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machte und sich an dem lieblichen Antlitz gar nicht satt sehen tonnte. Es überraschte daher Niemanden, als eines Tages unter dem Gemälde der bekannte Zettel hing, auf dem zu lesen stand: Verkauft für zehntausend Mark." Bertauft! Das Original war eben feine Dame, sondern nur" ein Modell, aber es war fein Modell der gewöhnlichen Art. Er hatte das junge Mädchen auf einer Reise tennen gelernt und hingerissen von ihrer Schön­heit hatte er sie, die Tochter eines achtbaren Bürgers, zu über­reden gewußt, ihm bei einem Gemälde als Modell zu dienen. Unter dem Vorgeben, sich in Berlin   eine Stellung zu suchen, war sie ihm hierher gefolgt, und hier hatte er zu ihr gesprochen: Wenn mich bei diesem Bilde das Glück begünstigt, und bei folchem Sujet muß es mir hold sein dann heirathe ich Dich!" Und sein Modell, sterblich in den Künstler verliebt, glaubte ihm. Doch als ihn das Glück begünstigt, als er das Bild für hohen Preis verkauft und dadurch neue Arbeiten ihm weiteren Ruhm und großen Gelderwerb versprachen, als er in der Künstler- und Finanzwelt anfing, eine Rolle zu spielen, welches da dachte er gar nicht mehr des Mädchens ihn zu seinem großen Wurf begeistert und er stieß sie, welche um seinetwillen eine Bahn eingeschlagen, die das Mädchen um die Achtung seiner Familie gebracht, von sich. Von aller Welt verlaffen, zu stolz, auch anderen als Modell zu dienen, brachte sie die Noth und der Kummer um ihren Verstand, und als un­heilbar Tiefsinnige wurde sie in die Irrenanstalt nach Dall­dorf gebracht. Dort ist sie am Sonntag beerdigt worden, nach­dem sie über zwei Jahre in dumpfem Schweigen hingebrütet. Nur einen Namen und eine Wohnung hatte sie stets im Munde geführt. Dorthin wandte sich die Direktion der An­stalt, in der Meinung, daß es Verwandte seien, mit der An­frage, ob man für ein besseres Begräbniß Sorge tragen wolle. Aber man war an den Künstler gerathen, der auf diese Weise zum ersten Male erfuhr, wie und wo sein Modell geendet und er gab eine namhafte Summe, so daß die Unglückliche wenig­ftens ein ehrliches Begräbniß erhielt.

Daß das Schuppen der Fische für unsere Haus­frauen eine nicht ungefährliche Beschäftigung ist, haben schon viele Fälle bewiesen, denen eine Verlegung der Hand Blutvergiftungen zur Folge gehabt. So hatte eine Frau D. vor kurzem sich beim Schuppen der Fische an einer Gräte ganz unbedeutend den Zeigefinger der rechten Hand verletzt. Bald jedoch schwoll die ganze Hand unter den heftig ſten Schmerzen und der hinzugezogene Arzt konstatirte eine Blutvergiftung. Es bedurfte der Bemühungen unserer ersten zur Hilfe gerufenen Autoritäten, um der Frau D. den Arm und das Leben zu erhalten, Bemühungen, die in einem gleichen Falle bei einer Frau M. fehl schlugen und nach unjäglichen Schmerzen den Tod der rüſtigen und stets ferngesund ge­wesenen Frau nicht aufzuhalten vermochten. Auch Frau M. hatte sich an der rechten Hand beim Reinigen der Fische eine fleine ganz unbedeutende Wunde durch das Rigen an einer Gräte zugezogen. Auch hier stellte sich eine Blutvergiftung heraus, welche den ganzen Körper mit einer solchen Schnellig­feit infizirte, daß selbst durch eine sofort vorgenommene Ampu­tation des rechten Armes die Dame nicht mehr gerettet werden fonnte.

