Eine

bezahl

D

pe, foo her. Materi Arbei tgetheil vorübe

rfchwi

batte Arbeits hrt un

gen,

ichtun

Sege loftra

für = füh

en n

Sote de

daß di Da da

gehobe

flagte nüßter

pf nid ge aus

heinen

ns Go Be Heinen

echtigt nal

ärz ge

fchlag

5, das febung wollte

su be

Bolfs

demo

fozial

ie ihr

ehrere

e, daj

harat

beiden

den

offen

dung

lange ällt

ot der

ffende

vers

Lagten

ißten,

6 die

Bolfs

richts

Geist

jeder

frag

der

nehr

ndern

fei,

Folfs

agten

fo

auf

hren

felbe

einer

die

chrei

orten

nges

gen

ifter erte,

tarb

gen

nen

Eine

Selle

ein

der

war Dont

der

zu

int

ter

zu

ble.

ell­

ten

zer

ang

Jar

um

tch

nd

er

er

ere

gel

ar

at,

m

us

he

n=

in

en

er

en

ιδ

ei

it

,

ie

0

S=

I,

er

ce

S

13

war ich nicht Mitglied der Streiffommission, sondern, wie sich der Herr Staatsanwalt ausdrückte, ein Helfershelfer derselben. Drittens hatte ich nicht die besondere Aufgabe übernommen, etwa hier zugereifte Kollege zur Kollege zur sofortigen Wieder abreise zu veranlassen. Viertens hat sich die Handlung nicht in Bersin, sondern in Hamburg abgespielt. Fünftens, war es nicht meine Beredsamkeit, was die Kollegen bewogen hätte, abzureisen, sondern sie sind von dem Innungs­bureau abgefaßt worden, wurden nach dem Streifbureau ge­führt und dort erklärten sie sich bereit, abzureifen. Sechstens, war der Denunziant nicht ein Tischlermeister, sondern Schloffer meister Petschmann aus Hamburg , Kleine Drehbahn 40. Siebentens sagt der Berichterstatter:" Da griff der Angeklagte zu einem summarischen Verfahren, er nahm den Gesellen beim Stragen, schob ihn mit Riesentraft in den Waggon hinein." Die Aussagen der Zeugen behaupten das Gegentheil. Schlosser­meister Betschmann sagt, daß er nicht behaupten fönne, daß ich Gewalt gebraucht habe, während Tischlergeselle Müller aus Rirdorf sagt, ich hätte ihn beim Rockfragen angefaßt, von Ge walt hat er aber nichts besonders ausgesagt. Achtens, find die Gesellen nicht abgereift, sondern wurden mit nach der Polizeiwache zugeführt, wo sie ein Tischlermeister in Em­pfang nahm. So der thatsächliche Vorgang. Hinzuzufügen hätte ich noch, daß der Bahnhofsinspektor auf der Wache er­schien, da die Meister sehr laut auf dem Perron waren. Er erklärte, wenn sie sich noch einmal so betragen würden, so würde er fie verhaften lassen. Hochachtungsvoll Franz Stammer, Tischler. Wasserthorstr. 45 b IV. rechts.

Ein seinerzeit großes Aufsehen erregender Vorfall hatte ein Nachspiel vor dem Kammergericht. Nach der Fest­stellung der Vorinstanz hatte der Maler Kupke in Lands­ berg a. W. am 10. Mai v. J. den ihm begegnenden und seinen Schnurrbart drehenden Lieutenant und Bezirksadjutanten v. R. mit den Worten angeredet: Drehen Sie doch nicht so sehr, länger wird er davon doch nicht." Als der Offizier ihn fragte; Herr, wer sind Sie?" erwiderte Kupke: Danach haben Sie doch nicht zu fragen" und ging weiter nach einem Neubau,

