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Beilage zum Berliner Volksblatt.

Mr. 158.

Verkürzung der Arbeitszeit.

Zu den erfreulichsten Erscheinungen der diesjährigen Lohn­bewegung darf es wohl gerechnet werden, daß in der Arbeiter­schaft über das, was sie in erster Linie und vor allem zu fordern hat, eine- man möchte fast sagen wunderbare Ueberein­Stimmung herrscht.

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Die Arbeiter in den großen Zentralpläßen des Reiches, die Bergarbeiter in Rheinland- Westfalen  , sowie die hinten an der polnisch russischen Grenze im Norden wie im Süden, überall, wo fie sich zusammen thaten, um Forderungen für die Verbesserung ihrer Lage aufzustellen, überall stellten sie fie an die erste Stelle ihrer Forderungen: Das Verlangen auf Abkürzung der Arbeitszeit. Die Erkenntniß also, daß die Einschränkung der Arbeitszeit eine der wesentlichsten, ja die Hauptforderung ist, welche der Arbeiter behufs Hebung seiner Lebenshaltung zu erheben hat, sie ist Gemeingut der deutschen Arbeiterschaft geworden. Daß dies aber der Fall ist, das ist ein großartiger Erfolg, der für manches schwere Opfer, das im Laufe der Jahre in der Arbeiter­bewegung gebracht hat werden müssen, wohl zu entschädigen geeignet ist.

Besonders möchten wir auf diesen Erfolg jene Klein­müthigen hinweisen, die ihr Erlahmen im Streben nach der Emanzipation des arbeitenden Volkes so gerne mit dem Ein­wurfe zu bemänteln und entschuldigen versuchen: Es hilft ja doch nichts, was wird bei allen Kämpfen und Opfern denn erreicht?

Die, welche so reden, mögen bei den Veteranen der Ge­werkschaftsbewegung sich erkundigen, wie vor 20-25 Jahren selbst bei politisch fortgeschrittenen Arbeitern häufig noch das Berlangen nach Abkürzung der Arbeitszeit und, damals als unbedingt nothwendig verknüpft, der Erhöhung der Löhne, auf genommen wurde!

Nur Kleine Arbeiterkreise waren es damals, welche diesen Forderungen volles Verständniß entgegen brachten, unter der Maffe aber war der Glaube noch allgemein verbreitet, daß eine Berkürzung der Arbeitszeit nothwendig eine Lohnreduzirung im Gefolge haben müsse. Vor uns liegt eine seinerzeit im Drucke erschienene Rede Theodor Yorks über den Normalarbeitstag, welche dieser leider allzu früh verstorbene unermüdliche Förderer der Gewerkschafts- wie überhaupt der Arbeiterbewegung im Jahre 1871 gehalten hat. Wir wollen aus derselben ein paar Stellen zum Abdruck bringen, aus denen die Zweifler sehen mögen, wie vor achtzehn Jahren noch unter deutschen Ar­beitern und zwar sogar solchen, welche sich zur sozialdemo fratischen Partei zählten über die Forderung des Normal­arbeitstages sowie der Verkürzung der Arbeitszeit überhaupt gedacht wurde.

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Nachdem York   in seiner prägnanten und packenden Weise die Einwürfe der kapitalistischen   Gegner gegen den Normal­arbeitstag zurückgewiesen, fährt er fort:

Ich habe bisher den gewichtigsten uns aus Arbeiterkreisen selbst gemachten Einwand gegen die Verkürzung der Arbeitszeit, gegen Einführung eines zehnstündigen Normalarbeitstages zurückgehalten, um diesen Einwand desto eingehender und aus­führlicher widerlegen zu können.

