Spielen gegenüber dem Grundstück Kottbuser Ufer Nr. 31 in den Landwehrkanal und ertrank. Zu derselben Zeit wurde ein ehemaliger Student in seiner Wohnung in der Fehrbelliner­straße todt aufgefunden. Derselbe scheint seinem Leben durch Vergiften ein Ende gemacht zu haben. Abends fiel in der Swinemünderstraße der Kutscher Letsche von dem von ihm ge­führten leeren Mörtelwagen und wurde über beide Oberschenkel gefahren und schwer verlegt, so daß er nach dem Lazarus­gebracht werden mußte. Zu derselben Zeit

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gründet und verwies die Sache behufs nochmaliger Verhand­lung an die Straffammer in Frankfurt . Diese Behörde sprach die Angeklagten abermals frei, da sie nachgewiesenermaßen nur in ihren Werkstätten, also im individuell geschloffenen Personen­kreise, gesammelt und somit gegen die angezogene Regierungs­verordnung nicht verstoßen hätten.

wurde der Arbeiter Burgemeiffer in der Andreas ſtraße, zwischen Soziale Ueberlicht.

der Blumen- und Großen Frankfurterstraße, von Schlächterwagen überfahren und erlitt eine bedeutende Ver­legung des des rechten Fußes. Er wurde nach dem Kranken­hause am Friedrichshain gebracht. Nachmittags brach in dem Dachstuhle des Hauses Wilsnackerstr. 53 Feuer aus, wodurch derselbe beinahe völlig zerstört wurde.

dod

Gerichts- Beitung.

Aus dem Kammergericht. Um einer Hand voll Kirschen willen machten sich am 20. Juli v. J. die Obstpächter Gebrüder Pannach einer großen Rohheit schuldig. Ein fremder Hand­werksbursche hatte sich unter den von ihnen erpachteten Kirschen­bäumen einige herabgefallene Früchte aufgelesen. Dies war das Signal gewesen, daß Beide den alsbald die Flucht ergreifenden, ermatteten und schwächlichen Menschen verfolgten, nachdem sie ihn erreicht, zu Boden schlugen und mit Faustschlägen und Fußtritten ganz barbarisch behandelten. Sie hätten in ihrem verwerflichen Beginnen ganz sicher auch noch nicht innegehalten, hätten nicht Hinzukommende den blutüberströmt am Boden Liegenden befreit. Es erfolgte Anzeige und Verurtheilung des Karl zu 1 Monat, des Rudolf Pannach zu 14 Tagen Gefängniß, wovon nicht Berufung noch Revision be­freiten.