wo

-

es zu

von Spangenberg" einen auffallenden Beweis. Im Herbst v. J. murde nämlich das Städtchen Spangenberg( an der Berlin­Koblenzer Bahn) in wenigen Tagen furz hintereinander von mehreren verheerenden Bränden heimgesucht, wodurch die Bevölke rung in leicht erklärliche Aufregung gerieth. Während man hier noch löschte, brach bereits wieder an einer anderen Stelle der Stadt Feuer aus. Allseitig drängte sich die Ueberzeugung auf, daß vorfäßliche Brandlegung im Spiele sei, nur wollte es nicht vorfäßliche Brandlegung im Spiele sei, nur wollte es nicht gelingen, den Thäter zu erwischen. Durch einen Zufall gerieth Der Eisenbahnarbeiter Knierim, ein junger Mann von zwanzig Jahren, unbescholten und anständiger Leute Kind, in Ver dacht, obwohl es an jedem und jeglichem Motiv mangelte. In die Enge getrieben, gestand er denn auch nach In die Enge getrieben, seiner Verhaftung ein, die Brandstiftungen begangen zu haben. Schrittweise gestand er eine Brandstiftung nach der andern und für die erste gab er folgendes unglaubliche Motiv an. Er kam au jenem Tage, vom Eisenbahndienst abgespannt, in einen Biergarten, wo eine Hochzeitsgesellschaft, tranf und guter Dinge war. Er wollte sich dazusehen und mitttrinken, das wurde jedoch nicht gelitteu, er vielmehr vom Wirth und den Hoch­zeitsgästen hinausgewiesen. Erbost hierüber erfaßt der jungeBursche plößlich den geradezu teuflischen Plan, dieHochzeitsgesellschaft, ins­besondere die dabei befindlichen Männer, welche in Spangenberg sämmtlich zur Feuerwehr gehören, in ihrer Fröhlichkeit zu stören und zwar durch Feuerlärm bezw. Brandstiftung. Der bisher unbescholtene Mensch verfiel in seiner Wuth über die ihm wider­fahrene Zurückseßung auf den Gedanken, das sogenannte alte Kloster", ein großes Gebäude mit eingebauten Wohn­häusern, Wirthschaftsgebäuden 2c. in Brand zu seßen. Er lief häusern, Wirthschaftsgebäuden 2c. in Brand zu sehen. Er lief deshalb aus dem Biergarten fort, fezte über Hecken und Zäune, schlich sich durch mehrere Gärten hindurch, an Häusern vorbei, sprang über den breiten Mühlgraben, kletterte über mehrere Mauern und Gitter und gelangte endlich von hinten an das erwähnte Klostergebäude. Es war am hellen Tage, Nach­mittags gegen 4 Uhr, froßdem trat der Bursche in die offen­stehende Thür eines Hauses ein, schlich sich 3 Stockwerke hin­auf auf den Boden, zerrte eine Handvoll Stroh hinter dem er Arbeiten auszuführen hatte. Als er nach 10 bis Lattenverschlage hervor und zündete es un. Dann lief er die 15 Minuten von mehren seiner Leute begleitet wieder heraus- Treppe wieder hinab und entkam ungesehen, er machte den­trat, tam Lieutenant v. R., der zunächst weiter gegangen, aber selben schwierigen und beschwerlichen Weg, welchen er genom­dann umgekehrt war, auf ihn zu und fragte: Haben Sie mich men, auch zurück, eine förmliche Spring- und Kletterprozedur, welche wohl niemand und für Geld vorhin mit den Worten gemeint?" R., welcher behauptet, daß gute Worte ihm inzwischen seine Ungebühr leid geworden war, und daß er unternommen haben würde. Daß Knierim bei Ausübung der fich deswegen hatte entschuldigen wollen, sagte: Ja, aller That ungesehen blieb, ist darauf zurückzuführen, daß die Leute konnte aber den Sah nicht mehr beenden, dings, aber" pielfach mit Kartoffelausmachen beschäftigt waren. Er ging denn der Lieutenant zog den Degen und versetzte