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Beilage zum Berliner Volksblatt.

Nr. 161.

Die ungarische Fabrikinspektion

in den Jahren 1887-1888. ( Fortseßung.)

Die Errichtung von Hilfskaffen beschließen die Gehilfen ranfenfa Selbstständig, jedoch stellen die Mitglieder des Schiedsgerichts hält in die Statuten fertig; auch ist die Verwaltung aus beiden Par­gen empteien in gleicher Kopfzahl zu wählen obgleich die Unternehmer Lotal nur mit einem Drittel des Beitrags der Gehilfen, welcher für lettere höchstens 3 Prozent ihres Wochenlohnes betragen darf, herangezogen werden können. Vorsitzender der Kaffen­verwaltung ist der Präses der Gewerbe- Korporation. 22 Arbeiter sind also in ihrem Selbstbestimmungsrecht auf das Aeußerste beschränkt. Wo keine Schiedsgerichte bestehen, ent­naten scheidet in allen Streitigkeiten zwischen Unternehmern und Ar­beitern die Gewerbehörde erster Instanz, gegen deren Beschlüsse binnen 8 Tagen nach erfolgter Kundmachung der ordentliche äft, Rechtsweg beschritten werden kann. Doch wird auch hier die Bollstreckung des Beschlusses dadurch nicht aufgeschoben.

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Ueber den Gewerbe- Korporationen und vollständig unab­hängig von ihnen giebt es gewerbebehördliche Bevollmächtigte", welche in dem Gebiete der Gewerbebehörde erster Instanz, be . 1,50 ziehungsweise zur Seite des Stuhlrichters, von den am Amts­2,40 ie des Stuhlrichters wohnenden Gewerbetreibenden( Rauf­leuten) gewählt werden. Für die Wählbarkeit besteht ein Zensus. 4,50 Ihre Aufgabe besteht darin, bei dem Erlaß von Vorschriften in Gewerbeangelegenheiten, bei der geplanten Expropriation Gewerbe- Etablissements, bei der Errichtung 3, von Gewerbe- Korporationen, Prüfung der Statuten Gewerbe Korporationen und bei dem Erlaß von Vor­4,50 schriften für Gehilfen und Lehrlinge ihre Meinung zu äußern. Sie sollen ferner Gutachten abgeben in allen auf Ge­mbänderbeangelegenheiten Bezug habenden Fragen; auch sollen fie die Führung der behördlich angeordneten Register fontroliren, Alféni die Lehrlingsschulen besuchen und darüber Bericht erstatten, die Uhre Behrlinge in den Werkstätten kontroliren und die Werkstätten und Fabriken besichtigen. Die 20 gewerbebehördlichen Bevoll mächtigten, die nach dem Gesez an die Seite jeder Gewerbe­behörde erster Instanz gewählt werden sollen, vertheilen die erwähnten verschiedenen Funktionen unter sich.

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Nach einer vom 21. Februar 1885 erlaffenen ministeriellen Zirkularverordnung sollen diejenigen gewerbebehördlichen Be­vollmächtigten, welche mit der Inspizirung der Werkstätten und Fabriken betraut sind, die unter ihrer Aufsicht stehenden Werk­stätten halbjährlich mindestens einmal, und die Fabriken viertel­jährlich mindestens einmal besichtigen, und soll sich die Besichtigung auch auf die Arbeiterwohnungen und auf alle jene Arbeitsräume und Lokalitäten beziehen, in welchen Arbeiten für die Fabrik vollführt werden.

Sonnabend, den 13. Juli 1889.