In der in die Lehre genommene Pflegefohn als Arbeiter im Sinne der Gewerbeordnung anzusehen? Nach $ 107 der Gewerbeordnung dürfen Personen unter 21 Jahren als Arbeiter nur beschäftigt werden, wenn sie mit einem Ar= beitsbuche versehen sind. Der Stellmachermeister Wilhelm Jädel nahm am 1. April d. I. seinen Pflegesohn Hermann Henseleit, den Stiefbruder seiner Frau, den er schon seit seiner vor sieben Jahren erfolgten Verheirathung ohne Entgelt in Pflege genommen hatte, nach vorherigem Uebereinkommen mit dessen Vater, seinem Schwiegervater, in die Lehre, ohne daß für den neuen Lehrling ein Arbeitsbuch besorgt worden war. Zwar hatte sich Jäckel vorher um ein Arbeitsbuch an δας Revierbureau gewandt, dort fertigte ihn aber der Wachtmeister mit dem Bemerken ab, daß er für seinen Pflegefohn ein Arbeitsbuch nicht zu haben brauche. Beim Einschreiben in die Innung fam der Mangel des Arbeits­buches zur Sprache, und da die Amtsanwaltschaft der Meinung ist, daß auch ein Pflegesohn, dessen Vater sich der Einwirkung auf denselben nicht entschlagen hat, ein Arbeitsbuch haben müsse, bewirkte sie den Erlaß eines Strafbefehl in Höhe von 3 Mt. Gegen diesen erhob der Betroffene Einspruch, und kam infolge dessen diese Sache gestern vor der 95. Abtheilung des Berliner Amtsgerichts I zur Verhandlung. Der Angeklagte berief sich für seine Straflosigkeit auf das Zeugniß des vorgenannten Wachtmeisters; der Gerichtshof verurtheilt ihn aber unter Be­jahung der Eingangsfrage zu 1 M., wobei er den durch den Polizeibeamten erregten Irrthum nur als mildernd erwog. Durch die Geschäftsunkenntniß und Ungeschick­lichkeit eines Winkelkonsulenten sind die Arbeiter Rudolf Hübner und Friedrich Klaus zu einer Anklage wegen Beleidigung gekommen, welche gestern vor der 90. Ab­theilung des Schöffengerichts gegen sie verhandelt wurde. Die Genannten sind im März d. J. vom Schöffengericht zu Fürstenberg wegen Holzdiebstahls verurtheilt worden. Die Straffammer zu Guben hat sodann die eingelegte Berufung verworfen. Die Angeklagten richteten nun an das Kammerge­richt ein Gesuch um Wiederaufnahme des Verfahrens und un­terwarfen gleichzeitig die Richter, die sie bisher verur­theilt hatten, einer vernichtenden Kritik. Mit dürren Worten wurde behauptet, daß dieselben nicht unparteiisch, sondern bestechlich seien und in ihrer Straffache hätten Eier und Butter eine wesentliche Rolle gespielt. Die Schreiben hatten nur den Erfolg, daß die Absender auf's Neue unter Anklage gestellt wurden. Die Angeklagten gaben an, daß sie einen Winkelfonfulenten mit der Abfaffung des Schriftstückes beauf­tragt hätten, sie selbst hätten demselben allerdings das Material geliefert und dann unterschrieben. Wenn der Verfasser schon fein Bedenken getragen habe, das Schriftstück in dieser Weise abzufassen, so fonnte ihnen noch weniger zugemuthet werden, daß sie ein Verständniß für das Unpassende und Beleidigende in dem Schriftstück haben mußten. Die Angeklagten wußten für die Wahrheit ihrer Behauptung, daß die Fürstenberger und Gubener Richter bestechlich wären, wetter nichts anzuführen, als daß ein Schneider mal in einer Kneipe sich in ähnlicher Weise ausgesprochen habe. Der Staatsanwalt war der Ansicht, daß die Angeklagten wohl das Beleidigende in dem Schriftstück er­fannt hätten, und hätten sie es nicht, so müßten sie doch das von ihrem Beauftragten Niedergeschriebene vertreten. Er bes antragte gegen den bereits wegen ähnlicher Vergehen vorbe straften Hübner eine Gefängnißstrafe von 4 Wochen, gegen Claus 2 Wochen. Der Gerichtshof schloß sich diesen Aus­führungen an, ermäßigte aber die Strafe auf 2 Wochen bezw. eine Woche.

Am

Um zwei Pfennige ein Auge verloren. Abend des 5. Januar dieses Jahres saßen die Schlächterge­sellen Jeschke und Kreuzfeld in einer Kneipe in der Betristraße beim Kartenspiel. Bei der Abrechnung geriethen fie um zwei Pfennige, welche zu zahlen Kreuzfeldt sich weigerte, in Streit und Jeschke rief ihm beim Verlassen des Lokals drohend zu: Komme nur heraus auf die Straße, da werde ich meine zwei Pfennige schon bekommen!" Als Kreuzfeld die Straße betrat, befand er fich plötzlich dem Jeschke gegenüber, der ihn mit nerviger Faust am Halse packte und würgte. Kreuzfeld will in seiner Bestürzung nach dem Messer in der Tasche er schlug seinem Gegner damit in's gegriffen haben, Gesicht und traf unglücklicher Weise dabei ein Auge. Laut aufschreiend sant der Getroffene zu Boden. Er wurde nach der Universitäts - Augenklinik gebracht, das Auge ist aber nicht zu retten gewesen. Kreuzfeld stand gestern unter der Anklage der schweren Körperlegung vor der ersten Straf­fammer des Landgerichts I . Er gab den Thatbestand wie vor­stehend zu. Der Staatsanwalt beantragte mit Rücksicht darauf, daß der Angeklagte nur die Nothwehr überschritten habe, eine Gefängnißstrafe von 3 Monaten. Der Vertheidiger Rechts­anwali Dr. Ivers, wollte hiervon noch die Untersuchungshaft abgerechnet wiffen. Der Gerichtshof erkannte in Erwägung der schweren Folgen für den Verletzten auf eine Gefängniß­Strafe von sechs Monaten, wovon zwei Monate als verbüßt an­gesehen werden sollen.