Der Landrath des Teltower   Kreises erläßt eine Ver fügung, in welcher auf die außergewöhnliche Vermehrung der Raupen in diesem Jahre nnd den durch sie angerichteten be­deutenden Schaden hingewiesen wird. Der Landrath bestimmt demnach den 10. Juli d. J. als denjenigen Termin, bis zu welchem die Vertilgung der lebenden Raupen in diesem Jahr im ganzen Umfange des Kreises bewirkt sein muß. Wer diesen Termin unbeachtet läßt, und die Vertilgung dieses gefährlichsten Feindes unserer Gärten versäumt, verfällt in die nach§ 368 zu 2 des Reichs- Strafgesetzbuchs angedrohte Strafe bis zu 60 M., ev. 14 Tage Haft; außerdem hat er auch die Aus­führung der unterlassenen Handlung durch einen Dritten auf seine Kosten zu gewärtigen.

Die Zahl der Selbstmorde im Grunewald   hat sich in diesem Jahre in erschreckender Weise vermehrt, und der fleine Selbstmörder- Kirchhof bei Schildhorn hat noch nie eine solche Bereicherung erfahren, wie in diesem Jahre. In den legten 8 Tagen haben wieder fünf Selbstmorde im Grunewald  stattgefunden; der lezte Fall betraf einen Reservelieutenant, dessen Leiche am Sonnabend am Ufer des Schlachtensees ge= funden wurde; das Motiv zum Selbstmord war Mittel- und Erwerbslosigkeit. Die im Grunewald   aufgefundenen Leichen von Selbstmördern werden, wenn sie nicht von Ver­wandten abgeholt werden, ohne Ausnahme auf dem kleinen Friedhof bei Schildhorn beerdigt. Von der Oberförsterei Grunewald  , mit der bekanntlich auch die Polizeiverwaltung für den Forstbezirk verbunden ist, gehen die Anweisungen zur Fort­schaffung und Beerdigung der Leichen aus; das nöthige Mate­rial und Fuhrwert dazu wird gewöhnlich von Zehlendorf   aus gestellt. Vor ganz kurzer Zeit ereignete es sich, daß die Leiche einer Selbstmörderin zu spät von ihren Angehörigen refognozirt wurde, als dieselbe bereits auf dem Friedhof bei Schildhorn begraben war. Die Angehörigen erwirkten die Erlaubniß des Oberförsters zur Ausgrabung der Leiche, die denn auch in ihrem schmucklosen Sarge, einem echten sogenannten Nasen­quetscher, wieder an das Tageslicht befördert wurde, um später in Berlin   in feierlicher Weise beerdigt zu werden. Es giebt teinen Ort in der ganzen Umgegend von Berlin  , der so viel von verlorenen Hoffnungen und zerstörtem Lebensglück erzählen könnte, wie der kleine Selbstmörderkirchhof bei Schildhorn.

Vom Blik zerschmettert. Bei einem am 5. d., Nach­mittags 13 Uhr, über Lübben   gegangenen schweren Gewitter wurde hart an der Promenade im großen ohne Sturm Hain von einem Blizschlage eine Eiche im buchstäblichsten Sinne zerschmettert. Selten mag ein Baum mit solcher Gewalt von : Bligen getroffen werden, wie es hier geschah. Die Eiche, ein Baum von ca. 25 Meter Höhe, ferngesund und über der Wurzel von 2 Meter Umfang, wurde durch den Schlag in einer Höhe von ca. 10 Meter nicht nur umgebrochen und ihr oberer Theil niedergelegt, sondern auch der stehen gebliebene Stamm von oben bis unten durch eine Menge Risse gespalten und voll­ständig geschält. Ein Hauptspalt theilt den übrig gebliebenen Stamm der Länge nach in zwei Hälften.