Fehler dieser Institution ist, daß daß sie ein bloßes Ehrenamt ist ist und den Gewählten, wenn sie halb wegs gewissenhaft ihre Aufgabe erfüllen wollten, Opfer an Zeit zumuthet, die sie nicht oder nur in den allerfeltensten Fällen bringen können. Man kommt fast auf die Vermuthung, es sei der ungarischen Regierung und den bezüglichen gefeßgebenden Körperschaften nur um eine Art ge­seggeberischen Schaugerichts zu thun gewesen, denn sie können doch unmöglich sich über die Leistungs- und Opferfähigkeit der zur Mitwirkung in Aussicht genommenen Bevölkerungsfreise getäuscht haben. Die Verordnungen des Ministers für Ackerbau, Ge­werbe und Handel machen allerdings den Eindruck, daß er an die volle Durchführbarkeit der gesetzlichen Bestimmungen glaubte, er mag mittlerweile sehr eines anderen belehrt worden sein. Wie es mit der Ausführung der Vorschriften in Bezug auf die Arbeitsbücher, die Arbeitsordnungen, die Arbeiterverzeich­niffe, die Beschäftigung der jugendlichen Arbeiter und Kinder steht, darüber haben ihn bezüglich der Fabriken die Berichte der Fabrikinspektoren gründlich aufgeklärt. Es liegen aber sehr viel Gründe vor, anzunehmen, daß die Mängel der Zustände in den Fabriken durch die mangelhaften Zustände im Handwerk weit übertroffen werden. Das ist ja auch anderwärts der Fall.

Die Fabrifinspektion in Ungarn   datirt vom Jahre 1887 und liegen bis jetzt die Berichte über die Jahre 1887 und 1888 vor. In Bezug auf das Jahr 1888 ist also Ungarn   mit seinen Inspektorenberichten zuerst auf dem Plan. Die Zahl der In­spektoren beträgt vier, worunter einer die Oberaufsicht führt und, ähnlich wie in Desterreich, den Spezialberichten einen General­bericht voraussendet. Aus dem Generalbericht für das Jahr 1887 entnehmen wir, daß die für die Fabrifinspektion ausge­worfenen Summen nur sehr geringe waren, weil", wie der Berichterstatter in zustimmender Resignation meldet, größere Summen innerhalb des Staats- Voranschlages nicht zur Ver­fügung standen und die Systematisirung neuer Organe unter den heutigen Verhältnissen des Staatshaushalts sich kaum rechtfertigen ließen". Es geht also Ungarn   genau wie andern Staaten, die für alle möglichen Zwecke Dugende und Hunderte von Millionen zur Verfügung haben, aber knapp an Mitteln sind, wenn es sich um wirklich nüßliche Aus­gaben zum Wohle der arbeitenden Klasse handelt.

Zunächst galt es nun, da das Gesez feine Definition des Begriffs Fabrif" enthält, festzustellen, welche Betriebe als Fabriken betrachtet und der Inspektion unterworfen werden sollten. Als solche kam man überein zu betrachten alle mit Elementarkraft( Dampf, Wasser-, Gas- und kalorischer Kraft) arbeitenden Betriebe, ferner solche Unternehmungen, welche zwar in der Regel ohne Motor betrieben werden, bei welchen jedoch, wie bei Glas-, Chemikalien- und Bündwaarenfabriken, aus der Natur des Betriebs Gefahren für die Arbeiter ent­stehen, endlich solche Betriebe, bei welchen sowohl die größere Zahl der Arbeiter, als die Ausdehnung des Betriebs fach männische Beaufsichtigung wünschenswerth erscheinen ließen. Wie wenig die gewerbebehördlichen Bevollmächtigten ihrer Aufgabe entsprachen, mag dadurch mag dadurch bewiesen werden, daß z. B. im Handels- und Gewerbekammerbezirk Budapest   noch 1887 40 Prozent der Fabriken feine Arbeitsordnung enthielten, 1888 im Temesvarer Bezirk ungefähr 2600 Arbeite von 9500 feine Arbeitsbücher besaßen, die das Gesetz für alle erwachsenen Arbeiter vorschreibt, in einem dritten Bezirk in 60 von 67 Fabriken die Arbeiterlisten fehlten. In ähnlichem Verhältniß wurden in sämmtlichen 14 Handels- und Gewerbekammerbezirken des Landes, mit Ausnahme von Kroatien   und Slavonien  , woselbst eine Unter­suchung der Betriebe noch nicht stattfand, Mängel und Ueber­tretungen in Bezug auf die gefeßlichen Vorschriften und An­ordnungen des Gewerbegesezes und der ministeriellen Verord­nungen angetroffen. Insbesondere galt dies auch von den Ge­segesbestimmungen über die Tages- wie die Nachtarbeit der jugendlichen Arbeiter und Kinder, die am häufigsten in den Glas- und Zündwaarenfabriken verlegt wurden. So waren beispielsweise im Preßburger Bezirk nicht weniger als 184 jugendliche Arbeiter die ganze Nacht, ohne be= hördliche Genehmigung, die höchstens nur auf die halbe Nacht ertheilt werden darf, beschäftigt. Außer dem fand der inspizirende Beamte, daß 21 Kinder unter zwölf Jahren und 31 zwischen zwölf und vierzehn Jahren ebenfalls Jahren und 31 zwischen zwölf und vierzehn Jahren ebenfalls zur Nachtarbeit herangezogen wurden. Die Unternehmer ent­schuldigten sich in fast allen Fällen mit der Unkenntniß oder faschen Auffassung des Gesezes, oder sie wiesen, wie in den