ihm eine An- dann wieder in den Biergarten, augenscheinlich zu dem Zwecke, Arme, infolge zuzusehen, welche Bestürzung und Verwirrung der Feuerlärm zahl schwerer Schläge über Kopf und deren K. so erheblich verwundet wurde, daß er fünf in den Kreisen der Hochzeitsgesellschaft anrichten würde. Nach­Auch blieb in­Wochen lang das Bett hüten mußte. dem dies geschehen, schien er befriedigt, er eilte zur Brandstätte und half löschen wie jeder Andere. verschiedener Knochenverlegungen der linke Arm, Troßdem der Brand folge mit dem K. die Säbelhiebe hatte abwehren wollen, steif und es brannten eine ungeahnte Ausdehnung annahm eine Reihe Häuser ab, Mobiliar und Wirthschaftsvorräthe wird uach dem Zeugniß des hiesigen Universitätsklinikers Dr. Bramann nie wieder seine volle Beweglichkeit erhalten. Der u. s. w. und nur der herrschenden Windstille war Lieutenant v. R. behauptete, daß ihm R. auf seine Frage ge- danken," meinte der Antsrichter, daß nicht ganz Spangenberg antwortet habe: Na natürlich, wen denn sonst," und dabei eingeäschert wurde" trop der Gefährlichkeit des Brandes ebenso wie seine Begleitung drohende Gesten gemacht hätte, figelte es Knierim bereits am andern Morgen, als dieser als wenn er ihn( den Lieutenant) angreifen wolle. Er fei Brand noch nicht gelöscht war, wiederum ein Wohn­so gab Herr v. R. weiter an dann zu seinem Vorgesezten, haus an anderer Stelle der Stadt anzuzünden und dem Oberstlieutenant v. T., gegangen und habe dessen Rath dann später noch mehrere Inbrandsegungen zu bewirken, die jedoch theilweise im Entstehen unterdrückt wurden. Beim afzeptirt, durch den Polizeiinspektor Reinhard den Sachverhalt und event. die ganze Angelegenheit ord- legten Falle, wo er erwischt wurde, war Knierim sogar von festzustellen Reinhard habe dann auch zwei pro- außen an der Dachfandel hinaufgeklettert war in die Luke ein­nen zu lassen.. tofollarische Erklärungen des Rupke vom 10. und 11. gestiegen und hatte das Stroh angesteckt. Und das Alles ohne Mai v. J. gebracht. Im ersteren forderte Kupfe Ent- Motiv, ohne dem Besizer feindlich gesinnt zu sein; einzelne Schädigung für die Kurkosten u. s. w., wie auch eine Entschul- waren sogar seine Freunde. Thatsache ist, daß K. sich in lez­digung des Lieutenants, worauf er, als tepterer hierauf nicht terer Zeit dem Trunke ergeben hatte und bei jedesmaliger einging, im zweiten Protokoll sich zum Verzicht auf eine be- Brandstiftung angetrunken war. Dies war auch seine Ent­stimmte Forderung bereit erklärte und die Art des Entgegen- schuldigung, sowie es sei ihm zu Muthe gewesen, als wenn er tommens der Gesinnung und dem Gefühl des Lieutenants über- vom Teufel besessen sei und die Brände anstecken müsse. Auf ließ". Legterer bot dann nach längerer Zeit als völlige Ab- seinen Geisteszustand untersucht, stellte sich heraus, daß Knierim findungssumme 300 M., welche aber S. ablehnte, und dann im vollständig geistig gesund ist(??). Das Urtheil lautete auf eine Gesammtstrafe von sieben Jahren Zuchthaus. gerichtlichen Wege gegen den Herrn v. R. auf Entschädigung flagte. Er führte bezüglich des angeblichen Verzichts an, daß zur Zeit, wo der Polizeiinspektor Reinhard nebst dem Polizeiwachtmeister Lebrun bei ihm erschieneu, im Wundfieber gelegen und nicht genau gewußt habe, Auch habe sich Rein­was feine Aussage gewesen sei. hard nicht als Vermittler, sondern