Ueber ein schauriges Verbrechen geht der Post" folgender Bericht zu: Geſtern gegen Mittag stürzte in der Trestowstraße 17 das elfjährige Pflegefind Robert Lindemann aus dem Fenster der in der vierten Etage gelegenen Wohnung feiner Pflegeeltern, der Stadtmiffionar Sandrock'schen Eheleute, hinab auf den asphaltirten Hof und blieb hier noch lebend, aber nur leise wimmernd liegen. Schon lange war in der Nachbarschaft die Kunde verbreitet, daß die Pflegemutter ihren Pflegling mit grausamer Härte behandle, und als nun das Unglück, der Sturz aus dem Fenster geschehen, ging es mit Bligesschnelle durch des Volkes Mund, daß das Kind von der Pflegemutter hinabgestoßen worden sei. Eine ganz besondere Fügung wollte es, daß der unglückliche Knabe trop des fürchterlichen Sturzes nicht sofort seinen Geist aufgegeben hatte, daß er vielmehr noch sterbend dem inquirirenden Polizei- Lieutenant gegenüber eine furchtbare Anklage gegen die Pflegemutter erheben fonnte. Die Revierpolizei hatte ebenfalls von dem schrecklichen Ereigniß sofort Kunde erhalten, und der Revier- Vorstand richtete den an der Erde liegenden Knaben, welcher das volle Bewußisein behalten hatte, auf und fragte ihn, ernst und eindringlich, wie sich der Unglücksfall zugetragen und brechenden Auges, aber bestimmt und fest versicherte der Knabe, daß seine Pflegemutter ihn zum Fenster hinausgestoßen habe. Dann verschied der bedauernswerthe Kleine. Die Pflege­mutter, Frau Sandrock, welche alsbald von dem Reviervorstand vernommen wurde, erklärte, nicht zu wissen, wie sich der Unfall zugetragen habe. Bei dieser Aussage verharrte sie auch, als die kleine Leiche in die Wohnung gebracht wurde; sie behauptet, gar­

nicht in der Küche gewesen zu sein, als der Knabe aus deren Fenster hinausgestürzt sei. Nach der Vernehmung entfernten fich die Beamten, doch schon am Nachmittag erfolgte die Verhaf­tung der Frau Sandrock. Es hatten sich binnen wenigen Stunden entsegliche Verdachtsmomente gegen die Frau ange­sammelt, die wir hier folgen lassen: Der aus dem Fenster gestürzte Robert Lindemann hatte vor Jahren noch ein Brüder­chen, mit dem er gleichzeitig, vom Rhein   her, hier in Pflege des Stadtmissionars Sandrock gegeben worden war. Vor etwa drei bis vier Jahren verstarb das Brüderchen in der Pflege des Stadtmissionars unter eigenthümlichen Umständen. Die Geschwister Lindemann hatten ein Vermögen von je 6000 M. Als dieselben nach Berlin   in Pflege gegeben werden sollten, wandte man sich an einen bekannten Geistlichen Berlins  , welcher als Vermittler der Pflegerschaft mit dem Stadtmissionar dahin einen Kontrakt abschloß, daß dem Stadtmissionar als

Der Gesundheitszustand in Berlin   war auch in dieser B richtswoche kein günstiger und die Sterblichkeit eine hohe, wen auch eine gegen die lekten Vorwochen verminderte. Noch imm war die Zahl der zum Vorschein kommenden und tödtlich ender den Darmfatarrhe und Brechdurchfälle der Kinder eine b deutende, wenn auch die Zahl der Sterbefälle von 679 d Vorwoche auf 408 zurüdging. Die Theilnahme des Sa lingsalters an der Sterblichkeit blieb eine hohe, wenngleich au sie erheblich geringer war, als in den Vorwochen. Akute En zündungen der Athmungsorgane riefen weniger Erkrankunge hervor. Unter den Infektionskrankheiten haben Masen Scharlach, Diphtherie und typhöfe Fieber etwas mehr frankungen als in der Vorwoche veranlaßt, doch kamen sie i feinem Stadttheile in nennenswerther Zahl zum Vorschein, die Diphtherie   zeigte sich in der jenseitigen Luisenstadt und i Moabit   häufiger. Rosenartige Entzündungen des Zellgeweb veranlaßten etwas mehr Erkrankungen; Erkrankung