Ich sage, daß auch Arbeiter, selbst unserer Richtung an­gehörende Arbeiter, gegen die Einführung eines zehnstündigen Normalarbeitstages sind, und dagegen geltend machen, daß die Einführung einer fürzeren Arbeitszeit auch im Interesse der Unternehmer felbft läge, was dadurch bewiesen wäre, daß viele Fabrikanten schon die Initiative in dieser Richtung ergriffen hätten, mithin also von uns schließlich weniger das Interesse der Arbeiter, als das der Fabrikanten gefördert würde. Aber nicht gegen diesen Einwand, ber nur in der Theorie, und auch nur scheinbar be­gründet ist, will ich mich wenden, sondern gegen die Zweifler unter den Arbeitern, gegen die Schwachen an Erkenntniß, die da geltend machen, daß ja jezt schon bei längerer Arbeitszeit die Arbeiter faum im Stande sind, sich und ihre Familie zu ernähren, dazu also noch viel weniger bei kürzerer Arbeitszeit im Stande sein würden, und besonders die Afford- und Etüdarbeiter begegnen uns so häufig mit diesem Einwand, mud für diese hat derselbe ja auch eine scheinbare Be­rechtigung."

Dorf geht nun daran, in glänzender Weise diese Ein­wände zu widerlegen und den Arbeitern zu zeigen, daß unter der Herrschaft des ehernen ökonomischen Lohngefeßes und innerhalb der fapitalistischen Produktionsweise, wo die mensch­liche Arbeitskraft vom Unternehmer gekauft wird, nach dem Geseze von Angebot und Nachfrage, wie jede andere Waare auch, nur daß die Menschenware Arbeitskraft insofern schlimmer baran ist als Wolle, Leder, Eisen und ähnliche Halbfabrikate oder Rohstoffe, weil die erstere nicht aufgespeichert werden kann und dem Besizer, d. h. dem Arbeiter, täglich den Unterhalt ( die Ernährung) toftet, furze Arbeitszeit und höherer Lohn unbedingt und mit einer gewiffen Naturnothwendigkeit, mit der Nothwendigkeit von Ursache und Wirkung, auseinander hervor­gehen gegeneitie bei und den Raum des Blattes zu sehr in Anspruch nehmen, den Ausführungen York's anch weiter zu folgen. Für unseren heutigen Zweck wäre es aber auch überflüssig. Dieser ist nur, einmal die Thatsache zu konstatiren, wie heute über den wichtigsten und entscheidendsten Punkt in der Lohn- und Arbeiter­schußfrage in der Frage nach Verkürzung der Arbeitszeit, voll­tändige Einigung unter der gesammten deutschen Arbeiterschaft

ohne Rüdicht auf ihre politische oder religiöse Stellung- herrscht und weiter an einem flaffischen Beispiele zu zeigen, welch gewaltigen Fortschritt in der sozialpolitischen Erkenntniß deffen, was Noth ist, der deutsche   Arbeiterstand in den letzten 20-25 Jahren, d. h. in dem Zeitraume, während dessen die viel angefeindete, verfolgte und geschmähte Sozialdemokratie auf unsere Arbeiterschaft einwirkt, gemacht hat.

Vor 17 Jahren mußte ein Theodor York noch bei einem Theil seiner eigenen Parteigenossen für die Nothwendigkeit und Nüglichkeit der Verkürzung der Arbeitszeit und der Ein­führung eines gefeklich beschränkten Arbeitstages plaidiren. Heute wird diese Forderung bereits von den schlesischen Berg­arbeitern an der russisch  - polnischen Grenze gestellt, und sie hallt wider, gleichgiltig, wo deutsche   Arbeiter ihre Lohn- und Ar­beitsbedingungen formuliren.

Ist das ein Fortschritt ihr Reingläubigen, oder ist es Teiner?

Lokales.

Auf die in der Sonntagsnummer enthaltene Notiz, daß der Besizer des Elysiums sein Wort, sein Lokal zu allen Versammlungen herzugeben, zurückgezogen habe, wird uns ge chrieben, daß diese Notiz wohl etwas voreilig an das Blatt gebracht worden sein, da nach Rücksprache der Herren Buch

Mittwoch, den 10. Juli 1889.

drucker Werner und Tischler Glocke am Sonntag und des Maurers   Herrn Wernau am Dienstag der Besizer, nachdem ihm seitens des Herrn Wernau bezüglich seines Auftretens gegenüber einigen Herren von der Kommission der Maurer Vorhaltungen gemacht wurden, erklärte, er gebe sein Lokal zu allen Versammlungen. Es wird am Freitag eine Maurerver­sammlung und Donnerstag, den 18. Juli, eine Volfsversamm­lung im Elysium stattfinden. Montag, den 15. Juli, findet dalelbst ein von dem Fachverein der Tischler arran­girtes Sommerfest statt.