als Inquirent und der Wachtmeister Lebrun als Protokollführer eingeführt. Als er ( Kupfe) später Abschrift des Protokolls" verlangt, habe sie ihm Reinhard verweigert. Das Landgericht Landsberg a. W. er­kannte hierauf dahin, daß der Lieutenant v. R. dem K. sofort 288 M. Kurkosten und außerdem für jeden Tag der Kurzeit mit Ausnahme der Sonn- und Festtage 4 M. 50 Pfg. und für die verminderte Erwerbsfähigkeit einen bezüglich der Höhe In der Be noch zu ermittelnden Ersatz leisten solle. " Nothwehr kann gründung wurde folgendes ausgeführt: bei dem von R. nicht angenommen werden, da absolut unerfindlich ist, welchen Anlaß Kupke gehabt haben sollte, den Lieutenant noch thätlich anzugreifen, und da weder die angeb­lichen Gesten" des K., noch die zufällige Anwesenheit einiger seiner Gesellen denselben berechtigten, sich der Waffe zu be­dienen und den K. damit niederzuschlagen. Irgend ein Beweis für diesen Einwand ist auch nicht angetreten, und die hierauf bezüglichen Feststellungen des Militärgerichts( dasselbe hatte der Mißhandlung den Lieutenant von der Anklage freigesprochen, weil es Nothwehr für vorliegend erachtete) find für den Zivilrichter nicht bindend. Aber auch der Einwand, daß K. Verzicht geleistet habe, ist nicht durch­greifend. Die ganze Art des Zustandekommens der erwähnten beiden Brotokolle nimmt den darin enthaltenen Erklärungen des R. jede Bedeutung und Rechtsgiltigkeit. Der angeblich als Vermittler angerufene Polizeibeamte hat den K. polizeilich ver­nommen nach einem Formular für die verantwortliche Ver­nehmung von Beschuldigten unter der Anschuldigung, den Lieutenant v. R. öffentlich auf der Straße infultirt zu haben, etwa als er hat den Polizeiwachtmeister Lebrun nicht Zeugen, sondern als Protokollführer hinzugezogen, dabei die Angehörigen des K. aus der Stube gewiesen und später dem R. die Abschrift der Verhandlung ver­weigert, da dies polizetlich nicht zulässig sei". Er ist also nicht als Privatperson und Vermittler des Oberstlieutenants v. T., fondern als Polizeibeamter dem K. gegenüber getreten und hat auch nichts von seinem Auftrag zu diesem gesagt. Unter dem Eindruck dieser Thatsache, unter der Furcht vor einem Straf­verfahren, also jedenfalls infolge einer die Freiheit des Willens beeinträchtigenden Situation gab K. die beiden Erklärungen ab, welche fonach zivilrechtlich nicht verbindlich sind." Der beklagte Lieutenant v. R. legte hiergegen bei dem Kammergericht Be rufung ein, wo sein Mandatar u. a. namentlich ausführte, daß das Militärgericht den Lieutenant freigesprochen habe, weil er den K. nicht vorfäßlich und widerrechtlich verlegt habe. Wenn der Strafrichter erklärte, daß der Lieutenant in seinem Rechte gehandelt, so könne der Zivilrichter diese Feststellung nicht umstoßen. Aber auch vom zivilrechtlichen Standpunkt aus habe der Beklagte nur ein mäßiges Versehen begangen, da er gereizt wurde. Der durch den Polizeibeamten vermittelte Verzicht sei ein rechts­verbindlicher. Der Mandatar des Klägers entgegnete, daß der Bolzeiinspektor, wenn er als Privatperson gehandelt, sich eines Mißbrauchs der Amtsgewalt schuldig gemacht habe; wenn er aber als Bolizeibeamter gehandelt, so hätte er feine Vergleiche stiften dürfen. Der Gerichtshof erachtete hierauf die erste Ent­scheidung für korrekt und ordnete nur Betreffs der Höhe der Entschädigung Beweisaufnahme an.