Bufolge dieser gefeßlichen Bestimmungen und Verordnungen gäbe es also in Ungarn   eine so umfängliche und häufige Werk­tätten- und Fabrifuntersuchung, wie in feinem anderen Lande der Welt. Dagegen müßte sich die Fabrikinspektion aller anderen Länder verstecken. Der jüngste der europäischen Kultur­ftaaten wäre der erste in Bezug auf einen wichtigen Theil des Arbeiterschußes. Nur schade, daß die schöne Einrichtung in der Hauptsache auf dem Papiere steht. In erster Linie leidet fie an dem großen Fehler, daß die Interessenten selbst über eigene Werkstätten- und Fabrikeinrichtung zu Gericht fizen sollen, man macht also, nach einem deutschen Sprichwort, den Bod zum Gärner. Die von den Gewerbetreibenden einer Gemeinde oder eines Bezirks gewählten gewerbebehördlichen Bevollmächtigten sind ohne Ausnahme selbst Gewerbe­treibende. Sie sind auch unzweifelhaft, wenigstens bis zu einem gewissen Grade, Sachverständige, aber sie sind in noch höherem Grade Interessenten, als Sachverständige, und Sie werden sich als solche hüten, Mängel zu denunziren oder olster wbhilfemittel vorzuschlagen, die nicht selten sie selbst oder ihre bill. Pre Berwandten und Freunde angehen. In der Regel hat der Einzelne feine Lust, mit Verbesserungen und Aenderungen vor­Hey zugehen, die ihm Kosten und Nachtheile verursachen, noch viel weniger aber hat er wohl Neigung, sich seine Nachbarn, Ueberei Freunde, Verwandten, Geschäftsgenossen zu Gegnern und Feinden zu machen. Auch fehlt es in Ungarn   noch gänzlich an einer geistig aufgeweckten, intelligenten Arbeiterklasse, welche die kontrolirenden Organe zwänge, ihre Schuldigkeit zu thun, und ebenso fehlt es gänzlich an einer Presse, welche sich dieser Aufgabe unterzöge. So beherrscht also das Klasseninteresse vollständig die kontrolirenden Organe. Ein zweiter großer Ein zweiter großer ( Nachdruck verboten.)

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In der Apotheke.

Humoreske von Georg Hoffmann. Rings umduftet von der Convallaria majalis  Mag fie's ahnen, daß es Frühling auf ein Mal ist. Der Apothekergehilfe Karl Emmanuel Kuhlmann war rinnen tein Dichter. Nichtsbestoweniger hatte er heute, hinter dem ofort Laboriertische der Johannes Sahlmann'schen Offizin Wein­hagen stein und Natron abwägend und in kleine weiße und rothe Briefchen verpackend, den Stecken- Pegasus bestiegen und seine lyrischen Frühlingsgedanken beim Botanifiren" bereits bis de Bef zu obigen Schlußversen der ersten Strophe abdestillirt, als Mühlen ihm plöglich das zwischen seinen Fingern freudezitternde Manuskript durch eine Hand entrissen wurde, die er, auch chwe ohne sich umzuschauen, an dem zwanzigkarätigen Goldring und blaßgrünen Chrysoberyll als diejenige seines Herrn Prinzipals erkannte. Kuhlmann verzichtete also darauf, dem hinterlistigen Räuber die Stirne zu bieten, die überdies bis in die Wurzeln der semmelblonden Haare hinein erglühte, vor ihm fich thürmenden Natronberge nnd harrte der Ent­labung des hinterrücks drohenden Gewitters.