Ueber die theilweise Mondfinsterniß am Abend des 12. Juli schreibt die K. 3.: Am fünftigen Freitag, den 12. Juli, ereignet sich eine theilweise Verfinsterung des Mondes, welche in Europa  ( ausschließlich des hohen Nordens), in der südlichen Hälfte Asiens  , sowie in Afrika   und Australien   sichtbar sein wird. Die Finsterniß beginnt Abends 8 Uhr 11 Minuten, die größte Verfinsterung, von etwas weniger als der halben Mondscheibe, tritt ein 9 Uhr 21,8 Minuten, das Ende findet statt 10 Uhr 32,6 Minuten nach mittlerer Kölner   Zeit. Bei uns ist die Sonne einige Minuten untergegangen, wenn die Finsterniß beginnt; an füdlicher gelegenen Punkten wird sich dagegen das feltene Schauspiel darbieten, daß der Schatten der Erde auf der Mondscheibe erscheint, während die Sonne noch über dem Horizont ist. Für Paris   z. B. beginnt die Finsterniß 7 Minuten vor Sonnenuntergang. Der Schatten tritt in die Mondscheibe ein 39° östlich vom nöcdlichsten Punkte derselben Die in Rede stehende Finsterniß wird von den Astronomen mit besonderm Interesse erwartet, weil die Beobachtungen möglicherweise zu interessanten Aufschlüssen über die Beschaffen­heit der höchsten Luftschichten unserer Erde, oder über das Vor­handensein einer äußerst fein vertheilten Materie im Weltraum in der Nähe der Mondbahn führen können. Die Frage, um welche es sich hierbei handelt, ist folgende: Bei Gelegenheit der Mondfinsterniß vom 3. August 1887 wurde auf dem Observatocium der Kölnischen Zeitung  " die seltsame Wahr­nehmung gemacht, daß der Erdschatten nicht nur auf der Mondscheibe, sondern auch außerhalb derselben zu sehen war, wo die Schattengrenze als bleigraue Wand, wie eine Wolte mit ganz scharfen, etwas welligen Umrissen erschien. Etwas Aehnliches hatte sich bis dahin niemals gezeigt. Eine Be­stätigung der hiesigen Beobachtungen erfolgte bald nachher von anderer Seite, indem die Erscheinung auch auf der Sternwarte zu D- Gyala in Ungarn   gesehen worden war. Die theilweise Mondfinsterniß am 17. Januar des gegenwärtigen Jahres war infolge fchlechten Wetters hier nicht zu sehen, dagegen konnte sie in Brüssel   gut beobachtet werden. Zur Verwunderung der Astronomen des dortigen Observatoriums sah man die früher in Köln   wahrgenommene Erscheinung jezt auch dort. Der Schatten der Erde war sichtbar außerhalb der Mondscheibe", so berichtet Herr Stuyvaert, das war der Eindruck, den diese befremdliche Erscheinung auf mich machte!" Die Beobachter in Köln   glaubten, daß das sichtbar gewordene Segment des Erdschattens in den höchsten Theilen unserer Atmosphäre gelegen habe, der Astronom in Brüssel   ist dagegen der Ansicht, daß damals der Erdschatten auf irgend etwas Körperliches im Raume sehr nahe beim Monde gefallen und dadurch sichtbar geworden sei. Eine Entscheidung zwischen diesen beiden Erklärungsversuchen ist nicht leicht. Jedenfalls bleibt es merkwürdig, daß bis zum 3. August 1887 niemals irgend jemand die Erscheinung wahrgenommen hat. Augen­blicklich ist es völlig unnüß, das Für und Wider der gegebenen Deutungen zu erörtern, indem nur neue Beobachtungen einen Beitrag zur Entscheidung liefern können. Die Mondfinsterniß am Abend des 12. Juli aber findet nahe unter den gleichen Verhältnissen statt wie diejenige vom 3. August 1887, und es wird sich nun zeigen, ob auch dieses Mal der Erdschatten außer­halb der Mondscheibe im Himmelsraume sichtbar wird. Die Beobachtung geschieht am besten mit Hilfe eines lichtstarken Fernrohrs von schwacher Vergrößerung; möglicherweise ist auch ein gutes Opernglas hinreichend, den Erdschatten außerhalb der Mondscheibe zu zeigen, falls er dieses Mal überhaupt dort sichtbar wird.