er

Welche geringfügige Veranlassung manchmal dazn gehört, einen unbescholtenen Menschen zum Verbrecher werden zu lassen, dafür lieferte die am Mittwoch stattgehabte Verhand­lung vor dem Schwurgerichte in Kassel gegen den Brandstifter

"

Versammlungen.

Aufforderung! Die Berliner Delegirten zum Pariser Kongreß werden gebeten, heute, Dienstag, Abends 8 Uhr, zur Vereinbarung einer gemeinsamen Reisetour auf der Redaktion der Volks- Tribüne", Oranienstr. 23, sich einzufinden.

Eine große öffentliche Versammlung der Streikenden Maler und Anstreicher fand gestern Vormittag 11 Uhr in der Tonhalle" statt; die Anwesenden füllten den Saal und die untere Galerie vollständig. Zum ersten Vorsißenden der Versammlung wurde Herr Wenker, zum zweiten Herr Stiller, zu Schriftführern die Herren Gräß und König gewählt. Der Referent Herr Hohlwegler führte etwa aus: Die Lage der Streifenden ist eine durchaus gute, wie denn auch diese Ver­lammlung wieder als eine imposante bezeichnet werden darf. Die Arbeitgeber erkennen unsere Forderung als gerecht an, sie wollen nur, anstatt von den Gehilfen Vorschriften anzunehmen", an der freien Vereinbarung in jedem Falle" festhalten. Wir wissen, daß wir bei der freien Vereinbarung die Benachtheiligten sind und wollen von dem Rechte, das uns§ 152 der Gewerbe­Ordnung giebt, vollen Gebrauch machen. Den gesetzlichen Weg halten wir strengstens fest. Von dem Rechte, durch die Ueber redungskunst auf unsere Kollegen einzuwirken, machen wir vollen Gebrauch. Gerade die gedrücktesten Kollegen, für deren Intereffe wir hauptsächlich kämpfen, arbeiten nun leider zum Theil; die gedrücktesten sind auch hier wieder die wenigst aufgeklärten. Der Referent streifte dann die Wirkung der Maschine, für die schon der antike Philosoph geschwärmt habe, weil sie das Glück der Menschheit bringe. Die Maschine ist nun da, und noch sehen wir das Glück der Menschheit nicht. Vor­läufig wirft sie Menschen Von den Menschen aufs Pflaster. Schulter an Schulter mit uns fämpfenden Anftreichern gehören viele zu diesen aufs Pflaster Geworfenen. Das Nachdenken über diese Dinge flärt auf. Referent befürworte schließlich die Aufrechthaltung des Generalstreits für die Dauer dieser Woche, bis dahin habe voraussichtlich ein erheblicher Theil der Arbeit­geber die Forderung bewilligt, so daß sich nach acht Tagen die Frage des partiellen Streits in Erwägung ziehen lasse.( Leb­hafter Beifall.) An der Debatte betheiligten sich die Herren Schulz, Melzer, Rezerau und Heydemann, welche sich sämmtlich für die Fortdauer des Generalstreifs erklärten. Herr Reßerau sagt u. a. Nicht berechnende Kapitalisten, sondern engherzige Kapitalisten, sondern engherzige Arbeitgeber haben bis jeẞt gegen unsere Forderungen das Wort in den Meisterversammlungen genommen. Der Einigkeit der Meister gegenüber thut es noth, daß wir eine noch geschlossenere Organisation gewinnen. Um so mehr haben wir dazu Ursache, als auch unser Gewerbe langsam schon Umgestaltungen durch die entwickelte Technik er­fährt. Wer kannte früher Deldruck? Wer Abziehbilder? Wer weiß, was in Zukunft noch kommen wird? Der Generalftreik ist so lange aufrechtzuerhalten, bis zwei Drittel der Gehilfen unter den geforderten Bedingungen Arbeit gefunden hat. Es gelangte hierauf folgende von Herrn Heydemann beantragte Resolution einstimmig zur Annahme: Die heute, am 8. Juli, in der Tonhalle" tagende Versammlung der streifenden Maler und Anstreicher beschließt, daß der Generalstreif so lange fortzuführen ist, bis eine genügende Zahl von Arbeitgebern bie Forderungen bewilligt hat." Von Herrn Lattermann wurde nun der weitere Antrag gestellt, von den Lackirern Beiträge zum Streiffonds nicht anzunehmen, nachdem in der Versammlung der Lackirer am vorigen Sonn­

abend die Zahlung von wöchentlich 50 Pfennigen pro Kopf für die streifenden Maler und Anstreicher abgelehnt worden feien. Herr Hohlwegler bemerkte gegen den Antrag, daß 50 Pf. für die Lackirer wirklich zu hoch gegriffen sei und Herr Rezerau fügte hinzu, daß die Lackirer während ihres Streits auch von den Malern nicht unterstützt worden seien. Der Antrag wurde hierauf gegen wenige Stimmen abgelehnt. Dasselbe Schicksal hatte lein fernerer von Herrn Busch gestellter Antrag, welcher die Kommission verpflichten sollte, die Versammlungen so ein­zuberufen, daß spätestens um 10 Uhr die Eröffnung stattfinden kann. Die Kommission erklärte dagegen, den Wunsch des An­tragstellers thunlichst erfüllen zu wollen. Die Versammlung wurde mit einem begeisterten Hoch auf die Lohnbewegung ge schlossen.