Eine Kommission zur Unterstühung Streikender ( der Schneider in Hamburg ) war in einer öffentlichen Tischler­versammlung zu Frankfurt a. M. gebildet und bald nach be­gonnener Thätigkeit wegen unerlaubter Vornahme einer öffent­lichen Rollette polizeilicherseits in Strafe genommen worden. Das dagegen angerufene Schöffengericht sowohl wie auch das Landgericht sprachen die Kommiffion frei. Hiergegen legte die Staatsanwaltschaft Revision ein unter der Begründung, daß die Tischler Frankfurts feinen geschlossenen Personenkreis bil­deten und somit die gedachte Versammlung als eine Kollekte im Sinne der Regierungsverordnung vom 3. März 1877 an­zusehen sei. Das Kammergericht erachtete die Regision für be­

An die Tischler Berlins . Seit nunmehr 5 Wochen bes finden sich die Tischler Braunschweigs im Streit. Sie tämpfen nicht allein um eine materielle Besserstellung, sondern haupt­sächlich um Abschaffung der von den Innungsmeistern obliga­torisch eingeführten Entlassungsscheine. Die Zahl der Strei­tenden beträgt noch 140. Ihr werdet wohl einsehen, daß dieser Kampf Mittel erfordert. Darum richten wir an Euch die Bitte, uns in diesem gerechten Kampfe zu helfen. Wir werden ge­gebenen Falls uns Eurer Opferfreudigkeit erinnern und für Euch dann auch eintreten. Sendungen sind zu richten an Weihkopf, Weberstr. 10, Tischlerherberge.

Leipzig , 3. Juli. Die Tariffommission der deutschen Buchdruckergehilfen giebt bekannt, daß sich an der Abstimmung über den Antrag wegen Abänderung des Tarifs 9229 Gehilfen betheiligt haben, von denen 6617 für und nur 2612 gegen diesen Antrag gestimmt haben. Nur in Hannover und Rheinland­Westfalen haben die Anhänger der bestehenden Verhältnisse eine Majorität erzielt.

Die Fortschritte des Fernsprechwesens im letzten Jahrfünft werden durch folgende Zahlen gut veranschaulicht: Fernsprecheinrichtungen Theilnehmer

Deutschland England

1888 174

1882

21

1888 32 922

1882

3613

125

75

20 000

7287

Schweden

150

15 000

1554

Frankreich

39

18

10 800

4437

Italien .

49

13

9 600

5507

Schweiz . Rußland

71

8 000

36­

6

7 600

823 1351

2558326

In den Vereinigten Staaten von Nordamerika sind 750 Fernsprechneße mit 200 000 Anschlüſſen in Betrieb.

Die Rübenzuckerproduktion Deutschlands betrug in den legten Betriebsjahren an Rohzucker in Tons( 1 Tonne gleich 20 Zentner): 186 441,9 Tons 262 551,1 291 040,7

1871/72 1872/73

"

1873/74

"

1874/75

256 412,4

"

1875/76

358 048,2

"

1876/77

290 922,7

"

1877/78

380 509,1

"

1878/79

430 155,1

"

1879/80

415 415,2

"

1880/81

573 021,4

" 1

1881/82

1882/83

1883/84

622 285,5 848 922,6 960 609,3

"

"

"

1884/85

1 146 730,3

"

1885/86

838 104,8

"

1886/87

1 023 733,9

"

1887/88

959 118,4 970 000,0

"

1888/89

"

Die Exportprämien haben dafür gesorgt, daß die Engländer den deutschen Zucker billiger faufen, als die deutschen Steuerzahler. Die Zuckerbarone schwelgen in Dididenden, und wenn Arbeitskräfte in der Kampagne mangeln, stehen Soldaten zu ihrer Verfügung, was auch » Schuß der nationalen Arbeit" vor Arbeit ist.