Auf die Beschwerde des Herrn Friz Berndt, Vor­sigenden des Wahlvereins für den 5. Berliner   Reichstagswahl­freis, wegen der Auflösung und der Vorgänge nach der am 19. Juni bei Domack, Johannisstraße 20, tagenden Versamm­lung ist die Antwort des Polizeipräsidenten nunmehr eingetroffen. Die Beschwerde lautete:

Die Versammlung des Wahlvereins für den 5. Reichs­tagswahlkreis, die am Mittwoch, den 19. d., im Lokale des Herrn Müller, Johannisstraße 20, tagte, wurde von dem über­wachenden Beamten auf Grund des§ 9 des Sozialistengefeßes aufgelöst, als der Referent, Schriftsteller Baate, äußerte: Die Sozialdemokratie ist unbesiegbar; sie wird die Väter des So­zialistengeseges überdauern."

Gegen diese Auflösung erhebe ich als 1. Vorsitzender des Vereins hiermit Beschwerde.

Weder ist die leßte Aeußerung des Redners darnach an­gethan, als Aufreizung zu gelten, noch traten in dem voran­gehenden Theil des Vortrages Bestrebungen zu Tage, die auf den Umsturz der bestehenden Verhältnisse hinzielen.

Der Vortrag war nichts als eine sozialpolitische Betrach­tung der Gründe, welche die Bildung des Kartells und den Rückgang des Deutschfreisinns herbeigeführt haben. Er gipfelte in dem Nachweis, daß eine liberale Aera für Deutschland   nicht mehr zu erwarten sei.

Für die sachliche Art der Kritik des Vortragenden spricht der Umstand, daß anwesende Gegner sich durchaus ruhig ver­hielten und Zwischenrufe aus der Versammlung heraus über­haupt nicht laut wurden.

Auch ist die Auflösung um so sonderbarer, als der Referent den Vortrag zwei Tage vorher im sozialdemokratischen Wahl­verein für den 1. Wahlkreis und Tags vorher seinem Haupt­theile nach auch in der Versammlung des Vereins zur Erzielung volksthümlicher Wahlen für den 4. Wahlkreis gehalten hat, ohne daß eine Auflösung dort erfolgt wäre.

Des weiteren beschwere ich mich über die Art des Vor­gehens, die der überwachende Beamte nach der Auflösung für Zu­angemessen und mit dem Geseze vereinbar gehalten hat. nächst forderte er die sofortige Räumung des Saales, und als einige Theilnehmer der Versammlung wenigstens vorher ihr Bier auszutrinken wünschten, meinte er zu denselben: Trinken Sie Ihr Bier draußen( im Garten) aus."

Troß dieser Zusage wurde auch der Garten sofort von der Schußmannschaft geräumt.

Auch den Aufenthalt an getrennten Tischen im abseits lie­genden Gastzimmer des Lokals, in dem sich anderes Publikum befand, wollte der Beamte Theilnehmern der Versammlung nicht dulden.

Ja, er hielt es sogar für angemessen, einen Trupp Ver sammlungstheilnehmer, 20-30 Mann, die in ein anderes Lokal der Johannisstraße( Münchener Brauhaus) gegangen waren und im Garten desselben an getrennten Tischen unter dem übrigen Theil des Publikums Blaz genommen hatten, durch

6. Jahrg.

Einwirkung auf dem Wirth unter Aufgebot von Schuhmann­schaft aus dem Garten weisen zu lassen.