Verein zur Wahrung der Interessen der Miether des Norden Berlins . Die Broschüre des Herrn Dr. Stolpe in Charlottenburg über die Wohnungsfrage und deren Ab­hilfe fand in der Versammlung der Miether des obigen Ver eins am Sonntag, den 7. d. Mts., ihre verdiente Abfertigung. Der Referent Herr Pürch fritisirte dieselbe in längerer Rede und wies das ganz Verfehlte der gemachten Vorschläge zur Abhilfe nach. Nur wirthschaftlich leistungsfähige Personen sollen eine eigene Wohnung haben! Wo bleiben aber die Unglück­lichen, die durch die Industrie zum Krüppel geworden oder von der Natur als Krüppel geschaffen und die nicht leistungsfähig find? Die Wohnungsfrage selbst sei durchaus nicht die brennendste; zuerst müsse die Frage definitiv erledigt werden, wie sich Arbeit und Kapital gegen einander zu verhalten haben, denn es sei bekannt, daß dem größten Theil der sogenannten Hauseigenthümer faum ein Stein des Hauses gehöre, er sei nur der Prügeljunge des Kapitalisten oder Hypotheken­gläubigers. Wie aber der Kapitalist sich durch Erzielung hoher Zinsen ein bequemes Leben zu beschaffen suche, so suche auch der Eigenthümer sich ein beschaulicheres Dasein durch Erhöhung der Miethen zu schaffen. Dies würde aber nicht der Fall sein, wenn Jedem auch die Pflicht zur Arbeit auferlegt würde, und der hohe Zins- und Miethsgenuß fortfiele. Der von Herrn Dr. Stolpe gemachte fernere Vorschlag, die Miether eines Hauses sollten sich zu einer Gesellschaft vereinigen und dem Befizer daffelbe gegen eine zu zahlende beſtimmte Rente abkaufen, jei aber in jeder Beziehung absolut unausführbar und sei nur eine andere Form zur Ausbeutung der Miether! Nach Beendigung des lebhaften und mit großem Beifall aufgenommenen Vor­trages wurde eine Resolution eingebracht und einstimmig ange­

nommen:

Die im Kolberger Salon tagende Versammlung des Vereins der Miether des Norden Berlins ist mit dem Referenten darin einverstanden, daß die Mittel, welche Dr. Stolpe in feiner Broschüre: Die Wohnungsfrage, vorschlägt, hinfällig sind, dem heutigen Kapitalismus, speziell den Berliner Hauswirthen entgegenzutreten! Der Verein der Miether des Norden Berlins wird daher unverblümt in Worten und Schrift diejenigen bekämpfen, welche die Ausbeutung des Miethers auf ihre Fahne geschrieben haben."

Die der Abstimmung voraufgegangene Diskussion war ein sehr lebhafte und wurde das Vorgehen einzelner namhaft ge= machter Hauswirthe einer scharfen, tadelnden Kritik nnterworfen. Ebenso wurden mit vollem Rechte die Wirthe getadelt, die nur finderlose Miether aufnehmen wollten. Der kleinere Hand­werker und Arbeiter sei gerade am meisten mit Kindern ge segnet, weil er weder die Lust, noch die Zeit und die Mittel habe, sich außerhalb des Familienkreises in, vom moralischen Standpunkte aus betrachtet, unerlaubte Weise zu bewegen. Die vielen unehelichen Kinder, die schließlich der Stadt resp. dent Staate zur Last fielen, könnten in den meisten Fällen ihre Er zeuger in den besser fituirten Klassen suchen!- Durch Attla­mation wurden als neue Vorstandsmitglieder des Vereins ge= wählt die Herren Heitmann, Gleinert, Marten, Geschefsty Abenroth, Lüßow, Neubert, Raschke und Habeniz. Nachdem vom bisherigen Vorstande der Jahresbericht und Kaffenbericht erstattet und dem bisherigen Kassenwart, Herrn Marten, Decharge ertheilt war. Da die Tendenz des Vereins eine an erkennenswerthe gute ist, so können wir die Miether des Norden Berlins in ihrem eigenen Interesse nur zum zahlreichen Beitritt animiren, denn der Verein kann nur wirksam operiren, wenn er eine imposante Mitgliederzahl hat.