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Herr Johannes Sahlmann, das glattrasierte Kinn -kom zwischen Daumen und Beigefinger gefniffen, starrte zehn Setunden lang auf das Manuskript, dann, mit einem halb citona ängstlichen, halb malitiöſen Blick auf den tadellosen Nacken scheitel seines poetischen Gehilfen, brach er los: Frühlings­gedanken? Gereimte Frühlingsgedanken, und das an eine fie" gerichtet? Herr! Sind Sie bei meinem Medizinal­Tofayer gewesen? Frühlingsgedanken in einem pharma­zeutischen Laboratorium? Sagen Sie doch, Herr Provisor, haben Sie schon einmal erlebt, daß ein Apothekergehilfe, der mit der Anfertigung von Brausepulvern betraut ist, Frühlingsgebanken fabrizirt? Nein? Nun, so lassen Sie fich's sagen, dieser Jüngling hier hat das Stück fertig ge­

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Sahlmann schöpfte einen Moment Athem, dann lachte er höhnisch auf: ,, Also beim Botanisiren! Köstlich, Herr Kuhlmann! Gehen Sie doch, holen Sie mir einmal Thre Trommel! Ich bin doch neugierig, was Sie außer Ihren Frühlingsgedanken an offizinellen Pflanzen heimgebracht haben. Gott   sei Dank, Herr Provisor, daß Sie dem Manne heute nicht die Bereitung der Morphiumpulver an­vertraut haben, er hätte sich und uns alle zu Giftmischern gemacht!"

Ueber das beste Gewissen schien Kuhlmann in diesem Augenblick gerade nicht zu verfügen. Langfam folgte er dem Befehl seines Prinzipals und kehrte, die riesige Bota­nifirtrommel unter dem Arm, zurück. Schweigend reichte er sie dem Gestrengen, der hastig die Klappe öffnete und den ganzen Inhalt auf den Nebentisch ausschüttete. Ein lieb­licher Duft entströmte dem Pflanzenhaufen. Aber leider! Apothekernasen sind gegen Düfte jeglicher Art unempfindlich. Herr Johannes Sahlmann starrte daher den Pflanzenhaufen eine Weile an.

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Maiblumen? Herr Kuhlmann.-Nichts wie Mai­

blumen?"

Convallaria, Herr Sahlmann", bestätigte der Ange­redete, schüchtern zu seinem Prinzipal aufblickend, Con­vallaria majalis, Linné".

"

Wie der botanische Name der Pflanze heißt, weiß ich, Herr" Kuhlmann! Darüber bedarf ich keiner Belehrung von Ihnen. Aber was die offizinellen Eigenschaften anbelangt, so möchte ich doch wissen... Wollen Sie etwa Schnupf= Wollen Sie etwa Schnupf­tabat fabriziren, Herr Kuhlmann?" Aber Karl Emmanuel war in seinem Fache keineswegs unbewandert.

Nein, Herr Sahlmann!" antwortete er beleidigt, aber die Pflanze enthält Convallarin und Convallamarin, die Wurzeln sind gegen Epilepsie..

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Ein vollständig obsoletes Mittel, Herr Kuhlmann!