Entgelt für die Pflegerschaft die Zinjen des Ver- der Haut nobelt famen nur wenige zur Anzeige; dagegen m

der beiden Kinder gewährt werden sollte. mögens Sollte aber eines der Kinder während der Pflegschaft versterben, so sollte die Hälfte des Vermögens des verstorbenen Kindes, also 3000 M., dem Stadtmissionar als Eigenthum zu­fallen. Man glaubt nun allen Grund zu der Annahme zu haben, daß Frau Sandrock, um sich das Geld anzueignen, des ersten Kindes Tod herbeigeführt und jetzt, um auch in Besiz der zweiten 3000 M. zu gelangen, den Sturz des unglücklichen Knaben Robert aus dem Fenster herbeigeführt hat. Ferner ist festgestellt, daß der Knabe über alle Maßen hart behandelt worden und daß derselbe, aus Angst vor seinen Pflegeeltern öfters davongelaufen ist. Ein Antrag auf Zwangserziehung resp. auf zwangsweise Unterbringung des Kleinen in eine Besserungsanstalt wurde seiner Zeit vom Gericht abgelehnt, weil der Knabe sich nur umhergetrieben, sich aber keiner straf­Den Namen des baren Handlung schuldig gemacht hatte. Vermittlers der Pflegerschaft, welcher den Kontrakt mit den Sandrock'schen Eheleuten abgeschlossen hat, wollen wir ver­schweigen, weil die Nennung desselben zu viel Sensation er­regen würde."

Was heißt hier Sensation. Das Publikum hat ein gutes Recht, Alles zu erfahren, und hoffentlich läßt die Wahrheit nicht auf sich warten.

Das Opfer feines Leichtsinns wurde gestern früh zwischen 3 und 14 Uhr der Manteuffelstr. 47 wohnende zwanzig­zwischen 3 und 4 Uhr der Manteuffelstr. 47 wohnende zwanzig jährige Maler Kaminsky. Von einem Vergnügen zurückkehrend, versuchte derselbe in der Skaligerstraße den in sehr langsamem Tempo von der Niederschlesischen Bahn nach der englischen Gasanstalt fahrenden Zug zu überklettern, fiel dabei aber zwischen die Schienen und ward sofort todtgefahren. Zeugen des schrecklichsten Vorfalls hoben den entseßlich Verstümmelten alsbald auf und sorgten für seine Ueberführung nach der Wohnung der verzweifelten Mutter, die sich nunmehr ihres einzigen Er­nährers beraubt sieht.

Gemäß den Veröffentlichungen des Kaiserlichen Gesundheitsamts sind in der Zeit vom 23. Juni bis 29. Juni cr. von je 1000 Einwohnern, auf den Jahresdurch­schnitt berechnet, als gestorben gemeldet: in Berlin   32,8, in Breslau   34,3, in Königsberg   35,4, in Köln   43,0, in Frank­ furt   a. M. 26,1, in Wiesbaden   19,3, in Hannover   26,0, in Kaffel 25,9, in Magdeburg   52,1, in Stettin   44,5, in Altona  22,2, in Straßburg   20,8, in Meh 23,7, in München   28,7, in Nürnberg   35,9, in Augsburg   32,3, in Dresden   25,6, in Leipzig  29,8, in Stuttgart   18,7, in Karlsruhe   22,7, in Braunschweig  27,0, in Hamburg   27,1, in Wien   23,6, in Peft 28,8, in Prag  24,8, in Triest   18,4, in Krafau 32,5, in Amsterdam   25,2, in Brüssel   21,0, in Paris   20,2, in Basel  , in London   15,2, in Glasgow   21,6, in Liverpool 20,5, in Dublin   23,2, in Edinburg  14,3, in Kopenhagen   21,7, in Stockholm   21,0, in Christiania  32,0, in St. Petersburg   29,5, in Warschau   37,3, in Odessa  in Turin  26,9, in Rom in Venedig   26,0, in Alexandria  Ferner in der Zeit vom 2. Juni bis 8. Juni cr. in New York   32,2, in Philadelphia   19,4, in Baltimore   14,0, in Ralfutta 25,1, in Bombay 27,5, in Madras 48,5.