Eine große öffentliche Versammlung fämmtlicher Lachkirer Berlins fand am Sonnabend Abends 8 Uhr in Scheffer's Salon", Inselstr. 10, statt. Die Tagesordnung lautete; 1. Wie stellen sich die Lackirer Berlins zum Streif der Maler und Anstreicher?" 2. Wie stellen sich die Lackirer Berlins zur Aufbesserung ihrer eigenen Lage? Das Bureaur bilden die Herren Schüßler, Müller und Nahe. Da über beide Punkte fein bestimmter Referent erforen, trat man sofort in die allgemein sich bald ungemein animirt gestaltende Diskussion über den Punkt der Tagesordnung. Das Wort nimmt zunächst Herr Stiller, Maler. Er führt die Gründe an, welche bestimmend für die Maler und Anstreicher Berlins Am 24. Juni gewesen wären, in den Lohnkampf einzutreten.

sei der Generalstreit erklärt worden. Ein schwer Kampf stünde den Malern devor. Indessen, es giebt kein Zurück, nur ein Vorwärts zum Siege, welch letzterer ohne Zweifel am Ende der gerechten Sache der Gehilfen werden müsse. Es sprechen darauf, ohne Aus­nahme das Solidaritätsgefühl der Arbeiter unter einander be Herren tonend, die Remus, Jakobi, Anders, Stiller, Jungermann und Bothmus. Folgende Resolution, in der das Verhalten der Berliner Lacirer vorgezeichnet, gelangt darauf mit Einstimmigkeit zur Annahme: Die heutige Versammlung verpflichtet sich, die Maler und Ans streicher Berlins dadurch zu unterstüßen, daß sie von ihrem Arbeitsnachweis keine Adressen an die Malermeister Berlins übermittelt und durch Sammlung auch die finanzielle Lage der Maler und Anstreicher zu unterstüßen." Ein von Herrn Remus dazu eingebrachter Zusazantrag, zu diesem Zwecke pro Woche 50 Pf. zu zahlen, wird fallen gelassen.

Achtung! Arbeiter Berlins . Am Donnerstag, den 11. Juli, Abends 83 Uhr, findet im Lokal Königstadtkasino" Holzmarktstr. 72, eine öffentliche Volksversammlung statt, in welcher die Lokalfommission über ihre bisherige Thätigkeit Be richt erstatten wird. Da die Regelung der Berliner Lokalfrage für jeden Arbeiter von sehr großer Wichtigkeit ist, so liegt es im eigenen Intereffe der Arbeiter, so zahlreich wie möglich in dieser Versammlung zu erscheinen. Auch die Vorstände der Fach­vereine, Krankenkassen und anderer Vereine werden ersucht, sich in dieser Versammlung einzufinden. Die Tagesordnung der Versammlung lautet: 1. Berichterstattung der Lokalkommission. 2. Disfuffion. 3. Verschiedenes. Zur Deckung der Unkosten findet eine Tellersammlung statt.

Den Mitgliedern des Fachvereins der Steindrucker und Lithographen zur Nachricht, daß die zum 18. Juli an beraumte Generalversammlung in Gratweil's Bierhallen, Kom­mandantenstr. 77-79 nicht stattfinden kann, da der Wirth für diesen Tag bereits anderweitig über sein Lokal verfügt hat. Die Generalversammlung findet an demselben Tage in Jordan's Salon, Neue Grünstraße 28 statt. Es wird gebeten, dieser Lokalveränderung die weiteste Verbreitung zu geben.

*

Gauverein Berliner Bildhauer, Annenstr. 16. Heute, Dienstag. Mit­gliederversammlung der Krankenkasse.

Große öffentliche Versammlung fämmtlicher Bimmerlente Berlins und Umgegend Mittwoch, den 10. Juli, Abends 8 Uhr, in der Ton­halle", Friedrichstraße 112. Tagesordnung: 1. Streitangelegenheiten. 2. Ber­schiebenes.

Tischler- Verein. Den Mitgliedern zur Nachricht, daß der Billetverkauf zu der am 14. Juli nach Straußberg stattfindenden Ladpartie am Mittwoch, den 10. d. M., geschlossen wird.