Dieses Vorgehen halte ich für ungerechtfertigt und im höchsten Grade ungeeignet, auf uns Arbeiter versöhnend einzuwirken. Ich ersuche für Abhilfe Sorge tragen zu wollen. Friz Berndt."

Die Antwort des Polizeipräsidenten war folgende:

Berlin  , den 3. Juli 1889. Auf die Beschwerde vom 23. v. Mts. erwidere ich Euer Wohlgeboren ergebenst, daß die im§ 9 des Reichsgefeßes vom 21. Oftober 1878 bezeichneten Bestrebungen in der am 19. v. Mts. abgehaltenen Versammlung des Wahlvereins für den V. Berliner   Reichstagswahlkreis" so flar zu Tage getreten sind, daß der überwachende Beamte ver pflichtet war, die Versammlung aufzulösen.

Die nach erfolgter Auflösung seitens dieses Beamten an die Versammelten gerichtete Aufforderung, das Versammlungslokal sofort zu verlassen, findet in§ 17 a. a. D. ihre gesetzliche Be­gründung.

Das fernere Zusammenkommen eines erheblichen Theils der Versammelten in dem Münchener Brauhaufe, Johannis­straße 18/19, stellte sich nach den ermittelten Umständen als der Versuch einer Fortsetzung der aufgelöften Versammlung dar. Der Beamte war daher verpflichtet, die Ausführung dieses Versuches zu verhindern.

Ihre Beschwerde muß ich daher in allen Punkten als un­begründet zurückweisen.

Der Polizei- Präsident. v. Richthofen.

Die Ausnuhung der Hausflure als Verkaufsräume hat in unserer Stadt in so zahlreichen Fällen Anwendung ge funden, daß die Polizei bereits vor längerer Zeit den Versuch machte, gegen diese Beengung der Eingänge zu den Häusern einzuschreiten. In einigen, damals zur gerichtlichen Entschei dung gebrachten Fällen gründete die Behörde ihre auf Frei­laffung der Hausflure gerichtete Forderung auf die im Interesse der Feuer- Polizei nöthigen Einrichtungen, welche die Frei­haltung des Durchgangs für die Mannschaften und Geräthe der Feuerwehr zu jeder Tageszeit, im Falle des Ausbruchs eines Feuers erheischten. Die Rechtsprechung zeigte sich damals den Anschauungen der Polizei nicht geneigt und hob deren Verfügungen in der betreffenden Angelegenheit auf. Neuer­dings aber gehen nun in immer zahlreicheren Fällen bei den einzelnen Revier- Bureaus Klagen ein von den Miethern, über die Beengung der Hausflure durch Vermiethung derselben seitens der Hauswirthe. In einem Falle hat sogar ein Hauswirth im Südosten der Stadt den Hausflur in zwei Verkaufsläden getheilt und beide vermiethet und zwar den vorderen Theil an einen Grünframhändler, den hinteren Theil an einen Fleischer. In diesem besonderen Falle wird nun allerdings nach dem Ergebniß der angeordneten und stattge­habten Ermittelungen ein polizeiliches Einschreiten aus gesund­heitspolizeilichen Gründen möglich sein. Im allgemeinen aber, werden namentlich die Miether mit derartigen Beschwerden von der Polizei auf den Weg des ordentlichen Prozeßverfahrens verwiesen, bei dem sie aber stets insofern im Nachtheil find, als der verklagte Hauswirth sich solcher Miether einfach durch Kündigung entledigt. Kündigung entledigt. Die neuerdings eingegangenen zahl reichen Anzeigen über Hausflurvermiethungen dürften doch nochmalige Erwägungen darüber veranlassen, in welcher Weise folchen Häusern Verkehrenden lästigen Einrichtung entgegenge behördlicherseits dieser für die Hausbewohner und für alle in

treten werden kann.