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Die Sterblichkeitsverhältnisse blieben auch in in dieser Be­richtswoche in den meisten Großstädten Europas  , namentlich in den deutschen  , keine günstigen, wenn auch in einer Anzahl der lekteren( wie in Berlin  , München  , Breslau  , Königsberg  , Danzig  , Braunschweig   u. a. D.) die Sterblichkeit etwas kleiner als in der Vorwoche wurde. Einer sehr geringen Sterblichkeit ( bis 15,0 pro Mille) war die Sterblichkeit in Wiesbaden  , Stutt­ gart  , Bremen  , Triest  , London  . Auch in Altona  , Karlsruhe  , Straßburg  , Brüssel, Paris  , Kopenhageu, Stockholm  , Glasgow  , Liverpool war die Sterblichkeit eine mäßig hohe( etwas über 20,0 pro Mille). Aus Köln  , Königsberg  , Magdeburg  , Stettin  , Nürnberg  , Chemniz, Charlottenburg  , Potsdam  , Halle wurden von den deutschen   Städten sehr hohe( über 35,0 pro Mille) Sterblichkeitsziffern berichtet. Sterblichkeitsziffern berichtet. Die hohe Sterblichkeit wurde auch in dieser Woche durch die zahlreichen Todesfälle an Darm­fatarrhen und Brechdurchfällen hervorgerufen, welche, wenn sie auch in einigen Städten( wie in Berlin  , Breslau  , Königsberg  , Straßburg  ) abzunehmen beginnen, doch noch immer fast in allen größeren Orten, außer den bereits genannten, in Köln  , Magdeburg  , München  , Hamburg  , Dresden  , Leipzig  , Stettin  , Braunschweig  , Wien  , St. Petersburg  , Warschau  , London  , Paris   u. a. unge­mein zahlreiche Opfer dahin rafften. Der Antheil des Säug­lingsalters an der Sterblichkeit blieb ein hoher, doch wurde er in Berlin   und München   kleinerer. Von je 10 000 Lebenden starben, aufs Jahr berechnet, in Berlin   207, in München   131 Säuglinge. Dagegen führten afute Entzündungen der Ath­Von den Infektionsfrank­mungsorgane seltener zum Tode. heiten gelangten Todesfälle an Keuchhusten, Unterleibstyphus und Pocken häufiger, an Masern, Scharlach und Diphtherie weniger zur Mittheilung. So haben Todesfälle an Majern in Breslau  , Frankfurt   a. M., München  , Nürnberg  , Wien   ab­genommen, während sie aus Köln  , Paris  , London  , St. Peters­ burg   etwas häufiger zur Anzeige famen; auch neue Erkran­fungen wurden aus Breslau  , Wien  , Petersburg und aus dem Regierungsbezirk Düsseldorf   in geringerer, aus Best und Chri­ftiania in etwas gesteigerter Zahl berichtet. Das Scharlach­fieber wurde in Königsberg   und Petersburg   häufiger, in London  seltener Todesursache. Erkrankungen tamen aus Berlin  , Wien  , Kopenhagen   etwas zahlreicher, aus St. Petersburg   seltener, aus Hamburg   und Edinburg   in fast gleicher Zahl wie in der Vor­woche zur Berichterstattung. Die Sterblichkeit an Diphtherie und Kroup war in Berlin  , Hamburg  , München  , Stuttgart  , Wien  , Best und St. Petersburg   eine etwas gesteigerte, dagegen in Breslau  , Königsberg  , Magdeburg  , Hannover  , Stettin  , Braun­ schweig  , Kopenhagen  , London   eine verminderte; in Paris   fast die gleich hohe, wie in der Vorwoche. Erkrankungen wurden ablr aus Berlin  , Breslau  , Hamburg  , Nürnberg  , dem Regie­rungsbezirk Schleswig  , Pest und St. Petersburg   in größerer, aus Kopenhagen   in wenig gegen die Vorwoche verminderter Bahl gemeldet. Sterbefälle an Unterleibstyphus waren in London  , Paris   und St. Petersburg   gesteigert; auch neue Er­frankungen wurden aus Berlin   und Pest in größerer, aus St. Petersburg   in etivas verminderter Zahl zur Anzeige ge­bracht. An Flecktyphus tamen aus Danzig  , Warschau   je 1, aus St. Petersburg   und Odessa   je 2 Todesfälle, aus Edin­ burg   und St. Petersburg   auch je 1 Erkrankung zur Mitthei­lung. Epidemische Genicstarre veranlaßte in Breslau 1 Todes­Der fall, im Regierungsbezirk Aurich eine Erkrankung. Keuchhusten forderte in Berlin   und St. Petersburg   weniger, Vereinzelte in London  , Liverpool, Paris   mehr Opfer. Todesfälle an Pocken tamen aus Berlin  , Wien   und seinen Vororten, aus Brünn  , Lemberg  , Lyon  , mehrfache aus St. Petersburg  , Prag  , Venedig   und Warschau   zur Anzeige; Erkrankungen aus Breslau   1, aus Berlin   2, aus Wien 3  , aus Pest 4.