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Die Abnahme des Bierkonsums in Bayern und

Würtemberg zeigt uns die Reichsstatistik. Nach dem Sta­

tistischen Jahrbuch für das deutsche Reich", Jahrgang 1887, entfielen auf den Kopf der jeweiligen Be­völkerung in:

Bayern Württemberg

1876

280

204

1877/78

274

198

1878/79

250

211

1879/80

232

162

1880/81

224

172

Liter.

1881/82

232

164

1882/83

227

154

1883 84

229

155

1884/85

234

152

234

144

1885/86

Diese Verminderung des Bierverbrauchs in Bayern , dem Bierland par excellence, im trinkfesten Schwaben­land, wo, wie in Bayern , das Bier das Hauptnahrungs­mittel der breiten Massen, das flüssige Brot des Volkes ist, diese Verminderung bekundet mit erschrecken­der Deutlichkeit, daß die Lebenshaltung der arbei­tenden Klassen sich stetig verschlechtert hat. An die Stelle des Biers ist der Schnaps, der Kartoffelfufel getreten. Die von Jahr zu Jahr sich mehrenden Klagen der Bezirksärzte über den um sich greifenden Schnaps suff mit all den furchtbaren Wirkungen des Alkoholismus, bilden das erschüttende Pendant zu den von uns angeführten reichsamt­lichen Bierziffern.

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Der französische Grundbesh, soweit er land- und forst­wirthschaftlich benügtes, der Steuer unterliegendes Areal um­faßt faßt die Staatsforsten sind hier ausgeschlossen fezte sich nach der vom französischen Ministerium für Handel und Ge­werbe im Jahre 1882 angestellten Erhebung zusammen aus Betrieben

mit einer Gesammtfläche von ha

Dies sind Prozente d. Grund­befizes 2,2 11,3 11,6

Zahl

von

0 bis 1 ha

2 167 667

1 083 833

1

5

1865 878

5 597 634

"

5

10

769 152

5 768 640

"

"

10

20

431 353

6 470 295

13,1

"

"

"

20 30"

4 951 025

9,9

3 424 330

6,9

"

198 041

30 40 M 77 828 über 40 142 088 zusammen 5 672 007

"

22 266 104 49 561 861

45

Die 2 167 667 3 merg betriebe umfassen nur 2,2 pt. des Steuerbaren Grundbesizes, die 142 088 Betriebe über 40 ha über das Zwanzigfache des Besizes" der unter der Schuldenlaft zu Boden gedrückten Parzellenbauern. Von den über 40 ha großen Betrieben hatten

56 419 d. h. 39,77 pCt. eine Besitzfläche von 40-50 ha 56 866 d. h. 40,02 20 644 d. h. 14,51

"

"

H

"

5 585 d. h. 3,93

N

1 653 d. h. 1,16

"

"

704 d. h. 0,46

"

217 d. h. 0,15

M

40-100 100-200

"

"

"

200-300

"

11

300-400

"

"

400-500

M

"

H

über 500

"

In Frankreich dominirt zwar der Großgrundbesiz, d. h. der Grund und Boden ist direkt oder indirekt in den Händen einer kleinen Anzahl Eigenthümer, mögen dies nun aristokratische Familen, Bantokraten oder Kreditinstitute sein, aber die Betriebsweise ist diejenige des Klein- und Mittelbetriebes, das Land ist in zahllose Barzellchen und Barzellen zerlegt, die an Pächter und Unterpächter, deren Lage sehr schlecht ist, vergeben sind. Wo der Bauer auf seinem" Grund und Boden sizt, den seine Vorfahren in den blutigen

Schlachten der großen Revolution sich erftritten haben, ist er nicht Herr, sondern meist nichts als das Opfer von Bauern­legern und Geldwucherern.

Versammlungen.