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Ueber die sogenannten Spezialwagen" der Eisen­bahnen wird seitens des reisenden Publikums lebhafte Klage geführt. Ein armer Reifender giebt solcher Klage folgenden beredten Ausdruck: Das reisende Publikum sei hiermit betreffe der Benugung jener Eisenbahnwagen 3. Klaffe gewarnt, welche unter der Bezeichnung Spezialwagen" feit einiger Zeit dem hauptstädtischen Verkehr dienen. Einsender dieser Zeilen wurde bei seiner lezten Fahrt nach Friedrichshagen   auf dem Schle fischen Bahnhof mit der gesammten Familie in einen Spezial­wagen( Nr. 9407) gewiesen, da die wenigen richtigen Wagen dritter Klaffe bereits überfüllt ankamen. Diese Spezialwagen", welche beinahe das Aeußere jener Wagen zeigen, an denen zu lesen steht: 40 Mann oder 6 Pferde find mit kleinen Fenstern versehen und infolge deffen nicht freundlich erleuchtet. Die vielfach zum Zusammenklappen fonstruirten, höchst steif und ungeschickt aussehenden Bänke sind wie die Dece und die Wände, an denen man zahlreiche Riegel, eiferne Ringe, auch Ketten, Stangen u. dgl. bemerkt, dunkel gestrichen, wodurch die Düfterheit des Innern außerordentlich erhöht wird. Die Ungemüthlichkeit des Aufenthaltes erfährt aber noch eine Steigerung, wenn mun die drei mit grobem Drahtgeflecht umgebenen Stalllaternen an der Decke hängen sieht. Noch vor der Abfahrt verließen mehrere Fahrgäste unter regen Auslaffungen über solche unerhörte Zumuthung seitens der preußischen Staatsbahnverwaltung an das fahrende Publi­fum den Wagen, um in einem genau ebensolchen end= lich Plaz zu finden. Als der Zug das Halbdunkel der Halle verlassen hatte, wurde die Sachlage dem Auge allerdings noch peinlicher. Auf den Bänken lagerte eine dicke Staubschicht, mit Papierfezen uud Speiseresten war der Boden verunreinigt, die zu athmende Luft war entsprechend eklig. Wie kann's auch anders sein! Sowohl das Publikum, als auch das Reinigunnspersonal werden solche Räume genau so respet tiren, als das Aussehen derselben dazu auffordert und ehr= lich gestanden für einen Raum, dem Stalllaternen das Ge­präge aufdrückten, war das Aussehen noch stattlich genug. Doch das Schlimmste folgt nach. Mit zunehmender Geschwindigkeit des Zuges begann nunmehr ein Getöse auf der Plattform und ein betäubendes Geraffel im Wagen, daß einem schier Hören und Sehen verging, und statt elastischer Gangart war nur anhaltendes Stoßen bemerkbar. Der Schaffner schrie aus Leibeskräften nach den Billets, das Publikum stellte schreiend erforderliche Fragen an ihn. Solch eine Situation ist mir selbst in der verstecktesten Winkelbahn noch nicht vorgekommen. In Friedrichshagen   angelangt, hielt fich Groß und Klein den Kopf und längere Zeit bedurfte es erst, ehe sich Alle wieder so wohl fühlten, als vor der Ab­fahrt. Zu solcher Erholung laden die Spezialwagen" ein.- Wie mag es angesichts diefer wenig verlockenden Schilderung erst in der vierten Wagenklasse aussehen!?

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Ein hiesiger Berichterstatter versendet folgende thränen­reiche Geschichte: Auf der Jubiläumskunstausstellung des Jahres 1886 hatte das Bild eines bisher wenig beachtet ge wesenen Malers allgemeine Aufmerksamkeit erweckt. Das große Laienpublikum zollte jedoch mehr dem Gegenstand, welcher dem Maler zum Vorwurf gedient, als der Kunst, mit der er den selben behandelt, seine Bewunderung. Denn das Sujet diefes Bildes war das lebensgroß gemalte Porträt einer jungen Dame von einer so berückenden Schönheit, daß vor diesem, von langen goldblonden Haaren umrahmten Gesicht, aus welchem zwei große blaue, von dunklen Wimpern beschattete Augen gar schwärmerisch und doch so schelmisch blickten, Jedermann halt