  , Hamburg  , Eberswalde  , Dresden   und Rottbus, diese Orte im Ausstande find.

Der Vertrauensmann. Carl Maschke, Straßburgerstr. Nr. 26.

Nur 1 Mark. Klagen, Eingaben, Briefe, Bittgeluche, Pollak, Aleranderstr. 39, II.

teppdecken- Jurist. Rath in allen Prozeßfachen.

Fabrik, Oranienstr. 158,

# 31 rbdEmil Lefèvre.

Morgen, Sonnabend, den 6. Juli, Abends 8 Uhr, in Jordan's Salon, Neue Grünftaaße Nr. 28:

Versammlung.

Tages Ordnung:

=

1. Kortrag des Herrn Dr. Christeller über: Ernährung nnd Verdauung.

2. Diskussion.

3. Vereinsangelegenheiten.

4. Verschiedenes und Fragekasten.

Neue Mitgliedar werden aufgenommen.

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NB. Das diesjährige Sommerfest findet Montag, den 15. Juli, im Elysium,

Landsberger Allee Nr. 37-49, statt. Billets sind auf allen Zahlstellen des Vereins, sowie bei folgenden Herren zu haben: Heimbs, Scharnhorststraße 3, 3 Tr. Witte, Invalidenstraße 21. Millarg, Lehrterstr. 22, 2 Tr. Markmann, Barnimstr. 46, 4 Tr. Hemp, Pallisadenstr. 63, 4 Tr. Hoyer, Grüner Weg 70. Buchholz, Fruchtstraße 65 bei Müller, 1 Tr. Winter, Manteuffelstr. 6, 3 Tr. Glocke, Eisenbahnstr. 32, 2 Tr. Wiedemann, Wendenstr. 2, 4 Tr Haberland, Reichenbergerstr. 161, 3 Tr. Schulz, Brizerstr. 42, 4 Tr. Monien, Kreuzberg straße 9, Quergeb. 4 Tr. Witte, Mödernstraße 95, 3 Tr. Elfaffer, Nostizstraße 40. Apelt,

Sebastianstr. 27/28( Möbelhandlung). Merkel, Mittenwalderstr. 13,§. 4 Tr.

NB. Die Zahlstelle für Nord- West befindet sich nicht bei Heinrich, wie irrthümlich ange zeigt, sondern bei Jahnke, Lübecker  - und Thurmstraßen- Ecke. Der Vorstand.

Große öffentliche Versammlung

bis der

Modelltischler Berlins  

am Sonnabend, 6. Juli, Abends 8 Uhr,

im Lokale des Herrn Taeger, Gartenstr. 13.

1. Organisationsfrage.

Tages Ordnung:

=

2. Wie stellen sich die Modelltischler Berlins   zum internationalen Kongreß in Paris  ? 3. Freie Diskussion. Tellersammlung zur Deckung der Unkosten.

Der Wichtigkeit der Tagesordnung halber ist es Pflicht eines jeden Kollegen, zu er scheinen.

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