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den 2 Erkrankungen und 1 Todesfall an Bocken gemelde Das Vorkommen von Keuchhusten blieb ein beschränktes, Verläuf überwiegend ein wilder. Rheumatische Beschwerde aller Art zeigten gegen die Vorwoche keine wesentliche B änderung.

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Polizeibericht. Am 7. d. M., Vormittags, gerieth eine Elisabeth- ilfer 1 in Pflege befindlichen einjährigen Knaben Gummi- Saugpfropfen in die Kehle, so daß er daran erstid Am 8. d. M., Morgens, wurde ein Tischler in feiner nung in der Oderbergerstraße erhängt vorgefunden. Die Leid wurde nach dem Schauhause geschafft. Nachmittags ftü auf dem Neubau Huffitenstraße 18 der Zimmermann St beim Zegen von Balfen im zweiten Stock infolge eines Fe trittes in das erste Stockwerk hinab und erlitt Quetschung an der Brust und Hüfte, so daß er nach dem Lazarus- Krank hause gebracht werden mußte. Zu derselben Zeit stürzte 10jähriger Knabe aus dem Fenster der im 4. Stock des Hau Tresdomstraße 17 belegenen Wohnung seiner Pflege- Eltern den gepflasterten Hof hinab und verstarb nach Verlauf e Viertelstunde infolge schwerer innerlichen Verlegungen. Leiche wurde nach dem Schauhause geschafft. Zeit darauf fiel ein vierjähriger Knabe aus Fenster der im ersten Stock des Fenster der im ersten Stock des Hauses Oppel traße 41 belegenen elterlichen Wohnung auf den Hof hi und erlitt hierbei einen Bruch des rechten Oberschenkels. Anlegung eines Nothverbandes wurde der Knabe nach Krankenhause Bethanien gebracht. Nachmittags sprang anscheinend den besseren Ständen augehörender Mann vor Hause Hallesches Ufer Nr. 16 in den Landwehrkanal, w jedoch, ohne Schaden erlitten zu haben, aus dem Wasser zogen. Abends sprang eine unbekannte, etwa 25 Jahre Frauensperson von der eisernen Brücke in den Kupfergra und ertrank. Die Leiche wurde bald darauf aus dem Wa gezogen und nach dem Schauhause geschafft.

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In der Nacht zum 9. d. M. wurde ein Hilfswächter einer Schlägerei in der Badstraße von einem Strolch hinter mit einem sogenannten Todtschläger über den Kopf geschlag so daß er eine schwere Kopfwunde erlitt.

Als am 9. d. M. Morgens der Maler Kaminski vor Hause Stalizerstraße 108 unter einem in der Fahrt befindli Eisenbahn- Kohlenzug hindurch zu friechen versuchte, wurde von den Rädern eines Wagens erfaßt und auf der Stelle tödtet.

Gerichts- Beifung.