6. Jahrg.

Glasfabriken, auf die Konkurrenz der böhmischen Fabriken hin, in denen ähnliche Zustände bestehen sollen. Die meisten Kinder und Frauen wurden in den Druckereien, der Glas- und Thon­waarenindustrie und der Tabakfabrikation verwendet, wohin­gegen die Textilindustrie, welche bekanntlich anderwärts am meisten die Arbeit der Frauen und Kinder in Anspruch nimmt, in Ungarn   noch wenig entwickelt ist. Eine Ausnahme hiervon machen einzelne Theile Siebenbürgens  , von woher gemeldet wird, daß in den Kronstädter, Schaßburger und Hermann­ städter   Webereien viele rumänische und székler Mädchen als Dienst­boten gegen volle Verpflegung und einen Jahreslohn von 10 bis 50 fl. in Arbeit stehen. Im Fiumner Bezirk ist die Zahl der weib­lichen Arbeiter größer als der männlichen, 61 Prozent gegen 39. Sie werden besonders in den Tabat-, Reisschäl- und Stärke fabriken angewandt. Da das Gesez für die Frauen keine be­fonderen Schußmaßregeln vorschreibt, so haben die Inspektoren auch keine im Gesez begründete Einwendung" zu erheben ge­habt, daß aber die Zustände an sich zum Erlaß solcher Schutz­maßregeln auffordern, davon erwähnen sie nichts.

Die ungarischen Fabrikinspektoren finden überhaupt gar manches in der Ordnung oder nicht des Tadels werth, was anderwärts zu erheblichen Einwendungen Veranlassung gäbe. Der ganze Kulturzustand des Landes läßt vieles als natürlich erscheinen, was anderwärts bedeutenden Anstoß erregte. So z. B. der Zustand eines großen Theils der von den Unterneh­mern gewährten Arbeiterwohnungen. Sämmtliche Inspektoren be richten ausführlich über die Arbeiterwohnungen, welche die Unter­nehmer hier und da den Arbeitern zur Verfügung stellen. Diese Wohnungen bestehen in der Ueberzahl der Fälle in einer ein­zigen Stube und Küche, welch' lettere obendrein nicht selten von zwei Familien benügt wird. Die einzige Stube dient also der ganzen Familie, wie zahlreich dieselbe sein mag, als Wohn­und Schlafraum, hier ißt, trinkt, schläft, zeugt, gebiert und stirbt das Proletariat in ein und demselben Raum, und keiner der Inspektoren nimmt auch nur den geringsten Anstoß daran. Wo eine Familie neben der Stube die Küche für sich hat, lebt fie, nicht selten 6-8 Köpfe start, in der Küche und vermiethet die Stube an Aftermiether. Ein noch ganz anderes Bild ent­rollt der Inspektor über die Arbeiterwohnungen in den haupt­städtischen Ziegeleien; dort herrschen Zustände, die wir nach unseren Begriffen ungeheuerlich und abscheulich finden; der Be richterstatter zuckt darüber nicht mit der Wimper, er findet sie ganz in der Ordnung. Hören wir: Die Arbeiter mit Familie sind in Zimmern, die Ledigen( während des Sommers) in Schuppen untergebracht. Im Ganzen sind 120 größere 3immer, und in jedem einzelnen pflegen 3-4 Familien untergebracht zu sein. Bisher hat man bei Vertheilung der Wohnungen die Zahl der Familienmitglieder nicht in Betracht genommen und so kam es, daß manche Zimmer sehr überfüllt waren; dem größten Theil fann aber dieser Vorwurf nicht gemacht werden und die Wohnungen werden auch rein ge= halten."