Die Delegirtenversammlung der Zentralkranken­kaffe der Tischler führte am Freitag die Berathung der Statuten- Aenderungsanträge zu Ende. Angesichts der in Aus sicht stehenden Novelle zum Krankenkassengesetz und der durch dieselbe für die freien Kassen möglicherweise erwachsenden en es Schwierigkeiten fand man es für räthlich, wenigsteus die Möglichkeit ins Auge zu fassen, daß die Kasse in eine an dere freie Kasse übertritt. Es wurde deshalb dem Schluß paragraphen des Statuts folgender Zusaß gegeben: Beschließt Die Generalversammlung den Uebertritt der Kasse in eine an­dere, so hat der Vorstand die Uebertrittsbedingungen so zu ver einbaren, daß die Verbindlichkeiten der übertretenden Tischlerkaffe nach Maßgabe des bestehenden Statuts voll ihre Erledigung finden. Die Aenderungen des Statutes, welche von der gegen wärtigen Generalversammlung beschlossen sind, treten mit dem 1. Oftober 1889 in Kraft. Für die Angehörigen der( aufge hobenen) gegenwärtigen zweiten Klasse wurden noch besondere Uebergangssäge für das Krankengeld normirt. Damit sind die Statutenänderungen beendet. Es folgt der Bericht der Beschwerde- Kommission. Gegen den Kassirer einer Bahlstelle beantragt die Kommission die Ausschließung. Gegen diesen Beschluß hat die Generalversammlung indeß Bedenken, da derselbe nur zulässig ist, wenn dem Betreffenden Betrug nachgewiesen werden kann. Da dies indessen mindestens zweifelhaft ist, so beschließt die Versammlung nur, daß dem Betreffenden für die Dauer seiner Mitgliedschaft kein Kaffenamt übertragen werden kann. Weiter werden zivilrechtliche Schritte wegen der der Kaffe zugefügten Schädigungen gegen den Be­treffenden beschlossen. Auf Grund eingegangener Beschwerden über angebliche Unregelmäßigteiten bei der Wahl des Vorstandes in Berlin G. beschloß die Versammlung, daß eine Neuwahl des Vorstandes in diesem Bezirk stattzufinden habe. Es sollen vom Kassenvorstande zehn Personen aus anderen Berliner Be­zirken beauftragt werden, die Wahlen in unparteiischer Weise zu leiten. Für diesen Beschluß waren weniger die eingegangenen Beschwerden maßgebend, als vielmehr die Hoffnung, daß durch die vorzunehmende Neuwahl dem gegen­wärtig in diesem Kassenbezirk herrschenden Treiben zweier ein­ander befehdender Parteien ein Ende bereitet werden wird.

In der Nachmittagsigung am Freitag wurde die Beschluß­faffung über eingegangene Beschwerden fortgesetzt. Es handelt fich meist um Fälle, in denen Unterstüßungsansprüche zurück­gewiesen sind von den örtlichen Kassenverwaltungen und die Beschwerde bei der Hauptverwaltung nicht für begründet er achtet ist. In den weitaus meisten Fällen wird das Ver­fahren der Hauptverwaltung gebilligt und nach den Vorschlägen der Beschwerde- Kommission beschlossen. Dieselhe erhielt den Auftrag, die Beschwerdeführer in jedem einzelnen Falle von der Beschlußfassung der Generalversammlung in Kenntniß zu sehen. Ein Antrag auf Einrichtung von soge nannten Doktorkosten, welche den Mitgliedern gewisser Bezirke gegen eineu geringen Beitrag die Möglichkeit geben, sich bei Krankheitsfällen in ihrer Familie unentgeldlich der Hilfe eines Kaffenarztes zu bedienen, wird dem Vorstande zur näheren Erwägung überwiesen. Um nöthigenfalls beim In­frafttreten der Kassengesegnovelle die erforderliche Generalver­sammlung schleunigst einberufen zu können, werden die Formali­täten dazu vereinfacht.