Eine Anklage wegen fahrlässigen Meineides w gestern vor der zweiten Straffammer des Landgericht I   g Ben Kaufmann Nathan Flatow verhandelt. In einem 3 prozesse zwischen zwei ehemalige Kompagnons, in dem es um einen Gegenstand von 10 000 Mark handelte, wurde Angeklagte von einem der Prozeßführenden als Beuge vo schlagen und vernommen. Nach seiner Vereidigung wu an ihn in üblicher Weise die Generalfragen gerichtet, der Rechtsbeistand der gegnerischen Partei, welcher die Gla würdigkeit des Zeugen anfechten wollte, die Frage an ihn richt ob er bestraft jei. Der Zeuge antwortete vernein und machte sich dadurch des fahrlässigen Meineides schul denn es stellte sich heraus, daß er, wenn auch vor langer 3 zwei nicht ganz unerhebliche Vorftrafen erlitten. Im geftri Termine behauptete er, daß die Fragen über seine Persön keit schon an ihn gerichtet worden seien, bevor seine Vere gung erfolgte, die Beweisaufnahme ergab aber das Gegent Zu Gunsten des Angeklagten wurde angenommen, daß der in der Ueberraschung und ohne gehörige Ueberlegung die verha nißvolle Frage verneinte und somit nur eine Fahrlässigkeit begi Der Staatsanwalt beantragte eine Gefängnißftrafe von Wochen, der Gerichtshof hielt dies Strafmaß aber für zu ger

und erkannte auf drei Monate Gefängniß.

Ein abgefeimter Gauner wurde gestern der zwe Straffammer des Landgerichts in der Person des 30jähri Handlungskommis Jakob Gerson vorgeführt. Er ist schon fach, zuletzt mit drei Jahren Zuchthaus, vorbestraft. Kaum Freiheit, hat er die Verbrecherlaufbahn fortgefekt und man ihm bei Ausübung seiner Schwindeleien eine gewisse seitigkeit nicht absprechen. Er suchte und fand seine Opfer sonders unter den jungen Verkäuferinnen. In einem Bu geschäft erkundigte er sich, ob der Prinzipal zu Hause sei entfernte sich unter dem Ausdruck des Bedauerns, die Verkäuferin dies verneinte. Die Lettere fab da der Angeklagte sich mit zwei ihr ihr bekan Nachbarn in einer anscheinend höchst freundschaftlichen unterhielt. Nach einigen Minuten kam der Angeklagte in Laden zurück und bat die Verkäuferin, fie möge ihm bis Abend 10 M. leihen, er habe nur einen Fünfhundertmarks den er nicht gewechselt bekommen fönnte. Da der Angello

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fich als Nachbar bezeichnete, so gab die Verkäuferin das G

her. Später erfundigte sie sich bei den ihr bekannten He mit denen sie den Angeklagten hatte sprechen sehen, nach daß derselbe die Herren, letteren und erfuhr,

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er vollständig fremd war, angeredet und in äu zudringlicher Weise in ein Gespräch verwickelt habe. Zweifel hatte er dadurch nur das Vertrauen der Verkäuferin gewin wollen. In einem Laden in der Breitenstraße gab er sich, einen Angestellten des föniglichen Marstalls aus und er auch hier ein Darlehn, dann wieder machte er bedeutende stellungen für irgend eine angesehene Persönlichkeit, lick aber auf vier Minuten 5 M. geben und so verfuhr er verschieden in den neun Fällen, die zur Anklage gelangt Einen armen Droschkentutscher prellte er um 14 M 50 indem er sich für den Besitzer der Fischerhütte" ausgab mit seiner Braut, einer Kellnerin, dorthin fahren ließ. Ziele angelangt, schlug er sich ohne Bezahlung seitwärts in Büsche. Das Geständniß seiner Schuld konnte bei einem hartgefottenen Verbrecher nicht mildernd in Betracht komm

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der Gerichtshof erkannte nach dem Antrage des Staatsanwal auf eine 3uchthausstrafe von sechs Jahren 1500 M. Geldstrafe event. noch 150 Tage Zuchthaus. Eine Beschuldigung schwerer Natur gegen Kollegen hatte dem an der Stadtbahn angestellten Stred wärter Dietrich durch schöffengerichtliches Erkenntniß Geldstrafe von 100 M. eingetragen. Er hoffte in aeftrig

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Verhandlung vor der zweiten Instanz ein günstigeres zu erzielen. Bei der Stadtbahn- Direktion lief eines Tages

Schreiben ohne Unterschrift ein, in welchem der Verfasser die Ange machte, daß er Tags zuvor Ohrenzeu gegewesen, als die Stred

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