Der Fabrikinspektor nimmt also diesen neueren Zustand als einen solchen, gegen den weder vom gesundheitlichen, noch vom moralischen Standpunkt aus etwas eingewandt werden tann, in Schuß; er findet ihn wenigstens in der Ordnung; er hat nichts dagegen einzuwenden, wenn 3-4 Familien, die doch aller mindestens 10-12 Köpfe repräsentiren, in einem einzigen Zimmer zusammen wohnen und dort die verschiedensten menschlichen Verrichtungen vollziehen. Da kann man auch sagen: ländlich, fittlich! Und dabei sind die Wohnungen keineswegs billig; für Zimmer und Küche zahlt der Arbeiter wöchentlich 1 fl. bis ifl. 50 kr., selbst bis zu 2 fl. Viele Fabriken( Glashütten, Eisenwerke, Sägewerke 2c.) liegen so isolirt und ents fernt von menschlichen Wohnungen, daß die Unternehmer den Bau von Arbeiterwohnungen übernehmen müssen, um ihren Arbeitern Wohnung und Unterkunft zu ermöglichen. Hier verbindet dann nicht selten der Unternehmer neben der Rolle des Wohnungsvermiethers auch diejenige des Kaufmanns und Restaurateurs  . Man kann sich darnach vorstellen, in welch' abhängiger Lage sich dessen Arbeiter befinden. Das Trucksystem steht vielfach in schönster Blüthe, obgleich es gefeßlich verboten ist. Mit dem Rechtsuchen hapert's auch, wenigstens auf dem Lande, wo der Fabrikant der Herr ist nnd der Stuhlrichter seine eigenthümlich patriarchalischen Rechtsanschauungen besißt, wonach sich die Stellung eines Fabrikarbeiters von der eines Hörigen nicht wesentlich unterscheidet. Ueber die idyllischen Zustände in der Verwaltung berichtet der Inspektor aus dem Temesvarer Bezirk einen hübschen Fall. Ein Fabrikant sendet

Gehen Sie zum Teufel mit Ihrer Epilepsie sammt Ihren Maiblumen! Ein Apotheker hat auf offizinelle Pflanzen zu botanisiren und nicht auf Maiblumen und Frühlingsgedanken, verstehen Sie mich?"

,, Aber, Herr Sahlmann, außerdem.

"

" Nichts von außerdem! ich habe genug von ihren Kenntnissen," brauste der Prinzipal auf, mit der Hand zwischen den armen Maiglöckchen wühlend. Aber Kuhlmann hätte trotzdem wohl nicht geschwiegen, hätte der Chef nicht aus dem Berge loser Pflanzen einen Gegenstand hervorge zogen, der ihm das Blut von Neuem bis unter die Haar­wurzeln trieb, seinen Mund verstummen, die Augenlider sinken ließ. Es war ein sauber gebundenes Bouquetchen der verhängnißvollen Blumengattung, mit rothseidenem Bande umwunden.

Ist rothe Seide etwa auch offizinell, Herr Kuhlmann," fragte Sahlmann spöttisch, oder hatten Sie diese, aller­dings vorzüglichen Exemplare der Pflanze für sich oder gar für Ihre sie" reservirt? Das wäre allerdings gegen meine Offizin gerade nicht nett gehandelt; dem Geschäft sollten Sie stets nur das Beste gönnen, Herr Kuhlmann, verstehen Sie? Und nun will ich Ihnen etwas sagen, tragen Sie Ihre Maiblumen auf den Kehrricht, oder wohin Sie sonst wollen; heute Nachmittag aber gehen Sie gefälligst nochmals hinaus zum Botanisiren, und ich rathe Ihnen, diesmal Ihre Frühlingsgedanken zu Hause zu lassen und nur die Offizi­nalität der zu suchenden Pflanzen im Auge zu behalten. 3um zweiten Male fönnte ich ernstlichere Maßregeln er­greifen, Herr Kuhlmann! Es ist eine Schande für einen jungen Mann wie Sie, sich von wer weiß welchem koketten Frauenzimmer den Kopf verdrehen zu lassen. So! und nun machen Sie Ihre Pulver fertig."

Hätte Herr Johannes Sahlmann gewußt, wer dieses kokette Frauenzimmer" war, er hätte sich wohl etwas zarter ausgedrückt. Denn das Mädchen, mit welchem Karl Emmanuel am Nachmittage, gleich nach dem Essen in der um diese Tageszeit vereinsamten Ülmenallee vor der Stadt zu­

St's bracht. Aber, Herr! ich will nicht hoffen, daß Sie Ihre Wollen Sie vielleicht Ihre Urgroßmutter furiren? he? fällig zusammentraf, war niemand anders als Lili Sahl­