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Eine öffentliche Versammlung der in Buch­bindereien und verwandten Berufen beschäftigten Arbeiter war zum Mittwoch nach dem Restaurant Feuerstein einberufen, um zu dem Beschlusse des in den verflossenen Osterfeiertagen stattgehabten Verbandstages, die Verkürzung der Arbeitszeit betreffend, Stellung zu nehmen. Der Referent, Kollege Paul Schneider, wies auf die schlechte Lage der Buchbinder 2c., sowie auf die große Zahl der Arbeitslosen in diesen Branchen hin und folgerte daraus, daß eine Verkürzung der Arbeitszeit durchaus nothwendig sei. Der Beschluß des Verbands= Vorstandes, führt Redner aus, geht nun dahin, eine Verkürzung der Arbeitszeit auf 100 Stunden, sowie einen Buschlag für Ueberfeierabend- Arbeit von 33/ pCt. und Sonu tagsarbeit 50 pCt., sowie Bezahlung der auf Wochentage fallenden gefeßlich vorgeschriebenen Feiertage, zu verlangen. Die Kollegen John, Feldmann, Morbach 2c. sprechen sich für die Normirung einer 9stündigen Arbeitszeit aus, betonen je­doch, daß sie sich wohl bewußt wären, daß man diese Forde­rung in diesem Herbst noch nicht werde durchführen können, sondern erst eine alle Kollegen umfassende Organisation schaffen müffe. Die Kollegen Jost, Marwiß und Schneider befürworten unter Hinweis auf die bestehenden schwachen Organisationen, sowie auf die früheren schlimmen Erfahrungen die An­nahme der vom Verbands- Vorstand gemachten Vor­schläge. Nach längerer lebhafter Diskussion wurde folgende Resolution angenommen: Die heute am 3. Juli in Feuerstein's Salon tagende öffentliche Versammlung der Buch­binder und verwandter Berufsgenossen erklärt, daß sie mit dem Beschlusse des Verbandstages, betreffend Einführung der zehn­stündigen Arbeitszeit nicht einverstanden ist, sondern sie ist der Ansicht, daß, um das Ueberangebot der Arbeitskräfte einiger maßen zu verringern, die Durchführung der zehn stündigen Arbeitszeit unbedingt nöthig ist." Eine Resolution, welche die Annahme. der Verbandsanträge befürwortete, wurde abgelehnt. der Zu angenommenen Resolution stellte Kollege Schießl noch den Antrag, eine Kommission von 5 Personen zu wählen, welche die Agitation für die gestellte Forderung zu betreiben hat. Die Bersammlung wählte die Rommission in einer Zusammenstellung, die es ermöglichte, daß die hauptsächlich in Betracht kommenden Branchen auch in der­selben vertreten sind. Es wurden gewählt als Buchbinder: M. Marwig; Lederarbeiter P. Jahn; Luruspapierarbeiter F. Feldmann; Albumarbeiter Röhlte; Kartonagearbeiter H. Greifen­berg. Die bestehenden Organisationen wurden anerkannt und die Anwesenden aufgefordert, denselben beizutreten. Nach Er­ledigung verschiedener Angelegenheiten erfolgte sodann der Schluß der Versammlung um 12 Uhr.

Eine Versammlung sämmtlicher Arbeiter der Fabrik von Ludwig Löwe , Hollmannstr. 32 fand am Dienstag Abend 8 Uhr bei Feuerstein, Alte Jakobstr. 72, statt. Die Versammlung war von gegen 200 Personen besucht. Buchdrucker Werner, beleuchtete das heutige Ausbeutungs­system des Kapitals näher. An der Diskussion betheiligten fich 16 Redner, unter anderen Herr Kolonnenführer Pfister, welcher ausführte, daß es von den Arbeitern der L. Löwe'schen Fabrik ein großes Unrecht wäre, die Schäden und Mängel der Fabrit, welche er selbst zugiebt, in einer Versammlung öffentlich zu besprechen; dagegen muß er anrathen, daß jeder Arbeiter selbst sich mit seinen Beschwerden an die Direktion wendet um gemaßregelt zu werden!( Schallendes Gelächter). Unter großem Lärm der Versammlung forderte er die Arbeiter auf, sich doch nicht von einem Buchdrucker den Kopf mit leeren Redensarten verfeilen zu lassen, sondern es den Herrn Beamten , nebst Meistern nnd Kolonnenführern zu überlasseu, den Arbeitern im Interesse des Kapitals den nöthigen Verstand beizubringen.( Großes Gelächter.) Unter großem Beifall der Versammlung führte darauf Herr Werner aus, daß es doch sehr faul im Staate Nimm" fein muß, wenn sich die Herrn so sehr getroffen fühlten, daß fie gleich in Wuth gerathen, wenn es an ihren Geldbeutel geht. Da nach den Ausführungen des Herrn Pfister klar auf der Hand liegt, daß die Herren Kolonnenführer

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